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Griff in die Firmenkasse

„Geschlampt, aber nicht mit Absicht”: Ehepaar erleichterte Brauerei um 26.000. Der 45jährige ehemaliger Depot-Leiter Max P. einer Brauerei und seine gleichaltrige Ehefrau Ingeborg (Namen geändert) – die im Büro mitarbeitete – aus einer Stadtrandgemeinde sollen in nur knapp einem Jahr eine Brauerei um rund 26.000 Euro erleichtert haben. Gestern musste sich das Paar vor dem Schöffengericht Regensburg unter Vorsitz von Richter Norbert Brem verantworten. Während er für den Lagerbestand und die Abrechnungen mit den Heimdienstfahrern zuständig war, war seine Ehefrau für die „Buchhaltung“ und Weiterleitung der Gelder an die Brauerei zuständig. Dabei wanderte so mancher Euro in die eigene Tasche – was der Gesetzgeber als „Untreue“ bezeichnet. Anstelle der von den Verteidigern angekündigten Geständnisse war dann jedoch von Ingeborg ein „Ich hab geschlampt, aber nicht mit Absicht“ und von Max ein „Ich hab mit Kontosachen nichts zu tun gehabt“ zu hören. Erst der überdeutliche Hinweis von Richter Brem, dann werde man eben den Fall „aufbröseln“ und Zeugen hören, brachte ein Umdenken und die fälligen Geständnisse. Nur die von der Brauerei ermittelte Schadenshöhe wurde durch die Verteidiger in Frage gestellt und mit maximal 10.000 Euro beziffert. Zuvor hatten die Prozessbeteiligten über eine Stunde hinter verschlossenen Türen gefeilscht und gedealt, wie die „Belohnung“ für die bis dahin strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Angeklagten im Falle eines Geständnisses ausfallen soll. Am Ende wurde das Verfahren gegen Ingeborg gegen eine Geldauflage von 800 Euro eingestellt – Max kam mit einer „bescheidenen“ Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro davon.
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