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Kaffee, schwarz serviert

Cafebetreiber behält Sozialabgaben ein Der Betreiber eines Cafes im Landkreis Cham meldete über einen Zeitraum von vier Jahren die ausbezahlten Löhne der angestellten Bedienungen, Köche und Küchenhilfen zu gering oder überhaupt nicht an die Sozialversicherungen. Die Ermittlungen der Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg ergaben, dass in 82 Fällen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 60.000,– € nicht an die Sozialversicherungsträger abgeführt wurden. Da der Angeklagte nicht zur Hauptverhandlung erschien, wurde kurzzeitig sogar Haftbefehl gegen ihn erlassen. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr (ausgesetzt zur Bewährung) sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.700,– €. Für den entstanden Schaden muss der Kaffeehausbetreiber ebenfalls aufkommen.
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