Todesdrohungen und Gewaltphantasien: Amtsgericht Regensburg verurteilt Chamer wegen Nachstellung seiner Ex-Frau zu Haftstrafe
Mit einer Fülle an massiven Drohungen und detaillierten Gewaltphantasien bombardierte ein 42-Jähriger diesen April seine Ex-Frau. Nun muss er ins Gefängnis. Doch was kommt dann?

Der Angeklagte mit seinem Rechtsanwalt Philipp Janson. Foto: as
„Ich lasse dich nicht leben. Ich werde dich trotzdem zerstören. Solche Tiere wie du dürfen nicht leben. Mir ist es egal, dass du die Mutter meiner Kinder bist.“
Nur ein Auszug aus einer Flut von Botschaften, die Peter D. (Name geändert) im April dieses Jahres an seine Frau schickte. In diesem Monat ließ sie sich von ihm scheiden. Über 60 Nachrichten zählte die Polizei. Detailreiche Gewaltfantasien. Die Drohung, die beiden Töchter zu entführen, „Junkies“ zu schicken, die sie vergewaltigen würden, oder einen Profikiller, um sie „zu erledigen“.
Der 42-Jährige suchte sie an ihrem Arbeitsplatz, wo sie an dem Tag nicht war. Er zerstach ihre Autoreifen, schickte ein Video, in dem er drohte, sich zu erschießen – ein Druckluftgewehr im Mund. Zwei Gefährderansprachen durch die Chamer Polizei und ein Gerichtsbeschluss, der ihm jeden Kontakt mit seiner Ex untersagte, kümmerten den Mann nicht, der wegen Gewaltdelikten und Trunkenheitsfahrten mehrfach vorbestraft ist.
Gewalt gab es in der Ehe schon
Zwischenzeitlich schlief die Frau bei den Eltern. In ihrer Erdgeschosswohnung fürchtete sie, er könnte eine seiner vielen Drohungen wahrmachen. Schon in der Ehe war er gewalttätig geworden. Er würgte sie mehrfach, schlug sie mit der Faust und mit dem Telefonhörer – stets sturzbetrunken.
Taten, die sie nie angezeigt hatte, geschweige denn vor Gericht brachte. Seit 2022 lebten die beiden getrennt. Am 16. April 2025 folgte die Scheidung.
An diesem Mittwoch musste sich Peter D. vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten. Seit dem 29. April sitzt er in Untersuchungshaft. Einem der Polizisten, die ihn damals festnahmen, drohte er, ihm das Genick zu brechen.
Angeklagter geständig: : „Das ist sogar für mich ein bisschen zu viel.“
Vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Daniel Killinger räumt der Angeklagte die Taten über seinen Rechtsanwalt Philipp Janson vollumfänglich ein. Er wirkt unbeeindruckt, starrt auf den Tisch, streicht sich gelegentlich durchs Haar, spielt mit seiner Brille.
Doch irgendwann im Lauf der Verhandlung, nachdem die Staatsanwältin mehrere seiner Drohungen und Gewaltfantasien verlesen hat, sagt Peter D.: „Wenn ich das jetzt alles anhöre, ist das sogar für mich ein bisschen zu viel.“
Wahrgemacht hätte er die teils detaillierten Ankündigungen nie, beteuert er. Die Gründe für sein Verhalten sucht er in den Belastungen der Scheidung – und in seiner Alkoholsucht. Zwei gescheiterte Langzeittherapien hat der inzwischen arbeitslose Maschinenführer hinter sich.
Nüchtern umgänglich, mit Alkohol aggressiv
Mal 2,6, mal 2,8 Promille Blutalkohol stellte die Polizei bei zwei Festnahmen in den vergangenen Jahren fest. Als er die Hasstiraden gegen seine Ex-Frau verfasste, trank er nach eigener Aussage täglich mindestens eine Flasche Wodka.
Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger bescheinigt Peter D., dass seine Impulskontrolle in solchen Rauschzuständen erheblich eingeschränkt sei. Eine Aufhebung der Steuerungsfähigkeit und damit Schuldunfähigkeit liege jedoch nicht vor.
Auch die geschädigte Ehefrau schildert im Zeugenstand die zunehmenden Probleme durch den Alkoholkonsum ihres Ex. Nüchtern sei er umgänglich gewesen. Doch wenn er trank, habe sie sich im Haus oft „ein bisschen versteckt“, um nicht ins Visier zu geraten.
Ex-Frau in Angst: „Irgendwann bin ich bei jedem Anruf erschrocken.“
Anfangs habe sie all das „nicht so ganz ernst“ genommen. Da waren es nur Beleidigungen. Doch als er begann, sie zu bedrohen, änderte sich das. „Irgendwann bin ich bei jedem Anruf erschrocken.“ Die Frau wirkt gefasst im Zeugenstand, keine zwei Meter von Peter D. entfernt, doch sie zittert. „Besser geworden ist es erst, seit er im Gefängnis sitzt“, sagt sie. Derzeit habe sie keine Angst mehr.
Dort, im Gefängnis, wird Peter D. nun geraume Zeit bleiben. Schon vor den Nachstellungen gegen seine Ex-Frau war die noch laufende Bewährung wegen neuer Straftaten widerrufen worden – rückständige Gewalt- und Trunkenheitsdelikte summieren sich auf rund zweieinhalb Jahre.
Für das Vorgehen gegen seine Ehefrau – strafbar als Nachstellung in Tateinheit mit Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz in 61 Fällen, vier Fällen der Bedrohung, Beleidigung und Sachbeschädigung – verurteilt ihn das Schöffengericht zu einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung. Eine Unterbringung gemäß §64 mit Therapie hatte Peter D. zuvor abgelehnt.
Nachstellung: Nachweis war lange schwierig
Mit dem Strafmaß bleibt das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre und zwei Monate verlangt hatte. Richter Killinger findet klare Worte. Der Angeklagte habe emotionalen Druck mit Angst kombiniert, um Macht über das Leben seiner Ex-Frau auszuüben. Diese sei während des Monats, in dem Peter D. sie derart bombardierte, „sicher durch die Hölle gegangen“.
Glück für die Frau: Nur dank einer Gesetzesverschärfung im Jahr 2021 ist der Tatbestand der Nachstellung (§238 StGB) so klar nachweisbar. „Nach alter Gesetzeslage wäre es schwierig geworden.“
Andererseits dauerten die Nachstellungen – wegen des vergleichsweise schnellen Einschreitens der Polizei – nur diesen einen Monat, so Killinger. „Wir kennen Fälle, in denen das über Jahre geht.“ Auch müsse man die festgestellte Suchterkrankung des Mannes als Milderungsgrund (§49 StGB) berücksichtigen. Damit verschiebe sich die maximal mögliche Höchststrafe von drei Jahren auf zwei Jahre und drei Monate.
Vor dem Hintergrund des Geständnisses und des Umstands, dass Peter D. die beiden Töchter nicht unmittelbar hineingezogen habe, hält das Gericht deshalb eine Strafe von einem Jahr und vier Monaten für tat- und schuldangemessen.
Was kommt nach der Entlassung?
Für die Ex-Frau von Peter D. bleibt die Unsicherheit, wie es nach seiner Entlassung in ein paar Jahren weitergeht. Er hat angekündigt, dann nach Bad Kötzting zu ziehen – in die Nähe seiner Eltern und nur 15 Kilometer entfernt von den Kindern, zu denen er Kontakt halten will.
Sie kann derweil nur hoffen, dass eintritt, was der Gutachter als Voraussetzung nennt, damit Peter D. nicht erneut zur Gefahr wird: „Man muss hoffen, dass die Kränkung angesichts der Scheidung nachlässt.“ Und dass Peter D. seine Alkoholsucht in den Griff bekommt. Dinge mit ungewissem Zeithorizont. Sollte das nicht funktionieren, sind nach Einschätzung des Gutachters „unter Alkoholeinfluss ähnliche Taten zu erwarten“.
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