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Schäfers-Affäre an der Universität

„Edward Snowden“ zeigt Prof und Kanzler an

Die Affäre um die Nebentätigkeiten von Professor Wolfgang Schäfers beschäftigt nun auch die Regensburger Staatsanwaltschaft. Es gibt eine anonyme Strafanzeige.

Von neun Jahren als Professor sechs Jahre im Sonderurlaub und fast durchgängig in der freien Wirtschaft tätig: Wolfgang Schäfers. Foto:IVG

Von neun Jahren als Professor sechs Jahre im Sonderurlaub und fast durchgängig in der freien Wirtschaft tätig: Wolfgang Schäfers. Foto:IVG

Die E-Mail-Adresse ist schon sehr konspirativ. „Edward Snowden“ nennt sich der Anonymus, der am heutigen Donnerstag eine Strafanzeige an die Regensburger Staatsanwaltschaft geschickt hat. Es geht um die Nebentätigkeiten-Affäre von Professor Dr. Wolfgang Schäfers – der Lehrstuhlinhaber am Institut für Immobilienwirtschaft hat „nebenbei“ auch eine steile Karriere in der freien Wirtschaft hingelegt. Dass das alles rechtens war, ist zumindest zweifelhaft.

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Gegen Schäfers, Kanzler und „Unbekannt im Wissenschaftsministerium“

Wegen des Verdachts auf „Untreue, Anstiftung zur Untreue und Betrugs zum Nachteil des Freistaats Bayern“ hat nun der anonyme und offensichtlich mit juristischen Kenntnissen beschlagene Verfasser nicht nur gegen Wolfgang Schäfers, sondern auch Uni-Kanzler Dr. Christian Blomeyer und „Unbekannt im Wissenschaftsministerium“ Strafanzeige erstattet.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg will den Eingang offiziell nicht bestätigen, allerdings ging die entsprechende E-Mail in Blindkopie auch an verschiedene Medien. Konkret geht es um die vielen Ungereimtheiten in Schäfers Nebentätigkeits-Vita, über die Regensburg Digital bereits mehrfach berichtet hat:

Betrug zulasten des Freistaats?

Es bestehe der Verdacht, dass der Kanzler rechtswidrige Nebentätigkeitsgenehmigungen erteilt habe. Dies erfülle den Tatbestand der Untreue. Bei Professor Schäfers sei der Verdacht nicht von der Hand zu weisen, „dass er (…) den Kanzler bewusst zu einer rechtswidrigen Erteilung veranlasst und ihn somit (…) zur Begehung einer Untreue in strafbarer Weise angestiftet“ habe. Schäfers selbst habe sich möglicherweise des Betrugs zulasten des Freistaats Bayern schuldig gemacht.

„Anonymität kein Grund, der Anzeige nicht nachzugehen“

Abschließend schreibt der unbekannte Anzeigenerstatter:

„Ich rege aus den dargelegten Gründen an, dem geschilderten Verdacht nachzugehen und gegen die beiden o.a. Personen ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass die Anonymität der Anzeige nach den einschlägigen Kommentierungen zu § 158 StPO keinen Grund bildet, bei Schlüssigkeit der Anzeige ihr nicht nachzugehen.“

Wie die Regensburger Staatsanwaltschaft mit der Strafanzeige umgehen wird, dürfte frühestens im Lauf des morgigen Freitags zu erfahren sein.

Die Anzeige im Original-Wortlaut:

An die
Staatsanwaltschaft
bei dem Landgericht Regensburg 

Betreff:  Strafanzeige gegen
1. den Kanzler der Universität Regensburg, Herrn Dr. Christian Blomeyer
2. Herrn Prof. Dr. Wolfgang Schäfers, Lehrstuhlinhaber am Institut für Immobilienwirtschaft an der Universität Regensburg
3. Unbekannt im Bayerischen Wissenschaftsministerium

wegen Untreue, Anstiftung zur Untreue und Betrugs zum Nachteil des Freistaats Bayern 

Mit Sorge sehe ich, dass trotz einer breiten Presseberichterstattung über die sog. „Schäfers-Affäre” (s. Anlagen) bisher offenbar weder von Amts wegen noch auf eine Strafanzeige der Dienstvorgesetzten der o .a. Personen hin ein Ermittlungsverfahren gegen die Beteiligten eingeleitet worden ist, obwohl sich ein Anfangsverdacht bzgl. der §§ 266, 25, 11 StGB im Hinblick auf den Kanzler der Universität und bzgl. einer Anstiftung (§§ 266, 26 StGB) hierzu durch den o.g. Universitätsprofessor sowie bzgl. eines von diesem gegenüber dem Freistaat Bayern begangenen Betrugs (§§ 263, 25 11, 13 StGB ) aufdrängt. Deshalb erstatte ich hiermit Strafanzeige und möchte dazu in Kürze. auf drei Sachverhalte hinweisen, die den genannten Verdacht ergeben.

1. Nicht genehmigte Tätigkeit beim Bankhaus Sal. Oppenheim im Zeitraum 2005-2007
Offensichtlich hat Herr Schäfers im o.a. Zeitraum weiterhin als Leiter der Immobilienabteilung (Head of Real Estate) bei Sal. Oppenheim gearbeitet. Nur die rechtliche Form wurde von einem Anstellungsvertrag in einen Beratungsvertrag geändert. Es ist der begründete Anfangsverdacht gegeben, dass dies in vergleichbarem zeitlichem Umfang und gegen vergleichbare Entlohnung erfolgte wie im Anstellungsverhältnis in den Jahren 2002-2004. Die Universität hat erklärt, dass hierzu keine Genehmigung vorlag. Dennoch ist Herr Schäfers in den Medien und wohl auch auf der Homepage der Bank weiterhin als Managing Director / Head of Real Estate aufgetreten.

2. Fehlerhafte Angaben über geleistete Vorlesungen

3. Widerrechtlich genehmigte Beurlaubung im Jahre 2012
Herr Schäfers wurde ein weiteres Jahr Beurlaubung genehmigt, obwohl die maximale Beurlaubungsdauer von fünf Jahren bereits überschritten war.

4. Widerrechtlich erteilte Nebentätigkeit im Jahre 2013
Herrn Schäfers wurde eine offensichtlich rechtswidrige Nebentätigkeit zur Leitung eines multinationalen Konzerns erteilt, obwohl dies schon allein vom zeitlichen Umfang nicht darstellbar ist.

1. Lt. Presseberichterstattung war – nach Auskunft des Bankhauses  Sal. Oppenheim und seiner eigenen, zunächst unkorrigierten Vita auf der  Homepage – Herr Prof. Schäfers in der Zeit von 2002 – 2009  durchgehend für die Bank tätig, zeitweise in Vollzeit, zeitweise als  externer Berater. Bei seinem Dienstantritt als C-4 Professsor im  Institut für Immobilienwirtschaft 2004 ist ihm lt. wiedergegebener  Mitteilung der Universität Regensburg zunächst vom WS 2004/05 bis zum  30.09.2005 – also für ein Jahr lang – Sonderurlaub gewährt worden, um  seine Tätigkeit bei Sal. Oppenheim (offenbar der Planung und der  späteren Entwicklung zuwider) “zu Ende zu führen”. In der Zeit vom  1.10.2005 – 31.12.2007 soll Herr Schäfers nach Auskunft der  Universität weder Sonderurlaub noch eine Nebentätigkeitsgenehmigung gehabt haben, obwohl er augenscheinlich die Tätigkeit im Bankhaus Oppenheim – in welcher Form auch immer – in dieser Zeit fortgesetzt  und z.B. 2007 in der Eigenschaft als Leiter des Real Estatements bei  dieser Bank ein Interview gegeben hat. Von 2008 – 2012 ist Herrn Schäfers erneut Sonderurlaub erteilt worden, also für weitere fünf  Jahre. In dieser Zeit – nämlich nach Ablauf des Jahres 2009 – ist Herr  Schäfers zu der IVG Immobilien AG in Bonn übergewechselt, zunächst als  Finanzvorstand, ab 2012 dann als Sprecher oder Vorsitzender des  Vorstands. Mit Beginn des Jahres 2013 endete der Sonderurlaub. Seitdem  nimmt -lt. in der Presse wiedergegebener Auskunft der Universität –  Herr Schäfers den Posten eines Vorstandsvorsitzenden als “genehmigte  Tätigkeit” wahr. 2012 soll er eine Barvergütung von 512.000 Euro und  eine aktienbasierte Vergütung von 450.000 Euro erhalten haben. Über die Bezüge für 2013 herrscht Unklarheit. Dass sie möglicherweise – für die  aufwendige (Sanierungs-)Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender vollkommen  unangemessen – unter 30.000 Euro liegen werde, erscheint als vage und  eine wenig glaubwürdige Auskunft.

Treffen diese Angaben zu, hat der Kanzler der Universität Regensburg,  der über die Gewährung von Sonderurlaub und die Erteilung von  Nebentätigkeitsgenehmigungen zu entscheiden hat, nach den hierfür  einschlägigen bayerischen Hochschulverordnungen ad 1 für das Jahr 2012  deshalb rechtswidrig Sonderurlaub erteilt, weil Herr Schäfers diesen  bis dahin seit seinem Dienstantritt 2004 bereits für fünf Jahre  beansprucht hatte, mehr aber nicht genehmigungsfähig ist.

In den Jahren 2005 – 2007 ist der Kanzler dann ad 2 dem sich aufdrängenden  Verdacht, dass Herr Schäfers seine Tätigkeit bei Sal. Oppenheim  ohne Sonderurlaub oder Nebentätigkeitsanzeige weiter fortgeführt hat, pflichtwidrig nicht nachgegangen und hat demzufolge auch nichts  unternommen, um die mit den Verpflichtungen eines Lehrstuhlinhabers  nicht kompatible Tätigkeit zu unterbinden.

Für das Jahr 2013 hat der  Kanzler ad 3 – offenbar als Nebentätigkeit, da es neben dieser und dem Sonderurlaub nichts Drittes gibt – die Tätigkeit Herrn Schäfers neben  seinem Hauptamt als Professor als Vorstandsvorsitzender der IVG  rechtswidrig genehmigt; rechtswidrig deshalb, weil – wie der zuvor in Anspruch genommene Sonderurlaub zeigt – die übernommene Tätigkeit die volle Arbeitskraft Herrn Schäfers  beansprucht und vermutlich weit über die vertretbare Grenze hinaus  vergütet wird.

Bei diesen Verhaltensweisen liegt – bezogen auf den Kanzler – der  Verdacht der Untreue in einem besonders schweren Fall (§§ 266 I, II, 263 III 2 Nr. 4 StGB) vor. Der Kanzler hat seine Befugnis, durch Gewährung  von Sonderurlaub bzw. einer Nebentätigkeitsgenehmigung für den  Freistaat Bayern bzw. seine Universität vermögensrelevante Verfügungen zu treffen, in seiner Stellung als Amtsträger (§ 263 III 2 Nr.4 StGB) missbraucht bzw. die ihm kraft Gesetzes obliegende Pflicht, die Vermögensinteressen der bezeichneten Körperschaften wahrzunehmen, verletzt, indem er rechtswidrig Sonderurlaub (2012) gewährt, rechtswidrig eine Nebentätigkeitsgenehmigung erteilt (2013) und  gegen eine (wahrscheinlich) ohne Sonderurlaub oder Anzeige  fortgesetzte Beratungstätigkeit (2005 – 2007) nicht unterbunden hat, obwohl er hierzu als Sachwalter staatlichen Vermögens verpflichtet war. Der Verstoß gegen die Nebentätigkeits- und SonderurlaubsVO ist deshalb ein Verstoß auch gegen das Vermögen des Staates schützende Normen, weil dort die Voraussetzungen beschrieben sind, unter denen der Staat trotz Vollalimentierung (Nebentätigkeit) auf einen Teil der Arbeitsleistung verzichten oder die Arbeitskraft vorübergehend unter  Einstellung der Bezüge nicht in Anspruch nehmen darf.

Der Nachteil (= Vermögensschaden) liegt im ersteren Fall auf der Hand, ist aber auch im Sonderurlaubsfall gegeben, da Land und Universität vermögensrelevante Aufwendungen machen müssen, um den Ausfall studiengerecht auszugleichen. Dass den Kanzler die für § 266 StGB erforderliche Vermögensbetreuungspflicht trifft, ist angesichts seiner Entscheidungskompetenzen und Aufgabenbeschreibung unzweifelhaft. Das gilt auch für die Annahme, dass der Kanzler wissentlich und willentlich im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit seines Tuns gehandelt  hat.

2. In Bezug auf Herrn Prof.Schäfers ist der Verdacht nicht von der Hand zu weisen, dass er durch die Beantragung des Sonderurlaubs 2012  und der Nebentätigkeitsgenehmigung 2013 den Kanzler bewusst zu einer rechtswidrigen Erteilung veranlasst und ihn somit – folgt man den Ausführungen unter 1) – zur Begehung einer Untreue in strafbarer Weise angestiftet hat (§§ 266 I,II, 263 III 2 Nr.4, 26, 28 I StGB ).

3. In Betracht kommt schließlich für Herrn Schäfers ein Betrug zulasten  des Freistaates Bayern. Einerseits liegt es nahe, dass er in den  Jahren 2005 — 2007 außerstande war, angesichts der offenbar fortgesetzten Tätigkeit bei Sal. Oppenheim die geschuldete Arbeitsleistung in vollem Umfang zu erbringen. Dass er sie fortgesetzt hat, hat er möglicherweise verschwiegen, obwohl er  – durch Anzeige der Nebentätigkeit – verpflichtet war, seinen Dienstherrn über seine Tätigkeit zu unterrichten. War auch diese von einem Umfang, der Herrn Schäfers die Erfüllung seiner Pflichten als Hochschullehrer teilweise unmöglich gemacht hat, ist auch ein Vermögensschaden gegeben. Vorsatz und rechtswidrige Bereicherungsabsicht liegen dann auf der Hand.

Es erscheint zudem ausgeschlossen, dass Herr Schäfers zurückliegend und z.Zt. seinen Lehrverpflichtungen in vollem Umfang nachzukommen in der Lage ist. Da Hochschullehrer verpflichtet sind, dem Dienstherrn die Erfüllung ihrer Lehrpflicht semesterweise nachträglich zu bestätigen, läge in einer solchen ggf. abgegebenen Erklärung eine weitere betrugsbegründende Täuschung. Da das Gehalt auch eines Beamten in gewisser Weise auch in einem Synallagma zu den geschuldeten Leistungen steht, liegt auch insoweit die vorsätzliche Herbeiführung eines Vermögensschadens in rechtswidriger Bereicherungsabsicht nahe.

Ich rege aus den dargelegten Gründen an, dem geschilderten Verdacht nachzugehen und gegen die beiden o.a. Personen ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass die Anonymität der Anzeige nach den einschlägigen Kommentierungen zu § 158 StPO keinen Grund bildet, bei Schlüssigkeit der Anzeige ihr nicht nachzugehen.

Von der Erstattung dieser Anzeige werde ich die Presse unterrichten.

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Kommentare (23)

  • Pick Möwe

    |

    Strafanzeige gegen Minister der Freien Lobbyisten Partei ? Wen sonst meint wohl die
    “Strafanzeige gegen
    ….
    3. Unbekannt im Bayerischen Wissenschaftsministerium

    wegen Untreue … zum Nachteil des Freistaats Bayern” ?

    Nur den Staatssekretär?

  • Lothgaßler

    |

    An und für sich nicht verkehrt die Anzeige. Hört sich ein klein wenig nach “EX-RA” an.
    Ich glaube nicht, dass die Staatsanwaltschaft allzu großes Interesse an einer Aufklärung und ggf. einer Strafverfolgung haben wird. Über derlei Geschäftigkeiten und Begünstigungen gähnt die Bayerische Justiz nur müde, auch wenn der Staat hier um Leistungen betrogen worden sein sollte. Die Anzeige wird sich im Sande verlaufen.

  • Roberta Grün

    |

    Wie nett und vorausschauend vom kenntnisreichen Whistleblower (Ex-RA??!), die Staatsanwaltschaft aufzuklären, dass Anonymität der Anzeige nicht vor Verfolgung schützt :-))) Höchstens Unbegründetheit :-)) Ansonsten: Angriff ist die beste Verteidigung? Und: Ach wie gut, dass niemand weiß, dass ich … heiß´? Und: Irgendwie wird schon was hängen bleiben! Mich wundert gar nix mehr. Die Posse entwickelt genüsslich ihr Potential zum interaktiven Schauspiel. Wie gut, dass wir u.a. regensburg online haben! Ist mein voller Ernst! Wie war das noch mit den Fahrstühlen?

  • Franz Flaut

    |

    @Frau Grün: Ihr Kommentar erscheint etwas verworren. Haben Sie einen konkreten Verdacht, was den Whistleblower betrifft – und können dies auch belegen? Dann nennen Sie doch Roß und Reiter und tragen zru Aufklärung der Situation bei.

    Im übrigen bin ich der Meinung, dass die aktuellen Vorgänge zwar in gewisser Hinsicht ein “Schauspiel” sind, wie Sie schreiben, jedoch kein gutes und nichts, worüber man sich amüsieren könnte. Immerhin schadet das, was in den letzten Wochen geschehen ist, dem Ansehen der Universität. Haben Sie sich schon mal überlegt, dass die möglicherweise unerlaubten Nebentätigkeiten von Prof. Schäfers ein erhebliches Gerechtigkeitsproblem aufwerfen: viele, auch hochqualifizierte, z.T. habilitierte Mitarbeiter/innen müssen sich mit Zeitverträgen oder anderen prekären Beschäftigungen an der Universität durchschlagen. Ausländische Lektor/innen stehen immer wieder neu vor der akuten Existenfrage, weil ihre Verträge nicht verlängert werden usw. Angesichts dessen ist es keine Lappalie und durchaus von öffentlichem Interesse, ob die hohen Gehälter, die für Spitzenpositionen in der Lehre gezahlt werden, auch angemessen und fair verwendet werden.

    Immerhin sind diese Fragen akut und relevant genug, dass sich nun der bayerische Landtag damit beschäftigt: http://www.sueddeutsche.de/j5e38w/1504936/SPD-fordert-Aufklaerung-ueber-Professor.html – auch die Abgeordneten und der Minister werden das wohl kaum für ein amüsantes Schausoiel halten.

  • Martin Fürst

    |

    Ähhh,… ja …. sehr kreativ….
    Immer wieder “schön”, wenn Leute nicht einmal die Courage haben, andere Leute unter ihrem eigenen Namen zu beschuldigen (und auch noch formschön per Email).
    Btw, wenn man eine Anzeige mit dem Namen einer anderen Person versieht, ist das nicht auch strafbar?

  • Roberta Grün

    |

    Journalism is publishing what someone doesn’t want us to know. The rest is propaganda. Horacio Verbitsky

    Motto von “regensburg.digital”

    Hier will einer (Ex-RA???), DASS etwas publiziert wird. Also Propaganda? Oder habe ich da etwas falsch verstanden? :-)

  • wahon

    |

    Besten Dank an den Anzeigeerstatter! Dass er seine Anonymität gewahrt hat, geht völlig in Ordnung. Bayern ist eben ein Land, in dem man sich nicht auf die Objektivität und Unabhängigkeit der Justiz verlassen kann. Wer im CSU-Staat mit seinem Klarnamen eine Straftat anzeigt, muss – siehe Gustl Mollath – damit rechnen, aus dem Weg geräumt zu werden. Wenn wir einen Rechtsstaat hätten, bräuchten wir keine “Whistleblower”.

  • Roberta Grün

    |

    Ob hier irgendeine Straftat zur Debatte steht, muss wohl noch geklärt werden. Aber natürlich: Man weiß eh im voraus, wie die bayerische Justiz inklusive Staatsanwaltschaft tickt!!! Ich freue mich auf die künftigen Ausgaben von regensburg.digital, wenn sie vor abgedruckten anonymen Strafanzeigen nur so strotzen. Absurd! Und unfair! Feige! Propaganda!

  • Franz Flaut

    |

    @Frau Grün: ich glaube, Sie verwechseln hier etwas. regensburg-digital BERICHTET lediglich über die Vorgänge, in deren Rahmen es zu besagter Anzeige kam, eine Bewertung wird nicht vorgenommen. OB diese Anzeige berechtigt ist und ob dies der angemessene Weg ist, die strittigen Vorgänge zu klären, wird sich erweisen. Das ist eine offene Frage. Darüber haben auch nicht Sie (oder ich oder sonst jemand) zu befinden, sondern die zuständige Behörde. DASS der gesamte Vorgang berichtenswert ist, steht m.E. jedoch außer Frage: regensburg-digital schildert nur ziemlich unstrittige Fakten (ebenso wie übrigens das Wochenblatt und die Süddeutsche Zeitung). Und Fakten aufzuführen (DASS es Unklarheiten über bestimmte Beschäftigungsverhältnisse gibt, DASS uni-intern und bei anderen zuständigen Stellen darüber offenbar unterschiedliche Auffassungen bestehen, DASS in diesem Zusammenhang eine Anzeige gestellt wurde) nennen Sie Propaganda? Ein merkwürdiges Verständnis von Wahrheit.

    Und weiterhin spinnen Sie wirre Verschwörungstheorien. Die anonyme Anzeige mögen Sie feige nennen, das ist Ihnen unbenommen. Sollte sich deren Inhalt als unwahr erweisen, wird dies festgestellt werden und der Anonymus war dann nicht mehr als ein unbedeutender Wichtigtuer. Sollte sich jedoch herausstellen, dass an den Vorwürfen etwas dran ist – und diese Frage stellt sich ja durchaus völlig unabhängig von der Anzeige – dann wird es um die aufzuklärenden Fakten gehen und wer dann auf welche Weise den Stein ins Rollen gebracht hat, spielt keine Rolle mehr. Wieso aber soll denn die Berichterstattung über all diese Geschehnisse feige und Propaganda sein? Das erschließt sich wohl nur Ihnen.

  • Roberta Grün

    |

    @Franz Flaut
    Wenn sich einst erweisen sollte, dass der Anonymos aus edler Motivation heraus gehandelt haben sollte, leiste ich Abbitte. Fairer wäre es meiner Meinung nach, die Probleme der Beschäftigten eigens und substantiell anzugehen, anstatt sich dieser Aktion anzuschließen und das angebliche Skandalon als Wahlkampfmunition zu missbrauchen. Soviel zur SPD, die zur Zeit so hartnäckig immer wieder “Aufklärung” fordert. Und: Ironie ist, wenn man trotzdem lacht. Muss aber nicht jeder verstehen :-)

  • Franz Flaut

    |

    @Frau Grün: Sie schreiben: “Hier will einer […], DASS etwas publiziert wird. Also Propaganda? Oder habe ich da etwas falsch verstanden? :-)”

    Sie dürfen davon ausgehen, dass Sie etwas Wesentliches nicht verstanden haben: die Pressefreiheit. Es ist die Redaktion von regensburg-digital, welche über Vorgänge berichten will, die in ihrer Faktizität zunächst unbestritten sind. Tatsachen zu berichten steht der Presse in unserer Gesellschaft frei und jede Redaktion entscheidet selbständig, was sie für berichtenswert hält. Es ist sehr gut, dass es bei uns diese Freiheit gibt.

    Propaganda ist was ganz anderes. Dafür gehen Sie am besten z.B. nach Nordkorea, dann werden Sie den Unterschied schnell feststellen.

  • Kuno Küfer

    |

    Frau Roberta Grün,
    Sie haben den letzen Satz im Artikel schon auch gelesen?

    “Von der Erstattung dieser Anzeige werde ich die Presse unterrichten.”

    Und regensburg-digital berichtet es, man staune, “uns”…, das hugo-magazin tut’s ja leider nicht.
    Und die Antworten hier sind ja auch alle nicht mit regensburg-digital gekennzeichnet, oder habe ich da was übersehen? Oder meinten Sie diese Leserkommetare mit dem Rest, der Propaganda sein könnte? Hmm…

    Wie sollte denn Ihrer Meinung nach informiert werden? Diese Überschrift: “Böser Bösewicht tut, was Roberta Grün nicht mag?

    Oder lieber doch eher erst gar nicht?

    Klammern Sie sich doch einfach an Lothgaßlers letzen Satz, vielleicht lindert ja der ein wenig Ihren Schmerz, Sie wissen ja, die Hoffnung…

  • Roberta Grün

    |

    Da habe ich wohl einen wunden Punkt getroffen und in einem Wespennest gestochert. Nix für ungut und einen schönes Wochenende!

  • Kuno Küfer

    |

    “Da habe ich wohl einen wunden Punkt getroffen und in einem Wespennest gestochert.”

    Mei, solange Ihre Wespen den Lauf meines Lebens nicht beeinflussen, halb so schlimm…”

    “Und: Ironie ist, wenn man trotzdem lacht. Muss aber nicht jeder verstehen :-)”

  • Student

    |

    Also ich hab da die verschiedenen Stränge dieses Skandals nochmal nachgelesen, sie gehen aus von einer bestimmten Person. Diese ist, aus noch zu untersuchendem Grund (guter Grund – böser Grund) sanktioniert worden und wollte dies nicht hinnehmen. In engstem Zusammenhang hiermit kamen einige Dinge ans Tageslicht, von denen nach genauerer Betrachtung im Augenblick nur der behauptete “Skandal” übrigbleibt. Auch dieser harrt der Klärung. Ein Schelm, der Böses dabei denkt ^^. Für mich sieht es sehr danach aus, als ob wir hier mit den Karten spielen, die jemand anderer, zu welchem Zweck auch immer, ausgeteilt hat.

  • JohnnyDepp

    |

    Dies vorab: ich finde die Anzeige skandalös… Ich gehe davon aus, dass die Behörden sehr wohl die Presseberichterstattung verfolgen und hätten, sollte sich tatsächlich ein Anfangsverdacht gezeigt haben, von sich aus ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

    Was hier jedoch abgeht ist mindestens genauso skandalös. Von wirren Kommentaren über niederträchtige Spekulationen wird hier nichts ersichtlich, das der Sache dient.

    Denjenigen, die sich darüber auslassen, dass die Anzeige anonym gestellt wurde, sage ich dies: sicherlich ist es verwerflich, nicht dazu zu stehen. Aber sind wir denn besser ? Wir kommentieren hier schließlich auch im Schutze der Anonymität. Wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein… Das gilt für mich ebenso wie für Roberta Grün und alle anderen, die hier unter einem Pseudonym auftreten. Ich finde es absolut daneben, andere zu beschuldigen. Ob anonym in einer Anzeige oder hier in den Kommentaren. Dass ich kein Freund des CSU-Systems in Bayern bin, dazu stehe ich. Aber das ist Systemkritik im Allgemeinen. Einzelne Personen zu beschuldigen, ist unterste Schublade. Bedenkt denn hier überhaupt jemand, dass die beschuldigte Person ein Mensch ist, vielleicht sogar mit Familie, und dass dies diese Person belasten könnte ? Dies gilt auch und zur Zeit insbesondere für Professor Schäfers und Kanzler Blomeyer. In der Frage des Personalchefs galt dies genauso, soweit es ihn betraf. Auch dort wurde anonym gegen ihn gewettert. Auch das war falsch.

    An der Universität Regensburg scheint Einiges im Argen zu liegen. Da gehört gründlich aufgeräumt. Aber die Schuld einer Person oder einigen Wenigen zuzuschieben, halte ich für verkehrt. Da müssen sich einige zusammensetzen und Lösungen finden, natürlich sind hier an erster Stelle die Verantwortlichen gefragt.

  • Student

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    Q.e.d. Es ist schon interessant, wer sich hier welche Schuhe anzieht!

  • Roberta Grün

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    @ JonnyDepp
    Schön, dass jemand mal die allerorten namentlich seit Wochen öffentlich (von mir?? s.u. :-)) an den Pranger gestellten Persönlichkeiten mit Empathie bedenkt! Auch wenn es reichlich “angestochen” und ein klein wenig naseweis und pharisäerhaft rüberkommt. Wer wohl mehr Vertrauen in den Rechtsstaat hat? Hoffen wir auf eine ruhigere Nach-Wahlkampfzeit!

  • Studentin

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    Man kann über die Handhabung des Stundendeputats von Professoren natürlich lange streiten. Herr Schäfers hat das seine offensichtlich nicht zur Unzufriedenheit von uns Studierenden ausgeübt. Ich persönlich halte viel von Blockseminaren, da vieles konzentrierter rüberkommt. Ist zwar anstrengend – auch für den Prof – aber meist effektiv. Dass auch Assistenten einbezogen werden ist üblich. Wenngleich es nicht so ausarten sollte wie in der medizinischen Fakultät. Es soll da Studierende geben, die ihre Professoren in Prüfungen zum ersten Mal sehen! Aber das ist alles nicht spezifisch für die Regensburger Uni. Ein weites Feld. Auch ich habe den Eindruck, dass es lediglich vordergründig um Sachliches und Verbesserungswürdiges geht, schon gar nicht um das Renommée unserer Uni, sondern um das Abschießen und Rauskicken von in manchen Kreisen unliebsamen Personen. Ich möchte auch wetten, dass dies alles in Nicht-Wahlkampf-Zeiten so nicht abgelaufen wäre!

  • Bälgenflicker

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    Der Rest ist Schweigen?

    Ich habe einen sehr unfrommen Wunsch: Möge jeder, der in unseren Zeiten öfter als 3 Mal in einem Monat verbal die “Pressefreiheit” verteidigen zu müssen glaubt, nur einmal am Pranger der Medien stehen, ohne geschützt zu werden durch Verschwiegenheitsverpflichtungen von Arbeitgebern oder positiven Rassismus. Vielleicht reicht ja auch ein kleiner Sommernachtsalptraum aufgrund eines Hauchs von schlechtem Gewissen?

  • ChrisBaumann

    |

    Prof. Schäfers hat die IVG zerlegt, weil er andere Interessen verfolgt!

    Die Medien sollten mal nachbohren, warum er angeblich kein Gehalt mehr von IVG bekommt. Wenn man auf der Lohnliste von Heuschrecken steht, brauchts kein Gehalt mehr und man kann den angeblichen Gehaltsverzciht der dummen Öffentlichkeit als Sanierungsbeitrag des Chefs verkaufen…

    Die IVG-Insolvenz stinkt zum Himmel, nur hat das offenbar noch keiner gemerkt! Wir sind hier wahrscheinlich längst im Bereich des Bilanzbetrugs – eigentlich kein Kavaliersdelikt.

    Nur die Regensburger Uni-Leitung schläft und hofft, dass die Zeit bis zur Landtagswahl schnell vorüberzieht.

    Der Fall Schäfers – eigentlich auch ein Fall “Uni Regensburg” – muss juristisch aufgearbeitet werden, wenn die Uni Regensburg und der Freistaat Bayern (sowie die IVG-Aufsichtsräte…) nicht den letzten Funken Glaubwürdigkeit verspielen wollen.

    Da hier aber gelogen wird, dass sich die Balken biegen, ist mit einer ernsthaften Aufklärung wohl nicht zu rechnen. Auch die Landtagswahl steht einer Aufklärung der Vorgänge wohl im Weg.

    “Prof.” Schäfers und sein Team gehören zu den grössten Bankrotteuren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland – und “seine” Uni Regensburg schaut einfach zu, als ob nichts gewesen sei. Das Schlimme ist: vermutlich profitieren sie an irgendeiner Stelle von diesem grandios inszenierten Bankrott. Die Insolvenz der IVG Immobilien AG war vermeidbar.

    Der ganze Vorgang wirft ein schlechtes Licht auf die Uni und die von der Immobilienwirtschaft gekauften Lehrstühle.

  • Schäfers-Affäre beschäftigt den Landtag | Regensburg Digital

    |

    […] sind die Angaben zu Schäfers Tätigkeit für Sal. Oppenheim zwischen 2005 und 2007. Vergangene Woche hat deshalb ein Anonymus unter dem Pseudonym „Edward Snowden“ Strafanzeige erst… Die Regensburger Staatsanwaltschaft prüft diese Anzeige derzeit auf […]

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