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Urteil im Amokfahrer-Prozess

„Kein Platz für Schuldzuweisungen“

Der Amokfahrer muss in die geschlossene Psychiatrie. Dieses Urteil ist wenig überraschend. In seiner Urteilsbegründung räumte der Vorsitzende Richter aber auch mit diversen Schuldzuweisungen auf.

gerichtDer Richter nimmt sich Zeit. Eineinhalb Stunden braucht Werner Ebner am Dienstag für seine Urteilsbegründung. Dass für den Mann, gegen den heute zum letzten Mal verhandelt wird, am Ende die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie stehen wird, ist im Grunde allen Beteiligten klar. Aber Richter Ebner ist es wichtig, nochmal alle während der Verhandlung zutage gebrachten Details der Amokfahrt zu erläutern, an deren Ende der 46jährige mit seinem silbernen Cabriolet in den Eingangsbereich eines Waschsalons raste und so ein fünfjähriges Mädchen tötete.

Keinen Schuldigen, nur einen Verantwortlichen

Eine „Katastrophe“, eine „menschliche Tragödie“, wie Ebner sagt, für die es aber „keinen Schuldigen“ gebe, sondern nur „einen Verantwortlichen im Sinne einer Kausalkette“. Der Beschuldigte sei „sowohl Handelnder als auch Opfer seiner psychischen Krankheit“. Denn dass der Mann psychisch krank ist, darüber bestand nach Abschluss der Beweisaufnahme und Anhörung von Gutachtern keinerlei Zweifel. Er leidet nach wie vor an Schizophrenie, hielt sich in der Vergangenheit abwechseln für einen glühenden Kometen, einen Engel oder auch einen Auserwählten.

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Deutlich wandte sich Ebner auch gegen Schuldzuweisung in Richtung Polizei und Klinikum. Dort hatte sich der Beschuldigte in der offenen Psychiatrie in Behandlung befunden, war aber am Abend vor der tödlichen Fahrt nicht mehr zurückgekehrt. Diese sei, so Ebner, ein „schicksalhaftes und unabwendbares Ereignis“ gewesen, „das keinen Platz für Schuldzuweisungen zulässt“.

„Wir sperren niemanden ein, der zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung gesund ist.“

Unmissverständlich machte Ebner klar, dass es bei der nun angeordneten Unterbringung nicht darum gehe, den 46jährigen zu bestrafen. Dieser sei zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen, aufgrund seiner Krankheit, der mangelnden Krankheitseinsicht und der Weigerung, regelmäßig seine Medikamente zu nehmen, aber nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit. „Wenn er an einer organischen psychischen Störung gelitten hätte und die Symptome heute weg wären, müsste er entlassen werden. Wir sperren niemanden ein, der zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung gesund ist“, so Ebner. „Das mag so mancher Laie nicht verstehen, aber so ist unser Rechtssystem.“

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Kommentare (4)

  • Twix Raider

    |

    Hausaufgaben nicht gemacht, liebe Halbgötter in Schwarz & Weiss? Ein Komet ist ein schicksalhaftes und unabwendbares Ereignis, ein Patient, der sich für einen solchen hält, nicht. Die Selbstbestimmung psychisch Kranker ist ein hohes Gut, nur bei Fremdgefährdung hat der Spass einfach ein Loch, welches aber mit relativ einfachen und humanen Sicherheitsprotokollen zu stopfen ist, Ausgang ist auf Station grundsätzlich reglementiert, das gehört zur Strukturbildung. Zum Vergleich, wenn man statt Medikamente den Nachtisch verweigert, wird immer noch der Trichter angewendet:
    http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCnstliche_Ern%C3%A4hrung#Ethische_und_juristische_Aspekte_der_k.C3.BCnstlichen_Ern.C3.A4hrung
    Die Kurpfuscher haben ja nicht nur das Leben unbeteiligter Personen zerstört bzw. schwer beschädigt, auch der Patient wird seines Lebens nicht mehr froh, jedenfalls in seinen klaren Phasen. Welchen fatalen Effekt das auf den weiteren Krankheitsverlauf hat, kann sich jeder selbst denken…

  • Student

    |

    Da hat mal wieder einer von Tuten und Blasen keine Ahnung, meint aber, groß tönen zu müssen…

    @Twix Raider

    Wenn Sie glauben, dass die Verweigerung des Nachtischs die Verwendung eines Trichters zum Einflößen desselben rechtfertigt, dann sind sie schief gewickelt. Die Textstelle in der wikipedia, auf die sie verweisen, betont im übrigen gerade den hohen Stellenwert des Selbstbestimmungsrechts – auch dann, wenn es nicht nur um den Nachtisch geht, sondern um Zwangsernährung gegen den Willen des Betroffenen. Und was Zwangsmedikation anbetrifft, sind die rechtlichen Hürden vergleichbar hoch. Erfreulicherweise.

    Letztlich geht es um eine ganz banale Sache: nämlich die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen:

    Das eine Extrem wäre: jeder, der mal irgendwie “komisch” oder “seltsam” war oder gar einmal im Streit geäußert hat “Du kannst was erleben”, sollte sicherheitshalber in die geschlossene Psychiatrie und da auch keinesfalls mehr raus, denn mit 100-%-iger Sicherheit kann man ja nicht ausschließen, dass der irgendwas Gefährliches macht. Nur zu vielleicht 99,99 %.
    Das andere Extrem wäre: dem Selbstbestimmungsrecht einen so hohen Stellenwert einzuräumen, dass niemand gegen seinen Willen festgehalten und behandelt werden darf – auch nicht ein z.B. mit einer Axt in der Stadt herumlaufender und wegen einer Enzephalitis halluzinierender Mensch, der dringend lebensrettender medizinischer Maßnahmen bedarf (und auch der Fremdgefährlichkeit wegen aus dem Verkehr gezogen werden sollte), diese aber verweigert.

    Unsere Gesellschaft hat sich nun einmal Gesetze gegeben, die einen ausgewogenen Mittelweg zwischen beiden Extremen suchen. Dadurch wird manchmal die Selbstbestimmung in einem Maße beschnitten, wie es manche für inakzeptabel halten. Andererseits bleiben jedoch auch gewisse Restrisiken, die nur mit noch weitaus schärferen Eingriffen in das Selbstbestimmungsrecht weiter minimiert werden könnten. Tagtäglich verlassen Patienten von offenen psychiatrischen Stationen das Krankenhaus und kehren ohne vorherige Absprache nicht mehr zurück. Würde man die alle fahnden und geschlossen unterbringen, müssten aber so einige zusätzliche geschlossene Stationen gebaut werden.

    Die heutigen Regelungen sind nun einmal ein Kompromiss, eine Gratwanderung, der Versuch eines Ausgleichs zwischen Selbstbestimmungsrecht und Risikominimierung. Null Risiko gibt es ebenso wenig wie ein unantastbares Selbstbestimmungsrecht.

    Wer sich wie Twix Raider einbildet, dass das anders sein könnte oder dass Klinikpersonal mit Sicherheit die Zukunft voraussagen zu können hätte, ist ein Fantast.

  • jetzt reicht´s

    |

    @Twix Raider: Ihnen merkt man einfach an, dass Sie sich zu häufig als Schokoriegel sehen! Eine derartige Verzerrung der Tatsachen und eine derartige Übertreibung ist mir selten unter die Augen gekommen! Schämen Sie sich eigentlich wenigstens für dieses Verhalten?

  • Dubh

    |

    “Mehrfach erzählte dieser verschiedenen Personen von seinen Visionen – etwa, dass er ein „glühender Komet“ sei, der sich durch die Sonnenstrahlen und den Wind auflade, oder ein „Engel, der Gott töten“ müsse….

    …seit Mitte Mai in Behandlung, nachdem er in der Praxis seines Hausarztes verkündet hatte, er höre „Stimmen aus dem Radio, die ihm befehlen, die Welt zu retten.“ Zuvor war er auf der Autobahn leicht mit einer Leitplanke kollidiert, auf einer Fahrt auf dem Weg zu seinem Chef, den er mittels eines „Fernkusses“ vor einer irrationalen Gefahr retten wollte…..

    Dennoch fiel er im Juni 2013 in mindestens zwei Situationen als fremdaggressiv auf. Einmal habe es sich dabei um eine „ungerichtete Aggressivität“ gehandelt, berichtet der Gutachter, einmal habe er „einen CD-Player an die Wand geworfen und das Pflegeteam bedroht.“

    Etwa zwei Wochen vor der Todesfahrt begann der Patient dann, die Medikation zu verweigern.”
    Dort befand sich der spätere Amokfahrer nämlich schon seit Mitte Mai in Behandlung, nachdem er in der Praxis seines Hausarztes verkündet hatte, er höre „Stimmen aus dem Radio, die ihm befehlen, die Welt zu retten.“ Zuvor war er auf der Autobahn leicht mit einer Leitplanke kollidiert, auf einer Fahrt auf dem Weg zu seinem Chef, den er mittels eines „Fernkusses“ vor einer irrationalen Gefahr retten wollte.

    Von der geschlossenen Abteilung war der Patient dann in die offene Psychiatrie verlegt worden, nachdem sich eine Besserung seiner Symptome abzeichnete. Dennoch fiel er im Juni 2013 in mindestens zwei Situationen als fremdaggressiv auf. Einmal habe es sich dabei um eine „ungerichtete Aggressivität“ gehandelt, berichtet der Gutachter, einmal habe er „einen CD-Player an die Wand geworfen und das Pflegeteam bedroht.“

    Etwa zwei Wochen vor der Todesfahrt begann der Patient dann, die Medikation zu verweigern.
    http://www.regensburg-digital.de/amokfahrtohneschuldigen/02042014/

    Klar, nach solchen Visionen, mit Tötungsvorstellungen, bereits einem zweckgerichteten Autounfall, aggressivem Verhalten auch gegen Personen, nicht lange vor der Fahrt und Verweigerung der Medikamente muss man natürlich mit rein überhaupt nichts rechnen – schon gar nicht, wenn dieser Patient nicht wie vereinbart zurückkommt.

    Und wenn der behandelnde Arzt das sagt, dann ist das für diesen Richter einfach unanzweifelbar so.
    Schön, wenn man einen so festen Glauben hat!

    Eigenartigerweise kenne ich Fälle, in denen die Klink Patienten mit weit weniger gravierenden Vorzeichen durch die Polizei zurückbringen ließ, wenn sie nicht von selber rechtzeititg kamen.
    Zuhause wäre er ja offenbar gewesen.

    Dass der verantwortliche Arzt sich selber gravierende Fehler in der Einschätzung der Lage bescheinigt, davon allerdings muss man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tatsächlich nicht ausgehen.

    Aber selbstverständlich muss das angebliche Rammen mit einem Einkaufswagen, ohne sichtbare Verletzungen mit Jahren geschlossener Forensik bedacht werden, und alle Ärzte dort stellen über Jahre hinweg nichts anderes als gemeingefährlichen Wahn fest, desgleichen bei Mollath.

    Es scheint ziemlich wurscht zu sein, was die Gesetze meinen, wenn Richter sogar eindeutig selbst betroffenen “Gutachtern” alles abnehmen, und weitere Nachfragen nicht für nötig halten.

    Ein Gottesurteil gegen das kleine Mädchen halt – meint der Rechtstaat.
    In der Haut der Eltern möchte ich nicht stecken!

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drin