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Versuchter Mord nach 20 Jahren aufgeklärt?

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg 20 Jahre nach versuchtem Mord – Zwei Männer in Untersuchungshaft OBERNBURG, LKR. MILTENBERG. 20 Jahre nach einem versuchten Mord sitzen jetzt zwei 45 und 49 Jahre alte Männer in Untersuchungshaft. Die Beschuldigten stehen in dringendem Verdacht, im Jahr 1993 versucht zu haben, eine Frau aus dem Raum Regensburg im Rahmen eines Rauschgiftgeschäftes zu töten. Bekannt wurde der Fall allerdings erst im Herbst des vergangenen Jahres. Die Kriminalpolizei Regensburg hatte daraufhin erste Ermittlungen eingeleitet, die Anfang des Jahres von der Kripo Aschaffenburg und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg übernommen wurden. Deren intensive Bemühungen um Aufklärung des schon viele Jahre zurück liegenden Verbrechens führten bereits nach wenigen Wochen im Januar und Februar 2013 zu den Festnahmen der Tatverdächtigen. Im Oktober des vergangenen Jahres war ein Schreiben bei der Regensburger Polizei eingegangen, in dem ein Tötungsversuch zum Nachteil einer damals 35 Jahre alten Frau beschrieben wurde. Beschuldigt wurde darin ein jetzt 45-Jähriger aus dem Landkreis Cham, der damals im Rockermilieu tätig war. Die aufgrund dieses Schreibens durchgeführten Ermittlungen ergaben, dass der Mann mit der Geschädigten zu einem Drogenlieferanten in Aschaffenburg unterwegs war und offenbar als Vermittler für das Drogengeschäft auftrat. Im Pkw des zu dieser Zeit 25-Jährigen ging es dann von Regensburg in den Raum Aschaffenburg zu einem vier Jahre älteren Mann, den der Fahrer von einem früheren Gefängnisaufenthalt kannte. Dort traf man dann auch mit dem damals 29-Jährigen aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg zusammen, der die Drogen liefern sollte. Zu dritt fuhr man dann angeblich zur Abwicklung des Drogengeschäfts in einen Wald bei Obernburg. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen spricht jedoch alles dafür, dass die Beschuldigten das für den Rauschgifterwerb bestimmte Geld rauben und die Frau anschließend töten wollten. Da die Geschädigte für den Deal 10.000 DM dabei hatte, hatte sie sich eine scharfe Waffe geliehen, die sie in einer Handtasche mitführte. Allerdings hatte sie zuvor die Munition aus der Pistole genommen, was ihr später das Leben retten sollte. Im Wald legte nach den vorliegenden Erkenntnissen der damals 29-Jährige vom Rücksitz aus der auf dem Beifahrersitz befindlichen Frau plötzlich eine Drahtschlinge um den Hals und versuchte, die Geschädigte zu erdrosseln. Diese wehrte sich jedoch heftig und konnte sich schließlich aus der Schlinge befreien. Nachdem dieser Tötungsversuch misslungen war, soll dann der Fahrer die Pistole aus der Handtasche genommen, sie der Frau ans Gesicht gehalten und mehrfach abgedrückt haben. Die Tat kam nur wegen der fehlenden Munition nicht zur Vollendung. Der 35-Jährigen gelang dann die Flucht aus dem Auto. Von einer nahe gelegenen Gaststätte bestellte sie sich ein Taxi und ließ sich für 500 DM zu ihrer Wohnung im Raum Regensburg zurückfahren. In den folgenden Jahren blieb der Fall dann unbekannt, weil sich die Frau wegen des illegalen Besitzes der Schusswaffe und auch wegen des damals geplanten Drogengeschäfts nicht bei der Polizei meldete. Die Wende kam dann in einem Ermittlungsverfahren gegen den 45 -jährigen im Jahr 2001 anlässlich eines Verfahrens wegen eines weiteren versuchten Tötungsdelikts. Auch in diesem Fall hatte die 1993 geraubte Waffe der Frau möglicherweise eine Rolle gespielt. Der 45-Jährige hatte sich damals dazu entschieden, als Kronzeuge gegen weitere Mitglieder des Rockerclubs aufzutreten. Dabei war dann auch der versuchte Mord an der damals 35-Jährigen andeutungsweise zur Sprache gekommen. Allerdings war die Frau zu diesem Zeitpunkt nicht bereit, irgendwelche Angaben zu machen, weil sie noch immer strafrechtliche Konsequenzen gegen sich selbst befürchtete. Erst im Jahr 2012 konnte der Fall basierend auf den detaillierten Angaben in dem Schreiben an die Regensburger Polizei neu aufgerollt werden. Bei den zahlreichen Vernehmungen, für die mehrere Kripobeamte aus Aschaffenburg in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg zwei Mal nach Regensburg fuhren, wurde dann bekannt, dass der 45-Jährige wegen eines versuchten Tötungsdelikts von 2001 bis 2008 in Haft saß. Der Mann war damals in einer Gärtnerei erwischt worden, wie er Thuja stehlen wollte. Er hatte daraufhin eine Pistole gezogen und versucht, auf den Gärtner zu schießen. Wegen eines technischen Defekts war es aber zu keiner Schussabgabe gekommen. Der Mann wurde dann festgenommen und die Waffe beschlagnahmt. Dabei handelte es sich wohl um die Pistole, mit der der Beschuldigte bereits im Jahr 1993 auf die Frau schießen wollte. Außerdem stellte sich heraus, dass der 45-Jährige von 1995 bis 2000 Vizepräsident eines Rockerclubs war, der in kriminelle Machenschaften verwickelt war. Aufgrund der Tatsache, dass der Mann als Kronzeuge aufgetreten war, waren auch einige Clubmitglieder in Haft gegangen. Die jetzt 55-Jährige wurde nach dem Bekannt werden des versuchten Tötungsdeliktes Anfang 2013 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg von der Ermittlungsrichterin in Aschaffenburg vernommen, wobei sich der Sachverhalt, wie er aus dem Schreiben an die Polizei hervorging, bestätigte. Am 30. Januar 2013 erging gegen den 45-Jährigen Haftbefehl. Nach seiner Festnahme wurde der Beschuldigte einen Tag später auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg der Ermittlungsrichterin in Aschaffenburg vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen war die Aschaffenburger Kriminalpolizei auch dem 49 -Jährigen aus Hessen auf die Spur gekommen, der die Frau damals mit einer Drahtschlinge offenbar erwürgen wollte. Der Mann wurde am 18. Februar in seiner Wohnung ebenfalls festgenommen und nach einer Vorführung bei der Aschaffenburger Ermittlungsrichterin noch am selben Tag in Untersuchungshaft genommen. Die Männer haben bislang zu dem ihnen gemachten Tatvorwurf keine Angaben gemacht. Gegen beide Beschuldigte laufen Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes. Der 45-Jährige war seit seiner Haftentlassung im Jahr 2008 strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten. Auch bei dem 49-Jährigen gibt es keinerlei Erkenntnisse, dass er nach dem Fall aus dem Jahr 1993 noch einmal mit Straftaten auffällig geworden wäre. Beide Männer waren bis zu ihrer Festnahme einer festen Erwerbstätigkeit nachgegangen.
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