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Stadtbau will MS-Kranken aus der Wohnung werfen

„Dann soll mich die Stadtbau von der Polizei raustragen lassen…“

In dem ehemaligen Vorzeigeprojekt der Stadtbau für Behinderte gibt es erneut Ärger. Einem 62jährigen Mieter droht die Räumung. Doch ans Nachgeben denkt Wolfgang Baum nicht. Im Interview redet er Klartext und bittet um Unterstützung.

"Ich bin froh, über die Hilfen, die ich bekomme. Aber das bezahlen die Bürgerinnen und Bürger, nicht die Stadtbau. Da wird vieles von dieser positiven Hilfe aus Unfähigkeit kaputt gemacht. Und der Fisch stinkt immer vom Kopf her. Eine Erneuerung muss her." Wolfgang Baum hat nach jahrelangen Diskussionen die Nase voll. Foto: as

“Ich bin froh, über die Hilfen, die ich bekomme. Aber das bezahlen die Bürgerinnen und Bürger, nicht die Stadtbau. Da wird vieles von dieser positiven Hilfe aus Unfähigkeit kaputt gemacht. Und der Fisch stinkt immer vom Kopf her. Eine Erneuerung muss her.” Wolfgang Baum hat nach jahrelangen Diskussionen die Nase voll. Foto: as

„Stadtbau will Rollstuhlfahrer rauswerfen“: Vor fast genau einem Jahr sorgte dieser Fall für Aufsehen. Es ging um ein Gebäude der städtischen Tochter in der Rote-Löwen-Straße/ Fidelgasse, das stets als Vorzeigeprojekt für barrierefreies Wohnen in der Altstadt, für Inklusion galt. In den knapp 40 Wohnungen leben Dialysepatienten, Schwerstbehinderte, Rollstuhlfahrer. Ein Bericht der Mittelbayerischen Zeitung brachte 2013 diverse Missstände zutage: Der Aufzug war über zehn Jahre hinweg immer wieder defekt. Beschwerden wurden ignoriert oder – wenn sie gar zu hartnäckig wurden – vom damaligen Oberbürgermeister Hans Schaidinger mit dem Verweis bedacht, man solle sich doch eine andere Wohnung suchen. Mindestens ebenso gravierend: Den Bewohnern wurde ab 21 Uhr das Warmwasser abgestellt – aus wirtschaftlichen Gründen, wie es hieß. Weil der damals 37jährige Damir I. deshalb die Miete kürzte, wollte ihn die Stadtbau aus der Wohnung klagen. Nach Gerichtsterminen und Berichterstattung mehrerer Medien kam es schließlich zu einer Einigung, über die allerdings Stillschweigen vereinbart wurde. Doch ein Mieter liegt nach wie vor mit der Stadtbau im Clinch und es sieht ganz danach aus, als ob der 62jährige MS-Patient seine Wohnung verlieren würde. Ans Nachgeben denkt Wolfgang Baum nicht. Er sagt: „Ich will den Leuten klar machen, was hier für eine Sauerei läuft.“

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Zwei Klagen am Hals, keine Prozesskostenhilfe

Hallo Herr Baum, sie haben sich in letzter Zeit häufiger mit der Stadtbau vor Gericht getroffen. Worum geht es bei dem Rechtsstreit?

Ich habe derzeit zwei Verfahren am Hals. Einmal hat mich die Stadtbau wegen meiner Mietminderung verklagt, in einem zweiten wegen Räumung der Wohnung. Diese beiden Verfahren hätte man auch zusammenlegen können, weil sie ja auch zusammenhängen, aber das wurde nicht gemacht.

Warum?

Das Gericht sagt, dass eine Räumungsklage zeitlich vorzuziehen sei, weil es in der Regel länger dauere, bis die Rechtmäßigkeit einer Forderung festgestellt wird. Das bedeutet für mich, dass ich für zwei Verfahren jeweils einen Rechtsanwalt einschalten müsste, der mich Minimum 500 Euro je Verfahren kosten würde. Das kann ich mir aber, weil ich auf Hartz IV angewiesen bin, nicht leisten. Und Prozesskostenhilfe hat das Gericht wegen angeblich fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt. Ich musste mich also ohne Rechtsanwalt verteidigen.

“Ich brauche dringend finanzielle Unterstützung.”

Wie ist der momentane Verfahrensstand?

Erstaunlicherweise ist über die Mietrückstände wesentlich früher entschieden worden, als über die Räumungsklage. Das Gericht hielt meine Mietminderung in Höhe von rund 4.000 Euro für nicht gerechtfertigt. Einwände, wie etwa den Nachweis darüber, wie viele Tage der Aufzug nicht funktioniert hat, wurden vom Gericht mit der Begründung „Frist versäumt“, nicht akzeptiert. Und das Geld, um vor das Landgericht zu gehen, um mich gegen dieses Urteil zu wehren, hatte ich einfach nicht. Dort ist ein Rechtsanwalt nämlich zwingend vorgeschrieben. Der Räumungsklage wurde stattgegeben, weil ich beim Termin krank war und nicht kommen konnte. Dafür habe ich zwar ein Attest vorgelegt, aber mir wurde mitgeteilt, dass das kein Grund sei, kein Urteil zu fällen. Ich hätte einen Anwalt oder einen Verwandten vorbei schicken sollen. Ich möchte zumindest dagegen vorgehen, aber dazu brauche ich dringend finanzielle Unterstützung. Ich habe noch drei Wochen Zeit, um Widerspruch gegen das Urteil einzulegen.

4.000 Euro Mietkürzung? Das klingt nach einer Menge Geld.

Das stimmt. Zum ersten Mal habe ich die Miete 2012 um etwas mehr als 30 Prozent gemindert. Ich wollte die Stadtbau zum Handeln zwingen und hoffte, dass wenigsten Geldentzug das erreichen könnte. Soziales Verhalten war es ja offensichtlich nicht. Aber was den Aufzug betrifft, ist nichts passiert. Nach drei oder vier Mietminderungen wollte die Stadtbau einen Mahnbescheid erwirken. Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt und dann war auch da Ruhe. Über zwei Jahre hat die Stadtbau die Mietkürzungen dann einfach hingenommen.

“Wenn ich da unten stand und auf die Toilette musste, dann hatte ich eben Pech.”

Anlass für Ihre Mietminderung war der defekte Außenaufzug. Wie lief diese Sache genau ab?

Tragedienst statt Aufzug: falsche Nummern, eingeschränkter Service. Foto: privat

Tragedienst statt Aufzug: falsche Nummern, eingeschränkter Service. Foto: privat

Ich kann durch meine Aufzeichnungen und Unterschriften anderer Mieter belegen, dass der Aufzug zwischen 2012 und 2014 an etwa 170 Tagen nicht funktioniert hat – in einem dreistöckigen Wohnprojekt, das extra für Behinderte angelegt wurde wohlgemerkt. Wenn man sich damals bei der Stadtbau gemeldet hat, wurde man nicht für voll genommen. Da hieß es, der Aufzug sei TÜV-geprüft, es sei alles in Ordnung und außerdem habe man ja für den Fall, dass der Aufzug dennoch mal nicht funktioniere, einen Fahr- und Tragedienst organisiert. Da standen dann mehrere Telefonnummer an der Tür. Wenn man beim Arbeiter Samariter Bund anrief, hieß es, sie wüssten nichts von einem Auftrag der Stadtbau. Unter der Nummer der Johanniter meldete sich ein Faxgerät. Und wenn man dann über die Vermittlung bei den Johannitern anrief, hieß es, dass ein Tragedienst auf die Geschäftszeiten bis 17 Uhr begrenzt sei. Danach wäre dies nur möglich, wenn zwei oder drei Mieter zusammen wären, um den Dienst in Anspruch zu nehmen. Das hieß, dass man im Zweifel nicht nach draußen oder, wenn man gerade nachhause kam, nicht nach oben konnte. Ich habe einen Grad der Behinderung von G80 und komme nur sehr schwer die Treppe hoch. Wenn ich da unten stand und auf die Toilette musste, dann hatte ich eben Pech.

Aber Beschwerden haben nichts genützt. Die Stadtbau hat das ignoriert, man wurde nicht ernst genommen oder blöd angeredet. Der damalige Oberbürgermeister Hans Schaidinger hat mir irgendwann lapidar mitgeteilt, dass ich über einen Umzug nachdenken solle, wenn mir etwas nicht passt. Die Stadtbau hat übrigens nach langem Hin und Her nur 60 Tage eingeräumt, an denen der Aufzug nicht gelaufen sei. Da fehlen selbst Tage, wo die Feuerwehr wegen des defekten Aufzugs da war. Das hat dort einfach niemanden interessiert.

“Die Mieter müssen die Ersparnis beim neuen Aufzug bezahlen.”

Mittlerweile gibt es ja wieder einen Aufzug. Ist die Sache damit nicht erledigt?

Der neue Aufzug: zu klein für einen bettlägrigen Bewohner und seinen Betreuer.

Der neue Aufzug: zu klein für einen bettlägrigen Bewohner und seinen Betreuer.

Dank der Landtagsabgeordneten Margit Wild und Stadtrat Hans Renter, die der Sache etwas kritischer gegenüberstanden als der damalige OB Hans Schaidinger, kam es im September 2013 zu einer ersten Kehrtwende bei der Stadtbau. Bei einer Mieterversammlung wurde eingeräumt, dass der Aufzug irreparabel defekt sei. Aber die Verunsicherung der Mieter ging dann noch weiter. In dieser Versammlung gestand der Geschäftsführer Joachim Becker ein, dass er erst vor 14 Tagen von dem defekten Aufzug erfahren habe. Was für ein Armutszeugnis. Außerdem hieß es zunächst von ihm, dass ein neuer Innenaufzug 450.000 Euro kosten würde und dafür mehrere Wohnungen verloren gehen würden. Dieser Vorschlag wurde auch auf der entscheidenden Sitzung des Aufsichtsrats der Stadtbau vorgelegt. Als ein Gegenvorschlag für einen 250.000 Euro teuren Außenaufzug gemacht wurde, konnte der Innenaufzug plötzlich auch für diesen Preis gemacht werden.

Dieser Aufzug ist seit Dezember 2015 fertig und jetzt ist es verständlich, warum er plötzlich so viel günstiger wurde. Er ist zu klein, damit ein bettlägriger Bewohner zusammen mit seinem Betreuer Aufzug fahren kann. Schon damit die Begleitperson überhaupt die Knöpfe drücken kann, muss sie sich erst irgendwie in den Aufzug hineinzwängen. Bei einer Zwischentür, die eingebaut wurde, um die Kälte des Aufzugsschachts von den Gängen fernzuhalten, wurde am automatischen Öffnungsmechanismus gespart. Einem Rollstuhlfahrer ist es fast unmöglich, durch diese Tür zu kommen. Das heißt, sie steht die ganze Zeit offen und die Mieter müssen für diese Ersparnis beim Aufzug einfach mehr heizen, da die kalte Außenluft ungehindert eindringt.

“Da kommt man sich wie ein Depp vor.”

Ist die Stadtbau nicht irgendwann auf Sie zugegangen und hat einen Einigungsvorschlag gemacht, um die Angelegenheit schiedlich-friedlich beizulegen?

Sie haben mir eine Mietminderung im unteren dreistelligen Euro-Bereich angeboten. Aber das ist ja wohl ein schlechter Witz für über 170 Tage Ausfall. Jahrelang wurde sich nicht um das Problem gekümmert. Wir wurden ignoriert, blöd angeredet, verunsichert und wie Unmündige behandelt. Dafür ist der defekte Aufzug nur eines von vielen Beispielen.

Uns wurde unter anderem ab 21 Uhr das warme Wasser abgestellt, ohne dass uns das jemals jemand mitgeteilt hätte. Mir fiel es irgendwann auf, weil ich mir im Winter eine Wärmflasche machen wollte und das Wasser nicht warm wurde. Als ein anderer Mieter und ich uns an die Stadtbau wandten, hieß es, das sei wirtschaftlich bedingt. Man sei gesetzlich dazu verpflichtet, Kosten für die Mieter zu sparen. Außerdem sei dafür die REWAG zuständig und nicht die Stadtbau. Als die Mittelbayerische Zeitung 2013 darüber berichtet hat, war am nächsten Tag plötzlich warmes Wasser da. Und dann muss man sich von der Frau Redlich (Ute Redlich, Prokuristin bei der Stadtbau. Anm. d. Red.) anhören, das habe nichts mit dem MZ-Bericht zu tun. Das seien eben so Zufälle, wie das Leben sie schreibt. Da kommt man sich doch wie ein Depp vor.

Ein anderes Beispiel: Die Stadtbau hat einen Sparkassen-Kredit mit Eigenmitteln abgelöst und uns zunächst mitgeteilt, dass es dadurch eine Mietsenkung geben werde. Tatsächlich war es dann so, dass anstatt des Zinssatzes bei der Sparkasse von 4,79 Prozent plötzlich ein Zinssatz bei der Stadtbau von 6,5 Prozent berechnet wurde. Diese Verteuerung wird uns seit 2012 auf die Nebenkosten draufgeschlagen.

“Der Fisch stinkt immer vom Kopf her. Eine Erneuerung muss her.”

Glauben Sie, dass Ihnen diese Punkte vor Gericht tatsächlich helfen werden?

Das weiß ich nicht. Aber ich will den Leuten klar machen, was für eine Sauerei hier läuft. Das ist so weit ausgeartet, dass man das öffentlich aufzeigen muss. Hier müssen auch mal Konsequenzen bei den Verantwortlichen gezogen werden. Es ist doch nicht so, dass bei der Stadtbau als Ganzes alle schlechte Arbeit machen würden. Ich kenne einige Leute, die dort arbeiten und mir sagen: „Wir wollen mit diesen schwarzen Schafen nichts zu tun haben. Die werden uns vor die Nase gesetzt und wir werden dann alle mit ihnen in einen Topf geworfen, wo es heißt: Ihr seid die Stadtbau. Ihr seid die Blöden.“ Da sind Leute am Ruder, die müssen einfach weg. Es darf doch nicht weiter so sein, dass die fähigen Mitarbeiter die Stadtbau verlassen, und der hilflose Rest bleibt. Ich bin froh, über die Hilfen, die ich bekomme. Aber das bezahlen die Bürgerinnen und Bürger, nicht die Stadtbau. Da wird vieles von dieser positiven Hilfe aus Unfähigkeit kaputt gemacht. Und der Fisch stinkt immer vom Kopf her. Eine Erneuerung muss her.

“Wenn sich die Stadtbau tatsächlich durchsetzt, dann können sie mich hier von der Polizei raustragen lassen.”

Haben Sie sich nie an die Politik gewandt, um sich Hilfe zu holen?

Ich hatte mit einem anderen Mieter schon einmal ein Gespräch mit Oberbürgermeister Joachim Wolbergs. Er hat versprochen, sich das alles anzuschauen und sich dann zeitnah nochmal mit uns zu treffen. Aber ein weiterer Termin kam nicht zustande und Herr Wolbergs war für uns nicht mehr zu erreichen. Als der andere Mieter ihn nach Monaten zufällig auf der Straße getroffen und darauf angesprochen hat, hat Herr Wolbergs gesagt, die Sache sei jetzt vor Gericht und damit seien ihm die Hände gebunden.

Trotz all Ihrer Schilderungen scheinen Ihre Chancen, in der Wohnung bleiben zu können, aber sehr schlecht zu stehen. Wie geht es Ihnen damit?

Wenn man Recht hat und nichts Ungewöhnliches haben möchte, dann braucht man nicht zu lügen. Das gibt mir unglaublich viel Selbstsicherheit. Ich will nicht taktieren. Ich muss einfach nur die Wahrheit sagen. Wenn man etwas Positives will, dann bekommt man auch Hilfe. Und wenn sich die Stadtbau am Ende tatsächlich durchsetzt, dann können sie mich hier von der Polizei raustragen lassen. Ich hoffe dann auf ein reges Treiben von Schaulustigen…

Vielen Dank für das Gespräch.

Aktueller Aushang an der Eingangstür des Stadtbau-Gebäudes. Foto: as

Aktueller Aushang (Foto vom 7. März) an der Eingangstür des Stadtbau-Gebäudes. Foto: as

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Kommentare (17)

  • nafets

    |

    Was für ein Glück das ich bei unserer Wohnungssuche den Braten gleich gerochen habe und diese nicht annahm. Inklusion findet in den Köpfen der Menschen statt. Ich denke hier an Schaidingers Worte nach paar Runden als gesunder Mensch im Rollstuhl wie gut Regensburg sei. Mir gefiel schon nicht das ich nicht unter gesunden Menschen integriert wurde. Weiter dachte ich alle Wohnungen müssen nach neuen Maßstäben barrierefrei gestaltet sein. Seit 1 Jahr warten wir schon auf vernünftige Angebote der Stadtbau. Zieht man seine Runden durch die Stadt ist es einfach so das kinderlose Paare etc Ergeschosswohnungen zb haben. Tja es ist eben nicht wie bei RTL und SAT1 berichten ein anderers Leben. Am meisten Lebensqualität nehmen eben staatliche (städtische) Institutionen. Vielleicht braucht es einfach auch nur einen Inklusionsminister. Hier sollten sich wirklich mal alle Rollifahrer der Stadt treffen und der Stadt in einer Demonstration vor dem Haus zeigen was gemeint ist…..wir verstecken uns nicht, wir werden gezwungen uns nicht zu zeigen. Rente und Hartz4 Empfänger sind halt für unsere Stadtbau kein Kunden oder Gegner. 3 Kinder 1 Rollifahrer im 2. Stock und die Stadt pennt, was braucht man mehr als sich selbst und seine Familie….wenn es hilft, Datum der Räumung mitteilen ich lass mich miträumen, hoffentlich ohne eine Verletzung….

  • steffi

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    Zahlt er die Miete eigentlich selbst oder das Amt? Im Prinzip kann sich vor dem Amtsgericht jeder ohne Anwalt selbst vertreten oder PKH beantragen, wenn kein Geld da ist. Wenn PKH verwehrt wird, sieht das Gericht keine Aussicht auf Erfolg. Dann muesste er sich vielleicht Gedanken dar über machen, ob die Hoehe der Minderung nicht masslos ueberzogen ist.

  • Stefan Aigner

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    @steffi

    Für die Bezahlung der Miete war er selbst zuständig, aber mittelbar zahlt natürlich das Jobcenter. Ich war bei einer Verhandlung dabei – geklagt hatte jeweils die Stadtbau – und hatte den Eindruck, dass beim Gütetermin mit Rechtsanwalt da schon mehr drin gewesen wäre. Vor allem wäre es nicht zu diesem Fristversäumnis gekommen und Herr Baum hätte seine Liste mit den Ausfalltagen vorlegen können.

  • nafets

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    Wurde ja berichtet das PKH nicht gewehrt wurde und der Bewohner auf HartzIV mitbezieht…….
    Wenn ich aber ein Drittel des Jahres nicht raus kann oder gar in meine Wohnung kann, als eingeschränkter Mensch keine 24 h warmes Wasser habe, was wäre dann eine angemessene Minderung als gar nicht zahlen oder an diesen Tagen ins Hotel zu gehen und der Stadtbau die Rechnung zukommen lassen?

  • Glücklicher Mieter

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    Die restlichen Mieter von 95 % der Wohnungen sind also zufrieden?

  • steffi

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    Dass es mit Anwalt besser gewesen wäre, glaube ich sofort, weil hier Verfahrensfehler, wie verspaeteter Vortrag usw nicht entstanden waeren. Allerdings finde ich den Mieter schon etwas larmoyant. Der neue 250 000 Euro teure Aufzug ist zu klein, das Gericht ist fies,es kommt zu kalte Luft rein, er muss das Wasser fuer die Waermflasche am Herd erhitzen…dafür, dass er eine fast barrierefreie Wohnung in der Altstadt vom Staat bezahlt bekommt ist er schon sehr anspruchsvoll.

  • Mr. T

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    Glücklicher Mieter, hier gehts nicht um die Mieter, die keine Probleme mit der Stadtbau haben. Genauso wie es andernorts auch nicht um die Domspatzen geht, die nicht misshandelt wurden. Genauso steht auch selten in der Zeitung wenn einer von der Arbeit heim fährt und gut ankommt; man liest eher von dem, der an einem Baum landet. Und hier geht es um den Fall eines Menschen, dem die Stadtbau – wie es den Anschein hat – übel mitspielt. Eine städtische Wohnungsbaugesellschaft, die so mit Menschen, die etwas mehr Aufmerksamkeit erfordern, umgeht, ist nicht dann erst kritisierenswert, wenn 51% aller Mieter unzufrieden sind.
    Alleine schon die Tatsache, dass Abends das Warmwasser abgedreht wird, war für mich unfassbar. Sowas hätte ich mir vielleicht für eine Bundeswehrkaserne oder ein katholisches Kinderheim in den 50ern vorstellen können. Das ist entwürdigend für jeden Mieter. Wer damit zufrieden leben kann und glücklich ist, der freut sich wohl auch über jeden Kellner, der ihm nicht in die Suppe spuckt.

  • Chenkover

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    Der Umstand, dass Prozesskostenhilfe abgelehnt worden ist, sagt nichts darüber aus, ob der Prozess in Hinsicht des Beklagten erfolgversprechend sein wird oder nicht, es ist schlicht weg eine subjektive Meinung des Gerichts es würde eher einschätzen, dass das Zivilverfahren für den Beklagten zu keinem Erfolg führen wird.
    Man muss nur die unsägliche Geschichte um Herrn Gustl Mollath verfolgen. Anfangs hat man ihm auch keine großen Chancen eingeräumt, die Unterbringung verlassen zu dürfen. Dies ist ihm dann erst durch eine entsprechende Unterstützung durch einen m.E. hervorragenden Anwalt (Dr. Strate) möglich geworden. Wobei dieses Verfahren im strafrechtlichen Bereich zu sehen ist.

    Jemanden das warme Wasser ab 21:00 Uhr abzustellen, sollte gerade in einem Haus, das von schwerbehinderten Menschen bewohnt wird nicht vorkommen, denn sicher ist, gerade bei einem einem Teil der schwerbehinderten und kranken Mietern und der vorhandenen Einschränkungen bzw. Erkrankungen ein erhöhter Pflegebedarf notwendig. Wie soll das ohne Warmwasser denn funktionieren?

    Aber auch Nichtbehinderte wollen und brauchen am Abend Warmwasser.

    Ein Tragedienst aufgrund eines defekten Aufzuges ist zwar eine gut gemeinte Notmaßnahme, entspricht aber keines Falles dem Grundgedanken der Inklusion, bei dem der Schwerbehinderte so weit wie es ihm möglich ist selbständig und selbstverantwortlich sein Leben meistern soll

    Mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte behinderter Menschen wurde eine Menschenrechtskonvention verabschiedet, die einem Großteil der weltweit geschätzten eine Milliarde Menschen mit physischen oder psychischen Behinderungen verbesserten Zugang zu ihren verbrieften Menschenrechten verschafft. Ziel ist es, mit Hilfe dieses universellen Vertragsinstruments Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben, Chancengleichheit und eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Menschen mit Behinderungen sollen vor jeder Art von Diskriminierung und “Behinderung” durch Gesellschaft und soziales Umfeld geschützt werden.

    Zurückgreifend auf zentrale Bestimmungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und auf alle weiteren VN-Menschenrechtsübereinkommen konkretisiert und spezifiziert die Konvention die allgemein gültigen Menschenrechte aus der Perspektive behinderter Menschen. Sie würdigt damit Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens und überwindet das nicht mehr zeitgemäße Prinzip der Fürsorge.

    Meine Erfahrung zeigt, dass viele schwerbehinderte Menschen keine „Extrawurst“ haben und so weit wie es geht selbstbestimmt leben und wohnen wollen. Hier ist es aber dann erforderlich den Inklusionsgedanken in den Köpfen Realität werden zu lassen, Schwerbehinderte sind auch keine Bittsteller, sondern haben das Recht mit den entsprechenden Hilfen selbstbestimmt am täglichen Leben teilzuhaben.

    Wer aufgrund von Erkrankungen und Behinderungen tagtäglich seine Rechte bei den Kranken- und Pflegekassen, Rentenversicherungen, und Gerichten erkämpfen muss, der verliert schon mal auch den Überblick im Paragraphendschungel. Hier sollte man dann eher auch mal über Versäumnisse hinwegsehen und unterstützend tätig werden und nicht immer gleich mit der großen Keule ausholen.

    Ebenso können sich viele Nichtbehinderte nicht vorstellen, welchen Widrigkeiten und Hindernissen die Schwerbehinderten Menschen tagtäglich ausgesetzt sind.

    Wann ist der Fristablauf der Einlegung der Berufung?
    Gibt es schon ein Spendenkonto zur Finanzierung der Berufungskosten?

    “Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.” Richard v. Weizsäcker.

  • hf

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    also, zwecks warmwasser in der nacht hätte es auch ein untertischgerät mit zeitschaltuhr getan. gibts ab 50 euro in jedem baumarkt und kann von jedem laien montiert werden.

  • Chenkover

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    Die Nachrüstung einer “zusätzlichen” Warmwasserversorgung z.B. in einer Küche anhand eines Untertischgerätes in vergleichbaren Fällen ist zum Einen von der Zustimmung des Vermieters abhängig, da es m.E. eine bauliche Veränderung der Mietsache und einen Eingriff in das Leitungssystem darstellt, vor allem wenn eigentlich eine stetige Warmwasserversorgung vorhanden sein müsste. Zum Anderen müsste dann ja auch das Bad (Dusche, Waschbecken, Badewanne) eine entsprechende zusätzliche Warmwasserversorgung durch technische Geräte bekommen. Der Aufwand ist enorm. Bei einer Selbstmontage von entsprechenden Geräten durch einen Laien wird im Schadenfall (u.a. Leck durch falsche Montage, Überlastung des Stromnetzes (z.B. Kabelbrand) ein Haftungsproblem die Folge sein, man kann von Glück sagen, wenn die eigene Haftpflichtversicherung den Wasserschaden bei einer groben Fahrlässigkeit reguliert, da die Gebäudeversicherung eine Übernahme der Schadenskosten dann mit Sicherheit ablehnen wird.

    Wie gesagt, insbesondere bei Schwerkranken und Schwerstbehinderten (laut Artikel leben in den knapp 40 Wohnungen Dialysepatienten, Schwerstbehinderte, Rollstuhlfahrer) muss die Möglichkeit bestehen, auch mal Abends oder Nachts mit warmen Wasser duschen oder baden zu können, dies wird jeder Pflegedienst bestätigen können.

  • qualbum

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    @ aigner

    Also Herr Aigner, wenn das was der Bund für Geistesfreiheit da macht steuerrechtlich sauber ist verstehe ich die Welt nicht mehr.

    Da könnte ja jeder gemeinnützige Verein für jeden beliebigen Zweck Spendenquittungen ausstellen.
    Wie wäre es demnächst mit dem Verwendungszweck “Geburtstagsparty Stefan (Aigner)”.

    Gemeinnützige Zwecke einer Körperschaft definieren sich in Deutschland aus § 52 Abgabenordnung (AO).
    „Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“
    Seit wann ist eine Einzelperson wie der Herr Baum mit “die Allgemeinheit” gleichzusetzen.

    PS:
    Ist die Veröffentlichung dieses Finanzierungsweges vielleicht schon Beihilfe zum (versuchten) Betrug (am Finanzamt oder an der “Spendern”, deren Spenden-Quittungen am Ende nicht anerkannt werden)?

  • Mr Baseball

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    @qualbum => das ist m.E. nicht richtig, was Sie das schreiben. Es kommt auf den Satzungszweck an und wenn die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkannt ist, ja, dann kann der Verein eine Spendenquittung ausstellen. …und wenn man ein solchen P.S. postet, dann sollte man sich sein Sache schon sicher sein und nicht einfach “rumblubbern” :-)

  • peter sturm

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    ich bin froh, dass sich der bfg dieser sache annimmt. der verein besteht zu einem großen teil aus ehrlichen sozialdemokraten über die ich schon öfter sehr froh war.
    ich werde gleich mal was spenden und der vorredner “qualbum” kann mich dann gerne anzeigen. ob ich dann in die zelle nach landsberg muß?

  • Rechtsanwalt

    |

    Das Geld wird man sich sparen können. Wenn in der ersten Instanz der Tatsachenvortrag wegen Fristversäumnis präkludiert ist, dann gilt das in aller Regel auch in der Berufung. Ggf. wäre hier eine Flucht in die Säumnis besser gewesen. Schade. Ich verstehe immer nicht, warum man Fristen versäumen muss, auch wenn man ohne Anwalt vor Gericht ist. Die Fristen werden vom Richter sehr deutlich mitgeteilt. In der Regel können die Fristen auch verlängert werden. In Regensburg gibt es offenbar auch sog. Law Clinics, in denen auch umsonst (von Studenten) geholfen wird (allerdings keine Vertretung vor Gericht) gibts auch in Regensburg, allerdings müsste man dafür Flüchtling oder Existenzgründer sein.

  • hf

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    @chenkover: , “da es m.E. eine bauliche Veränderung der Mietsache und einen Eingriff in das Leitungssystem darstellt.”

    totaler quatsch. ein untertischgerät wird einfach zwischen wandarmaturen und wasserhahn geschraubt und in die steckdose eingesteckt. also wer eine küche aufstellen kann, weiß wie es geht und dass verischerungsmäßig der gerätehersteller haftet (!). mehr als 2 kW haben die wenigsten, das ist soviel wie ein wasserkocher oder halb soviel wie eine waschmaschine. übrigens ist auch eine waschmaschine von jedem laien einfach und sicher anzuschließen, außer man hat zwei linke hände.

    dass es natürlich besser wäre, wenn die heizung rund um die uhr funktionieren würde, ist ja eh klar. aber bevor man öffentlich rumheult, dass man nicht mal nachts eine wärmflasche gewärmt bekommt, kann man sich auch mal selber helfen.

  • Mathilde Vietze

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    Ich habe da eine Verständnisfrage: Was ist ein “ehrlicher Sozialdemokrat”
    Und wer ist k e i n “ehrlicher Sozialdemokrat? Ist das einer, der ein anderes
    Weltbild hat, als der BfG? Ich bitte um Aufklärung.

  • nafets

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    Vermutlich bringt dann dieses Untertischgerät der Pflegedienst der Stadtbau an, oder was erwartet man jetzt von einem Menschen mit Einschränkungen? Abenteuerliche Fahrten mit der RVV zum Bauhaus, wenn der Fahrstuhl mal funktioniert? Das Gerät dann auf den Beinen mit 2 Händen am Rollstuhl?
    @steffi: Komische Einstellung Menschen mit Einschränkungen gegenüber. Ja die haben ihre Anforderungen und Rechte genau wie jeder andere Mensch. Wir können ja alle Menschen mit Einschränkungen wegdenken plus die Kliniken und Ärzte dazu dann müssen sie hoffentlich weniger Beitrag zahlen und können über mehr Arbeitslose schimpfen.
    Ein Untertischgerät käme gar nicht in Betracht….da gibt es einen Mietvertrag…und ich glaube nicht das es mein Problem wäre mir eine Autobatterie zu besorgen wenn um 22 Uhr das Licht oder der Strom noch dazu abgedreht werden würde. Stichwort Inkontinent. Das macht man dann am Abend schnell mal mit dem Wasserkocher, tolle Vorstellung.
    Vielleicht wurde die Frist auch nur versäumt weil mal der Aufzug 3 Tage gestreikt hat….was für ein Gedanke.
    @rechtsanwalt “in der Regel” ich würde hier das Prinzip “ausnahmen bestätigen die Regel” probieren. In der Regel heisst ja nicht das es so ist, mit dem Rücken zu Wand würde ich es riskieren…..vielleicht gibt es ja eine Lösung nach dem Motte Gnade vor Recht. Die grosse Stadtbau hat nichts anderers zu tun wie gegen einen Menschen vorzugehen anstelle eine Lösung zu finden, wissentlich das dieser Mensch sich kaum wehren kann. Wäre er vermögend und hätte eine Rechtschutz würde die Sache evtl anders aussehen. Selbst vor Gericht habe ich schon erlebt wie Fristen verdreht werden, wie ein Richter sagt das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sein und ist anders zu deuten, wie aus einem Hilfsmittel ein Freizeitgestaltungsmittel wird. Wie auf Befunden zur Antragstellung herumgeritten wird obwohl der Gesundheitszustand schlechter geworden ist in einem 2 jährigen Verfahren….Deutsch, Beamtendeutsch und Rechtsverdreherdeutsch.

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