Streit um Skatepark und Bauspielplatz: Bedrohen Planungsfehler der Stadt Regensburg das komplette Freizeitareal?
Während die Stadt Regensburg vermeldet, eine Übergangslösung für die Skater gefunden zu haben, wirft der Rechtsanwalt eines Anwohners der Stadt schwere Versäumnisse bei der Bauleitplanung für das angrenzende Nibelungenareal vor. Die könnten die Nutzung des JUZ-Areals in der bisherigen Form grundsätzlich bedrohen.

Die Forderung nach längeren Nutzungszeiten für den Skatepark am JUZ Arena war Auslöser der öffentlichen Debatte. Doch die Kritik eines Anwohners an dem Freizeitgelände geht viel weiter. Foto: as
Haben die Planer der Stadt Regensburg mit dem Bebauungsplan für das Nibelungenareal den Freizeitanlagen rund um das JUZ Arena das Totenglöckchen geläutet? Zu diesem Schluss könnte man zumindest kommen, wenn man die Argumentation des Verwaltungsrechtlers Dr. Thomas Troidl zu Ende denkt. Troidl vertritt jenen Anwohner, der seit längerem mit dem Skatepark, aber auch dem Dirtbike-Parcour und dem Bauspielplatz im Clinch liegt. Vor allem aber mit der Stadt Regensburg.
Gleich zu Beginn unseres Gesprächs räumt Troidl mit der Behauptung auf, dass sein Mandant der einzige sei, der sich wegen der Lärmbelästigung, die von dem Freizeitgelände ausgehe, beschwert habe. „Wir haben in der Vergangenheit bereits eine Handvoll Leute vertreten, die sich deshalb an unsere Kanzlei gewandt haben.“ Diese Geschichte eines einzelnen Querulanten, die da verbreitet werde – auch von der Stadt Regensburg – entspreche nicht der Wahrheit.
Skatepark, Dirtpark, Spielplatz: „Planungsrechtlich ist das mitten in diesem Gebiet der falsche Platz.“
Doch unabhängig davon sei das Anliegen seines Mandanten, den Troidl seit etwa eineinhalb Jahren vertritt, auch völlig legitim. „Hier geht es nicht um die Grünanlagensatzung oder um Nutzungszeiten, sondern um regelmäßige Ruhestörung.“ Und diese Ruhestörung sei Folge von „unglaublichem Wildwuchs“, den die Stadt rund um das JUZ Arena zugelassen habe.
„Planungsrechtlich ist das mitten in diesem Gebiet der falsche Platz.“ Es sei doch „ein Unding, wenn Versäumnisse der städtischen Bauleitplanung jetzt auf dem Rücken eines betroffenen Bürgers ausgetragen werden“, so der Rechtsanwalt.
Worauf Troidl mit seiner Kritik an der städtischen Bauleitplanung abzielt, ist der Bebauungsplan 102 für das Gelände der ehemaligen Nibelungenkaserne. 2014 erlangte er Rechtskraft. 2018 wurde er nochmals abgeändert.
Seitdem ist aus dem früheren Kasernengelände in der unmittelbaren Nachbarschaft ein sogenanntes Mischgebiet geworden. Mehrere Wohnhäuser sind in unmittelbarer Nähe des JUZ entstanden. In einem davon wohnt Troidls Mandant. Und hier gelten entsprechende Lärmschutzwerte.
Schallschutzgutachten auf falscher Tatsachengrundlage?
Doch diese werden laut Troidl nicht eingehalten und können auch gar nicht eingehalten werden, denn: Die Gutachten, auf deren Basis diese Werte errechnet wurden, beruhen auf „unzutreffenden Tatsachengrundlagen“.
Ein Beispiel: Der Dirtbike-Parcour wurde in der entsprechenden schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan nicht berücksichtigt, ja nicht einmal erwähnt. Ein weiteres Problem, das Troidl anführt: In dem Schallgutachten wurde (nicht nur) für den Skatepark eine Nutzungsdauer von drei Stunden täglich durch maximal zehn Leute als Grundlage angesetzt. Das sei „dreist“, sagt Troidl. „Manche mehrtägigen Kurse dauern alleine schon vier Stunden.“
„Es ist nicht nachvollziehbar, wie man zu so einem realitätsfernen Wert kommt“, sagt Troidl. Fest steht aber: Diese Nutzungszeiten wurden auf Basis von Angaben der Stadt Regensburg ermittelt. Musikveranstaltungen, die ebenfalls auf dem JUZ-Gelände stattfinden, seien in dem Gutachten überhaupt nicht berücksichtigt worden.
Wurde die Wohnbebauung zu nah genehmigt?
Troidls Fazit: „Mit einer realistischen Untersuchung des Jugendzentrums und der Außenanlagen wäre das Ergebnis ganz klar gewesen, dass das Baufeld (also die Wohnbebauung, Anm. d. Red.) weiter abgerückt werden muss, da die Grenzwerte so niemals eingehalten werden können.“ Für die Stadt Regensburg sei dies aber „offensichtlich keine Option“ gewesen. „Dort hat man klare Vorgaben für die Schallberechnungen gegeben, die offensichtlich gar nichts mit der Praxis zu tun haben.“
Und so steht das erste Wohngebäude, errichtet vor knapp zehn Jahren, nun 45 Meter Luftlinie entfernt vom Skatepark – und der Ärger ist da.
Ähnliche Fehler macht Troidl bei der Genehmigung des 2017 eröffneten Bauspielplatzes aus. Dass dort auch mit Maschinen gearbeitet werde, sei beispielsweise nicht in die schalltechnische Untersuchung eingeflossen. „Zusammenfassend kann man die Gutachten für den Bauspielplatz einfach nur als falsch bezeichnen“, sagt Troidl. „Es stimmen weder die Betriebszeiten noch die Nutzergruppen oder die Nutzungsart. Zusätzlich wurde mit falschen Abständen gerechnet.“
„Nutzung muss auf Bonsai zurechtgestutzt werden.“
Bisher habe sein Mandant davon abgesehen, die Sache vor dem Verwaltungsgericht klären zu lassen. Auch wenn die Rechtslage eigentlich klar sei. „Auf Basis der zugrunde liegenden Bauleitplanung (also der Bebauungsplan für die ehemalige Nibelungenkaserne, Anm. d. Red.) ist das schutzwürdigere Gut hier sicher die Wohnnutzung.“
Der „Wildwuchs“ rund um das Jugendzentrum müsse demzufolge „auf den Bonsai zurechtgestutzt werden, den die Stadt in ihrer Bauleitplanung zugrunde gelegt hat.“ Damit dürften weder die Nutzer von Skatepark und Dirtbike-Parcour noch des Bauspielplatzes glücklich werden. „Aber dass es hier eine Nutzung gibt, die baurechtlich und immissionsschutzrechtlich illegal ist, hat nicht mein Mandant zu verantworten, sondern die Stadt“, so Troidl.
Dort liege auch die Verantwortung dafür, einen Platz zu finden, an dem die gewünschte Nutzung der Freizeitanlagen möglich sei. „An diesem Ort geht das nicht.“ Man könnte mit Blick auf den Bebauungsplan für die ehemalige Nibelungenkaserne auch sagen: nicht mehr.
Klage vor dem Verwaltungsgericht?
Man versuche seit längerem, mit der Stadt ins Gespräch zu kommen, sagt Troidl. „Wir wären froh, wenn wir irgendein Bemühen dort erkennen könnten. Aber es scheint sich niemand verantwortlich zu fühlen.“ Ein Schreiben des Rechtsanwalts vom 21. März sei bis heute nicht beantwortet worden.
Vor diesem Hintergrund schließen Troidl und sein Mandant nun eine Klage nicht mehr aus. „Ich hoffe nicht, dass die Stadt mal wieder ihre Planungshoheit an die Verwaltungsgerichtsbarkeit abgibt.“
Stadt präsentiert Übergangslösung
Die Stadt selbst vermeldete am Mittwochnachmittag, dass man eine Übergangslösung gefunden hat, um das Skaten in dieser Saison bis 22 Uhr zu ermöglichen Dazu soll eine Nutzungsvereinbarung mit dem Verein Spot e.V. geschlossen werden. An einer langfristigen Lösung arbeite man noch.
Am morgigen Donnerstag dürfte das Thema erstmals im Stadtrat diskutiert werden. Um 16 Uhr tagt im neuen Rathaus der Jugendhilfeausschuss. Die Sitzung ist öffentlich.
Dieter
| #
“Diese Geschichte eines einzelnen Querulanten, die da verbreitet werde – auch von der Stadt Regensburg – entspreche nicht der Wahrheit.”
Auch RD hat das letztendlich so dargestellt, auch wenn man im ersten Artikel schon das Gegenteil rauslesen konnte.
Mir tut es für die Nutzer der Freizeitanlagen leid, aber auch für die Anwohner bzw. Käufer der teuren Immobilien auf dem Nibelungenareal, die betroffen sind. Das ist ja nicht die einzige Ungereimtheit. Der Artikel bringt hier wirklich etwas Licht ins Dunkle der üblichen Vorurteile
Und ganz ehrlich, es wird immer so getan, als ob Lärm- und Lichtverschmutzung alternativlos seien und man damit leben müsse. 2025 sollte man eigentlich weiter sein, auch in Regensburg.
Karin Alkofer
| #
Der Bauspielplatz und das JUZ sind für die Kinder und Jugendlichen zwei unglaublich wertvolle Orte. Im dicht bebauten Kasernenviertel haben sie kaum Möglichkeiten, sich draußen sinnvoll zu beschäftigen. Zudem sind es wichtige LERNorte. So gibt es z.B seit Jahren eine überaus gelungene Kooperation zwischen der Mittelschule Pestalozzi und dem Bauspielplatz unter dem Titel „Lernen im Leben“. Lernen im echten Leben ermöglicht den Kindern und Jugendlichen, wertvolle Erfahrungen zu sammeln.Sie kommen jedes Mal beglückt, ausgeglichen und erfüllt zurück zur Schule, wenn sie einen so genannten Draußentag auf dem Bauspielplatz hatten. Wenn man solche Lern, Lebens-und Erfahrungsräume in Frage stellt, dann frage ich mich wirklich, in welcher Welt wir leben wollen! Allerorten wird geklagt, dass die Jugendlichen nur noch digital unterwegs seien und dann versucht eine – oder eine Handvoll Personen, solche Orte zum Schließen zu zwingen?!
Ich hoffe sehr, dass man eine Lösung findet und diese Oase erhalten kann!
Burgweintinger
| #
Provinz!
Daniela
| #
Geh, Ihr lieben Leut, jetzt fassts Euch mal gepflegt an die eigene Nasen und geht in Euch.
Lassts die Jungen halt, wenns draußen hell und warm bis um 22 Uhr skaten ect. Wenn die Nachbarn feiern, müsst Ihr das auch bis 22 Uhr hinnehmen. Und das gibts im Sommer auch reichlich, wenn das Wetter passt.
Vielleicht kann man ja Kompromisse finden, wochentags und Sonntag bis um 20 Uhr, Freitag und Samstag bis 22 Uhr. Dann störts auch die frühmorgens aufstehende Berufstätigen und Kinder beim Schlafen nicht.
Hockts Euch zamm, reds mitanand und einigts Euch.
Ein Hinweis an die Älteren, Ihr wart a mal jung. Und ein Hinweis an die Jungen, Ihr werdet auch mal älter, habts irgendwann Kinder.
Joachim
| #
Seit mind 2005 gibt es beim StMUGV / LfU für Skate Anlagen Vorgaben, die auch für bestehende hilfreich sind.
https://www.bestellen.bayern.de
spacetime
| #
kauft sich eine Wohnung in unmittelbarer Nähe eines schon lange vorher bestehenden Skateparks und wundert sich, dass dort bei Helligkeit auch nach 20 Uhr noch vereinzelt gefahren wird? Das lässt sich ja wohl nun wirklich nicht realistischerweise verhindern. Und dann werden da auch noch in den Sommermonaten vereinzelt Kurse für Kinder angeboten – wenn auch nur bis spätestens 18:30 Uhr? Und als ob es da wirklich einen Unterschied machen würde, ob die Wohnungen 45 oder 60 oder 70 Meter entfernt wären…
Von den eh schon seltenen Öffnungszeiten des Bauspielplatzes ganz zu schweigen, also sorry da werden bei unserer generell dichten Bebauung in der Stadt in jedem Wohngebiet mehr Elektrogeräte betrieben als die paar mal dort – noch dazu in der Regel an erlaubten Zeiten – man sehe sich diesbezüglich die Öffnungszeiten an. Soviele Nachbarn kann ich gar nicht verklagen wie bei uns leider Sonntags oder in der Mittagszeit oder noch abends den Rasenmäher anschmeissen…
Gegen die Stadt kann man vielleicht besser Juristisch vorgehen, als gegen all die anderen ruhestörenden Mitmenschen? Leidtragende halt leider all die Kinder und Jugendlichen. Und dann solle die Stadt am besten noch “einen Platz zu finden, an dem die gewünschte Nutzung der Freizeitanlagen möglich sei” – ja soll man denn alles woanders hinbeamen vielleicht? Es ist zum Fremdschämem, Glückwunsch Herr Troidl und Mandant, ein paar Realitäten muss man leider hinnehmen, wenn man in der Stadt lebt, das geht uns allen so, Kinder und Jugendliche brauchen auch einen Platz wo sie mal laut sein dürfen, auch wenn es leider manchmal nervt. Und kleiner Tip am Rande, man muss vielleicht auch nicht jedes Mandat annehmen?
Jürgen
| #
Stellen wir fest, dass der Rechtsanwalt bemerkt hat, dass es einen Flächennutzungsplan (FNP) gibt und das dort festgelegte Gebiet ein Mischgebiet ist. Mischgebiete haben wohl einen festgelegten zu erwartenden Lärmpegel. Auch gut. Wäre es eine Gewerbeeinheit, die wäre auch erlaubt, käme wohl niemand auf die Idee zu klagen. Das unterstelle ich einmal. Evtl. ist beim Erstellen des Bebauungsplans ein Definitionsfehler passiert.
Ich glaube auch nicht, dass der/die Käufer vorher den FNP oder den Bebauungsplan studiert haben und in ihrer unendlichen Weißheit erkannt haben, dass nur ein gewisser Lärmpegel zulässig ist und die Immobilie dann gekauft haben. Ich unterstelle hier einmal Blödsinn, Herr Anwalt!
Vielmehr ist es so, dass die Immobilie im vollen Bewußtsein, dass sich hier diverse Freizeitanlagen in der Nachbarschaft befinden, gekauft wurde. Vielleicht war das damals auch ein Kaufgrund.
Es hat sich dann im Zuge der Wohnnutzung herausgestellt, dass es manchen doch zu laut ist und der Anwalt hat eine Lücke gesucht und gefunden.
Mischgebiete sind in der Baunutzungsverordnung im §6 (2) wie folgt deviniert:
Zulässig sind
1. Wohngebäude,
2. Geschäfts- und Bürogebäude,
3. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
4. sonstige Gewerbebetriebe,
5. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
6. Gartenbaubetriebe,
7. Tankstellen,
8. Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind.
Man stelle sich vor, der/die Kläger hätten einen Biergarten oder einen Schankbetrieb vor der Haustüre. Würde man dann klagen, um dem Betrieb seine Lebensgrundlage zu entziehen? Ich bezweifle das.
Ein Entgegenwirken der Klage wäre es, die Freizeitanlagen auf eine gewerbliche Grundlage zu stellen, aber gegen Jugendliche und Kinder geht es wohl einfacher. Man könnte auch den Bebauungsplan diesbezüglich ändern.
Weichser
| #
Auch wenn diese unsägliche Posse (wohl zurecht) den Zorn auf den querulierenden Anwohner lenkt, so wird doch vieles augenscheinlich an Missständen nicht nur in unserer Stadt, aber darum geht es aktuell.
Die Verwaltung scheint nicht sauber zu arbeiten und die Frage sei erlaubt, ob man hier nicht nar ordentlich aufräumen oder Tritte in den Allerwertesten verteilen sollte?! Dies ruft dann Querulanten auf den Plan, unterstützt von findigen Anwälten, die aus welchen Beweggründen auch immer aktiv werden. Es leiden die darunter, die „nur spielen wollen“ und das Gemeinwohl und am Ende brauchen wir noch mehr Verwaltung, noch mehr Schilder, Verordnungen und Ver-/Gebote…und alle jammern, dass die Bürokratie überhand nimmt und Genehmigungen noch komplexer werden, bzw. nicht mehr erfolgen …
Wo ist der Ausgang ? Es macht ratlos und wütend !
P.S.: Der Bauspielplatz ist eine wunderbare Institution, die bewahrt werden muss !
P.P.S.: Jegliche weitere Äußerung zu dem/den Querulanten verbietet meine gute Erziehung
KW
| #
Achtung, es folgt eine leicht pauschalisierende Aussage, die nicht auf jede Advokat:In zutrifft:
Was das Annehmen von Mandaten angeht, Anwälte haben sich dabei noch seltenst durch Einsatz Ihres Gewissens ausgezeichnet, da Spielen monetäre Gründe die Hauptrolle. Teilweise auch Eitelkeit und Aussenwirkung (=Werbung für zukünftige Mandate ähnlicher Art).
tom lehner
| #
Ohne Sinn und Verstand.
Und was mich noch mehr aufregt: Natürlich geht es auch um das Geld. Lage, Lage, Lage sagt eine alte Makler und Bauträgerweisheit. Eine Immobilie neben einem Kindergarten ist eben weniger gewinnbringend. Das gilt auch für den Käufer. Stichwort Wertzuwachs/-erhalt.
Völlig egal wie die Rahmenbedingungen sind. Vermutlich wurde die Nutzung des Geländes nur vage vereinbart, bzw. vermutlich sogar nur stillschweigend hingenommen. Kaum sind die ersten Gebäude gebaut geht es nun plötzlich um “Lärmbelästigung” etc. “Schallschutztechnische Untersuchungen” unterblieben. Was soll da bitteschön anderes rauskommen?
Einem Rechtsanwalt hier eine “Moralpredigt” zu halten und Empfehlungen auszusprechen welches Mandat er annehmen soll ist Unfug und fehl am Platz.
Hier haben Leute schlichtweg ihren Job nicht gemacht. Die Leittragenden sind die Menschen die das Gelände nutzen. Vermutlich war das auch gar nicht gewollt. Solange das Gelände nicht für anderweitiger Nutzung, also z.B. einer Bebauung vorgesehen war hat niemand die derzeitige Nutzung gestört. Duldung nennt man das wohl.
Das ist jetzt anders. Geld und Einnahmen stehen im Raum, auch für die Stadt. Wie die Entscheidung ausfällt kann sich jeder an einer Hand abzählen. Das ist es ganz praktisch wenn es nur rudimentär geregelt war.
Wir als Gesellschaft sollten uns überlegen was uns unsere Jugend und deren Entwicklung wert ist. Das was jetzt passiert ist ein Trauerspiel mit ein paar wenigen Gewinnern.
Jürgen
| #
Ein Spielplatz ist ein Spielplatz, genauso verhält es sich mit einem Bolzplatz, einer Skaterbahn und einem Bauspielplatz. Jeder weiß was das ist und hat eine gewisse Vorstellung von deren Nutzungen.
Bedarf es da eines Lärmgutachtens?
Hat ein Käufer bei einer dB-Angabe wirklich eine Vorstellung von der Belastung?
Die Aussage: “Da hat jemand nicht seinen Job gemacht” halte ich für nicht richtig.
Die Definitionen der Flächen ansich müssen ausreichen, ansonsten regulieren wir uns noch in Grund und Boden. Ein gefundenes Fressen für Winkeladvokaten um Umsatz zu generieren.
Charlotte
| #
Danke Herr Aigner für diese nochmalige Berichterstattung. Sie ist wichtig, denn sie zeigt nochmals die Rahmenbedingungen und vielleicht auch Versäumnisse der Stadtverwaltung, die unüberlegt unter falschen Voraussetzungen agiert und genehmigt hat. Auch räumt es mit der Erzählung ‚von einem einzigen, der sich gestört fühlt‘ auf. Das wird von Interessengruppen gerne verwendet, um die jeweiligen Belange durchzusetzen und vom Kern der Problematik abzulenken. Man vergisst gleichzeitig die Bürger, die sich nicht trauen, öffentlich Kritik zu äußern oder selbst in der Lage sind, einen Anwalt zu beauftragen. Die Vertreter der jeweiligen Einzelinteressen sind in der Regel laut, die, die gestört werden, gehen schnell unter in der Diskussion. Wohnen in Regensburg muss unter allen Umständen gefördert werden, weil das das Grundbedürfnis für uns alle und ein großes Problem in Regensburg ist. Wenn Freizeitaktivitäten – egal was – gegen Lärmschutzgesetze verstoßen, kann das nicht genehmigt bzw. muss ggf. auch eingeschränkt werden. Das heißt ja in diesem Fall nicht, dass das Jugendzentrum nicht weitergeführt werden kann, aber Aktivitäten, die Grenzwerte permanent überschreiten, können dann nicht stattfinden. Und das ist dann egal, ob es Gastronomie ist oder ein Skaterpark. Für diese Freizeit Aktivität braucht es einfach einen anderen Ort.
Marco
| #
Moment, verstehe ich das richtig, das Wohngebäude steht zu nahe am JUZ und nun soll das JUZ es ausbaden das dort schon viel länger existiert als die Wohnanlage?
Ich kann mich noch an meine Bundeswehrzeit erinnern und das ist schon 30 Jahre her, da gab es den Dirtpark schon und das JUZ, da war das Areal wo nun das Wohnhaus steht, noch Kaserne. Wieso also sollte das JUZ nun eingeschränkt werden oder um seinen Erhalt bangen müssen? Ich versteh es beim nesten Willen nicht.
Marco
| #
@Charlotte: Noch mal auch für Sie: Mag ja sein das es dort manchmal etwas lauter zu geht, aber so wie ich das aus dem Artikel raus lese wurde in der Planung was falsch gemacht und das Wohnhaus zu nahe, an dem bereits seit Jahrzehnten bestehendem JUZ Areal, genehmigt und gebaut. Jetzt aber dem JUZ den schwarzen Peter zuschieben zu wollen und das die Kinder und Jugendlichen sich gefälligst einschränken sollen halte ich mehr als nur Falsch, vielmehr sollte überlegt werden was nun mit dem fehlerhaften genehmigten Haus zu verfahren ist.
Ich persönlich würde ja für eine hohe Lärmschutzwand plädieren, dann haben die Anwohner einen schönen Ausblick auf einen Wand anstelle auf die Bäume und Sträucher. Aber hey was soll´s, Hauptsache schön still ist es.
thomas otto
| #
das gelände wäre ohne juz ein profitabler baugrund; honi soit qui mal…
Nedderschorsch
| #
Schon merkwürdig, unser Rechtssystem: die CSU darf erzwingen, dass der Verkehr wieder mit 50 km/h durch die Weißenburgstraße donnern darf, aber Freizeitlärm vor Beginn der Nachtruhe um 22 Uhr soll verboten sein? Es sind immer die Ärmeren in unserer Gesellschaft, die unter Straßen-, Schienen- und Fluglärm leiden, weil dort die Mieten günstig sind. Und wenn man dann mal aus seiner engen, lauten und balkon-/gartenlosen Wohnung raus will ins Grüne, soll man bloß nicht die Privilegierten stören. Eine schöne, gerechte Welt, die wir uns, nein, die die Juristen uns da geschaffen haben …
brenner
| #
Irgendwie liest sich das, als hätte die Stadt damals ein Gutachten zurechtgebogen um einem Bauträger die Bebauung zu ermöglichen.
Weiß man, ob dieser Bauträger auch gespendet hat?
Mia
| #
Die Stadt kümmert sich seit Jahrzehnten nicht um das JUZ Arena und die dazugehörigen Anlagen!! Ich finde es krass wie sich eine Verwaltung sowas erlauben kann.
Der Bolzplatz ist gefährlich und unbespielbar. Statt ihn zu sanieren werden Schilder aufgehängt auf denen steht, dass die Nutzung auf eigene Gefahr geschieht. Nichtmal die Netze werden ausgetauscht. Hinweise dazu werden einfach von der Stadt ignoriert und übergangen und die Sanierung wird noch Jahre dauern, geplant ist angeblich 2027! Schlimm, dass wir für unsere Kinder hier nichtmal einen Bolzplatz haben.
Das Gras wird einmal jährlich gemäht und die Hecken auch nur einmal gestutzt. Es sieht verwildert und ungepflegt aus.
Die Quaterpipe wurde von ehrenamtlichen Helfern aus der Nachbarschaft gebaut, genau wie der Dirtpark. Die Stadt kümmert sich um nichts! Die Quaterpipe ist so laut, jedes Mal wenn jemand darauf fährt donnert es so, dass ich mit unserem Hund daran überhaupt nicht mehr vorbeigehen konnte, weil er Angst hatte.
Das JUZ ist eine wertvolle Begegnungsstätte für Kinder und Jugendliche. Es spielen auch Kleinkinder dort, aber Kindgerecht ist es dort nicht. Das JUZ ist außerdem Anlaufstelle für die heiß umkämpfte Nachmittagsbetreuung von Schulkindern (z.B. am Napoleonstein).
Die kleinsten in der Gesellschaft finden bei unserer Verwaltung kein Gehör. Auch dass jetzt der Bauspielplatz darunter leiden muss, dass die Stadt klare Fehler der Bauplanung gemacht hat ist sowas von daneben. Das „Gutachten“ war sicher wieder sehr sehr teuer und jetzt müssen es die Kinder ausbaden. Das Gemeinschaftszentrum das eigentlich geplant war konnte auch schon nicht gebaut werden wegen den Lärmvorschriften, obwohl das ein zentraler Punkt bei der Bauvergabe war. Irre!
Wer wählt sowas die ganze Zeit?!? Ich nicht!
Informant
| #
Was ich an der Sache besonders interessant finde: Für alles gibt es Lärmgrenzwerte, -gutachten, Abstandsregeln usw usf – nur beim Verkehrslärm ist scheinbar alles egal.
Regelmäßig heizen um Mitternacht herum Motorräder die Nürnberger Straße bei voller Drehzahl die Donau entlang und erzeugen einen Höllenlärm, der fast in der ganzen Stadt hörbar sein dürfte. Aber ein paar Skater….
Ich kann die Anwohner verstehen, ich sehe das auch so, dass die Stadt hier geschlampt hat. Trotzdem ist es doch krank, dass normale, gesunde, menschliche und sozial wichtige Aktivitäten sich scheinbar weg klagen lassen, unmenschlicher, krank machender Lärm von Kfz bisher nicht.
Wolle
| #
Jede/r, die/der sich für den Erhalt des Bauspielplatzes ohne Rücksicht auf die Anwohner*innen ausspricht, soll sich die Situation mal persönlich vor Ort ansehen. Man teilt sich nämlich den Gartenzaun (soviel zum Abstand der beiden Grundstücke voneinander), welcher mittlerweile mit Unrat, alten, vergammelten Brettern u.dgl. vollgemüllt ist. Ein Nebeneinander soll und muss es natürlich geben, aber hier war und ist der Konflikt geradezu vorprogrammiert. Und, als das Gebäude erstellt und die Wohnungen verkauft wurden, gab es weder einen Bauspielplatz, noch war die Rede davon, dass ein solcher direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden sollte. Es sind ja auch nicht nur “Privilegierte”, die hier wohnen, sondern tatsächlich auch “einfache Leute”, die sich jeden Monat Geld vom Mund absparen, um sich hier eine kleine Wohnung im Grünen leisten zu können. Ob die “Verfehlungen” nun seitens der Stadt oder des Bauträgers waren, muss dringend festgestellt werden. Nur dann gibt es vllt eine für alle akzeptable Lösung.
Mr. T.
| #
So wie ich das sehe, kann man das Problem nur noch heilen, indem man die Wohnbebauung um den Skate-Park so weit zurücklaut, bis die erforderlichen Abstände wieder gewahrt sind, nachdem man mit zurechtgebogenen Lärmgutachten illegalerweise eine zu nahe Bebauung ermöglich hat.
Daniela
| #
@Wolle
15. Mai 2025 um 19:08 | #
Das gibt’s in etlichen Nachbarschaften, dass nahe an der Grundstücksgrenze Dinge abgelegt werden, zum entsorgen. Ewiges Thema auch wild wachsende Hecken, überhängende Bäume und auch nicht selten, der Hauskompost für Grünabfälle.
Finden Sie den Betreiber, schlagen Sie einen Ortstermin vor, oder treffen Sie sich auf ein Käffchen und sprechen Sie es freundlich an. Meist lassen sich solche Angelegenheiten auch schnell lösen.
Freibeuter
| #
Ganz gut passend zum Thema Lärm, Beschwerde und auf seinem Recht bestehen ist die Situation an der Gerhardinger Grundschule am Gries. Lieber Herr Aigner, dies wäre übrigens durchaus mal einen weiteren Artikel wert.
Dort nämlich gibt es eine einzige Person (tatsächlich nur einer), die sich immer wieder wegen des angeblich so störenden Kinder-“Lärms” echauffiert.
Pflichtbewusst wie sie sind, kommt das Ordnungsamt jedes mal bei einer seiner Beschwerden vorbei und vertreibt alle Anwesenden.
Konstruktiv und lösungsorientiert wurden als eine Maßnahme daraufhin (von der Stadt?) die Öffnungszeiten eingeschränkt. Bis dato war der Schulhof mit dem Fussballfeld und der TT-Platte auch in den Ferien und in den Wintermonaten zugänglich. Und nein, der Grieser Spitz ist, gerade in den Wintermonaten, keine vernünftige Alternative zu diesem Schulgelände.
Jedenfalls wurde, als weitere Maßnahme und um das ganze noch einladender zu gestalten, das Eingangstor zur Schule um ein zusätzliches Gitter erhöht. Damit auch wirklich niemand auf die Idee kommt, über den Zaun zu klettern.
Wir sind alle gespannt, wann Stacheldraht (am besten schön kindgerecht bunt) dort aufgezogen wird, was ja ein logischer nächster Schritt wäre. Der Umgang damit würde auch gut ins kriegstreiberische Gesamtbild in diesem Land passen. Aber das ist wohl doch ein ganz anderes Thema, ich bitte um Verzeihung…
Zurück zur Gerhardinger: das ganze Gelände ist übrigens sehr weitläufig und übermäßigen Lärm gab es dort nie.
Aber selbst wenn, das ist ein Schulgelände, dort sind Kinder unterwegs, das liegt also in der Natur der Sache. Sofern jemand keine Kinder mag (oder Mitmenschen allgemein?) könnte derjenige ja auch in Erwägung ziehen, aufs Land oder in eine Einöde umzusiedeln. Dies hätte gesamtgesellschaftlich gesehen (aber natürlich nur lokal) einen durchaus positiven Effekt.
Oder man könnte Kinder”-Lärm” auch einfach mal positiv empfinden und als Zeichen des Lebens sehen. Ach, wie herrlich war unser Urlaub letztes Jahr in Süditalien – was für ein Gewusel, was für ein “Lärm” – und wie glücklich trotzdem alle gewirkt haben. Aber so sind wir von Natur aus eben nicht, wir nölenden Deutschen.
Dauernd gegen Kinder zu ätzen (und vermutlich noch gegen vieles weitere in seinem Leben/Umfeld auch) ist aber nochmal ein ganz anderes Level. So trägt man sicher dazu bei, die die ohnehin schon kaputte Stimmung in der Gesellschaft weiter zu vergiften.
Ahoi und Prost Mahlzeit.
Manfred Martin
| #
Ich hab da eine Idee.
Die Stadt Regensburg sollte doch eine Ü 55 Siedlung planen. Da gibt es dann eher keine Probleme mit Kinder und Jugendlichen. Zudem wäre diese Siedlung auch geeignet für jegliche Kinderhasser und Mitbürger, die schon als Erwachsene und mit Bildung geboren sind. Diese Leute haben aber ein Problem, denn Kinder zahlen ihnen später die Rente. Zudem haben einige Anwälte weniger Arbeit, die davon leben, solche Feinde der Gesellschaft zu vertreten.
Von mir kann ich sagen, dass ich mich über Kinder freuen, denn die sind unsere Zukunft. Erst heute hab ich eine Kindergartengruppe getroffen.
Ich hab ihnen eine Runde Eis spendiert.
Mr. B.
| #
Zu Freibeuter
16. Mai 2025 um 13:34 | #
Ein wirklich sehr guter Beitrag.
Einzelne, wahrscheinlich selbst völlig unzufrieden im Leben, schikanieren andere.
Christina
| #
@Manfred Martin
+Kindergartengruppe getroffen.
Ich hab ihnen eine Runde Eis spendiert+
Ob das eine geeignete Methode ist, sich bei fremden Kindern beliebt zu machen ist mehr als fraglich?
tom lehner
| #
@ Mr.T.
Ihre Idee ist mir sehr sympathisch.
Leider gibt es einen Haken. Die “Zurechtgebogene Begutachtung” sowie eine daraus resultierende “Illegalität” muß nachgewiesen werden. In diesem Vorgang stecken schon so viele Unwägbarkeiten, das gar nicht klar ist wieso die Situation so ist wie sie sich eben jetzt darstellt. Bzw. was dazu geführt hat.
Ich bleibe dabei, vielleicht ist das auch gewollt. Die bereits gebauten Objekte schaffen vollendete Tatsachen. Lärm ist eine Emission und reglementiert. Das ist erstmal gut. Diese Reglementierung soll Menschen schützen.
Was mich ein bisschen verwirrt ist die Tatsache, das das Gebiet derzeit noch als “Mischgebiet” deklariert sein soll. Aus eigener Erfahrung weiß ich das für “Mischgebiete” andere Verordnungen gelten als für lupenreine Wohngebiete. Das gilt auch für hinzunehmenden “Lärm”. Ich weiß auch nicht ob Wohnimmobilien die in “Mischgebieten” gebaut wurden “Automatisch” die Rechtslage, bzw. die Einordnung des bebauten Gebiets ändern. Vermutlich nicht. DAs legen die jeweiligen Kommunalen Behörden fest.
Sicher ist das ein Mieter, dessen Wohnung sich in einem “Mischgebiet befindet”, nicht auf bestimmte Regeln berufen kann die in einem reinen “Wohngebiet” für derartige Lärmemissionen normaler Weise Anwendung finden.
Ich bleibe dabei. Das kleine Stückchen Freiheit wird zugunsten der Investition und des Kapitals den Kürzeren ziehen. Wetten?
Burgweintinger
| #
Tom Lehner, ich meine, es geht hier nicht um Lärm, sondern um die Tatsache, dass nach 20:00 keiner mehr auf dem Skatepark sein darf, völlig unabhängig davon, ob er “laut” ist, oder nur dort sitzt und mit einem Freund flüstert…, sobald dort nach 20:00 jemand gesichtet wird, ruft die Person das ordnungsamt an und sagt, da treiben sich Jugendliche nach 20:00 rum…
Wilfried Süß
| #
@tom lehner
17. Mai 2025 um 10:31 | #
„Lärm ist eine Emission und reglementiert. Das ist erstmal gut. Diese Reglementierung soll Menschen schützen.“
Dass Lärm krank machen kann, ist nachgewiesen. Die Reglementierung geht jedoch nicht so weit, dass sportliche Autos und Motorräder nicht durch technische, und teilweise sogar manipulierbare Maßnahmen (beim Auto oft mithilfe von Soundgeneratoren innen und außen), außerhalb des Prüfbereichs trotzdem unnötig laut sein dürfen. Damit wird dem sportlichen Gehabe vernehmlich Ausdruck verliehen. Technisch könnte heute die Lärmemission selbst starker Verbrenner sehr unauffällig gehalten werden. Aber dazu funktioniert unsere Autolobby viel zu gut.
Andererseits kann auch „leiser Lärm“ sehr nervig sein. Sitze ich in einer Bibliothek zum Arbeiten und in einem guten Meter Abstand tropft ein Wasserhahn ins Becken, kann mich das zum Wahnsinn treiben. Wiederum bei Tennisplätzen z. B. wird nach einem genormten Verfahren eine angenommene Anzahl an Schlägen pro Zeiteinheit summiert, um unter Berücksichtigung der jeweiligen räumlichen Abstände die Einhaltung von zulässigen Grenzwerten zu ermitteln.
Deshalb sollte man sich in Bezug auf das Thema des Beitrags nicht allzu viel Hoffnung auf eine regelgestützte, juristisch haltbare, aber einfache Lösung machen.
tom lehner
| #
@ Burgweintinger und Wilfried Süß
Ich teile die Ansicht das der Platz irgendwie abgewickelt wird. Unabhängig der “Regeln” wird das recht einfach sein eine “Juristisch haltbare Lösung” zu finden gegen die keiner klagen wird. Hoffnung habe ich da keine.
Der kleine thematische Ausflug zur Kraftfahrzeugindustrie lasse ich mal so stehen.
Manfred Martin
| #
Christina
17. Mai 2025 um 10:22
Natürlich hab ich das mit den Erzieher:innen vorher
besprochen.
growth mindset
| #
Huhn oder Ei – was war zuerst da?
Dieses Prinzip in einem definierten Mischgebiet anzuwenden, wird rein rechtlich, schwer oder gar nicht durchzusetzen sein. So sinnvoll eine friedliche Lösung für die Interessen der Jugendlichen, wünschenswert wäre. Leid red´s miteinander! Mediation anstatt Konfrontation, die die Fronten nur verhärtet, für friedliche Koexistenz.
Die Definition für Lärmimmission in Mischgebiete ist rechtlich geregelt:
Da beißt die Maus keinen Faden ab.
https://www.staedtebauliche-laermfibel.de/?p=8&p2=2.6
Definition Mischgebiet: (Copy und Paste)
Mischgebiet ist im deutschen Bauplanungsrecht ein Baugebiet, welches nach § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, dient.
In einem Mischgebiet stehen die beiden Nutzungsarten „Wohnen“ und „Unterbringung von Gewerbebetrieben“, gleichberechtigt nebeneinander. Dabei ist die Einschränkung zu beachten, dass die Gewerbebetriebe das Wohnen nicht wesentlich stören dürfen. Der Charakter eines Mischgebiets liegt in der damit verbundenen Nutzungsmischung.
Es darf demnach in einem Mischgebiet insgesamt nicht eine der beiden gleichberechtigten Hauptnutzungsarten optisch dominieren, es dürfen aber Teilbereiche durch eine der beiden Hauptnutzungen geprägt sein. Die mit der Nutzungsmischung einhergehende wechselseitige Rücksichtnahme gilt im gesamten Geltungsbereich und damit auch in den Teilbereichen, in denen gewerbliche Nutzungen überwiegen.
Burgweintinger
| #
@tom lehner
Die Stadt müsste jetzt schnell handeln und den Bock , den sie da gemacht hat, möglichst schnell (wenn es denn verwaltungsrechtlich überhaupt so leicht geht) korrigieren, indem sie dort die Anlage umwidmet zu einer Sportanlage mit Nutzung bis 22:00 Uhr…
tom lehner
| #
@ grow mindset
seh ich ähnlich.. Mitm ren kumma D`leit zsamm
@ Burgweintinger
verstehen Sie mich nicht falsch, Sie haben alle meine Sympathien. Aber ich glaube nicht das das passieren wird.
Schönen Sonntag.
Zakharias
| #
Kommentar gelöscht. Bitte zum Thema.
Wilfried Süß
| #
@tom lehner und alle
17. Mai 2025 um 20:15 | #
„Der kleine thematische Ausflug zur Kraftfahrzeugindustrie lasse ich mal so stehen“ (Originalzitat tom lehner). Okay – scheinbar ein nicht nachvollziehbarer Gedankensprung von mir weg vom Thema. Soll heißen: Autolobby bestens aufgestellt und vernetzt – Kinderlobby fällt oft hinten runter. Kinder lassen sich halt weder normen noch zertifizieren. Obwohl jeder Mensch durch sein Kindsein durchmusste, vergessen es später viele ganz schnell. Und das mit den Tennisplätzten oder dem tropfenden Wasserhahn soll am einfachen Beispiel zeigen, dass es seine Tücken hat, sich mit dem Schall (und gar juristisch) anzulegen.
alphaville
| #
Nibelungenkaserne ein einziges Planungsfiasko was Lärmschutzkonflikte angeht.
Es gibt nicht nur am jetzigen “Krisenherd” Probleme um Lärm zwischen – hier Freizeitnutzung – und “lärmgeplagten” Anwohnern.
Da gibt´s auch noch ein Parkhaus (FOS), das nachts und am Wochende wegen Lärmproblemen für die daneben liegende Wohnbebaung nicht genutzt werden darf.
Dann haben wir noch das Quartierszentrum, bei dem eine Gastronutzung nur in engen Grenzen zulässig ist, weil jemand auf die Idee gekommen ist ein Studentenwohnheim daneben zu stellen, welches vor dem Gastrolärm geschützt werden muss.
Wir hätten da ferner ein Schulsportgelände bei der FOS, das auch nicht genutzt werden darf außerhalb des Schulbetriebs, wegen der anliegenden Wohnbebauung.
Der neue Planungsreferent ist nicht zu beneiden angesichts dieser planerischen “Altlasten” die unter seiner Vorgängerin ins Werk gesetzt wurden.
Vor diesem Hintergrund wage ich zu bezweifeln, ob eine dauerhaft gerichtsfeste Ausweitung der Nutzungszeiten beim Skater-Park gefunden werden kann. Ob der Bauspielplatz dort noch eine dauerhafte Zukunft hat dürfte auch in den Sternen stehen, wenn erst mal die Gerichte sich der Sache annehmen.
Stephan
| #
Nun auch bei “quer” im Fernseher drin:
Informant
| #
@Stephan Danke für den Tipp. Sieh haben sogar den Titel von RD übernommen :-D
Charlotte
| #
@Stephan, ja genau! Der Lärmschutz wird eben überhaupt nicht eingehalten. Damit ist das Skaten hier an dieser Stelle nicht rechtskonform.