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Behörde sieht keinerlei Verantwortung

„Befehlsnotstand“ im Jobcenter: Schwerkranker erhält erneut keine Leistungen

Jobcenter1Zum sechsten Mal in Folge verweigert das Jobcenter der Stadt Regensburg dem schwerkranken Adriano M. Arbeitslosengeld II. Wieder muss das Sozialgericht entscheiden. Dort hat die Behörde bislang jedes Mal verloren. Doch das scheint egal zu sein. In einer Stellungnahme argumentiert Jobcenter-Geschäftsführerin Birgitt Ehrl mit „Befehlsnotstand“. Verantwortlich sei die Bundesagentur für Arbeit. Bericht und anschließender Kommentar.

Wieder einmal muss Rechtsanwalt Otmar Spirk für seinen Mandanten im Schnellverfahren der einstweiligen Anordnung gegen das Jobcenter der Stadt Regensburg vor Gericht vorgehen. Am Montag hat die Behörde den Antrag von Adriano M. auf Arbeitslosengeld II ab November abgelehnt – zum mittlerweile sechsten Mal in Folge. Erneut wird die Angelegenheit vor Gericht gehen, wo das Jobcenter bislang jedes Mal verloren hat – auf Kosten des Steuerzahlers.

Geschäftsführerin sieht keine Fehler

Birgitt Ehrl, Geschäftsführerin des Jobcenters Regensburg Stadt, vermag allerdings keinen Fehler ihrer Behörde zu erkennen. Man halte sich an geltende Gesetze, schreibt sie in zwei Stellungnahmen an unsere Redaktion.

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„Auch wir sind nicht zufrieden mit der Situation, dass in Einzelfällen Sozialleistungen – wie z.B. im Fall von Herrn M. – wiederholt eingeklagt werden müssen. Doch bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns an gesetzliche Rahmenbedingungen, die für jeden EU-Bürger gelten, halten müssen.“

Wie berichtet, ist der 54jährige, aus Italien stammende Adriano M. schwerkrank – er leidet an Chroea Huntington. Seit mehr als 20 Jahren lebt er – mit Unterbrechungen – in Deutschland und hat sich hier die Anwartschaft auf eine Altersregelrente erworben.

Widersprüche in der Stellungnahme

In ihren Stellungnahmen verwickelte sich das Jobcenter in Widersprüche: Zunächst schrieb uns Frau Ehrl, die Erwerbsunfähigkeit von Adriano M. sei festgestellt. Nach konkreten Nachfragen räumt sie in einer zweiten Stellungnahme ein, dass es ein auch für das Jobcenter verbindliches Gutachten der Deutschen Rentenversicherung gibt, das feststellt: Adriano M. ist trotz seiner Krankheit grundsätzlich erwerbsfähig.

Das bedeutet aber: Er hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Doch das Jobcenter verweigerte ihm, wie berichtet, konsequent die Leistungen. Drei Mal gab das Sozialgericht Klagen von M. gegen die Leistungsverweigerung Recht – das Jobcenter musste zahlen. Doch schließlich brach er unter der permanenten Belastung zusammen und war zehn Monate obdachlos. Mit Unterstützung von Rechtsanwalt Spirk, der ihn zufällig auf der Straße kennenlernte, bekam er schließlich eine Notunterkunft der Stadt Regensburg. Doch erneut musste er sich sein Arbeitslosengeld II jedes halbe Jahr vor Gericht erstreiten. Und trotz regelmäßiger Niederlagen blieb das Jobcenter bei seiner Verweigerungshaltung. So auch jetzt: Ab November erhält Adriano M. wieder einmal kein Geld und muss wieder einmal klagen.

Juristisch sind Fälle wie jener von Adriano M. komplex. Es geht um Freizügigkeit innerhalb der EU und damit einhergehende Leistungsansprüche. Vor dem EuGH steht demnächst eine Grundsatzentscheidung in einem ähnlich gelagerten Fall an. Ob davon auch die Situation von Adriano M. abgedeckt sein wird, ist bislang noch unklar.

„Grundrecht auf menschenwürdiges Existenzminimum“

Klar ist allerdings: Bis zu diesem Urteil gibt es vorläufige Entscheidungen der Sozialgerichte. Und mit einer Ausnahme entschied das Sozialgericht Regensburg durchweg gegen das Jobcenter. Das zunächst anderslautende Urteil gegen Adriano M. entschied schließlich das Landessozialgericht zu seinen Gunsten: Das Jobcenter musste zahlen. Wörtlich heißt es in dem Beschluss:

„Besonderes Gewicht gewinnt in dieser Situation das Grundrecht des Antragsstellers (…) auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums (…).“

Man könnte also meinen, dass das Jobcenter Regensburg ein Einsehen hat, dem Grundrecht von Adriano M. den Vorrang einräumt und bis zur EuGH-Entscheidung vorläufige Leistungen für ihn gewährt. Doch Geschäftsführerin Birgitt Ehrl behauptet:

„…die Jobcenter (sind) an die Weisungslage der Bundesagentur für Arbeit und die gesetzlichen Regelungen gebunden. Nach Rückfrage bei der Regionaldirektion Bayern gibt es keine neuere Weisungslage. Somit müssen entsprechende Anträge vom Jobcenter abgelehnt werden und nur im Falle erfolgreicher Klageeinreichung sind Leistungen vorläufig zu gewähren.“

Bundesagentur fordert: Gerichtsurteile ignorieren

Anders ausgedrückt: Die Bundesagentur für Arbeit weist – zumindest Ehrl zufolge – das Jobcenter an, das Urteil des Landessozialgerichts und damit das Grundrecht von Adriano M. auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu ignorieren, es auf Gerichtsentscheidungen ankommen zu lassen und Steuergelder zu verschwenden, um einem schwerkranken Mann das Leben schwer zu machen.

Das bekräftigt auch die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit in einer Stellungnahme, die uns kurz vor Redaktionsschluss erreicht. Darin heißt es unter anderem: 

“Aus Sicht des Gesetzgebers und der Bundesagentur für Arbeit besteht – abweichend von der juristischen Bewertung des Landes Bayern – keine Veranlassung, in den Fällen, in denen das örtlich zuständige Sozialgericht Leistungen (…) zuerkannt hat, eine vorläufige Bewilligung (…) vorzunehmen. Der Regionaldirektion Bayern – die wie die Jobcenter an die bestehende Rechts- und Weisungslagelage gebunden ist – obliegt es nicht, für ihren Zuständigkeitsbereich dem entgegenstehende Weisungen bzw. Ermessenspielräume zu erteilen bzw. einzuräumen.” 

Anders ausgedrückt: Die Bundesagentur für Arbeit zwingt die Regionaldirektion und damit auch das Jobcenter, regelmäßig Leistungen zu verweigern – trotz anderslautender Rechtsprechung des Landessozialgerichts. 

Abschiebung wird immer noch geprüft

Für Rechtsanwalt Otmar Spirk stellt sich angesichts dessen die Frage, „ob wir in einem Rechtsstaat leben”. Das Sozialgericht einschließlich des Landessozialgerichts Bayern erkenne Adriano M. schließlich seit zweieinhalb Jahren Arbeitslosengeld II-Leistungen zu. Das Jobcenter habe bisher weder ihm gegenüber noch vor Gericht mit einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit argumentiert.

Das Prüfungsergebnis zur Abschiebung von Adriano M., die das Jobcenter nach den zahlreichen verlorenen Klagen schließlich bereits Anfang März und dann nochmals im Mai beim Ausländeramt der Stadt Regensburg angestrengt hat, steht nach einem halben Jahr immer noch aus. Wir werden weiter darüber berichten.

Kommentar: Die emotionale Hornhaut

morgen1Der Fall von Adriano M. bringt es an den Tag: Die Behörde zeigt keinerlei soziale Verantwortung im Umgang mit ihren, zynischerweise als solche bezeichneten „Kunden“. Im Zweifel wird diese Verantwortung einfach auf die nächsthöhere Stelle – die Bundesagentur für Arbeit – abgewälzt. Dabei ist längst nicht eindeutig geklärt, dass das Jobcenter bei Adriano M. keinen Ermessensspielraum gehabt hätte. Und es ist vor allem nicht eindeutig geklärt, dass sich die Behörde – wie von der Geschäftsführerin behauptet – an Recht und Gesetz hält.

Eindrucksvoller Beleg ist die Praxis des Jobcenters, den Forensik-Insassen in der letzten Resozialisierungsstufe die Leistungen zum Lebensunterhalt zu verweigern – trotz anderslautender höchstrichterlicher Rechtsprechung. Trotz eindeutiger Rechtslage. Auch damals berief sich die Geschäftsführerin auf angebliche generelle Weisungen der Bundesagentur.

Erst nachdem Regensburg Digital am 25. Juli darüber berichtet hatte, wurde urplötzlich Einzelfallprüfung zugesagt. Zuvor hieß es: Erst einmal Leistungen verweigern. Erst einmal gegen den Schwächeren. Und dafür sind nicht in erster Linie einzelne Sachbearbeiter verantwortlich zu machen. Der Fisch stinkt vom Kopf her.

In Regensburg ist das zunächst die Geschäftsführerin, im nächsten Arbeitsagentur und Stadt Regensburg, die sich die Zuständigkeiten für das Jobcenter vor Ort teilen und schließlich die Bundesagentur für Arbeit. Am Ende ist es aber eine Hartz IV-Gesetzgebung, die Menschen zu Almosenempfängern degradiert und sie unter den Generalverdacht des Sozialbetrugs stellt. Es ist eine Praxis, in der Sachbearbeiter mit viel zu hohen Fallzahlen und ständig wechselnden Weisungen konfrontiert sind, als dass sie auf die Betroffenen, bei denen es oft nur um die nackte Existenz geht, anders reagieren könnten als mit dem Abwälzen von Verantwortung und einer emotionalen Hornhaut.

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Kommentare (31)

  • Adi Dobler

    |

    Ein intelligenter Mensch hat mal in meiner Gegenwart den Satz geäußert:
    “Die kollektive Intelligenz einer Gruppe ist reziprok proportional zur Anzahl der Teilnehmer dieser Gruppe”
    Dazu muß man sagen: —–es gibt ziemlich viele Beschäftigte im Jobcenter Regensburg…. und noch viel mehr in der Bundesagentur….
    Ich bin immer wieder auf sympathische und gleichzeitig intelligente Menschen gestoßen…..
    Aber auch ich mußte much juristisch gegen eine Fehlentscheidung des Jobcenters wehren…. auch ich hab vor Gericht Recht bekommen ( auch mit Hilfe von Otmar Spirk)….
    Aber niemals vergessen:
    —-es gibt nicht nur Schwarmintelligenz, es gibt auch Schwarmdummheit……

  • Lothgaßler

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    Das Ziel des Jobcenters/ der Arbeitsagentur ist klar: Sobald der Schwerkranke verrentet ist, muss ein anderer Sozialversicherungsträger leisten. Die Vorenthaltung der Leistungen sind ein Druckmittel, um dieses Ziel zu erreichen. Solange keine disziplinarischen Schritte gegen die Verantwortlichen angestoßen werden können, wird sich dieses “Befehlsnotstand”-Spiel wiederholen. Nachdem die Behörde sich von oberster Spitze bis unterstem Sachbearbeiter Deckung gewährt, muss davon ausgegangen werden, dass sich nichts ändern wird. Der Schnee ist eben schwarz, da kann kommen was will. Die Gewaltenteilung (Behörde = Exekutive, Gerichte = Judikative) sorgt für ewigen Nachschub an Arbeit zur eigenen Bestandssicherung. Diese Jobs scheinen mir sehr sicher zu sein.

  • erich

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    Kommentar gelöscht. Aufrufe zur Gewalt haben hier nichts verloren.

  • wahon

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    Es gibt im Verwaltungs- und Arbeitsrecht keinen “Befehlsnotstand”. Das ist nur eine dumme Ausrede des Jobcenters. Es gibt Grundrechte, die immer Vorrang vor gesetzlichen Einzelnormen besitzen. Eines dieser Grundrechte wird in diesem Fall massiv verletzt: Das vorsätzlich schikanöse Verhalten des Jobcenters verletzt massiv die Menschenwürde des Antragstellers sowie sein Grundrecht auf “Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums”. Der Antragsteller sollte Verfassungsbeschwerde einreichen und das Jobcenter auf Schadenersatz verklagen.

  • Marion Puhle

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    Die Abschiebung wird immer noch geprüft. Viel Spaß bei der Prüfung.
    Italien gehört zu EU und Herr Adrino M. hat sich nichts zu schulden kommen lassen. Eine Abschiebung nach Italien dürfte wohl eine reine Luftnummer werden.
    Unglaublich ist das Vorgehen des Jobcenter. Wenn die Erwerbsunfähigkeit festgestellt ist, dass gibt Frau Ehrl ja zu, stehen Adriano Leistungen zu. Vielleicht sollte noch geprüft werden, ob hier nicht die Grundsicherung greift.
    Und wieder erleben wir einmal mehr, wie Verantwortung hin und her geschoben wird und ein Mensch der ohne schon am Boden liegt, den Todesstoß zu verpassen. Was sagt denn hier der Oberbürgermeister dazu?
    Es ist schier unglaublich, dass Behörden selbst den Rechtsstaat aushebeln und sich noch im Recht wähnen.
    Marion Puhle

  • Stefan Aigner

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    @wahon

    Nur, damit es keine Missverständnisse gibt. Das Wort „Befehlsnotstand“ habe ich gewählt, weil sich das Jobcenter dementsprechend verhält.

  • Beatrice

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    Wenn sich das Jobcenter an gesetzliche Rahmenbedingungen hält, warum verlieren sie dann immer wieder vor Gericht? Das Sozialgericht entscheidet doch selbst innerhalb der selben gesetzlichen Rahmenbedingungen, oder?

  • Veronika

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    @Lothgaßler:

    RICHTIG! Besser kann man es nicht ausdrücken! Hier hilft nur, dass so viele Flüchtlinge nach Bayern und Deutschland kommen, dass sich dieses unmenschliche System ändern muß. Wir brauchen hier nicht nur FacharbeiterInnen, auch in so manchem Büro können personelle Veränderungen nicht schaden!

  • ANDi

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    Mich würde mal interessieren: sind die ARGE Stadt und die ARGE Landkreis nicht zwei unabhängige Behörden? Dann würde mich noch interessieren, ob die ARGE Landkreis genauso entscheidet, oder doch auf ein anderes Ergebnis des Antrages kommt…

  • Stefan Aigner

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    @Andi Der Fall ist leider kaum mit irgendeinem anderen vergleichbar. Bei den Leuten aus der Forensik hatte das Jobcenter im Landkreis seine Praxis sofort nach dem entsprechenden Urteil geändert, beim Jobcenter Stadt musste es erst öffentlich werden.

  • ANDi

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    Dann wäre es doch besser für Herrn M., dass er in den Landkreis (bzw. in einen Ort des Landkreises) “umzieht”, weil dort die Wahrscheinlichkeit, dass seine Ansprücke auf ALG II genehmigt werden, höher ist…?

  • da_Moartl

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    Es wäre gut, wenn bei einer solchen Verschwendung von Steuergeldern – von der Unmenschlichkeit solchen Vorgehens will ich erst gar nicht reden – die Leiterin des Job-Centers persönlich für den Schaden haftbar machen könnte. Und ein Schmerzensgeld für die Leiden des Adriano M. sollten man ihr noch zusätzlich aufbrummen!

  • Diskus

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    was in den JC so alles passiert ist menschenverachtend. Wo sind wir nur mit dieser Neoliberalen Politik hingekommen ? Es werden in Deutschland mittlerweile soviele Grundrechtsverletzungen als legitim dargestellt, das man annehmen könnte, das die sogenannten Verschwörungstheoretiker recht haben mit Ihrer Darstellung der BRD GMBH. Es scheint so als ob unser Grundgesetz keinerlei Bedeutung mehr hätte. Auch der Fall von Ralph Boes zeigt das in aller Schrecklichkeit. Nur was soll / kann man tun ? Das Bundesverfassungsgericht ist in meinen Augen ein Zahnloser Tiger, denn die Bundesregierung ignoriert diese Urteile ja genauso wie das die Jobcenter machen. Schlimm wo wir gelandet sind. Auch die Flüchtlinge werden die Repressionen zu spüren bekommen und ob die sich diese Behandlung lange gefallen lassen wage ich zu bezweifeln.
    mfg Diskus

  • Manfred

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    Die Bundesagentur, sprich: der “Rechtsstaat” gibt seiner Behörde die Anweisung zu einer “Vorsätzlichen – oder fahrlässigen Tötung”! – Und die Justiz … schaut zu, wie Unrecht zu Recht wird … und der Rechtsstaat zum Unrechtsstaat!

  • FreeSpeech

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    “Bundesagentur fordert: Gerichtsurteile ignorieren”
    Genau das ist der Fall.
    Es ist nicht nur an der Zeit, dass die Gerichte endlich überprüfen, ob ihre Urteile eingehalten werden und bei Mißachtung gegen den Sachbearbeiter persönlich empfindliche Strafen aussprechen.
    Leider ist es so, dass die Jobcenter sich langsam aber sicher zu einem unkontrollierten Staat im Staate entwickelt haben (mit Vorständen die gut über 20.000 im Monat verdienen…).
    Erst wenn die Sachbearbeiter (“Kundenempfänger, Berater, Kontrollierer, Sanktionierer, Ermittler, Staatsanwalt, Richter und Vollstrecker”) für ihre Fehler, die zigtausende! unnützen Prozesse, zu Lasten der Steuerzahler, selbst zur Verantwortung gezogen werden, könnte etwas mehr Gerechtigkeit und Ruhe einkehren…

  • BjoernP

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    @Marion Puhle
    Die Arge ist den Bundesbehörden unterstellt. Die interessiert es einen Feuchten, auch wenn der Wohlbergs da persönlich antanzt.
    In der Arge Regensburg ist der Wohlbergs genau so eine Nummer wie jeder andere, der das Gebäude betritt.

    Und nebenbei erwähnt: Gegen mich hat die Arge seinerzeit 17 von 17 Verfahren verloren. Hat die null interessiert. Die haben ihren EIGENEN Gutachtern widersprochen.
    Ich bin so froh, dass ich aus deren Kreisen seit Jahren raus bin, ansonsten hätte man sicher etwas in der Zeitung lesen müssen, so weit war ich seinerzeit.

  • infernow

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    Bei mir wurde bei der Krebsvorsorge ein bösartiger Krebs “übersehen”
    Meine damalige Sachbearbeiterin stellte die Zahlungen ein da der Aufenthalt auf der Intensivstation wo ich mir die Seele rauskotzte kein Grund wäre. Solchen ****** kann man nur das Gleiche wünschen
    Meine jetzige Sachbearbeiterin ist ein richtiger menschlicher Mensch!!!
    Ich bin immer noch dort weil ich zur falschen Zeit schwanger wurde und zur falschen Zeit Krebs bekam!
    Die Einzigen Zuständigen, Krankenkasse, ließ mich eiskalt hängen! Und mit einer 3 jährigen und einer entzündeten 28 cm langen Narbe hat ein Körper nicht die Schonung die er bräuchte! Denen kann man nur allen das Gleiche wünschen

  • Bruno Schillinger SAFOB

    |

    …. Und es ist vor allem nicht eindeutig geklärt, dass sich die Behörde – wie von der Geschäftsführerin behauptet – an Recht und Gesetz hält….
    Laiendarstellertruppe – hier im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald behauptet die Landrätin beim kleinen Alessio (3 J. unter Obhut Landratsamt, misshandelt, tot geprügelt) man habe ‘nach besten Wissen und Gewissen gehandelt’ – die ist nichtnur Landrätin sondern auch Juristin und hat keine Ahnung das Recht und Gesetz über (Un)Wissen = Dummheit und fehlenden Gewissen stehen.
    ‘Befehlsnotstand’ kann ich nur zustimmen – stellv. Geschäftsführer Jobcenetr ‘hier gilt nur SGB II und sonst nichts’, dabei das SGB II auf den Tisch knallend. Die kennen nicht mal SGB I Beratungs- Informationspflicht oder § 10 darin. Doch die verweigern auch SGB II § 65 Grenzen der Mitwirkung. Vermutlich klopfen die sich vor lachen auf die Schenkel wenn sich jemand auf die Gesetze beruft und kreischen dabei ‘wir machen sowieso war wir wollen…..
    Wir wünschen allen Opfern dieses Hartz IVerbrechens/Grusi – haltet durch!!!!! So wie bereits überall die Kommentare abgestellt werden, Berichte aus dem Ausland nicht durchkommen (oder wer hat was über Wahlen in Österreich gehört, Cholera Verdacht in Griechenland, usw. gehört?), wichtige Themen wie TTIP/Griechenland/usw. unter den Teppich gekehrt werden, die Politiker sich immer mehr verstecken (persönlich und hinter Allgemeinplätzchen), usw. dann ist der Schnellkochtopf schon am explodieren.

  • Adriano M.: Endlich! Das Jobcenter lenkt ein » Regensburg Digital

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    […] mit der „Weisungslage der Bundesagentur für Arbeit und den gesetzlichen Regelungen“ begründet. Entsprechende Anträge „müssen vom Jobcenter abgelehnt werden“, so Ehrl Anfang September gegen… „Nur im Falle erfolgreicher Klageeinreichung sind Leistungen vorläufig zu gewähren.“ Da gebe […]

  • Thik

    |

    “Es ist nicht nur an der Zeit, dass die Gerichte endlich überprüfen, ob ihre Urteile eingehalten werden und bei Mißachtung gegen den Sachbearbeiter persönlich empfindliche Strafen aussprechen.”

    Nein, was soll das bringen? Die Idee, dass auch der Staat bestraft werden kann, um eine Präventiveffekt auszulösen, ist gut, die hatte schon der BGH. Aber dann bitte eben der Staat. Man müsste bei Fehlenentscheidungen eben klotzen mit Strafe, so dass sich das merklich auf den Haushalt auswirkt.

    Solange die Sozialgerichte aber nicht einmal die schon bestehenden, eher symbolischen Möglichkeiten ausschöpfen, vgl.
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__192.html Abs. 1 Nr. 2 fehlt es auch da am Willen konsequent vorzugehen.

  • Bruno Schillinger SAFOB

    |

    sorry, aber Jobcenetr sind generell von Gerichtskosten ausgenommen – deswegen können die alle so dümmlich sagen ‘dann klagen Sie doch’ und wissen genau, dass sie damit die Jobs der ‘Kollegen’ sichern, die sich dann vor Gericht den Hintern breit sitzen. Und natürlich auch Arbeitsplätze bei den Gerichten schaffen, usw. Würde man dieses Geld direkt den Armen geben, dann hätten die mehr davon. Doch so müssen sich Menschen vor deisen Typen erniedrigen, genau wissend dass S-Gerichte (Sozial oder Sonder?) und Jobcenter zusammenarbeiten. (Als wir die Erkklärung vom SG wollten, wieso man gegen GG, Menschenrecht, SGB und BVerfG verstoßen hat, hat der SG Präsident sofort die Entmündigung eingeleitet).
    Wir haben inzwischen die Hartz IV-Farbenlehre mit ‘Wahre Sozialschmarotzer’ neu definiert. Denn für uns ist jede/r der sich mit unseren Steuern bereichert, diese verschwendet und gegen die eigenen Bürger handelt ein Verbrecher gegen Menschenrechte.

    Wir empfehlen das Narrenschiff – wenn man da einige Worte durch ReGIERung, Abgeordnete, usw. ersetzt, wird es unterhaltsam.
    http://www.reinhard-mey.de/start/texte/alben/das-narrenschiff

  • HansII

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    Schööööönnnn! Dann wünsche ich diesen Paragrafenreitern mal richtig viel Spaß mit den kommenden Ansprüchen der Flüchtlinge. Da diese letztendlich über die völkerrechtliche Schiene und nicht von selbstgewählten Volksvertretern vertreten werden, dürften diese “Stimmung in den Laden BRD” und ehrlich jede Menge Gutes für das verfahrene System in diesem Lande bringen. Also seht die Flüchtlinge positiv. Nicht ohne Grund wettert der Bayer. Ministerpräsident gegen die unbegrenzte Zuwanderung.

  • HansII

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    Solange Malträtierte immer noch und wieder die Volksvertreter wählen, die ihnen nicht helfen, ist niemandem geholfen. Es gibt doch abgeordnetenwatch.de. Da die Sache für die örtlich/ regional zuständigen Damen und Herren reinschreiben, die Antwort überall – z. B. auch hier veröffentlichen – und dann die Damen und Herren demnächst bewußt nicht mehr wählen. Man kann doch kostenlos Web-/ Facebook-Seiten erstellen und darlegen, warum man jemand wählt, oder eben nicht mehr wählen wird. Nur so gehts!

  • Bruno Schillinger SAFOB

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    sind schon lange dabei – inklusive Namensnennung der beteiligten/informierten Personen und OHNE jden Protest dieser Typen. Wäre nur ein Komma falsch, hätte man schon lange alles gesperrt, doch NOCH können die nicht von Amts wegen gegen die Wahrheit vorgehen, noch nicht! Dafür das übliche mit Schikane, usw. nur noch 261,02 € Rest Hartz IV, keine Beratung/Hilfe, usw. Dafür haben wir das Privileg dass wir Merkel, Kretschmann und in Kürze auch Seehofer/Nahles als Verbrecher gegen Menschenrechte bezeichnen können – denn durch ihr Schweigen sind diese Verbrechen erst möglich. Wobei in Baden-Württemberg der Führerbefehl gilt ‘was soll ich machen, wenn der Kretschmann nichts tut?’ (Landesjurist) und auch ‘die Verweigerung von Essen, Diabetesmedikamenten DURCH Behörden ist weder versuchter Mord noch eine andere Straftat’ bestätigt von LandesreGIERung und kompletten Landtag!
    Fazit: die Behörden/Politiker tun alles um ihre Pfründe zu sichern, z.B. ca. 600 Millionen von Fortbildungen in Verwaltung verschoben. Deshalb hatten wir auch die Idee dem Begriff ‘Sozialschmarotzer’ die richtige Bedeutung zu geben – jeder der sich in Bürokratie/Politik an unseren Steuern/Sozialleistungen bereichert und gleichzeitig die Menschen im Land tritt, also wie früher die Schreibtischtäter und Herrenmenschen. Plus der wahre Kern der Parteien. Denn was kommt raus, wenn man wie hier in BW grün und rot mischt oder im Bund schwarz und rot – immer nur braun.
    http://dassindbrunosmoerder.wordpress.com/die-wahren-sozialschmarotzer/
    PS. inzwischen konnten wir Münteferings ‘wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen’ noch weitere Verwender dieses Todesurteils anfügen: (aus Schreiben an Nahles) ….SPD Arbeitsminister/Generalsekretär/usw. Franz Müntefering, Adolf Hitler, Josef Stalin, SPD Gründer August Bebel. Offensichtlich Sozis und Nazis Hand in Hand, wie bei den vertuschten ‘Sieg Heil’ Rufen – unten – oder was sagen Sie Frau Nahles?
    Hinweis: Franz Münterfering ist inzwischen Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen. Eine einfach erkennbare Diskrepanz, denn Senioren arbeiten auch nicht mehr, oder setzt er sich da etwa für jene armen Menschen ein, die bis zum Tod schuften müssen, weil sie zu Altersarmut verurteilt wurden?…….

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