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Prozessbericht bizarr

Kirchensteuer-Urteil: Wie dpa die Realität verbiegt

„Kirchensteuer-Rebell scheitert mit Klage“, schlagzeilte Spiegel Online am Mittwoch. Eine Falschmeldung, die der Nachrichtenagentur dpa entsprungen ist und die zahlreiche Medien übernahmen. Tatsächlich war genau das Gegenteil der Fall und – Gott sei Dank – entscheidet in Deutschland bislang noch kein weltliches Gericht über Fragen des Glaubens.

Nur Bares ist Wahres in der katholischen Kirche. Entschieden haben das allerdings die deutschen Bischöfe (hier die Erzbischöfe Reinhard Marx und Robert Zollitsch) und kein weltliches Gericht. Foto: Archiv/ as

Dass zahlreiche Medien auf Nachrichtenagenturen zurückgreifen, ist bekannt und es ist auch nichts Ungewöhnliches. Dass sie samt und sonders eine Falschmeldung übernehmen, kommt hingegen (hoffentlich) eher selten vor. Vergangenen Mittwoch ist es allerdings der Nachrichtenagentur dpa „gelungen“, vom Spiegel, über die Süddeutsche Zeitung bis hin zur FAZ zumindest eine Verzerrung der Tatsachen zu verbreiten. Bei dem Rechtsstreit um die Frage, ob ein vorm Standesamt erklärter Kirchenaustritt mit dem Zusatz „Körperschaft öffentlichen Rechts“ gültig ist, brachte dpa die Nachricht unters Volk, dass der Kirchensteuerrebell Hartmut Zapp vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig „gescheitert“ sei. Das Gericht habe entschieden, dass ein Teilaustritt aus der katholischen Kirche nicht möglich sei. Das ist gleich in mehrfacher Hinsicht falsch.

Keine Klage, keine Niederlage, keine Entscheidung zum Glauben

Zum einen hatte Zapp überhaupt nicht geklagt – er war zu dem Verfahren nur beigeladen. Zum anderen ist das Erzbistum Freising mit seiner Klage gegen das Standesamt, das Zapps Austrittserklärung entgegen genommen und für gültig befunden hatte, in juristischer Hinsicht in vollem Umfang gescheitert. Das Bistum wollte die Austrittserklärung wegen des Zusatzes „Körperschaft öffentlichen Rechts“ für ungültig erklären lassen. Und das ist nicht gelungen.

Die dpa-Kurzmeldung im Original. Zwischenzeitlich habe die meisten Medien die entsprechenden Formulierungen geändert.

Zum Dritten wurde über die Frage, ob man trotz Kirchenaustritts gegenüber dem Staat weiterhin von der Kirche als Katholik anerkannt wird, nicht entschieden. Das, so der Vorsitzende Richter Werner Neumann, sei nicht Sache des Staats, sondern der Kirche, was auch irgendwie logisch erscheint, sofern dieser Staat säkular sein sollte. „Wir spielen da den Ball zurück ins Feld innerkirchenrechtlicher Auseinandersetzungen“, so der Vorsitzende Richter. Das Ganze hätte man in einer Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichts nachlesen können, so man denn gewollt hätte. Aber das scheint sowohl dpa wie auch den Abnehmern der dpa-Meldung des Aufwands zu viel gewesen zu sein.

Manche Medien reagieren, andere nicht

Spätestens nach einem Hinweis des nicht eben unbekannten Lawbloggers Thomas Stadler hätte man sich zumindest korrigieren können (wie das etwa bei der SZ geschehen ist). Spiegel Online aber titelt bis heute: „Kirchensteuer-Rebell scheitert mit Klage“. Was scheren schon irgendwelche Details. Vielleicht ist man aber einfach nur zu faul, um die Details zu erläutern. Etwas anderes ist es nun, wie die katholische Kirche mit jenen umzugehen gedenkt, die den staatlich beigetriebenen Ablass nicht mehr entrichten wollen. Unmittelbar vor dem Urteil in Leipzig war die Deutsche Bischofskonferenz mit einem Dekret an die Öffentlichkeit gegangen, das all jene, die nicht zahlen von den Sakramenten ausschließt – de facto kommt das einer Exkommunizierung gleich, auch wenn dieses Wort tunlichst vermieden wird. Kirchenrechtler bezweifeln zwar, dass dieses Dekret mit dem „Codex Iuris Canonici“, dem katholischen Gesetzbuch, übereinstimmt – an der Haltung der deutschen Bischöfe, dass es Seelenheil nur gegen Scheinchen gibt, dürfte das aber kaum etwas ändern.

Juristischer Sieg für Regensburger Kirchensteuerrebellen?

Insofern dürfte der Regensburger Kirchensteuerrebell Andreas Janker (er war am Freitag für keine Stellungnahme zu erreichen) das Urteil von Leipzig eher mit gemischten Gefühlen sehen. Einerseits dürfte er damit seine Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in München gewinnen. Dort wird gleichfalls verhandelt, ob sein Austritt mit dem Zusatz „Körperschaft öffentlichen Rechts“ nun gültig ist oder nicht. Diese Frage scheint mit dem Grundsatzurteil aus Leipzig beantwortet zu sein. Andererseits wird es von der katholischen Kirche in Deutschland auch für Janker ohne Bares keine Barmherzigkeit geben. Mit der Frage übrigens, wie die Kirchen abseits der Kirchensteuer in Deutschland ansonsten staatlich alimentiert werden, hat sich bereits vor geraumer Zeit der Kirchenkritiker Carsten Frerk beschäftigt.
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Kommentare (5)

  • W.Müller

    |

    Zum Glück gibts Regensburg-Digital in dieser Sache zur genauen Info.
    Eine schöne Blamage für die große “Süddeutsche” und Spiegel.
    Welche Bombe die Veröffentlichung
    “Violettbuch Kirchenfinanzen” gezündet hat, sieht man aus der Reaktion der katholischen Kirche. Sie hat unverzüglich eine Taskforce zusammengestellt (Einsatzverband höchster Alarmstufe sonst nur bei Epedemien verwendet) um diese Bombe zu entschärfen und die unvorstellbar hohen Zahlungen an die Kirche herunter zu manipulieren. Das Problem in unserer Demokratie ist, dass die Parteien nicht auf die Stimmen der gläubigen Schäflein, mit Hirtenbriefen indoktriniert, verzichten können oder wollen, um wieder gewählt zu werden. Obwohl die Nichtgläubigen bereits in der Mehrheit sind, haben sie bis heute keine eigene politische Interessenvertretung wie zBsp. eine Nicht-Christlliche-Demokratische-Partei. Nur diese könnte die unvorstellbaren Milliarden-Zahlungen des Staates an die Kirchen, die es in keinem anderen Land gibt, stoppen. Als Frau Merkel den Papst wegen der Missbräuche in der Kirche zu Recht kritisierte, brach ein Sturm der Entrüstung in ihrer Partei +CSU los.
    In dem obigen, hervorragend recherchierten Artikel über die Zahlungen unseres Staates an die Kirchen, ist Alles Wissenswerte verständlich aufgeführt. Lesen sie diese, um gegen die Lügen der kirchlichen Taskforce und der Gehirnwäsche durch die Pfarrer immun zu sein.
    Kirche ist eine Durch und Durch undemokratische nach maffiösen Strukturen organisierte geldgierige Vereinigung. Fragen sie ihren Abgeordneten wie er zur staatlichen Kirchenfinanzierung steht, das Violettbuch mit allen Details hat er ja.
    W.Müller

  • quer

    |

    Entscheidend dafür, welche Voraussetzungen für einen wirksamen Kirchenaustritt gegeben sein müssen, sind die Vorgaben des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte (des Kirchenrchts) v. 13.3.06. Diese sind bis heute gültig und konnten jedenfalls durch gegenteilige Verlautbarung (Dekret) der DBK nicht aufgehoben werden. Eine Zustimmung (und damit Korrektur) zu den Einlassungen der DBK seitens des Päpstlichen Rates ist nicht erkennbar oder bekannt.

    Dieser Widerspruch oder Trotz gegen Rom und die Weltkirche begründet einen schismatischen Weg der DBK.

    Würde andererseits der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte den Standpunkt der DBK “des lieben Friedens willen” für die Weltkirche oder als Sonderrecht einer deutschen Nationalkirche übernehmen, käme dies der Duldung von Simonie sehr, sehr nahe. Bei der Schaffung eines Sonderrechts für D. u. A. könnte die DBK verkünden: “Habemus eclesiam nationalem”. Die juristische Trennung von Rom wäre formal vollzogen.

    Dieser Zyklus scheint in Deutschland alle 500 Jahre gesetzmäßig zu sein. Und immer geht es (zunächst) um den Zaster. Hinterher (siehe ZdK, BdKJ u.a.) geht es um die Theologie. War schon bei Luther so.

    Andererseits: Würde das Dekret der DBK jetzt Teil des Kirchenrechts, so gälte für die Betroffenen (Zapp, Janker u.v.m.) das Recht, welches zum Zeitpunkt der “Tat” Rechtskraft hatte.

  • Veronika

    |

    @quer: Volle Zustimmung!!! Die Kongregation für Gesetzestexte mischt sich ja auch nicht – wie hier durch die Bischofskongregation geschehen – in die Dinge der Bischofskongregation ein. Es scheinen aber bei der BKongr. mehr Opus Dei-Leute an entscheidender Stelle zu sitzen, so dass diese hier mit päpstlichem Segen handeln durfte.

    Zum Thema “dpa”: Die geben doch m. W. nur weiter, was man denen “vorgibt”, und da die Röm.-KK, Abt. Deutschland in Deutschland sehr viel Einfluss hat (Für die kommenden Wahlen wird dies in Form der Pflegedienste und Heime bzgl. Briefwahl wieder deutlich werden!) wird eben so etwas weitergegeben! Nur ja den Leuten nicht klar machen, dass kein Geistlicher aufgrund des neuen Dekrets der Bischofskonferenz einem Gläubigen irgendein Sakrament verweigern darf, weil er sich sonst kirchenrechtlich strafbar machen würde. DBK hin oder her, es gilt was im C.I.C. steht, und von “Geld gegen Sakramente” stand da noch nie etwas. Eher etwas von “Simonie” und solchen Dingen, die man auch mal prüfen lassen könnte.

  • Veronika

    |

    Lese-Tipps:
    Matthias Mattusek: http://www.kath.net/detail.php?id=38272

    Ein Pfarrer aus München: http://www.kath.net/detail.php?id=38248

    Wenn dann noch zutreffen sollte, was ich vor wenigen Tagen auf einer “katholibanen” Website gelesen habe, nämlich dass in München immer öfter Pastoralreferentinnen und -referenten die Beerdigungen halten, statt eines Priesters, und hier dann eher Priester der Piusbrüder gerufen werden, ist der Zenit erreicht.

  • Wolfgang T.

    |

    Habe auf http://www.atheisten-info.at/ folgenden Text gefunden: (für mich nicht gültig, da ich vor über 25 Jahren mit voller Überzeugung ausgetreten bin)

    für noch gläubige Katholiken
    Werter Herr Erzbischof/Bischof,
    zunächst möchte ich Ihnen herzlich für Ihr Schreiben vom (Datum einfügen) danken, in welchem Sie mich über Ihre
    Sorgen wegen meines bei (der/dem Bezirkshauptmannschaft/Magistrat in ….) abgegeben Kirchenaustritts informieren
    und mich auf die schwerwiegenden Folgen eines Kirchenaustritts hinwiesen.
    Leider versäumten Sie es, dabei anzuführen, dass das Verlassen der katholischen Kirche schwere Gefahren für
    das Ewige Seelenheil verursachen könnte, bitte informieren Sie hinkünftig die jeweiligen Empfänger ganz besondern
    über diesen Aspekt, denn gemäß des immer noch gültigen – auf der Allgemeinen Kirchenversammlung zu Florenz
    (1438–1445) beschlossen – Dogmas gibt es außerhalb der Hl. Katholischen Kirche kein Heil.
    Für meine Person erlaube ich mir, Ihnen mitzuteilen, dass ich die in der im Jahre 2006 mit der Zahl N.10279/2006
    veröffentliche Regelung, ACTUS FORMALIS DEFECTIONIS AB ECCLESIA CATHOLICA, angeordneten Notwendigkeiten für
    einen Kirchenaustritt nicht vollzogen habe. Denn dort heißt es:
    1. Der Abfall von der katholischen Kirche muss, damit er sich gültig als wirklicher actus formalis defectionis ab Ecclesia
    darstellen kann, auch hinsichtlich der in den zitierten Canones vorgesehenen Ausnahmen, konkretisiert werden
    in:
    a) einer inneren Entscheidung, die katholische Kirche zu verlassen;
    b) der Ausführung und äußeren Bekundung dieser Entscheidung;
    c) der Annahme dieser Entscheidung von seiten der kirchlichen Autorität.
    2. Der Inhalt des Willensaktes muss bestehen im Zerbrechen jener Bande der Gemeinschaft – Glaube, Sakramente,
    pastorale Leitung -, die es den Gläubigen ermöglichen, in der Kirche das Leben der Gnade zu empfangen. Das
    bedeutet, dass ein derartiger formaler Akt des Abfalls nicht nur rechtlich-administrativen Charakter hat (das Verlassen
    der Kirche im meldeamtlichen Sinn mit den entsprechenden zivilrechtlichen Konsequenzen), sondern dass er
    sich als wirkliche Trennung von den konstitutiven Elementen des Lebens der Kirche darstellt: Er setzt also einen
    Akt der Apostasie, Häresie oder des Schisma voraus.
    Ich teile Ihnen, werter Herr Bischof daher mit:
    a) Ich habe keine innere Entscheidung getroffen, die katholische Kirche zu verlassen,
    b) entsprechende Äußerungen hab ich gegenüber kirchlichen Einrichtungen nicht vorgebracht,
    c) Ich habe nicht die Absicht, jene Bande der Gemeinschaft – Glaube, Sakramente, pastorale Leitung -, die
    es den Gläubigen ermöglichen, in der Kirche das Leben der Gnade zu empfangen, zu zerbrechen, ich falle
    nicht vom Glauben an unseren Herrn Jesus Christus ab.
    Meine vor einer staatlichen Behörde abgegebene Erklärung erfolgte, weil ich es ablehne, mein religiöses Bekenntnis
    vor staatlichen Dienststellen registrieren zu lassen und weil ich es ablehne, mit Hilfe staatlicher Einrichtungen
    zur Entrichtung eines vorgeschriebenen Kirchenbeitrages gezwungen zu werden. Auf welche Art ich die katholische
    Gemeinschaft unterstütze, soll mir als gläubigem Katholiken überlassen bleiben und keine Regelung mit
    staatlicher Erfassung und womöglich gerichtlicher Eintreibung sein. Weltweit zahlen nur drei Prozent der Katholiken
    vorgeschriebene Kirchenbeiträge oder Kirchensteuern, in vielen Ländern finanziert der Staat die Kirche aus
    Steuergeldern und diese ist auf Zahlungen der Gläubigen nicht angewiesen, in weitaus den meisten Ländern sind
    die Art und die Höhe der Gaben der Gläubigen an ihre Glaubensgemeinschaft den Gläubigen überlassen.
    Werte Herr Bischof, gemäß den Regelungen der katholischen Kirche bedeutet meine Entscheidung eine Trennung
    von der staatlichen Registrierung als Mitglied der öffentlich-rechtlichen Körperschaft “Katholische Kirche in Österreich”,
    aber keine Apostasie, keine Häresie und kein Schisma, ich ersuche Sie daher, mein Verbleiben in der katholischen
    Gemeinschaft zur Kenntnis zu nehmen und es mir zu überlassen, auf welche Weise ich die katholische
    Gemeinschaft konkret unterstütze und meinen christlichen Pflichten der Nächstenliebe nachkomme.
    Mit besten Wünschen und Gottes Segen für Sie und Ihr Wirken
    Ihr/Ihre
    (Unterschrift)

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