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Angst ums Geld? Kirchenrebell wieder katholisch gemacht

Andreas Janker ist wieder katholisch – vorerst. Wie berichtet, hatte der 48jährige beim Standesamt seinen Austritt aus der „Körperschaft des öffentlichen Rechts römisch-katholische Kirche“ erklärt. Daraufhin wurde er von der Diözese Regensburg exkommuniziert. Schreiben Jankers an Bischof Gerhard Ludwig Müller, mit der Bitte, die Exkommunikation rückgängig zu machen, änderten an dieser Entscheidung nichts. Ebensowenig die Tatsache, dass er zwar keine Kirchensteuer mehr zahlt, dafür aber freiwillig Geld für kirchliche Zwecke spendet und erklärt hat, nicht vom Glauben abgefallen zu sein. Zuletzt hatte das Bistum seine Entscheidung in einer Anfang September verbreiteten Erklärung bekräftigt. Janker reichte Klage bei der Apostolischen Signatur in Rom ein – der höchsten innerkatholischen Kirchengerichtsbarkeit.

Nun hat das Bistum die Exkommunikation doch zurückgenommen, den entsprechenden Vermerk in Jankers Taufzeugnis entfernt und eine neue Argumentationslinie aufgemacht. Man sei zu der Rechtsauffassung gelangt, dass seine Austrittserklärung unwirksam sei, heißt es nun in einem aktuellen Schreiben von Generalvikar Michael Fuchs. Der Zusatz „Körperschaft öffentlichen Rechts“ sei unzulässig. Man werde das zuständige Standesamt, das Jankers Austritt Ende 2009 ohne Beanstandungen angenommen hatte, auf diesen Umstand hinweisen, so Fuchs. „Mir wurde dort bestätigt, dass meine Austrittserklärung wirksam ist“, sagt dagegen Janker.

Die Frage wirksam oder nicht müsste eigentlich ein weltliches Gericht klären. Zwar gibt es den ähnlich gelagerten Fall von Professor Hartmut Zapp, der bislang zwei (weltliche) Gerichtsinstanzen in Baden-Württemberg beschäftigt hat. Allerdings gibt es in dem Rechtsstreit noch keine rechtskräftige Entscheidung. Zudem sind die verwaltungsrechtlichen Richtlinien in Baden-Württemberg andere als in Bayern.

Woher rührt also das Umschwenken der Diözese Regensburg zu diesem Zeitpunkt? Man scheint eine Entscheidung aus Rom vermeiden zu wollen.

Bei der kirchenrechtlichen Klage von Janker handelt es sich um einen Präzedenzfall, der einen innerkatholischen Konflikt auf die Spitze treibt. Die deutsche Praxis – wer keine Kirchensteuer zahlt ist nicht katholisch – war mehrfach vom Vatikan moniert worden. Der Präsident des Päpstlichen Rats für Gesetzestexte hatte noch im August Unterstützung für Jankers Position signalisiert. Bischof Müller ficht das nicht an. Die deutsche Praxis – der Staat treibt die Kirchensteuer ein, wer aus der dafür geschaffenen Körperschaft austritt wird exkommuniziert – sei „kein Sonderweg, sondern etwas, das uns zusteht“, so Müller bei einer Podiumsdiskussion vergangene Woche. „Die Kirche ist katholisch, aber sie ist nicht italienisch. Als Ortsbischöfe haben wir das Recht, unsere Position zu verteidigen.“

Bislang hat es keinen Gläubigen gegeben, der diese Kontroverse zwischen deutscher katholischer Kirche und Vatikan auch kirchengerichtlich geklärt wissen wollte. Offenbar hatte man auch in Regensburg darauf gehofft, dass der 48jährige klein beigeben würde. Das war nicht der Fall.

Sollte Janker recht bekommen, steht für die katholische Kirche eine Menge Geld auf dem Spiel: fünf Milliarden Euro an Kirchensteuern hat man im vergangenen Jahr eingenommen. Mit der nun eingeschlagenen Linie würde die Diözese Regensburg eine Klärung aus Rom allerdings obsolet machen. Janker ist schließlich wieder katholisch – zumindest vorerst.

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Kommentare (8)

  • Streibare Katholikin

    |

    Es ist seit eh und je bekannt: Der Amtskirche ihr Herrgott ist der Geldsack!

  • Andreas

    |

    “… Als Ortsbischöfe haben wir das Recht, unsere Position zu verteidigen.”

    Wie jetzt? Kirche von unten? Achnee, nur von Mitte-unten. Und nur, wenn’s um das Wichtigste iin der katholischen Kirche geht – das Geld.

  • gifthaferl

    |

    “Mit der nun eingeschlagenen Linie würde die Diözese Regensburg eine Klärung aus Rom allerdings obsolet machen. Janker ist schließlich wieder katholisch – zumindest vorerst.”

    Aber doch auch wieder mit automatischer Kirchensteuerbezahlpflicht, aus Sicht der Diözese, wenn sie nun den Austritt als insgesamt unwirksam hinstellen will, oder?

    Hofft man nun auf jahrelange Auseinandersetzungen vor weltlichen Gerichten? Zweifellos lohnt ja jeder Monat in dem das in der Schwebe wäre, bei 5 Milliarden im Jahr.

    Winkelzügen muss man mit Winkelzügen begegnen.
    Nochmal aus der Institution austreten, die Form anders wählen, ein persönliches Glaubensbekenntnis z.B. dazu abgeben und es müsste doch wieder Rom dran sein.

    „Die Kirche ist katholisch, aber sie ist nicht italienisch.

    Wäre diese Aussage nicht ein klassisches Schisma, sofern er nicht “italienisch” gesagt hätte?

    Italienisch ist die deutsche römisch katholische Kirche freilich nicht, denn Italien soll völkerrechtlich soweit man weiß auch eigenständig sein, nicht dem Staat Vatikan zugehörig, und dem Staat Deutschland auch nicht.

    Seit 1984 ist der r.k. Glauben nicht mal mehr Staatsreligion dort – also im Staate Italien,
    im Vatikanstaat, in der ansonsten dem italienischen Staat zugehörigen Stadt Rom allerdings schon……………………. soweit man weiß.
    Aber vielleicht ist im Vatikanstaat der Katholizismus ja mittlerweile italienisch geworden?

    Ich finde, es gibt wirklich ne Menge, was dringenst kirchenrechtlich apostolisch römisch geklärt werden muss!

    Heilige Sophia, Ischtar, Astarte,,,,,,,,,,,,,,Tauberl, hilf!

  • Barbara Junghans

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    Interessant ist in diesem Zusammenhang der Artikel von Helmut Wanner in der MZ vom 9./10.10.10

  • Veronika

    |

    Nur die Ruhe, liebe Leute! ;-)
    Es scheint wirklich so, als wolle die Diözese Regensburg hier eine Entscheidung der Apostolischen Signatur obsolet machen wollen. Dennoch “läuft” ja auch noch die Klage des Kirchenrechtlers Zapp, und:
    Nicht um hier jemandem irgendeine “Entscheidungsbefugnis” absprechen zu wollen, ist dennoch festzustellen: Der Regensburger Generalvikar Fuchs ist kein Jurist, kein Kanonist, und damit in Bezug auf S.E. Coccopalmerio nicht massgebend. Diesem hat man ja vorab nahezu “vorgeworfen”, sich in der Dogmatik der Kath. Kirche nicht auszukennen. So etwas sollte man gegenüber niemandem machen, aber schon gar nicht gegenüber einer Person, welcher als Präfekt genau für die Auslegung kirchlicher Gesetzestexte bestimmt ist, und weltweit höchstes Ansehen geniesst. Einge (profane) Juristen (mit oder ohne Kenntnis des Kanonischen Rechts) werden sich jetzt – aufgrund dieser Aussage des Regensburger GV – wieder einmal sehr wundern, wie man doch glaubt, über ein Amt auch gleich das normalerweise dafür notwendige Wissen (Der GV-Posten setzt meiner bescheidenen Kenntnis von der Materie nach, zumindest das Lizenziat in Kirchenrecht voraus) von Hl. Geist dazugeschenkt zu bekommen.

  • Veronika

    |

    Doch noch eine Kleinigkeit, weil es eben so schön ist, doch auch einmal etwas von GV Fuchs zu hören/ zu lesen:
    Lassen wir mal die “Körperschaft des öffentlichen Rechts” beiseite, bzw. sehen wir über die “Sondervergünstigungen” eines solchen Rechtssubjekts hinweg, dann bleibt? Ja, es bleibt ein einfacher Verein. Aus dem kann ich austreten, wann immer ich lustig bin. Aus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts” kann ich also – ganz kurz und äusserst “unjuristisch” gesprochen, ebenfalls austreten. Nur wenn wir – Was unser dreifaltiger Gott im Himmel zu verhindern wusste – eine Staatskirche hätten, würde die Aussage von GV Fuchs zutreffen. Die Kath. Kirche ist in Deutschland (wir sind hier ja nicht im Vatikanstaat) eine “KdöR”, nicht weniger, aber auch keinesfalls mehr.
    Gerade jetzt wird es also – meiner bescheidenen Meinung nach – der Vatikan als notwendig ansehen, hier ein “Machtwort” zu sprechen.

  • eduard buchinger

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    an @Veronika ;-)

    #heißt es nun in einem aktuellen Schreiben von Generalvikar Michael Fuchs. Der Zusatz „Körperschaft öffentlichen Rechts“ sei#

    @Veronika,

    auch mir ist ist es unerklärlich, dass sich der Regensburger Generalvikar Michael Fuchs nun öffentlich als
    Kirchenrechtler bzw. Volljurist die Ehre gibt.
    Bisher hatte ich den Eindruck das der GV, mit dem ich aufgrund eines im Staatlichen Casino Bad Kötzting (nachhaltig) Glücksspielenden Regensburger Stadtpfarrers bereits Ende 2008 ein “Stell dich ein” hatte,
    einer der Sache und des Bistums dienlicher Geistlicher Herr sei!
    Nun aufgrund der außergewöhnlich “hoch gespielten” Kirchensteuerangelegenheit bzw. der “bedrohlichen”
    Exkommunikations Geschichten muß ich doch davon ausgehen, dass diese leidige Angelegenheit von den Verantwortlichen aus dem Regensburger Bistum, eher wie ein Glücksspiel betrieben wird.

    Gegebenfalls wäre, lieber Herr GV Fuchs der wohl auch zu “verspielende EINSATZ” viel zu hoch, bedenken
    Sie dieses auchz bei zukünftigen öffentlichen Stellungnahmen. Nicht das Sie und Ihresgleichen “irgendwan ganz Alleine da stehen!” (…)

    Ich denke, die Herren Fuchs und Müller sollen endlich das tun, für was Sie letztendlich auch durch den
    Steuerzahler bzw. die Öffentliche Hand finanziert und ausgebildet wurden, …Seelsorge und Gottesdienste n a c h h a l t i g zu praktizieren!

    Mit besten Grüssen! Eduard Buchinger

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