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Bebauungsplan Nibelungenkaserne

Streit um Skatepark und Bauspielplatz: Bedrohen Planungsfehler der Stadt Regensburg das komplette Freizeitareal?

Während die Stadt Regensburg vermeldet, eine Übergangslösung für die Skater gefunden zu haben, wirft der Rechtsanwalt eines Anwohners der Stadt schwere Versäumnisse bei der Bauleitplanung für das angrenzende Nibelungenareal vor. Die könnten die Nutzung des JUZ-Areals in der bisherigen Form grundsätzlich bedrohen.

Die Forderung nach längeren Nutzungszeiten für den Skatepark am JUZ Arena war Auslöser der öffentlichen Debatte. Doch die Kritik eines Anwohners an dem Freizeitgelände geht viel weiter. Foto: as

Haben die Planer der Stadt Regensburg mit dem Bebauungsplan für das Nibelungenareal den Freizeitanlagen rund um das JUZ Arena das Totenglöckchen geläutet? Zu diesem Schluss könnte man zumindest kommen, wenn man die Argumentation des Verwaltungsrechtlers Dr. Thomas Troidl zu Ende denkt. Troidl vertritt jenen Anwohner, der seit längerem mit dem Skatepark, aber auch dem Dirtbike-Parcour und dem Bauspielplatz im Clinch liegt. Vor allem aber mit der Stadt Regensburg.

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Gleich zu Beginn unseres Gesprächs räumt Troidl mit der Behauptung auf, dass sein Mandant der einzige sei, der sich wegen der Lärmbelästigung, die von dem Freizeitgelände ausgehe, beschwert habe. „Wir haben in der Vergangenheit bereits eine Handvoll Leute vertreten, die sich deshalb an unsere Kanzlei gewandt haben.“ Diese Geschichte eines einzelnen Querulanten, die da verbreitet werde – auch von der Stadt Regensburg – entspreche nicht der Wahrheit.

Skatepark, Dirtpark, Spielplatz: „Planungsrechtlich ist das mitten in diesem Gebiet der falsche Platz.“

Doch unabhängig davon sei das Anliegen seines Mandanten, den Troidl seit etwa eineinhalb Jahren vertritt, auch völlig legitim. „Hier geht es nicht um die Grünanlagensatzung oder um Nutzungszeiten, sondern um regelmäßige Ruhestörung.“ Und diese Ruhestörung sei Folge von „unglaublichem Wildwuchs“, den die Stadt rund um das JUZ Arena zugelassen habe.

„Planungsrechtlich ist das mitten in diesem Gebiet der falsche Platz.“ Es sei doch „ein Unding, wenn Versäumnisse der städtischen Bauleitplanung jetzt auf dem Rücken eines betroffenen Bürgers ausgetragen werden“, so der Rechtsanwalt.

Worauf Troidl mit seiner Kritik an der städtischen Bauleitplanung abzielt, ist der Bebauungsplan 102 für das Gelände der ehemaligen Nibelungenkaserne. 2014 erlangte er Rechtskraft. 2018 wurde er nochmals abgeändert.

Seitdem ist aus dem früheren Kasernengelände in der unmittelbaren Nachbarschaft ein sogenanntes Mischgebiet geworden. Mehrere Wohnhäuser sind in unmittelbarer Nähe des JUZ entstanden. In einem davon wohnt Troidls Mandant. Und hier gelten entsprechende Lärmschutzwerte.

Schallschutzgutachten auf falscher Tatsachengrundlage?

Doch diese werden laut Troidl nicht eingehalten und können auch gar nicht eingehalten werden, denn: Die Gutachten, auf deren Basis diese Werte errechnet wurden, beruhen auf „unzutreffenden Tatsachengrundlagen“.

Ein Beispiel: Der Dirtbike-Parcour wurde in der entsprechenden schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan nicht berücksichtigt, ja nicht einmal erwähnt. Ein weiteres Problem, das Troidl anführt: In dem Schallgutachten wurde (nicht nur) für den Skatepark eine Nutzungsdauer von drei Stunden täglich durch maximal zehn Leute als Grundlage angesetzt. Das sei „dreist“, sagt Troidl. „Manche mehrtägigen Kurse dauern alleine schon vier Stunden.“

„Es ist nicht nachvollziehbar, wie man zu so einem realitätsfernen Wert kommt“, sagt Troidl. Fest steht aber: Diese Nutzungszeiten wurden auf Basis von Angaben der Stadt Regensburg ermittelt. Musikveranstaltungen, die ebenfalls auf dem JUZ-Gelände stattfinden, seien in dem Gutachten überhaupt nicht berücksichtigt worden.

Wurde die Wohnbebauung zu nah genehmigt?

Troidls Fazit: „Mit einer realistischen Untersuchung des Jugendzentrums und der Außenanlagen wäre das Ergebnis ganz klar gewesen, dass das Baufeld (also die Wohnbebauung, Anm. d. Red.) weiter abgerückt werden muss, da die Grenzwerte so niemals eingehalten werden können.“ Für die Stadt Regensburg sei dies aber „offensichtlich keine Option“ gewesen. „Dort hat man klare Vorgaben für die Schallberechnungen gegeben, die offensichtlich gar nichts mit der Praxis zu tun haben.“

Und so steht das erste Wohngebäude, errichtet vor knapp zehn Jahren, nun 45 Meter Luftlinie entfernt vom Skatepark – und der Ärger ist da.

Ähnliche Fehler macht Troidl bei der Genehmigung des 2017 eröffneten Bauspielplatzes aus. Dass dort auch mit Maschinen gearbeitet werde, sei beispielsweise nicht in die schalltechnische Untersuchung eingeflossen. „Zusammenfassend kann man die Gutachten für den Bauspielplatz einfach nur als falsch bezeichnen“, sagt Troidl. „Es stimmen weder die Betriebszeiten noch die Nutzergruppen oder die Nutzungsart. Zusätzlich wurde mit falschen Abständen gerechnet.“

 „Nutzung muss auf Bonsai zurechtgestutzt werden.“

Bisher habe sein Mandant davon abgesehen, die Sache vor dem Verwaltungsgericht klären zu lassen. Auch wenn die Rechtslage eigentlich klar sei. „Auf Basis der zugrunde liegenden Bauleitplanung (also der Bebauungsplan für die ehemalige Nibelungenkaserne, Anm. d. Red.) ist das schutzwürdigere Gut hier sicher die Wohnnutzung.“

Der „Wildwuchs“ rund um das Jugendzentrum müsse demzufolge „auf den Bonsai zurechtgestutzt werden, den die Stadt in ihrer Bauleitplanung zugrunde gelegt hat.“ Damit dürften weder die Nutzer von Skatepark und Dirtbike-Parcour noch des Bauspielplatzes glücklich werden. „Aber dass es hier eine Nutzung gibt, die baurechtlich und immissionsschutzrechtlich illegal ist, hat nicht mein Mandant zu verantworten, sondern die Stadt“, so Troidl.

Dort liege auch die Verantwortung dafür, einen Platz zu finden, an dem die gewünschte Nutzung der Freizeitanlagen möglich sei. „An diesem Ort geht das nicht.“ Man könnte mit Blick auf den Bebauungsplan für die ehemalige Nibelungenkaserne auch sagen: nicht mehr.

Klage vor dem Verwaltungsgericht?

Man versuche seit längerem, mit der Stadt ins Gespräch zu kommen, sagt Troidl. „Wir wären froh, wenn wir irgendein Bemühen dort erkennen könnten. Aber es scheint sich niemand verantwortlich zu fühlen.“ Ein Schreiben des Rechtsanwalts vom 21. März sei bis heute nicht beantwortet worden.

Vor diesem Hintergrund schließen Troidl und sein Mandant nun eine Klage nicht mehr aus. „Ich hoffe nicht, dass die Stadt mal wieder ihre Planungshoheit an die Verwaltungsgerichtsbarkeit abgibt.“

Stadt präsentiert Übergangslösung

Die Stadt selbst vermeldete am Mittwochnachmittag, dass man eine Übergangslösung gefunden hat, um das Skaten in dieser Saison bis 22 Uhr zu ermöglichen Dazu soll eine Nutzungsvereinbarung mit dem Verein Spot e.V. geschlossen werden. An einer langfristigen Lösung arbeite man noch.

Am morgigen Donnerstag dürfte das Thema erstmals im Stadtrat diskutiert werden. Um 16 Uhr tagt im neuen Rathaus der Jugendhilfeausschuss. Die Sitzung ist öffentlich.

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Kommentare (6)

  • Dieter

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    “Diese Geschichte eines einzelnen Querulanten, die da verbreitet werde – auch von der Stadt Regensburg – entspreche nicht der Wahrheit.”
    Auch RD hat das letztendlich so dargestellt, auch wenn man im ersten Artikel schon das Gegenteil rauslesen konnte.
    Mir tut es für die Nutzer der Freizeitanlagen leid, aber auch für die Anwohner bzw. Käufer der teuren Immobilien auf dem Nibelungenareal, die betroffen sind. Das ist ja nicht die einzige Ungereimtheit. Der Artikel bringt hier wirklich etwas Licht ins Dunkle der üblichen Vorurteile

    Und ganz ehrlich, es wird immer so getan, als ob Lärm- und Lichtverschmutzung alternativlos seien und man damit leben müsse. 2025 sollte man eigentlich weiter sein, auch in Regensburg.

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  • Karin Alkofer

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    Der Bauspielplatz und das JUZ sind für die Kinder und Jugendlichen zwei unglaublich wertvolle Orte. Im dicht bebauten Kasernenviertel haben sie kaum Möglichkeiten, sich draußen sinnvoll zu beschäftigen. Zudem sind es wichtige LERNorte. So gibt es z.B seit Jahren eine überaus gelungene Kooperation zwischen der Mittelschule Pestalozzi und dem Bauspielplatz unter dem Titel „Lernen im Leben“. Lernen im echten Leben ermöglicht den Kindern und Jugendlichen, wertvolle Erfahrungen zu sammeln.Sie kommen jedes Mal beglückt, ausgeglichen und erfüllt zurück zur Schule, wenn sie einen so genannten Draußentag auf dem Bauspielplatz hatten. Wenn man solche Lern, Lebens-und Erfahrungsräume in Frage stellt, dann frage ich mich wirklich, in welcher Welt wir leben wollen! Allerorten wird geklagt, dass die Jugendlichen nur noch digital unterwegs seien und dann versucht eine – oder eine Handvoll Personen, solche Orte zum Schließen zu zwingen?!
    Ich hoffe sehr, dass man eine Lösung findet und diese Oase erhalten kann!

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  • Burgweintinger

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    Provinz!

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  • Daniela

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    Geh, Ihr lieben Leut, jetzt fassts Euch mal gepflegt an die eigene Nasen und geht in Euch.

    Lassts die Jungen halt, wenns draußen hell und warm bis um 22 Uhr skaten ect. Wenn die Nachbarn feiern, müsst Ihr das auch bis 22 Uhr hinnehmen. Und das gibts im Sommer auch reichlich, wenn das Wetter passt.

    Vielleicht kann man ja Kompromisse finden, wochentags und Sonntag bis um 20 Uhr, Freitag und Samstag bis 22 Uhr. Dann störts auch die frühmorgens aufstehende Berufstätigen und Kinder beim Schlafen nicht.

    Hockts Euch zamm, reds mitanand und einigts Euch.

    Ein Hinweis an die Älteren, Ihr wart a mal jung. Und ein Hinweis an die Jungen, Ihr werdet auch mal älter, habts irgendwann Kinder.

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  • Joachim

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    Seit mind 2005 gibt es beim StMUGV / LfU für Skate Anlagen Vorgaben, die auch für bestehende hilfreich sind.
    https://www.bestellen.bayern.de

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  • spacetime

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    kauft sich eine Wohnung in unmittelbarer Nähe eines schon lange vorher bestehenden Skateparks und wundert sich, dass dort bei Helligkeit auch nach 20 Uhr noch vereinzelt gefahren wird? Das lässt sich ja wohl nun wirklich nicht realistischerweise verhindern. Und dann werden da auch noch in den Sommermonaten vereinzelt Kurse für Kinder angeboten – wenn auch nur bis spätestens 18:30 Uhr? Und als ob es da wirklich einen Unterschied machen würde, ob die Wohnungen 45 oder 60 oder 70 Meter entfernt wären…
    Von den eh schon seltenen Öffnungszeiten des Bauspielplatzes ganz zu schweigen, also sorry da werden bei unserer generell dichten Bebauung in der Stadt in jedem Wohngebiet mehr Elektrogeräte betrieben als die paar mal dort – noch dazu in der Regel an erlaubten Zeiten – man sehe sich diesbezüglich die Öffnungszeiten an. Soviele Nachbarn kann ich gar nicht verklagen wie bei uns leider Sonntags oder in der Mittagszeit oder noch abends den Rasenmäher anschmeissen…
    Gegen die Stadt kann man vielleicht besser Juristisch vorgehen, als gegen all die anderen ruhestörenden Mitmenschen? Leidtragende halt leider all die Kinder und Jugendlichen. Und dann solle die Stadt am besten noch “einen Platz zu finden, an dem die gewünschte Nutzung der Freizeitanlagen möglich sei” – ja soll man denn alles woanders hinbeamen vielleicht? Es ist zum Fremdschämem, Glückwunsch Herr Troidl und Mandant, ein paar Realitäten muss man leider hinnehmen, wenn man in der Stadt lebt, das geht uns allen so, Kinder und Jugendliche brauchen auch einen Platz wo sie mal laut sein dürfen, auch wenn es leider manchmal nervt. Und kleiner Tip am Rande, man muss vielleicht auch nicht jedes Mandat annehmen?

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drin