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Vergleich im Rechtsstreit mit CSB-Stadtrat

Wahlwerbung „mit Erinnerungswert“

Rang lange mit sich selbst: Christian Janele. Foto: Archiv

Rang lange mit sich selbst: Christian Janele. Foto: Archiv

Im Rechtsstreit um nicht bezahlte Wahlwerbung hat sich CSB-Stadtrat Christian Janele auf einen Vergleich eingelassen. Doch dafür brauchte es viel Zuredens durch Richter und Rechtsanwalt.

Christian Janele fühlt sich ungerecht behandelt. Das merkt man auch noch, als der CSB-Stadtrat nach einstündiger Verhandlung mit einem kleinlauten „Ok“ schließlich einem Vergleich zustimmt. Wie berichtet, hatte ein Regensburger Grafikbüro Janele wegen nicht bezahlter Rechnungen für Wahlwerbung verklagt. Zunächst ging es um 3.554 Euro, auf die der Unternehmer seit dem zurückliegenden Wahlkampf vergeblich wartete. Als er schließlich einen Rechtsanwalt einschaltete, zahlte Janele, der mittlerweile auch CSB-Vorsitzender ist, namens seiner Partei einen Teil der geforderten Summe. Übrig blieb ein Bruttobetrag von 2.128, 27 Euro, über dessen Rechtmäßigkeit am Mittwoch das Amtsgericht Regensburg entscheiden sollte.

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Ein Treffen von CSB-Veteranen

Als die Zeugen und Zuschauer eintreten ergibt sich ein kleines Wiedersehen ehemals gemeinsamer Kämpfer für die CSB-Sache. Der frühere Vorsitzende und mittlerweile ausgetretene André Schreiber ist geladen. Kurzzeit-CSB-Stadtrat Rudi Prösl hat Janele als spontanen Überraschungszeugen mitgebracht. Und im Publikum verfolgt Thomas Oberberger, der ehedem Geschäftsführer der kurzlebigen CSB-Fraktion im früheren Stadtrat war und die Gruppierung mit großem Knall verlassen hat, die Verhandlung mit belustigtem Blick.

Die Streitfrage umreißt Richter Markus Vogt gleich zu Beginn: Einen schriftlichen Vertrag hatten Janele und der klagende Unternehmer nie geschlossen. Mündlich hatte man die Erstellung des Wahlkampfmaterials vereinbart. Oft kurzfristig, manchmal sei Janele persönlich vorbei gekommen, manchmal telefonisch, berichtete der Kläger. Erste Rechnungen wurden anstandslos bezahlt, doch bei dem strittigen Auftrag will der Immobilienunternehmer weder der Auftraggeber gewesen sein, noch seien Nutzungsgebühren für Fotos und Broschüren vereinbart gewesen. „So etwas zu verlangen, ist Willkür“, wiederholt Janele immer wieder, während er Vogt Postkarten und Fotos zeigt. „Das war doch keine kreative Leistung.“

“Das Plakat wird mir noch lange im Gedächtnis bleiben.”

Doch von Anfang an ist der Richter bemüht, einen Vergleich hinzubekommen. Ohne Vertrag gebe es für beide Seiten ein gewisses Risiko, das aber – angesichts einer bereits bezahlten Rechnung – eher bei Janele liege. Auch über die kreative Leistung könne man geteilter Meinung sein. Das Zipfelmützen-Plakat der CSB mit dem Slogan „Eine frohe Botschaft“ habe in jedem Fall „einen Erinnerungswert“, so Vogt. „Das wird mir noch lange im Gedächtnis bleiben, länger als jedes andere Plakat, auch wenn man nicht feststellen kann, ob es einen positiven Effekt auf die Wahl hatte.“

"Ein Plakat mit Erinnerungswert": die einstmals "frohe Botschaft" der CSB.

“Ein Plakat mit Erinnerungswert”: die einstmals “frohe Botschaft” der CSB.

Auf Vogts Vergleichsvorschlag, die Sache mit der Bezahlung von 1.000 Euro zu erledigen, lässt sich der Kläger nach Beratung mit seinem Rechtsanwalt Christof Hubmann sichtlich schweren Herzens, aber dennoch recht rasch ein. Doch Janele zögert.

Zähes Feilschen

Immer wieder hebt er an: „Fast 40 Prozent Lizenzgebühren. Das geht doch nicht. Das geht doch nicht.“ 500 Euro – das würde er bezahlen, aber doch nicht 1.000. Immer wieder versucht Markus Vogt, Janele zu überzeugen. Auch sein Anwalt Christian Huf flüstert dem Stadtrat irgendwann zu: „Ich würde es machen.“ Doch Janele feilscht weiter. “800 Euro”, sagt er mit hoffnungsvollem Blick, der auf keinerlei positive Resonanz stößt. 900 Euro lässt er Huf anschließend vorschlagen, während der mit peinlich berührtem Blick zur Richterbank murmelt: „Ich versteh es ja auch nicht.“ Doch schließlich, nach zähem Ringen mit sich selbst und unter suchenden Blicken ins Publikum, murmelt Janele ein unterdrücktes „Ok“.

Ein Lichtblick für den CSB-Stadtrat: Bezahlen wird das Ganze nun die Partei, inklusive der Hälfte der Gerichts- und seiner kompletten Rechtsanwaltskosten, die sich in etwa auf weitere 1.000 Euro belaufen.

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Kommentare (7)

  • Oleg

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    Wir stellen fest: Die gezahlte Summe ist ca. die Gleiche wie vor der Verhandlung, nur dass jetzt der Lebensunterhalt “Unbeteiligterer” finanziert wurde, anstatt den Dienstleister ordentlich zu vergüten.
    Als Oberbürgermeisterkandidat sollte man auch schon in der Lage sein ordentlich rechtskräftige Verträge zu fixieren, wenn er schon im Namen der CSB Geschäfte abschließt.

  • Stadtbürger

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    Ist das peinlich. Unfassbar. Feilscht der Typ noch weiter, nachdem ihm das Gericht schon weniger als die Hälfte für einen Vergleich anbietet. Und wie @Oleg schreibt, wozu das Ganze, wenn er jetzt mit Anwalts- und Gerichtskosten das Gleiche zahlt wie vorher gefordert? Scheinbar wollte sich Herr J. nur endgültig öffentlich blamieren. Für mich absolut unglaublich.

  • Kolp

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    Schön gesagt Oleg. Wie heißt es schön… eine Dienstleistung verliert an Wert so bald diese erbracht wurde. Wer hat eig. geklagt?

  • Querdenker

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    Also Janele gibt den Auftrag im Namen der CSB, die wiederum zahlt nicht. Das Grafikbüro hält sich also an den “Anschaffer” Janele. Er hat damit aber persönlich nichts zu tun gehabt und lässt sich trotzdem auf einen Vergleich ein. Die CSB, deren Vorsitz er JETZT ja hat übernimmt seine Kosten. Da hat sich ein Immobilienmakler, “Oberbürgermeisterkandiat a.D”, Stadtrat finanziell aber gemütlich rausbuxiert… Zu sehen waren ja fast nur Plakate mit seinem Konterfei und wenn das Zipfelmützenplakat zwei Jahre später dem Richter noch im Gedächtnis war, hat das Grafikbüro ja die Arbeit richtig gemacht?!
    Schriftlich ist immer gut, aber mal ehrlich, wer macht immer alles schrifltich, vor allem wenns eilig ist und man den anderen auch schon kennt (es wurden ja die anderen Rechnungen auch bezahlt)

  • Sepp

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    Sehe ich das richtig? Janele wird als Christian Janele verklagt (http://www.regensburg-digital.de/grafikbuero-verklagt-csb-stadtrat-janele/19022016/) und einigt sich mit dem Grafikbüro, dass die CSB (die nicht verklagt wurde) die Hälfte der Kosten trägt?!!!!

    Das riecht doch nach Untreue zu Lasten der Partei. Hier sollte man mal ermitteln. Denn die Kosten hat wohl kaum die Partei verursacht und in keinem Fall in voller Höhe wenn es zunächst um 3.554 Eur und dann um 2.128, 27 Euro ging.

    Interessant wäre, ob der Vorstand das abgenickt hat. Die wären dann womöglich gleichfalls wegen Untreue dran. Bleiben Sie da daran, Herr Aigner!

  • RD-Leser

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    Toll geschriebener Artikel. Unglaublicher Fall natürlich. “Politiker” halt.

  • Jürgen

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte keine Behauptungen über einzelne Personen ohne Belege.

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