Jahn-Investor scheitert mit Unterlassungsklage
Das Landgericht Regensburg wies einen Antrag von Philipp Schober auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Mittelbayerische Zeitung ab.
Die Frage, ob Philipp Schober gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vorgehen wird, ließ er bislang unbeantwortet. Am Dienstag (der ursprünglich für Donnerstag angesetzte Verkündungstermin war vorverlegt worden) wies das Gericht seine Klage gegen die Mittelbayerische Zeitung in allen Punkten ab.
Wie berichtet wollte der Jahn-Investor der Tageszeitung per einstweiliger Verfügung mehrere Aussagen verbieten lassen, die diese in einem Artikel Anfang August publiziert hatte. Schober sah sich dadurch in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Unter anderem ging es um Spekulationen zur Herkunft des Geldes für den Kauf der Jahn-Anteile, Aussagen ehemaliger Mitarbeiter zu seinem früheren Unternehmen mainspo und den angeblichen Verkauf dieser Firma ins Ausland sowie Angaben zu seiner früheren Tätigkeit bei VW.
Gericht bewertet Aussagen als zulässige Meinungsäußerungen
Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor. Wie Landgerichtssprecher Dr. Thomas Polnik aber erläutert sei das Gericht bei einem Großteil der angegriffenen Aussagen zum dem Schluss gekommen, dass es sich dabei weniger um dem Wahrheitsbeweis zugängliche Tatsachenbehauptungen, sondern vielmehr um zulässige Meinungsäußerungen bzw. die Wiedergabe von Meinungsäußerungen Dritter gehandelt habe.
So wurden beispielsweise frühere Mitarbeiter Schobers mit Bewertungen seiner früheren Geschäftstätigkeit zitiert. Ein Professor der Universität Regensburg kam in Zusammenhang mit dem angeblichen Verkauf von Schobers früherer Firma ins Ausland zu Wort. Eine zulässige Meinungsäußerung der MZ sah das Gericht in der Aussage, dass bisher offen sei, woher Schober das Geld für sein Investment beim SSV Jahn nahm. Schober hatte dazu bislang lediglich erklärt, ein „fast väterlicher Freund“ habe ihm finanziell unter die Arme gegriffen.
Keine Eilbedürftigkeit
Bei Behauptungen eines Mitarbeiters über Schobers frühere Tätigkeit bei Volkswagen habe das Gericht die – für den Erlass einer einstweiligen Verfügung notwendige – Eilbedürftigkeit in diesem Fall verneint, da die MZ diese Behauptung in einem Folgebericht bereits relativiert und eine Stellungnahme Schobers dazu veröffentlicht habe.
Schober bleibt nun die Möglichkeit, nach dem Verfügungs- ins Hauptsacheverfahren zu gehen. Er kann aber auch Berufungsklage beim Oberlandesgericht Nürnberg erheben.
Vergleich bei Klage auf Gegendarstellung
Bei einer weiteren Klage Schobers auf Gegendarstellung kam es bereits vergangene Woche zu einem Vergleich. Anstelle einer Gegendarstellung zu der Berichterstattung rund um Beschäftigungsverhältnis bei VW und dem Verkauf der Mainspo/ Phyllos GmbH bekommt der Jahn-Investor dieses Mal die Möglichkeit einer „unzensierten Stellungnahme“ auf Seite 2 der MZ. Zum Erscheinungstermin verpflichtet sich die MZ darüber hinaus, keine weitere Berichterstattung zum Thema Jahn-Investment zu veröffentlichen. Im Rahmen des Vergleichs verpflichtete sich der Verlag darüber hinaus, Schober die Gelegenheit für ein „mindestens 30minütiges Hintergrundgespräch“ zu geben.
Lothgaßler
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Na los Schober, gib den Namen des “fast väterlichen Freundes” preis, dann haben die Spekulationen um deine Person ein Ende!
Der SSV Jahn und seine Investoren, immer wieder einen Lacher wert!
Udo Lanker
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Gibt es nix wichtigeres?
Nathilde Vietze
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Wir haben in unserem Land Gott sei Dank Pressefreiheit. Was für ein
Demokratieverständnis hat eigentlich Herr Schober, daß er die Medien
erpressen will, nur noch das zu schreiben, was ihm zugute kommt.
Eine seriöse Tageszeitung darf doch kein Hofberichterstattungsblatt
sein.
Mr. T
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Na ja, Frau Vietze, er hat sich ja auch nicht mit einer seriösen Tageszeitung angelegt ;-)
Trotzdem gehen meine Sympathien hier stark auf die Seite der Mittelmäßigen. Ich hoffe, sie drucken zur allgemeinen Belustigung auch Schobers “Wahrheit” – natürlich entsprechend gekennzeichnet.
Herr Lanker, und wie schaut’s bei Ihnen aus? Gibt’s für Sie auch nichts wichtigeres, als hier Ihre stinkigen, aber ansonsten substanzlosen Duftmarken zu hinterlassen?
Magnus
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Den “Barbra-Streisand-Effekt” bestens genutzt.
„Freiwillige Rückabwicklung“: Jahn-Anteile gehen zurück an Tretzel » Regensburg Digital
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[…] erschienen in der Mittelbayerischen Zeitung Recherchen, die ein fahles Licht auf Schober warfen. Versuche des Global Sports-Geschäftsführers, die Berichterstattung zu unterbinden, scheiterten. Auch aktuell spricht Schober von einer „regelrechten Kampagne, für die es keinerlei sachliche […]
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