Baustelle im Fischgässl: Stadt Regensburg drückt beim Brandschutz ein Auge zu
Ein Notausgang war Grundvoraussetzung, um den Gastronomiebetrieb im Fischgässl 4 überhaupt zu genehmigen. Brandschutz. Jetzt hat ein Bauherr ihn ohne Ankündigung mit einem Treppenturm zugestellt – entgegen geltender Vorschriften. Das Bauordnungsamt sieht das nicht so eng.

Josef Schlaffer ist baff: der ehemals wichtige Notausgang reicht jetzt ausnahmsweise auch mit 50 Zentimeter Breite. Foto: as
Die Stadt Regensburg gilt als wachsam beim Brandschutz. Zuletzt zeigte sich das im Februar: Die Besucherzahlen im Kulturzentrum Alte Mälzerei wurden drastisch reduziert – nach einer Kontrolle des Bauordnungsamts. Breitere Türen, ausgebaute und umgebaute Fluchtwege, flankiert von einem neuen Brandschutzkonzept: So lauten die Auflagen. Danach wären wieder höhere Kapazitäten möglich, so die Stadt.
Auch jenseits solcher Fälle achten die Behörden bei Kontrollen darauf, dass Rettungswege frei bleiben und genügend Notausgänge vorhanden sind. Besonders in der Gastronomie.
Wichtiger Notausgang zugebaut
So im El Sombrero im Fischgässl 4 am Kohlenmarkt. Ein Müllraum und ein Getränkelager mussten aus Brandschutzgründen weichen. In der Küche des Lokals hält Pächter Josef Schlaffer seit jeher eine größere Fläche frei, damit der Zugang zum dortigen Notausgang gewährleistet ist.
„Das war eine Grundvoraussetzung für die Genehmigung des Betriebs“, sagt Schlaffer. Und er hält das für richtig. Schließlich geht es im Zweifel – wenn es brennt – um Leib und Leben.

Seit Mai 205 läuft die Baustelle im Fischgässl. Abschluss der Arbeiten – unklar. Foto: privat
Doch seit Kurzem ist dieser Notausgang angeblich nicht mehr wichtig und nicht mehr nötig. Das sagt zumindest das Bauordnungsamt der Stadt Regensburg. Es hat einem Bauherrn, der seit Anfang 2025 im Fischgässl 5 und 7 baut, erlaubt, den Notausgang ersatzlos zuzubauen.
Ohne Information des Pächters, ohne Anfrage bei der Stadt
Die Posse beginnt am 15. Juni.
Als Josef Schlaffer sein Lokal aufsperrt, ist der Notausgang mit einer Treppe samt Holzeinhausung zugestellt. Man kann sich vorbeizwängen – doch das reicht für einen Notausgang nicht.
Ein Bauarbeiter erklärt dem Wirt: Es habe eine Kontrolle der Baugenossenschaft an dem Gerüst gegeben, das dort seit mittlerweile einem Jahr steht. Dabei sei festgestellt worden, „dass der bisherige Gerüstzugang (…) nicht ausreichend sicher und somit nicht zulässig“ sei. Also habe man einfach einen neuen gemacht.

Plötzlich zugebaut: der Notausgang durch das Fenster in der Küche. Foto: as
Ohne Schlaffer zu informieren. Ohne bei der Stadt nachzufragen.
Ordnungsamt fordert unverzügliche Freihaltung des Notausgangs
Schlaffer beschwert sich. Das Bauordnungsamt teilt mit, man werde „diesbezüglich keine Maßnahmen treffen“, und leitet die Beschwerde an das Ordnungsamt weiter.
Das wiederum fordert die Schwinger Immobilien GmbH & Co. KG auf, die „Freihaltung der Notausgänge und die Einhaltung der Auflagen unverzüglich sicherzustellen“. So stehe es in der Baugenehmigung.
Der Bauherr erklärt der Stadt, es gebe leider keine andere Möglichkeit. Seiner Ansicht nach seien die Anforderungen an einen Notausgang dennoch erfüllt.
Amt für Brandschutz sieht Verstoß gegen geltende Richtlinien
Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz sieht das anders.

Das Amt für Brand- und Katstrophgenschutz nahm Maß. Foto: privat
Nach einem Ortstermin schreibt der zuständige Mitarbeiter per E-Mail, zwischen der Einhausung des Treppenturms und der Fassade stünden „lediglich 50 cm zur Verfügung“. „Nach den geltenden Richtlinien ist dieser Abstand leider nicht ausreichend.“ Vorgeschrieben wäre mehr als das Doppelte: 1,20 Meter.
Bauordnungsamt sieht kein Problem
Aber, so der städtische Brandschützer weiter:
„Nach Rücksprache mit dem Bauordnungsamt (…) kann während der Bauphase jedoch auf diesen Flucht- und Rettungsweg verzichtet werden, da ein weiterer Flucht- und Rettungsweg im Thekenbereich vorhanden ist, der über den Flur ins Freie führt.“
Diese Einschätzung überrascht – nicht nur angesichts der Strenge, für die das Bauordnungsamt in anderen Fällen bekannt ist.
Die Tür hinter der Theke lässt sich nur mit leichter Gewalt öffnen. Sie führt in den Hausgang, durch den auch andere Bewohner im Brandfall flüchten würden – und der mündet in eine Tür, die nach innen aufgeht. In einer Panik fatal.
Frage zu Verantwortung und Haftung: Stadt antwortet seit einer Woche nicht
Doch wer haftet, wenn es brennt und Menschen zu Schaden kommen, weil die Stadt Regensburg – das Bauordnungsamt – einem Bauherrn zuliebe beim Brandschutz ein Auge zudrückt? Wer hat das entschieden, mit wem abgestimmt und auf welcher Grundlage? Wer trägt die Verantwortung?
Gastronom Schlaffer will das genau wissen.
„Für mich ist dies insbesondere deshalb von Bedeutung, da die Dokumentation der Entscheidungswege und Verantwortlichkeiten im Hinblick auf mögliche Haftungs- und Regressansprüche von erheblicher Relevanz ist“, schreibt er an das Amt für Brand- und Katastrophenschutz.
Es gehe um die Sicherheit seiner Gäste und Mitarbeiter. „Deshalb bitte ich zudem um Mitteilung der zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen sowie der verantwortlichen Stelle, welche die Entscheidung getroffen hat. “
Eine schriftliche Antwort darauf hat Schlaffer von der Stadt Regensburg, die es sonst beim Brandschutz sehr genau nimmt, seit einer Woche nicht erhalten.
Dokumentation: Die E-Mail von Josef Schlaffer an die Stadt Regensburg vom 24. Juni 2026
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail und die Besichtigung vor Ort.
Ich bitte Sie um Übersendung der schriftlichen Entscheidung beziehungsweise Stellungnahme des Bauordnungsamtes, aus der hervorgeht, dass während der laufenden Baumaßnahme auf den Flucht- und Rettungsweg über das Fischgässel verzichtet werden kann und der verbleibende Rettungsweg über den Thekenbereich und den Flur ins Freie als ausreichend angesehen wird.
Offen gesagt überrascht mich diese Einschätzung erheblich.
Im Zuge der Übernahme und des Betriebs meiner Gaststätte wurde ausdrücklich auf diesen Flucht- und Rettungsweg bestanden. Die Einhaltung dieser Vorgaben war Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit und den Betrieb des Restaurants. Umso unverständlicher ist für mich nun die Aussage, dass derselbe Rettungsweg während der Bauphase plötzlich entbehrlich sein soll.
Darüber hinaus wurde mir vor Ort mitgeteilt, dass die aktuelle Einhausung des Treppenturms durch die BG BAU beziehungsweise deren Aufsichtsperson angeordnet worden sei. In diesem Zusammenhang bitte ich um Auskunft, ob die Auswirkungen dieser Maßnahme auf den bestehenden Flucht- und Rettungsweg vor Umsetzung mit dem Bauordnungsamt, der Brandschutzdienststelle oder einer sonst zuständigen Behörde abgestimmt wurden.
Ferner bitte ich um Mitteilung, wer die Entscheidung getroffen hat, die Einhausung in der nun ausgeführten Form zu errichten, obwohl dadurch der bisher vorhandene Flucht- und Rettungsweg faktisch entfällt beziehungsweise nicht mehr nutzbar ist.
Für mich ist dies insbesondere deshalb von Bedeutung, da die Dokumentation der Entscheidungswege und Verantwortlichkeiten im Hinblick auf mögliche Haftungs- und Regressansprüche von erheblicher Relevanz ist. Ich bitte daher um eine nachvollziehbare Darstellung, welche Stellen beteiligt waren, welche Abstimmungen erfolgt sind und auf welcher Grundlage die Maßnahme genehmigt beziehungsweise umgesetzt wurde.
Da es sich hierbei um einen wesentlichen Bestandteil des Brandschutzes und der Sicherheit meiner Gäste, Mitarbeiter sowie aller anwesenden Personen handelt, bitte ich zudem um Mitteilung der zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen sowie der verantwortlichen Stelle, welche die Entscheidung getroffen hat.
Ich bitte um Verständnis, dass ich mich als Betreiber eines Gastronomiebetriebes bei brandschutzrelevanten Fragestellungen nicht auf mündliche Auskünfte oder interne Abstimmungen verlassen kann und daher auf eine schriftliche Dokumentation angewiesen bin.
Für Ihre Rückmeldung danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen



Lamoral
| #
Witzig dass Gleichheit vor dem Gesetz im Französischen Egalité heißt. Gleicher als gleich oder egaler als egal: Gewerbesteuer sticht. Verstehe es nicht, sind doch SPD regiert. Was also tun, wenn’s brennt. Glück auf!
Schwarzbär
| #
Wenn zwei Interessenlagen, die jede für sich ihre rechtliche Grundlage und Berechtigung hat, mit Wucht zusammenprallen und auf ein anscheinend überfordertes Fachamt treffen, kommen solch “ungewöhnliche” Ergebnisse zustande. Unglaublich!!!
Herr Schlaffer hat in seiner Mail die Widersprüchlichkeit der konkurrierenden Schutzziele und v.a. die Rechtsunsicherheit der eingetretenen Verhältnisse treffend dargestellt. Er steht als Betreiber allein in der Verantwortung für die Sicherheit von Mitarbeitern und Gästen. Er steht dann auch allein da, sollte jemand zu Schaden kommen.
Von daher Herr Schlaffer: Bleiben Sie hartnäckig im Interesse der Menschen, für die Sie Verantwortung tragen und für sich selber.
Für mich, der beruflich viel mit Bauordnungsrecht zu tun hatte, ist die geschilderte Situation haarsträubend. Mich würde v.a. interessieren, ob und wenn ja, wie das Bauordnungsamt Schutzziele abgewogen und bei seiner Festlegung das erforderliche Ermessen ausgeübt hat.
Muck
| #
Es ist doch immer wieder erstaunlich, was in der Stadt geht, wenn Immobilienwirtschaft und Kommunalverwaltung an einem Strang ziehen. Stellt sich nur die Frage: Ist das Bürokratieabbau oder Vetternwirtschaft?
Mr. B.
| #
Brandschutzbestimmungen müssen eingehalten werden.
Wenn hier die zuständige Behörde schon in Unkenntnis ist?
DM
| #
Interessant wäre die genaue Definition in der Baugenehmigung. Handelt es um einen Notausgang, oder einen Notaustsieg? Bei einem Notausstieg gilt gem. Bayerischer Bauordnung eine Mindestbreite von 60 cm – davon wäre man am Bild nicht weit entfernt (Ja, das ist nicht viel).
Zum Entscheidungsvorgang kann ich mir nur vorstellen, dass hier im Gedanken die aktuelle BayBO als Grundlage diente. Seit des Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetz es der Bayerischen Staatsregierung, was eine Novellierung der Bayerischen Bauordnung nach sich zog, gilt eine erdgeschossige Gaststätte erst ab 100 Gastplätzen als Sonderbau. Auch wurde die Erforderniss eines zweiten Rettungsweges bei zu ebener Erde liegenden Geschossen bis 400 m2, wenn der 1. Rettungsweg aus der Nutzungseinheit unmittelbar ins Freie führt aufgehoben.
Soll bedeuten: Ich kann mir vorstellen, dass die Stadt mit diesem Wissen einen vorübergehenden Zustand, entgegen der Baugenehmigung, welche weiterhin Bestand hat, tolleriert.
Warum sich die Stadt nicht erklärt ist natürlich nicht so optimal.
alphaville
| #
Wer ist der Bauherr mit der Extrawurst?
Solitär
| #
“Witzig”! Die Leute, die in dem Haus gewohnt haben, das da jetzt renoviert wird, wurden auch “wegen” dem Brandschutz entmietet. Die Stadt hat, soweit ich das beurteilen konnte, nicht regelmäßig darauf kontrolliert, ob alles konform geht. Dann kam eine Kontrolle, jahrelang nix gemacht und dann wurde es dem Eigentümer und Vermieter zu teuer und er hat an einen privaten Investor verkauft, alle mussten raus: Studierende und Arbeitnehmerinnen, die bisher wenig gezahlt haben.
Dann ist das erstmal leer gestanden, weil der Investor sich mit dem Denkmalschutz überhoben hat, bis diese Baustelle kam und da jetzt alles dicht macht.
(Der gleiche Investor hat auch Wohnungen in der Nähe des HdbyG gekauft, wo, weiß ich allerdings nicht genau und hat schon Immobilien in der Thundorfer.) Ganz schön bitter für alle Beteiligten, außer für den Investor und den alten Eigentümer. Die haben beide ein gutes Geschäft gemacht.
Jakob Friedl
| #
@alphaville
Der Selbe,, der sich die Stadt seit jahren stückchenweise zusammenkauft, aus schönen WG-Wohnungen lukrativere Appartments macht und bei dem die Leute im Minoritenweg auch teuer im Keller wohnen – da wo offiziell keine Wohnungen sind. Folgenlose Anfrage zu den Kellerappartments aus dem Jahr 2023: https://ribisl.org/baugenehmigungen-fuer-kellerappartments/
Jakob Friedl
| #
@alphavile
.. und der präventiv einen Naturgarten zerstört. Am Ende waren es dann stets “99 cm” Stammumfang :-(
https://ribisl.org/fragen-zum-ablauf-der-rodung-des-naturgartens-in-der-jannerstrasse/