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Kommentar: Strafantrag gegen Karlheinz Götz

Vom Götzen-Dienst zur Wahrheitsfindung

Die fragwürdige Doktorarbeit des Regensburger Putzunternehmers Karlheinz Götz sorgt in Akademikerkreisen nach wie von für Verärgerung. Ein Lehrer und ehemaliger Hochschullehrer aus Nordrhein-Westfalen hat nun Strafantrag gegen Götz gestellt. Wir veröffentlichen hier seinen Kommentar dazu.

Gastkommentar von Dr. phil. Bernd Dammann

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Karlheinz Götz mit Innenminister Herrmann bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes. Foto: pm

Mehr als acht Jahre lang ist es dem Regensburger Saubermann Blitz-Blank Karlheinz Götz gelungen, sein heimisches, vorwiegend katholisches Publikum in Stadt und Region nach allen Regeln medial vermittelter Selbstdarstellung an der Nase herumzuführen. Er schmückte sich mit einem in Spanien erworbenen Doktortitel und erfüllte sich damit, wie er es selbst formuliert hat, einen Lebenstraum. Das schien der größte Coup in seinem auch sonst sehr erfolgreichen Berufsleben zu sein, mit dem er lange ungestört Eindruck zu schinden vermochte. Nun ist die Strafverfolgungsbehörde in Regensburg aufgerufen worden, sich mit dem „Akademiker“ Götz doch einmal näher zu befassen.

Strafantrag wegen Titel-Missbrauchs

Wegen der missbräuchlichen Führung der deutschen akademischen Grade „Dr.“ und „Dr. phil.“ (§ 132 a StGB) wurde nämlich inzwischen nicht Strafanzeige, sondern Strafantrag gegen Götz gestellt. Wenn keine gegenteilige Weisung aus dem Justizministerium in München kommt, wird die Strafverfolgungsbehörde in Regensburg jetzt nicht mehr umhin können, sich mit dieser – beschönigend ausgedrückt – „Köpenickiade“ zu befassen, und zwar unter dem Gesichtspunkt des Verdachts, sich in diesem Zusammenhang einer wahrlich stattlichen Anzahl strafbewehrter Tatbestände schuldig gemacht zu haben. Es geht dabei nicht um „Kavaliersdelikte“.

Der Autor Robert Werner gab auf Regensburg-Digital mit seiner vernichtenden Kritik an dem Machwerk, das Götz von der spanischen Universität Oviedo als promotionswürdig abgenommen wurde, die entscheidenden Anstöße und Hinweise.

Kontrollinstanzen und Prüfstellen wurden umgangen oder hinters Licht geführt. Die ‚Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen‘, kurz ZAB, bei der Kultusministerkonferenz (KMK) in Bonn wird in der Regel gefragt, wenn es um solche Fälle wie die Eintragung eines spanischen Doktortitels in einen deutschen Personalausweis geht. Sie erklärte dem anfragenden Robert Werner inzwischen, die in Oviedo ausgestellte Promotionsurkunde des Herrn Götz sei ihr damals nicht vorgelegt worden. Deswegen sei sie mit diesem Fall nicht befasst gewesen.

Ministerium reagiert mit Achselzucken

Auch das bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Bildung gibt sich zugeknöpft. Es reagierte auf eine diesbezügliche Anfrage von Robert Werner nur mit Achselzucken. Mit dem Casus Götz sei man in 2005/06 nach überprüfter Aktenlage nicht befasst gewesen. Jedenfalls sei dazu kein Schriftwechsel vorhanden. Nun ja, „Nutzfreundschaftsnetzwerke“ (Jürgen Kaube, FAZ) funktionieren in der Regel nicht nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften behördlicher Aktenführung, wenn es unter CV- und KV-Brüdern auch auf dem kleinen Dienstweg unter Umgehung des Grundsatzes der Schriftlichkeit geht.

Herr Karlheinz Götz wird jetzt möglicherweise die für ihn wohl bittere und unchristliche Erfahrung machen, dass diejenigen, die ihn einst gewähren ließen, behilflich waren und hochjubelten, von ihm abrücken und ihn im Stich lassen werden, um sich selbst so schnell wie möglich auf die sichere Seite zu bringen. Jetzt wird es vielleicht auf einmal niemand mehr gewesen sein wollen, der ihn des Geldes wegen hofierte und ihn mit Ehrungen (Runtinger Medaille, Bundesverdienstkreuz) überhäufte.

Die unerfreuliche Rolle der Universität Regensburg

Besonders befremdlich mutet dabei die Rolle der Universität Regensburg an, die vor dieser tolldreisten Eskapade ihres Mäzens Götz die Augen verschloss und jetzt beharrlich dazu schweigt, obwohl ihr damaliger Rektor es doch schon in 2005/06 hätte besser wissen müssen!

Es war die Universität Regensburg, die – just als es einen warmen Geldregen aus seiner Hand gab – den spanischen Doktor Götz im Jahr 2006 zum akademisch geadelten Träger des allein und ausschließlich an deutschen Universitäten zu erwerbenden Doktorgrad eines „Dr. phil.“ erhob. Man kann es kaum glauben, aber so steht es in der Regensburger Universitätszeitung ‚U-Mail‘ , Ausgabe 5, Oktober 2006 schwarz auf weiß geschrieben. Der „böse Schein der Käuflichkeit“ schwebt nicht nur über der spanischen Universität von Oviedo.

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