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Schleichwerbung! Presserat rügt Mittelbayerische Zeitung

Schleichwerbung liegt nach den Richtlinien des Deutschen Presserats „insbesondere nahe, wenn die Veröffentlichung über ein begründetes öffentliches Interesse oder das Informationsinteresse der Leser hinausgeht oder von dritter Seite bezahlt bzw. durch geldwerte Vorteile belohnt wird“. Diese Grenze hat die Mittelbayerische Zeitung überschritten, wie der Presserat kürzlich mitteilte. Neben vier anderen Zeitungen erhielt die Mittelbayerische Zeitung eine “Rüge”, das härteste Sanktiuonsmittel, das der Presserat aussprechen kann. Die Mittelbayerische Zeitung hatte auf Basis eines PR-Beitrages und unter Verwendung eines PR-Fotos eines Bauträgers über Luxuswohnungen berichtet. Die Bearbeitung des Werbematerials war nach Ansicht des Ausschusses unzureichend. „Die Veröffentlichung enthielt stark anpreisende Formulierungen, mit denen die Grenze zur Schleichwerbung deutlich überschritten wurde.“ In den Richtlinien des Deutschen Presserats heißt es unter anderem: „Die Glaubwürdigkeit der Presse als Informationsquelle gebietet besondere Sorgfalt beim Umgang mit PR-Material“.
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