Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!

Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.

Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.

Spenden Sie mit
Ermittlungen abgeschlossen

Tod bei Polizeieinsatz: Staatsanwaltschaft sieht kein Verschulden bei Beamten

Beim Tod eines 31-Jährigen während einer Festnahme im März haben die Polizeibeamten alles richtig gemacht. Zu diesem Ergebnis kommt die Staatsanwaltschaft Regensburg. Die Angehörigen prüfen nun eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft.

Fast auf den Tag genau neun Monate ist es her, seit der 31-jährige Daniel S. bei einem Polizeieinsatz in Grünthal am Abend des 20. März ums Leben kam. Nun hat die Staatsanwaltschaft Regensburg die Ermittlungen zum Tod des Mannes abgeschlossen. Es habe sich kein Anfangsverdacht einer Straftat gegen die beteiligten Polizeibeamten ergeben, heißt es in einer Pressemitteilung vom heutigen Mittwoch.

Staatsanwaltschaft legte sich früh fest

Dieses Ergebnis kommt wenig überraschend. Bereits relativ früh hatte die Staatsanwaltschaft ein Verschulden der Polizeibeamten im Großen und Ganzen ausgeschlossen. Durchweg war auch stets von Vorermittlungen die Rede. Zuletzt war ein Gutachten des Erlanger Rechtsmediziners Professor Peter Betz, der von Gericht und Staatsanwaltschaft Regensburg regelmäßig zu Rate gezogen wird, zu dem Ergebnis gekommen, das als wahrscheinliche Todesursache „akutes Herzversagen nach körperlicher Anstrengung in Frage“ komme.

WERBUNG

Wie mehrfach berichtet, war Daniel S. an jenem Abend von einer Polizeistreife in der Brandlbergerstraße in Grünthal gestoppt worden. Er soll zuvor einen Mann durch einen Faustschlag am Kopf verletzt haben. Dieser hatte S., der seit seinem 16. Lebensjahr unter Schizophrenie litt, zuvor angesprochen, weil er an einem Papierkorb gezündelt hatte.

Die Partnerin des Mannes hatte daraufhin die Polizei verständigt und war dem 31-Jährigen bis zum Eintreffen einer ersten Streife gefolgt.

Beamte gingen von Waffe aus – das war falsch

Die Beamten gingen zu diesem Zeitpunkt offenbar davon aus, dass er mit einer Eisenstange zugeschlagen hatte. Eine Angabe, die sich später als falsch herausstellte. Woher diese stammte und warum die Beamten mit dieser Falschinformation zum Einsatz kamen, klärt auch die aktuelle Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft nicht auf.

Allerdings wird mehr oder weniger eingeräumt, dass die Befürchtung, der Mann könne bewaffnet sein, die Beamten bei ihrem Vorgehen durchaus beeinflusste. Wörtlich heißt es dort:

„Gegen 19:18 Uhr trafen zwei herbeigeeilte Polizeibeamte der Polizeiinspektion Regensburg Süd den letztlich Verstorbenen an, der seine linke Hand in seiner linken Jackentasche verborgen hatte. Daraufhin wiesen sie ihn an, stehenzubleiben und beide Hände vorzuzeigen. Aufgrund der vorausgegangenen Mitteilungen gingen die Polizeibeamten davon aus, dass der letztlich Verstorbene eine Stange mit sich führen könnte. Als der 31-jährige die Anweisungen ignorierte, wurde ihm die Anwendung unmittelbaren Zwangs mündlich angedroht. Als er auch hierauf keine Reaktion zeigte und seine linke Hand noch immer in seiner linken Jackentasche verborgen hielt, wendeten die Beamten in der Folge unmittelbaren Zwang an.“

Eintreffen, Anweisung, Androhung, Festnahme, Gegenwehr – alles in nur einer Minute

Daniel S. habe sich dabei „massiv“ gewehrt und einen der beiden Beamten mit der Faust ins Gesicht geschlagen. All das – Eintreffen der ersten Streife, Anweisung stehenzubleiben, Androhung „unmittelbaren Zwangs“, schließlich der Versuch, S. festzunehmen, dessen Gegenwehr inklusive Faustschlag – dauerte gemäß der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft nur eine Minute.

Bereits um 19.19 Uhr setzte die erste Streife dann nämlich demnach einen „Notruf ab, um weitere Unterstützung herbeizurufen“. Weiter heißt es:

„Schließlich gelang es den beiden Polizeibeamten jedoch, den letztlich Verstorbenen zu Boden zu bringen und mit Handfesseln hinter dem Rücken zu fesseln. Zu diesem Zeitpunkt trafen zwei weitere Beamte der Polizeiinspektion Regensburg Nord am Einsatzort ein. Daraufhin teilte einer der hinzugekommenen Beamten um 19:21 Uhr per Funk mit, dass die ‘Lage im Griff sei’ (…).“

Von „Lage im Griff“ bis zum Notruf vergingen fünf Minuten

Weil Daniel S. sich weiterhin „heftig wehrte“, habe man ihm Fußfesseln angelegt. „In der Folge leistete der Gefesselte weiterhin Widerstand, bis er zu einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt unvorhersehbar bewusstlos wurde“, heißt es weiter. Was die Beamten taten, um den Widerstand zu unterbinden wird nicht erwähnt.

Bereits um 19.26 Uhr, also fünf Minuten nachdem „Lage im Griff“ vermeldet wurde, hätten die Beamten dann einen Notruf abgesetzt und „mit sachgerechten Reanimationsmaßnahmen“ begonnen. „Der ursprünglich für den verletzten Passanten herbeigerufene Rettungswagen traf gegen 19:30 Uhr am Einsatzort ein. Gegen 20:00 Uhr mussten die Rettungsbemühungen eingestellt und der Todeseintritt festgestellt werden.“

Vermutete Todesursache: „Zusammenspiel verschiedener Ursachen“

Zusammenfassend geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass sich der Todeseintritt mit einem „Zusammenspiel verschiedener Ursachen“ erklären ließe und bezieht sich dabei im Wesentlichen auf das erwähnte Gutachten von Professor Betz:

„Das eingeholte medizinische Sachverständigengutachten führt insoweit insb. ein grenzwertig hohes Herzgewicht des Verstorbenen mit latenter Versagensbereitschaft der Herzmuskulatur (1.), die Einnahme des Medikaments Clozapin (2.), mögliche (Wechsel-)Wirkungen mit nachgewiesenen Cannabinoiden (3.) und die erheblichen körperlichen Anstrengungen des Verstorbenen im Rahmen der Widerstandshandlungen (4.) auf.“

Weiter führt die Staatsanwaltschaft aus, dass „eine Auswertung der medizinischen Vorgeschichte des Verstorbenen“ ergeben habe, „dass dieser aufgrund einer psychischen Erkrankung in den vergangenen zehn Jahren bereits mehrfach wegen raptusartiger Erregungszustände und massiv fremd-aggressiven Verhaltens, teilweise gegenüber seinen eigenen Familienangehörigen, untergebracht und teilweise auch gefesselt werden musste“.

Angehörige prüfen Beschwerde

Zusammenfassend kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, „dass die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch die beteiligten Polizeibeamten in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz stand und in keiner Weise zu beanstanden war“.

Ob die Familie des Verstorbenen das einfach so hinnehmen wird, bleibt abzuwarten. Laut Rechtsanwalt Philipp Pruy, der die Angehörigen vertritt, liegt ihm bislang nur der Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft vor. Die Protokolle der Vernehmungen der Polizeibeamten kenne man noch nicht. „Wir prüfen aktuell eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung.“

Keine klare Todesursache, keine unabhängigen Zeugen und abgeschaltete Body-Cams

Die Familie hatte mit Unterstützung eines anonymen Spenders eine zweite Obduktion von Daniel S. bei der LMU in München in Auftrag gegeben. Dort wurden Stauungsblutungen und Einblutungen im Gewebe festgestellt, die möglicherweise durch Druck auf den Brustkorb ausgelöst und eine daraus folgende Atemblockade entstanden sein könnten.

Dass diese Einblutungen im Nachhinein, durch Reanimationsversuche, entstanden sein könnten, hätten die Münchner Gutachter laut Rechtsanwalt Pruy „nahezu ausgeschlossen“. Im Gegensatz zum von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachter Betz.

Eine eindeutige Todesursache feststellen konnte keines der beiden Gutachten. Abgesehen von den Polizeibeamten vor Ort gibt es zudem keine unabhängigen Zeugen, welche die Festnahme in unmittelbarer Nähe hätten beobachten können. Die vorhandenen Body-Cams waren ausgeschaltet. Eine Verpflichtung, diese einzuschalten, ist in der bayerischen Gesetzgebung nicht vorgesehen.

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (25)

  • Eisenberg

    |

    Naja, wenigstens wurde der Mann diesmal nicht mit Waffengewalt ….
    Ach was sag ich, wird schon alles seine Richtigkeit gehabt haben.
    Wir sind ja in einem rechtsstaat.

  • Ernst

    |

    “Abgesehen von den Polizeibeamten vor Ort gibt es zudem keine unabhängigen Zeugen, welche die Festnahme in unmittelbarer Nähe hätten beobachten können. Die vorhandenen Body-Cams waren ausgeschaltet. Eine Verpflichtung, diese einzuschalten, ist in der bayerischen Gesetzgebung nicht vorgesehen.”

    Ja gut, dann kann man die Kameras auch gleich einmotten.

    Wahrscheinlich sind die Geräte derzeit nur an, wenn einer mit Dreadlocks im Baumarkt Pattex kauft, damit man was für die vorsorgliche Verwahrung in der Hand hat.

  • Mr. B.

    |

    Toller Beitrag Eisenberg!
    Sie hätten sich diesen sparen können!
    Warum wurde in beiden Fällen die Polizei von bedrohten Bürgern gerufen?

  • Jakob

    |

    Genauso wie bei Oury Jalloh…

  • Daniela

    |

    @Ernst
    21. Dezember 2022 um 19:06 | #

    Ich sehe das ähnlich wie Sie. Es ist nicht plausibel, dass Beamte eine Body-cam tragen, diese aber bei Einsätzen nicht aktivieren müssen.
    Ich wäre der Auffassung, dass dies erforderlich wäre, eben gerade, wenn körperlich Zwang gegen Beschuldigte eingesetzt werden muss. Und eben auch, wenn dies vor dem Einsatz bekannt wurde.
    Auf mich wirkt diese Verhaltensweise der Beamten eher dubios, sie erhalten Material, um belegen zu können, dass ihr Vorgehen nicht zu beanstanden ist und zur Beweisführung, aber sie setzen es nicht ein.
    Wenn aus Finanzmitteln der Steuerzahler diese Dinge bereit gestellt werden, dann sollten diese im Einsatz auch verpflichtend zu nutzen sein. Ich wüsste auch nicht, was dagegen sprechen sollte, mittlerweile ist jede Bank, jede Tankstelle…. Video überwacht, aber bei wirklich einschneidenden Ereignissen, wie bei derartigen Einsätzen darf es unterlassen werden

  • Heinrich

    |

    Die Ermittlungen hätte man sich sparen können, das Ergebnis stand für mich eh von vornherein fest.

  • Spartacus

    |

    „Abgesehen von den Polizeibeamten vor Ort gibt es zudem keine unabhängigen Zeugen“

    Sehr „unabhängige“ Zeugen.
    Mein Beileid der Familie des Opfers, für das zweite Trauma!

  • Egon

    |

    Heißt das, dass der Tod eines Menschen im bayerischen „Polizeiaufgabengesetz“ quasi „passieren“ kann und am Ende wird niemand dafür belangt und trägt Verantwortung? Und das nennt sich „Rechtsstaat“. Ein Staat in dem ein Bürger während einer polizeilichen Maßnahmen stirbt und „keine Ursache“ und „kein Fehlverhalten der Beamten“ gefunden wird und das nun einfach so ist? Bodycams die nicht eingeschaltet werden und dass gesetzlich auch nicht müssen? Wen schützen diese Gesetze? Den Bürger oder die Polizei? Da wird einem Angst und Bange!

  • auch_ein_regensburger

    |

    Was für eine Überraschung aber auch!

  • Zenit

    |

    Es ist einfach skandalös, dass obwohl seit Jahren von NGO‘s wie Amnesty International kritisiert und in Deutschland ein massives Problem mit Polizeigewalt besteht, es immernoch keine unabhängige Ermittlungsbehörde gibt. Da braucht man nicht mit dem erhobenen Zeigefinger nach Qatar oder Russland schauen. Da sollte man erstmal im eigenen Stall aufräumen und die Polizei Behörden, welche ein strukturelles Problem mit Gewalt haben, auflösen und neu organisieren!
    Mein Beileid an die Opfer Familie für den unbeschreiblichen Schmerz die dieser Staat ihnen antut!

  • Margit

    |

    Was wäre wohl passiert wenn ein Beamter bei diesem Einsatz ums Leben gekommen wäre… es ist zum verzweifeln!

  • Paul

    |

    Servus

    An Alle !

    Frohe Weihnacht und ein gutes neues Jahr…..

  • Horst

    |

    @Egon
    “Heißt das, dass der Tod eines Menschen im bayerischen „Polizeiaufgabengesetz“ quasi „passieren“ kann und am Ende wird niemand dafür belangt und trägt Verantwortung?”

    Ich würde das, genau so wie im Fall Eisenberg und viele andere, als den tödlichen Verlauf einer psychischen Erkrankung sehen. Klar, die Polizei hatte etwas damit zu tun, war aber nicht ursächlich. Die sind an dem Tag nicht losgefahren um dem Mann was anzutun.
    Überlegen Sie sich mal die Alternativen! Wenn Beamte davor zurückschrecken würden Gewalt anzuwenden um sich selbst und die Bürger vor psychisch kranken Gewalttätern zu schützen. Wenn die Polizei sich denkt “lass den lieber die Bürger prügeln, bevor wir Ärger bekommen wenn was schief geht”. Dann denkt sich der Bürger “Da muss ich selbst mit Gewalt auf Gewalt antworten, die Polizei wird ja nicht, oder nur sehr zögerlich helfen!”
    Wäre das die Gesellschaft in der Sie leben wollen?

  • Zapfnmandl

    |

    Wenn ich jetzt den Behörden einmal glaube, daß alles ist so wie geschildert abgelaufen ist, kann frag ich mich schon, was für eine Ausbildung unser Polizei eigentlich genießt. Selbst bis nach Regensburg dürfte es sich doch herumgesprochen haben, daß Polizeieinsätze immer etwas kritisch beäugt werden. Und dann vergessen 4 Polizisten ihre Body-Cams anzuschalten? Gesteh ich das den ersten beiden noch zu, sollten spätestens die beiden nachfolgenden doch gewußt haben, daß hier etwas heiß ist. Und dann würd ich doch schon rein aus Eigenschutz die Kamera anschalten.
    Liebe Regensburger Polizei: ihr braucht euch ned wundern, daß euch die Leute mißtrauen. Schaltet die Body-Cams an, dann kann euch keiner was und ihr habt auch ruhigere Zeiten.

  • Richard

    |

    Manche Kommentare rutschen ab ins Bashing

  • Spartacus

    |

    @Horst

    Es geht hier nicht darum dass eine Polizei ihrem Schutzauftrag nicht nachkommen darf! Es geht hier zum einen um eine offensichtlich massive Schwäche in der Ausbildung im Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmezuständen, das zeigen auch sämtliche Statistiken. Denn Polizist*innen haben auch einen Schutzauftrag diesen Menschen gegenüber!
    Und zum anderen geht es darum dass hier augenscheinlich Mittel die eine Polizei erst jahrelang gefordert hat, Bodycams, diese dann eben überraschend oft NICHT genutzt werden und augenscheinlich dies gesetzlich auch gar nicht gefordert wird. Welche Möglichkeit habe ich als Bürger denn mich gegen Übergriffe der Polizei zur Wehr zu setzen! Selbst Filmen darf ich nicht und die Cams werden dann schlicht und ergreifend gerade dann wenn es wichtig wäre nicht genutzt?!? Wunder es Sie dass es dann Menschen gibt die das Gefühl haben hier wird bewusst etwas vertuscht?

  • Mr. B.

    |

    Ich wünsche keinem der “Superschlauen”, dass er einmal in eine Situation kommt, bei der er von einem ausrastenden Menschen bedroht wird!
    Die Polizei kann ja dann von solchen Menschen nicht gerufen werden!

    Bitte belästigen sie nicht den Notruf und regeln sie die Sache mit ihren eigenen psychologischen Fähigkeiten!!!!!!

    Viel Spaß dabei!!!!!

  • wahon

    |

    Warum haben die Polizeibeamten ihre Body Cams nicht eingeschaltet?

  • xy

    |

    Ob sie die Cams einschalten, liegt im Ermessen der Polizisten. Man könnte journalistenseits ja mal nachhaken. Vermutlich wurde die Situation von den Beamten nicht als irgendwie gefährlich genug eingeschätzt.

  • Mr. T.

    |

    Ich muss mangels besseren Wissens dem rechtsmedizinischen Gutachten Glauben schenken. Demnach sind im vorliegenden Fall den Polizisten wohl nicht solche Vorwürfe zu machen, wie in vielen anderen Fällen, bei denen Verdöchtige zu Tode kamen, ganz zu schweigen von Fällen wie bei Eisenberg oder Jalloh.

    Trotzdem sollte eine bewusst deaktivierte Bodycam wie eine vorsätzliche Vertuschung einer Straftat betrachtet werden. Ich gehe davon aus, dass es lückenlos nachweisbar ist, ob eine Bodycam ausgeschaltet wurde oder ein technisches Problem hatte. Genauso darf es ähnlich selten passieren, dass man mit einem nicht geladenen Akku in der Bodycam den Dienst beginnt, wie man mit leerem Tank auf Streife fährt.

  • Ulrich Biele

    |

    Bitte seht euch ein Youtube-Video an, indem 2004 der damals amtierende Bundesinnenminister Otto Schily die Aufgaben der Polizei klar formuliert. Damals ging es um die später als NSU-Morde bekannt gewordenen Morde.
    Schily beschreibt die Aufgaben der Polizei als Schutz des Staates, nicht der Bürger.
    Ehrlicher habe ich es noch nie gehört.

  • Jakob

    |

    @xy

    Ist halt nur komisch, dass die Bodycams oftmals genau da ausgeschaltet sind, wenn die Einsätze eher fragwürdig verlaufen sind. So geht halt auch ein Stück weit das Vertrauen in die Polizei verloren.

  • xy

    |

    @Jakob, es ist doch vermutlich wie eigentlich immer: In 99 % der Fälle, über die niemand spricht, geht es gut und ist es richtig und in dem 1%, in dem es irgendwie besser gewesen wäre, die ausgeschaltete Cam laufen zu lassen, wird es dann größmächtig thematisiert. Ich habe mich mit den Cams und deren polizei- und datenschutzrechtlichen Implikationen (noch) nicht ausführlich beschäftigt, kann mir allerdings schon vorstellen, dass die Polizisten den Espresso beim Schwammerl, den Gang auf Klo, die Gespräche und Entscheidungsfindung mit den Kollegen und jeden Alltagseinsatz etc. pp. nicht unbedingt ständig gefilmt haben wollen. Ähnlich ginge es jedenfalls mir, wenn ich Polizist wäre.

  • Mr. T.

    |

    xy, sobald ein Einsatz beginnt, müssten die Bodycams eingeschaltet werden. Oder eine automatische Aktivirung mit einer ruckartigen Bewegung. Am besten noch so, dass sie die Minute vor der Aktivierung mit dem Einsatz auch noch drauf haben.
    Das mit den 99% ist doch Blödsinn. Natürlich geht es nur um das 1% in dem ein Fehlverhalten vermutet wird. Korrektes Verhalten wird ja vorausgesetzt. Ein Polizist ist nicht erst dann inkorrekt, wenn er zu 51% inkorrekt handelt, das geht ab einem Fehlverhalten an. Bei Verstößen im Straßenverkehr wird man auch für einen Verstoß´belangt und nicht erst, wenn man öfter falsch als richtig fährt.

  • xy

    |

    @Mr. T., wenn Sie wollen,. dass die Cams immer laufen, ist eine Gesetzesänderung notwendig. Wenden Sie sich an Ihren Abgeordneten. Bis dahin gilt aber § 33 PAG und die Einschaltung von Fall zu Fall und nach Ermessen (“kann”) und auch nur dann, wenn die genau geregelten gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Sie wollen doch sicher nicht, dass die Polizei rechtswidrig handelt, oder?

Kommentare sind deaktiviert

drin