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Tragisch

Neues aus der Notunterkunft: Ende gut? Noch lange nichts gut!

Hermann K. und seiner Lebensgefährtin drohte der Rauswurf. Foto: privat

Hermann K. und seiner Lebensgefährtin drohte der Rauswurf. Foto: privat

Nach unserer Berichterstattung zu den Notunterkünften hat die Stadt teilweise eingelenkt, teilweise dürfte es bald neuerliche Auseinandersetzungen vor Gericht geben.

Der Rechtsstreit eines schwerbehinderten Paares gegen den Rauswurf aus der Notunterkunft durch die Stadt – wir haben mehrfach darüber berichtet – hat ein teilweise tragisches Ende gefunden. Vor dem Verwaltungsgericht hat die Stadt nun gänzlich eingelenkt: Die beiden “Nutzungsuntersagungsbescheide” für die Notunterkunft in der Aussigerstraße wurden zurückgenommen. Die Stadt schreibt an das Gericht, dass sie “aufgrund der aktuellen Umstände und der Tatsache, dass der Antragsteller körperlich und psychisch angeschlagen ist,…ihren Bescheid aufhebt”.

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Es ist noch irgendwie nachvollziehbar, da die Stadt den Schwerbehinderten, der auf Krücken geht, das letzte Mal vor einem dreiviertel Jahr gesehen hat und sich möglicherweise der „aktuellen Umstände“ nicht bewusst war. Nicht nachvollziehbar ist allerdings der versuchte Rauswurf seiner langjährigen Lebensgefährtin, die bereits seit vielen Jahren im Rollstuhl saß.

Neue Wohnung, neue Schikanen

Die Frau war zum Zeitpunkt des versuchten Rauswurfs im Krankenhaus und ist nun, kurz vor der Rückkehr in die Notunterkunft, an ihren schweren Krankheiten gestorben. Dass das Sozialamt eine sterbenskranke Frau auf die Straße setzen zu wollen, hinterlässt einen ganz schlechten Nachgeschmack.

Der Lebensgefährte der Frau wurde in eine andere, schimmelfreie Notunterkunft umgesetzt. Allerdings, nachdem die Frau gestorben ist, darf er nun nur noch ein Zimmer mit – so die Stadt – 16 Quadratmetern Größe bewohnen, Toilette mit Waschbecken eingeschlossen. Die weiteren Zimmer seiner Notunterkunft bleiben für ihn geschlossen und leer. Und offensichtlich wurmt die Niederlage vor Gericht die Stadt. Sie hat nun seine Unterbringung per Bescheid bis zum 30. September befristet, obwohl er seit 2011 in der Notunterkunft lebt und offensichtlich ist, dass er keine Wohnung finden wird. Sein Rechtsanwalt und Betreuer Otmar Spirk sagt dazu: „Ich bedaure, dass vom Sozialamt statt Hilfe nur Schikane kommt, aber dafür gibt es ja Gerichte.“

Schimmelstreit um 100 Euro

Im Streit mit einer jungen Frau und ihrem 18 Monate alten Kind – wir berichteten ebenfalls – hat die Stadt teilweise eingelenkt und ihre Weigerung aufgegeben, den Schimmel in ihrer Notunterkunft zu beseitigen. Zunächst hatte das Sozialamt ihrem Rechtsanwalt Otmar Spirk geschrieben, die Kosten dafür von geschätzt 100 Euro dürften „nicht dem Steuerzahler aufgebürdet werden”, da die Frau selber schuld sei. Nachdem ein fachkundiger Architekt pro bono die Notunterkunft der Frau begutachtet hatte und zu dem Ergebnis kam, der Schimmel könne durchaus auch ohne Verschulden der jungen Frau entstanden sein, wurde inzwischen ein Vergleich geschlossen: Jede Seite trägt die Hälfte der Beseitigungskosten und die Stadt kümmert sich darum.

Dass wegen 100 Euro Kosten ein Kleinkind weiterhin Schimmelsporen hätte ausgesetzt werden sollen, erschließt sich dem Betrachter nicht. Ebenso bleibt die Frage, warum durch die Unterbringung in den Notunterkünften in der Aussigerstraße eine ganze Generation stigmatisierter Kinder und Jugendlicher herangezogen wird. Wie berichtet, leben 48 Minderjährige in der Notwohnanlage. Die Kosten, die die Gesellschaft hierfür letztlich zu tragen hat, dürften um etliche Nullen größer sein – mal ganz abgesehen von der “menschlichen” Seite, Kinder in Sippenhaft für ihre Eltern zu nehmen.

Rechtswidrige Satzung

Der Hinweis, dass das bisher übliche ungenehmigte Betreten der Notunterkünfte durch Stadtangestellte im Normalfall gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verstößt, also Hausfriedensbruch war, ist nach Mitteilung von Rechtsanwalt Spirk nunmehr beim Sozialamt angekommen. Was aussteht, ist die Änderung der Notwohnanlagensatzung von 1979 durch den Stadtrat. Die Satzung beinhaltet die rechtswidrige Gestattung von ungenehmigtem Betreten. Auf ihrer Grundlage wurden seit vielen Jahren die Bewohner der Notunterkünfte kontrolliert bis schikaniert. Wartet der Stadtrat darauf, bis er vom Gericht zur Aufhebung der Satzung gezwungen wird?

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Kommentare (4)

  • Helmut

    |

    Ein Witz! Schade um die Frau…..
    Die anderen Zimmer bleiben leer? Ja wollen die jetzt WG`s da oben gründen?
    In meinem Nutzungsvertrag stand vor 16 Jahren nichts von unangemeldetem Betreten.
    Mir wurde lediglich mitgeteilt als ich mich beschwerte, was ich tue um diese Anlage zu verlassen, worauf ich sagte nichts, bin freiwillig da und bei dem Ruf der mir jetzt voraus eilt möge er doch sich bemühen. Muss aber zugeben, das ich damals so fertig war, mit diesen Vorurteilen das es mir schon fast Wurst war ob die mich rauswerfen oder sonst was. Mir wurde erläutert auch vom Jobcenter das ich dort zwar eine Postanschrift habe, aber dies keine Mietverträge sind und ich als Obdachloser geführt werde, mit Hinweis auf Taunusstr. und mein Inventar kann im Werkhof eingelagert werden, selbstverständlich auf meine Kosten.
    Die Umsiedlung wollten sie eine Wohnung zu Verfügung stellen die dem gleichen Niveau entspricht. Das war dann eine die war kleiner, fertiger, weder Boiler noch Heizug, noch Wanne oder Dusche, das Bad war komplett rausgerissen, aber was will man machen. Mein Glück war eine Zusage zu einer Wohnung, die nach der Unterschrift für die “neue bessere” Anlage kam.
    Umziehen innerhalb der Anlage war damals auch, leuchtet aber je nach Bedarf ein. Es sollte nur nie Wohnung genannt werden, es verleitet zu falschen Gedanken.
    Wen dort jemand rein muß, sollte der Stadt sofort ohne zu überlegen klar sein, das etwas schief gelaufen ist. Selbst diese sagen “vorübergehend in der Not”. Dann sollten die auch merken das bei manchen vorrübergehend länger wird , nachfragen und forschen um ünterstützend eingreifen zu können.
    Der Kenntnisstand der Stadt über die beiden kranken nicht aktuell oder älter wie , wieviele Monate;´, aber bei der Mutter hausieren? Also nicht nur Kranke schikanieren die evtl Atteste hatten, komisch das vor Gericht zurückgezogen wurde, bei gleichen Argumenten……aber vorher keine Einsicht. Wird die Anlage jetzt regelmäßig kontrolliert oder nicht? Die Mutter schikanieren, weil allein oder man darf es ja nicht sagen, wäre ja üble Nachrede oder sonstwas, sexistisch…….
    Die anderen da oben, haben sich damit abgefunden, oder traut sich die Stadt nicht ran?

  • Else E.

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    Schade, dass die Verwaltung und Stadtspitze sich nur unter permanentem und massivem Druck bewegen lassen. Anscheinend sind die Strukturen langjährig so eingefahren. Jeder, der sich freiwillig und alleine zu Änderungen hinreißen ließe, müsste sich wahrscheinlich massiv mit seinen Oberen und Kollegen auseinandersetzen. Zudem ist das Eingeständnis vor dem eigenen Gewissen, jahrelang falsch gehandelt zu haben, wohl eine der schwierigsten, aber auch edelsten Entwicklungen, die ein Mensch hervorbringen kann. Schwierig, aber möglich – ich höre nicht auf zu hoffen. Sicher ist diese Arbeit keine leichte, die Erfolge begrenzt und Frust und Sinnlosigkeitsgefühle an der Tagesordnung. Bis es im Obdachlosenwesen der Stadt Regensburg so weit kommt, dass Sachbearbeiter sich mitfühlend für diese Menschen in schwierigster Lage einsetzen, braucht es anscheinend einen Rechtsanwalt Spirk, der mit Mitgefühl für die Betroffenen die rechtlichen Möglichkeiten unseres Staates ausschöpft.
    Ich persönlich schätze, dass sich für die betroffenen Bewohner mit einem Geist der Empathie und Kooperation in den entsprechenden Behörden mehr bewirken lassen würde als mit kraftzehrenden Rechtshändeln. Vielleicht spricht sich’s ja herum.

  • Tobias

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    Einhundert Euro? Dafür werden Beamte bemüht?!
    Bei illegalen Migranten und Dombesetzern fließen die Milliarden und Tränen der Empörten (Studenten, Grünen und Linke), sogar in Regensburg Millionen vom Bund (von wegen “darf nicht dem Steuerzahler” aufgebürdet werden) und hier geht die teure Arbeitszeit von lahmar…igen Beamten verloren wegen 100 EUR in einer – vom Steuerzahler – finanzierten Schimmelbude? Irgendwas ist sehr, sehr falsch in diesem Land.

    Die Stadt tut so, als wären es ihre ganz eigenen Gebäude, vom Stadtrat oder jeweiligen Amt (genau genommen deren Mitarbeiter) gebauten und bezahlten Gebäude und Gelände – ist es aber nicht. Der eigentliche Bezahler der Sache, also ich und Sie, wird nicht gefragt. Und das nennt sich dann Demokratie.

  • Man kann Menschen auch mit einer Wohnung töten… » Regensburg Digital

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    […] Frau X erzählt mir, sie leide inzwischen an Depression. Hätte sie mir gesagt, sie werde gleich aus dem Fenster springen, hätte ich es auch gut verstanden. Vielleicht braucht diese fett gewordene Stadt das: Aussortierte Menschen, die vor lauter Verzweiflung aus dem Fenster springen? Mir fällt die sterbenskranke Rollstuhlfahrerin ein, die das Sozialamt vor kurzem im Sofortvollzug a… […]

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