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„Da schreiben doch viele was ins Internet“

Kein Asyl für bloggenden Regime-Kritiker

Seit drei Jahren setzt er sich auf seinem Blog kritisch und fundiert mit dem Regime im Iran auseinander und diskutiert Möglichkeiten einer demokratischen Revolution: Der in Regensburg lebende Politikwissenschaftler Mursat H.. Die Cyber-Polizei im Iran hat seine Seite blockiert. Trotzdem drohe ihm im Iran keine Gefahr, befindet das Bundesamt für Migration. Zumindest nicht „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit“. Ähnlich sieht es offenbar auch das Regensburger Verwaltungsgericht.

Für Flüchtlinge kein gutes Pflaster: Das Verwaltungsgericht Regensburg. Foto: as

Für Flüchtlinge kein gutes Pflaster: Das Verwaltungsgericht Regensburg. Foto: as

„Wo ist da jetzt das Impressum?“ „Woher weiß man, wie viele Menschen das lesen?“ „Kann da jemand Kommentare schreiben? Das habe ich gar nicht gesehen.“ Sollte man den Unterschied zwischen einem Blog und einem sozialen Netzwerk kennen? Wissen, was ein Upgrade, ein Update oder ein Seitenumzug ist? Kurz gesagt: Sollte man – wenigstens in Grundzügen – wissen wie das so funktioniert mit diesem Internet. Am Verwaltungsgericht Regensburg, das sich regelmäßig auch mit Asylanträgen iranischer Internetaktivisten beschäftigen muss, offenbar nicht.

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Bloggen über demokratische Revolution und gewaltlosen Widerstand

Am Mittwoch sollte der iranische Politikwissenschaftler Mursat H. (Name geändert) belegen, dass er „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit“ von Verfolgung bedroht sein könnte, wenn man ihn in den Iran abschieben würde. Das Bundesamt für Migration hatte das verneint und seinen Asylantrag abgelehnt. Nichts Ungewöhnliches: Das war im vergangenen Jahr bei knapp der Hälfte der iranischen Flüchtlinge der Fall. Nun sollte das Verwaltungsgericht Regensburg über die Klage des Mannes befinden, der den Iran vor zwölf Jahren verlassen hat. Damals, um zu studieren: Politische Philosophie und Theorie in Frankreich und Deutschland.

Hier begann er 2010 damit, Aufsätze und Kommentare zur Situation im Iran auf einer eigenen Webseite zu veröffentlichen: Wissenschaftlich-philosophische Abhandlungen, Buchbesprechungen und demokratietheoretische Essays. Aber auch Berichte über Hinrichtungen, Folter und Unterdrückung durch das iranische Regime. Regelmäßiges Diskussionsthema: Die Möglichkeit eines friedlichen Wandels – Umsturzes – hin zur Demokratie. Gewaltfreier Widerstand. Sinn und Erfolgsaussichten von Wahlboykotts. Mursat H. selbst sieht sein Seite als Schnittstelle zwischen Aktivisten im Iran und Akademikern. Wie funktioniert Demokratie? Wie kann man sich erfolgreich organisieren? Welche Protest- und Widerstandsformen sind erfolgversprechend? Das seien einige Fragen, zu denen er Hilfestellungen geben wolle.

Der Iran blockiert die Seite

Im englischsprachigen Ausland wird die Seite regelmäßig verlinkt und verzeichnet wöchentlich etwa 1.000 Besucher. Er stehe in regelmäßigen Kontakt mit Professoren, Studenten und Exil-Iranern weltweit, so H.. Berichte und Übersetzungen von Mursat H., der neben Persisch noch Deutsch, Englisch und Französisch spricht, werden in regelmäßigen Abständen auch auf anderen Blogs veröffentlicht. Für die Behörden im Iran scheint er kein Unbekannter zu sein: Dort ist seine Seite nicht abrufbar – sie wird von der staatlichen Zensur blockiert.

„… die Gefährdung ist doch recht gering.“

Dass dies für eine Gefährdung des Mannes sprechen könnte, bezweifelt die Richterin, die sich mit dem Inhalt der Seite offenkundig nicht befasst hatte. Ebensowenig mit den Unterschieden zwischen sozialen Netzwerken wie Facebook und eigenen Webseiten – Blogs. Dass es etwas bedeutet, wenn eine Seite zu den ersten Google-Treffern gehört, wenn man nach Begriffen wie „democracy“ und Iran“ sucht, schien der Richterin kein Indiz für eine gewisse Relevanz derselben zu sein.

Seit 2009 schränkt das iranische Regime die Möglichkeiten der freien Meinungsäußerung und unabhängigen Information immer drastischer ein. Hunderte Blogger und Journalisten wurden in den letzten Jahren von den iranischen Behörden verhaftet, zum Teil gefoltert oder kamen im Gefängnis ums Leben. Eine „Cyber-Polizei“ sorgt für eine nahezu lückenlose Überwachung des Internets und Verfolgung von Aktivisten. In einem Bericht vom Februar 2012 spricht Amnesty International von einer „regelrechten Verhaftungswelle“ im Vorfeld der Parlamentswahlen 2011, die neben Oppositionellen und Studenten insbesondere Blogger und Journalisten betroffen habe. Für das Jahr 2011 geht die Organisation von mehr als 600 Hinrichtungen im Iran aus.

„Ich gehe davon aus, dass viele iranische Oppositionelle etwas ins Internet schreiben.“ Eine große Masse sei das, die der iranische Geheimdienst doch gar nicht zur Gänze überwachen oder mit Repressionen belegen könne. Dass er sich von dieser Masse besonders abheben solle – davon schien sie auch nach längerer Diskussion nicht wirklich überzeugt zu sein. „Wenn man da einfach mitschwimmt, ist die Gefährdung doch recht gering.“ Wirkliche Anhaltspunkte dafür, dass Murat H. Verfolgung drohe, sehe sie nicht, so die Richterin. Schließlich werde seine Familie im Iran auch nicht behelligt.

Twitter, Facebook, Blog: alles dasselbe?

Die Frage von H.’s Rechtsanwalt Dr. Reinhard Marx, ob das Sperren einer Seite durch die staatliche Zensur nicht schon ausreichendes Indiz für eine Gefährdung sein könnte, beantwortet das Gericht am Mittwoch ebenso wenig wie die, ob es einen Unterschied gibt zwischen einem Kommentar auf Facebook und regelmäßigen Beiträgen als Blogger oder Journalist, zwischen einem anonymen Tweet und kritischen Analysen des iranischen Regimes, veröffentlicht unter vollem Namen und Adresse. Ein Urteil wurde am Ende der knapp zweistündigen Verhandlung nicht gefällt. Es wird zugestellt. Eine Ablehnung der Klage scheint nach dem Verlauf der Verhandlung allerdings als sicher. Murat H. lebt – nachdem ihm bislang kein Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde – derweil in einer „Gemeinschaftsunterkunft“ in Regensburg.

Anmerkung der Redaktion: Wir hätten gerne auf das Blog von Mursat H. verwiesen. Er bat aber insbesondere nach dem für ihn frustrierendem Verlauf der Gerichtsverhandlung, anonym zu bleiben.

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Kommentare (10)

  • Gondrino

    |

    Man kann es nicht oft genug wiederholen: Die Asylpolitik der Bundesrepublik Deutschland und der EU ist ein Skandal und schreiendes Unrecht. Einfach menschenunwürdig. Für Staaten und Gesellschaften, die sich einem humanistischen Weltbild verschrieben haben, ist das eine Schande.

    Damit verlieren wir jedes moralische Recht auf menschenunwürdige Zustände in anderen Ländern mit dem Finger zu deuten.

  • Luise Gutmann

    |

    So ist es, ein himmelschreiender Skandal!

  • Jetzt reichts

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    wirklich ein Skandal (Sarkasmus Ende)

  • Matthias Süß

    |

    Die Begründung des Gerichts und des Bundesamtes für Migration wären im Wortlaut ganz interessant. Kann bzw. darf man die veröffentlichen?

  • caruso

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    Morsi und den iranischen Außenminister empfangen, iranische Asylbewerber, die einen jeden Grund haben, sich vor Verfolgungen oder auch Hinrichtung zu fürchten, werden
    abgewiesen. Ein wunderbares Land:–(((((
    lg
    caruso

  • uli

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    das BAMF hat offensichtlich dringenden Aufklärungsbedarf – es sollte die Berichte des UN-Sonderbeauftragten für Menschenrechte im Iran, Dr. Ahmed Shaheed zur Kenntnis nehmen, auch Berichte von Reporter ohne Grenzen gäben eine gute Basisinformation … – und es scheint nicht mitbekommen zu haben, daß in den letzten wochen Massenverhaftungen von journalisten stattgefunden haben.
    Dissidenten mit Asyl zu schützen, wäre das mindeste, womit Deutschland seine Unterstützung der Demokratiebewegung im Iran beweisen könnte ..

  • Matthias Süß

    |

    Wie geht es eigentlich dem Iraner, über den das Regensburger VG am 21.08.2012 geurteilt hat?

    “Eine Verfolgungsgefahr wegen diverser öffentlichkeits- wirksamer Nachfluchtgründe verneint das Gericht. Insbesondere handelte es sich um die Aufnahme in den ‘Zentralrat der Ex-Muslime und anderer nicht religiöser Menschen e.V.’ sowie um medienwirksame Teilnahme an einem Hungerstreik in Würzburg und einem sog. Protestcamp in Regensburg, worüber auch bundesweit und international teils mit Fotos der Teilnehmer berichtet wurde.1 Zwar ist davon auszugehen, dass diese Aktivitäten iranischen Sicherheitsbehörden bekannt sind. Doch haben für diese nur solche oppositionelle Aktivitäten Belang, die über den Rahmen massentypischer und niedrig profilierter Erschei- nungsformen exilpolitischer Proteste hinausgehen.2 Eine Person muss Funktionen einnehmen oder Aktivitäten entwickeln, die sie als ernsthaften, gefährlichen Regimegegner darstellen und nach außen erkennbar persönlich exponiert und regimefeindlich erscheinen lassen.3”

    Quelle: Entscheiderbrief 9/2012 des BfM

  • Verwaltungsgericht: Asyl für iranischen Regimekritiker | Regensburg Digital

    |

    […] Wie berichtet, kam der heute 42jährige Iraner vor zwölf Jahren nach Europa. Er hat in Frankreich und Deutschland Philosophie und Politikwissenschaft studiert und mit dem Master abgeschlossen. Seit 2010 betreibt Mursat H. einen Blog, auf dem er sich kritisch mit dem iranischen Regime beschäftigt. Unter anderem geht es um Gewalt und Gewaltlosigkeit oppositionellen Protests, den von der Opposition befürworteten Wahlboykott, Korruption, Massenhinrichtungen und den iranischen Blogger Sattar Behesti, der 2012 im Iran verhaftet, gefoltert und schließlich unter nicht geklärten Umständen im Gefängnis gestorben ist. In einem aktuellen Eintrag beschäftigt sich Mursat H. mit den Verhaftungen von Journalisten. Seine Seite, die jede Woche etwa 1.000 Besucher verzeichnet, wird im Iran blockiert. […]

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