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Ärger im Künstlerhaus

Der Gönner gönnt nicht mehr

Nach fast 20 Jahren im „Künstlerhaus Andreas-Stadel“ will der Unternehmer und Kunstmäzen Oswald Zitzelsberger der Akademie Regensburg den Stuhl vor die Tür stellen. Die Inhaber wehren sich – und das wühlt einiges auf.

Unternehmer und Kunstmäzen Oswald Zitzelsberger nebst Gattin im Kreis der hohen Geistlichkeit bei den Feierlichkeiten zur Versetzung des König-Ludwig-Denkmals 2010. Foto: Staudinger

Der Weinstadel und das Velodrom, der IT-Speicher und der Lokschuppen, das frühere Gloria-Kino, die Pesthäuser, die ehemalige Polizeiwache am Jakobstor und der Andreas-Stadel – er hat sie alle saniert. Die Rede ist von Oswald Zitzelsberger, Jahrgang 1947. Reich geworden als Logistikunternehmer, dessen Anfänge zu einer Spedition in Spanien zurückreichen.

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Bekannt als Sanierer und Kulturförderer. Hochdekoriert von der Stadt Regensburg und dem Freistaat Bayern. Eng verbunden mit Persönlichkeiten wie Alt-OB Hans Schaidinger, Günther Ruckdäschel, ehemals Chef der hiesigen Staatsanwaltschaft und Präsident des Landgerichts, oder auch Bischof Rudolf Voderholzer. Sie alle haben sich schon manch Stelldichein in Zitzelsbergers Weinberg gegeben, um bei der Reblese mitzuhelfen.

Streit mit dem einstigen Ankernutzer im Andreas-Stadel

Freilich gab es aufgrund so zahlreicher Projekte und so guter Vernetzungen schon Unkenrufe und Kritik ob einer Vorzugsbehandlung des Unternehmers durch gewisse Stellen – etwa, als es um den umstrittenen Anbau zum Hotel Jakob ging. Doch wirklich hängengeblieben ist nichts. Es gibt halt überall Neider.

Zitzelsberger gilt als großzügiger Kunstmäzen. Und dieser Ruf ist eng verbunden mit einem Projekt, das er schon mehrfach sein „persönlichstes“ genannt hat – dem Künstlerhaus Andreas-Stadel am Unteren Wöhrd. Doch just wegen eines Streits mit einem Nutzer des Andreas-Stadels, dem langjährigsten zudem, droht Zitzelsbergers Ruf nun, ein paar Kratzer abzubekommen.

Es geht um die Akademie Regensburg, Ausbildungsstätte für angehende Künstlerinnen, Gestalter und Designer, die sich hier vor Aufnahme eines Studiums zehn Monate orientieren können und insbesondere lernen, eine ordentliche Mappe zu erstellen.

Eingezogen ist die Akademie zur Eröffnung des Künstlerhauses im Jahr 2004, auf Vermittlung von Hans Schaidinger. Der damals unangefochtene OB mit Betonmehrheit hatte Zitzelsberger und die beiden Gründer der Akademie, Georg Fiederer und Stefan Göhler, zusammengebracht. Schaidinger ist aber lange weg. Und nun soll die Akademie raus. Welche Gründe das hat, das sehen beide Seiten unterschiedlich oder stellen es zumindest unterschiedlich dar.

Verträge, Spenden und verletzte Eitelkeiten

Es geht um Verträge und die Frage, ob das nun Nutzungs- oder Mietverträge sind. Es geht um Spenden und die Frage, ob diese Spenden eigentlich freiwillig erfolgen oder Voraussetzung sind, um den Andreas-Stadel überhaupt nutzen zu dürfen. Und wahrscheinlich geht es auch um verletzte Eitelkeiten.

„Der Vertrag ist 2020 ausgelaufen und es wurden keine Anstalten unternommen, um ihn zu verlängern“, sagt Zitzelsberger. „Jetzt ist es eben vorbei. Ganz einfache Sache.“ Man werde rausgeworfen, weil man wegen knapper Kassen die Spendentätigkeit für die „Oswald Zitzelsberger Kunst- und Kulturstiftung“, 550 Euro pro Monat, ausgesetzt habe, heißt es hingegen von den Akademie-Machern.

Er habe so eine Konstellation wie im Andreas-Stadel noch nie erlebt, sagt Rechtsanwalt Urs Erös. Er vertritt die Akademie, die gegen ihren Rauswurf klagen will. „Auf den ersten Blick erscheint das sehr smart. Ich bin aber jetzt gespannt, wie das die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Stiftungsaufsicht und das Finanzamt sehen“, so Erös zum  Vorgehen des kunstaffinen Unternehmers beim Andreas-Stadel.

Das Künstlerhaus Andreas-Stadel: Ein erklärungsbedürftiges Konstrukt

Tatsächlich ist die Konstruktion im Künstlerhaus Andreas-Stadel erklärungsbedürftig. In die Sanierung des früheren Salzstadels, der der Stadt Regensburg gehört, wurden insgesamt 3,5 Millionen Euro investiert – 60 Prozent dieser Summe stammen aus Fördermitteln von Stadt und Freistaat. Der Rest, 1,4 Millionen Euro, kam von Oswald Zitzelsberger.

Saniert mit Mitteln von Stadt, Land und Zitzelsberger: der Andreas-Stadel. Foto: Wikimedia Commons

Der hat mit der Stadt einen Erbpachtvertrag für das 2004 eröffnete Künstlerhaus geschlossen, dem Vernehmen nach über 99 Jahre – als Privatperson. Der jährliche Erbbauzins plus eines Anteils der Grundstücksbelastung, die Zitzelsberger an die Stadt abführen muss, wird ihm über freiwillige Leistungen aus dem Kulturfördertopf wieder zurückerstattet – aktuell sind das 54.650 Euro pro Jahr.

Das Untergeschoss mit Gastronomie und Kinos darf Zitzelsberger laut besagtem Erbpachtvertrag zu seinen Bedingungen verpachten, freie Marktwirtschaft also. Die Ateliers in den darüber liegenden Stockwerken müssen hingegen mietfrei an Künstlerinnen und Künstler abgegeben werden. Sie zahlen lediglich Nebenkosten sowie etwa einen Euro pro Quadratmeter – für Verwaltung, Instandhaltung und Rücklagen.

Diese Verträge für die Künstlerinnen und Künstler sind prinzipiell nur auf zwei Jahre angelegt – mit Verlängerungsoption.

Die Akademie Regensburg: Nutzung zu Atelier-Konditionen

All das gilt seit Anbeginn auch für die Akademie Regensburg – obwohl diese als private Schule wirtschaftlich tätig ist und das schon immer war. Man nutzt die Räume im dritten Stock des Andreas-Stadel mietfrei – monatlich werden laut dem uns vorliegenden „Nutzungsvertrag“ aus dem Jahr 2018 Betriebskosten von rund 650 und ein Verwaltungs- und Unterhaltsbeitrag von knapp 700 Euro fällig.

2020 sei dieser Vertrag wieder einmal ausgelaufen und man habe wieder einmal noch keinen neuen aufgesetzt. Auch das sei nichts Ungewöhnliches. Man habe das halt immer irgendwann dann wieder gemacht. Das laufe seit 2004 so, schreiben Georg Fiederer und Johannes Paffrath (der nach dem Ausscheiden von Stefan Göhler in die Akademie eingestiegen ist) in einem kürzlich verbreitetem Hilferuf an die Unterstützer der Akademie.

Ist die freiwillige Spende gar nicht freiwillig?

Damals, 2004, sei auch vereinbart worden, dass die Akademie jeden Monat 550 Euro an die „Oswald Zitzelsberger Kunst- und Kulturstiftung“ spenden werde.

Diese „sogenannte ‘freiwillige Spende’“ sei Voraussetzung für die Gewährung eines Nutzungsvertrags im Andreas-Stadel. Über 130.000 Euro habe man bislang gespendet, schreiben die beiden Akademie-Macher – und als man aus Geldknappheit die Spendenzahlung mit Ankündigung im Oktober 2022 unterbrochen habe, seien sie zunächst angemahnt worden, dann habe Zitzelsberger am Telefon gedroht und schließlich sei das „Mietverhältnis“ gekündigt worden.

Oswald Zitzelsberger und die Oswald Zitzelsberger Stiftung

Die „Oswald Zitzelsberger Kunst- und Kulturstiftung“ wurde bereits 2001 gegründet. Damals habe Zitzelsberger die Sanierung des Andreas-Stadels erstmals ins Auge gefasst, heißt es in einer von der Stiftung herausgegebenen Dokumentation. Und weil sich die öffentliche Hand am Betrieb eines solchen Künstlerhauses nicht beteiligen werde, habe die „Unternehmerpersönlichkeit Oswald Zitzelsberger“ diese Stiftung ins Leben gerufen, „um die zu erwartenden Kosten für die kulturelle Einrichtung zu decken“.

Doch ein Zusammenhang zwischen Nutzungsverträgen, die mit ihm, dem Privatmann Zitzelsberger, geschlossen würden, mit irgendwelchen Spenden an jene Stiftung gebe es nicht. Die trage zwar seinen Namen, sei aber ganz etwas anderes, so der Unternehmer im Gespräch mit unserer Redaktion, „ein eigener Apparat“.

Auffällige zeitliche Zusammenhänge? Ach wo.

Auffällig ist es aber doch, dass Stiftungsvorstand André Zitzelsberger, Sohn von Oswald Zitzelsberger, zunächst am 9. November 2022 per Mail bei der Akademie anmahnte, dass die „üblichen und vereinbarten 550 € pro Monat“ nicht eingegangen seien, und dass er „umgehend“ zu einer Zahlung des „Rückstands“ (für eine eigentlich freiwillige Spende) aufforderte. Und dass der Privatmann Oswald Zitzelsberger anschließend einen Monat später, am 1. Dezember 2022, das „Mietverhältnis“ mit der Akademie kündigte.

Den sich aufdrängenden Eindruck, dass hier ein Zusammenhang bestehen könnte zwischen einer „freiwilligen Spende“ und der Gewährung eines Nutzungsvertrags, also, dass so eine Spende alles andere als freiwillig zu sein scheint, können aber weder Oswald Zitzelsberger persönlich noch die Oswald Zitzelsberger-Stiftung nachvollziehen.

In einer Stellungnahme, die Zitzelsberger namens der Zitzelsberger-Stiftung weiterleitet, antwortet die Stiftung auf diese Frage mit einem knappen „Nein“. So ein Eindruck sei „nicht nachvollziehbar“. Spenden seien immer freiwillig, aber wenn man sie schon schriftlich zugesagt habe, „dann sollten sie auch erbracht werden“, so die Zitzelsberger-Stiftung.

„…das bringt doch nur böses Blut.“

„Solche Spekulationen bringen doch nur böses Blut und helfen niemandem“, meint Zitzelsberger persönlich. Es zähle nur, was geschrieben stehe. Und die Verpflichtung zu einer Spende oder ein nur irgend gearteter Zusammenhang zwischen einem Nutzungsvertrag mit Oswald Zitzelsberger und einer Spende an die Oswald Zitzelsberger-Stiftung sei nicht gegeben.

Zumindest schriftlich.

Dieser Stiftung gehört übrigens neben Oswald Zitzelsberger selbst, seinem Sohn André und seiner Frau Ursula noch Albert Payer an – wenn man so will, Zitzelsbergers Hausarchitekt, außerdem Zitzelsbergers Angestellter Falko Gaulke, der Steuerberater Karl-Heinz Haslbeck sowie Rita Ruckdäschel, Ehefrau des früheren Landgerichtspräsidenten und Reblese-Helfers Günther Ruckdäschel.

Künstler im Künstlerhaus müssen jährlich ein Werk abgeben

Tatsächlich gibt es neben Paffrath und Fiederer auch aktuelle und ehemalige Nutzer von Ateliers, die bestätigen, dass von ihnen eine Spende an die Zitzelsberger-Stiftung mindestens erwartet worden sei. Schriftlich festgehalten wurde derlei aber offenbar nicht.

Entnehmen lässt sich den „Nutzungsverträgen“, die Künstlerinnen und Künstler mit Oswald Zitzelsberger abgeschlossen haben, lediglich ein Passus, demzufolge sie „als Gegenleistung für eine längere, mietfreie Ateliernutzung (…) jährlich ein Werk an die Oswald Zitzelsberger Kunst- und Kulturstiftung abgeben“ müssen. Der Stiftung müsse dabei eine Auswahl aus drei bis fünf Werken geboten werden. „Der/die Künstler/in verzichtet auf sein/ihr Urheberrecht für vor genanntes Kunstwerk“, heißt es unmissverständlich.

Gütliche Einigung? „Da ist einfach zu viel vorgefallen.“

Ob es auch noch eine Parallelität von Nutzungsverträgen und Spenden oder einen möglicherweise bedenklichen Zusammenhang gibt, dürfte spätestens auffallen, wenn der Rauswurf der Akademie vor Gericht geht und sich vielleicht auch Stiftungsaufsicht und Finanzamt mit der Angelegenheit befassen werden. Und vor Gericht geht die Sache definitiv.

Denn dass es noch zu einer gütlichen Einigung kommt, für die Fiederer und Paffrath nach wie vor offen wären, schließt Oswald Zitzelsberger im Gespräch mit unserer Redaktion nämlich definitiv aus. „Da ist einfach zu viel vorgefallen.“

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Kommentare (42)

  • Dieter Schraml

    |

    Ich denke immer wieder an die damaligen Lobeshymnen der beteiligten Redner anlässlich der Wiedereröffnung nach der Sanierung des Stadls.

  • Ehemals Student

    |

    Spenden als Nuzungsvoraussetzung? Nette Idee. Vielleicht sollten sich Vermieter generell die Mietzahlungen ihrer Mieter als Spende deklarieren lassen. ist steuerlich sicher attraktiver. Oder darf man das nur, wenn man steinreich und “gut vernetzt” ist?

  • Markus Frowein

    |

    Oswald Zitzelsberger … da war doch was …

    Ach ja, jetzt fällt es mir wieder ein, der wollte mich schon mal auf die Winzerer Höhen
    einladen, aber nicht zur Weinlese, sondern, um für ihn dort gartenbautechnische
    Arbeiten zu verrichten – es ging konkret um die Errichtung einer Trockensteinmauer,
    was mindestens vier bis sechs Wochen meiner Zeit in Anspruch genommen hätte.

    Warum er genau in dem Moment damals am Peterstor herumlungerte und mich
    unbedingt zu seinem Weinberg kutschen wollte, als zufällig das Gelände gerade
    verkauft werden sollte, weiß ich nicht, kann es mir jedoch ganz gut vorstellen …

    Ich bin überzeugt, dass dieser Mann wegen Geld ganz komische Dinge tun würde.

  • Hthik

    |

    “Auch das sei nichts Ungewöhnliches.”

    Eine wunderschöne Formulierung. Hiermit vergebe ich den Verschleierungspreis erster Klasse. Denn die Aussage ist wahr. Es ist nicht ungewöhnlich, denn es wurde ja immer schon so gemacht, dass nachträglich und rückwirkend verlängert wird. In diesem Sinne ist das also nichts Ungewöhnliches.

    Durchaus ungewöhnlich ist aber, dass dadurch dem Vermieter/Spendenempfänger ein Druckmittel entsteht, um die freiwillige Spende zur “freiwilligen” Spende zu machen. Oder, da eine freiwillige Spende eigentlich ein Pleonasmus ist, eben zur “Spende” macht. Und so wurde das offensichtlich auch gehandhabt.

    Andererseits ist es letztlich dann doch wieder gar nix Außergewöhnliches. Mei, es ist eben ein Rechtskonstrukt zur systematischen Rechtsumgehung. Seit wann ist das im CSU-Dunstkreis etwas Ungewöhnliches. Das ist doch praktisch deren Herzblut. Eigentlich an sich schon schützenswerte lokale Kultur.

    Hund san’s scho.

  • Kaine Kunst

    |

    Wer hat sich denn so etwas ausgedacht und fiskalisch durchgehen lassen? Freiwillig unfreiwillige Spenden direkt in die Stiftung, gar ohne Steuerveranlagung?

    Während der Baumagnat T. mit seinen (Partei-)Spenden die politische Landschaft in Regensburg gepflegt und abhängig gemacht hat,
    hält der Baumagnat Z. abhängig-junge Künstler eines ganzen Künstlerhauses samt angeschlossener Akademie in Abhängigkeit und darf sich sogar die Rosinen aus ihrer Kunstproduktion rauspicken.
    Wenn dem grundherrnähnlichen Gönner irgendjemand nicht (mehr) passt, fliegt die Person raus, so einfach ist das halt.
    Der Herr Gönner und Immobiliengroßbesitzer hat sich eine Art eigene Gesetzesgewalt geschaffen. StA bitte übernehmen sie.

  • Realist

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    O..O…
    Bin kein Steuerberater…aber falls die Stiftung gemeinnützig wäre und dann anstelle Spenden Mieteinnahmen bekommen hätte (evtl. Gestaltungsmissbrauch und damit Wegfall des Stiftungsgrundes)….ob das jetzt nicht richtig Plums macht…bin aber kein Steuerberater und kenn mich hier zu wenig aus…sollte es in diesem Forum einen Steuerberater(in) geben wäre diese Meinung schon mal interessant …vielleicht sollte das Finanzamt hier mal prüfen.

  • Daniela

    |

    …’Eng verbunden mit Persönlichkeiten wie Alt-OB Hans Schaidinger, Günther Ruckdäschel, ehemals Chef der hiesigen Staatsanwaltschaft und Präsident des Landgerichts, oder auch Bischof Rudolf Voderholzer. ….’

    Ei ei ei, und ewig grüßt das Murmeltier….

    ….’Dieser Stiftung gehört übrigens neben Oswald Zitzelsberger selbst, ….. sowie Rita Ruckdäschel, Ehefrau des früheren Landgerichtspräsidenten und Reblese-Helfers Günther Ruckdäschel. …’

    Mehr muss man eigentlich nicht wissen…

    Mei und im Herbst ist Landtagswahl, Dr. Markus Söder übernehmen Sie! Da braucht es einen ‘ Doppel Wumms’ aus München, sonst wird das nix mit CSU – Mehrheit!

    Und diese ewigen “freiwilligen Spenden”? Die man dann noch einklagen will?

  • Iris Glässer

    |

    Ich selbst war viele Jahre Mieter von gewerblichen Räumen von Herrn Zitelsberger. In all den Jahren habe ich ihn als äußerst korrekten und großzügigen Vermieter kennengelernt. Ganz sicher ist er kein geldgieriger Unternehmer. Seine günstige Miete hat es mir ermöglicht eine kleine Firma aufzubauen und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen. Wieder wurde unvollständig recherchiert und berichtet. Ich frage mich wie viele Quadratmeter hat die wirtschaftlich arbeitende Künstlerakademie für die monatliche Spende genutzt und wie hoch wäre eine übliche Miete an diesem Standort gewesen? Wahrscheinlich hat die Akademie sehr, sehr viel Miete in den letzten 20 Jahren gespart und jetzt wird auf den Gönner gehetzt. Ich würde mir wünschen, dass die Medien besser und genauer recherchieren.

  • Daniela

    |

    Ich weiß ja nicht, aber ob das Finanzamt jemals so richtig dieses Vertragskonstrukt angesehen hat?

    Aber merkwürdig ist dies schon. Eine Akademie, die jeden Monat korrekt die selben Spenden pünktlich leistet an die Stiftung? Was es nicht alles gibt?

  • Hthik

    |

    Iris Glässer 4. März 2023 um 11:39

    “Wieder wurde unvollständig recherchiert und berichtet.”

    Ein Artikel über Herrn Zitzelsberger ist nicht schon deswegen unvollständig, weil darin unerwähnt ist, dass er in Jugendjahren einer gebrechliche Nachbarin kostenlos den Rasen gemäht hat.

    “Ich würde mir wünschen, dass die Medien besser und genauer recherchieren.”

    Gibt es den zu all den guten Taten keine Nachrichten? Wird das alles unterdrückt?

  • Daniela

    |

    @ Iris Glässer
    4. März 2023 um 11:39 | #

    Vielleicht hatten Sie einen kleinen Lesefehler?

    Sie schrieben: …’Ich selbst war viele Jahre Mieter von gewerblichen Räumen von Herrn Zitelsberger.’…

    Im Artikel steht: ….’Die Ateliers in den darüber liegenden Stockwerken müssen hingegen mietfrei an Künstlerinnen und Künstler abgegeben werden. Sie zahlen lediglich Nebenkosten sowie etwa einen Euro pro Quadratmeter – für Verwaltung, Instandhaltung und Rücklagen.’….

    …’Damals, 2004, sei auch vereinbart worden, dass die Akademie jeden Monat 550 Euro an die „Oswald Zitzelsberger Kunst- und Kulturstiftung“ spenden werde.’…

    Keine Miete für Atelier, aber jeden Monat 550€ (freiwillig) Spende an die Stiftung. Allerdings irgendwie miteinander verkuppelt?

  • Elina

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    -2020 sei dieser Vertrag wieder einmal ausgelaufen und man habe wieder einmal noch keinen neuen aufgesetzt.
    -Dezember 2022, das „Mietverhältnis“ mit der Akademie kündigte.
    Ich muss schon sagen der Vermieter hat hier schon eine Engelsgeduld bewiesen.

  • Hutzlwutzl

    |

    Mir fällt zu alledem nur ein: “Regensburger Oligarchenstadl”. ;-)

  • Burgweintinger

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    @Elina. Ich verstehe Ihren Kommentar nicht mit der “Engelsgeduld” Seit wann ist es denn die Aufgabe und Pflicht des Mieters,sich um das Ausetzen eines neuen Mietervertages zu kümmern? Ich denke das ist Aufgabe des Vermieters…

  • Julian86

    |

    Grundlagen von Rechsverhältnissen sind u.a. Veträge,

    Ist der Nutzungsvertrag, wie geschildert, abgelaufen, endet grundsätzlich das Rechtsverhältnis.

    Offene Fragen?

  • Harlekin

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    Oswald Zitzelsberger ist eine imposante Person. Einerseits Selfmademan, der sich von unten nach oben gearbeitet hat. Dessen Leistung man Respekt zollen muss. Mit dem Umzug seiner Spedition vom Stadtnorden in das Güterverteilzentrum Burgweinting und seiner Spezialisierung auf Transporte nach und von Spanien drehte er ein großes Rad. Nach dem Verkauf des Unternehmens stieg er in die Immobilienbranche ein und erwarb sich Spezialkenntnisse bei der Sanierung von, vor allem mit Städtebauförderungsmitteln. Der größte Coup war der Erwerb des Velodroms für 1 DM, die Sanierung mit einer Förderquote von mindesten 66 % und einem langjährigen Mietvertrag mit dem Theater im Rücken flankiert mit dem Pachtvertrag für das Theatercafe. Für gute Geschäfte hatte er immer ein Näschen und eine gute Hand. Die Pesthäuser, das Baywagelände, die Polizeistation am Jakobstor, Lokschuppen, Andreasstadel konnte er mit Unterstützung seines Architekten und seinen exzellenten Kontakten in die Stadtverwaltung vom OB über den Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung und späteren Finanzreferenten gelang ihm, was für andere schwieriger gewesen wäre.
    Die Info, dass zu seinen Bekannten auch die Ruckdäschel gehörten, ist neu. Damit schließt sich aber ein Kreis von Beamten, Stadträten und Unternehmern. Regensburg ist eben klein, man kennt sich.

  • alphaville

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    Kommentar gelöscht. Ihr Kommentar öffnet Spekulationen Tür und Tor.

  • Rade

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    Wenn auch nicht direkt zum Thema, aber: Der Andreasstadel ist doch in Stadtamhof und nicht am Unteren Wöhrd, wie im Text angegeben.

  • dugout

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    Was wär wohl aus Velodrom, Lokschuppen, IT-Speicher usw. geworden, ohne Oswald Zitzelsberger? In dieser Stadt, die gefühlt nicht einmal ein öffentliches Klo vernünftig zustande bringt.

  • Realist

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    @Julian 86
    so einfach dürfte es bei einer gemeinnützigen Stiftung nicht sein…..es gibt einen Stiftungszweck und der ist einzuhalten…ggf. natürlich auch mit anderen Begünstigten.

    Ansonsten liegt es mir natürlich fern über Herrn Zitzelsberger zu urteilen…Vielleicht oder sogar sehr wahrscheinlich ist er sehr sozial eingestellt und das ehrt ihn dann natürlich…

    Aber es gibt natürlich auch gesellschaftliche und steuerliche Spielregeln an die man sich ggf. zu halten hat….aber wie oben schon erwähnt soll das das Finanzamt klären….

    Ich werde auf jeden fall den Artikel ausdrucken und an das Finanzamt weiterleiten

  • P Willinger

    |

    Öha:
    ´„Der/die Künstler/in verzichtet auf sein/ihr Urheberrecht für vor genanntes Kunstwerk“, heißt es unmissverständlich.´

    Das ist meines Wissens wohl medienrechtlich sehr dünn. Ein Urheberrecht lässt sich meines Wissens zu Lebzeiten nicht veräußern. Einräumen lassen sich nur Nutzungs- und Verwertungsrechte, wobei selbst dann Künstler*innen aufgrund des Folgerechts (theoretisch, unter Umständen) finanziell Anteil haben könnten.

  • Daniela

    |

    Ich habe kürzlich gelesen, dass aus dem Verkauf der Weine aus den Weinbergen, 1€ je verkaufte Flasche, eben auch an die Zitzelsberger Stiftung für Kunst und Kultur geht.
    In diese, gemeinnützige Stiftung, so war diese sehr lange ausgewiesen, gehen also noch wesentlich mehr ‘Spenden’. Die Stiftung ist regional tätig. Das Andreasstadl und die Künstlerakademie werden immer irgendwie mit genannt.

    Das wirkt schon irgendwie, wie ein groß angelegtes Steuersparmodell? Die Stiftung immer begünstigt irgendwie.

    Zumindest ein sehr guter Steuerberater, der da mit im Aufsichtsrat der Stiftung sitzt, wenn das alles vom Finanzamt attestiert richtig ist.

    Mich würde schon auch interessieren, ob sich der Aufsichtsrat eine steuerfreie Aufwandsentschädigung für seine Tätigkeit ausgelobt hat? Wenn man sich dann noch ansieht, wer im Aufsichtsrat sitzt, wird das irgendwie immer runder.

    Überaus durchdacht das Ganze, vom Weinberg in die Stiftung, von da aus in die Förderung von Bau- und Boden-Denkmäler ( gekauft für’n Apfel und ein Ei), das ganze noch mit bis zu 66 Prozent öffentlichen Förderungspotenzial. Und eben die Förderung von Kunst und Kultur.

    Ich verstehe nur noch nicht, warum man jetzt die Akademie nach fast zwanzig Jahren raushauen will? Aber vielleicht hat das Abschreibungsmodell jetzt ausgedient und brächte anders mehr Geld? ‘ 550€ Spende seitens der Akademie ‘ sind ja nicht so viel, wenn man sich die Regensburger Pacht – und Mietpreise ansieht?

    Ach, was mach ich mir über das Reich werden Anderer Gedanken, ich vergaß, ich sollte meinen Steuerberater anrufen…

  • FS

    |

    Da ich öfter die Ateliers an den offenen Ateliertagen besuche wundert es mich schon, dass im Zusammenhang mit dem Andreasstadl in den Kommentaren hier anrüchige Stiftungsmethoden angedeutet werden. Hier werden wirklich begabte Künstler/innen mit Schaffensorten für ein Taschengeld an einem Premiumstandort versorgt. Wenn dann ein weiterer Nutznießer – der soweit ich weiss Geld dort verdient – nicht einmal in der Lage ist, sich um seine Verträge zu kümmern und wahnsinnige 550€ im Monat (wie auch immer rechtlich benannt) aufzubringen, dann überrascht mich nicht dass hier kein Wille besteht, den drin zu behalten. es gibt mehrere sehr engagierte förderbedürftige Künstlerinitiativen in Regensburg. Schön, wenn sie einen Platz bekommen könnten.

  • Bertold

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    Dieses System der “Spenden” ist schon sehr speziell.
    Die Stiftung OZ zwingt offensichtlich die Nutzer zu einer Spende. Spenden sind aber nun mal freiwillig. Wenn sie nicht freiwillig gegeben werden – danach sieht es hier aus -, wird dies möglicherweise zu einem Versagen der Gemeinnützigkeit führen.

    Führt das zum Aufgriff durch das Finanzamt?
    Streng genommen hat das Finanzamt RÜCKWIRKEND die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, OZ wegen falsch ausgestellter Spendenbescheinigungen zur Verantwortung zu ziehen und neben der steuerlichen Veranlagung auch die steuerstrafrechtliche Aufarbeitung durch zu führen. Wird das passieren?
    – Spannend.

    Führt das zum Aufgriff durch die Staatsanwaltschaft?
    “Wenn Du die Spenden nicht bezahlst, kündigen wir das Nutzungsverhältnis” –
    Es soll Juristen geben, die darin eine Erpressung sehen. Wird die StA tätig werden?
    – Spannend.

    Wird es denn auch zu einer Reaktion der Stadt führen?
    Die Verträge jener Zeit haben gerne mal aus heutiger Sicht der Verwaltung nicht durchsetzbare Formulierungen (etwa die Begrenzung der Nutzflächen in den Arcaden – so kam es zur Quasi-Übernahme durch Inditex).
    Kann es also sein, dass die Förderung für das Objekt weiter aus dem Steuersäckel fliesst,
    dass sich OZ feiert und feiern läßt als Gönner?
    Ein Gönner, der in diesem Fall ja nichts anderes macht, als Geld von Künstlern einzunehmen und dann für die Förderung von Künstlern auszugeben.
    Ist das Kunstförderung? Eher Umverteilung von denen, die eh nix haben für Ankäufe von:
    https://www.kuenstlerhaus-andreasstadel.de/stiftung/kunstsammlung/
    Kann das im Sinne der Stadt sein, wird sie handeln und dem Unsinn ein Ende machen?
    – Spannend.

    Die Zeiten, in denen die hiesigen, insbesondere CSU-nahen Persönlichkeiten unter einem “Schutzschirm” agieren konnten, gehen langsam zu Ende – hoffentlich.

  • Payer Albert

    |

    Zur Akademie im Andreasstadel:
    Seit 2004 bis 2022, also 18 Jahre gab es keine Probleme zwischen OZ und der Akademie.
    Was würden Sie (alle Kritiker) tun, wenn ein Mieter sich nicht aktiv um eine Vertragsverlängerung bemüht und ohne Ankündigung die vereinbarte Spende an die Stiftung aussetzt? Wenn ich wirtschaftliche, vermutlich coronabedingte Probleme habe, suche ich doch ein Gespräch mit dem Vermieter. Statt dessen wird nun versucht, durch juristische Spitzfindigkeiten und falsche, bösartige Unterstellungen Rufmord zu betreiben.

  • Julian86

    |

    @ Realist
    https://www.kuenstlerhaus-andreasstadel.de/stiftung/

    “Im Rahmen der Maßnahmen nach Nummer 2 kann die Stiftung auch eigene Objekte sammeln und in selbst betriebenen Einrichtungen der Öffentlichkeit zugänglich machen. Der Wirkungskreis der Stiftung beschränkt sich zum überwiegenden Teil auf das Gebiet der Stadt Regensburg. Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer sonstigen geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Maßnahmen nach Absatz 2 fördern.”

    Was ist der Schwerpunkt der Berichterstattung? Jenseits des hier seitens der User anklingenden schwarzen Filzes, so mein Eindruck?

    Gewiss: Das Gemeinwohl-wirksame Wirken der Familie Z. war bei dem langfristig angelegten Engagement nicht zu ihrem – steuerlichen – Nachteil.

    Die Förderungen des Freistaats waren nicht kleinlich. Z. stand in den fraglichen Jahren in der Gunst des “Kulturstaats”, wie es Artikel 3
    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-3
    bestimmt.

    Ein beidseitiges Geben und Nehmen.

    Vor diesem Hintergrund gelten die geschlossenen und abgelaufenen Verträge. Zwischen den Künstlern und der juristischen Person (Stiftung).

  • Hthik

    |

    @FS 6. März 2023 um 09:33

    “… 550€ im Monat (wie auch immer rechtlich benannt) …”

    Das, was in der Welt tatsächlich so vorkommt wird rechtlich eingeordnet. Wie es eingeordnet wird, ist keine belanglose Formalie, sondern davon hängt ab, wie es behandelt wird, z.B. steuerlich. Ich kann schon behaupten der Arbeitslose putzt in seiner Freizeit meine Wohnung, damit er sich nicht langweilt. Außerdem spende ich im monatlich Geld, weil ich aus der Güte meines Herzens heraus etwas für Bedürftige tun will. Finanzamt und Jobcenter werden das aber vielleicht in andere Kategorien einordnen wollen, wodurch uns beiden hochkreativen Begriffsdeutern manch Ungemach drohen könnte.

  • Hthik

    |

    @Payer Albert 6. März 2023 um 11:10

    “… juristische Spitzfindigkeiten …”

    Köstlich.
    Mir ist schon klar, dass es im Internet unmöglich ist, wahre Linientreue von Trollen zu unterscheiden, aber trotzdem ist der Unterhaltungswert kaum zu bestreiten.

    “… und falsche, bösartige Unterstellungen …”

    Im Artikel? Welche denn?

    Ach was frag ich. Wahrscheinlich bin ich schon reingefallen. Das ist doch sicher wieder so ein von Aigner gekaufter Kommentar. Nicht nur wird dadurch die eher trockene Materie, wo im Steuerrecht die Grenze zwischen zulässiger Gestaltung und Strafbarkeit liegt, massenmedientauglich aufgepeppt, gleichzeitig kann man sich in der eigenen Liberalitas Bavariae sonnen, dass man sogar solche Kommentare freigibt. Wahrscheinlich war das ein Sonderangebot von einer dieser Trollfarmen, die gerade Flaute haben, weil keine wichtige Wahl ansteht. Solche Betriebsausgaben sind ja auch steuerlich eine Wohltat, wenn man seine Riesengewinne verstecken will. Wer anderer Ansicht ist, dem schick ich gerne ein Prospekt meiner ZitzelsCoin. Markeinführung steht kurz bevor. 5000% Gewinn im ersten Monat praktisch garantiert. Dazu ein NFT vom Ludwig.

  • Daniela

    |

    Ich bin mal wieder irritiert…,

    Der Nutzungsvertrag zwischen Akademie und Stiftung ist nach meiner Auffassung kein Mietvertrag. ( Da steht mietfrei.) Nach 2 Jahren sollten die Vertragsparteien verlängern. Dies ist nicht geschehen. Irgendwie scheint stillschweigend der Nutzungsvertrag von beiden Parteien fortgeführt worden zu sein. Bis eben die Akademie ihre monatliche Spende von 550 € an die gemeinnützige Stiftung aus welchem Grund auch immer eingestellt hat.
    Darauf hin teilt die gemeinnützige Stiftung mit, wenn ihr nicht weiter monatlich spendet, setzte ich euch vor die Tür.

    Ja, was war es denn nun?! Eine Spende?! Eine Miete?!

    Spenden an die gemeinnützige Stiftung sind bis zu einem bestimmten Betrag jährlich steuerfrei . Der Spender kann es absetzen, die Stiftung versteuert es nicht. Wäre es ein festgesetztes monatlich wiederkehrendes Nutzungsentgelt wäre es dann noch steuerfrei? Wäre es dann so etwas wie Miete?

  • Spartacus

    |

    Also sollte dass alles legal sein, dann haben wir schon einen äußerst seltsamen Rechtsstaat.

  • Burgweintinger

    |

    @Daniela.

    Ich bin auch verwirrt, dachte immer, dass der, der “nutzt” nur aktiv werden muss, wenn er kündigt, ansonsten verlängert sich das einfach, also so ähnlich wie in einem Fitnessstudio, da verlängert sich der “Nutzungsvertrag” (ich nutze die Geräte und Räumlichkeiten) auch automatisch, wenn man nicht akitiv kündigt und das Verhltnis beeendet…

    Aber seis drum… alles komisch…

  • Realist

    |

    Steuerlich mehr als interessant….warte bis die Kommentare hier im chat geschlossen sind und leite dann alles an das Finanzamt weiter….bin gespannt wie die reagieren….leider werden wir es wahrscheinlich nicht erfahren…
    müssen da evtl. die Stiftungsräte auch Angst haben….spannend…
    und Herr Payer wie kann man sowas schreiben …. und die vereinbarte Spende nicht bezahlt….mit dieser Aussage reiten Sie die Stiftung als Stiftungsbeirat wohl richtig rein…lesen Sie bitte mal genau durch was Sie da in den Absatz alles geschrieben haben….evtl. Steilvorlage für Behörden….
    Naja…warten wir das alles mal ab.

  • Daniela

    |

    @Realist
    6. März 2023 um 18:21 | #

    Interessant wäre es schon das Ergebnis am Ende zu erfahren. Aber vielleicht haben wir Glück und das geht vor Gericht. Und vielleicht sickert dann noch etwas durch.

    Mal sehen.

  • Helma Schieder

    |

    Ob es ein Nutzungs-Miet-Spendenvertrag ist mag ja verwunderlich sein. Aber vermutlich ist die Förderhöhe und der Erbpachtvertrag mit der Stadt für das 2004 eröffnete Künstlerhaus über 99 Jahre interessanter. Lt. rd: „ Der jährliche Erbbauzins plus eines Anteils der Grundstücksbelastung, die Zitzelsberger an die Stadt abführen muss, wird ihm über freiwillige Leistungen aus dem Kulturfördertopf wieder zurückerstattet – aktuell sind das 54.650 Euro pro Jahr.

  • Julian86

    |

    @ Daniela

    Um Ihren Gedankenansatz weiter strukturieren zu können, müsste wohl der Community der vollständige schriftliche Vertrag vorliegen. Hthik könnte dann daran anknüpfen und die Spreu vom Weizen trennen.

    Alles andere ist Stochern im Nebel des do ut des.

    Wer hat griffige Infos über die Spendentätigkeit der damaligen Schaidinger-Jahre?

  • Julian86

    |

    “Spende” im Rechtssinne kann auch eine Zahlung “aufgrund einer freiwillig eingegangenen rechtlichen Verpflichtung” an eine Stiftung sein. Fraglich mag vorliegend das Merkmal der “Uneigennützigkeit” sein, also das Fehlen einer Gegenleistung, darf der Spender doch den fraglichen Raum nützen.

    Zitat aus einer Entscheidung des Bundesfinananzhofs:

    ” Der in § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG –wiederum als Unterbegriff der “Zuwendung”– verwendete Begriff der “Spende”
    setzt u.a. ein freiwilliges Handeln des Steuerpflichtigen voraus. Hierunter wird in erster Linie ein Handeln verstanden,
    zu dem man rechtlich nicht verpflichtet ist. Daneben wird aber auch ein Handeln aufgrund einer freiwillig eingegange-
    nen rechtlichen Verpflichtung als ausreichend angesehen (zum Ganzen BFH-Urteile vom 25. November 1987 I R
    126/85, BFHE 151, 544, BStBl II 1988, 220, unter III.2.a, und vom 12. September 1990 I R 65/86, BFHE 162, 407,
    BStBl II 1991, 258, unter II.3.a). So ist ein Spendenabzug beispielsweise zugelassen worden für Zahlungen, die
    aufgrund einer in einem Stiftungsgeschäft freiwillig begründeten Rechtspflicht erbracht werden (BFH-Urteil vom 5.
    Februar 1992 I R 63/91, BFHE 168, 35, BStBl II 1992, 748, unter II.1.)”

    BFH, Urteil vom 15.01.2019, Az. X R 6/17

    —-

    Wesensmerkmale einer Spende sind die Freiwilligkeit und Uneigennützigkeit der Zuwendung. Der Spender muss also aus eigenem Antrieb handeln und darf keine Gegenleistung für seine Spende erhalten – ansonsten darf eine Zuwendungsbestätigung nicht ausgestellt werden und der steuerliche Spendenabzug wird versagt.

    Einzelheiten im Blog dieses Anwalts
    https://winheller.com/blog/spendenabzug-zur-spende-verpflichtet/
    woraus sich auch ergibt, das die Dinge nicht so einfach liegen, dass schon mal das Finanzamt und das Finanzgericht gegenläufig zum Bundesfinanzhof entschieden haben.

  • Fassungslos

    |

    Liebe Bürgermeisterin, das hier wäre doch mal DIE Chance mit den Verschleierungen der letzten 20 Jahre Schluss zu machen und Regensburg auf faire Füße zu stellen… Die Zeit ist reif! Sein Sie mutig – es gibt ausreichend Rückendeckung! #mutig sein für ein besseres Morgen!

  • Gscheidhaferl

    |

    @Fassungslos
    …so, so. Losungen der Friedrich-Ebert-Stiftung einspeisen? Na dann bitte erst mal die eigenen Genossen dazu anhalten, ihre Leichen aus dem Keller zu holen und endlich sauber zu bestatten. Aber wer ernsthaft darauf hofft, muss sich wohl leider Zweifel an der eigenen geistigen Gesundheit gefallen lassen, fürchte ich.

  • Daniela

    |

    @Julian86
    7. März 2023 um 06:51 | #

    Zu allererst, herzlichen Dank für Ihre Antwort auf steuerrechtliche Fragen, welche sich hier im Forum ergeben haben.

    Sicher liegen uns die vollständigen Verträge nicht vor. Es sind nur Auszüge und die nur im Bruchteil.

    Deswegen ist es interessant.

    Sie schrieben: ‘Wesensmerkmale einer Spende sind die Freiwilligkeit und Uneigennützigkeit der Zuwendung. Der Spender muss also aus eigenem Antrieb handeln und darf keine Gegenleistung für seine Spende erhalten – ansonsten darf eine Zuwendungsbestätigung nicht ausgestellt werden und der steuerliche Spendenabzug wird versagt.’

    Aber genau hier trennt sich im vorliegenden Fall, so meine Meinung, die Spreu eben vom Weizen. Ich habe den Artikel so verstanden, als wäre der Bestand des Nutzungsvertrages, bzw. dessen Verlängerung, eben davon abhängig, ob weiter die Spenden an die Stiftung geleistet würden.

    Monatlich Spenden regelmäßig zu entrichten, sind uns denke ich allen geläufig. ( Bspw. save the children…) Jedoch eben nur solange ich das möchte und es eben nicht in Abhängigkeit zur Weiterführung anderer Verträge steht. Ich bin kein Anwalt und kein Steuerberater, aber sorry für mich hat das schon einen Beigeschmack, wenn eben die Stiftung dann drohen würde, wenn die Spende nicht mehr fließt, verlängere ich den Nutzungsvertrag nicht, insbesondere, weil dieser immer nur auf 2 Jahre geschlossen wird.

    Ich bleibe jedoch dabei, dass der Fiskus unter dieser Konstellation schon ein besonderes Augenmerk darauf legen sollte!

  • Wilfried Süß

    |

    Weiß jemand etwas über die Zukunftschancen der im Andreas-Stadel schaffenden Künstlerinnen und Künstler? Sind diese den Vertragspartnern als Spielball ausgeliefert?
    Aktuell stellt eine der Künstlerinnen im Kunstverein GRAZ aus. Es wäre erbärmlich, wenn solche Talente einfach rausgekickt würden.

  • Christian Müller

    |

    Wenn ich mir die Studiengebühren von EURO 6000,00 für das 10-monatige Vorstudienjahr (Homepage Akademie für Gestaltung Regensburg) pro Person bei maximal 30 Teilnehmer anschaue, sind EURO 6600 “Spenden” pro Jahr nicht sehr viel. Ich denke das Gebäude muss auch erhalten werden und diese Kosten werden in der Regel vom Eigentümer bezahlt. Für mich sind die Betreiber der Akademie die Nutznießer dieser Nutzungsvertrages-/Spenden-Praxis.

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