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Gewerbesteuer-Erlass: „Die Verwaltung hat keinen Fehler gemacht“

Über zwei Stunden lang diskutierten die Stadträte am Donnerstag in der nichtöffentlichen Sitzung des Regensburger Finanzausschusses die Causa „Gewerbesteuererlass für das Hotel Bischofshof“. Um kurz vor 22 Uhr heißt es dann übereinstimmend von mehreren Teilnehmern: „Die Verwaltung hat keinen Fehler gemacht.“ „Fragen Sie uns ein Loch in den Bauch, wenn Sie einen Verdacht haben“, hatte Oberbürgermeister Hans Schaidinger die Stadträtinnen und Stadträte zuvor aufgefordert. Und am Ende könne es nur zwei Möglichkeiten geben: „Entweder kommen Sie zu dem Ergebnis, dass wir alles getan haben, was möglich war oder Sie zeigen uns an.“ Spätestens nach Ende der nichtöffentlichen Debatte war davon keine Rede mehr. Für die Stadt habe es keine Möglichkeit gegeben, mehr als 108.000 Euro der ausstehenden Schulden des Gastronomiebetriebs von 360.000 Euro zu bekommen. „Wenn ein Unternehmer das in unserem Staat so machen kann, dann müssen wir das hinnehmen“, so ein Stadtrat. „Deshalb ist die Zustimmung im Ferienausschuss auch einstimmig gefallen.“ Wie man das Verhalten des Unternehmers moralisch bewerte, sei dagegen eine andere Frage. „Beim Eintreiben offener Gewerbesteuerschulden ist unser Handlungsspielraum manchmal etwas begrenzt“, so der Leiter der Vollstreckungsabteilung Michael Bleckmann zuvor in öffentlicher Sitzung. Da werde häufig umfirmiert, abgemeldet oder Insolvenz angemeldet. „Und im Insolvenzverfahren sind wir Schuldner wie jeder andere auch und können nur auf eine gute Quote hoffen.“ Der in öffentlicher Sitzung diskutierte Antrag der Grünen, dem Stadtrat künftig einmal jährlich offene Gewerbesteuerschulden vorzulegen, um Überraschungen wie im Fall Bischofshof künftig vorzubeugen, wurde gegen die Stimmen von Margit Kunc und Ewa Schwierskott-Matheson abgelehnt. Eine solche Auflistung führe nicht zu mehr Transparenz, sondern zu Verwirrung, hatte Wirtschafts- und Finanzreferent Dieter Daminger zuvor ausgeführt. Der jährliche Rechenschaftsbericht, in dem endgültig nicht bezahlte oder niedergeschlagene Gewerbesteuerschulden aufgeführt sind, reiche aus. Dann müsse sich die Verwaltung bei Zweifeln ohnehin rechtfertigen. „Es ist berechtigt, der Frage nachzugehen, ob bei der Verwaltung ein Fehler passiert ist“, so SPD-Fraktionschef Norbert Hartl. Die von den Grünen geforderte Aufstellung bringe da aber nichts. Nach wie vor läuft das Insolvenzverfahren der „Bischofshof Restaurant Betriebsgesellschaft mbH“ vor dem Amtsgericht Regensburg. Ein erster Termin fand – nichtöffentlich – am 20. September statt. „Es findet noch ein Schlusstermin statt“, so eine Auskunft des Gerichts. Der Zeitpunkt dafür werde „ca. vier bis acht Wochen vor dem Termin im Internet veröffentlicht“. Die „Bischofshof Restaurant Betriebsgesellschaft mbH“ übernahm 1999 die Geschicke des Hotelbetriebs. Bereits 2003 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Nachtrag: Am Freitag gab die Stadt eine Pressemitteilung zur gestrigen Sitzung heraus, darin heißt es wörtlich:
Die Entscheidung des Ferienausschusses des Stadtrates, einem Vergleich mit Herbert Schmalhofer, der einen teilweisen Gewerbesteuererlass beinhaltet, zuzustimmen, war aufgrund eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen noch einmal Gegenstand der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 21. Oktober 2010. Mit überwiegender Mehrheit beschloss der Ausschuss, den Beschluss nicht noch einmal formell aufzugreifen, weil sich keine neuen Gesichtspunkte gegenüber der Beschlussfassung im August ergeben haben. Die Verwaltung stand jedoch für eine nochmalige ausführliche Erläuterung zur Verfügung – von dieser Gelegenheit wurde ausgiebig Gebrauch gemacht. Am Schluss brachten die Ausschussmitglieder einhellig zum Ausdruck, dass – die Angelegenheit unter Würdigung aller Umstände korrekt und im Interesse der Stadt entschieden worden sei – die Verwaltung bei der Behandlung dieser Angelegenheit korrekt und unbestechlich vorgegangen sei und – alles unternommen habe, was geboten war, um möglichst viel rückständige Steuern einzutreiben.
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Kommentare (7)

  • Helmut Matias

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    Oh, je!
    Das ist eine sehr mutige Aussage eines Mitarbeiters der Stadt Regensburg und schiebt diesen (unverständlichen) Steuernachlass auf den Stadtrat einschl. aller Bürgermeister!
    Frage: Wer hat denn gemauschelt , geschlafen und über den Steuererlass entschieden?
    MfG

  • SPD-Mitglied

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    Der CSU-Stadtratsfraktion hält nachwievor Ihre Fraktionssitzungen in der Gaststätte Bischofof ab, also ist eine Insolvenz im schwarzen Filz in Regensburg gesellschaftsfähig!

  • Regensburger

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    @SPD-Mitglied
    Glauben Sie, dass das Abhalten der CSU-Fraktionssitzungen für den Bischofshof positiv ist? Als SPD-Mitglied sollten Sie da doch eigentlich selbstbewusster und damit anders denken…
    Im Übrigen ist eine Insolvenz natürlich keine Straftat.

  • Helmut Matias

    |

    @ Regensburger wrote: Eine Insolvenz ist keine Straftat.
    Ich: Falsch, allein aus christlicher, moralischer und ethischer Lebenseinstellung. Ich schwäche nach meiner Lebenserfahrung ab: Aus heutiger Sicht wäre ich bei einem ähnlichen Verhalten Millionär, ohne eigene Risiken einzugehen.
    Clever er […], unclever Stadtrat und die Bürgermeister. Das ist es. MfG

  • Jochen Schweizer

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    Mann kann nur jedem Bürger in Regensburg die Empfhleung geben, sich ebenso zu Verhalten, wenn es um Gewerbesteuern, Straßenreinigungsgebühren, Müllabführgebühren geht. Der Durchschnittsbürger ohne Lobby muß immer brav zahlen, anosnstne drohen Mahnbeschiede und Gerichtsvollzieher von seiner Kommune, der Bürger mit Verbindungen zu Regierenden ist davon verschont.

  • Thik

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    Die Rhetorik der falsche Dichotomie des Oberbürgermeisters scheint also gewirkt zu haben. Als wäre jede beliebige Schlamperei eines Angestellten schon Untreue.

    Der Stadtrat besteht nicht unbedingt aus Finanzrechtsexperten, aber als gewähltem Gremium steht es ihm zu, pauschale Persilscheine auszustellen – ohne darzulegen, welchen Fragen überhaupt nachgegangen wurde.

    Es ist dann schade, wenn man nicht einmal in abstrakter Weise erfährt, durch welche Rechtsvorschriften und sich daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten die Stadt ihren Spielraum konkret eingeschränkt sieht. Dann bleibt es nämlich für alle Zeiten bei dem “dann müssen wir das hinnehmen”, denn es fehlt ja schon an jeder Möglichkeit zur Diagnose, wo die Gesetzeslage unzureichend ist, so dass eine Therapie der Misslichkeiten nicht in Aussicht steht: Die Gesetze sind irgendwie schlecht, aber keiner weiß was genau oder warum.

    Der lernende Gesetzgeber, der die praktischen Folgen seiner Normen kritisch prüft um Letztere fortzuentwickeln hat damit dann wohl ausgedient. Viel mehr als die Hoffnung auf den Engel Aloisius bleibt da nicht.

  • Helmut Matias

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    Liebe (r) Thik!
    Das hin- und herschieben von Zuständigkeit und Verantwortung führt -moralisch bewertet/ gesehen- nicht weiter. Ich bleibe dabei: Für meine Ausgaben dort habe ich mehr als 2* Steuern bezahlt. Das soll gerecht sein? Meine Aussage zu clever und unclever ist nach wie vor noch aktuell. MfG

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drin