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Archiv für 20. Dezember 2012

Beschwerde nicht angenommen.Der Rechtsstreit zwischen der Diözese Regensburg und unserer Redaktion endete vor dem Bundesverfassungsgericht. Foto: Wikipedia

Die Diözese Regensburg hat zu Weihnachten nicht nur einen neuen Bischof, sondern auch Post aus Karlsruhe erhalten. Im Rechtsstreit mit unserer Redaktion hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde der Diözese am 3. Dezember 2012 abgewiesen (1 BvR 558/12). Ab Januar beginnen wir mit der Rückzahlung der Spendengelder.

Wie mehrfach berichtet, hatte die Diözese gegen folgende Aussage in einem Kommentar vom März 2010 geklagt:

„Und beim Vertuschen von Missbrauch zeigt man sich äußerst kreativ:
(…)
Ein Opfer des pädophilen Pfarrers von Riekofen erhielt Geldzahlungen, die nicht nur in den Augen unserer Redaktion den Beigeschmack einer Schweigegeldzahlung haben. Das Bistum Regensburg hat das stets bestritten. Es habe keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Zahlung und dem vereinbarten Schweigen gegeben, behauptet das Bistum. ‘Es geht Ihnen nicht um die Opfer, sondern vor allem darum, dass nichts an die Öffentlichkeit kommt’, sagte eines der Opfer dem SPIEGEL.“

Das Landgericht Hamburg erließ zunächst eine Einstweilige Verfügung gegen unsere Redaktion, die in der I. Instanz bestätigt wurde. Das Oberlandesgericht Hamburg gab uns dagegen am 18. Oktober in vollem Umfang recht.

Die Einschätzung, dass die „Vermittlung einer Geldzahlung“ durch die Diözese eine Gegenleistung dafür gewesen sei, dass der Missbrauch nicht öffentlich werde, sei „im Lichte der Meinungsäußerungsfreiheit (…) nicht angreifbar“. Die in dem Kommentar gewählten Formulierungen seien „noch zurückhaltend“ gewesen, so die Vorsitzende Richterin Marion Raben.

Die Diözese hatte gegen dieses Urteil Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese wurde von der 1. Kammer des Ersten Senats nicht angenommen. „Die Entscheidung ist unanfechtbar“, heißt es in dem einstimmig gefassten Beschluss, der Anfang der Woche auch unserem Rechtsanwalt Nils Pütz zugeschickt wurde (hier als PDF). Damit dürfte der Rechtsstreit endgültig beendet sein, zumindest vor weltlichen Gerichten.

Rückzahlung der Spendengelder

Wir bedanken uns an dieser Stelle nochmals bei den rund 400 Unterstützerinnen und Unterstützern, deren Spenden es überhaupt erst möglich gemacht haben, uns gegen diesen Maulkorb zu wehren.

Wie angekündigt, werden wir ab Januar mit der Rückzahlung beginnen.

Dabei wollen wir folgendermaßen verfahren:

  • Beträge ab einer Summe von 50 Euro werden automatisch zurücküberwiesen, sofern sie direkt auf dem Bankkonto eingegangen sind
  • bei niedrigeren Beträgen bitten wir um eine kurze Mail an spende@regensburg-digital.de, einerseits aus organisatorischen Gründen, andererseits, weil uns Unkosten in Höhe von ca. 1.500 Euro nicht ersetzt werden und wir hoffen, diese aus den kleineren Spenden zu decken.
  • bei Spenden über Paypal bitten wir – um Gebühren zu sparen – ebenfalls um eine Mail mit Angabe der Bankverbindung

Die Diözese Regensburg muss übrigens nur ihre Rechtsanwaltskosten bezahlen. Den Rest übernimmt der Steuerzahler.

 

Advent, Advent

Stadtrats-Adventskalender, Folge 19

Im Jahr 2012 gibt es keinen Adventskalender mehr, den es nicht gibt: sexy Adventskalender, Tee-Adventskalender, Software-Adventskalender und sogar Mathe-Adventskalender haben es auf den Markt geschafft. Auch mit wenig Zahlenzauberei können sich die Regensburger Stadträte ausrechnen, dass ihnen irgendwann ein Türchen im Stadtrats-Adventskalender von Regensburg Digital geöffnet wird. Ausgerechnet heute dabei: Richard Spieß, die LINKE, und Klaus Rappert, SPD.

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