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Obdachlos mit 1.200 Euro Nettoeinkommen?

Schwarzfahrer-Justiz

800 Euro soll ein ertappter Schwarzfahrer laut einem Strafbefehl des Amtsgerichts Regensburg zahlen – ersatzweise 20 Tage Haft. Der Betroffene ist obdach- und erwerbslos.

20 Tagessätze zu je 40 Euro Höhe, also 800 Euro Geldstrafe, soll ein Schwarzfahrer zahlen, alternativ muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen in der JVA antreten. Der angerichtete Schaden: Beförderungserschleichung gemäß § 265 a StGB mit einem Wert von unter zehn Euro. Der „Clou“ bei diesem Strafbefehl des Amtsgerichts Regensburg: Die betroffene Person ist obdach- und erwerbslos.

Die Höhe des Tagessatzes hat sich laut § 40 Strafgesetzbuch nach dem Nettoeinkommen des Straftäters zu richten. Die Tagessatzhöhe beträgt 1/30 vom monatlichen Nettoeinkommen eines Straftäters, so dass hier offenbar 1.200 EUR netto als Einkommen geschätzt wurden. Tatsächlich wäre aber im konkreten Fall unter Berücksichtigung von Betteleinnahmen höchstens eine Geldstrafe unter von 100 Euro angemessen gewesen – ein Achtel der verhängten Strafe.

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Zu wenig Personal, um das Einkommen zu ermitteln

Befremdend: Im konkreten Fall wissen die Staatsanwaltschaft und das Gericht sogar, dass der Betroffene zumindest wesentlich weniger Einkommen als 1.200 Euro netto haben muss. Das erfahren wir von Rechtsanwalt Otmar Spirk, der den Schwarzfahrer vertritt. Ausweislich der Strafverfahrensakte sei der Justiz bekannt, dass der Betroffene obdachlos und ohne Arbeit ist.

Kein Einzelfall: Wir berichteten zuletzt über einen Fall von (versuchtem) Lebensmitteldiebstahl – Schadenshöhe: 17,15 Euro. Dieser wurde mit einem Strafbefehl von 30 Tagessätzen zu 40 Euro geahndet, also 1.200 Euro – obwohl die Diebin eine erwerbsunfähige Grundsicherungsempfängerin war.

Die Justiz rechtfertigt ihre oft überhöhten Tagessätze bei Strafbefehlen damit, dass es sich um sogenannte Massenverfahren handle. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten schlichtweg nicht das Personal, um das Einkommen auch nur anzufragen. Massenverfahren heißt also faktisch: Auf der Strecke bleiben die Armen – denn genau diese werden oft mit einem pauschal überhöhten Tagessatz zur Kasse gebeten.

Es trifft vor allem Arme

Dabei zählt gerade der „Typ Schwarzfahrer“ in der Regel zu den Armen. „Hier handelt es sich außerdem oft um Menschen, die von der Rechtskenntnis her überfordert sind, sich mit Tagessatzberechnung und Einsprüchen gegen Strafbefehle auszukennen und dagegen zu wehren“, weiß Rechtsanwalt Spirk.

Muss der Schwarzfahrer hier ins Gefängnis, kostet das den Freistaat bzw. den Steuerzahler 108 Euro pro Tag (Stand 2018). Macht also bei 20 Tagessätzen wie hier stolze 2.160 EUR Kosten – bei weniger als zehn Euro Schaden. Deutschlandweit sind es jährlich etwa 7.000 Schwarzfahrerinnen und Schwarzfahrer, die ihren Strafbefehl „absitzen“ müssen.

Der Deutsche Richterbund fordert übrigens – vergeblich – die Einstufung der „Beförderungserschleichung“ als Straftat zu überprüfen, da er bezweifelt, ob sie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht, sowie dem „ultima ratio“-Grundsatz, wonach das Strafrecht das letzte Mittel des Staates sein sollte.

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Kommentare (31)

  • Piedro

    |

    “Ausweislich der Strafverfahrensakte sei der Justiz bekannt, dass der Betroffene obdachlos und ohne Arbeit ist. … Die Justiz rechtfertigt ihre oft überhöhten Tagessätze bei Strafbefehlen damit, dass es sich um sogenannte Massenverfahren handle. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten schlichtweg nicht das Personal, um das Einkommen auch nur anzufragen. ”

    Wenn Ermittlungsbehörden und Polizei rechtswidrige Arbeit damit rechtfertigen wollen, dass es nicht genug Personal gibt, geht das ins Leere. Hier werden nicht nur “herkömmliche” Gesetze verletzt, sondern auch die Verfassung. Wenn es zu solchen Entscheidungen auch noch gegen vorliegende Tatsachen kommt ist das schlicht Schlamperei, denn irgendwer hatte den Vorgang ja auf dem Tisch und hat sich nicht die Mühe gemacht die Akte zu lesen und entsprechend zu bescheiden. Das ist völlig inakzeptabel.

    Die Verfolgung von Armen scheint unserem Staat jedoch jeden Preis wert zu sein und sich immer, mit wenig Mühe, rechtfertigen zu lassen. Der Eindruck verdichtet sich zunehmend, dass diese Verfolgung programmatisch ist, ebenso wie die die Strafvereitelung von Konzernen und Reichen.

    Für die Ermittlungen der Cum-Ex-Geschäfte, bei denen der Staat um mindestens 31,8 Milliarden Euro betrogen wurde, werden 15 Ermittler eingesetzt, zuzüglich einiger Polizisten. Die meisten Fälle werden in Kürze verjährt sein.
    https://www.tagesschau.de/wirtschaft/steuern-cumex-ermittlungen-101.html

    Jobcenter forderten im vergangenen Jahr 18 Millionen Euro von Leistungsempfängern zurück, in Beträgen bis 50 Euro zurück. Dies hat Verwaltungskosten von 60 Millionen Euro verursacht. Dabei kann man auch bei solchen Rückforderungen von der üblichen Fehlerquote von mindestens 50% rechtswidriger Bescheide ausgehen. Verwaltungskosten und juristische Kosten wären zuzüglich einzupreisen.
    https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/hartz-iv-system-verschwendung-von-zeit-und-millionen/24044044.html

    Herr Hoeneß hat 28,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen, er wurde zu 3,5 Jahren verurteilt. Eingesessen ist er 21 Monate. Abgerundet ist das Verhältnis von Schaden und Strafe 1.357.142 Euro/Monat.

    Der Obdachlose sitzt 20 Tage ein, ohne Freigang und Straferlass, das Verhältnis von Schaden und Strafe ist, abgerundet, 15,15 Euro/Monat.

    Das liegt entweder an der Schwere des Vergehens, oder an der Wertigkeit der Person vor dem Gesetz.

  • Reinhold Breuer

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    Unerträglich schlicht wäre die Ausrede “Polizei und Staatsanwaltschaft hätten schlichtweg nicht das Personal, um das Einkommen auch nur anzufragen.” Der Zeitaufwand für die Anfrage wird durch weniger Zeitaufwand in Haftanstalten vielfach wieder hereingeholt und das innerhalb der Justizverwaltung. Schon um den Gesamtaufwand zu reduzieren, lohnt es demnach, den massenhaften Verwaltungsablauf, vielleicht auch Rechtsnormen zu optimieren. Gerechter wird es auch.

  • Piedro

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    Zitat
    Laut Verband Deutscher Verkehrsunternehmen verbüßten deutschlandweit zuletzt etwa 7.000 von 230.000 angezeigten Schwarzfahrern eine Ersatzfreiheitsstrafe. Allein in Berlin laufen pro Jahr etwa 40.000 Ermittlungsverfahren wegen Beförderungserschleichung. In der Justizvollzugsanstalt Plötzensee saß zeitweise ein Drittel der Insassen Ersatzfreiheitsstrafen ab, meist wegen Schwarzfahrens.

    folgend: schizophrene Täterin, drei mal schwarz gefahren, 80 Tage Haft.
    vier mal schwarz gefahren, 100 Tage Haft

    Zitat
    Tatsächlich zeigt eine Studie aus Nordrhein-Westfalen von 2018: Das Delikt ist ein Prekariatsproblem. 58 Prozent der Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe in NRW verbüßen, sind langzeitarbeitslos, 21 Prozent obdachlos, 13 Prozent alkoholabhängig, 32 Prozent drogenabhängig. Bei 17 Prozent ist eine Suizidgefährdung doku­mentiert.
    https://taz.de/Haftstrafen-fuer-Schwarzfahren/!5529577/

    Aus Berlin, Zitat:
    Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) berichtete von etwa 330 Menschen, die jedes Jahr ins Gefängnis kommen. weil sie ihre Geldstrafe wegen Schwarzfahrens nicht zahlen. Bei den Betroffenen handle es sich um Personen mit “multiplen Problemlagen”, die Gefängnisstrafe sei nicht die angemessene Antwort auf ihre Situation. Er verwies außerdem darauf, dass ein Hafttag 150 Euro koste.
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/polizei-und-justiz-120-000-strafantraege-zu-schwarzfahrern-in-berlin/23255032.html

  • Lothgaßler

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    Das Kalkül der Staatsanwaltschaft ist sehr einfach: Wird der Strafbefehl akzeptiert (durch Nichtstun), dann hat alles seine Richtigkeit gehabt. Wird der Strafbefehl nicht akzeptiert, dann nutzt der Beschuldigte den Rechtsweg und alles ist i.O.
    Gibts bei Juristen eine Doppelmoral? ja, so eine Nichtigkeit könnte auch unterm Stapel geraten, Wichtigeres gibts zuhauf. Gibts ein 2 oder 3-Klassen Recht? Vermögensabhängig ja.
    Ist das Strafmaß angemessen? Nein! Wie könnte es ausgeglichen werden? Schwierig bei diesem Beschuldigten, wenn dann nur durch Reduzierung der Sozialleistungen, und bei Unterhaltsleistungen auf Niveau Minimum zum Bestreiten des Lebensunterhalts rechtlich nicht zulässig. Was folgt wäre eine Straftat (wenn auch eine Bagatelle) ohne Strafe. Davor haben Juristerei und Gesellschaft großen Bammel. Das wäre ja quasi der “Verbotsirrtum” für Nichtpolitiker ;-)
    Wir brauchen trotzdem eine Lösung für Bagatelldelikte, und Schwarzfahren gehört dazu, auch wenn das derzeit nach Strafgesetzbuch “abgearbeitet” wird. Also sind Ideen gefragt, die dazu führen, dass ein Erwerbsloser oder Erwerbsunfähiger (beide ohne Vermögen) seine mit Augenmaß festgesetzte Geldstrafe (das Doppelte oder Dreifache des erschlichenen Fahrpreises sollte reichen für den Rechtsfrieden) zum Mindestlohn ableisten kann.
    Bei Erwerbsunfähigen wäre sogar so etwas wie “Verbotsirrtum” denkbar, denn es darf unterstellt werden, dass diese Personen ggf. einen “Schwerbehindertenausweis” beantragen könnten und damit ggf. auch kostenfrei den ÖPNV nutzen dürften.
    Eine andere Lösung wäre, wenn die Gesellschaft sich dazu aufraffen könnte ÖPNV als Gemeinschaftsaufgabe aus Steuern zu finanzieren und für alle frei zu stellen, oder zumindest für alle in Ausbildung bzw. mit einem Einkommen bis zu einem Grenzwert kostenfrei zu stellen.

  • Joachim Datko

    |

    Leider wird im Artikel das Einkommen des Schwarzfahrers nicht erwähnt.

    Allgemeine Aussage: Zitat: “Der Betroffene ist obdach- und erwerbslos.”

    Falls eine Person ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, steht ihr Hartz IV zu.

    Im Hartz IV Satz sind monatlich 34,66 Euro für Verkehr vorgesehen.
    Das Öko-Ticket, Zone 1, kostet für Inhaber des Stadtpasses in Regensburg monatlich 15,30 Euro.

    Siehe:
    https://www.diakonie.de/journal/hartz-iv-was-bietet-der-regelsatz-fuer-ein-menschenwuerdiges-leben/
    https://www.regensburg.de/buergerservice/dienstleistungen/128646/stadtpass.html

  • Piedro

    |

    @Joachim Datko
    Hartz IV steht niemandem zu, das ist die Bezeichnung der “Reform”, nach der unter anderem der Anspruch auf Arbeitslosengeld2 geregelt ist.
    Obdachlose erhalten unter Umständen ihr Geld täglich und müssen es abholen. Möglich ist auch eine wöchentlich Auszahlung. Denkbar ist auch, dass kein Alg2 ausgezahlt wird, wenn es keine Postadresse gibt, oder der Regelsatz gemindert wurde, wenn der Betroffene gegen Mitwirkungspflichten verstoßen hat, Meldetermine, Verstöße gegen die Eingliederungsvereinbarung (wie der Bundesrechnungshof gerade festgestellt hat zu 70% rechtswidrig, aber das ändert nichts für die Betroffenen), etwa Bewerbungspflichten, Teilnahme an Maßnahmen etc. Darüber wissen wir nichts. Aber es leicht nach zu vollziehen, dass der Regelsatz für einen obdachlosen Menschen noch weniger auskömmlich ist als für andere, die in Wohnungen leben, da kochen und Lebensmittel aufbewahren können. 15 Euro/Monat ist da schon eine Hausnummer, die Sie eher nicht auf dem Schirm haben.

    Thema ist aber eigentlich: der Leistungsbezug war dem Gericht bekannt, trotzdem ist es von einem mehrfachen, fiktiven Einkommen ausgegangen um das Strafmaß zu bemessen. Schlamperei? Absicht? Gleichgültigkeit? Auch Thema ist die Angemessenheit von Haftstrafen bei Bagatellgerichten. Man vergleiche das Verhältnis von Schadenssumme/Haftzeit des Betroffenen mit dem, was Herrn Hoeneß zu Teil wurde. Der eine hat ein paar Euro erschlichen, mutmaßlich aus der Not heraus, der andere hat uns alle um fast 40 Millionen betrogen. Der andere wird mit einer überzogenen Strafe bedacht, der andere bekommt komfortable Haftbedingungen und Straferlass. Die Klassenjustiz lässt sich auch nicht Personalmangel rechtfertigen, schon der Versuch ist beschämend. Für Sie kein Thema? Na dann.

  • Eingeborener

    |

    Im Artikel steht, dass der Schwarzfahrer vom Betteln lebte und die rechtlich korrekte Geldstrafe daher ca 100 Euro statt 800 Euro gewesen wäre.
    Aber @ Datko sind das Thema ,überhöhte Tagessätze’ und die Tatsachen wie AfD-üblich ziemlich wurscht. Als Mittelstands-Rentner hat er keine Ahnung vom Über-Leben der unteren Schichten und will auch keine haben. Und auch das Straf- Recht und der Rechtsstaat interessieren ihn offenbar nicht, obwohl die AfD angeblich eine law and order Partei ist .

  • Gerd

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    @Pedro, ist der Kommentar nun falsch, weil diese Seite ihn veröffentlicht hat? Ich würde mich darüber freuen, wenn meine Gedanken auch einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt würde.

  • Eingeborener

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    Rechtsanwalt @ Herzig , an Ihnen kann man Pseudo-Rechtskunde studieren: Sie sind nicht am Amtsgericht Regensburg tätig, wissen aber bestens, dass die Justiz dort sicherlich keine überhöhten Tagessätze verhängt! Das wissen Sie ganz sicher , entgegen den im Artikel genannten Beispielen. Weil die Justiz würde ja ansonsten Einsprüche ausgerechnet von Betroffenen aus den Unterschichten hervorrufen. Wieviele aus den Unterschichten hat jemand mit Ihrer Haltung wohl jemals überhaupt vertreten ? Über @Piedro kann man wie auch immer denken, jedenfalls hat er ein Herz für diejenigen, die nicht mit dem Gold- oder Silberlöffel im Mund auf die Welt gekommen sind. Ihn mit dem Schmutz eines Vergleichs mit einer asozialen Rechtsextremistin zu bewerfen, fällt daher auf Sie zurück.

  • Piedro

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    @Günther Herzig
    Dle letzte Person, die mich mal mit er angeredet hat, war ein über 80jähriger Freund, der dem Hochadel entstammt und manchmal in diese Redensart verfiel. Bei Ihnen sehe ich dazu eigentlich keine Veranlassung. Dass Sie mich Frau Weidel auf eine Stufe stellen ist zumindest unverschämt, offenbar sind Ihnen die Wortmeldungen dieser Person nicht bekannt, dass sie mich mit ihr vergleichen.
    Wo habe ich denn “wütender Energie gleich die gesamte Justiz attackiert”? Mit keinem Wort. Wenn ich unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt habe sollte es Ihnen leicht fallen diese anständigerweise zu benennen.
    “Die Justiz rechtfertigt ihre oft überhöhten Tagessätze bei Strafbefehlen damit, dass es sich um sogenannte Massenverfahren handle.” Das steht so im Artikel. Mit einer Suchmaschine lassen sich auch reichlich entsprechende Onlineanfragen an Anwälte, und deren Antworten, finden. In diesem konkreten Fall war das Einkommen des Täters bekannt, trotzdem wurden die Tagessätze viel zu hoch angelegt. Mir ist nicht nachvollziehbar, welche “grob unrichtigen Folgerungen” Sie meinen, meine einzige Folgerung war, dass es durchaus eine 2-Klassen-Justiz gibt, und mit dieser Meinung stehe ich nicht allein da, die wird auch in Juristenkreisen geteilt. Mit keinem Wort habe ich die Justiz “herabgewürdigt”, das tut sie selbst, wenn sie das rechtswidrige Berechnen von Tagessätzen mit Personalmangel zu entschuldigen versucht.
    Den Doppler bei der Ermittlungsbehörde bitte ich zu entschuldigen, gemeint waren diese und die Justiz. Kann mal passieren. Danke für den Hinweis. “Grotesk dümmlich” finde ich es nicht festzustellen, dass durch überhöhte Strafbefehle sowohl “herkömmliche” Gesezte (warum wohl die Anführungszeichen?) verletzt werden, als auch die Verfassung. Die Höhe eines Strafbefehls, und wie die zu ermitteln ist, regelt schließlich ein Gesetz. Es lässt nicht zu wegen Personalmangels anders vorzugehen. Das Grundgesetz schützt die Freiheit der Person in Artikel 2. Wenn eine Person in Haft kommt, weil die verhängte Strafe unangemessen ist, und deshalb nicht bezahlt werden kann. So sehe ich das jedenfalls. Man muss von der Justiz verlangen, dass sie Strafen angemessen und nach dem Gesetz verhängt, und nicht, angeblich aus Personalmangel, willkürlich. Art. 20 Abs. 3 GG bindet die Justiz an Recht und Gesetz.
    In der Causa Hoeneß verweisen Sie auf den geleisteten Schadenersatz, der angesichts des Betrugsausmaßes nicht unerheblich war. Sie meinen, das hätte ich unterschlagen, weil das nicht in eine Berechnung einfloss? Bitte. Am Verhältnis von Schaden und Haftzeit ändert sich trotzdem nichts, denn die Schadenshöhe durch die Tat ist festgestellt. Darf ich dann rhetorisch fragen ob dem Schwarzfahrer die Möglichkeit angeboten wurde, einen strafmindernden Schadenersatz zu leisten?
    Die Fragen, etwa zur Strafverfolgung von Konzernen, haben mit meinem Beitrag nichts zu tun, nichts davon habe ich geschrieben. Was ich zu den Cum-Ex-Geschäften eingestellt habe ist recherchierter Journalismus, die Quellen sind genannt, die Faktenlage eindeutig. Dazu fiel kein meinungäußerndes Wort, da wurde keine Frage gestellt. Das unerträgliche, willkürliche Gefasel haben sie entweder phantasiert oder anderswo gelesen. Warum auch immer, schwadroniert haben Sie diesmal selbst.
    “Ich werde Uli Hoeneß anschreiben, ihn informieren über Piedros Existenz und ihm vorschlagen rechtliche Schritte durch eine Unterlassungsklage einzuleiten.”
    Na, das wäre doch mal was! Aber überlegen Sie sich das vorher noch mal ganz in Ruhe. Irgendwas scheint da gerade nicht zu stimmen.
    “Piedro wird hier aufgefordert bei Meidung der Verhängung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, es zu unterlassen die Behauptung aufzustellen, Uli Hoeneß habe „ uns alle um 28 Millionen Euro betrogen!”
    Nö, das werde ich nicht unterlassen. Diese Summe steht im Urteil des LG München. Eine Tat wird nicht ungeschehen, weil man den Schaden nachträglich begleicht. Und was Sie persönlich mir an Strafe androhen interessiert mich gerade nicht die Bohne, weder die Viertelmillionen (wozu hat man eine Portokasse?), noch das halbe Jahr Knast. Nix für ungut.
    “Eine auf mich lautende Vollmacht werde ich nachreichen, sobald mir Piedro seinen Klarnamen und seine Adresse mitgeteilt hat, wozu ich ihn ebenfalls auffordere.”
    Dann besprechen Sie sich mal in Ruhe mit Herrn Hoeneß, ich kann mir nicht vorstellen, dass er sich davon irgendwas verspricht. Sollte ich mich irren und Sie die Vollmacht erhalten werde ich Ihnen selbstverständlich meine Kontaktdaten mitteilen. Vorher sehe ich dazu keine Veranlassung, aber wenn ich das nächste Mal in Regensburg bin können wir uns gerne treffen.
    Ich wünsche nochmals gute Besserung.

  • Piedro

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    @Gerd
    Nö, natürlich ist der nicht falsch. Ich schätze diese Seite als Informationsquelle, weil solche Nachrichten sonst bestenfalls in regionalen Medien, meist nicht mal da bekannt werden. Das angeschlossene Beratungsforum ist das beste, mir bekannte im Land, die dort versammelte Kompetenz ist gewaltig, das Engagement einiger Leute schon beinahe selbstlos.
    Allerdings meine ich, sie hätten bei einem Artikel, den sie wörtlich übernommen haben, und wo sie sich auch noch bei den Kommentaren im Wortlaut bedienen, wenigstens auf die Quelle hinweisen sollen. Schließlich ist es der Arbeit dieser Redaktion zu verdanken, dass sie davon überhaupt Kenntnis nehmen konnten. Da wäre schon mal Wertschätzung angebracht.
    Außerdem halten die selbst es so: Für die Übernahme von einzelnen Artikeln bedarf es einer Zustimmung von unserer Seite. Ohne Zustimmung: Auszugsweise zitieren mit Quellhinweis ist erlaubt! Erlaubt ist auch das Posten bei Facebook oder Twitter.
    Das sollte dann auch der Maßstab für das eigene Handeln sein.
    Und nicht zuletzt hat rd hier das Urheberrecht. Kann ja sein, dass es eine Erlaubnis gibt. Aber dann hätte man darauf hingewiesen, das tun die jedenfalls sonst. Einfach hier räubern fände ich nicht gut.

  • Nilpferd

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    “Die Justiz rechtfertigt ihre oft überhöhten Tagessätze bei Strafbefehlen damit, dass es sich um sogenannte Massenverfahren handle. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten schlichtweg nicht das Personal, um das Einkommen auch nur anzufragen.”
    Weil kein Personal da ist, darf man also willkürlich irgendetwas, in dem Fall die Höhe des Einkommens, annehmen und diese überhöhte Annahme als Grundlage für die Strafbemessung heranziehen?

    Strafen sind aufgrund von Fakten und nicht aufgrund von Annahmen festzulegen!

    Für 10 € “Schaden” (und selbst der Schaden ist ja fiktiv, denn wenn der Mann nicht mit dem ÖPNV gefahren wäre, weil er sich das Ticket nicht leisten konnte, wären die Kosten für den Betreiber des ÖPNV absolut gleich geblieben) fast drei Wochen Gefängnisstrafe erscheint mir jedenfalls nicht verhältnismäßig.

    Und eine Steuerhinterziehung wird nicht dadurch ungeschehen gemacht, daß die Steuern im Nachhinein doch noch gezahlt wurden. Wäre das so, wären wohl weder Strafzahlung noch Gefängnisstrafe verhängt worden. Und daß man die Steuern, die man hinterzogen hat, dann aus eigenen Mitteln nachzahlt, ist doch nur selbstverständlich – aus welchen Mitteln denn sonst?

  • Piedro

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    @Eingeborener
    “Piedro kann man wie auch immer denken, jedenfalls hat er ein Herz für diejenigen, die nicht mit dem Gold- oder Silberlöffel im Mund auf die Welt gekommen sind.”
    Das liegt vielleicht an meiner christlichen Sozialisation, oder bloß daran, dass ich ein links-grün versiffter Gutmensch bin. Vor allem finde ich es absolut inakzeptabel wenn Behörden gegen geltendes Recht verstoßen, sei es aus “Personalmangel”, wegen mangelhafter Schulung des Personals, und erst recht aus Vorsatz. Man sollte annehmen, letzteres sei ausgeschlossen. Ist es leider nicht. Das erste Mal war ich in Regensburg um eine Person ins Jobcenter Regensburg Land zu begleiten, als Beistand. Was ich da erlebt habe toppte alles bisherige. Es begann mit grober Unhöflichkeit, Grüße wurden nicht erwidert, die üblichen Umgangsformen schlicht ignoriert, es folgte das Beharren auf ein rechtswidriges Vorgehen, weil man das immer so täte, es endete mit Aussagen, die nicht nur den Gesetzestext und die (hier verbindlichen) Fachlichen Weisungen der Bundesanstalt für Arbeit, die ausgedruckt vorlagen, schlicht aussetzten, und einer Äußerung, die man nur noch als Sozialdarwinismus verstehen kann, die betroffene Person wurde damit auf eine Weise abgewertet die selbst ich nicht für möglich gehalten hätte, wenn ein halbwegs kompetenter Beistand anwesend ist. In Folge wurde schriftlich weiter versucht die rechtswidrige Vorgehensweise gegen eine psychisch kranke Person durchzusetzen, was erst durch die Intervention des behandelnden Arztes abgestellt werden konnte, Recht, Gesetz und Weisungen waren für den Sachbearbeiter wertlos. Die so verursachten und verstärkten Ängste sitzen tief und wirken noch immer nach. Einfach nur ekelhaft!
    Es gibt genug “Einzelfälle”, offizielle Statistiken und diverse Prüfungen, intern und durch den Bundesrechnungshof, Antworten auf parlamentarische Anfragen usw die klar belegen, dass zumindest im Rechtsbereich des SGB Regeln gelten, die mit der Rechtsstaatlichkeit nur noch am Rande zu tun haben. Das alles kostet die Gesellschaft unvorstellbare Summen, die nicht mal in Ansatz zu ermitteln sind, weil zB juristische Folgekosten verschleiert werden. Ab und zu habe ich hier mal was dazu eingestellt, was jeder für sich dann nachvollziehen kann. Was diese Realität für hunderttausende, Millionen Betroffene tatsächlich bedeutet lässt sich kaum erahnen. Es ist nicht nur erschreckend, nicht nur beschämend, es rüttelt an den Grundfesten unserer Gesellschaft.

    Wenn ich dann lese, dass jemand ganz blauäugig schreibt: das gibt es in der Justiz nicht, weil alles paletti ist und man grundsätzlich anders handelt kann ich nur sagen: ich dachte auch mal, derartiges sei in einer Behörde nicht vorstellbar. War leider ein Irrtum. Heutzutage kann man sich nicht mehr darauf verlassen, dass Grundregeln tatsächlich eingehalten werden, weil der Gesetzgeber das verlangt. Abschließend: es werden regelmäßig Strafanträge gegen unter- und übergriffige Sachbearbeier und Geschäftsführer von Sozialbehörden gestellt. Aus verschiedenen Gründen. Sie werden in der Regel abgewiesen, mit der Begründung es bestünde kein öffentliches Interesse. Das kann ich nachweisen. Das Grundvertrauen in unsere Behörden ist meiner Meinung nach nicht mehr gerechtfertigt, aber ich kann es auch niemanden vorwerfen der das (immer noch) hat.

  • Ex Regensburger

    |

    Ok, interessant, wie sich 2 Juristen gegenseit ihre Wortgefechtswaffen präsentieren. Wie dem auch sei, das Problem ist bekannt: Ein Fall von mir war eine Sozialhilfe-Empfängerin, die wegen ein paar Mark Schwarzfahren in der Regensburger JVA saß. Die Strafe konnte sie nicht begleichen, was sie gerne hätte. Das (Haupt)Problem: Ihr 11jähriges Kind saß unbetreut zuhause; es gab kein Oma oder Opa. Was tun? Zum Glück fand ich einen Pfarrer, der ein Herz für sein Schäfchen hatte u. die Strafsumme für die “JVA-Insassin” beglich. Die Mutter war mir für diese Aktion ewig dankbar. Gut gelaufen, aber so kann es nicht immer gehen!

  • Piedro

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    @Günther Herzig
    “Und dieses Getöse jetzt am Beispiel eines Schwarzfahrers?”
    Nein. Es geht nicht um den Schwarzfahrer, der ist nur der Leidtragende. Es geht um die Arbeit des Gerichtes, die Rechtfertigung durch “Personalmangel” und die Belastung, die durch die Verfolgung und Bestrafung solcher Bagatelldelikte für die Gesellschaft (auf für die Justiz) entsteht, finanziell und personell. Es geht um Angemessenheit, wie sie auch aus Juristenkreisen thematisiert wird.

    Ob man Steuerhinterziehung als Betrug bezeichnen darf oder nicht lasse ich gern dahin gestellt. Tatsächlich betrügen Steuerhinterzieher die Allgemeinheit erheblich, gleich wie Sie das nennen mögen. Um einen Blick auf die Verhältnismäßigkeit zu werfen lohnt sich ein Blick auf dieses Delikt. 825 Milliarden Euro pro Jahr sind schon eine Hausnummer. Der personelle Aufwand der Verfolgung ist eher gering, entsprechend gering die Überprüfungen, Ermittlungen, Forderngen. Dabei lässt der Staat regelmäßig Möglichkeiten der Ermittlung, zB internationale Anfragen, außen vor und wird schlicht nicht tätig. Vergleichen Sie den Aufwand der Ermittlungen zu Cum-Ex-Geschäften und der Rückforderungen von Leistungsbeziehern, im Schaden und in Kosten. Zum Schaden durch Schwarzfahren fand ich keine Zahlen, es ist höchstens von “Millionenhöhe” die Rede. Ich wage die Vermutung, dass die Haft von Schwarzfahrern die von Steuerhinterziehern übertrifft. Gewagt, aber ich lasse mich da gern korrigieren. Die 2-Klassen-Justiz ist eigentlich unübersehbar.

    Gerne treffe ich mich mit Ihnen bei meinem nächsten Besuch. Das kann allerdings dauern, wenn es keinen zwingenden Grund für die Reise gibt. Von der abstrusen Abmahn-Idee haben sie offenbar abgesehen, das freut mich.

    @Ex Regensburger
    Ich bin kein Jurist. Ich habe ein Handwerk gelernt. Sie haben einen weiteren, interessanten Aspkekt benannt: unter “gewöhnlichen” Umständen kommen solche Kinder für die Haftdauer ins Heim. Nicht wirklich gut, alles andere als günstig, weit von Verhältnismäßigkeit entfernt. Was es für ein Kind bedeutet, dass ein Elternteil in Haft kommt weil es keine Fahrkarte gekauft hat – nun, das mag man sich gar nicht vorstellen. Das Vertrauen in den Staat stützt diese Kindheitserfahrung bestimmt nicht.

  • Thik

    |

    Eine Benachteiligung Armer ist vielen Bereichen des bürgerlichen und Strafrechts inhärent.
    Man vergleiche etwa die vom Staat aufzubringenden Entschädigungen und die Haftzeiten in diesem derzeit viel diskutierten Fall
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-braunschweig-7o3677-18-organspende-skandal-goettingen-arzt-schadensersatz/
    im Vergleich zu diesem Fall
    https://de.wikipedia.org/wiki/Harry_W%C3%B6rz
    oder diesem
    https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Horst_Arnold

  • Giesinger

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    Kommentar gelöscht. Bitte wieder zurück zum Thema.!

  • Joachim Datko

    |

    Zu Piedro 12:21: “Was es für ein Kind bedeutet, dass ein Elternteil in Haft kommt weil es keine Fahrkarte gekauft hat […]”

    Selbst Menschen, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten, haben in der Regel mit dem Teilbetrag von 34,66 € für Verkehr genug Geld für das monatlich Sozialticket von 17,00 €.
    Siehe: https://www.rvv.de/Sozial-Ticket

    Wer ohne gültiges Ticket von Kontrolleuren angetroffen wird, muss das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 € bezahlen und wird nicht gleich verklagt.

  • Piedro

    |

    @Joachim Datko
    Danke, das hat aber nichts mit dem zu tun, was Sie zitiert haben. Ich weiß ja, dass Sie es nicht wirklich mit Verhältnismäßigkeit haben, aber das ist nun mal Thema.

    Was den Regelsatz angeht: suchen Sie mal nach dem Begriff Unterdeckung Hartz IV. Die ist nämlich seit Jahren belegt und hat verschiedene Gründe. Ein Großteil der Leistungsberechtigten hat eben nicht die jeweiligen Teilbeträge zur Verfügung, weil sie die für andere Bereiche brauchen, etwa, weil die Stromkosten nicht gedeckt sind (hier ist Unterdeckung bundesweit dramatisch), oder weil sie nach einer Mieterhöhung einen Teil der Miete vom Regelsatz zahlen müssen. Ihr Hinweis ist formal richtig, hat aber nur bedingt mit der Realität zu tun.

    Es ist auch klar, dass nicht jeder Schwarzfahrer gleich verklagt wird. Wenn es zu einer Klage kommt ist das schon ein Hinweis auf eine finanzielle Notlage. Und natürlich gehen Sie mit keinem Wort darauf ein, dass die veranlagten Tagessätze rechtswidrig und willkürlich berechnete wurden. Auch das ist Thema, nicht die Höhe des Regelsatzes und die jeweiligen Anteile der Bedarfsdeckung.

  • Piedro

    |

    Kommentar gelöscht. Keine Link-Schleudern.

  • Piedro

    |

    Zum Thema Verhältnismäßigkeit waren 4 Links wohl auch zu viel. Darum kurz zusammengefasst:

    40 Tagessätze á 5 Euro bei einem Studenten in Berlin, der mit überhöhter Geschwindigkeit und riskantem Überholen innerstädtisch ein Kind getötet hat.

    180 Tagessätzen zu je 25 Euro für einen ehem. GF von Tretzel, 5x Verstoß gegen Parteiengesetz, 1x Vorteilsnahme, „hohes Maß an krimineller Energie“.

    20 Tagessätze zu 40 Euro für obdachlosen Schwarzfahrer mit mutmaßlichem Einkommen von 100 Euro (hier sollte der Artikel mal nachgebessert werden, Alg2-Bezug oder nicht.)

    Jedenfalls wurde bei Herrn W. ein geringeres Einkommen veranlagt als bei dem Obdachlosen. Die Links spare ich mir lieber.

  • Mr. T.

    |

    Man sollte den armen Leuten, die sich die Befördrung im ÖPNV einfach nicht leisten können, mal raten, dass sie wenigstens ein Schild umhängen, auf dem sinngemäß steht, dass sie keinen Fahrschein gelöst haben. Dann wäre es schon mal keine Beförderungserschleichung und auch keine Straftat.
    Letzteres ist in der Tat pervers. Genauso wie die willkürliche Festlegung von Tagessätzen. Piedro hat da ja zuletzt sehr schöne Beispiele für diesen Irrsinn aufgeführt.
    Bei einer wohlwollenden Richterin bekommt ein wohlhabender ehem. leitender Angestellter mit anzunehmendem guten finanziellen Polster einen Tagessatz von fast der Hälfte wie ein Obdachloser. Ein Tagessatz sollte ja recht einfach als Dreissigstel eines Monatseinkommens zu berechnen sein (auch wenn da gerne mal zu wenig angegeben wird). Weiß einer der (Hobby)-Juristen, ob eigentlich auch Vermögen abseits von Zinseinkünften für so eine Berechnung herangezogen wird?

  • Piedro

    |

    @Mr. T.
    “Weiß einer der (Hobby)-Juristen, ob eigentlich auch Vermögen abseits von Zinseinkünften für so eine Berechnung herangezogen wird?”
    Grundsätzlich ja, aber das dürfte schwierig werden. Ich schleudere Ihnen mal ein Link rüber: https://dejure.org/gesetze/StGB/40.html

  • Piedro

    |

    @Günther Herzig
    Herr Herzig, ich bin auch froh nicht mehr im Handwerk tätig zu sein. Meine aktuelle Tätigkeit liegt mir sehr. Weniger froh bin ich, dass Sie sich so substanzlos an meiner Person abarbeiten. Könnten Sie sich nicht ein wenig mehr Mühe geben? Mir persönlich würde es nicht reichen, die Beiträge eines anderen als “Schrott” zu bezeichnen, ohne wenigstens anzudeuten wo mögliche Fehler liegen. Ist das von einem Juristen zu viel verlangt, weil er sich sonst zu weit aus seinem Elfenbeinturm vorbeugen müsste? Sie mögen in juristischen Dingen besser qualifizert sein, trotzdem ist es unzureichendm sich ständig ad personam auszulassen, ohne jeglichen sachlichen Ansatz, und andere auch noch raten zu lassen auf was Sie sich eigentlich beziehen. Und vielleicht erweitern Sie mal Ihren Horizont dahin gehend, dass es nicht nur die gesetzliche Seite der Gesellschaft gibt, und sich die Gedanken der Menschen nicht nur um Paragraphen und deren Auslegung drehen.
    Sollten Sie weiter auf diesem Niveau agieren werde ich Sie wohl besser ignorieren. Und natürlich auch von einem Treffen absehen, das Anfang nächsten Monats möglich wäre. Auch in Regensburg hat mein Tag nur 24 Stunden, und es steht nichts dafür, etwas davon auf einen notorischen Grantler zu verwenden, der es auch noch an Umgangsformen im Disput mangelt. Sicher können Sie das verstehen, wo Sie doch so viel Einsicht in meine Person zeigen.

  • Giovanni Bavarese

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    Herr Herzig, warum so aggressiv? Sie nennen die Beiträge von Piedro Schrott, ohne auf den Inhalt einzugehen. Ich finde die Beiträge von Piedro sehr wertvoll.

    Dabei könnten gerade Sie die Frage als Jurist doch inhaltlich kommentieren!
    Bitte um einen Kommentar, warum wird vom LG für einen Herrn W ein niedrigerer Tagessatz angenommen als für einen obdachlosen Schwarzfahrer ohne Einkommen? Hier wäre eine sachliche Debatte hilfreich, also klären Sie uns bitte auf!

    Vor dem Gesetz sind alle angeblich gleich, doch uns dummen Bürgern hilft das nicht wenn wir die Gesetze und Urteile nicht verstehen.

  • Giesinger

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    @Lieber Günther, gönne Dir doch die Ruhe und die Erholung nach Deinen Operationen; und antworte doch bitte nicht auf jeden Schmarrn, von z.B. Piedro.

    Viele erholsame Grüße, vom “Giesinger”, der auch wieder in Ingolstadt weilt.

  • Donauaufwärts

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    @Piedro, @Günther Herzig:

    Es gefällt mir sehr, was Günther Herzig schreibt.

    @Piedro:
    In welchem Handwerk waren Sie tätig?

    Doch nicht etwa als “Kleistermeister”, mit dem dicken Pinsel, der alle Threads zukleistert?

    Daß Sie “Links-Grün” sind, das haben Sie bereits selbst erwähnt.

    Erzählen Sie doch bitte, was machen Sie sonst so?

  • Giovanni Bavarese

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    Ich würde das gerne öffentliche diskutiert sehen. Das sollte ja keine geheime Wissenschaft bleiben.

    Im Übrigen: Alles Gute auch von mir!

  • Stefan Aigner

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    Das Forum wird geschlossen. Hier geht es schon lang nicht mehr ums Thema.

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