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Geschäftsführer von Pizza-Lieferdienst vor Gericht

Illegale Beschäftigung als Geschäftsmodell?

Laut einer Anklage vor dem Amtsgericht Regensburg griff ein Pizza-Lieferservice offenbar systematisch auf illegale Beschäftigung zurück, um Kasse zu machen. Eine Geschäftsführerin setzte sich nach einer ersten Razzia 2019 ab und wurde ausgetauscht, doch der Betrieb lief nach altem Muster weiter.

Ende 2016 nahm der Pizza-Lieferdienst seine Geschäfte auf. Seitdem gab es zwei Prüfungen und anschließende Razzien durch den Zoll, bei denen illegale Beschäftigung in erheblichem Umfang festgestellt wurde. Foto: as

Männer aus Indien und Pakistan sollen es hauptsächlich gewesen sein, die ein Pizza-Lieferdienst im Stadtosten von Regensburg illegal beschäftigt haben soll. So gut wie keiner von ihnen verfügt über die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie schliefen, so schildern es Zeugen, teils direkt neben der Küche in einem Bettenlager, für das ihnen, das sagen zumindest Betroffene, sogar noch etwas vom Lohn abgezogen wurde. Angemeldet waren sie allenfalls geringfügig, zu einem gehörigen Teil überhaupt nicht.

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Doch die genauen Details sind nur schwer zu ermitteln. Einige der illegalen Beschäftigten sind den Ermittlern nicht namentlich bekannt. In den spärlichen Unterlagen, die der Zoll bei zwei Razzien sicherstellen konnte, finden sich oft nur Vor- oder Spitznamen.

Erste Geschäftsführerin verschwand spurlos

Folgt man der Anklage, die derzeit vor dem Amtsgericht Regensburg verhandelt wird, dann scheint besagter Lieferdienst „zumindest seit Ende 2016“, also mit Beginn der Gewerbeanmeldung, auf ein Modell zurückgegriffen zu haben, das auf Ausbeutung und illegaler Beschäftigung basiert. Nach einer ersten Razzia Anfang 2019 wurde demnach lediglich die offizielle Geschäftsführerin ausgetauscht, die im Laden selbst ohnehin kaum einer kannte. Die illegale Beschäftigungspraxis wurde aber offenbar konsequent fortgesetzt. Es wurde lediglich ein neuer formeller Geschäftsführer installiert.

Gegen die erste Geschäftsführerin wurde das Verfahren mittlerweile eingestellt. Nicht, weil an den Vorwürfen nichts dran wäre, sondern weil sie spurlos verschwunden und durch die Behörden nicht auffindbar ist. Die anderen beiden stehen derzeit vor dem Amtsgericht Regensburg.

Arbeitsentgelt in 63 Fällen veruntreut

Der eine ist ein 38-jähriger pakistanischer Staatsbürger, der wohl durchweg die faktische Geschäftsführung inne hatte, sich um den Betrieb kümmerte und dem vom Gericht eine Dolmetscherin zur Seite gestellt werden muss. Der andere ist ein 59-jähriger Kaufmann aus Ingolstadt, der nach der Razzia 2019 die Rolle als formeller Geschäftsführer übernahm und laut Zeugen zuvor schon das eine oder andere Mal in der Pizzeria auftauchte – als „Unterstützer“ der vormaligen Geschäftsführerin.

Angeklagt ist ein Schaden von insgesamt knapp 100.000 Euro – Sozialversicherungsabgaben, die in insgesamt 63 Fällen nicht bezahlt worden sei sollen. Strafbar ist das als Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.

Nicht bekannt ist, in wie vielen Fällen die illegalen Beschäftigten keinen oder zu wenig Lohn erhalten haben. Dass es auch hier Betroffene geben dürfte, darauf deutet aber mindestens eine Zeugenaussage gegenüber dem Zoll hin.

Die Angeklagten schweigen

Allerdings gestaltet sich die Aufklärung der Vorwürfe durch das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Thomas Schug alles andere als einfach. Eine unbekannte Zahl an illegal Beschäftigten ist den Ermittlern mangels Unterlagen nämlich nicht bekannt. Und die beiden Angeklagten schweigen.

Ein erstes Rechtsgesprächs zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu Beginn der Verhandlung verläuft ergebnislos. Trotz des Hinweises, dass ein Geständnis das Verfahren erheblich abkürzen werden und sich deshalb deutlich strafmildernd auswirken könne.

Dem 38-jährigen faktischen Geschäftsführer, dem die Anklage den größten Teil des Schadens zurechnet, wird im Fall eines Geständnisses in Aussicht gestellt, einen Teil der Vorwürfe „wegzubeschränken“ und eine Strafe auszusprechen, die maximal bei einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten plus 150 Tagessätzen Geldstrafe liegen würde. Der 59-Jährige käme mit einer Geldstrafe von maximal 240 Tagessätzen davon.

Doch das überzeugt die beiden Angeklagten nicht. Ihre Verteidiger Dr. Konrad Brenninger und Dr. Georg Karl monieren, dass die vom Zoll ermittelte Grundlage zur Schätzung des Sozialversicherungsschadens nur dürftig sei. Das möge vielleicht für die Deutsche Rentenversicherung ausreichend sein, so Karl, aber nicht für eine strafrechtliche Verurteilung.

Zoll: „Wir sind mit der Stundenzahl extrem runtergegangen.“

Tatsächlich, so schildern es zwei Zollbeamte im Zeugenstand, war es mit erheblichem Aufwand verbunden, die Zahl der tatsächlichen Arbeitnehmer und nicht gemeldeter Arbeitsstunden zu ermitteln. Man habe dazu einerseits die Öffnungszeiten des Lieferdienstes herangezogen, andererseits die wenigen aufgefundenen Unterlagen. Vornehmlich aber habe man eine Reihe von Beschäftigten befragt.

Diese hätten teilweise von mehr als fünf Beschäftigten gesprochen, Mitarbeiter in der Küche und Fahrer, die nötig gewesen seien, um den Betrieb während einer Schicht aufrechtzuerhalten. Doch man sei zugunsten der Beschuldigten von niedrigeren Angaben ausgegangen und habe lediglich einen bis zwei Köche und zwei Fahrer angesetzt. „Wir sind mit der Stundenzahl extrem runtergegangen“, sagt einer der beiden Beamten.

Krankheitszeiten, Urlaubsansprüche oder Vorbereitungszeiten in der Küche seien ebenfalls nicht berücksichtigt worden. Dennoch habe sich eine „massive Unterdeckung“ zwischen den für die Arbeit notwendigen und den tatsächlich gemeldeten Stunden ergeben, für die man ohnehin nur den Mindestlohn angesetzt habe.

Whistleblower brachte den Zoll auf die Spur

Die Vernehmungen hätten sich bisweilen schwierig gestaltet. Die Beschäftigten, sofern sie überhaupt namentlich bekannt waren und befragt werden konnten, hätten allenfalls rudimentäres Deutsch gesprochen. Mehrfach brauchte es Dolmetscher.

Auf die Spur kam der Zoll dem Ganzen durch Hinweise von Whistleblowern. Beschäftigte, die es trotz ihrer schwierigen Lage wagten, sich an die Behörden zu wenden. Im Vorfeld der zweiten Razzia, im Oktober 2020, bei der nicht nur die Geschäftsräume der Pizzeria, sondern auch die Wohnungen der Geschäftsführer durchsucht wurden, sei es ein Betroffener gewesen, der seinen vereinbarten Lohn nicht erhalten hatte.

Geprellter Beschäftigter schaltete Behörden ein

Er sei zuvor von einer anderen Pizzeria abgeworben worden, erzählte dieser den Zollbeamten. Ihm wurde demnach in Aussicht gestellt, offiziell für ein paar wenige Stunden angemeldet zu werden, aber wesentlich mehr arbeiten zu können – von 240 Stunden im Monat ist vor Gericht die Rede. Dabei sei ihm versprochen worden, dass er den Rest des Geldes „schwarz“ ausbezahlt bekommen werde.

Als er dann mehrfach vergeblich um seinen noch ausstehenden Lohn gebeten habe, habe er sich schließlich an den Zoll gewandt – und die illegale Beschäftigungspraxis flog nach Anfang 2019 und dem Auswechseln der formellen Geschäftsführerin, die dann das Weite suchte, erneut auf.

Angeklagte schlagen Deal aus

Gegen Ende des ersten Verhandlungstages und der Vernehmung von mehreren Zeugen versucht Richter Thomas Schug es erneut. Das von den Verteidigern kritisierte Vorgehen des Zoll, insbesondere die Berechnung der Stunden, sei „absolut üblich und von der Rechtsprechung so abgedeckt“.

Ob man sich also nicht doch noch über ein Geständnis und eine Beschränkung der Vorwürfe und damit des Strafmaßes unterhalten könne. Doch auch nach einem erneuten Gespräch mit ihren Verteidigern bleiben die Angeklagten dabei: Sie wollen sich nicht äußern.

Nun muss zunächst ein weiterer Termin gefunden werden, um in der Sache weiter zu verhandeln. Dabei geht es vor Gericht lediglich um den Sozialversicherungsschaden. Ob und in welcher Höhe die Beschäftigten des Lieferdienstes auch abseits dessen zu wenig Lohn erhalten haben, spielt dabei – mangels Namen und angesichts kaum vorhandener Unterlagen – bislang keine Rolle.

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Kommentare (1)

  • Luck

    |

    Die Geschäftsführer waren nicht in der Lage, den bürokratischen Weg des Aufbaus von Sub-Subunternehmerketten zu gehen, weshalb der Vorwurf der illegalen Beschäftigung mit dem horizontalen Schniedelwutz an “Norm”-Verfehlungen überhaupt im Raum steht.
    Und selbst dabei haben sie die Ausgebeuteten noch betrogen.
    Quatar-Verhältnisse gibt es eben nicht nur auf der arabischen Halbinsel.
    Die Ausgebeuteten stellen sich aber zumindest perspektivisch immer noch besser, als ihr alter status quo es meist war.

    Eine Lösung solcher Ungerechtigkeit müsster an dieser Wurzel ansetzen und nicht bei der Aufarbeitung der Verletzungen von Rechtsnormen zum Stillstand kommen. Dafür gibt es aber kein durchdekliniertes Mandat. Und das ist (indirekt) auch so gewollt.

Kommentare sind deaktiviert

drin