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Semesterticket: Jusos schreiben an den RVV

Offener Brief der Jusos Regensburg an den RVV Sehr geehrter Herr Raba, sehr geehrter Herr Hetzenecker, sehr geehrter Herr Dr. Häusler, sehr geehrte Damen und Herren, Gebetsmühlenartig verweisen Sie in der aktuellen Debatte um das Semesterticket darauf, dass 72 Euro ein sehr günstiger Preis für sechs Monate Bus- und Bahnfahren ist. Der Juso- Kreisverband kann und möchte dies nicht beurteilen. Auch die Frage danach, ob Studenten  72 Euro pro Semester für ein Semesterticket dieser Art aufbringen können oder nicht, sollen andere bewerten. Uns würde jedoch die rechtliche Bewertung Ihres Unternehmens hinsichtlich der vom Staatsministerium für Verkehr festgelegten Obergrenze von 63 Euro für ein verpflichtendes Semesterticket interessieren. Sicherlich unterbreiten Sie als rechtschaffender ÖPNV-Betrieb den Studenten kein Angebot, dass rechtlich nicht tragfähig ist. Ein Semesterticket zu vertreiben, welches innerhalb kürzester Zeit Gegenstand eines Klageverfahrens werden könnte, wird für Sie allein aus kaufmännischen Gesichtspunkten nicht in Frage kommen. Daher würde uns Jusos nun interessieren, ob Sie ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben haben oder bereits solide rechtliche Argumente gegen diese in München festgesetzte Obergrenze vorbringen können? Sie werden verstehen, dass wir Jusos eine Hinwegsetzung über den ministeriellen Höchstbetrag von 63 Euro ohne jegliche juristische Absicherung nicht nachvollziehen könnten. Sofern Sie sich bis dato noch keine rechtlich fundierte Meinung zur genannten Problematik gebildet haben, würden wir Jungsozialisten begrüßen, wenn Sie uns bisweilen mitteilen könnten, in welcher Form sich der RVV an den Folgekosten eines erfolgreichen Klageverfahrens beteiligen würde. Am Campus hält sich das Gerücht hartnäckig, dass Ihnen vom Verkehrsministerium die Möglichkeit einer Ausdehnung der Obergrenze auf 72 Euro in Aussicht gestellt wurde. Gleichzeitig heißt es jedoch, dass Ihrer Meinung nach allein das Studentenwerk die Haftung für das Ticket übernehmen soll. Bieten Sie möglicherweise ein Produkt an, für das Sie keine Gewährleistung übernehmen wollen oder können? Über eine rasche Beantwortung dieser Frage direkt an unseren Verband oder über die Presse würden wir uns freuen. Wir wenden uns in Form eines offenen Briefes an Sie, weil wir hoffen, dass die tatsächliche Rechtslage zur Obergrenze eines solidarischen Semesterticket so schnell und eindeutig geklärt werden kann. Die Debatte über die soziale Angemessenheit und Zumutbarkeit eines Tickets in Höhe von 72 Euro sollte erst nach rechtlicher Klärung über die Zulässigkeit dieser Höhe erfolgen. Beste Grüße Sebastian Koch Juso-Kreisvorsitzender
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Kommentare (8)

  • habemusmamam

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    Das Verkehrsministerium hat mit der zusammengereimten 63 EUR-Grenze gar nix zu tun.
    Tipp: bei den Münchner Studierendenvertretern nachfragen, die sind auf aktuellem Stand.
    http://www.semesterticket-muenchen.de/abstimmung-2012/faqs/#aufpreishoehe

    Immerhin aber im Tonfall schon wesentlich besser als die letzte Presseerklärung. Ich glaube, es wäre nun an der Zeit, dass der Sprecherrat erklärt, woher er die ganzen Falschinformationen hat oder weshalb er sie so bewusst streut.

  • jetztredeich

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    Ihr Oberlehrer-Tonfall hat sich hingegen noch nicht gebessert! Interessanter Link habemusmamam. Jetzt weiß ich endlich worauf sie Ihre “fundierte“ Rechtseinschätzung stützen, – auf die FAQ`s einer Internetseite von einer Hand voll Studenten aus München!

    Ist schon gut, dass die Jusos eine solide Rechtseinschätzung vom RVV fordern! Ein Dreizeiler unter den FAQ`s irgend einer Seite ohne brauchbare juristische Verweise reicht eben nicht aus!

  • habemusmamam

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    @jetztredeich: Schadet auch nix, es von anderen zu erfragen. Den Link habe ich auch erst heute gesehen. Ich gehe davon aus, dass die Münchner sehr wohl wissen, worauf sie sich stützen, geht es doch um den erstmaligen Abschluss eines derartigen Vertrags, und die Grundlage auf Nachfrage benennen. Das habe ich empfohlen, der Link selber ist natürlich keine Rechtsgrundlage.

    Wer aber so wie Sie sich nur auf ein veraltetes Schreiben stützt, das vor der Einfühung eines beitragsfinanzierten Semestertickets verschickt wurde, hat noch immer nichts begriffen.

  • habemusmamam

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    @jetztredeich: Könnte die Uni Regensburg mit ihrer juristischen Fakultät das geforderte Rechtsgutachten erstellen? Das würde das Gesprächsklima vielleicht auch verbessern. Oder hat sich die Studierendenvertretung auch mit den Juristen vor Ort schon komplett überworfen?

  • jetztredeich

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    @habemusmamam: Heute schon MZ gelesen? Der RVV überlegt nach Angaben von Herrn Raba ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Die Jusos hatten mit ihrer Forderung also definitiv recht. Der RVV verfügt derzeit über keine rechtlich tragfähigen Argumente für die Überschreitung der 63 Euro.

    @hf: Die Lebenshaltungskosten eines Schülers sind meist niedriger (wohnt ja meist noch bei den Eltern) als die eines Studenten und seine Wege zur Schule sind kürzer. An die Uni Regensburg pendeln täglich tausende Studenten aus Schwandorf, Kelheim usw. Studenten sind also überdurchschnittlich stark auf günstige Verkehrsmittel angewiesen. Ich erinnere an der Stelle an die Wohnungsnot in Regensburg.
    Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung (manchmal natürlich sehr wenig)- Studenten müssen Studiengebühren dafür bezahlen. Warum vergleichen Sie also diese beiden Gruppen?

    Noch etwas, derzeit müssen die Studenten das Ticket abnehmen. Sie haben keine Wahl! Daher ist das Ticket ja auch niedriger als ein Schülerticket!

    Es geht nicht darum, die finanzschwache Gruppe A gegen die finanzschwache Gruppe B oder C auszuspielen.Der ÖPNV soll allen finanzschwachen Personen in einer Stadt ein gewisses Maß an Mobilität ermöglichen! Die Politik (diese nimmt ja bekanntlich Einfluss auf den RVV) muss sich eben überlegen, wie viel die Gruppen der Stadt bedeuten!

  • habemusmamam

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    @jetztredeich:
    Ist es nicht eine Bankrotterklärung für eine Uni mit großer juristischer Fakultät, die Rechtmäßigkeit nicht schon längst überprüft zu haben? Was soll nicht rechtmäßig sein – der Vertrag zwischen RVV und Studentenwerk oder die Art der Beitragserhebung durch das Studentenwerk, das allein die Höhe festsetzt?

  • imperateuse

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    Die Biofete zeigt, dass man studentennäher argumentieren muss, weshalb es nicht die Schuld des RVV ist, wenn das Semesterticket nächstes Jahr nicht mehr gibt.
    Die Studentenvertreter wollen eine Riesenparty für die Studenten. Da sie selber nicht wissen, wieviel Bier und Schnaps sie und ihre Gäste trinken werden, das Ganze aber als Flatrate anbieten wollen, beauftragen sie wie jedes Semester das Studentenwerk mit der Organisation (praktischerweise ist das ja in Bayern so vorgesehen, dass die Studentenvertretung sich nicht selber um die Organisation kümmern muss). Damit der Aufwand des Studentenwerks möglichst gering bleibt, gilt der Studentenausweis als Eintrittskarte und der Eintrittspreis wird von allen Studenten zusammen mit dem Studentenwerksbeitrag erhoben, ob sie nun wirklich zur Party kommen oder auch fast nichts trinken, ist egal.
    Das Studentenwerk beauftragt – da es selber nicht mit den einzelnen Lieferanten verhandeln möchte (Bahngesellschaften, Busgesellschaften) – einen Partyservice. Mit dem hatte man die letzten Jahre recht gute Erfahrung gemacht, und für den Gesamtpreis (49 EUR) konnte jeder gut damit leben, dass es jeweils zu Beginn an der Theke recht eng zuging, so zwischen 7.40 und 8.20 Uhr, danach entspannt sich das Gedränge.
    Aus der Erfahrung der letzten Jahre wird jeweils neu der Gesamtpreis kalkuliert und durch die Anzahl der erwarteten Studenten, die sich wohl rückmelden und einschreiben, heruntergerechnet.
    Es müssen ein paar weitere Fässer gekauft werden, offene Fässer können eh nicht zurückgegeben werden. Der Faßpreis selber ist nur 3,7% teurer geworden, aber es müssen, sagen wir mal, 10% mehr Fässer beschafft werden.
    Das Bier ist also etwas teurer geworden, insgesamt um, sagen wir mal, 15 %, aber da mehr Gäste erwartet werden, pro Kopf nur knapp über 10% (47 EUR statt 42 EUR).
    Der Schnapslieferant rechnet mit dem Partyservice nur tropfengenau ab, und bietet keine pauschale Menge. Das war bisher nicht so schlimm, weil kaum jemand Schnaps getrunken hat.
    Leider feiern in letzter Zeit vermehrt solche mit, die Feier zum Schnapstrinken nutzen, sodass nun also viel mehr Schnaps hinzugekauft werden muss. (25 EUR statt 7 EUR).
    Dann erklärt der Partyservice, er will die Party wieder ausrichten, benötigt aber 72 EUR statt bisher 49 EUR. Die Studenten behaupten nun, dass sie aber mehr als 63 EUR gar nicht zahlen dürfen, während dies an anderen bayerischen Universitäten aber möglich ist.
    Nun erwarten die Studenten, dass der Partyservice nicht nur wie bisher auf eine Vergütung komplett verzichtet, sondern zusätzlich bei seinen anderen Kunden auch die Mehrkosten für den gestiegenen Pro-Kopf-Alkoholkonsum eintreibt. Und wenn er das nicht macht, schreien sie und hoffen, dass andere wie Frau Wild oder Herr Koch dafür Verständnis aufbringen und für die Party spenden. Die spenden aber auch nicht selber, sondern finden nur das Anliegen gerechtfertigt und appellieren ihrerseits an andere, die Kosten doch zu übernehmen.

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