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Wurstwaren-Prozess

Zwei Jahre auf Bewährung für den Porno-Abmahner

Am Montag hatte Thomas Urmann gestanden, heute wurde er verurteilt: Wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs sowie Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelten bekommt der Regensburger Rechtsanwalt zwei Jahre auf Bewährung.

Von David Liese

Thomas Urmann

Thomas Urmann wurde vom Amtsgericht Augsburg zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Foto: Archiv.

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Der als Porno-Abmahner bundesweit bekannt gewordene Rechtsanwalt Thomas Urmann ist nach Informationen der Augsburger Allgemeinen der Insolvenzverschleppung, des versuchten und vollendeten Betrugs sowie der Veruntreuung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelten für schuldig befunden worden.

Eine sogenannte verfahrensvereinfachende Absprache, die am Montag zwischen allen Prozessbeteiligten getroffen wurde, bewahrt Urmann davor, tatsächlich ins Gefängnis zu müssen. Im Rahmen der Absprache hatte Urmann vollumfänglich gestanden und konnte dafür mit einer Bewährungsstrafe von 20 bis 24 Monaten rechnen.

Zwei Jahre auf Bewährung

Diesen Rahmen hat das Augsburger Gericht unter Vorsitz von Roland Fink nun voll ausgeschöpft. Als Bewährungsauflage wurde eine Zahlung von 80.000 Euro an den Insolvenzverwalter der Wurstwarenfabrik sowie 80 Stunden Hilfsdienst angeordnet.

Als Geschäftsführer der „Xaver Schwarz Wurst- und Fleischwarenmanufaktur GmbH“ war Urmann deren Zahlungsunfähigkeit bereits 2009 bekannt. Doch statt fristgerecht einen Insolvenzantrag zu stellen, wurden noch über ein Jahr weiter Aufträge erteilt und Waren bestellt.

Die Staatsanwaltschaft warf Urmann vor, so über 150 Lieferanten um fast 400.000 Euro geprellt zu haben. Außerdem hat Urmann Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter nicht abgeführt. Den Insolvenzantrag im April 2010 stellte übrigens nicht Urmann selbst, sondern die örtliche Krankenkasse.

Große Bekanntheit hatte Urmanns Kanzlei mit Massenabmahnungen gegen vermeintliche Streaming-Nutzer der Plattform Redtube erlangt. Derzeit erklärt diese Abmahnungen ein Gericht nach dem anderen für unberechtigt. In Regensburg verlor Urmann vergangenes Jahr zudem einen zivilrechtlichen Musterprozess. Hier ging es um weitere Massenabmahnungen von Onlineshop-Betreibern mit fehlerhaften Impressums und AGBs.

Verliert Urmann Zulassung als Rechtsanwalt?

Gemäß Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und Strafgesetzbuch verliert Urmann durch die Augsburger Freiheitsstrafe auch seine Zulassung als Rechtsanwalt. Schon im Dezember 2013 hatte der gegen Urmann in der AGB-Abmahnsache prozessierende Rechtsanwalt Dr. Walter Felling einen Lizenzentzug gefordert.  Durch die Verurteilung läuft Urmann jetzt auch Gefahr, seine Zulassung als Rechtsanwalt zu verlieren. Darüber hat die zuständige Anwaltskammer in einem berufsrechtlichen Verfahren zu entscheiden.

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Kommentare (13)

  • Kommentator

    |

    Nach meiner Auslegung der Rechtsanwaltsordnung verliert Herr Urmann nur dann die Rechtsanwaltszulassung, wenn er wegen eines Verbrechens, das die Mindeststrafe von einem Jahr hat, die Zulassung. Betrug ist meiner Meinung nach kein Verbrechen sondern ein Vergehen, das deutlich geringere Mindeststrafen hat.

  • DerHeidi

    |

    Es ist beim Entzug der Zulassung völlig egal ob Verbrechen oder Vergehen.
    Wichtig dabei ist das Gesamtstrafmass der Verurteilung laut StGb.
    Und diese Beläuft sich auf mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe.

  • Rudi S.

    |

    … gut so !!

  • C

    |

    Also, mit der Anwaltszulassung ist das so:

    Man verliert sie nicht automatisch, sondern sie wird ggf von der zuständigen Rechtsanwaltskammer im Rahmen der Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO widerrufen.

    Das MUSS geschehen, wenn mindestens eine von diversen möglichen Voraussetzungen gegeben ist, die in § 14 BRAO aufgezählt sind.
    http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__14.html

    Eine dieser Alternativen ist die dortige Abs. 2 Nr. 2: widerrufen wird, wenn der Anwalt infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Berechtigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat. Das richtet sich nach § 45 StGB: Voraussetzung “Verbrechen” (@DerHeidi: insoweit falsch) + Mindeststrafe 1 Jahr (Vergehen reicht hier nicht).

    Aber der Widerruf kann auch nach anderen Voraussetzungen des § 14 BRAO erfolgen, insbesondere zum Beispiel – Abs. 1 S. 1 – “wenn Tatsachen nachträglich bekannt werden, bei deren Kenntnis die Zulassung hätte versagt werden müssen”, sie also nie erteilt worden wäre. Im diesbezüglichen § 7 BRAO steht aber zum Beispiel auch (siehe dort Nr. 5), daß zu versagen ist, wenn man sich “eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das [den RA] unwürdig erscheinen läßt, den Beruf eines Rechtsanwalts auszuüben”.

    Das umfaßt potentiell alle Straftaten, auch bloße Vergehen, nicht nur Verbrechen. Aber es wird relativ komplex unterschieden zwischen diversen Einzelfällen. Maßgeblich ist zum Beispiel, ob das beanstandete (hier bei Urmann: verurteilte) Verhalten bei der Tätigkeit als Rechtsanwalt (hier: nein) erfolgt ist, ob es sich um Fehlverhalten handelte, das solche Rechtsgüter verletzt hat, deren Schutz einem Anwalt gerade besonders aufgegeben ist (hier: Betrug = Schutzgut fremdes Vermögen = besonders “anwaltsrelevant”) und so weiter.

    In Kürze: Die Sache ist komplexer als es in einem Satz erklärt ist, aber daß hier die Zulassung widerrufen werden könnte, steht sehr deutlich im Raum.

    Denkbar ist, daß Herr Urmann freiwillig auf die Zulassung verzichtet, um etwa eine Begründung der Rechtsanwaltskammer für einen möglichen Widerruf zu vermeiden, um bei späterem Antrag auf Wiederzulassung in einigen Jahren nach einer sogenannten “Wohlverhaltensphase” bessere Karten zu haben oder dergleichen.

    Man kann jedenfalls sicher sein, daß die zuständige Rechtsanwaltskammer sich diese Fragen sehr genau ansehen wird, wenn sie damit befaßt wird, und daß sie sich mit diesen Themen sehr gut auskennt.

  • Schlaumeier

    |

    @ Herr C: Es wäre doch auch möglich, dass das Gericht bspw. ein Berufsverbot ausgeurteilt hat, oder? Dann wäre der Zeitpunkt des Entzugs der Zulassung auch mit der Rechtskraft in Einklang zu bringen.
    Was halten Sie denn davon, als “versierter Jurist” ;-)

  • Lesestoff: Ende August mit 17 Artikeln - Der Webanhalter

    |

    […] Zwei Jahre auf Bewährung für den Porno-Abmahner: Am Montag hatte Thomas Urmann gestanden, heute wurde er verurteilt: Wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs sowie Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelten bekommt der Regensburger Rechtsanwalt zwei Jahre auf Bewährung. Damit verliert er auch seine Lizenz. – http://www.regensburg-digital.de/zwei-jahre-auf-bewaehrung-fuer-den-porno-abmahner/28082014/ […]

  • Lothgaßler

    |

    Endlich, auch wenn zu billig davon gekommen!
    Nachdem U. bereits häufiger verhaltensauffällig geworden ist, wäre mehr an Bewährungsauflagen zu fordern gewesen.
    Das darf zudem kein Signal an Staatsanwälte und Richter sein, ihn in anderen Verfahren zu “schonen”, weil ohnehin schon “hart angefasst”.
    Ich wünsche ihm viel Spass bei einer neuen Arbeitstätigkeit. Vielleicht findet sich ja etwas im Umfeld der von ihm abzuleistenden Sozialstunden.
    150 geprellte Lieferanten und die Sozialkassen hätten sicher auch noch eine Idee, wie der Sozialdienst aussehen könnte.

  • Harry

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    Da sieht man mal wieder, was die Konsequenzen perverser Geldgier sein können… Vorbestraft, Zulassung weg… Naja, er wird genug an Seite geschafft haben…

  • Urmann bleibt Abzock-Prozess fern | Regensburg Digital

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    […] Erst vor zwei Wochen wurde Urmann vom Amtsgericht Augsburg unter anderem wegen Insolvenzverschleppun… Es sieht so aus, als würde Urmann durch dieses Urteil seine Zulassung als Anwalt verlieren. […]

  • hubert s.

    |

    weiß man schon, ob das Urteil tatsächlich rechtskräftig ist.

  • Pornoabmahner: Der letzte Akt ist eingeläutet » Regensburg Digital

    |

    […] Im Dezember 2013 wurden alle Beschäftigten der Kanzlei entlassen. Wenig später wurde Urmann wegen Insolvenzverschleppung bei einer Wurstfabrik zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und gab seine Zulassung als Rechtsanwalt zurück. Der mondäne Zeisstower, in dem die Kanzlei einst […]

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