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Schwarze-Bären-Straße für Radler freigeben

Regensburger Innenstadt soll für Radfahrer attraktiver werden / Fraktionsvorsitzender Christian Schlegl: Aufhebung der Fußgängerzone in der Schwarzen-Bären-Straße ermöglicht durchgängige Ost-West-Radwegeverbindung / Sicherheit für Fußgänger hat dabei hohe Priorität Die CSU-Stadtratsfraktion hat im Rahmen der Beratungen zum Radverkehrswegeplan in ihrer Fraktionssitzung ein klares Votum abgegeben, dass die Regensburger Innenstadt für die Radfahrer noch attraktiver werden soll: Fraktionsvorsitzender Schlegl wird dem Koalitionspartner SPD folgenden Vorschlag zur Abstimmung stellen: “Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Fußgängerzone in der Schwarze-Bären-Straße zwischen Drei-Kronen-Gasse und Kassiansplatz zur Herstellung einer durchgängigen Ost-West-Radwegeverbindung in der Altstadt aufgehoben werden kann. Die Verwaltung soll dazu Vorschläge erarbeiten, wie die Verkehrssicherheit für Fußgänger durch geeignete Regelungen wie z.B. getrennte Verkehrsflächen bzw. Markierungen oder auch durch gestalterische Maßnahmen gewährleistet werden kann. Motorisierter Verkehr soll weiterhin ausgeschlossen sein. Durch die Aufhebung der Fußgängerzone in der Schwarze-Bären-Straße wird eine durchgängige Ost-West-Radwegeverbindung erreicht, so dass dem Radfahrer unnötige Umwege erspart bleiben und die Attraktivität schmälernde Erschwernisse wie z.B. Kopfsteinpflasterungen umgangen werden. Diese Maßnahme löst den Knoten bei der Optimierung der Altstadterschließung für Radfahrer, so dass keine elementaren Probleme in den Radwegbeziehungen der Altstadt übrig bleiben. Die Schwarze-Bären-Straße bietet sich auch wegen der Straßenbreite und der geringeren Fußgängerfrequenz im Vergleich z.B. zur Pfauengasse an. Zusätzlich eröffnet sich die Chance, diesen Bereich gestalterisch und funktional neu zu ordnen. Der Fußgänger weiß dann auch, dass er mit Radverkehr rechnen muss, das wäre bei einer bloßen Öffnung der Fußgängerzone nicht der Fall. Schlegl betont, dass die Verbesserung der Ost-West-Radwegeverbindung keinesfalls zu Lasten der Fußgänger sein darf. Deshalb soll die Verwaltung ein Hauptaugenmerk auf den Schutz der Fußgänger legen. „Besonders wichtig ist uns, dass nach diesem Meilenstein auch ein Kompromiss im Konflikt zwischen Radfahrerinteressen und Fußgängerbedürfnissen gefunden ist. Damit ist aber auch klar, dass die generelle Regelung des Radverkehrsverbotes für die weiteren Fußgängerzonen und den Alleengürtel unangetastet bleibt“, unterstreicht Schlegl.
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