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Kündigungsgrund Verdacht!

mercureMit 159 Zimmern ist das Mercure Hotel die größte Bettenburg in ganz Regensburg. Vier Sterne, mehrere Tagungsräume und regionale Gerichte, die zum Teil in einer Show-Küche zubereitet werden, sollen die Gäste in die Grunewaldstraße locken. Um das Betriebsklima im größten Hotel der Welterbestadt scheint es allerdings mehr als schlecht zu stehen. Das war zumindest die einhellige Auffassung der Geschäftsführung des Mercure Hotels, des Betriebsrats und des Vorsitzenden Richters am Arbeitsgericht Regensburg, Harald Köhnen, am vergangenen Donnerstag. Hintergrund des Gerichtstermins ist der Streit um eine so genannte Verdachtskündigung. Die Rezeptionsmitarbeiterin Birgit B. wird von der Hotelleitung verdächtigt, vor sieben Monaten knapp 30 Euro, elf Euro davon in Briefmarken, aus der Kasse entwendet und anschließend in ihrer Handtasche deponiert haben. Bewiesen ist dieser Vorwurf nicht, allerdings spricht die Geschäftsführung von einem dringenden Tatverdacht – ausreichend für eine Verdachtskündigung. Birgit B. ist Mitglied des Betriebsrats. Gewerkschaft befürchtet Zerschlagung des Betriebsrats Heftige Kritik am Vorgehen der Mercure-Geschäftsleitung kommt von Gewerkschaftssekretär Erich Starkl von der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG). „Bei dieser beabsichtigten Verdachtskündigung drängt sich mir eher der Verdacht auf, dass hier ein Betriebsratsgremium, das sich engagiert für die Belange der Kolleginnen und Kollegen einsetzt, zerschlagen werden soll“, so Starkl. Eine Verdachtskündigung liegt immer dann vor, wenn der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, der Verdacht einer derzeit nicht beweisbaren schweren Pflichtverletzung oder strafbaren Handlung des Arbeitnehmers habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört. Die wohl aufsehenerregendste Verdachtskündigung fand Anfang des Jahres breiten Niederschlag in den Medien: Die 50jährige Kassiererin Barbara E. wurde von ihrem Arbeitgeber, der Kaiser’s Tengelmann AG, entlassen, weil sie verdächtigt wurde, Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen zu haben. Das Landesarbeitsgericht Berlin bestätigte Ende Februar die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung. Eine herrenlose Handtasche und ein anonymer Zettel Im Fall von Birgit B. und dem Mercure Hotel Regensburg geht es um knapp 30 Euro und darum, ob tatsächlich ein dringender Tatverdacht vorliegt. Das Arbeitsgericht Regensburg mochte dem am Donnerstag nicht folgen. Die Hintergründe gestalten sich in den Augen des Gerichts recht nebulös. Geld und Briefmarken wurden in der Handtasche von Birgit B. gefunden, die sich zuvor längere Zeit unbeaufsichtigt und frei zugänglich im Empfangsbereich des Hotels befunden hatte. Ein anonymer Zettel, dessen Urheber nicht ausfindig zu machen ist, riet dazu, doch einmal die Handtasche von Birgit B. zu kontrollieren. Bei der folgenden Taschenkontrolle wurde das „Diebesgut“ denn auch gefunden. Draufhin leitete die Geschäftsleitung gerichtliche Schritte ein, um sich von Birgit B. zu trennen. Ein Instrument, um unliebsame Mitarbeiter los zu werden? Interessant: Ohne den Umweg einer Verdachtskündigung wäre es für die Hotelleitung kaum möglich, Birgit B. zu entlassen. Die junge Frau ist seit zweieinhalb Jahren im Mercure Hotel beschäftigt und genießt als Mitglied des Betriebsrats Kündigungsschutz. Allenfalls eine fristlose Kündigung ist damit möglich. Dazu braucht es die Zustimmung des Betriebsrats. Diese fehlt und so ist Birgit B. bislang weiter bei Mercure beschäftigt – trotz des vermeintlich zerstörten Vertrauensverhältnisses arbeitet sie seit über sieben Monaten nach wie vor an derselben Stelle am Empfang. Allenfalls durch eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts kann die Mercure-Geschäftsführung ihren Kündigungswunsch durchsetzen. Eine solche wird es allerdings nicht geben. „Es ist nicht fernliegend, dass jemand anderer Geld und Briefmarken in die Tasche gesteckt hat und dann den anonymen Zettel deponiert hat“, so Richter Köhnen. Von einem dringenden Tatverdacht könne nicht gesprochen werden. Zufrieden mit der Einschätzung des Gerichts zeigt sich Arbeitnehmeranwalt Fabian Riechers: „Glücklicherweise scheint das umstrittene Instrument der Verdachtskündigung noch kein genereller Freifahrschein für Arbeitgeber zu sein, um unliebsame Mitarbeiter aus dem Betrieb zu drängen.“ Ein Ende der Auseinandersetzung ist ungeachtet der Einschätzung des Arbeitsgerichts nicht abzusehen. Trotz mehrfachen Hinweises von Richter Harald Köhnen, dass er zugunsten von Birgit B. entscheiden werde, zeigte sich die Mercure-Geschäftsführung kompromisslos. Mercure-Anwalt Dr. Konrad Brenninger bestand auf einer Entscheidung. Diese wird nun am 20. Mai verkündet. anzeige1
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Kommentare (6)

  • unterstützerkomitee

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    Unterschreibt bei der Petition gegen Kündigungen in Bagatellfällen und bei Verdacht!

    Auf der WebSite vom Emmely-Solikomitee:
    http://www.1euro30.de

    Es sind nicht nur die Discounter, es ist auch das deutsche Arbeitsrecht und die Praxis der Arbeitsrichter, dass bestimmte Arbeitsbedingungen erst möglich macht.

    Von sich aus wird sich diese Rechtsprechung nicht ändern, die Richter vor allem des Bundesarbeitsgerichtes urteilen
    diesbezüglich schon seit Jahrzehnten beinhart.

    Aktuell gibt es bei Galeria Kaufhof in Stuttgart wieder einen Fall, wo zwei Packungen Toastbrot, die zuviel geliefert worden und weggeschmissen worden wären, der Kündigungsgrund waren.

  • A. Dannenberg

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    Es ist stadtbekannt, dass es in diesem Haus ziemlich verachtenswerte Arbeitsbedingungen gibt und jetzt aber der Gipfel erreicht ist. Nur durch einen schnellen Wechsel der “Geschäftsführung” ist dieser Betrieb wohl noch zu retten

  • Der Augen Auf Mann

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    Man höre und staune, der Mann, Dr. Konrad Brenninger, der sich für die Bürger von Regensburg als 1. Vorsitzender des CSU Ortsverband 1: Stadtmitte/Altstadt einsetzen wollte besteht nun auf eine negative Entscheidung gegen die Rezeptionsmitarbeiterin Birgit B..
    Er vertritt die kompromisslose Mercure-Geschäftsführung. Mir stellt sich die Frage ob Anwälte, Staatsanwälte und Richter auch ein eigenes Gewissen haben sollten, oder ob nur der schnöde Mammon die Moral der Gesellschaft steuern sollte. Ich persönlich würde solch einen Fall mir diesen Erkenntnissen niemals durchziehen.
    Für mich findet hier eine greifbar rechtswidrige Inszenierung statt um ein Mitglied des Betriebsrats zu kündigen.
    Der anonyme Zettel mit dem Rat der Taschenkontrolle ist schon mehr als verdächtig, schlechtes Drehbuch, unterste Schublade.
    Sieht das ein Dr. Konrad Brenninger nicht? Will der jemals wieder ernst genommen werden?
    Als der aus meiner Sicht teure (439.200 Euro) und unnütze Ordnungsdienst unter seiner Moderation den Bürgern im Runtigersaal schmackhaft gemacht werden sollte, hat er die Wahrheit in Bezug auf seinen Beruf recht eigenwillig gebogen bis falsch dargestellt.
    Der Mann mit dem gewissen Charakter, für Schaidinger ganz brauchbar??? Die Mehrheit der CSU-Altstadtmitglieder haben ihn durchschaut. Der Her Richter Harald Köhnen, so wie es aussieht, ebenso.
    Herr Erich Starkl von der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten drängt sich der Verdacht auf, dass hier ein Betriebsratsgremium, das sich engagiert für die Belange der Kolleginnen und Kollegen einsetzt, zerschlagen werden soll und der bürgerfreundliche Herr Brenninger hilft dabei tatkräftig mit.
    Es gibt in unserer Gesellschaft leider immer noch genug Menschen die für Geld alles machen.
    Das Recht, die Ethik und Moral sind halt manchen scheißegal.

  • ein Mitarbeiter

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    Nichts gegen einen Betriebsrat. Aber der Betriebsrat des Mercure Hotels ist nicht für die Belange der Mitarbeiter da, sondern will ständig die eigenen Vorteile durchsetzen. Ich weiß es, denn ich arbeite in diesem Hotel und das gern. Diese Gerichtsverhandlung war wirklich die Krönung. Schlimm nur, dass man als Betriebsratsmitglied eben Sonderrechte hat.

  • Mitarbeiter Mercure Hotel Regensburg

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    Sehr geehrte Frau oder
    geehrter Herr A. Dannenberg,
    ich weiß ja nicht in welcher Stadt Sie wohnen, aber scheinbar nicht in dieser.
    Von einem schlechten Arbeitsklima in unserem Hotel kann überhaupt nicht die Rede sein.
    Wenn denoch einige Personen dieser Meinung sind, warum wechseln sie dann nicht einfach die Firma?
    Ich denke mal hier wird aus Dummheit nur negativ Webung verbreitet.
    In was für einer Traumwelt einige Leute leben, sieht man ja bei Birgit B. wenn sie glaubt sie dürfte nicht zur Verantwortung gezogen werden. Nur weil sie dem Bertriebsrat zu gehörig ist werden hier solche Wellen geschlagen, das finde ich wiederum nicht normal.
    Und irgentwo scheint es Birgit B. bei uns im Hotel doch zu gefallen, jeder andere hätte doch schon lange gesagt “IHR KÖNNT MICH MAL”.

    Dann schreiben Sie auch noch …….und jetzt aber der Gipfel erreicht ist. Nur durch einen schnellen Wechsel der “Geschäftsführung” ist dieser Betrieb wohl noch zu retten.

    Sie müssen sich ja gut auskennen oder sind das auch nur Wellen die irgendwann einmal im Sande verlaufen?

    Danke!

  • F-Berger

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    Ich bekomme so langsam den Verdacht das sich einige der Mitarbeiter als Gutmenschen darstellen. Da steht z.B.: „….., sondern will ständig eigene Vorteile durchsetzen“.
    Für eine fristlose Kündigung braucht es die Zustimmung des Betriebsrats, diese fehlt. Warum fehlt die denn???
    Warum steht der Betriebsrat hinter Birgit B.???
    Warum will das Gericht zugunsten von Birgit B. Entscheiden???
    Warum haben die beiden schreibenden Mercure-Mitarbeiter, wenn sie überhaupt welche sind, so einen Betriebsrat gewählt???
    Schreiben diese beiden Mitarbeiter ohne eigene Vorteile zu erhalten???
    Kann es sein das sie sogar im Auftrag schreiben und ggf. dafür entlohnt werden???
    Mobbing ist eine ernst zu nehmende Unart. Wer sich mit dieser Sache auseinandergesetzt hat kommt analytisch zu verschiedenen Ergebnissen. Meistens aber ist der Neid oder die Arbeitsplatzsicherheit dafür verantwortlich.
    Das es um das Betriebsklima mehr als schlecht zu steht ist zumindest die einhellige Auffassung der Geschäftsführung des Mercure Hotels, des Betriebsrats und des Vorsitzenden Richters am Arbeitsgericht Regensburg. Das wird sicher nicht alleine an Birgit B. festzumachen sein.
    Dennoch zeigt sich die Mercure-Geschäftsführung kompromisslos und der Anwalt Brenninger bestand auf einer Entscheidung.
    Ich kann mir durchaus vorstellen das einer der oben schreibenden Mitarbeiter mehr als hier zu lesen in die Angelegenheit verwickelt ist.
    Der anonyme Zettel??? Das Diebesgut untergejubelt???
    Kollegen schaut auf den Geldfluss, die Lohnerhöhungen, die Stellenbesetzungen, die Sympathiewerte bei der Geschäftsleitung usw.. Euer Betrieb ist nicht der erste und wird nicht der letzte sein der indem solche Zustände zu solchen Zuständen führen. Bei den von mir beobachteten Fällen wurde auf der Arbeitnehmerseite unterm Strich immer verloren und nie vergessen, man liebt den Verrat, aber nie den Verräter.
    Falls die Entscheidung am 20. Mai öffentlich verkündet wird, sehe ich mir dieses Schauspiel gerne an. Wer darüber Bescheid weiß veröffentlicht das bitte hier.

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drin