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Beiträge mit Tag ‘Schwarzfahren’

Obdachlos mit 1.200 Euro Nettoeinkommen?

Schwarzfahrer-Justiz

800 Euro soll ein ertappter Schwarzfahrer laut einem Strafbefehl des Amtsgerichts Regensburg zahlen – ersatzweise 20 Tage Haft. Der Betroffene ist obdach- und erwerbslos.

20 Tagessätze zu je 40 Euro Höhe, also 800 Euro Geldstrafe, soll ein Schwarzfahrer zahlen, alternativ muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen in der JVA antreten. Der angerichtete Schaden: Beförderungserschleichung gemäß § 265 a StGB mit einem Wert von unter zehn Euro. Der „Clou“ bei diesem Strafbefehl des Amtsgerichts Regensburg: Die betroffene Person ist obdach- und erwerbslos.

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