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17 Okt2011
+++UPDATE+++ Bayerntrojaner: Strafanzeige gegen Joachim Herrmann
UPDATE: Der Artikel enthielt mehrere Fehler in Bezug auf die Funktionen und Überwachungsmöglichkeiten des „Bayerntrojaners“ und wurde am 20.10.2011 überarbeitet. Wir bedanken uns für die Hinweise unserer Leser und bitten die Fehler zu entschuldigen.
Die Piratenpartei Bayern hat am Montag zusammen mit dem Regionalverband Südbayern der Humanistischen Union Strafanzeige (hier als PDF) gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann, den Präsidenten des bayerischen Landeskriminalamts sowie gegen weitere beteiligte Personen erstattet. Es geht um den sogenannten „Bayerntrojaner“.
Vor gut einer Woche hat der Chaos Computer Club (CCC) aufgedeckt, dass insbesondere das bayerische Landeskriminalamt bei Ermittlungsverfahren ein Computerprogramm der hessischen Firma DigiTask zum Einsatz bringt.
Vorgeblich sollte damit nur eine Überwachung von Internet-Telefonaten über das Programm Skype möglich sein. Tatsächlich fertigte das Programm auch Screenshots an, über die die Ermittler mitlesen konnten. Bereits das ist grundgesetzwidrig.
Durch das Nachladen entsprechender Funktionen wären sogar noch viel weitreichendere Überwachungsmaßnahmen möglich gewesen: Unter anderem hätten Mikrofon und Web-Kamera am PC von den Ermittlern genutzt werden können. Dateien könnten auf der Festplatte gespeichert werden, ohne das der Nutzer etwas davon mitbekommt. Das bayerische Landeskriminalamt bestreitet, von dieser Möglichkeit gewusst zu haben. Auch habe man das Programm so nicht bei DigiTask bestellt.
Offiziellen Angaben zufolge kam das Programm in Bayern bislang 22 Mal zum Einsatz, davon zwölf Mal in diesem Jahr. Alles im Rahmen der geltenden Gesetze, behauptet Innenminister Joachim Herrmann, im Widerspruch zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Onlinedurchsuchungen im Jahr 2008 und zu einem Beschluss des Landgerichts Landshut vom Januar 2011, sagen (nicht nur) die Anzeigenerstatter.
Schon die Beschaffung illegal
Nicht erst der Einsatz, bereits dessen Anordnung und die Beschaffung des Programms seien strafbar gewesen, heißt es in der Strafanzeige. „Zum Kreis der mutmaßlichen Täter gehören deshalb insbesondere Innenminister Herrmann, die beteiligten Beamten des Innenministeriums und des Landeskriminalamts, allen voran dessen Leiter, Peter Dathe“, schreibt der von der Piratenpartei beauftragte IT-Rechtler Thomas Stadler. Zu den aufgeführten Straftaten zählen unter anderem das Ausspähen und Abfangen von Daten, Datenveränderung, sowie Computersabotage.
„Wenn sich Behörden nicht an geltendes Recht und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten, muss sich der Rechtsstaat dagegen zur Wehr setzen können“, begründet der Landesvorsitzende der Piraten, der Oberpfälzer Stefan Körner, diesen Schritt. „Ob die Justiz zu einer konsequenten Ermittlung in dem Fall fähig und willens ist oder dabei versagt, wird sich jetzt herausstellen.“
Bundesweit soll die Ãœberwachungssoftware in den letzten drei Jahren rund 100 Mal eingesetzt worden sein.
Die Piraten sind übrigens nicht die ersten, die Strafanzeige wegen des Bayerntrojaners erstattet haben. Bereits am Sonntag hatten die Augsburger Jusos sich zu diesem Schritt entschlossen, diese allerdings noch „gegen Unbekannt“.
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“Von der vorsätzlichen Missachtung von Grundrechten und verfassungsrechtlichen Vorgaben” sprechen auch die Kollegen auf LEGAL TRIBUNE. Mehr dazu habe ich auf http://www.aktionboss.de verlinkt.
Aus Gründen der Frage struktureller Zuständigkeiten bei der beantragten Strafermittlung ist es ratsam und zulässig, die Strafanzeige – auch – beim Bundesgeneralanwalt einzureichen. Auch wenn dieser zur Bearbeitung nicht zuständig sein mag, ist diese Behörde stets zur Entgegennahme (!) gerade einer solch politisch brisanten Anzeige verpflichtet. Auch förderte es die Transparenz.
Die Person der Bay. Justizministerin ist in der Anzeige nicht erwähnt. Sie ist Dienstvorgesetzte der Generalstaatsanwälte in Bayern und der Oberpräsidenten. Meine Wissens wäre eine Genehmigung der Ministerin zu einer – potentiellen – Anklageerhebung immer notwendig . Aber wie wahrscheinlich?
Daher:
Wie im Fall der Tötung von T.E, der von der SZ berichteten polizeilichen Vorfälle in Rosenheim etc. wird sich auch hier die Frage der Errichtung einer – bundesweiten – unabhängigen, ggf. nur dem Berliner Parlament unterstellten Ermittlungsbehörde aufdrängern. ai sollte meiner Meinung nach seine Stimme erheben. Geht es doch um die Frage der Rechtmäßigkeit/Strafbarkeit der Eingriffe in bürgerliche Freiheitsrechte – IT-Grundrecht – dessen Grundlage u.a. Artikel 1 GG ist. Die “Achtung und der Schutz” der WÃœRDE aller hier lebender Menschen ist “Aufgabe aller staatlichen Gewalt”. Es waren die Untaten der Naziherrschaft, welche die Männer und Frauen des Grundgesetzes veranlassten, Artikel 1 an die Spitze unserer Verfassung zu stellen. Die Grundrechte sind ABWEHRrechte gegen den Staat.
den Artikel 1 über die unantastbare Würde finde ich eher schwach.
Erstens ist Würde ein schwammiger Begriff; zweitens ist “unantastbar” für mein Sprachgefühl ganz einfach falsch, denn es kommt immer wieder vor, daß die “Würde” eben doch angetastet wird – siehe obige Beispiele.
Die ursprüngliche Formulierung des Art 1, Absatz 1, getroffen vom Herrenchiemsee-Konvent, war viel deutlicher:
“Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.”
Es ist nicht möglich, sich dagegen zu wehren, daß irgendjemand gegen einen selber eine Strafanzeige erstattet. Ich denke, daß jedermann bewußt ist, daß es die Erstatter der Strafanzeige gegen den Minister auf einen lediglich symbolischen Effekt abgesehen haben.´Die wissen natürlich selber, daß die behauptete Straftat nicht vorgelegen hat.
Die in der Strafanzeige vorgetragenen Tatsachen – begründen sie nicht den Verdacht, dass die Funktionsträger jedenfalls die Verletzung von Verfassung und Gesetz billigend in Kauf nahmen, also vorsätzlich handelten? Gelten doch die vom BVerfG gebilligten Eingriffe nur bei Schwerstkriminalität?
Unter den Voraussetzungen der Artikel 59 und 61 Bayerischer Verfassung kann im Ãœbrigen Ministeranklage beim Bay. Verfassungsgerichshof eingelegt werden – notwendig wäre hierfür der Nachweis vorsätzlichen Handelns durch den Minister.
Hinzuweisen ist auf zwei Artikel: Auszüge
In Behörden und Politik “agieren Funktionsträger, die die Staatsmacht nicht nur repräsentieren. Sie sind mit der Macht ausgestattet, Zwang und Gewalt auszuüben, um dem Recht zur Geltung zu verschaffen. Wie aber können Verantwortliche, die das Recht mit Füßen treten, sich anmaßen zu behaupten, sie würden das Recht schützen? Das Grundgesetz ist kein nach Belieben den Umständen anpassbarer unverbindlicher Leitfaden. Es ist unmittelbar geltendes Recht, und diese Menschen haben nicht nur das Recht gebrochen, sondern auch ihren Amtseid.”
Pavel Mayer, FAZ http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/netzfreiheit-die-antwort-der-piraten-11495541.html
Sagt ein “Mitbürger”, der GG nicht schreiben, geschweige denn im Ansatz verstehen kann, wie auch sonst so manches nicht, wie alle seine Beiträge beweisen.
Zumal er nicht einmal zwischen sich und anderen, gar – jedermann – zu unterscheiden vermag.
Meinen Sie im Ernst, Ihre primitive Propaganda, in Endlosschleifen hier präsentiert, beeindruckt irgendjemand, der auch nur über zwei funktionierende Großhirnzellen verfügt?
Diese verfassungswidrige Tat hat erwiesenermaßen stattgefunden.
Für Sie besteht Wahrheit offensichtlich darin, dass sie von aktiv “staatstragenden” Personen behauptet wird, und was diese tun und sagen ist unanfechtbar.
Ob jetz Herrman tatsächlich dafür verantwortlich ist, lasse ich mal dahin gestellt. Der Einsatz des Trojaners wird durch unzählige richterliche Anordnungen erlassen. Dann kommt er zum Einsatz. Wo man dann die Grenze zieht und ob man tatsächlich eine Grenze bei schwerstkriminellen, die Sie lieber Leser und mich mal einfach durch einen terroristischen Akt auslöschen könnten, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Mir gefallen aber derzeit die Argumentation des CCC, die selbst nicht nur unbelastete in Ihren Reihen haben und die Argumentation der Piratenpartei überhaupt nicht. Wenn die Piraten hier Anzeige stellen, dann bitte auch gegen jeden Hack und Trojaner der sich auf User-Rechnern befindet und z.B. Kreditkarten-Daten, E-Mails, Bankdaten, persönliche Bilder oder gleich ganze Festplatten lädt und in die unendlichen weiten des Internets verschickt. Man kann ohne weiteres technisch feststellen woher diese Trojaner kommen (wie jetzt vom CCC auch bewiesen) und hier auch ansetzen. Beides ist Internetkriminalität und wer beim Bundestrojaner A sagt, muss auch Konsequenterweise bei den anderen auch B sagen. Auch wenn man sich dann mal mit Staaten wie Russland, der Türkei und China anlegen muss (derzeit die Spitzenplätze von Trojanern, Spam-Bots, Malware laut Kaspersky). Es wird dann unbequem und man wird keine Diskussion wie bei Herrmann haben. Das gleiche gilt natürlich auch für die Jusos.
Allerdings wird man hier keine Öffentlichkeit erhalten.
Jetzt könnte sich zeigen, wie unsere Demokratie funktioniert! Es glaubt doch wohl niemand im Ernst, dass sich irgendwelche zwielichtigen Gruppierungen etc. mit/ von einem Staatstrojaner schrecken lassen? Die haben – wie ja bereits deren Organisationsstruktur bedauerlicherweise immer wieder zeigt – so viel Geld, dass die sich sogar ein abhörsicheres, sog. “Merkel-Phone” leisten können, denn so ein “Pluto-Chip” oder wie die aktuelle Version dieses hochsicher verschlüsselnden Chips heisst, wird ja nicht nur für einige wenige Leute produziert. Je mehr Unverdächtige übrigens überwacht werden (wenn es denn so ist), umso mehr sind diese Leute gebunden, und haben gar keine Zeit die wirklich gefährlichen Gruppen zu überwachen. Wenn man es so sieht, dann wird vielleicht “ein Schuh draus”, und manche Leute die uns beschützen wollen, könnten zum Nachdenken kommen. Deshalb glaubt ich kaum, dass “Hinz und Kunz” überwacht werden, weil sonst die ganze Sache ins Leere laufen würde.
mkveits
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“Von der vorsätzlichen Missachtung von Grundrechten und verfassungsrechtlichen Vorgaben” sprechen auch die Kollegen auf LEGAL TRIBUNE. Mehr dazu habe ich auf http://www.aktionboss.de verlinkt.
Aus Gründen der Frage struktureller Zuständigkeiten bei der beantragten Strafermittlung ist es ratsam und zulässig, die Strafanzeige – auch – beim Bundesgeneralanwalt einzureichen. Auch wenn dieser zur Bearbeitung nicht zuständig sein mag, ist diese Behörde stets zur Entgegennahme (!) gerade einer solch politisch brisanten Anzeige verpflichtet. Auch förderte es die Transparenz.
Die Person der Bay. Justizministerin ist in der Anzeige nicht erwähnt. Sie ist Dienstvorgesetzte der Generalstaatsanwälte in Bayern und der Oberpräsidenten. Meine Wissens wäre eine Genehmigung der Ministerin zu einer – potentiellen – Anklageerhebung immer notwendig . Aber wie wahrscheinlich?
Daher:
Wie im Fall der Tötung von T.E, der von der SZ berichteten polizeilichen Vorfälle in Rosenheim etc. wird sich auch hier die Frage der Errichtung einer – bundesweiten – unabhängigen, ggf. nur dem Berliner Parlament unterstellten Ermittlungsbehörde aufdrängern. ai sollte meiner Meinung nach seine Stimme erheben. Geht es doch um die Frage der Rechtmäßigkeit/Strafbarkeit der Eingriffe in bürgerliche Freiheitsrechte – IT-Grundrecht – dessen Grundlage u.a. Artikel 1 GG ist. Die “Achtung und der Schutz” der WÃœRDE aller hier lebender Menschen ist “Aufgabe aller staatlichen Gewalt”. Es waren die Untaten der Naziherrschaft, welche die Männer und Frauen des Grundgesetzes veranlassten, Artikel 1 an die Spitze unserer Verfassung zu stellen. Die Grundrechte sind ABWEHRrechte gegen den Staat.
Der Wortlaut von Artikel 1 findet sich unter
http://dejure.org/gesetze/GG/1.html
smallie
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Nur so am Rande gesagt:
den Artikel 1 über die unantastbare Würde finde ich eher schwach.
Erstens ist Würde ein schwammiger Begriff; zweitens ist “unantastbar” für mein Sprachgefühl ganz einfach falsch, denn es kommt immer wieder vor, daß die “Würde” eben doch angetastet wird – siehe obige Beispiele.
Die ursprüngliche Formulierung des Art 1, Absatz 1, getroffen vom Herrenchiemsee-Konvent, war viel deutlicher:
“Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.”
Mitbürger
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Es ist nicht möglich, sich dagegen zu wehren, daß irgendjemand gegen einen selber eine Strafanzeige erstattet. Ich denke, daß jedermann bewußt ist, daß es die Erstatter der Strafanzeige gegen den Minister auf einen lediglich symbolischen Effekt abgesehen haben.´Die wissen natürlich selber, daß die behauptete Straftat nicht vorgelegen hat.
mkveits
| #
Die in der Strafanzeige vorgetragenen Tatsachen – begründen sie nicht den Verdacht, dass die Funktionsträger jedenfalls die Verletzung von Verfassung und Gesetz billigend in Kauf nahmen, also vorsätzlich handelten? Gelten doch die vom BVerfG gebilligten Eingriffe nur bei Schwerstkriminalität?
Unter den Voraussetzungen der Artikel 59 und 61 Bayerischer Verfassung kann im Ãœbrigen Ministeranklage beim Bay. Verfassungsgerichshof eingelegt werden – notwendig wäre hierfür der Nachweis vorsätzlichen Handelns durch den Minister.
Hinzuweisen ist auf zwei Artikel: Auszüge
In Behörden und Politik “agieren Funktionsträger, die die Staatsmacht nicht nur repräsentieren. Sie sind mit der Macht ausgestattet, Zwang und Gewalt auszuüben, um dem Recht zur Geltung zu verschaffen. Wie aber können Verantwortliche, die das Recht mit Füßen treten, sich anmaßen zu behaupten, sie würden das Recht schützen? Das Grundgesetz ist kein nach Belieben den Umständen anpassbarer unverbindlicher Leitfaden. Es ist unmittelbar geltendes Recht, und diese Menschen haben nicht nur das Recht gebrochen, sondern auch ihren Amtseid.”
Pavel Mayer, FAZ
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/netzfreiheit-die-antwort-der-piraten-11495541.html
“… politische Macht [kann] nur rechtsförmlich ausgeübt werden…”
Udo Di Fabio, Richter am Bundesverfassungsgericht
http://www.faz.net/aktuell/politik/der-westen-am-scheideweg-ewige-bindung-oder-fluechtige-liaison-11483302.html
Dirk
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es soll jetzt ein Ãœberwachungsprogramm gegen diesen Staatstrojaner geben: http://antigen.ucoz.de
Dubh
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Sagt ein “Mitbürger”, der GG nicht schreiben, geschweige denn im Ansatz verstehen kann, wie auch sonst so manches nicht, wie alle seine Beiträge beweisen.
Zumal er nicht einmal zwischen sich und anderen, gar – jedermann – zu unterscheiden vermag.
Meinen Sie im Ernst, Ihre primitive Propaganda, in Endlosschleifen hier präsentiert, beeindruckt irgendjemand, der auch nur über zwei funktionierende Großhirnzellen verfügt?
Diese verfassungswidrige Tat hat erwiesenermaßen stattgefunden.
Für Sie besteht Wahrheit offensichtlich darin, dass sie von aktiv “staatstragenden” Personen behauptet wird, und was diese tun und sagen ist unanfechtbar.
Das nennt man gemeinhin Diktatur.
Schlaumeier
| #
Ob jetz Herrman tatsächlich dafür verantwortlich ist, lasse ich mal dahin gestellt. Der Einsatz des Trojaners wird durch unzählige richterliche Anordnungen erlassen. Dann kommt er zum Einsatz. Wo man dann die Grenze zieht und ob man tatsächlich eine Grenze bei schwerstkriminellen, die Sie lieber Leser und mich mal einfach durch einen terroristischen Akt auslöschen könnten, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Mir gefallen aber derzeit die Argumentation des CCC, die selbst nicht nur unbelastete in Ihren Reihen haben und die Argumentation der Piratenpartei überhaupt nicht. Wenn die Piraten hier Anzeige stellen, dann bitte auch gegen jeden Hack und Trojaner der sich auf User-Rechnern befindet und z.B. Kreditkarten-Daten, E-Mails, Bankdaten, persönliche Bilder oder gleich ganze Festplatten lädt und in die unendlichen weiten des Internets verschickt. Man kann ohne weiteres technisch feststellen woher diese Trojaner kommen (wie jetzt vom CCC auch bewiesen) und hier auch ansetzen. Beides ist Internetkriminalität und wer beim Bundestrojaner A sagt, muss auch Konsequenterweise bei den anderen auch B sagen. Auch wenn man sich dann mal mit Staaten wie Russland, der Türkei und China anlegen muss (derzeit die Spitzenplätze von Trojanern, Spam-Bots, Malware laut Kaspersky). Es wird dann unbequem und man wird keine Diskussion wie bei Herrmann haben. Das gleiche gilt natürlich auch für die Jusos.
Allerdings wird man hier keine Öffentlichkeit erhalten.
Veronika
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Jetzt könnte sich zeigen, wie unsere Demokratie funktioniert! Es glaubt doch wohl niemand im Ernst, dass sich irgendwelche zwielichtigen Gruppierungen etc. mit/ von einem Staatstrojaner schrecken lassen? Die haben – wie ja bereits deren Organisationsstruktur bedauerlicherweise immer wieder zeigt – so viel Geld, dass die sich sogar ein abhörsicheres, sog. “Merkel-Phone” leisten können, denn so ein “Pluto-Chip” oder wie die aktuelle Version dieses hochsicher verschlüsselnden Chips heisst, wird ja nicht nur für einige wenige Leute produziert. Je mehr Unverdächtige übrigens überwacht werden (wenn es denn so ist), umso mehr sind diese Leute gebunden, und haben gar keine Zeit die wirklich gefährlichen Gruppen zu überwachen. Wenn man es so sieht, dann wird vielleicht “ein Schuh draus”, und manche Leute die uns beschützen wollen, könnten zum Nachdenken kommen. Deshalb glaubt ich kaum, dass “Hinz und Kunz” überwacht werden, weil sonst die ganze Sache ins Leere laufen würde.