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Umlegungsplan „Wutzlhofen-Mitte “: Teilabschnitt 1 tritt in Kraft

Umlegungsplan „Wutzlhofen-Mitte “ für den Teilabschnitt 1 des Umlegungsgebiets in Kraft getreten Für den Teilabschnitt 1 des Umlegungsgebiets „Wutzlhofen-Mitte“, der den Bereich der bebauten Grundstücke Wutzlhofen 19 und 23 und den Bereich der Grundstücke Nittenauer Straße 19, 21, 27, 29, 31 und 33 umfasst, ist der aufgestellte Umlegungsplan nach dem BauGB am 24. September 2012 unanfechtbar geworden. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 1. Oktober 2012 wird für die in diesem Teilabschnitt liegenden Grundstücke und Besitzstände der neue Rechtszustand (Grundstückseinteilung mit Regelung der Eigentums- und Besitzverhältnisse) gültig. Die Stadt Regensburg – Umlegungsstelle – veranlasst die Berichtigung des Grundbuchs. Der gültige Umlegungsplan kann bei der Stadt Regensburg, Bauordnungsamt, Abt. Bodenordnung (Neues Rathaus, D.-Martin-Luther-Str. 1, Zimmer 383 / III. Stock) bis zur Grundbuchberichtigung während der Dienststunden von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Allgemeine Auskünfte erteilt die Stadt Regensburg unter der Rufnummer 507-5631.
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