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Berufungsprozess im Finanzskandal

Wenzenbach: War Bürgermeister Schmid nur der Schmidl?

Bei der Berufungsverhandlung um den Finanzskandal in Wenzenbach nimmt die Verteidigung von Ex-Bürgermeister Josef Schmid den früheren Geschäftsführer ins Visier. Der, Hans E., hat bereits in erster Instanz einen günstigen Deal für sich ausgehandelt und kann mit einem Privatdossier an Gemeindeunterlagen aufwarten.

Beteuert weiter seine Unschuld und hat sich Strafverteidiger Jan Bockemühl ins Boot geholt: Josef Schmid. Foto: Ostbayern-Kurier

Beteuert weiter seine Unschuld und hat sich Strafverteidiger Jan Bockemühl ins Boot geholt: Josef Schmid. Foto: Ostbayern-Kurier

Ein wenig ziert sich Hans E.. „Das sind meine Originale. Die gebe ich ungern aus der Hand.“ Doch Richterin Elke Escher schafft es mit Charme und Bestimmtheit, den früheren Geschäftsführer der Gemeinde Wenzenbach ohne großes Aufhebens dazu zu bringen, die gewünschten Unterlagen zu übergeben. „Sie kriegen sie ja wieder und wir brauchen sie. Nicht, dass wir sie noch beschlagnahmen müssen“, sagt Escher und lächelt. Als E. etwas zögernd den Schnellhefter übergibt, hat Escher eine Wette gegen Strafverteidiger Jan Bockemühl gewonnen. Am Montag begann vor dem Landgericht Regensburg das Berufungsverfahren rund um den Finanzskandal im beschaulichen Wenzenbach.

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Illegale Zahlungen und Übernahme von Steuerschulden

Vor fast genau einem Jahr war der in der 8.000-Seelen-Gemeinde beliebte Altbürgermeister Josef Schmid zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Von insgesamt 158.000 Euro, die Schmid und sein Geschäftsführer veruntreut haben sollen blieben im Strafprozess am Ende rund 40.000 Euro.

Es geht um eine unrechtmäßige Abgeltung von 109 Urlaubstagen von Hans E.. Er erhielt dafür rund 22.000 Euro in zwei Tranchen als, so steht es in Zahlungsanweisungen aus dem Jahr 2010, die Schmids Unterschrift tragen, „einmalige steuerfreie Zulage“. Schon die Urlaubsabgeltung für Beamte ist illegal. Als das Finanzamt drei Jahre später prüfte und zu dem Ergebnis kam, dass diese Zahlungen versteuert werden müssen, wurden auch E.s private Steuerschulden aus der Gemeindekasse beglichen – wegen des Procederes der „Nettonachversteuerung“ belief sich diese Zahlung auf fast weitere 20.000 Euro. Im Nachgang des Prozesses erhielt E., dass erwähnt die Verteidigung am Rande, einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung.

Von 158.000 Euro blieben rund 40.000

Schon im Vorfeld aus dem ersten Verfahren ausgeklammert hatte das Amtsgericht aus Gründen der Verfahrensökonomie weitere Vorwürfe – Schmid soll sich dicke Fahrtkostenpauschalen gegönnt und auch die daraus auflaufende Steuerschuld von rund 11.000 Euro aus der Gemeindekasse beglichen haben. Es gab unzulässige Leistungsprämien in Höhe von etwa 40.000 Euro für weitere Beamte, darunter der jetzige Bürgermeister von Laaber, und einen Kurztrip zum „König der Löwen“ nach Hamburg mit Unterkunft im Hotel „Monarch“, den sich Schmid anlässlich seines 60. Geburtstags gegönnt haben soll. Der schlug allerdings lediglich mit 600 Euro zu Buche.

Erste Gespräche, mit dem Ziel, die Betroffenen dazu zu bewegen, den Schaden zu begleichen, scheiterten weitgehend. Die Gemeinde erstattete schließlich Strafanzeige und strengt eine Leistungsklage über 158.000 vor dem Verwaltungsgericht an, die allerdings bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens ruht. Aufgedeckt hatte die Angelegenheit der Kommunale Prüfungsverband. regensburg-digital hatte zunächst exklusiv darüber berichtet.

Geschäftsführer engagierte erfahrenen Strafverteidiger

Hans E., der seit 1976 unter verschiedensten Bürgermeistern die Geschäfte der Gemeinde führte, hatte offenbar sofort die Brisanz der Situation erkannt. Er engagierte mit Michael Haizmann einen ausgebufften Strafverteidiger, der für ihn einen vergleichsweise guten Deal aushandeln könnte: Eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten – erst ab zwölf Monaten würde E. automatisch seine Pensionsansprüche verlieren – plus Geldstrafe von 10.000 Euro. Ein Disziplinarverfahren gegen den Verwaltungsbeamten ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

Schmid dagegen beharrte auf seiner Unschuld, erklärte, dass er Hans E. blind vertraut und sich nicht schuldhaft verhalten habe, holte sich mit den Rechtsanwälten Andreas Mühlbauer und Reinhard Brey zwei Parteifreunde (Schmid ist bei den Freien Wählern) an die Seite, die zwar erfahrene Juristen, aber keine originären Strafverteidiger sind – und wurde unter deutlichen Worten von Amtsrichter Dr. Alexander Guth zu zwölf Monaten verurteilt.

Mit Verteidiger-Trio in die Berufung

Für den Berufungsprozess hat sich der 68jährige zu dem Duo nun den erfahrenen Strafrechtler Professor Jan Bockemühl ins Boot geholt und bereits beim Prozessauftakt wurde klar, dass es dem Verteidigergespann nun darum geht, nachzuweisen, dass es Hans E. war, der Schmid in diese Situation gebracht hat.

„Unser Mandant bestreitet, sich in irgendeiner Weise strafrechtlich relevant verhalten zu haben“, so Bockemühl in einer Erklärung, die er zu Beginn der Verhandlung verliest. Wie so oft in Kommunen sei auch Schmid – von Beruf Postbote – auf eine Verwaltung getroffen, die sich besser auskenne als ein gewählter Politiker. Der Bürgermeister habe sich „zu hundert Prozent“ auf seinen Geschäftsführer verlassen und lediglich eine bestehende Praxis, die von E. eingeführt und Usus geworden sei, weitergeführt.

E. ließ sich schon mehrfach den Urlaub auszahlen

Tatsächlich hatte sich Hans E. im Lauf seiner Karriere schon häufiger Gelder auszahlen lassen, die ihm beamtenrechtlich nicht zustehen. Unter Schmids Vorgänger ließ er sich nicht genommen Urlaub, aber auch Überstunden ausbezahlen. Bei Recherchen zum Berufungsverfahren haben Schmid und seine Anwälte sogar entdeckt, dass sich E. solche Zahlungen bereits in den Achtzigern gegönnt hatte. Ein Umstand übrigens, den E. bei seiner späteren Einvernahme als Zeuge auch auf Nachfrage, wie oft das denn vorgekommen sei, verschweigt.

Folgt man Schmids Schilderungen, so wurde die neuerliche Urlaubsabgeltung in einem Gespräch zwischen Tür und Angel mit wenigen Sätzen besprochen. Auf die Frage, ob denn eine Auszahlung möglich sei, habe E. lediglich zustimmend mit den Achseln gezuckt. Unter die entsprechenden Dokumente, die E. ihm später zur Unterschrift vorgelegt habe, habe er, ohne diese groß zu lesen oder nachzudenken, im vollsten Vertrauen auf den Geschäftsführer seine Unterschrift gesetzt, so Schmid.

Als Richterin Escher fragt, ob er als Postbeamter denn nicht gewusst habe, dass Urlaubsabgeltung nicht zulässig sei, erwidert Schmid, dass er sich mit so etwas nie beschäftigt habe. Er kenne außerdem Postboten, bei denen Überstunden ausbezahlt worden seien. Und Ähnliches habe er von Polizisten gehört, die bei Protesten gegen die WAA in Wackersdorf eingesetzt wurden und entsprechende Mehrstunden gehabt hätten.

„Unterschreib das mal schnell…“

Von der Prüfung des Finanzamtes habe er nur am Rande erfahren, die Zahlung der eigentlich privaten Steuerschuld von sich und E., die sich auf über 30.000 Euro beliefen, habe er mit der Neuorganisation der Putzkräfte bei der Gemeinde in Verbindung gebracht. „Da war das dann gar nicht so viel. Ich habe nicht weiter darüber nachgedacht..“ Und er glaube sich zu erinnern, dass E. ihm die entsprechende Zahlungsanweisung mit den Worten „Unterschreib das mal schnell“ vorgelegt habe.

Immer wieder spricht Schmid von dem blinden Vertrauen, das er E. entgegengebracht habe. „Als frisch gewählter Bürgermeister wurde ich von ihm mit den Worten eingeführt: Kümmere Du Dich ums Politische, ich kümmere mich um die Verwaltung.“ Alles, was er ihm vorlege, könne er blind unterschreiben, habe sein Geschäftsführer ihm gesagt. Und daran habe er sich gehalten.

Manchmal stockt Schmid ein wenig, ringt um Worte, scheint aber sichtlich bemüht, sich als naiven, aber ehrlichen und engagierten Bürgermeister zu präsentieren, der es eben nicht besser wusste. Als es um die Unterschrift unter einem Dokument geht, von dem Schmid sich nicht sicher ist, ob er es in diesem Wortlaut tatsächlich gezeichnet hat, räumt er irgendwann freimütig ein: „Ich hätte es aber vermutlich so oder so unterschrieben.“

“Der ist wie die meisten Bürgermeister…”

Als der 62jährige E. am Nachmittag als Zeuge vernommen wird, wirkt der weit besser präpariert als der Altbürgermeister. Er hat Rechtsanwalt Michael Haizmann als Zeugenbeistand mitgebracht. Wegen des noch laufenden Disziplinarverfahrens könnte er die Aussagen weitgehend verweigern, doch dem früheren Geschäftsführer scheint es durchaus ein Bedürfnis zu sein, seine Version der Dinge darzulegen.

Etwas selbstgefällig erklärt E. auf Nachfrage, wofür sich Schmid sich interessiert habe: Der sei eben wie die meisten Bürgermeister. „Die haben Hobbys und dafür interessieren sie sich mehr. Den Rest lassen sie laufen.“ Dann lächelt er Richtung Schmid auf der Anklagebank. Der schaut mit verschränkten Händen, hochrotem Kopf und dem offensichtlichen Bemühen, E. nicht irgendwann erbost ins Wort zu fallen, auf den Tisch, flüstert ab und an mit seinen Verteidigern.

Mehrfach betont E. im Lauf seiner zweistündigen Vernehmung: Er habe die jetzt gerichtsmassigen Dinge immer klar mit Schmid besprochen. Ohnehin sei der Vorschlag zur Urlaubsabgeltung vom Bürgermeister gekommen und er, E., habe diesem – nach der Prüfung des Finanzamts – auch mitgeteilt, dass die von der Gemeinde bezahlten Steuern eigentlich privat zu entrichten seien. Doch Schmid sei dabei geblieben: „Das bezahlt die Gemeinde. So war das abgemacht.“ Da seien ja auch Schmids Steuern dabei gewesen, sagt E. mehrmals.

“Ich fand das nicht so tragisch, wie sich jetzt entpuppt.”

Ob er denn als langjähriger Verwaltungsbeamter nicht gewusst habe, das Urlaub nicht ausgezahlt werden könne und dass das ein Problem sei, fragt die Richterin. „Ich fand das nicht ganz problemlos, aber nicht so tragisch, wie es sich jetzt entpuppt“, erwidert E.. Beim Vorgänger Schmids habe diese steuerfreie Auszahlung ja auch geklappt und damals habe das Finanzamt nichts beanstandet. Für schlimm habe er das Ganze nie gehalten. „Schließlich habe ich dafür ja auch eine Leistung erbracht.“ Die Zahlungsanweisung habe er selbst aufgesetzt. „So etwas gibt man ja nicht der Sekretärin.“

Am Rande: Die Urlaubsauszahlung unter Schmids Vorgänger wurde, wie die Verteidigung beim Prozess erwähnt wird, als Auszahlung von Fraktionsführerentgelten verschleiert. Die Urlaubsabgeltung aus den Achtzigern erwähnt E., wie bereits erwähnt, nicht.

„Einmalige steuerfreie Zulage“ 

Warum er die Urlaubsabgeltung in der Zahlungsanweisung als „einmalige steuerfreie Zulage“ bezeichnet habe, fragt Verteidiger Mühlbauer. Das habe sich irgendwie für Einmalzahlungen in der Gemeinde eingebürgert, sagt E., „wegen der Software“. Er erwähnt als Beispiel Zulagen zu Weihnachten für Mitarbeiter am Wertstoffhof, bei denen das auch so sei. Wenig später, als die Anwälte etwas genauer nachhaken, muss E. einräumen, dass da doch „Weihnachtsgeld“ stehe. „Ich weiß es auch nicht mehr, warum ich das so geschrieben hatte“, räumt er irgendwann etwas lauter ein.

Dass die Buchhaltungsfirma die vom ihm so genannte „steuerfreie Zulage“ dem Finanzamt nicht als zu versteuernde Zahlung übermittelt habe, das wisse er auch nicht, lautet E.s erstaunliche Erklärung. „Davon bin ich eigentlich ausgegangen.“ Tatsächlich hat diese Formulierung dazu geführt, dass die unrechtmäßig ausbezahlten 22.000 Euro zunächst überhaupt nicht versteuert und erst im Zuge einer Prüfung entdeckt wurden. Im Rahmen einer sogenannten Nettonachversteuerung steigerten sich die Kosten für die Gemeinde kaskadenartig auf weitere fast 20.000 Euro. Er habe nicht gewusst, dass das so viel werde, den Begriff Nettonachversteuerung habe er nämlich nicht gekannt.

Das Privatarchiv des Hans E.

Einen dicken Aktenordner hat E. mitgebracht. Immer wieder zieht er Dokumente heraus, um sich erinnern zu können oder sie dem Gericht zu zeigen. Wie sich im Lauf der Vernehmung herausstellt, hat E. ein regelrechtes Dossier angelegt. Von jeder Unterlage habe er drei Ausfertigungen durch Schmid unterschreiben lassen. Zwei für die Abteilungen innerhalb der Gemeindeverwaltung, eines, um sie in seinem Privatarchiv zu hinterlegen.

Doch just eine jener von Schmid unterschriebenen Anweisungen zur Urlaubsabgeltung, eine, von der sich der Ex-Bürgermeister nicht mehr sicher ist, ob sie ihm so vorgelegt wurde und wo sich die Unterschrift mittig auf dem Blatt befindet und unterhalb eine aufklärende Berechnung folgt, ist nirgendwo mehr auffindbar – außer in E.s Privatarchiv. Als die Gemeinde nach Bekanntwerden der Affäre 2014 begonnen hatte nachzuforschen und bei E. nachfragte, fand dieser zunächst kein Schriftstück. Doch pünktlich zum Prozessauftakt in erster Instanz konnte er es vorlegen – als einziges noch existierendes unterschriebenes Original.

Verteidigung kündigt Erklärung zum Zeugen E. an

Rechtsanwalt Bockemühl bezweifelt angesichts dessen die Echtheit des Dokuments. Er bittet Richterin Escher darum, den Zeugen kurz vor die Tür zu schicken und meldet dann seine Bedenken an. „Ich werde einen Antrag stellen, dieses Konvolut zu beschlagnahmen.“ Das Schriftstück will die Verteidigung durch einen Gutachter prüfen lassen. Nach kurzer Diskussion stimmen auch Staatsanwaltschaft und Richterin zu, das man dieses und andere Dokumente brauche. „Aber deswegen mache ich keine Beschlagnahme. Das gibt er uns doch freiwillig, da wette ich“, sagt Richterin Escher und lächelt, ehe sie E. und Rechtsanwalt Haizmann wieder hereinbittet. Und tatsächlich überreicht E. nach erstem Zögern bereitwillig den orangen Schnellhefter, ehe er den Sitzungssaal verlässt.

Für Mittwoch hat die Verteidigung eine Erklärung zur Zeugenaussage des Ex-Geschäftsführers angekündigt. Dass diese so sanft ausfällt wie die Befragung am Montag, darf bezweifelt werden.

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Kommentare (15)

  • Markus Frowein

    |

    Wie hoch wohl die Dunkelziffer in diesem “Geschäftsfeld” (Selbstbedienung) ist?
    Ich meine damit nicht nur Wenzenbach oder Regensburg …

  • Ernst Seler

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    Eine solch ausführliche Darstellung ist bemerkenswert. Vor dem geistigen Auge entsteht Richterin Escher, wie ich sie im Mollath-Prozeß an all den Tagen erlebte: souverän, lächelnd.
    Da regensburg-digital exclusiv erstmals berichtete, ist davon auszugehen – leider – die großen Medien kennen all das Gebaren mancher Bürgermeister. Es hat sich ein System entwickelt, für das vor allem SPD und CDU/CSU verantwortlich ist. Herr Wolbergs ist ja auch nur in ein bestehendes System hineingestolpert. Falls ein Gerichtsprozeß mit Oberbürgermeister Herrn Wolbergs stattfindet, werden sicherlich aus der ganzen Republik Journalisten anreisen. Dann wird noch offenbarer, wie Parteien im Schein der Demokratie in die eigene Tasche wirtschaften, mit oder ohne Kreuz an der Wand. – Auffallend ist der Bericht,, wie im Vorfeld des Prozesses die Justiz “mitspielte”, um die Strafe klein zu halten: “Verfahrensökonomie”!

  • Fridolin

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    “E.s Privatarchiv”
    Was haben dienstliche Unterlagen dort verloren?

  • Wenzenbacher

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    Eine kleine Korrektur zur 5.000-Seelen-Gemeinde: Die Gemeinde Wenzenbach verfügt über rund 8.200 Einwohner, also rund 64% mehr.

  • ExRA

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    Haizmann und Bockemühl quasi als Gegner im Gerichtssaal. Prickelnde Situation! Schade, daß ich nicht in Regensburg bin. Sieht aber wohl nicht gut aus mit der Berufung vom “Schmid Sepp”, so wie sich der Bericht liest. Jedenfalls herzlichen Dank für die ausführliche Reportage, Herr Aigner!

  • exrauberl

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    Lieber Herr Bürgermeister Schmid, dann hâtten Sie auch nur als Schmidl eine Besoldung erhalten dürfen, nicht als Bürgermeister. Denn nachher behaupten ich wußte von nichts mein Name ist Hase!! So einfach geht’s nicht, denn das sind ganz offensichtlich Kumpaneien. Und die müssen hart bestraft werden um Nachahmer abzuschrecken.

  • Lothgaßler

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    Nach diesem Beitrag könnte ich mir schon vorstellen, dass der Geschäftsführer einiges an krimineller Energie eingesetzt hat, und mit dem Bürgermeister auf ein ideales Opfer gestoßen ist. Es ist nicht zu fassen, was in bayerischen Amtsstuben so alles passiert. Dem Ex-Geschäftsführer muss man jetzt sehr genau auf die Finger schauen, das stinkt zum Himmel! Unfassbar, dass dieser Mensch mit nur 10 Monaten Bewährungsstrafe davonkommen soll!

  • Giesinger

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    Köstliche, sehr gute Unterhaltung, was Sie uns da liefern, Herr Aigner!
    Alleine, dies… ich zitiere mal eben
    ————————————————————————-
    „Als frisch gewählter Bürgermeister wurde ich von ihm mit den Worten eingeführt: Kümmere Du Dich ums Politische, ich kümmere mich um die Verwaltung.“ Alles, was er ihm vorlege, könne er blind unterschreiben, habe sein Geschäftsführer ihm gesagt. Und daran habe er sich gehalten.—————————————————————–

    Voll der Lacher!

    Herr Aigner, sollte der Prozess gegen den ruhenden OB irgendwann mal losgehen, könnten Sie uns vielleicht auch mit solchen Schmankerln der Berichterstattung bei guter Laune halten?

    Viele Grüße, Giesinger

  • Mr. T

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    Giesinger, ich will ja Aigners journalistische Leistung in keinster Weise schmälern, aber hier hat er nur zitiert. Mittlerweile schlägt ja die Realität die Satire um Längen. Würde ein Kabarettist so etwas seinem Protagonisten in den Mund legen, würde man ihn zu Recht feiern. Daher auch der aktuelle Erfolg von Heute Show, Extra 3 und so weiter. Man muss nur noch die ganz normalen Nachrichten pointiert verlesen und schon hat man beste Polit- und Gesellschaftssatire.
    Trotzdem ist es nie verkehrt, sich auch mal explizit positiv über hervorragende Lokalberichterstattung zu äußern. Andere tun sich bei selber Nachrichtenlage schwer, über Mittelmäßige Zeitungsberichterstattung hinauszukommen, trotz erheblich mehr Aufwand.

  • erich

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    diese BRD hat schon was von politischer Dekadenz und Kriminalität, aber nur die wenigsten merken es. Wenn es in kleineren Orten schon so zu geht, wie sieht es dann erst in anderen größeren Orten und anderen Möglichkeiten der Selbstbedienung für die Politik und ihnen vor und nachgelagerten Institutionen aus.

  • Schmid-Verteidiger: „Der Zeuge E. hat sich gänzlich desavouiert“ » Regensburg Digital

    |

    […] Wie schon am Montag angekündigt, hat sich die Verteidigung von Bürgermeister Josef Schmid am Mittwoch intensiv der Zeugenaussage des langjährigen Geschäftsführers der Gemeinde gewidmet. Die drei Rechtsanwälte sehen Hans E. als treibende Kraft hinter den Straftaten, deretwegen Schmid zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden war. E. kam durch einen Deal glimpflicher davon: Er einigte sich mit der Staatsanwaltschaft auf eine zehnmonatige Bewährungsstrafe. […]

  • Rosalia Genoveva

    |

    ; )
    Der nächsten Wahlpropaganda chönnte lauten:

    Liebe Birger von scheene Stadt …!

    Nächste Potemkinsche Burgermajsterwahl am … Septemberr.
    Wählt egalwen, weil gibt immer noch wen wer länger in Amt ist dahinter.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “Ernst Seler” – Woher wissen Sie, daß
    Wolbergs “in die eigene Tasche” gearbeitet
    hat?

  • Hein

    |

    @m. vietze
    Wissen Sie mehr, oder können Sie nicht lesen.
    ‘wie Parteien im Schein der Demokratie in die eigene Tasche wirtschaften’ schrieb E.Seler

Kommentare sind deaktiviert

drin