„Befehlsnotstand“ im Jobcenter: Schwerkranker erhält erneut keine Leistungen

Wieder einmal muss Rechtsanwalt Otmar Spirk für seinen Mandanten im Schnellverfahren der einstweiligen Anordnung gegen das Jobcenter der Stadt Regensburg vor Gericht vorgehen. Am Montag hat die Behörde den Antrag von Adriano M. auf Arbeitslosengeld II ab November abgelehnt – zum mittlerweile sechsten Mal in Folge. Erneut wird die Angelegenheit vor Gericht gehen, wo das Jobcenter bislang jedes Mal verloren hat – auf Kosten des Steuerzahlers.

