Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!

Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.

Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.

Spenden Sie mit
Verteidigung reagiert auf Anklage

Wolbergs-Anwalt: “Kein faires Verfahren”

wollbergs4Rechtsanwalt Peter Witting hat auf die Anklagerhebung gegen seinen Mandanten mit deutlichen Worten reagiert und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft. Rechtsstaatliche Mindeststandards seien in diesem Fall “ersichtlich nicht eingehalten” worden. Wolbergs weist die Vorwürfe “unverändert entschieden zurück”. Die Pressemitteilung von Peter Witting im kompletten Wortlaut.

Presseerklärung der Verteidigung von Oberbürgermeister Wolbergs

Angesichts der im bisherigen Verfahren gezeigten Haltung der Ermittlungsbehörden vermag die heute kommunizierte Anklageerhebung nicht zu überraschen. Allerdings ist festzustellen, dass die Art der Sachbehandlung dieser Angelegenheit durch die Staatsanwaltschaft Regensburg den Interessen der Bürger/ -innen der Stadt Regensburg wie auch dem Amt des Oberbürgermeisters nicht gerecht wird. Jenseits aller Diskussion um die Berechtigung der gegen Herrn Wolbergs erhobenen Vorwürfe ist festzustellen, dass in diesem Verfahren rechtsstaatliche Mindeststandards ersichtlich nicht eingehalten sind, dass von einem fairen Verfahren längst nicht mehr die Rede sein kann.

Bis heute ist der Abschluss der Ermittlungen in den Akten nicht vermerkt, gleichwohl wird ein wesentlicher Teil des Ermittlungsverfahrens mit Anklage zum Landgericht Regensburg abgeschlossen.

WERBUNG

Noch mit Schreiben vom 12.07.2017 teilte die Staatsanwaltschaft Regensburg mit, dass bei Abschluss der Ermittlungen nochmals umfassend Akteneinsicht gewährt werde. Bis heute ist dies nicht geschehen. Ein vorrangiges Gesuch um Verlängerung der Frist zu abschließender Stellungnahme blieb schlicht unbeantwortet.

Noch vor drei Tagen (Beschluss vom 24.07.2017) hatte das Landgericht Regensburg die Staatsanwaltschaft Regensburg angewiesen, der Verteidigung – wie seit dem 02.02.2017 (!) begehrt – sämtliche Kopien der im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung gewonnenen Audiodateien (96.023 Telekommunikationsereignisse mit einer Gesprächsdauer von 2.286 Stunden) zu eigener Aufarbeitung zur Verfügung zu stellen.

Bis heute liege der Verteidigung Kopien der Audiodateien nicht vor. In den Akten finden sich lediglich einige polizeiliche Mitschriften zu den seitens der Ermittler für relevant erachteten Gesprächen, die nach stichprobenartiger Überprüfung allerdings inhaltsverzerrende Auslassungen enthalten.

Bezeichnenderweise hatte das Amtsgericht in diesem Zusammenhang noch mit Beschluss vom 22.06.2017 hervorgehoben:

„…Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Beschuldigten als Oberbürgermeister der Stadt Regensburg ein besonderes Interesse zuzubilligen ist, auf die gegen ihn laufenden Ermittlungen so bald als möglich sachgerecht reagieren zu können. Allein die Anklageerhebung kann bei diesem öffentlichkeitswirksamen Fall bereits zu negativen beruflichen Konsequenzen für den Beschuldigten führen (und hat durch die vorläufige Suspendierung auch bereits geführt), so dass es in seinem Interesse liegt, durch Einflussnahme auf das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens die Möglichkeit zu haben, bereits die Anklageerhebung zu verhindern.“

Dass sich die Staatsanwaltschaft Regensburg als ein zu Gerechtigkeit und Objektivität verpflichtetes Rechtspflege- und Justizorgan in diesem Sinne nicht gebunden fühlt, spricht ohne weiteres für sich und versteht sich als Spiegelbild ihrer Ermittlungsarbeit in diesem Fall. Feststeht jedenfalls, dass der Verteidigung mit der Anklageerhebung vor abschließender Stellungnahme die Möglichkeit genommen ist, auf den Gang des Verfahrens wie geboten einzuwirken. An der Haltung von Herrn Wolbergs hat sich jedoch nichts geändert, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe weist er unverändert entschieden zurück.

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (66)

  • Lutherer

    |

    Hat wohl nichts auf der Pfanne, der Herr Anwalt. Amt, Bürger, besonderes Interesse: alles Quatsch! Der Wolbergs ist NICHT gleicher vor dem Gesetz sondern ein vermutet unschuldiger Otto bis er verurteilt ist. Da kann man ja nur speiben, wenn ein Anwalt die Unfairness des Verfahrens damit begründet, es sei der Besonderheit des Verdächtigen nicht gerecht geworden. Auch wenn ich mich wiederhole, das große Komplott ist ein Hirngespinst, da geht es um persönliche knallharte wirtschaftliche Vorteile und nicht um eine Verschwörung gegen unser Oberbürgerbärchen Wolbergs.

  • Ernst Seler

    |

    Offensichtlich kam die Staatsanwaltschaft in Zugzwang, da bisher die Angelegenheit bis in den September hinein hätte noch offen bleiben können, so die Staatsanwaltschaft einige Zeit zuvor.
    Interessant ist der Beschluss des Amtsgerichtes, in dem zu Recht auf die besondere Stellung des Beschuldigten verwiesen wird, aber auch die berechtigten Belange der Bevölkerung hervorgehoben werden. Führte dies zu einer überstürzten Anklage?! Es ist davon auszugehen, die vorgetragenen Sachverhalte hinsichtlichen einer mangelhaften Akteneinsicht durch Anwalt Witting treffen zu. Seine Feststellung “…dass von einem fairen Verfahren längst nicht mehr die Rede sein kann.” ist offensichtlich begründet. Herausgepickte Niederschriften der Audiodateien müssen auch für den Anwalt im Kontext aller aufgenommenen Gespräche überprüft werden können. Von Außen wirkt die Angelegenheit so, als ist Herr Wolbergs in eine bestehende Verfilzung als Oberbürgermeister eingebunden worden, es hat durch die Jahre funktioniert, die Fallstricke des Parteiengesetzes usw. waren ihm nicht bekannt. Vielleicht hat die Staatsanwaltschaft gezielter hingeschaut, wo ein Bundeskanzler Kohl ungestraft das Parteiengesetz missachten durfte, die Namen der Spender nicht verriet, weil Ehrenwort. Der Prozeß wird sicherlich spannend, ein Lehrstück für angehende Juristen.

  • Regensburger

    |

    Hier zeigt sich doch, mit welch ungesetzlichen (!) und unmoralischen Mitteln Herr Wolbergs menschlich und politisch fertiggemacht werden soll. Ein eigener Partei”genosse” mobilisiert seine Staatsanwaltskollegen. Diese ermitteln völlig hemmungslos, zimmern ein haltloses rechtliches Konstrukt zusammen und erheben eine unfaire Anklage. Egal, was aus dem Verfahren wird. Herr Wolbergs ist leider seiner Zukunft beraubt worden – von der Presse, vom SPD-Kassier und von der CSU-Hofjustiz, der ein SPD-Kassier willfährig dient. Armes Regensburg, armes Bayern, armes Deutschland.

  • blauäugig

    |

    @Regensburger Sind Sie derzeit SPD-Mitglied?
    Der Anwalt – berufsbedingt niemals objektiv – beschwert sich “Bis heute ist der Abschluss der Ermittlungen in den Akten nicht vermerkt,”
    während die Staatsanwaltschaft schon davor darauf hinwies
    “Mit der Erhebung dieser Anklage ist der Gesamtermittlungskomplex nicht abgeschlossen. Vielmehr sind noch weitere Ermittlungsverfahren wegen anderer Sachverhalte gegen verschiedene Personen anhängig. Wann diese Ermittlungsverfahren abgeschlossen sein werden, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.”
    Das macht den Anwalt für mich ziemlich unglaubwürdig. Fast so unglaubwürdig wie Ihre gespielte, wiederholte Entrüstung über Goger.

  • Ex-Regensburgerin

    |

    @ Herrn G. Herzig:

    Danke für Ihre klare und unmißverständliche Erklärung. Dem ist nichts hinzuzufügen.

  • oregano

    |

    Ist doch klar.

    Der Herr Anwalt arbeitet schon vor der Anklagezulassung durch das Landgericht

  • oregano

    |

    Ist doch klar.

    Der Herr Anwalt arbeitet schon vor der Anklagezulassung durch das Landgericht an seiner Revisionsstrategie für den Gang zum Bundesgerichtshof, weil er den Fakten der Staatsanwaltschaft wenig entgegensetzen kann.

  • Ernst Seler

    |

    Aus der Stellungnahme des Anwaltes Witting ergibt sich, die Verteidigung hatte vor Anklageerhebunng nicht die Gelegenheit, umfassend Akteneinsicht vorzunehmen. Dies dürfte wohl ein wesentlicher Verfahrensfehler zum Nachteil des Angeklagten darstellen. Das Amtsgericht hatte ja hervorgehoben, der Beschuldigte muß die Gelegenheit erhalten, so auf das Ermittlungsverfahren einzuwirken, daß keine Anklage erhoben wird.
    Dieses Recht wurde dem Beschuldigten vorenthalten.
    Das erinnert mich daran, ich wurde ohne vorherige Anhörung in das Bezirkskrankenhaus Regensburg verbracht, obwohl das Gesetz die richerliche Anhörung vorschreibt. Weiter sagt das Gesetz, es muß ein ärztliches Gutachten vorliegen, nicht älter als 14 Tage, an der Person erstellt. Ich hatte also nicht die Möglichkeit, mich rechtlich, wie das Gesetz es vorschreibt, gegen Anschuldigungen Dritter zu wehren.
    Oberbürgermeister Herr Wolbergs hat offensichtlich – die Darstellung seines Anwaltes wird korrekt sein – keine Gelegenheit, sich gegenüber der Staatsanwaltschaft umfassend zu äußern, mit Hilfe seines Anwaltes, weil er keine umfassende Akteneinsicht erhielt.
    Wie sagte Richter Herr Teuschl am 03.07.2017 im Sozialgericht: ein Anwalt hätte noch mehr aus dem Fall herausgeholt. – Wir Bürger sind auf die Hilfe von Anwälten angewiesen.
    Es entsteht deshalb die Rechtsfrage, ob der Hinweis des Anwaltes Herrn Witting dazu führt, das Landgericht Regensburg erkennt einen wesentlichen Mangel der Anklage?!

  • Mathilde Vietze

    |

    Es ist mir schleierhaft, wieso im digitalen Zeitalter dieser Fall so endlos verzögert wird.

  • hf

    |

    @Mathilde Vietze: Warum ausgerechnet jetzt im Sommerloch Anklage ehoben wird? Kurz vor der Bundestagswahl? Also ich hab üüüberhaupt keine Ahnung….

  • Lothgaßler

    |

    @Ernst Seler und @Regensburger
    War da nicht etwas mit U-Haft wg. Gefahr von Verdunklung und Verschleierung? Erinnere ich mich richtig, dass aufgrund abgehörter Telefonate die Staatsanwaltschaft so reagierte, weil die Vernichtung von Beweisen befürchtet wurde? Die Untersuchungshaft wurde nach längerer Zeit wieder aufgehoben, aber eine Kontaktsperre wurde auferlegt.
    Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft zwar den Rahmen des rechtlichen ausschöpft, aber nicht so, dass deswegen ein fairer Prozess unmöglich wird.
    Herr Wolbergs wurde vernommen und konnte seine Sicht der Dinge in die Ermittlungen einbringen, dabei wurde er von mindestens einem Juristen beraten bzw. vertreten.

    @Mathilde Vietze:
    Verzögert ist noch nichts worden, bis jetzt wurde ermittelt und die Staatsanwaltschaft hat nun eine Anklageschrift gefertigt. Mir gefällt auch nicht, dass dies solange dauert, und es lässt Vermutungen ins Kraut schießen, dass evtl. doch politische Einflussnahme stattfindet, damit es keine Falschen (also politisch Schwarze) erwischt.

  • blauäugig

    |

    @Seler
    Früher wurden auf Regensburg-Digital die Presseerklärungen mit dem Hinweis versehen “Vorsicht! Propagandagefahr!”.
    Nehmen Sie wirklich alles für bare Münze, was ein Anwalt in einer Presseerklärung schreibt?
    Den Punkt mit der Akteneinsicht hat die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, damit steht Aussage gegen Aussage. Selbstverständlich wird das Gericht den Einwurf des Anwalts überprüfen, ich sehe aber momentan keinen Anhaltspunkt, dass die Staatsanwaltschaft sich wirklich so einen handwerklichen Fehler geleistet hätte.
    Ich darf daran erinnern, dass ja auch DrEckl im Zuge der Ermittlungen gegen ihn genug Akteneinsicht erhielt und damit prahlte: http://mobil.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/-Der-Tag-an-dem-mein-Name-im-Haftbefehl-gegen-einen-Oberbuergermeister-auftaucht-;art1172,418667

  • Ernst Seler

    |

    @blauäugig

    Nun, ich gehe erst einmal grundsätzlich von der Ehrlichkeit der Menschen aus, also auch von Herrn Anwalt Witting.

    Sicherlich wird das Landgericht den Vorwurf des Anwaltes prüfen, vielleicht “beschwert” er sich, wir werden dann erst sehen, was vorliegt. Da ich fast alle Prozeßtage im Fall Mollath am Landgericht Regensburg verbrachte: auch Akten ist nicht einfach zu trauen.
    Im Jahre 1995 sagte mir der CSU-Mann, Abgeordneter und Richter -er wollte rechts neben mir am Tisch sitzen, ein Journalist hatte uns alle eingeladen, die Ehefrau war Teilnehmerin bei Ilona Christen/RTL – Herr Peter Wellnhofer: “ich brauche den Menschen gar nicht sehen, mir reichen die Akten, um zu wissen, was für ein Mensch das ist.”
    Akten sind geduldig, gerade wenn Fälschungen vorliegen. Aus Erfahrungen weiß ich, wie manipulativ sogar Richter im Einzelfall die Akten so gestalten können, damit “später” ihre Absicht aufgeht. Ich hatte mir durch den Anwalt Bruno Wagner die Akten im Betreuungsverfahren kopieren lassen, diese studiert. Ohne Anwalt zu sein, erkannte ich eine Lücke im Gesetz, da ein Richter im Betreuungsverfahren vom Bürger nicht kontrolliert werden kann. Er muß erst den Richterspruch abwarten, ab in die Klapse oder nicht (übertrieben, aber real formuliert). Nur weil ich eine Verfassungsbeschwerde einreichte, der Erste Senat zuerst zögerte, nach Vorlage der richterlichen Verfügung für ein geheim erstelltes Ferngutachten, das das BVerfG erbat, ein offizielles Annahmeverfahren eröffnete, wurde der Versuch der amtlichen Betreuung (zwei lokale Zeitungen berichteten groß) gestoppt, weil das Höchste Gericht die Akten einzog, wie der dritte, im Geheimen ausgewechselte Richter schrieb. Also “blauäutig” bin ich aus Erfahrung nicht, doch kenne ich nicht die speziellen Gesetze, die nur ein spezialisierter Anwalt des Strafrechtes wie Herr Witting kennt.
    Ich habe auch persönliche Erfahrung mit der Staatsanwaltschaft Regensburg. Diese erließ 1996 einen Strafbefehl. Ich bat Anwältin Frau Roth, bekannt unter ihrem Familiennamen “Schanderl” (“Strauß-Plakette”) um juristische Vertretung. Es dauerte 17 Monate bis nach der Anklage in der Sonderform des Strafbefehls ein Termin zur Hauptverhandlung am Amtsgericht Regensburg angesetzt wurde. Zuvor lehnte ich den Vorschlag der Richterin ab, das Verfahren wegen geringer Schuld einstellen zu lassen, ohne Auflage. Kurz vor dem Termin zog die Staatsanwaltschaft Regensburg die Anklage zurück.

    Es gibt vielleicht auch für Herrn Wolbergs die Chance, die Staatsanwaltschaft zieht die Anklage kurz vor der Verhandlung am Landgericht zurück?!
    Ich sah damals verfassungsrechtliche Probleme, da mir die Gelegenheit genommen wurde, meine Unschuld gerichtlich feststellen zu lassen, nach der langen Dauer der öffentlichen Anklage. Eine interessante Rechtsfrage. Meiner Ansicht nach haben hier Richter und Staatsanwaltschaft zu viel Macht gegenüber den Bürgern.
    Es fehlt “Waffengleichheit”!

  • hutzelwutzel

    |

    Ich hatte fast schon den Eindruck, dass diesmal der Vatikan schneller gearbeitet hatte (Entlassung von GLM) wie eine deutsche Staatsanwaltschaft. Sicher herrschte da Zugzwang, und die Bayerische Staatsregierung mit deren Weisungsbefugnis könnte durchaus etwas “dazu getan” haben, dass die Sache nun vor der Bundestagswahl und nicht erst vor der Landtagswahl in Bayern verhandelt wird. ;-)

  • hutzelwutzel

    |

    Allen Umfragen zum Trotz, sieht es für die SPD in Bund und Land Bayern nicht besonders gut aus. Den neuen Bayern-SPD Generalsekretär hört man schon gleich überhaupt nicht, Pronold ist in Deckung gegangen, und in Bezug auf die CSU herrscht die Angst, dass ein künftiger Bundes-Innenminister Joachim H. Deutschland nach außen nicht besonders vorteilhaft vertreten könnte. Schliesslich sprach der von einem Unterschied zwischen Heimatvertriebenen und Flüchtlingen, ist Mitglied der “Kreuzfahrer-Gesellschaft “Ritter vom Hl. Grab zu Jerusalem”, und “Law and Order” in Bayern heißt seit Jahren auch immer nur, dass man “die Kleinen hängt, und die Großen laufen lässt”, siehe Verwandtenbeschäftigungsaffäre et al..

  • Regensburger

    |

    @blauäugig: Nein, ich bin kein SPD-Mitglied (mehr). Martin Schulz würde ich gerne unterstützen, aber diese SPD in Bayern ist nur noch kaputt, wie man an ihrem Umgang mit einem ihrer besten Kommunalpolitiker Joachim Wolbergs, gesehen hat:

    1. Statt mit Wolbergs zu reden und die Angelegenheit zu bereinigen, rennt ein SPD-Kassier, der das Geschäft des politischen Gegners betreiben will, zur Staatsanwaltschaft.
    2. Noch ehe die ersten Ermittlungen (und Verteidigungen!!) erfolgt sind fordert der Gott sei Dank abgedankte SPD-Landesvorsitzende Pronold Joachim Wolbergs zum Rückzug auf.
    3. Selbst Rindesbacher, der Wolbergs lange verteidigt hat, fällt um und dem OB in den Rücken.
    4. Niemand hat den Mut, die Wahrheit auszusprechen: Es ist ein politisch motiviertes Verfahren ohne jede Substanz. Handlungen, die in der Kommunalpolitik zum täglichen Geschäft gehören, werden kriminalisiert. Das alles nur, weil ein kleiner Kreis ewig erfolgloser BayernSPDler Joachim Wolbergs fertigmachen will.

    Die ganze Angelegenheit lässt mich am Rechtsstaat und an unseren Parteien zweifeln. Selbst wenn Wolbergs freigesprochen werden sollte, wie soll er denn jemals wieder unbefangen seine Amtsgeschäfte führen können?? Der Schaden, der durch diese Angelegenheit entstanden ist, ist unermesslich. Und der Gipfel: Derjenige, der das alles verursacht hat, wird beim letzten Parteitag mit über 90 % wiedergewählt. Für diese Partei sind die 23 % in den Umfragen noch zu viel.

  • Ernst Seler

    |

    @Lothgaßler
    entdecke Ihren Hinweis. Zufällig finde ich gerade heute beim Aufräumen die “Bayerische Staatszeitung” vom 3.März 2017. Florian Sendtner auf Seite 1:

    “Regensburger Provinzkorruption”

    “Am Rosenmontag 2013 verkündete Benedikt XVI. der Papst aus Regensburg, seinen Rücktritt. Am Faschingsdienstag 2017 wurde Oberbürgermeister Joachim Wolbergs nach sechs Wochen aus der Untersuchungshaft entlassen. Das sind so die Regensburger Schicksalstage: Lichtgestalten verglimmen am Provinzhimmel. Immerhin, die Faschingsterminierung lässt alles in einem milderen Licht erscheinen. Letztlich ist man sich nicht sicher. Ist womöglich alles nur ein Scherz?”…..

    Persönliche Zwischenbemerkung in den allgemeinen Raum, mein Zwillingsbruder Georg Seler, Meisterschüler der Kunstakademie Nürnberg ging am Rosenmontag 1993 in Regensburg über die Schwelle.
    Zurück zum Artikel:

    ……”Hat denn all die Jahre niemand Verdacht geschöpft, dass in Regensburg etwas faul sein könnte? Doch. Verschiedene Stadtratsfraktionen reichten diverse einschlägige Rechtsaufsichtsbeschwerden bei der dafür zuständigen Regierung der Oberpfalz ein. Soweit bekannt, wurden alle diese Beschwerden abschlägig beschieden. Wie das? Eine entsprechende Nachfrage bei der Regierung der Oberpfalz kann leider momentan nicht beantwortet werden. Der zuständige Beamte ist gerade im Urlaub.”….

    Für einen Anwalt ist dieser Hinweis interessant. Handelte Herr Wolbergs gar im Interesse der Regierung der Oberpfalz, die hätte doch leicht bereits da eingreifen können. Auf jeden Fall würde dies, sollte Herr Wolbergs einer Straftat überführt werden, als strafmildernd zu berücksichtigen sein, weil die Regierung der Oberpfalz nicht einschritt! Wolbergs durfte also sich auf der Seite des Rechts sicher gefühlt haben, eben durch das Verhalten der Regierung der Oberpfalz. Es wird immer interessanter für einen engagierten Anwalt.

  • Theaterdonner oder berechtigte Vorwürfe? » Regensburg Digital

    |

    […] den Ermittlungsakten finden, ergeben, dass diese „inhaltsverzerrende Auslassungen“ enthielten, so Witting in seiner Presseerklärung. Um die Herausgabe der Dateien gab es einen Rechtsstreit, den die Verteidigung am 24 Juli – drei […]

  • Günther

    |

    Es bleibt spannend im Wolbergs-Komplex. Viele Fragen sind offen.
    Eine erscheint jenseits der juristischen kaum in der hitzigen Diskussion: Was war die Motivation, die Herrn Goger so akkurat schnell werden ließ. Gesetzestreue? Vielleicht. Es wäre interessant zu diskutieren, welches Verhältnis die Herren Wolbergs und
    Goger in ihrer gemeinsamen Zeit in Regensburg vor ihren Karieren zueinander pflegten.

  • Maria Haberer

    |

    @Günther
    Warum soll man sich diesbezüglich um Herrn Goger gedanken machen? Meines Wissens wird ihm keine Verfehlungen von Seiten der Staatsanwaltschaft vorgeworfen.

  • ExRA

    |

    Günther, nun hör Dich endlich auf, so viel aus dem Nahkästchen zu plaudern! -:)

  • Alfred Meier

    |

    Anscheinend gab in der Regensburger Staatsanwaltschaft Meinungsverschiedenheiten darüber, ob man Anklage erheben oder das Ermittlungsverfahren einstellen solle. Die Tatsache, dass man jetzt nicht mehr von “dringendem ” Tatverdacht, sondern nur noch von einem “hinreichendem” spricht, deutet auf einen Kompromiß hin. Andererseits wurde Wolbergs vor einem halben Jahr wegen des “dringenden” Tatverdachts des Dienstes enthoben. Muss das jetzt überprüft werden?

    Jetzt liegt der Schwarze Peter beim Landgericht Regensburg. Da kommt Hoffnung auf, denn es waren die Regensburger, die das Bayreuther Urteil im Falle Gustl Mollat korregierten und die zwangsweise Unterbringung Mollats in der Psychiatrie aufhoben. Pressesprecher des Landgerichts Bayreuth war damals übrigens ein Richter Goger.

  • Mr. T

    |

    Aha, Herr Maier! Und wenn Sie uns jetzt noch Einblicke in Ihre verqueren Gedankengänge geben würden, warum Die Entlassung Mollaths aus der Psychiatrie Hoffnung für einen Freispruch Wolbergs’ machen würde und was der Pressesprecher des Landgerichts Bayreuth damit zu tun hat?

  • Stefan Aigner

    |

    @Alfred Meier

    Da die Haftbefehle nach wie vor in Kraft sind besteht auch weiter dringender Tatverdacht in den darin benannten Punkten. Für eine Anklage ist nur hinreichender Tatverdacht notwendig. Daher diese Formulierung.

  • Alfred Meier

    |

    Danke für den Hinweis, lieber Herr Aigner. Im Falle Wolbergs geht die Justiz offenbar sowohl von “dringendem” als auch von “hinreichendem” Tatverdacht aus. In der Logik der Strafjustiz ist das kein Widerspruch. Für die Verhängung einer Untersuchungshaft braucht man den “dringenden”, für die Anklage den “hinreichenden” Tatverdacht.

  • Regensburger

    |

    @Mr. T: Herr Meier, hat keine “verqueren Gedankengänge”. Er weist nur, völlig zurecht, darauf hin, dass überall, wo es in den letzten Jahren Justizskandale gab, der Name des SPD-Kassiers aufgetaucht ist. Neben Mollath ist hier im Übrigen auch noch Ulvi Kulac zu nennen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

  • Lothgaßler

    |

    @Regensburger:
    Der Pressesprecher eines Gerichts hat die Urteile nicht selbst gefällt, von daher kann man dem Überbringer schlechter Nachrichten (in den von Ihnen aufgezeigten Fällen sind wohl Fehlurteile gemeint) zwar die Schuld geben, aber es trifft den Falschen.

    @Alfred Meier:
    Die Presseerklärung zur Anklage der Staatsanwaltschaft klingt für mich nicht nach nur “hinreichendem” Tatverdacht. Wobei mir hinreichend als Begründung völlig ausreichend erscheint. Es ist nicht normal, dass politische Entscheidungsträger Vergünstigungen von Baulöwen erhalten und annehmen, die mit allerlei Wünschen an diese Entscheidungsträger herantreten.
    “Declare your interest”, das wäre eine Maxime des politischen Handelns, wobei ein OB sich dreimal überlegen muss, was er da tut, er “dealt” in Vertretung und in Verantwortung für die Stadt.
    Die Frage ist, ob der Zusammenhang zwischen Jahn-Rettungsaktionen, Vergünstigungen und “Spenden” einerseits und begünstigendem Verhalten pro Baulöwen andererseits nachgewiesen werden kann. Dabei ist zu klären, ob tatsächlich ein Beweis (diese Vergünstigung für jenes Verhalten, hier das Telefonat/ Fax usw.) erbracht werden muss, oder ob eine Indizienkette (es gab Vergünstigungen und es gab begünstigendes Verhalten, hier Indizien zu diesem Sachverhalt) ausreichend ist (wenn ich das in vergangenen Diskussionen richtig verstanden habe, dann könnte das schon ausreichen).

  • Giesinger

    |

    Günther Herzig

    31. Juli 2017 um 14:46 | #

    “Diese nicht enden wollenden Verschwörungsandeutungen sind unerträglich.
    Wenn jemand dem von ihm bewunderten Oberbürgermeister helfen will, sollte er ihm raten aufzuklären und, falls das in Frage steht, zu gestehen!”
    ——————————————————————————————————

    Am besten ignorieren, das Karussell dreht sich (sonst) ewig weiter.
    Dem Regensburger/Alfred Meier ist mit Argumenten nicht beizukommen, das ist vergebliche (Liebes)müh. Gibt er kurzfristig auf, kommt eine gewisse Rentnerin wieder ins Spiel, die alle Wolbergs-Threads wieder zukleistert. Ach ja, den Hans1 dürfen wir auch nicht vergessen.
    Danke Frau Vietze, daß Sie sich wenigstens zurückhalten.

  • Tom

    |

    @ Regensburger

    Den Troll zu spielen ist eine Sache, jemanden zu verleumden ist eine Andere!!!!

  • Mr. T

    |

    Na ja, vielleicht haben sie ja doch recht und Goger ist so eine Art bayrischer Professor Moriarty oder Lex Luther oder Ernst Stavro Blofeld. Es wäre sicher interessant, seine Rolle im Abgasskandal zu beleuchten. War Goger eigentlich bei den Domspatzen? SPD-Schatzmeister is die beste Tarnung für einen Superschurken!

  • Alfred Meier

    |

    “Zweifel an fairem Verfahren gegen Wolbergs” und “Das Landgericht kritisiert die Staatsanwaltschaft scharf”. Das sind neue Töne aus der Bayernredaktion der heutigen SZ.

    Und noch ein Wort zu Thomas Goger: Er kann von sich behaupten, dass er in der deutschen und internationalen Parteiengeschichte der erste Schatzmeister ist, der einen Spender seiner Partei wegen des Verdachts der Bestechung angezeigt hat.

  • blauäugig

    |

    Mensch Meier, die SPD sollte Goger dankbar sein, da ja das vermutlich rechtswidrig erhaltene Geld abgeführt wurde und so keine weitere Strafzahlung zu erwarten ist –
    andernfalls hätte die SPD die Spenden abführen müssen und zusätzlich in selber Höhe eine Strafe bekommen. Sie hätten es wohl gern, dass die SPD nicht nur miese Umfragewerte und Wahlergebnisse einfährt, sondern auch so pleite ist.
    Dass Goger einen Spender angezeigt hätte, war bisher nicht in den Medien zu lesen. Auch wenn es nicht in Ihre Verschwörungstheorie passt.

  • hutzelwutzel

    |

    @Alfred Meier:

    Ich möchte mich jetzt nicht zum Verteidiger des Herrn Goger machen, aber erst hatte keine Strafanzeige erstattet, sondern eine dienstliche Erklärung abgegeben.
    ——–
    Dies war lobenswert, wenn auch in Bayern sehr sehr selten!
    Dass die BayernSPD im Landtag bisher nur geduldet wurde, damit Bayern nicht gar so “Königreich mässig” rauskommt, ist doch ebenfalls klar.
    In Zukunft gehts um ganz Europa, Bayerns geplante, und von W. Scharnagl 2012 schon angediente “Selbständigkeit”. Da kann man die BayernSPD nicht mehr brauchen.

  • Alfred Meier

    |

    Damit dass Goger für seine Strafanzeige die Form der “dienstlichen Erklärung” wählte, gab er seiner Strafanzeige besonderes Gewicht. Die Information kam nicht von juristischen Laien, sondern von einem in Strafsachen erfahrenem Kollegen! Auch der formal korrekte Weg der “dienstlichen Erklärung” über die Generalstaatsanwälte in Bamberg und Nürnberg dürfte Eindruck auf die Regemsburger Staatsanwälte gemacht haben.
    Da fällt es nicht leicht, das Ermittlungsverfahren einzustellen und einen Schlussstrich unter diese dubiose Geschichte zu machen.

  • blauäugig

    |

    Meier: “Da fällt es nicht leicht, das Ermittlungsverfahren einzustellen und einen Schlussstrich unter diese dubiose Geschichte zu machen.” Ja, das gehört aufgeklärt. Und da sich der Verdacht nicht wegermitteln ließ, wurde Anklage erhoben. Ich weiß nur nicht, weshalb Sie davon ausgehen, dass jemand bei der Staatsanwaltschaft unter anderen Umständen (also bloß eine Anzeige eines juristischen Laien z.B.) das Verfahren hätte einstellen wollen. Auch Ihr Konstrukt der “Meinungsverschiedenheiten” war offensichtlich aus der Luft gegriffen. Was bezwecken Sie damit?

  • Regensburger

    |

    @blauäugig: Herr Meier bringt richtiger Weise zum Ausdruck, dass der SPD-Kassier ein Verfahren gewählt hat, dass den größtmöglichen Schaden für den OB bedeutet. Das wird an vielen Stellen deutlich: keine Anhörung von Joachim Wolbergs vor der Anzeige, Einreichung der dienstlichen Erklärung, (zumindest angeblich) keine Information der Parei etc.

    Mir ist kein Fall bekannt, wo ein SPD-Mitglied ein anderes in dieser Art und Weise den parteiischen Strafverfolgern zum Fraß vorgeworfen hat, wir das Hr. Goger getan hat. In CDU und CSU wäre so etwas im Leben nicht vorgekommen.

  • Franz

    |

    Was sollen immer diese Goger Beschimpfungen? Ich kanns nicht mehr hören. Dieser Mann hat- egal wie- das einzig Richtige getan! Er hat einen Korruptionssumpf enormen Ausmaßes aufgedeckt! Jeder der dies bedauert bzw. anprangert ist moralisch ähnlich seicht angesiedelt wie die Protagonisten! Goger gehört die Bürgermedaille der Stadt Regensburg – wie heißt sie nochmal- verliehen!

  • Alfred Meier

    |

    Neues von Thomas Goger!
    Laut MZ von heute hat er dem Regensburger SPD-Stadtverband zugesichert: “Wir lassen Euch nicht im Regen stehn!” Das sagt der Mann, der mit seiner “dienstlichen Erklärung” ohne Not einen Tsunami über Regensburg ausgelöst hat. Da werden sich die Regensburger aber freuen!

  • blauäugig

    |

    @Meier: MZ von heute – dann ist es ein kalter Aufguss der Meldung vom 21.05.2017 (also keineswegs was Neues) und beinhaltet auch folgendes : ” Die Satzung sei in diesem Punkt „sehr eindeutig“, sagte er. Sie sehe vor, dass für mögliche Strafzahlungen die betroffene Gliederung – also der Ortsverein Süd – und die handelnden Personen – also in erster Linie Wolbergs – haftbar gemacht würden. ”

    http://www.mittelbayerische.de/region/regensburg/wolbergs-nachrichten/neue-verbindlichkeit-in-affaere-wolbergs-23476-art1521680.html

  • Mr. T

    |

    Die Verstrickungen von Goger in das Oktoberfest-Attentat sind auch sehr interessant …

  • Mrs. T

    |

    ‘@Mr. T
    5. August 2017 um 19:39 | #
    Die Verstrickungen von Goger in das Oktoberfest-Attentat sind auch sehr interessant …’
    Was soll das? Könnte man diesen oder ähnlichen Unsinn löschen?

  • blauäugig

    |

    @Mrs.T. Da haben Sie wohl was nicht verstanden. Mr.T’s Posting war nur die Fortsetzung der ewigen Regensburger-Meier-Verschwörungstheorie, welche auf falschen Tatsachen beruht. Zumindest in der gestrigen Ausgabe Regensburg-Stadt war die von Meier genannte Meldung nicht, er fantasierte nur einen Anlass, um weiter zu hetzen. Mich beängstig es durchaus, dass die “beiden” auf die Einmaligkeit des Vorgangs nur auf die Folgen des Handelns Wolbergs abzielen (dienstliche Erklärung, Untersuchungshaft), nicht aber das Handeln Wolbergs selbst. Die Kassenprüfung des OV Stadtsüden scheint auch reichlich naiv gehandelt zu haben, da stellt sich für mich die Frage, ob die SPD künftig vielleicht nur noch Mitglieder vor dem Renteneintrittsalter in diese Position wählen sollte. Hätte die Kontrolle vor Ort funktioniert, so hätte der Landesschatzmeister schließlich auch keine finanziellen Unregelmäßigkeiten wie den Kredit gefunden.

  • Alfred Meier

    |

    Hinweis für “blauäugig”: Das von mir zitierte Ausspruch Gogers steht unter der Schlagzeile ” SPD: Neue Verbindlichkeiten in Affäre Wolbergs” im E-Paper der MZ. Darin geht es um die von Goger erwarteten Strafzahlungen an das Bundestagspräsidium, die möglicherweise durch seine Anzeige ausgelöst werden.

  • blauäugig

    |

    @Meier: Ja, das war in der Ausgabe vom 22.05. – selbst wenn Sie das epaper erst gestern heruntergeladen haben. In der Ausgabe Regensburg-Stadt war der von mir oben verlinkte Artikel auf Seite 26. Was also ist neu an der Meldung?
    Und die Strafzahlungen sind zu leisten, wenn jemand gegen das Parteienfinanzierungsgesetz verstoßen hat.
    Wenn Sie zu schnell fahren, haben Sie einen Fehler gemacht und nicht derjenige, welcher die Radarmessungen auswertet. Genauso ist nicht Goger an den Strafzahlungen schuld, sondern eben ggf. Wolbergs. Momentan ist die strittige Summe ja nur weitergeleitet, um der SPD geringstmöglichen Schaden zu ermöglichen. Stellt das Gericht fest, dass das Geld gesetzeskonform angenommen wurde, fließt es an die Partei zurück. Stellt das Gericht fest, dass es widerrechtlich angenommen wurde, muss keine weitere Strafe in selber Höhe entrichtet werden. Das haben über 90% der Delegierten ja auch so gesehen und Goger deswegen wiedergewählt. Das Ergebnis der Wiederwahl steht übrigens im selben alten Artikel, den Sie da hervorgekramt haben.

  • Mr. T

    |

    Mögliche Strafzahlungen würden nicht durch eine Anzeige ausgelöst, sondern durch strafbares Handeln.

  • Alfred Meier

    |

    Man sollte darauf hinweisen, dass die Stückelung von Parteispenden nach dem Parteiengesetz nur dann strafbar ist, wenn sie der Empfänger vornimmt und damit seinen Rechenschaftsbericht fälscht. Wolbergs wirft man das anscheinend nicht vor.

  • blauäugig

    |

    @Meier: Das ist eine Lüge und Sie wissen es auch. Aus der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft zur Erhebung der Anklage gegen Wolbergs: “Die vom Oberbürgermeister abgegeben Rechenschaftsberichte enthielten jeweils die gestückelten Einzelspenden und die Namen der „Strohmänner“. Es besteht daher der für
    eine Anklageerhebung hinreichende Verdacht, dass der Oberbürgermeister dadurch unrichtige Angaben über die Einnahmen der SPD bewirkte, um die Herkunft der Mittel zu verschleiern, “

  • Alfred Meier

    |

    Lieber “blauäugiger” Anonymus, lesen Sie doch mal im Parteiengesetz unter “Strafvorschriften” nach: Strafbar ist nur die Stückelung durch die Empfänger. Warum hier die Staatsanwälte eine vermutete Stückelung durch die Spender dem Empfänger anlasten, müssen sie dem Landgericht erklären.

  • Alfred Meier

    |

    Gestern berichtete die SZ: ” Wolbergs´ Verhalten bei Sportevent war korrekt.” Das habe die Landesanwaltschaft “auf Nachfrage” mitgeteilt.
    Eigentlich hätte man erwarten können, dass die Landesanwaltschaft mit dieser Nachricht von sich aus an die Öffentlichkeit geht, nachdem sie vorher ” die Prüfung des Falls” groß angekündigt hatte. Ein Satz im SZ-Bericht gibt überdies Rätsel auf: ” Eine vorläufige Dienstenthebung komme daher nicht in Frage.”

  • blauäugig

    |

    Meiers Rätsel ist schnell gelöst, ist es doch in der SZ so firmuliert: “Ein Verstoß gegen die vorläufige Dienstenthebung liege nicht vor.”. Was bezweckt Meir mit der Umformulierung.

  • Mr. T

    |

    Ist auch besser so, wenn das so ausgelegt wurde, dass er da als “Privatmann” am handeln war. Wegen so einer bescheuerten Aktion braucht man nicht noch ein neues Fass aufmachen. Korrekt war das Verhalten deswegen noch lange nicht.

  • Alfred Meier

    |

    Die von mir zitierte Aussage, “eine vorläufige Dienstenthebung komme daher nicht infrage” steht in der SZ-Nr.213/2017 unter “Bayern” auf Seite 41 unter der Schlagzeile “Wolbergs’ Verhalten bei Sportevent war korrekt ” in Zeilen 19 bis 21. Diese Aussage wird einem “Sprecher der Justizbehörde ” zugeschrieben, womit wohl die Landesanwaltschaft gemeint ist.

    Es gibt jetzt zwei Deutungsmöglichkeiten: Entweder hat der Generallandesanwalt seine Meinung zum Fall Goger/ Wolbergs geändert oder die Süddeutsche hat dessen Sprecher falsch verstanden.

  • Mr. T

    |

    Fall Goger / Wolbergs :-)
    Was für ein lustiger Troll!

  • Alfred Meier

    |

    Ohne Goger gäbe es den Fall Wolbergs nicht. Wer in dieser Affäre das Verhalten Gogers nicht würdigt, wird der Sache nicht gerecht. Goger wird in die deutsche Parteiengeschichte als erster Schatzmeister eingehen, der einen Spender für seine Partei wegen Bestechung angezeigt hat. Da muss man doch nach den Motiven fragen! Was treibt den Mann um? Warum hat er vor der Strafanzeige, die er “dienstliche Erklärung” nennt, nicht einmal seinen bayerischen Landesvorstand konsultiert? Und warum hat der sich das gefallen lassen? Werden wir je erfahren, was in der “dienstlichen Erklärung” steht, die Goger über seinen Generalstaatsanwalt in Bamberg und den Generalstaatsanwalt in Nürnberg an die Staatsanwälte beim Landgericht Regensburg schickte? Woraus schöpfte er den Verdacht der Bestechung und Bestechlichkeit? Aus der Kassenprüfung allein wohl nicht! Wer waren seine Informanten?

  • blauäugig

    |

    @Meier Werfen Sie doch nicht alle juristischen Begriffe so wild durcheinander! Nur deshalb verfangen Sie sich ja ständig in den gleichen Wiederholungen und verstehen die Sache noch weniger bzw. wollen die Öffentlichkeit in die Irre führen.
    Herr Goger hat niemanden wegen Bestechung angezeigt. Und woraus er den Verdacht auf Verstoß gegen das Parteiengesetz stützte, war schon oft genug Thema, so auf die Schnelle für Sie nochmal: es gab einen unzulässigen Kredit von Wolbergs an seinen OV. Und es gab Einzelspenden, die so aussahen, als seien jemandem anderen als angegeben zuzuordnen.
    Wegen der Geschichte mit dem Sportevent hier ein Link auf den Beitrag der SZ, vielleicht beantwortet er Ihre nervende Fragerei wenigstens für die anderen Leser – Sie interessiert es ja offenbar eh nicht. http://www.sueddeutsche.de/bayern/regensburg-wolbergs-verhalten-bei-sportevent-war-korrekt-1.3667070

  • Mr. T

    |

    Am Fall Wolbergs war nicht Goger schuld. Das waren Wolbergs selber, Tretzel und Konsorten. Goger hat die Unregelmäßigkeiten nur entdeckt und gemeldet. Hätte er die Helden da gedeckt, wäre er irgendwann selber mit drin gehangen. Damit beantwortet sich die Frage nach dem Motiv. Da braucht man keine Verschwörungstheorie bemühen.
    Den bayerischen Landesvorstand hat er konsultiert. Die Erklärung war dort schon abgesprochen. Obwohl es nicht hätte sein müssen.

  • Regensburger

    |

    @Mr. T: Leider hat er den Landesvorstand nicht konsultiert. Hätte er das getan, wäre es wohl nie soweit gekommen. Das hätten Leute wie Schindler und Kohnen schon verhindert. Der von mir oben verlinkte Text macht doch deutlich, worum es ihm ging. Karriere in der CSU-Justiz. Die hat er jetzt ja auch bekommen.

  • blauäugig

    |

    @”Regensburger” Für den Fall, dass Wolbergs unbeschadet aus der Affäre kommt, hat er Ihnen wohl wenigstens einen Posten als Pressesprecher anzubieten.
    Ich glaube aber, dass Ihre Nebelkerzen ihn blenden.

  • Alfred Meier

    |

    Die Bayernredaktion der SZ hat den Beitrag ” Wolbergs’ Verhalten bei Sportevent war korrekt” zweimal gebracht. In der Ausgabe vom 14. September fehlt der Satz: “Eine vorläufige Dienstenthebung komme daher nicht infrage.” Ich habe den Verfasser um eine Klärung gebeten.

  • blauäugig

    |

    @Meier: Ich möchte nicht gänzlich ausschließen, dass ein Fehler in der SZ korrigiert wurde und online nur noch die korrigierte Version zu sehen ist. Üblicherweise würde dies aber als Update gekennzeichnet.
    Eine online im Laufe des 14.9. veröffentlichte Meldung konnte ja erst am 15.9. in der Printausgabe zu lesen sein. Daher gehe ich schon davon aus, dass es die selbe Meldung ist. Zumal Sie vor ein paar Wochen, am 5. August, schon mal Probleme gehabt haben, einen Zeitungsartikel mit Inhalt und Datum richtig zuzuordnen. Das kann jeder hier ein paar Kommentare oberhalb nachvollziehen. Vielleicht ist es diesmal ähnlich.

    Halten Sie uns bitte trotzdem bezüglich Ihrer Korrespondenz mit dem Verfasser unbedingt vollumfänglich auf den Laufenden!

  • Mr. T

    |

    Der Satz „Eine vorläufige Dienstenthebung komme daher nicht infrage.“ macht doch in dem Bericht über die Prüfung, ob die Siegerehrung gegen die bereits erfolgte Amtsenthebung verstößt, überhaupt keinen Sinn. Da wurde nur entschieden, dass man die Siegerehrung auch aos auslegen kann, dass er sie als Privatperson vorgenommen hat. Sollte der Satz wirklich so drin gestanden haben, wäre es ein Wortverdreher oder ähnliches gewesen, der transparent korrigiert worden wäre. Wahrscheinlicher ist aber, dass es wieder so ein an den Haaren herbei fantasierter Entlastungsversuch gewesen ist.

  • Lenerl

    |

    Ja, logisch, Alfred Meier. Das war ja so klar wie Bügelwasser, dass jetzt diese Nummer kommt.

    Vielleicht hat der Verfasser ja erkannt, dass der von Ihnen zitierte Satz, einfach keinen Sinn ergibt, da der OB ja schon suspendiert ist. Vielleicht hat es den Satz auch nie gegeben. Vielleicht hat noch jemand ne alte Printausgabe der SZ daheim und kann mal nachschauen. Vielleicht ist diese Diskussion aber auch der größte Schmarrn seit dem Schmarrn mit der Finisher- Medaille. Aus dem Schmarrn kommt man in Regensburg 2017 gar nicht mehr raus, gell?

    @Regensburger: Seit wann kokettieren Sie mit Natascha Kohnen? Das finde ich höchst interessant.

  • Alfred Meier

    |

    Die SZ hat mir inzwischen mitgeteilt, dass der Satz “eine vorläufige Diensenthebung komme deshalb nicht infrage” während der Druckllegung gestrichen wurde, weil er, wie auch “Lehnerl” richtig feststellt, “keinen Sinn ergibt”. Das sollte nicht davon ablenken, dass Wolbergs von der Landesanwaltschaft im Zusammenhang mit seinem Auftreten bei einem Sportevent nicht fair behandelt wurde. Diese hatte öffentlich gemacht, dass sie das Verhalten Wolbergs überprüfen würde. Da hätte es sich gehört, das Ergebnis in einer Pressemitteilung bekanntzugeben, statt auf die Nachfrage der SZ zu warten.

  • Drei Anwälte fordern: Hauptverfahren nicht zulassen » Regensburg Digital

    |

    […] Unter anderem in Zusammenhang mit abgehörten Gesprächen, in denen Tretzel Wolbergs laut Anklage angeboten haben soll, ihm in Zusammenhang mit einem weiteren Bauvorhaben finanziell unter die Arme zu greifen, hatte dessen Anwalt Peter Witting schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft erhoben und dieser „inhaltsverzerrende Auslassungen“ vorgeworfen. […]

Kommentare sind deaktiviert

drin