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Mit Neujahrswünschen Gutes tun

Seit mehr als 100 Jahren gibt es in Regensburg die Tradition der Neujahrsglückwunschenthebung. Gegen einen geringen Obolus veröffentlicht die Mittelbayerische Zeitung am Neujahrstag die Namen der Personen und Organisationen, die Neujahrsgrüße entbieten. Der Erlös kommt traditionell Menschen zu Gute, die unverschuldet in Not geraten sind. Weil das Wortungetüm „Neujahrsglückwunschenthebung“ aber immer schon etwas sperrig war und auch sprachlich nicht mehr ganz zeitgemäß ist, soll die Aktion ab diesem Jahr etwas moderner und frischer auftreten und schlicht „Neujahrswünsche“ heißen. „Viele Bürgerinnen und Bürger haben mich schon nach dem Sinn des Wortes ‚Enthebung‘ gefragt, weil sie sich darunter nichts vorstellen konnten“, so Oberbürgermeister Hans Schaidinger. „Früher war es unter betuchten Regensburgern üblich, Glückwünsche zum neuen Jahr postalisch zu verschicken. Dieses gesellschaftliche Erfordernis war damals eine teure Angelegenheit. Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts einigte man sich darauf, die Neujahrsglückwünsche öffentlich bekannt zu geben und das gesparte Geld an bedürftige Menschen zu spenden. Seitdem war man nun davon ‚enthoben‘, viele einzelne Glückwunschkarten zu verschicken“, erläuterte Oberbürgermeister Schaidinger, der betonte, dass sich trotz des neuen Namens weder der Empfängerkreis noch am eigentlichen Ziel der Aktion etwas ändern werde. Dass Bürger, Geschäftsleute, Vereine und Organisationen mit der Veröffentlichung ihrer Neujahrswünsche bedürftigen Regensburgern und Regensburgerinnen unter die Arme greifen können, werde mit großer Dankbarkeit angenommen. „Die Spender setzen zum Beginn des neuen Jahres ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarität“, unterstrich der OB. Anmeldungen für die Neujahrswünsche, die in der Neujahrsausgabe der Mittelbayerischen Zeitung erscheinen, werden an folgenden Stellen angenommen: Ø Bürgerbüro Stadtmitte, D.-Martin-Luther-Straße 3, 93047 Regensburg Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr Ø Bürgerbüro Nord, Brennesstraße 16, 93059 Regensburg Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag 8.30 bis 18 Uhr, Samstag 9 bis 13 Uhr Ø Bürgerbüro Burgweinting, Friedrich-Viehbacher-Allee 3 (BUZ), 93055 Regensburg Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag. 8.30 bis 18.00 Uhr, Mittwoch 8.30 bis 14 Uhr, Samstag 9 bis 13 Uhr Die Mindesteinzahlung beträgt für eine Privatperson oder Familie zehn, für Firmen, Praxen oder Vereine 20 Euro. Nach oben ist der Spendenfreudigkeit aber selbstverständlich keine Grenze gesetzt. Bis 200 Euro gilt der Einzahlungsbeleg als Spendenbescheinigung. Auf Wunsch stellt die Stadt Regensburg ab 200 Euro eine Spendenbescheinigung aus. Die Einzahlungen können entweder bar bei einer der oben genannten Dienststellen vorgenommen werden oder auf folgendes Konto überwiesen werden: Stadt Regensburg Konto: 103 366 BLZ: 750 500 00 Sparkasse Regensburg Verwendungszweck: Neujahrswünsche Spätester Termin für die Anmeldung eines Neujahrsgrußes ist Montag, 10. Dezember 2012, 12 Uhr. Die Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dieser Aktion werden in der Neujahrsausgabe der Mittelbayerischen Zeitung in alphabetischer Reihenfolge veröffentlicht. Anträge auf Leistungen aus den Neujahrswünschen können ab 15. November bis einschließlich 7. Dezember 2012 zu folgenden Zeiten bei der Stiftungsverwaltung, Domplatz 3, Zimmer 226, 93047 Regensburg gestellt werden: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 8.30 Uhr bis 13 Uhr und 15 Uhr bis 17.30 Uhr Für die Anträge ist der Personalausweis, der aktuelle Leistungsbescheid und – wenn vorhanden – der Schwerbehindertenausweis mitzubringen. Fragen zu dieser Aktion können auch per E-Mail an die Adresse neujahrswuensche@regensburg.de gerichtet werden.
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