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Beschlussnachverfolgung

Per Anweisung statt Beschluss: Rechte des Regensburger Stadtrats gestärkt

Der Regensburger Stadtrat soll einen besseren Überblick über die Umsetzung seiner Beschlüsse durch die Verwaltung bekommen. Weil es für diesen Vorschlag der Grünen keine Mehrheit gab, ordnete die OB per Dienstanweisung eine Pilotphase an.

Die Mitglieder des derzeitigen Stadtrats bei ihrer Vereidigung 2020 im Marina-Forum. Foto: Archiv/as

„Der Gemeinderat überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.“ So steht es (in Artikel 30) in der Bayerischen Gemeindeordnung. Doch manchmal, da ist es gar nicht so einfach als Stadtrat, dieser eigentlich zentralen Aufgabe nachzukommen.

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Da gibt es zum einen, in Regensburg jedenfalls, immer wieder die Haltung, dass allzu genaues Nachfragen ein Ausdruck des Misstrauens gegenüber der Verwaltung sei – und damit ungehörig. Debatten im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre lassen grüßen.

Da gibt es immer wieder – auch von der aktuell amtierenden Oberbürgermeisterin – Zurechtweisungen dergestalt, dass all das viele Fragen der Verwaltung viel zu viel Arbeit mache, dass man dort Wichtigeres zu tun habe und ohnehin überlastet sei. Das regelmäßige Abwatschen von Ribisl-Stadtrat Jakob Friedl ob seiner (gelegentlich ausufernden) Fragenkataloge ist dafür nur ein Beispiel.

Stadträte und ihre Beschlüsse: Von der Schwierigkeit, den Überblick zu behalten

Und schließlich gibt es, abseits solch eher fragwürdigen Einwände, die schlichte Tatsache, dass es angesichts der schieren Masse an Beschlüssen, die zum Teil Jahre einer Umsetzung harren, schwierig, wenn nicht unmöglich für ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte sein kann, hier den Überblick zu behalten. Gerade dann, wenn man dem Gremium erst seit kurzem angehört.

Jüngstes Beispiel hierfür ist etwa die Umsetzung einer Grünfläche nebst Jugendspielplatz in der Nähe des sogenannten „Marina-Quartiers“ (Alter Schlachthof). Dieser Park für die Bewohnerinnen des Viertels, das entgegen anfänglicher Versprechen keine Marina hat und wo es wegen der Nähe zum Hafen nur eingeschränkten Zugang zur Donau gibt, soll nun gemäß Beschluss des Umweltausschusses von letzter Woche bis Ende 2024 fertig sein.

Das ist dann etwas mehr als zehn Jahre, nachdem der Stadtrat diesen Park – immerhin über 4.000 Quadratmeter groß – im Februar 2014 beschlossen hatte. Die Gründe für die Verzögerungen werden in der Beschlussvorlage zwar nachvollziehbar erläutert, unter anderem gab es Verzögerungen bei den Planungen zum Hochwasserschutz, aber wirklich gewusst hat es im Stadtrat kaum noch jemand, dass es da etwas, was man mal beschlossen hat, noch gar nicht gibt.

Mehr Kontrolle für den Stadtrat: Gespräche seit 2021

Folgenschwerer ist es, um (extrem gerafft) ein weiteres Beispiel zu nennen, dass bei der Umsetzung der IZ-Bebauung auf dem früheren LERAG-Gelände („Wohnen am Kunstpark“) zentrale Punkte der Rahmenplanung für den Inneren Osten nicht beachtet wurden, dieser sogar zuwider laufen. Diese Punkte hatte der Stadtrat zwar irgendwann mal beschlossen, aber deren Umsetzung dann beim Bebauungsplanverfahren für das LERAG-Gelände schlicht nicht beachtet oder nicht im Blick gehabt.

Um nun das Gremium Stadtrat in seiner Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung zu stärken, hatten die Grünen bereits im Februar 2021 recherchiert und Gespräche mit der Oberbürgermeisterin geführt. Eine bessere Nachverfolgung der eigenen Beschlüsse sollte her – so wie beispielsweise in München, Dresden oder Marburg. Das generelle Ziel: Einmal im Jahr sollte es in den jeweiligen Fachausschüssen einen Überblick zum Stand der Umsetzung geben.

Und um es gleich vorweg zu nehmen: Es wird eine Pilotphase geben, bei der das Thema Beschlussnachverfolgung ein Jahr lang in drei Ausschüssen erprobt werden wird. Danach werde man weiter sehen, so Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer bei der Sitzung des Verwaltungsausschusses vergangene Woche.

Der Widerstand kam nicht aus der Verwaltung

Das (möglicherweise vorhandene) Vorurteil, dass sich entscheidende Stellen innerhalb der Stadtverwaltung gegen dieses Instrument gesperrt hätte, scheint dabei keinesfalls zuzutreffen. Zumindest nicht, wenn man den Ausführungen von Daniel Gaittet folgt, dem Fraktionschef der Grünen, die einen entsprechenden Antrag zusammen mit der ÖDP und Ribisl-Stadtrat Jakob Friedl gestellt hatten.

Gaittet bedankte sich ausdrücklich bei der Oberbürgermeisterin (für „sach- und lösungsorientierte Gespräche“). Beim städtischen Personalamt, dem Rechnungsprüfungsamt, der städtischen IT und dem Hauptamt („für den Austausch und die Unterstützung in der Sache“) sowie bei den Fraktionen der Brücke und der CSU, die einer Einladung der Grünen zu ersten Gesprächen über das Thema gefolgt seien.

„Dass nicht mehr Fraktionen auf dem Antrag stehen, liegt an einer Person, die heute nicht anwesend ist und bei der ich mich deshalb nicht bedanken kann“, so Gaittet vielsagend – ohne Namen zu nennen. Dem Vernehmen nach – und das bestätigt auch die OB im Verlauf der Sitzung – gab es im Vorfeld intensive Gespräche im Ältestenrat, wo Vertreter aller im Stadtrat vertretenen Parteien sich regelmäßig austauschen. Es sei „ein langer Diskussionsweg“ gewesen, so Maltz-Schwarzfischer.

CSU und Beschlussnachverflgung: Mal hü, mal hott?

Während bei einem ersten Gespräch mit den Grünen im Juni CSU-Chef Michael Lehner zunächst Unterstützung für den Antrag signalisiert haben soll, ebenso wie die Brücke, sei dann zwei Monate später im Ältestenrat hartnäckiger Widerstand – just von CSU-Seite – gekommen. Offenbar scheint man sich dort fraktionsintern nicht einig zu sein. Und so war es am Ende wohl ein gezielter Seitenhieb der Oberbürgermeisterin auf die CSU, mit der man sich im Dauerclinch befindet, dass sie Grüne, ÖDP und Friedl bat, doch den Antrag zurückzuziehen, um das Vorhaben anschließend per Dienstanweisung umzusetzen – am Koalitionspartner vorbei.

Es sei „offenbar absehbar, dass es hier im Ausschuss keine Mehrheit geben wird“, so die OB. Allerdings könne man das Ganze auch als laufendes Geschäft der Verwaltung sehen – für das besagte Anweisung reicht. Ob zu den ausgewählten Stellen, die für die Testphase herangezogen werden, auch das CSU-geführte Sozialreferat gehören wird, ist bislang noch nicht bekannt.

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Kommentare (3)

  • Mr. B.

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    “Da gibt es zum einen, in Regensburg jedenfalls, immer wieder die Haltung, dass allzu genaues Nachfragen ein Ausdruck des Misstrauens gegenüber der Verwaltung sei – und damit ungehörig. Debatten im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre lassen grüßen.”

    Eine wirklich zutreffende Aussage bezüglich der zurückliegenden Korruptionsfälle in Regensburg!!!! Vermutlich wäre dann vieles nicht so einfach möglich gewesen?
    Irgend jemand hätte dann vielleicht im Vorfeld schon “aufgehorcht” und sich vielleicht eine Frage “erlaubt”?

  • Alfons

    |

    “Ob zu den ausgewählten Stellen, die für die Testphase herangezogen werden, auch das CSU-geführte Sozialreferat gehören wird, ist bislang noch nicht bekannt.” Wäre bestimmt interessant, zu gucken, wie mit Beschlüssen des Stadtrats in der aktuellen Politik des Sozialreferats umgegangen wird.

  • Jakob Friedl

    |

    In der Sitzung unbehandelter Antrag mit Verbesserungsvorschlägen zum Ratsinformationssystem: https://ribisl.org/aenderungen-in-beschlussvorlagen-kenntlich-machen/

    Meine Anregungen für Verbesserungen im städtischen Ratsinformationssystem wurden als Geschäft der Laufenden Verwaltung betrachtet (an dem es nichts zu verbessern gibt, vgl. schriftliche Antwort im Blog) und zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen genommen. Stephan Christoph von den Grünen fand meine Verbesserungsvorschläge gut und regte an sich nochmals im Ältestenrat mit dem Thema zu beschäftigen… Danke hierfür! Nachzuhören gleich zu Beginn der Sitzung: https://www.regensburg.de/rathaus/stadtpolitik/stadtrat/aufzeichnungen-der-stadtratssitzungen/oeffentliche-sitzung-des-ausschusses-fuer-verwaltung-finanzen-und-beteiligungen-vom-28-09-2023

    Darum gehts:
    Es wäre besser die Stadträte würden über als Entwurf markierte Beschlussvorschläge beraten als über bereits von der Verwaltung vollendete unveränderbare Beschlussvorlagen-Dokumente. Ein Stempel “Entwurf” würde genügen.

    “Beschlussvorlagen werden nach dem Versand an die Gremiumsmitglieder und damit einhergehend der Bereitstellung der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht mehr überarbeitet. Etwaige zusätzliche Informationen oder notwendige Aktualisierungen werden in der Sitzung mündlich vorgetragen und in der Niederschrift festgehalten. Diese Vorgehensweise spiegelt den chronologischen und tatsächlichen Ablauf wieder.” Ein Änderungsbedarf wird hier nicht erkannt.

    Änderungen in den Vorlagen beschließender Ausschüsse werden nicht in das Sammeldokument eingepflegt, sondern sind nur dem Protokoll zu entnehmen, das oft erst mitr großem zeitklichen Abstand erstellt wird. Zudem gibt es weder Synopse noch Nummerierung in der gesondert abgelegten Kurzfassung des Beschlusses auf der städtischen Webseite. Eine Vergleichbarkeit mit der Beschlussvorlage wird so erschwert, der differenzierte politische Wille des Stadtrats tritt in den Hintergrund oder wird unsichtbar.
    Wurde in der Sitzung fehlerhaftes oder unerwünschtes aus dem Beschluss oder der Beschlussvorlage “gestrichen”, z.B. Punkt 6-9 des “Klomasterplans” (Planungsausschusses VO/22/18679/61 vom 10.03.2022) so verbleibt dies für immer unkommentiert im PDF der Beschlussvorlage. Änderungen im Sachverhalt sind nur dem Protokoll zu entnehmen, dass oft erst viel später erstellt wird. Werden nur Änderungen im Sachverhalt vorgenommen, so wird der Tagesordnungspunkt als “ungeändert beschlossen” markiert. Das führt auch zu hartnäckigen Folgefehlern* im Verwaltungshandeln z.B. bei der Erstellung folgender Vorlagen in denen “gestrichene” Teile des Beschlusses in den Sachverhalt weiterer Beschlüsse übernommen werden. Das ein Sachverhalt geändert wurde ist ausschließlich dem Protokoll zu entnehmen.
    Ich denke hier gibt es im Interesse der Übersichtlichkeit und der Transparenz für die Stadtverwaltung selbst, den Stadtrat, die Presse und auch gegenüber einer interessierten Öffentlichkeit auf jeden Fall Verbesserungspotenzial für den Vollzug dieses Geschäfts der laufenden Verwaltung!

    *Beispiel für einen derartigen Folgefehler:
    https://ribisl.org/korrektur-kloplanungsstand-im-ostpark/
    In der dem Planungsausschuss am 20.06.23 vorgelegten Beschlussvorlage VO/22/19773/66 “Parkhaus” im Ostpark – Grobkonzept“ ist zu lesen
    „[…] Entgegen der ursprünglichen Planung wird keine öffentliche Toilette im Zuge des Bauprojekts entstehen. Diese wird entsprechend des Beschlusses des Planungsausschusses (VO/22/18679/61) vom 10.03.2022 in einem eigenständigen Gebäude durch einen externen Dienstleister realisiert. […]“
    Dieser Satz widerspricht dem Beschluss vom 10.3.2023, präjudiziert Punkt 5 des Beschlusses und übergeht die bereits zur Eröffnung des Tagesordnungspunktes 10 von der Oberbürgermeisterin geänderte Beschlussfassung: Punkt 6 bis 9 des Beschlussvorschlags der Verwaltung wurden gestrichen, weil die Beschlussfassung noch abzuwägende Entscheidungen vorwegnahm.
    Der 2. Satz “wird durch einen externen Dienstleister realisiert” hatte sich als Fehler eingeschlichen und wurde auf meine schriftliche Intervention hin aus der Parkhausvorlage gestrichen.
    Mit welcher Konsequenz? Beide Beschlussvorlagen bleiben unverändert. Bei der Parkhausvorlage steht zudem noch “ungeändert beschlossen”, da nur der Sachverhalt “geändert” wurde.

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drin