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Satire oder Urkundenfälschung? Ehemaliger MZ-Austräger vor Gericht

5.000 Mal ließ ein ehemaliger MZ-Austräger diese Postkarte drucken. Der Verlag verstand keinen Spaß und erstattete Strafanzeige.
Oft verstehen große Organisationen keinen Spaß, wenn kleine Medien sich kritisch mit ihnen beschäftigen. Manchmal ist es umgekehrt. Da reagieren große Medien empfindlich auf Protestaktionen kleiner Leute. Ein ehemaliger Austräger bei der Mittelbayerischen Zeitung hatte sich einen Scherz mit Umfrage-Postkarten in MZ-Blau und mit MZ-Logo erlaubt (unser Bericht vom August 2010). „Was sollen wir tun?“ wurden die etwa 5.000 Empfänger dieser Karten gefragt. Als Antwortmöglichkeiten standen „Abopreise senken“, weniger Prospektbeilagen oder „Zeitungsträgern einen gerechteren Lohn zahlen“ zur Auswahl. Eine Ballonfahrt sollte unter den Teilnehmern verlost werden. 35 ausgefüllte Postkarten trudelten daraufhin bei der Mittelbayerischen ein.

Strafanzeige gegen Unbekannt

Das Verlagshaus verstand keinen Spaß und erstattete Strafanzeige gegen Unbekannt. Der Täter war rasch ermittelt: Thomas Reitemeyer, 36 Jahre alt, ehemaliger MZ-Austräger. Er hatte sich wenige Wochen zuvor in einem offenem Brief über die Arbeitsbedingungen beklagt und von einem „Moloch der Ausnutzung“ gesprochen.
Verlag fragt: Sollen wir den Austrägern einen gerechten Lohn zahlen? Ist das Satire oder Urkundenfälschung?
Reitemeyer hatte die Flyer ganz offiziell bei einer Internet-Druckerei bestellt und war sofort geständig. „Da gibt es nichts zu verheimlichen. Ich wollte damit zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen“, sagt er. „Ich wollte die Leute darauf hinweisen, zu welchen Bedingungen Austräger bei der MZ arbeiten müssen.“ Verteilt wurden die Postkarten just zu einer Zeit, als auch Warnstreiks bei der MZ-Tochter City Mail stattfanden, als das Thema der schlechten Bezahlung privater Postzusteller gerade eine etwas breitere Öffentlichkeit erreichte. Die Austräger sind demgegenüber aber (nicht nur bei der Mittelbayerischen Zeitung) noch weit schlechter gestellt (Bericht über eine Teilbetriebsversammlung der Austräger).

Amtsgericht verhängt 750 Euro Geldstrafe

Legal war Reitemeyers „Beitrag zur Meinungsbildung“ nicht, zumindest in den Augen des Regensburger Amtsgerichts. Das verurteilte ihn im August zu einer Geldstrafe 50 Tagessätzen á 15 Euro – wegen „Urkundenfälschung“. Die Postkartenaktion sei, wie von Reitemeyer beabsichtigt, nicht als Protestaktion zu werten, so das Gericht, weil das „auf den Postkarten nicht vermerkt“ sei. „Strraferschwerend“ sei das „Ausmaß der vorgenommenen Urkundenfälschung“, der Umstand, dass 35 Menschen die Postkarte an die MZ geschickt hätten.

Rechtsanwalt: Satire hat Verfassungsrang

Reitemeyer bezeichnet das Urteil als „Frechheit“. Er hat jetzt über seinen Rechtsanwalt Robert Hankowetz Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Der sagt: „Das ist eine Karikatur. Satire.“ Entsprechend sei die Aktion vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und durch die Kunstfreiheit gedeckt. Wer die Karte aufmerksam lese, für den sei – MZ-Blau hin, MZ-Logo her – klar, dass diese Umfrage nicht von der Mittelbayerischen Zeitung stammen könne. „Welcher Arbeitgeber gesteht schon ein, dass er sein Angestellten ungerecht bezahlt?“ Über 4.000 Leute, die die Karte nicht zurückschickten hätten dies verstanden, 35 eben nicht. „Aber es soll auch Leute geben, die Bruno Jonas nicht verstehen.“ Darin liege ja auch das Wesen von Satire. Auch sei nicht klar, worin das strafrechtlich relevante Handeln von Reitemeyer liegen solle. „Abgesehen von 35 Mal 45 Cent für das Zurückschicken der Postkarte ist niemandem ein Schaden entstanden. Es ist aber schon sehr aberwitzig Herrn Reitemeyer zu unterstellen, dass er die Postkarten verteilt hat, um der Post die Möglichkeit zu geben, sich zu bereichern.“ Voraussichtlich Anfang 2012 wird der Fall vor dem Landgericht Regensburg verhandelt. Satire oder Urkundenfälschung – es dürfte eine interessante Verhandlung werden. P.S.: Eine Zivilklage wegen Urheberrechtsverletzung gegen Reitemeyer hat der MZ-Verlag bislang nicht angestrengt.
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Kommentare (37)

  • Veronika

    |

    Na wenigstens haben die bei der MZ soviel Courage, nicht zivilrechtlich vorzugehen! Wenn ich aber ehrlich bin, dann kann man die Satire nicht auf den ersten Blick erkennen. Dies dürfte aber auch entbehrlich sein, wenn man den hier ebenfalls kaum erkennbaren kritischen Charakter, zumal auch keinerlei Schädigung der MZ erkennen kann.
    Sagen wir mal, dass es “Spass” war, bei dem jemand berechtigt seinem Ärger “Luft gemacht” hat. Hätte die MZ oder eine dieser angegliederten Zeitungen einen kritischen Leserbrief des hier Tätigen gegen sich selbst abgedruckt? Wohl eher nicht! Wie also soll sich jemand sonst “Luft machen”, wenn es schon manches Presseorgan nicht mehr ermöglichen will?

    Ich finde es übrigens schon etwas bedenklich, dass ein Zeitungsverlag derartiger Grösse dann auch noch in der gesamten Region einen Postdienst betreibt!

  • Thomas Freudenberg

    |

    Mal wieder typisch Regensburger “Kgl.-Bayrisches Amtsgericht”. Eine Verurteilung, die schon nach Rechtsbeugung gen Himmel riecht. Solche Urteile begegnen mir außerhalb Bayerns kaum.

    Für das Gericht ist von vorneherein klar, dass hier ein Sozialschädling am Werke war (“Wou kumma den dou hi, wenn a jeda so a Postkartn fölscht und doud, als ob’a die MZ ias!”), musste ein Urteil ergehen. Der Angeklagte hatte schließlich gegen die gottgewollte öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen, die da lautet: “Du sollst Deine ‘Mittelbayerische’ lesen und ehren und darfst sie nicht verarschen!” Da musste generalpräventiv ein Exempel statuiert werden, auf dass es kein Witzbold mehr wagt, hier Unruhe zu stiften.

    Der unbefangene und am strafrechtlichen Grundsatz “nulla poena sine lege” Interessierte hat mal gelernt, dass Urkunden “zur Beweiserheblichkeit im Rechtsverkehr” dienen. Das können sogar Bierdeckelstriche sein, wenn es ums Bezahlen geht. Im Gegensatz zu einer Kneipenzeche ist hier aber weder ein Rechtsverkehr ersichtlich, noch können die Postkarten irgendetwas beweisen – außer der Unzufriedenheit der Leser mit den Preisen und der Entlohnung der Zeitungsausträger.

    Genauso abstrus erscheint es hier, einen fremdnützigen Betrug zugunsten der Deutschen Post (und zulasten der 35 MZ-Leser) anzunehmen. Das hat schon fast kabarettistische Züge, erinnert aber rechtsdogmatisch eher an die Figur der “unbegrenzten Einlegung”, mit der man in der nichtrechtsstaatlichen deutschen Justizgeschichte den mutmaßlichen Willen der politischen Führung in die Zivil- und Strafrechtsnormen hineinlegte. Dass hier die Kunstfreiheit und die Wechselwirkungslehre des Bundesverfassungsgerichts missachtet worden ist, wonach Strafnormen im Zweifel für die Satire auszulegen sind, wiegt schon nicht mehr so schwer, sind hierfür gewisse verfassungsrechtliche Grundkenntnisse erforderlich, die man von einem durchschnittlichen bayerischen Amtsrichter wohl nicht erwarten darf.

    Solche Urteile beschädigen den Rechtsstaat und machen ihn lächerlich. Dieses “Kgl.-Bayrische Amtsgericht” ist nicht lustig.

  • thomas reitemeyer

    |

    ein nachtrag zur gerichtsverhandlung:
    ich fragte den richter, wie man sonst auf das problem der zeitungsträger aufmerksam machen sollte, wenn man schon ziemlich alles genutzt hat (offener brief, unterhaltung mit chef, verdi(die auch nichts machen kann oder will), mit einer neuen liste betriebsrat und noch einigen aktionen).
    der richter am amtsgericht meinte nur lapidar: “WIR SIND NICHT HIER UM FRAGEN ZU KLÄREN”…. ohne worte….
    ich finde es auch noch befremdlicher (ich bin nicht recht erfahren in gerichtsverhandlugen), dass das ganze im “NAMEN DES VOLKES”

  • thomas reitemeyer

    |

    sein soll…
    ich bin eher der meinung, dass das ganze “IM NAMEN DES ESSERS”, eher der realität nahe kommt…

  • H. Müller

    |

    Dass die MZ ihre Leserschaft (berechtigterweise?) nicht für schlau genug hält, eine offensichtliche Veräppelung als solche zu erkennen, ist irgendwie schwer entlarvend für dieses K-Blatt.

  • mkveits

    |

    Satire ist eine Spottdichtung, die u.a. gesellschaftliche Missstände anklagt. Verfremdung ist ihr Wesenselement. Greifbar hat der Angeklagte fragend Missstände angeprangert. Keinesfalls handelte er “zur Täuschung im Rechtsverkehr”. Prima facie dürfte ein Fehlurteil vorliegen, denn u.a.:

    1. Vorsatz/Absicht?

    Der Straftatbestand sagt:
    “Wer ZUR TÄUSCHUNG im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt,…. gebraucht …”
    http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

    Auf diese Tathandlung muss sich der Wille des Handelnden beziehen, darauf gerichtet sein. Bereits diese subjektive Tatseite erscheint ausgeschlossen, denn: Es kam ihm doch gar nicht auf die “Täuschung” der Rechtsgenossen an, sondern darauf, arbeitsrechtliche Zustände in Form der Satire publik zu machen, die Adressaten zum Nachdenken zu bringen …. In diesem Sinne verstehe ich die – ergänzte – Frage des Beschuldigten an den Richter als seine nicht widerlegbare Einlassung und Verteidigung, dass er subjektiv gerade nicht(!) “zur Täuschung im Rechtsverkehr” gehandelt habe.

    2. Urteil grundrechtswidrig? Wegen Verkennung der Kunstfreiheit, Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG?

    DIe Postkarte “ist ihrem Gehalt nach als Karikatur, also als satirische Darstellung, einzuordnen. Bei dieser Kunstgattung ist es erforderlich, Aussagekern und seine Einkleidung zutreffend voneinander zu unterscheiden und sodann gesondert daraufhin zu überprüfen, ob sie den Unrechtsvorwurf tragen. Die Maßstäbe für die Einkleidung der Satire sind dabei anders und weniger streng als die für die Bewertung des Aussagekerns der Satire, weil ein wesentliches Element der Einkleidung einer Satire die Verfremdung ist.”

    Siehe unter (auf Seite 8 und 9 insbesondere)

    http://www.jura.fu-berlin.de/einrichtungen/we3/professoren/ls_heintzen/veranstaltungen/archiv/0405ss/v_GK_II/GRUND1_08.pdf

    Die Berufungsinstanz wird sich daher auch mit der Frage eines Abwägungsfehlers des Amtsrichters auseinandersetzen müssen. Für den Angeklagten streiten die zwei Grundrechte der Meinungs- und der Kunstfreiheit. Urteile, die gegen Grundrechte verstoßen, hebt am Ende das BVerfG auf. Doch KA liegt gar weit.

    Ich empfehle als Weihnachtslektüre das Buch des Strafrechtsprofessors

    http://de.wikipedia.org/wiki/Reinhard_Merkel

    Strafrecht und Satire im Werk von Karl Kraus.
    Nomos-Verlags-Gesellschaft, Baden-Baden 1994,
    Suhrkamp, Frankfurt 1998

  • frage

    |

    wenn das eine satire war, dann war guttenberg auch eine.

  • Hans

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    war er doch…

  • mkveits

    |

    Wenn `Satire´ nach allgemeiner Definition

    eine Kunstgattung ist, die durch Spott, Ironie und Übertreibung bestimmte Personen, Anschauungen, Ereignisse oder Zustände kritisieren oder verächtlich machen will,

    dann mögen Sie bitte ihre bekundeten Zweifel näher darlegen, damit der FADEN inhaltlich weitergesponnen werden kann. Danke.

    P.S.
    Von Guttenberg war in seinen Ministerzeiten ein nicht unsympatischer Blender. Diese Wirkung ist vepufft.

  • Manfred Hellwig

    |

    Lieber Herr Reithmeyer, ich finde ihre satirische Aktion super! Dank der Reaktion der MZ und dem unverständlichen Urteil macht sich jetzt die MZ sogar bundesweit deswegen lächerlich.
    Trotzdem war die Reaktion der MZ fast zu erwarten, denn auf solche Versuche von Einzelpersonen reagieren Arbeitgeber in der Regel mit aller Härte um Nachahmer einzuschüchtern.
    Die geäußerte Vermutung, dass ver.di an den Lohnbedingungen hier aktuell nichts ändern kann ist richtig, dass sie hier nichts ändern will aber sicher falsch.
    Denn wie allgemein gilt auch bei der MZ Tochter Pressezustellgesellschaft Oberpfalz: Tarifverträge fallen nicht vom Himmel. Änderungen der Lohn- und Einkommensbedingungen sind kein Ergebnis von lockeren Gesprächen zwischen dem Arbeitgeber und Gewerkschaftsvertretern. Sie sind vielmehr das Ergebnis von Machtverhältnissen. Die Arbeitnehmermacht besteht in letzter Konsequenz aus angedrohtem oder durchgeführtem Arbeitskampf. Dafür braucht eine Gewerkschaft in dem Betrieb auch viele Mitglieder, die dann ggf. für ihre Forderungen streikbereit ist. Anders gesagt: Gewerkschaft ist eine Solidargemeinschaft, die nur gemeinsam die Verhältnisse ändern kann. ver.di ist weder eine Versicherung noch ein Wohlfahrtsinstitut (das ihre Beiträge für Nichtmitglieder verbraucht) sondern eine Interessensgemeinschaft.
    Ich bin mir sicher: spätestens, wenn mehr als 50 % der ZustellerInnen dieses Betriebes Mitglied sind und bessere Arbeitsbdingungen wollen sind diese auch gemeinsam durchzusetzen.

  • Dubh

    |

    Stimmt, das ist absolut nicht lustig!

    Es ist im Gegenteil erschreckend, wenn man als Kabarettist wirklich nur noch zitieren muss, weil tatsächlich Geschehenes ausdenkbare Überspitzungen an Abstrusität bei weitem übersteigt.

    Und wenn, wie in Regensburg, leider nicht nur, Gerichte sich geradezu überschlagen, zu sog. Realsatire beizutragen, das ist noch weniger lustig.

    Allerdings ist treffendes Kabarett oder treffende Satire genau genommen nie lustig.
    Man lacht auch aus Grauen um Spannungen abzubauen…………….nicht nur im Kabarett leider.

  • Drahdiwaberl

    |

    Toll, dass hier endlich mal einer aktiv wurde und nicht nur für die Zeitungszusteller, sondern auch indirekt für die Zusteller des dem Verlag angegliederten Postdienstes symbolisch ein Zeichen setzte.

    Wenn in punkto Arbeitnehmerrechte etwas vorwärts gehen soll, braucht es Leute, die auf Missstände aufmerksam machen. Das Mittel war gut gewählt, da es vielen Kollegen sicherlich aus der Seele gesprochen hat. Wieso haben seit Jahren und bei jedem Wetter tätige Zusteller so wenig Anerkennung für ihre körperlich äußerst anstrengende Tätigkeit verdient?

    Es ist ein Jammer, wenn die Anstrengung und Arbeit von Menschen so wenig gewürdigt wird.
    Falls eine Organisation nicht überlebensfähig ist, soll sie sich nicht sanieren, indem sie ihre Mitarbeiter unwürdig bezahlt. Ist sie überlebensfähig, ist ein solcher Umgang mit den Mitarbeitern umso fragwürdiger…

    Schade, dass die Angst um die eigene Existenz viele daran hindert, ihrer Meinung Ausdruck zu verleihen! Mir stinkt es jedes Mal, dass gerade die “Kleinen” sich keine eigene Meinung leisten können, da sie in dieser Hinsicht viel zu erpressbar sind – manche Arbeitgeber wissen so etwas und nutzen es weidlich zu ihrem Nutzen aus. Eigentlich bräuchte es viel mehr klarer Zeichen für Arbeitgeber, wie man (nicht) mit seinen Mitarbeitern umzugehen hat.

    Es ist eine Schande! So geht man nicht mit Leuten um.

  • frage

    |

    ich bin weder freund der mz noch lese ich diese regelmässig. aber in dem fall sehe ich keine satire. es wird sich nicht lustig gemacht, sondern man will durch die aktion gezielt was bezwecken. ein satiriker arbeitet (oder hat selten) bei der firma/behörde oder sonstigem gearbeitet und sucht im normalfall ein publikum zur unterhalten. den empfängern dieser karten zu unterstellen, wie dumm sie doch seien, dass sie sowas ernst nehmen, ist schon sehr dreist. es wurde das logo der mz verwendet und die schriftart und das blau erinnern auch an die zeitung. und “dumme” gewinnspiele gibt es wie sand am meer (rtl etc.) und meinungen werden ebenfalls in der heutigen zeit permanent eingesammelt. durch das gewinnspiel wird man ja dazu animiert mitzumachen (rechtliche hinweise fehlen im übrigen, wäre ein abmahngrund für all zu fleissige kollegen von ihnen die das ebensalls nicht als satire sehen). also warum dann nicht dumme fragen beantworten?

    ich finde das urteil gnädig. man hat auf die finger geklopft und gesagt so nicht. hätte auch anders ausgehen können.

    ich fands nicht witzig. ich würde es auch nicht witzig finden wenn das regensburg digital oder ihrer kanzlei herr veits, oder irgendjemand anderen passieren würde. wenn es schule macht und man es als dummer jungenstreich abtut, darf man sich über typen wie guttenberg nicht aufregen. wenn man satire machen will, dann soll man sich eine bühne dafür suchen.

  • H. Müller

    |

    Genau. Satire nur auf der Bühne. Und laut deutscher Satireverordnung muss alle zwei Minuten eine Leuchtschrift in klar geregelter Mindestgröße mit “VORSICHT SATIRE!!!” blinken.

    PS: Das war jetzt Satire. Nicht dass mich hier jemand belangt.

  • Immanuel K. Anti

    |

    Nun, je weniger man anfangs merkt, dass es sich um eine Satire handelt, um so besser ist sie. Im Allgemeinen erkennt man eine schlechte daran, dass fettgedruckt “Vorsicht, Satire!” drübersteht
    Wenn es um pure Unterhaltung geht, also einfaches Rumgeblödel auf einer Bühne, heißt es eher “Comedy”, (nicht Kabarett).

    Vielleicht haben Sie als Kind auch Don Quixote und Gullivers Reisen gelesen? Das sind beides klassische Satiren, in welchen die Ritter bzw. die Adligen kräftigst durch den Kakao gezogen werden: eindeutig, um ihnen zu schaden.

    Nachdem beide Zielgruppen beseitigt wurden (naja, wenigstens weitgehend, wir sind ja immerhin keine Leibeigenen von Fürstenhäusern mehr, manche aber gerne noch Untertanen von gegelten Freiherren), wanderten diese Romane in die Kinderzimmer.

    Ich wünsche jedenfalls Herrn Reitemeyer einen für ihn positiven Verhandlungsverlauf, ich konnte erst beim Lesen der Nachricht breit grinsen und dann schallend lachen, als ich von der Reaktion der MZ erfuhr.
    Dass 35 Leichtgläubige einen wirtschaftlichen Schaden für einen Monopolisten bedeuten sollen, ist hingegen nicht mehr lustig. Das ist ein Trauerspiel.

  • Dubh

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    Man muss keineswegs allen die die Karte an die MZ geschickt haben unterstellen dass sie nicht kapiert haben, dass das Satire ist, denen kann es auch schlicht 45 Cent und ein Kreuzerl wert gewesen sein mitzumachen bei dieser Satire Aktion.

    Dass die 35 blöd sind behauptet aber letztlich das Gericht, nicht der Satiriker, mal wieder nicht mitgekriegt?

    Es gibt allerdings immer mehr, bei denen Satire ganz fett drauf stehen muss, damit sie es kapieren.

    Viele wissen das auch nur, zumal wenn sie’s in der Glotze sehen, weil es so angekündigt wird. verstehen tun sie’s oft nicht.
    Deswegen viel Comedy in der Glotze und wenig Kabarett, das den Namen verdient.

    In der Kleinkunstbühne weiß man das glücklicherweise auch deswegen sicher, auch wenn man es nicht kapiert, wobei, die, die das nicht kapieren ihren Hintern da eher nicht hinbewegen, insofern eigentlich das falsche Publikum für KabarettistInnen.

    Das letzte was KabarettistInnen nämlich wollen ist einfach nur unterhalten.
    Selbstverständlich wollen KabarettistInnen, SatirikerInnen immer etwas bezwecken, Aufklärung über und Kritik an herrschenden gesellschaftlichen Zuständen nämlich.
    Und das Publikum kann so variabel sein, wie die verschiedenen Arten mit denen man Satire betreibt, Bühne kann selbstverständlich auch die Straße sein.

    Gearbeitet haben die meisten durchaus auch was anderes, als Beruf lernen oder studieren kann man das nämlich nicht, und wirklich nur davon leben können die wenigsten.

    Über etwas lustig machen, rumwitzeln ist Satire nun bestimmt nicht, gute Satire ist, wenn es denen die Gegenstand der Satire sind weh tut.

    Das war ja offensichtlich hier so.

  • thomas reitemeyer

    |

    vielen dank für den vergleich mit herrn guttenberg, kann man in der heutigen zeit eigentlich jemanden noch schlimmer beleidigen, als ihn in einem satz mit diesem menschen zu erwähnen?
    ich sag da nur, “NIVEAU ist eben für manchen doch nur eine Handcreme….”

  • thomas reitemeyer

    |

    die antwort war an FRAGE gerichtet

  • thomas reitemeyer

    |

    vielen dank für den tip!

  • thomas reitemeyer

    |

    dann unterhalten sie sich bitte mal mit der frau salberg, die für uns zuständig ist. das thema habe ich mit ihr wieder und wieder durchgekaut im laufe der jahre und der versuch ist leider einer geblieben was zu ändern

  • frage

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    der vergleich mit guttenberg war doch nur satire. müssten sie als profisatiriker doch eigentlich verstehen. nicht gleich weinen wenn man gegenwind bekommt.

  • frage

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    na dann bin ich aber auf die kommenden programme oder neuen aktionen des satirikers/künstlers gespannt. hoffe sie können mir dann auch die veranstaltungsorte sagen damit ich nichts verpasse.

  • mkveits

    |

    Urteil des Reichsgerichts 1928

    Satrisch meint nicht zwingend “witzig”.
    Sondern: übertrieben, verzerrt oder verfremdet (siehe nachfolgendes Zitat des BayVGH).

    Wichtig ist doch:
    die Postkarte stellt nach der bekannte Theorie die sog. “Einkleidung” oder auch das “Gewand” der Kernaussage dar. An dieses Gewand stellt die Rechtsprechung keine allzu strengen Anforderungen. Es erscheint als Novum in der Rechtsgeschichte in D. , dass ein Richter dieses “Gewand” als gefälschte Urkunde erkennt und nicht als künstlerischen Akt, gedeckt von Artikel 5 GG.
    mkv

    ZITAT:

    Bereits das Reichsgericht

    hat in seiner Entscheidung vom 5. Juni 1928 (RGSt 62, 183) auf die Sonderstellung

    dieser Formen der Meinungsäußerung hingewiesen und ausgeführt, dass es der Satire

    wesenseigen sei, dass sie mehr oder weniger stark übertreibe, also mit Übertreibungen,

    Verzerrungen und Verfremdungen arbeite. Bei einer Satire ist zudem zu beachten,

    dass ihr immer dann, wenn sie ohne Schwierigkeiten als Satire erkennbar ist,

    ein weiterer Freiraum gestattet ist als einer „normalen“ Meinungsäußerung. Die

    Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur rechtlichen Beurteilung satirischer

    Darstellungen will jedoch den Persönlichkeitsschutz in solchen Situationen

    nicht grundsätzlich beschränken oder gar ausschalten. Sie will lediglich sichern, dass

    etwas nicht deshalb von vornherein aus dem Schutz der mit dem Ehrenschutz kollidierenden

    Meinungsfreiheit herausfällt, weil es satirisch – also übertrieben, verzerrt

    oder verfremdet – dargestellt ist. Eine rechtliche Beurteilung erfordert – wegen der satirischen

    Einkleidung – zunächst die Entkleidung des in „Wort und Bild gewählten satirischen

    Gewandes“ (RG a.a.O.), um ihren eigentlichen Inhalt zu ermitteln. Dieser

    Aussagekern und seine Einkleidung sind sodann gesondert daraufhin zu überprüfen,

    ob sie eine Kundgabe der Missachtung gegenüber der karikierten Person enthalten.

    Dabei muss beachtet werden, dass die Maßstäbe für die Beurteilung der Einkleidung

    anders und im Regelfall weniger streng sind, als die für die Bewertung des Aussagekerns;

    denn ihr ist die Verfremdung wesenseigen (vgl. BVerfG a.a.O.).

    http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/documents/09a01102u.pdf

  • frage

    |

    Zitat: “Bei einer Satire ist zudem zu beachten, dass ihr immer dann, wenn sie ohne Schwierigkeiten als Satire erkennbar ist, ein weiterer Freiraum gestattet ist als einer „normalen“ Meinungsäußerung.”

    Dem ist nichts hinzuzufügen.

  • Manfred Hellwig

    |

    Wie hätte da Kollegin Salberg mehr erreichen können? Beim Ziel Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen geht es nicht um einen Wunschzettel ans Christkind, der vielleicht erfüllt wird, weil die Empfängerin es gut mit dem Kind meint…dieser Wunschzettel geht an jemand, dessen Interesse es ist, möglichst hohen Profit zu erzielen. Nicht der Mensch selbst ist für diesen AG interessant sondern nur dessen verwertbarer Teil! Der Rest ist da eher hinderlich! Zumindest darüber sollten wir uns klar sein!
    Ich versuche es daher deutlicher zu machen.
    Verhandlungen mit Arbeitgebern führen dann zum Erfolg, wenn die Leute auch bereit sind, notfalls über Wochen und Monate dafür zu streiken. Und zwar nicht nur einige wenige, sondern möglichst alle. Sind es nur einzelne, dann stehen diese auf verlorenem Posten, der Streik würde scheitern. Das hätte fatale Folgen, denn diese wenigen wären dann vermutlich sogar ihren Job los.
    Ich kenne das auch von Citiy-Mail: ich stand bei der Aktion vor der MZ … und wo waren die Beschäftigten, um deren Lohn- und Arbeitsbedingunen es ging? Da war kaum jemand da…. dabei ging es da nicht einmal um Streik…Ich bin gerne bereit, mit Betroffenen gemeinsam etwas zu unternehmen, aber die müssen schon selber auch dabei sein. Stellvertretend für hilft nicht!
    Übrigens: in den USA weigern sich Gewerkschaften Tarifverhandlungen für Beschäftigte durchzuführen, solange nicht mindestens 50% davon organisiert sind. Ich teile diese Auffassung zwar nicht ganz, aber das Prinzip hat durchaus seinen Sinn. Denn bei geringen Organisatiuonsgraden kann das Ergebnis in der Regel nur schlecht sein, denn wieso sollte der AG bereit sein, mehr zu zahlen, wenn die Arbeitnehmer nicht streikfähig sind und billigst zu haben sind?

  • thomas reitemeyer

    |

    mir sollte hald gezeigt werden: mit der mz legt man sich nicht an. und wie gestern gesagt, das geflecht an beziehungen von gewissen leuten ist über die jahrzehnte sicherlich nicht weniger geworden, man spricht dann sogar von einem filz.
    hab ich das nicht schön weit gefasst, dass man es nicht als beleidigung auffassen kann? bin ja lernfähig…
    aber liebe mz, das ist sicherlich nicht das ende….

  • thomas reitemeyer

    |

    dem stimme ich schon zu. bei der citymail ist das auch nur eine schwache vorstellung. das heißt aber auch, dass die leute angst haben ihren eh schon schlecht bezahlten job zu verlieren, weil es dann richtig ums überleben geht. das ist pure angst, weil diese leute wissen wie man leute rauskriegt, die ihnen nicht zur nase stehen. ich bin da das beste beispiel, einen schwerbehinderten raus zu kriegen ist richtig schwer… bei mir haben die es aber geschafft aufgrund dieser aktion. was auch kein problem war, aber egal.
    bei den zeitungsträgern kommt aber noch ein weiterer nicht unerheblicher aspekt dazu:
    alleine die struktur des ganzen. ein informationsfluss kommt überhaupt nicht zu stande, wenn man alleine um 4 in der früh an der bushaltestelle steht. in der stadt schauts auch nicht recht viel besser aus, da es max 5 leute sind an einer ablagestelle, es ist jeder einzelkämpfer und kriegt überhaupt nichts mit vom stammhaus, bis auf die trägerhefte, die 3 mal im jahr mitgeschickt werden in denen gedroht wird und ein ton angeschlagen wird, der jeden respekt vermissen lässt. das einzige positive war mal die aufklärung über die gurtpflicht als träger… das ist mir in 13 jahren hängengeblieben… traurig.
    vorallem das ist nicht mal das ende der fahnenstange: vom betriebsrat kommt dann auch noch von zeit zu zeit ein heft: “DAS TRÄGERLI”. ich finde das sagt schon genau aus, wo man sich befindet und dass man einfach die fresse halten soll, du kleiner scheiß träger… das wäre der untertext der überschrift, danach kommt dann der eigentliche inhalt der sich genauso anhört wie vom chef persönlich, was wir gefälligst zu tun haben, was wir zu lassen haben, ansonsten wird gekündigt.
    In diesem Milieu traut sich niemand irgendwas zu sagen, geschweige denn eine front auf zu bauen.
    sie sehen also die problematik und leider ist auch die essenz aus dem ganzen, dass uns die gewerkschaft natürlich nützen würde, aber allein aus angst sie keine chance hat.
    auch wenn es der esser anders darstellt und selbst einen tourenfahrer, die wirklich richtig mies gezahlt sind, gefunden hat für seine propaganda sich in der zeitung abdrucken zu lassen wie toll es doch bei der mz ist und wieviel spaß doch das ganze macht….

  • Manfred Hellwig

    |

    Diese Problematik (Angst der Betroffenen) ist mir nicht unbekannt. Aber Angst war schon immer ein schlechter Ratgeber und sichert den Fortbestand solcher Verhältnisse. Dabei hätten die “Trägerli” allen Grund, selbstbewusst zu sein, es gibt nicht viele Menschen, die soviel Respekt und Bewunderung vor der Leistung unter extremsten Arbeitsbedingunen in der Bevölkerung geniessen.
    Diese Angst ist auch allgemein gerade in den Niedriglohnbereichen,in Teilzeit- und Leiharbeitsverhältnissen besonders ausgeprägt. Gerade in diesen Bereichen wäre es daher besonders wichtig, dass sich die Menschen daran erinnern: alleine sind wir schwach, aber gemeinsam sind wir stark, nur gemeinsam können wir unsere Lage verändern.
    Ohne diesen Gemeinschaftsgeist besteht leider nur eine Chance: die Durchsetzung eines gesetzlichen Mindestlohns, damit dieses Lohndumping endlich beendet wird. Dafür kämpft ver.di und der DGB, doch auch dies geht nicht von selbst.
    Dass ein Zeitungsverlag auch Postdienst unter Lohndumpingbedingungen betreiben kann, ist Folge der Privatisierung der Postdienste und war politisch gewollt.

  • Keyser Söze

    |

    “Anders gesagt: Gewerkschaft ist eine Solidargemeinschaft, die nur gemeinsam die Verhältnisse ändern kann. ver.di ist weder eine Versicherung noch ein Wohlfahrtsinstitut (das ihre Beiträge für Nichtmitglieder verbraucht) sondern eine Interessensgemeinschaft.
    Ich bin mir sicher: spätestens, wenn mehr als 50 % der ZustellerInnen dieses Betriebes Mitglied sind und bessere Arbeitsbdingungen wollen sind diese auch gemeinsam durchzusetzen.”

    Ganz anders – und viel kürzer – gesagt: Schutzgelderpressung!

    Machen die Verdis einen auf Teamsters – und ich habe gedacht, die Mafia-Gewerkschaftsverbindungen gibts nur im Kino ;-)

  • thomas reitemeyer

    |

    das bezweifelt auch niemand, über diese politik will ich mich hier nicht aus lassen so asozial ist das mittlerweile, aber die gerichte vertreten leider in weiten teilen diese politik des ausgelassenen auf dem kleinen bürger rum trampeln. also ist der kleine wieder von allen seiten der arsch, auch ein weiterer aspekt, warum sich in der mz nichts tut.
    jetzt ist auch noch der betriebsratvorsitzende hier, der mit eiserner hand über seine träger regiert (anders kann man das nicht sagen) er fährt jeden tag touren (zumindest zur damaligen zeit) für seine frau als unternehmerin bei der mz (mittlerweile auch im betriebsrat), sind also abhängig von der mz, vom wohl und wehe auf unternehmerbasis, also erpressbar. ihm nutzt auf dieser basis auch kein kündigungschutz, daher wird er sicher nicht für die träger was machen.
    das muss man sich mal geben: es ist gesetzmäßig zulässig, dass ein betriebsratsvorsitzender als subunternehmer (oder angestellter des subunternehmens) für das unternehmen tätig ist, für das er die leute vertreten sollte…. dämmert es?
    die träger haben keine chance auf verbesserung, wenn nicht so ein betriebsrat abgesetzt wird. da ist er einfach viel zu involviert. das wäre der erste schritt und ich habe das auch mit der frau salberg besprochen…

    DAS EINZIGE WAS DIE GEWERKSCHAFT HIER MACHEN KÖNNTE ABER ANSCHEINEND KEIN INTERESSE HAT IST; DASS MAN DIESE PRAXIS VOR GERICHT BRINGT, UND HIER EINE KLARE LINIE ZU GUNSTEN DES ARBEITERS SCHAFFT: DAS SIND EINFACH SACHEN DIE NICHT GEHEN

    @stefan: wäre das nicht mal einen eigenen artikel wert mit dem betriebsratsvorsitzenden?

  • thomas reitemeyer

    |

    p.s.: und spätestens jetzt sieht mann, dass man hier mit normalen aktionen nicht mehr weiter kommt. daher stehe ich zu meiner satire aktion mit den postkarten.

  • Manfred Hellwig

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    …jetzt wird es mir zu persönlich…daher abschließend nur noch soviel:
    auch bei der MZ-Tochter wird der Betriebsrat von den Beschäftigten gewählt…….Zweit- oder gar Drittarbeitsplätze stehen einer Wahl zum Betriebsrat nicht entgegen…es ist auch nicht verboten, als AN für Ehepartner zu arbeiten…

  • Jules

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    also mein lebensgefährte hat auch so eine Karte an die mittelbayerische geschickt, weil er was gewinnen wollte. das porto hätte er sich sparen können. ich find das nicht gut.

  • thomas reitemeyer

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    es ist wirklich nicht böse gemeint.
    ich bitte sie daher sich mit frau salberg über die problematik hier zu informieren. sie kennt die situation seit jahren und weiß, was hier speziell das problem ist.

  • Manfred Hellwig

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    Zitat: “Ganz anders – und viel kürzer – gesagt: Schutzgelderpressung!

    Machen die Verdis einen auf Teamsters – und ich habe gedacht, die Mafia-Gewerkschaftsverbindungen gibts nur im Kino ;-) ”

    Entweder nichts kapiert oder provoziert! Da geht es nicht um Einnahmen von Mitgliederbeiträgen sondern um Durchsetzbarkeit von Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber. Ohne Streikfähigkeit keine vernünftigen Ergebnisse. Das Beispiel machts doch deutlich.
    Übrigens: die ZeitungszustellerInnen bewegen sich großteils im Rahmen 400€ Kräfte… das wären 4 € im Monat, dafür Arbeitsrechtschutz, einen gemeinsam erkämpften Tarifvertrag mit deutlicher Lohnerhöhung usw., wenn dies Schutzgeld ist, habe ich den Begriff bisher falsch verstanden.
    Und noch was, weil mich diese Schutzgeld-Bemerkung ärgert: ich bin wie viele, viele andere ehrenamtlich in ver.di tätig, das heißt: für 1 Std. erhalte ich 60 min. Und wir bräuchten noch wesentlich mehr ehrenamtlich Aktive! Solidargemeinschaft heißt für mich, eine/r ist für den/die andere/n da, ein miteinander und nicht gegeneinander! Aber nicht: regle du das für mich, ich geh lieber ins Kino!
    Bei Schutzgeld bereichern sich Kriminelle gewaltsam, indem sie Menschen drohen, deren Existenz zu ruinieren, deren Besitz zu zerstören, denen körperlichen Schaden zuzufügen, wenn sie nicht zahlen! Daher ist diese Bemerkung mehr als daneben.
    Die “Mafia-Gewerkschaftsverbindungen” aus dem Kino waren übrigens bewußt eingesetzte Hetzkampagnen in den USA, damit sich die Menschen dort nicht organisieren. Tatsächlich wurden dort von Unternehmern Gewerkschaftler in großem Umfang ermordet, weil sie versuchten, für bessere Löhne usw. zu kämpfen. Wie man sieht, wirkt diese Hetze noch heute nach.

  • Hans

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    Gefällt mir! Lassen Sie sich nicht provozieren. Weiter so.

  • Tsja,

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    .. manchmal ist es ganz gut, wenn man nachdenkt, was man so tut….. und nicht blind bei jedem Gewinnspiel mit macht. ;-)

    In diesem Fall hat’s ja keinem geschadet…… sogar die Post hat noch am Porto verdient…

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