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Amtshandlungen der Polizei Landshut

„Wir benehmen uns nicht wie bei den Affen“

Eine junge Frau wird bei einer Auseinandersetzung auf einer Polizeiwache verletzt. Die Ermittlungen gegen die Polizeibeamten stocken, während sie einen Strafbefehl über 3.600 Euro bekommt. Und vorausgegangen ist dem Ganzen eine mehr als fragwürdige Festnahme. Szenen aus dem niederbayerischen Landshut.

polizeiBeate H. ist eine zierliche Person. 1,70 Meter groß, vielleicht 60 Kilo schwer. Trotzdem sollen zwei Polizeibeamte im Mai 2013 einige Mühe gehabt haben, die 34jährige Pädagogin aus der Polizeiinspektion in der Altstadt von Landshut zu werfen. Dabei soll sie die Beamten lautstark beleidigt und um sich geschlagen haben. Erstaunlich: Strafanzeige gegen Beate H. stellten die vermeintlich betroffenen Beamten erst, nachdem diese selbst Anzeige gegen die Polizisten erstattet hatte: Bei dem Rauswurf aus der Polizeistation flog Beate H. gegen einen Bauzaun, erlitt Prellungen, Schürfwunden und eine Gehirnerschütterung. Und während die Ermittlungen gegen die beschuldigten Beamten immer noch laufen, hat Beate H. einen Strafbefehl über 3.600 Euro (90 Tagessätze á 40 Euro) bekommen. Beate H. hat über ihre Rechtsanwältin Angelika Lex Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Am Mittwoch nächste Woche wird der Fall vor dem Amtsgericht Landshut verhandelt.

Angeblicher Verstoß führt zu Festnahme

„Ich hab mich eben getraut, was vielleicht 2.000 Leute im Jahr machen: Polizeibeamte anzuzeigen. Dann kommt fast immer postwendend die Gegenanzeige und ein Verfahren“, sagt Beate H.. Verfahren gegen Polizeibeamte würden nur in drei Prozent der Fälle eingeleitet. „Die Verurteilungen kann man mit den Fingern abzählen.“

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Der Ausgangspunkt des Ganzen war eine äußerst fragwürdige Festnahme.

Am 27. Mai 2013 war Beate H. mit drei Freunden, Asylsuchenden, mit dem Auto in Landshut unterwegs und geriet in eine Polizeikontrolle. Weil ihre drei Mitfahrer nicht angeschnallt waren, sollten sie 30 Euro bezahlen – so weit, so gut.

Ihre Beifahrer wurden aber anschließend noch durch den Polizeicomputer gejagt und es wurde geprüft, ob irgendetwas gegen sie vorliegt. Das war nicht der Fall. Das Problem tauchte bei der Ausweiskontrolle auf: Einer der drei, ein 23jähriger aus dem Senegal, legte eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Landratsamts von der Residenzpflicht vor. Er lebt eigentlich in Augsburg, durfte aber mit dieser Bescheinigung durch ganz Bayern reisen.

Dieses Standardpapier wurde von dem Polizeibeamten nicht anerkannt. Er rief Verstärkung.

„Rassistisch motivierte“ Kontrolle

Der junge Mann, Lamin G., wurde festgenommen und zur Wache in die Landshuter Altstadt gebracht. „Dort sollte festgestellt werden, ob er sich wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Residenzpflicht einer Ordnungswidrigkeit oder gar einer Straftat schuldig gemacht hatte“, erzählt Beate H.. Die Kontrolle bezeichnet sie als „rassistisch motiviert“. „Meine Beifahrer waren eben keine Bio-Deutschen.“ Die Polizei nennt in einem zwei Tage später veröffentlichtem Bericht von „Anhaltspunkten für einen Verstoß nach dem Asylverfahrensgesetz“ als Grund für die Festnahme. Diese Anhaltspunkte gab es indes nicht. Die Papiere von Lamin G. waren korrekt.

Gebrüll in der Polizeiwache

Beate H. fuhr mit den verbliebenen beiden Männern hinterher und organisierte eine Dolmetscherin – Lamin G. spricht nur Spanisch und Französisch. Das sei, nach einem kurzen Gespräch auf der Wache, kein Problem gewesen, so Beate H.. Die Dolmetscherin wurde zur Vernehmung von Lamin G. mitgenommen. Beate H. wartete mit den anderen beiden Männern im Vorraum der Wache. „Ab und zu ist einer von uns zum Rauchen vor die Tür gegangen. Wir haben uns unterhalten oder gelacht“, erzählt sie. Dann, als sie gerade vor der Tür stand, sei plötzlich im Innenraum gebrüllt worden. Einer der Beamten war mit einem ihrer Beifahrer in Streit geraten.

„Zuerst schrie der Beamte ihn durch die Glasscheibe an. Dann kam er nach draußen und die beiden standen sich so nah gegenüber, dass sich ihre Nasenspitzen fast berührt haben.“ Die Stimmung sei sehr aggressiv gewesen. Worum es ging, habe sie zuerst nicht verstanden, auch wegen des bairischen Dialekts. „Offenbar hat die Polizisten das Raus- und Reingehen gestört.“ Als sie den Beamten darauf hinwies, dass ihr Beifahrer nur Englisch versteht, habe der gesagt: „Hier wird Deutsch gesprochen.“ Später habe es noch geheißen: „Wir benehmen uns hier nicht wie bei den Affen.“

Beschreibungen einer „Amtshandlung“

„Ich habe die beiden anwesenden Beamten um ihre Namen gebeten“, erzählt Beate H.. Dann habe sich die Situation kurz beruhigt. Wenig später hätte einer der beiden Polizisten sie erneut angebrüllt. „Wir sollten uns gefälligst hinsetzen.“ Als Beate H. danach gefragt habe, wo es denn dafür eine Vorschrift gebe, sei die Situation eskaliert.

Darüber, was anschließend passierte, gehen die Schilderungen auseinander.

Die Polizeibeamten erklären, laut dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, dass sie Beate H. „aufgrund ihres Verhaltens“ in der Polizeiwache einen Platzverweis erteilt hätten. Als sie dem nicht nachgekommen sei, hätten zwei Polizeibeamte diesen Platzverweis „zwangsweise durchgesetzt“, indem sie Beate H. „durch einfache körperliche Gewalt durch den Haupteingang ins Freie schoben“. Bei dieser „Amtshandlung“ habe Beate H. Widerstand geleistet. Sie habe sich an der Tür festgehalten und mit ihrem Ellenbogen „nach hinten ausgeschlagen“, heißt es in dem Strafbefehl. „Sodann kamen Sie zurück an die Tür und wollten auf die Beamten losgehen, was diese jedoch „durch eine Fixierung Ihrer Arme verhindern konnten und Sie zurück durch die Tür schubsen mussten“. Zudem habe Beate H. die beiden Polizeibeamten mit Worten wie „Arschlöcher“ und „Drecksäcke“ beleidigt.

Arzt stellt Gehirnerschütterung fest

Beate H. bestreitet diese Vorwürfe. „Keiner von uns hat sich in irgendeiner Form körperlich gewehrt.“ Sie habe den brüllenden Beamten („Hinsetzen!“) nur erneut nach seinem Namen und der entsprechenden Vorschrift gefragt. „Er nannte mir seinen Namen, packte mich kurz darauf mit beiden Händen an den Schultern schob mich zur Türschwelle, während der andere die Tür aufhielt. Dann schubste er mich mit voller Wucht in Richtung eines Bauzauns gegenüber der Eingangstür.“ Beate H. stolperte und fiel gegen den Zaun. Ein Arzt attestierte ihr noch am selben Tag leichte Prellungen, Schürfwunden und eine Gehirnerschütterung. Wenig später konnte Lamin G. die Wache verlassen. Gegen ihn lag weder etwas vor, noch hatte er gegen die Residenzpflicht verstoßen.

Am nächsten Tag ging Beate H. erneut zur Polizeiwache und erstattete Anzeige gegen die beiden Beamten.

Polizeibericht erwähnt keine Anzeige gegen Beate H.

In dem Polizeibericht zu dem Vorfall, der zwei Tage später veröffentlicht wurde, ist weder von Beleidigungen, noch von einem „Ausschlagen mit den Ellenbogen“, noch von einer Anzeige gegen Beate H. die Rede. Allerdings wird mitgeteilt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden angezeigten Polizeibeamten bei der „Zentralstelle für interne Ermittlungen“ in Nürnberg laufe.

Die Strafanzeige gegen Beate H. wurde offenbar erst Wochen später gestellt.

Während das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Polizisten bislang nach wie vor nicht abgeschlossen ist, hat Beate H. ihren Strafbefehl, der am 29. Januar verhandelt wird, bereits Anfang November erhalten.

Von Polizeigewalt und Gewalt gegen Polizisten

Die Zahl der angezeigten Körperverletzungen durch Polizisten bewegt sich seit Jahren bei etwa 2.000 Verdachtsfällen und entspricht – nimmt man die 280.000 Polizeibeamten in Deutschland – etwa der Quote von Verdächtigen in der Gesamtbevölkerung.
Während aber durchschnittlich zwischen 15 und 20 Prozent der angezeigten Körperverletzungen beim Normalbürger angeklagt werden sind es bei verdächtigen Polizeibeamten lediglich zwischen drei und fünf Prozent. Während zwei Drittel der Angeklagten Normalbürger verurteilt werden, trifft es bei Polizisten lediglich ein Drittel.

Erst seit dem Jahr 2009 werden Fälle von polizeilichen Übergriffen in Deutschland statistisch ausgewiesen. Wenig später gab es dann auch eine Statistik über Gewalt gegen Polizisten. Eine unabhängige Ermittlungsstelle zu Polizeigewalt wurde in Bayern erst im vergangenen Jahr eingerichtet.

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Kommentare (8)

  • Marion Puhle

    |

    Einen ähnlichen Vorfall gab es vergangenes Wochenende auch in Berlin (BVG).

    Vorwürfe gegen Polizei
    „Sie haben mich ’Affe‘ genannt“

    Napuli Langa, Mitbegründerin des Flüchtlingscamps, sagt, die Polizei habe sie rassistisch und sexistisch beschimpft. Vorher Eskalation in der U-Bahn.

    Eine prominente Vertreterin der Flüchtlinge vom Oranienplatz erhebt schwere Vorwürfe gegen die Polizei. Die Sudanerin Napuli Langa war nach einer Eskalation zwischen Kontrolleuren und Flüchtlingen in der U-Bahn am Freitagvormittag festgenommen worden. Auf der Polizeistation sei sie von einem Beamten als „Affe“ beschimpft worden, sagte sie am Sonntag der taz. Der Mann habe im Beisein seiner Kollegen zu ihr gesagt „Ich will dich ficken“ und „Ich ficke dich in den Arsch“. Sie sei mehrere Stunden festgehalten worden. Dabei hätten sie zeitweise fünf bis sechs Personen auf den Boden gedrückt. „Sie haben den Müll aus einem Eimer rausgemacht und haben ihn mir über den Kopf gestülpt. Ich wurde festgehalten und konnte nichts dagegen tun“, erzählte sie.

    Am Freitagvormittag war es im U-Bahnhof Hermannplatz nach einer Fahrscheinkontrolle zu Tumulten gekommen. Den Flüchtlingen zufolge waren sie als Gruppe auf dem Weg zu einem Gespräch mit Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD). Bis auf einen hätten sie gültige Fahrscheine besessen, erzählt Langa. Dessen Ticket habe erst ab 10 Uhr gegolten, es sei aber erst kurz vor 10 Uhr gewesen.

    Wie es dann weiterging, ist unklar. Laut Polizei attackierten die sechs Flüchtlinge die BVG-Mitarbeiter verbal, kurz darauf sollen sie sie auch geschlagen und getreten haben. Langa schildert das anders. Sie habe versucht zu beschwichtigen und sei dann aus der Bahn geschubst worden. Einer der Flüchtlinge legte sich nach übereinstimmenden Berichten auf die Gleise, woraufhin der U-Bahn-Verkehr unterbrochen wurde. BVG-Bedienstete hätten ihn wieder hochholen müssen. Einem BVGler habe der 41-Jährige dabei in die Hand gebissen, so die Polizei. Als die Beamten eintrafen, sollen sie ebenfalls attackiert worden sein, heißt es von ihrer Seite. 20 Polizisten waren im Einsatz.

    Auch Napuli Langa soll laut Polizei einen Beamten gebissen haben. Sie sagt, sie könne sich nicht erinnern. Sie sei von den Polizisten zu Boden gerissen und festgehalten worden. Sowohl Langa als auch der Flüchtling, der sich auf die Gleise gelegt hatte, wurden zunächst festgenommen. Auf der Wache am Tempelhofer Damm sei es dann zu den Beleidigungen und der Sache mit dem Mülleimer gekommen. „Sie haben mir den Arm so verdreht, dass er jetzt noch geschwollen ist“, sagte Langa.

    Sowohl Langa als auch der zweite Flüchtling kamen am Freitag wieder auf freien Fuß. Gegen sie wird wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Langa berichtete am Sonntag, sie habe immer noch einen geschwollenen Arm, Schmerzen in der Hand und am Hals. Eine Unterstützerin erzählte, sie seien Freitagabend und den Samstag über im Krankenhaus gewesen.

    Langa ist aus dem Sudan geflohen und lebte 2012 in verschiedenen deutschen Heimen. Sie schloss sich den Flüchtlingsprotesten an und gründete im Oktober 2012 das Camp auf dem Oranienplatz mit. Sie gilt als eine Führungsfigur auf dem Platz, als besonnen und redegewandt.

    Zu den von Langa erhobenen Vorwürfen wollte sich die Polizei am Sonntagabend nicht detailliert äußern. „Uns liegen bislang keinerlei Anzeigen wegen rassistischer Beleidigungen oder Ähnlichem vor“, erklärte ein Sprecher.

    taz 19.01.2014

  • cloud

    |

    Danke für diesen Bericht Herr Aigner !! Wie immer super, dass sie sich für moralisches Verhalten einsetzen…..kann sie gar nicht genug loben….

    wir leben in keinem Rechtsstaat mehr siehe mollath, Tennessee Eisenberg etc….
    die Polizei hat extra Rechte und das ist nie gerecht…die können einen liebevollen, kreativen, netten Studenten einfach abknallen ohne dass es Konsequenzen hat…es ist ungerecht….

  • Thoralf Will

    |

    Nur ein weiterer Fall in der langen Liste von polizeilicher Willkür. Leider.

    Ich habe auch Anzeige gegen einen Polizisten gestellt, vor Monaten. Bis jetzt ist nichts passiert und ich bin mehr als gespannt, ob nicht auch noch einen Anzeige des Polizisten gegen mich hereinrollt. Könnte ja sein, dass beim Tritt des Polizisten in mein Wadenbein die Stahlkappe einen Riss erlitten hat …

    Das beste was man machen kann, ist diesem Berufsstand aus dem Wege zu gehen, da man nie weiss, ob man einem guten Polizisten (sicherlich die Mehrheit) oder einem brutalen Arschloch begegnet, dass sich einen Dreck um Anstand und Recht schert.

    Die innerpolizeilichen Ermittlungsbehörden sind ein zahnloser Tiger.

  • Chris

    |

    Dieser Fall ist sicher ein gutes Beispiel, um auf Mißstände hinzuweisen.

    Aber die generelle Statistik – glauben Sie nicht auch, daß die “guten” Polizisten von “wahren” Straftätern überdurchschnittlich häufig wegen ihres Berufs (zu Unrecht) angezeigt werden? Ich schon.

  • kb

    |

    Inwiefern ist die Ermittlungsstelle unabhängig ?

  • hans

    |

    Is natürlich nie toll wenn die Polizei unnötige Härte zeigt, dennoch ja auch nicht unlegitim das sie Personen, über deren Identität nicht vollständige Sicherheit herrscht, zur Identitätsfeststellung mit auf die Wache nehmen, und diese dann nach kurzer Zeit wieder frei lassen.
    Sicher, Polizisten sollten zu unserem Schutz da sein, und nicht um uns zu verletzen, trotzdem kann ich mir genau vorstellen wie sich die Junge Frau auf der Polizeiwache verhalten hat. Provozieren solange bis eben ein “Übergriff” geschieht, was diesen natürlich nicht rechtfertigt, ist eben auch nicht die richtige vorgehensweise.
    Eine Polizeiwache ist eben auch ein Sicherheitsbereich, auf dem im Normalfall die Einganstüre, um die Polizei vor übergriffen zu schützen, dauerhaft geschlossen bleibt. Da kann ich schon verstehen wenn es die Beamten stört wenn die ganze Zeit, ohne das sie wissen warum, diese Tür auf und zu gemacht wird. Sicher gibt es keine Vorschrift gegen das Öffnen von Türen, oder das dauernde Aufstehen und herumlaufen, aber wenn dadurch Beamten in ihrer Arbeit gestört werden dann gibt es sicher eine Vorschrift die es auch gebietet die Personen zur Ruhe zu rufen.
    Hätte sich die Junge Frau hier, nach dem sie die Dolmetscherin besorgt hatte, einfach ruhig verhalten und nicht provoziert, wäre die Situation auch nicht aus dem Ruder gelaufen.
    Polizeiwillkür ist sicher falsch, man muss aber auch versuchen beide Seiten der Medaille zu sehen, und nicht immer gleich nur gegen die Beamten wettern, die in 90% der Fälle gute Arbeit leisten.

  • Polizisten anzeigen lohnt sich nicht | Regensburg Digital

    |

    […] Bereits im Januar hatten Regensburg Digital und wenig später die Süddeutsche Zeitung über den Fall berichtet. Auslöser der Eskalation auf der Wache war zunächst eine Routinekontrolle der Polizei. An jenem 27. Mai war Beate H. mit drei Freunden, Asylsuchenden, mit dem Auto in Landshut unterwegs. Ihre Begleiter waren nicht angeschnallt. Eine Überprüfung, ob gegen die drei etwas vorliege, blieb ergebnislos. Damit hätte die Angelegenheit beendet sein können. Doch einen Mann wollen die Beamten genauer kontrollieren. Bei ihm hätten sich „Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Asylverfahrensgesetz“ ergeben, heißt es später im Polizeibericht. Erhärten konnte die Polizei diese Verdachtsmomente nicht. Tatsächlich verfügte der Mann über gültige Dokumente, die ihm den Aufenthalt in Landshut erlaubten und die er schon bei der Kontrolle vorgelegt hatte. Dennoch musste er mit auf die Wache. […]

  • „Bestes bayerisches Provinztheater“ | Regensburg Digital

    |

    […] frühen Mittwochmorgen wird heute der Fall von Beate H. vor dem Amtsgericht Landshut verhandelt. Wie mehrfach berichtet, muss sich die 34jährige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung von drei […]

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drin