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Landgericht Regensburg

37-Jähriger wegen Tötung seiner Partnerin vor Gericht

Seit Anfang November steht ein 37-Jähriger aus Neutraubling vor der Schwurkammer des Landgerichts Regensburg. Er soll aus Eifersucht seine Partnerin heimtückisch ermordet haben. Ihm droht lebenslänglich.

24 Mal soll der Angeklagte auf seine Partnerin eingestochen haben. Dann rief er die Polizei. Foto:mb

Es ist Sonntagmorgen, am 6. Februar 2022. Kurz nach 7.30 Uhr geht bei der Polizei ein Notruf ein. „Ich brauche sofort eine Streife“, sagt eine männliche Stimme. „Ich habe eben meine Freundin umgebracht.“ Kurz darauf fahren vor dem Wohnhaus in der Dresdner Straße in Neutraubling mehrere Einsatzkräfte vor. Weil die Gesamtsituation noch unklar ist, wird die Lage vorerst „eingefroren“.

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Diesen Freitag nimmt Mark T. (Name geändert) bereits zum sechsten Mal neben seinem Strafverteidiger Michael Haizmann Platz. Den Sitzungssaal 104 betrat der 37-Jährige an den ersten Verhandlungstagen noch mit Aktenordner vor dem Gesicht. Inzwischen scheint er sich an das Umfeld gewöhnt zu haben, auch weil der Zuschauerraum nicht mehr ganz so gefüllt ist wie zum Prozessauftakt.

Das Verfahren verfolgt der Mann mit dem kurzen, grauen Haar und dem sich an den Gesichtskonturen entlang ziehenden Bart stets aufmerksam.

Einmal fließen Tränen

Dabei wirkt er meist eher wie ein interessierter Beobachter, weniger als jene Person, die vor dem Schwurgericht für seine Tat zur Rechenschaft gezogen werden soll. Emotional wurde er bisher lediglich einmal. Es war die Vernehmung seiner Mutter am dritten Prozesstag.

Als diese von seiner Kindheit erzählte und davon, dass er vom Vater geschlagen wurde, arbeitete es sichtlich in Mark T. Dann wandte sich die Zeugin an den Vater des Opfers, der im Verfahren als Nebenkläger auftritt. „Es tut mir in der Seele weh, dass ihr so leiden müsst wegen meinem Sohn.“ Mit hochroten Kopf kamen T. da erstmals die Tränen. Später fiel er weinend seiner Mutter um den Hals.

3,46 Promille im Blut

6. Februar, gegen 7.45 Uhr in Neutraubling. Ein Nachbar hat den Einsatzkräften die Haustüre geöffnet. Nun warten sie vor der Wohnung auf weitere Befehle. Weil man den Angeklagten und auch das vermutete Opfer am Handy nicht erreichen kann, wird kurzerhand die Tür aufgebrochen.

Doch die Wohnung finden die Beamten zunächst leer vor. Über den Balkon blickt ein Polizist dann in das abgeschlossene Schlafzimmer und sieht Mark T. Vor ihm auf dem Bett liegt ein großes Küchenmesser. Aus einer Whiskeyflasche soll er noch einen kräftigen Schluck genommen haben.

Einen Nachtrunk, also das bewusste Trinken nach der Tat, um einen erhöhten Pegel vorzuweisen, schließt die psychiatrische Gutachterin Dr. Susanne Lausch diesen Freitag in ihrem Gutachten für das Gericht aus. Mark T. hatte wohl schon vor der Tat einen enormen Pegel im Blut. Bis zu 3,46 Promille, so die Annahme anhand der drei Stunden nach der Tat entnommenen Blutprobe.

Gutachterin: Keine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit

Während sein Verteidiger da „wahrscheinlich schon tot“ wäre, ist der Angeklagte Lausch zufolge entsprechende Mengen Alkohol bereits länger gewöhnt. Mit der Arbeitslosigkeit im Jahr 2020 soll er nochmal deutlich mehr getrunken haben als zuvor schon. Täglich mehrere Bier, am Wochenende Hochprozentiges, hätten zu einer gewissen Gewöhnung geführt.

Auch bei über drei Promille könne daher wohl davon ausgegangen werden, dass der 37-Jährige noch weitestgehend kontrolliert agieren konnte. Eine relevante Einschränkung der Steuerungsfähigkeit jedenfalls will die Gutachterin nicht annehmen.

Auch die Polizeibeamten wollen beim Angeklagten keine besonderen Ausfallerscheinungen wahrgenommen haben. Nachdem sie schließlich die Schlafzimmertüre aufbrechen, dirigieren sie den Mann sofort zu Boden. Der kommt dieser Aufforderung auch ohne Probleme nach. An der Wand sehen die Polizisten bereits erste Blutspritzer. Ebenso auf dem Mädchen, das mitten auf dem Bett sitzt, die Tochter des Opfers.

Das Kind wird umgehend aus dem Zimmer geholt, medizinisch untersucht und zum Polizeipräsidium nach Regensburg gebracht. Per Videovernehmung wird das Mädchen dann wenige Stunedn später zu den Ereignissen befragt.

Tochter war mit im Zimmer

Die Vernehmung war am 16. November auch Gegenstand des zweiten Prozesstages. Das abgespielte Video verfolgte der Angeklagte erneut interessiert, wenn auch eher regungslos. Im Saal herrschte anschließend eine drückende Stille. Das Kind soll mitbekommen haben, wie der Angeklagte insgesamt 24 Mal auf seine Partnerin eingestochen hat.

Mark T. – er soll eine enge Beziehung mit dem Mädchen gehabt haben – habe noch gesagt, sie solle wegschauen, und dass es ihm leid tue. Wie viel das Kind im wohl abgedunkelten Zimmer mitbekommen hat, ist unklar. „Wir warten jeden Tag darauf, dass das irgendwann herausbricht“, hatte der leibliche Vater vor Gericht gesagt. Er hat das Kind nun komplett zu sich genommen und eine wöchentliche Therapie organisiert.

Opfer und Angeklagter kannten sich seit vielen Jahren

Mehrere Jahre sollen sich Opfer und Angeklagter bereits gekannt haben, ehe sie 2018 ein Paar wurden. Die Frau soll bis dahin vergeblich um die Gunst von Mark T. gebuhlt haben. Sie soll sogar extra für ihn deutlich an Gewicht verloren und chirurgische Maßnahmen ergriffen haben, um ihm zu gefallen.

Verschiedene Zeugenaussagen deuten auf eine von Beginn an toxische, zeitweise auch von Gewalt geprägte Beziehung hin. Gegenüber der eigenen Mutter verteidigte die Frau den Angeklagten aber immer wieder gegen Vorwürfe und Sorgen. Erst Ende letzten Jahres soll sie in einem Nachbarn jemanden gefunden haben, dem sie sich anvertrauen wollte.

Tat hätte wohl kaum verhindert werden können

Der 53-Jährige spielt im Verfahren als Zeuge eine wichtige Rolle. Niemand sonst war wohl so nahe dran an dem Opfer und dessen Beziehung  zum Angeklagten. Der Zeuge sorgte bei den Verfahrensbeteiligten aber auch einige Male für hochgezogene Augenbrauen. So ist er etwa überzeugt, die Tat hätte verhindert werden können, wäre die Polizei früher eingeschritten.

Derlei Vermutungen trat der Kammervorsitzende, Richter Dr. Michael Hammer, schon am ersten Prozesstag aber deutlich entgegen. Selbst wenn die Polizei nach einem Anruf des Nachbarn damals zur 27-Jährigen gefahren wäre, sie hätte wohl wieder einmal alles relativiert und beschwichtigt. So wie sie es laut der Mutter schon so oft getan habe. Zu sehr scheint die Getötete schon lange vor dem 6. Februar Opfer dieser toxischen Beziehung gewesen zu sein, aus der selbst zu entkommen ihr nicht möglich erschien.

Opfer dachte über Trennung nach

Wie jedes vierte Wochenende üblich, hatte der 37-Jährige Freitagmittag ihre Tochter noch von der Schule abgeholt und mit zu sich genommen. Normalerweise war dann auch die 27-Jährige nach der Arbeit immer dazu gekommen. Aufgrund der gesamten Lage blieb sie Freitag aber fern, soll auch über eine Trennung nachgedacht haben. Den Abend verbrachte sie wohl mit dem Nachbarn, schrieb aber immer wieder mit dem Angeklagten.

Der Nachbar war vermutlich der einzige, der ein akutes Bedrohungsszenario annahm. Noch am 5. Februar schrieb er an das spätere Opfer per Chat, sie wisse um die Gefahr, die vom Angeklagten ausgehe. „Vielleicht passiert heute nichts.“ Dennoch begebe sie sich „absichtlich in die Hölle“, wenn sie trotzdem wieder nach Neutraubling fahre.

Hin und her gerissen, vom Nachbarn im Chat durchaus unter Druck gesetzt, endlich Klarheit zu schaffen, und von Mark T. erneut um ein klärendes Gespräch gebeten, fährt die Frau dann Samstagnachmittag nach Neutraubling.

War die Tat geplant?

Der Angeklagte, das wurde zuletzt immer deutlicher, hat sich da bereits mit der Tötung der Frau beschäftigt. Am 4. Februar soll er gegenüber einem guten Freund davon geredet haben, dass er bald für 15 Jahre ins Gefängnis gehen werde. Bei einem weiteren Telefonat an diesem Tag soll er seiner Partnerin damit gedroht haben, sie zu töten. Nicht das erste Mal, dass der Mann derlei Äußerungen gegenüber anderen Personen hat fallen lassen.

Kommenden Montag wird Strafverteidiger Michael Haizmann sein Plädoyer halten. Für seinen Mandanten geht es um eine lebenslange Haftstrafe.

Am Samstag telefoniert er noch mit seiner Mutter. Es geht um den geplanten Besuch am nächsten Tag. Er soll dabei auch gefragt haben, was mit seiner Wohnung und anderen Gegenständen passiere, wenn er länger weg sei.

Als später die 27-Jährige ankommt, vergewissert sie sich zunächst, ob noch alle Messer in der Küche vorhanden sind. Während die Tochter fernsieht, bereiten die Erwachsenen einen Nudelauflauf zu. Nach der Prämierung des Dschungelkönigs wird die Tochter ins Bett gebracht. Irgendwann legt sich dann wohl auch die Mutter im Schlafzimmer dazu. Der Angeklagte soll die ganze Nacht noch am Computer gezockt und getrunken haben.

Mediziner zeichnet Tat anhand der Spurenlage nach

Frühmorgens betritt er dann das Schlafzimmer. Er sperrt die Türe ab, wirft den Schlüssel weg. Laut der Tochter, die wach wird, sich aber schlafend stellt, sei es erneut zu einem Streit gekommen. Das Licht soll ein paar Mal an und aus gegangen sein. Dann rumpelt es.

Laut dem rechtsmedizinischen Gutachten setzt Mark T. erste Stiche, als die Frau noch im Bett liegt oder sitzt. Das lasse sich anhand der Blutspuren an der Wand herleiten. Die Frau wehrt sich vermutlich noch, wird dabei an den Händen verletzt. Als sie zum Fußende flüchtet, bricht der Bettkasten ein.

Hier setzt Mark T. laut dem Sachverständigen wahrscheinlich einen schwerwiegenden Stich in die Seite und durchtrennt dabei lebenswichtige Blutgefäße. Kurz darauf stolpert die Frau und geht neben dem Bett zu Boden. Sie verliert das Bewusstsein. Mark T. sticht noch mehrmals auf das regungslose Opfer ein. Der Notarzt kann wenig später nur noch den Tod feststellen.

Gewalt gegen Frauen weiter ein großes Problem

Wenige Tage nach der Tar ist das Wort „Femizid“ wieder einmal auf Plakaten zu lesen. Vor dem Frauennotrufdenkmal an der Kreuzung vor den Arcaden hat die feministische Gruppe Eben.Widerspruch zur Kundgebung aufgerufen – im Gedenken an das Opfer.

Am 6. Februar tötete der Angeklagte in Neutraubling seine Freundin. Am Frauennotrufdenkmal in Regensburg wurde nach der Tat der Toten gedacht. Foto: bm

Donnerstag diese Woche, einen Tag vor dem internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November, stellt das Bundeskriminalamt zusammen mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Zahlen über die im vergangenen Jahr angezeigten Fälle von Gewalt durch (Ex-)Partner vor. Zwar gingen die gegenüber dem ersten Coronajahr 2020 um drei Prozent zurück. Im Vergleich zu den Opferzahlen vor fünf Jahren stellt das BKA allerdings auch einen Anstieg von 3,4 Prozent fest.

Jede Stunde 13 Frauen Opfer von Gewalt

Nach dem bisherigen Rekordjahr 2020 – oftmals wird dabei von einer „Schattenpandemie“ während der Lockdown-Phasen gesprochen – wurden für letztes Jahr immerhin 143.016 Fälle statistisch erfasst, in denen ein (Ex-)Partner Gewalt ausübte oder es versuchte. 80,3 Prozent der Opfer sind weiblich, 19,7 Prozent männlich, andere Geschlechter werden vom BKA bisher nicht erfasst.

Demnach werden nach wie vor jede Stunde durchschnittlich 13 Frauen Opfer von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung, Bedrohung, Stalking, Nötigung, gefährlicher Körperverletzung, Vergewaltigung oder Femizid – Tötungsdelikte gegenüber Frauen aufgrund ihres Geschlechts.

Anklage lautet auf heimtückischen Mord aus Eifersucht

Auch im Fall von Neutraubling war am Ende wohl die Eifersucht von Mark T. Hintergrund der Tat. Wie schon in einer früheren Beziehung, sollen auch im Fall der 27-Jährigen ehemalige Liebhaber immer wieder Thema gewesen sein. Er selbst soll deshalb mehrmals therapeutische Hilfe aufgesucht haben. Dennoch drängte er seine Partnerin zu einem Lügendetektortest in Stuttgart.

Laut der psychiatrischen Gutachterin habe sich beim Angeklagten schon in der Kindheit das Gefühl festgesetzt, immer wieder zurückgewiesen worden zu sein. Fehlende Emotionalität der Mutter und ein steter Konkurrenzkampf mit den Geschwistern habe bei ihm einen „unbewussten Selbstwertkonflikt“ ausgelöst, gepaart mit narzisstischen und egozentrischen Persönlichkeitsakzentuierungen.

Anfang Februar sah er sich dann mit dem Verlust seiner Partnerin konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklage von einer heimtückischen und grausamen Tat aus niederen Beweggründen aus. Dem Mann droht damit eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Kommende Woche sollen bereits die Plädoyers gehalten werden. Am Mittwoch will das Gericht das Urteil verkünden.

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Kommentare (9)

  • R.G.

    |

    Bitte hört alle auf, statistisch verharmlosend und fremdwörtelnd von Femiziden zu sprechen!
    Das nimmt den Opfern ihr Würde. Sie sind keine Zahl in einer Tabelle und kein Fachbegriff, auch wenn Sozialarbeiter und Studierte Opfer gerne darauf reduzieren.

    Die hier beschriebene Tat zeichnet nach meiner Meinung einen Frauenhasser und schlechten Vater , einen der sich vor lauter Selbstmitleid In todbringende Wut hineinsteigerte – für mich ein Zerrbild von einem Mann!
    Leider sind Menschen mit schlummernder Gewalt, wenn es ihnen im Moment nützt, verführerisch. Das macht es ihren Partnern schwer, die Hoffnung auf eine Wiederkehr der Liebe zu verlieren.

    Frauenhass ist verächtliche Schwäche.

  • SchröckHans

    |

    Kann nicht ganz folgen: Der Begriff “Frauenhass” ist o.k., weil nicht “fremdwörtelnd, und/oder “statistisch verharmlosend”? Wenn jemand Frauen tötet, weil sie Frauen sind, also aus Frauenhass, dann sollte man den deutschen Begriff verwenden, auch “misogyn” ist dann wohl abzulehnen, weil man studiert haben muß, um das Wort zu kennen?
    Mir tun sich da Abgründe von “deutschtümelnden” und intellektuellenfeindlichen Reflexen auf, die aber gewiß weit von sich gewiesen werden. Abgesehen davon, finde ich es statistisch alles andere als verharmlosend, vielmehr erschreckend, wenn Frauen nur wegen ihres Geschlechts umgebracht (oder in sonstiger Weise um ihre Würde gebracht) werden. Die Unantastbarkeit wird doch gerade wegen Frauenhass in noch direkterer Form in Frage gestellt, das Motiv rechtfertigt also die Bezeichnung “Femizid”.
    Abgesehen davon ist es doch für die Gesellschaft “statistisch” schon relevant, ob wir weiterhin Institutionen finanziell durchfüttern sollten, die eine grundsätzliche Abwertung von Frauen schon in ihrer Agenda sich nicht entblöden zu formulieren. Und was, wenn nicht die Statistik, könnte uns Argumente gegen das massenhafte Auftreten von “Einzeltätern” liefern?

  • xy

    |

    Die Frau wurde doch nicht “nur wegen ihres Geschlechts umgebracht”, sondern aus Eifersucht, weil sie einen Anderen hatte. Eifersucht ist bei beiden (bzw. allen) Geschlechtern eines der stärksten Mordmotive, also nicht nur bei Männern gegen Frauen, und nicht “nur wegen ihres Geschlechts”, sondern auch umgekehrt.

  • R.G.

    |

    @
    SchröckHans
    26. November 2022 um 12:34 | #

    Das Wort “mysogin” gleich zu Beginn zu verwenden, ist gleichfalls abzulehnen.
    Zum Femizid: Mag ein Fall, nach gründlichem Nachforschen, vom Täter angeblich aus einem allgemeinen Frauenhass mit verursacht sein, so ist es grob verkürzend, alles darauf zu schmälern und aus frischen Fällen Fachworte für die Statistik zu machen, ehe die Leiche kalt ist.

    Eine uns vom Sehen gut bekannte Frau lag in der Intensivstation.
    Ihr war der Bauch aufgeschlitzt worden, voller Hass.
    Ein Femizid? Nein, der Geliebte des Opfers hatte eigentlich eine Frau, mit der über Jahre liebevoll umgegangen war, obwohl es nicht erwidert wurde.
    Eine Hasstat aus Eifersucht? Nein, auch das nicht.
    Die Noch-Gattin fürchtete, ihr neu gebautes Haus zu verlieren, wenn der Mann sich scheiden lasse. Ihn habe sie ohnehin nicht mehr wollen. In ihrer Besitzgier stach sie die Nebenbuhlerin beinahe tot.

    Was meinen Sie, was von den wirklichen Gefühlen hätten die Ermittler erfahren, wenn es in einem von einem Mann begangenen Fall gleicher Art nur um die Frage gegangen wäre, Femizid oder nicht?

    Sie schreiben: “Mir tun sich da Abgründe von “deutschtümelnden” und intellektuellenfeindlichen Reflexen auf, die aber gewiß weit von sich gewiesen werden.”
    Wenn ein Jemand in der Arbeit intellektuelle Überlegenheit raushängen lassen möchte und den Gebrauch der Muttter- bzw. Ortssprache für Deutschtümelei hält, hat “Es” sich als unfähig für den gefühlsmäßig reifen Umgang mit Hilfesuchern bewiesen.

  • Luck

    |

    War wirklich Eifersucht und nicht vielmehr Besitz- und Herrschaftssucht das maßgebende Motiv?
    Und basiert eine solche Mangelsozialisation nicht auf fehlenden Erkenntniswillen trotz eigener Gewalterfahrung und wohl auch Vereinnahmungsversuchen?
    Ist Fehlverhalten an eine bestimmte Person gebunden oder grundsätzlich allgemein an Verhaltensweisen?
    Quod Jovi, non bovi licet?
    Warum ist eine vorübergehende Unterbringung einer strukturell gefährdenden Person vorübergehend von Amts wegen nicht möglich oder nicht gewünscht? Kann das potentielle Opfer die Gefahr aufgrund ihrer personalen Abhängigkeit wirklich so gut beurteilen, dass jede Agenda von dieser anhängt?
    Wäre ein klarer Schuss vor den Bug nicht auch für den potentiellen Täter besser gewesen?
    Ein Mensch, der anscheinend sein Leben nicht im Griff hatte, kompensiert dies durch den Griff auf ein anderes Leben.
    Ist es nicht in jeder Hinsicht verwerflich, solche Abhängigkeiten derart schamlos auszunutzen?

  • SchröckHans

    |

    @R.G.
    Wer hat eigentlich angefangen mit “Frauenhass”, um später mit einem “angeblich” wieder zurückzurudern? Bitte nochmal die eigenen Beiträge lesen.

  • Mr. T.

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    Erschreckend, wie einem Rechtsstaat die Hände gebunden sind, um ein sich abzeichnendes Verbrechen zu verhindern. Zumindest wenn es um einen Mord geht. Hätte der Täter im Verdacht gestanden, möglicherweise einen Stau zu verursachen, hätte man ihn wegsperren können, sogar ohne umständliche Anklage und Verhandlung. Freie Fahrt vor freiem Leben.

  • xy

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    Oben heißt es: “Erschreckend, wie einem Rechtsstaat die Hände gebunden sind, um ein sich abzeichnendes Verbrechen zu verhindern.”

    Ich sehe keinen “erschreckenden” Geburts- oder Entwicklungsfehler des Rechtsstaats. Der Richter hat doch klar zu erkennen gegeben, dass die “Tat hätte wohl kaum verhindert werden können”. Wo soll da also ein Versagen des Rechtsstaats liegen, es sei denn, man würde fordern, was so sicher, wie das Amen in der Kirche demnächst noch kommen wird, dass man alle Ehemänner ab der Hochzeitsnacht vorsorglich einsperren läßt, weil sie alle unterschiedslos potenztielle Femizider sind.

  • Mr. T.

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    Ich rätsele gerade, wie man die Buchstaben meines Beitrags so zusammensetzen kann, dass da “Versagen des Rechtsstaats” steht.
    Wobei ja die jüngste Erfahrung zeigt, dass der Rechtsstaat verdammt schnell versagen kann. Es muss halt Gründe geben, die in Bayern als wichtig genug erachtet werden, um die Rechtsstaatlichkeit auszuhebeln. Stau verursachen zum Beispiel. Mord eher weniger.
    So hat eben jede Regierung ihre Prioritäten. Wie auch beim Umgang mit Drogen. Während Drogen, die eher harmlos machen, vehement bekämpft werden, werden Drogen, die hochgradig aggresiv machen, breit gefördert. Im vorliegenden Fall scheint das den tragischen Tod der Frau mit begünstigt zu haben.

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drin