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Kolumne

Kopieren statt studieren?

Morgen UniAb dem 1. Januar 2017 soll ein neuer Rahmenvertrag der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort seine Gültigkeit erlangen. Dies führt zu erheblichen Problemen bei Hochschulen und Studenten. Was dies für die Universität Regensburg und Teilnehmer von Kursen schon in diesem Wintersemester zur Folge haben wird und was er in der Zukunft für welche haben kann, soll nun skizziert werden.

Kolumne von Hieroymus Mercator

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Die GEMA für Texte

Die VG Wort ist eine Einrichtung, deren Zweck darin besteht, das Urheberrecht ihrer Mitglieder wahrzunehmen. Genauso wie die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) – ebenso eine Verwertungsgesellschaft – dies für Musiker und Liedtexter bzw. deren Plattenlabel tut, kümmert sich die VG Wort um die Vertretung dieses Rechts für Autoren wissenschaftlicher oder journalistischer Texte. Einerseits ist das Prinzip eine gute Sache, da auch Produzenten von geistigem Eigentum von irgendwas leben müssen, andererseits birgt dies erhebliche Probleme bei der Umsetzung. Für Dozierenden wird das Zurverfügungstellen von Texten erheblich bürokratisch verkompliziert und für Hochschulen wird es teurer.

Der neue Rahmenvertrag

Die VG Wort hat kürzlich einen Rahmenvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland und deren Ländern geschlossen, die durch die Kultusministerkonferenz vertreten wurden. Dieser tritt ab dem Beginn des neuen Jahres in Kraft. Das bedeutet, dass alle staatlichen (und auch kirchlichen) Hochschulen diesem Vertrag beitreten sollen, wogegen sich einige jedoch erheblich wehren. Bisher wurden die Autoren und Verlage pauschal vom Land vergütet, also konkret in Bayern direkt durch den Freistaat. Ab 1. Januar wird das alles etwas komplizierter: Jeder Kurs an einer Universität oder Hochschule soll einzeln vergütet werden und zwar mit 0,008 Euro pro verwendete Seite und Kursteilnehmer. Dokumentieren und bezahlen muss das jede Hochschule dann selber.

Ein kleines Beispiel: Man nehme einen Kurs mit zwanzig Teilnehmern, der aus zwölf Sitzungen besteht. Zu jeder Sitzung wird ein Text vorbereitet von ca. dreißig Seiten. Somit würde dann allein dieser einzelne Kurs die Hochschule 57,60 Euro kosten. Für die Verwaltung all dessen müssten zusätzlich neue Stellen an jeder Universität geschaffen werden, die im nächsten Jahr auf jeden Fall noch nicht vorhanden sind.

Doch die Hochschulen wehren sich und wollen zurück zur Pauschalvergütung. Einige werden den neuen Vertrag nicht unterzeichnen, was wiederum neue Probleme bringt.

„Öffentlich zugänglich“ und eine „angemessene Vergütung“

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Der Gegenstand des Vertrages ist klar begrenzt. Es handelt sich um das Zugänglichmachen von Textteilen (maximal zwölf bzw. 25 Prozent oder nicht mehr als 100 Seiten) oder kleinen Werken von maximal 25 Seiten. Werden diese laut Paragraph 52a des Urheberrechtsgesetzes unter anderem für einen „bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern“ nicht kommerziell „öffentlich zugänglich“ gemacht, etwa im Intranet, dann gilt es eine „angemessene Vergütung“ zu entrichten, deren Anspruch nur durch eine Verwertungsgesellschaft (wie beispielsweise die VG Wort) geltend gemacht werden kann.

Laut diesem Paragraphen heißt dies: Auch passwortgeschützte Kurse im Intranet wie zum Beispiel auf der „Gemeinsamen Regensburger Internet-Plattform für Studierende“ (kurz: GRIPS) fallen in diesen Geltungsbereich. Ausgenommen sind elektronische Bücher, die im Regensburger Katalog auf eine externe Seite eines Verlages verlinken, und selbstverständlich selbsterstellte Scripte von Dozenten. Natürlich fallen gemeinfreie Texte auch nicht in den Gegenstandsbereich des Vertrags (äquivalent zu „GEMA-freier“ Musik), d. h. Autoren müssen Mitglied der VG Wort sein, um Geltungsansprüche durch die Verwertungsgesellschaft stellen zu können.

Uni Regensburg tritt nicht bei

Was passieren wird im neuen Jahr, dessen ist sich niemand wirklich sicher. Der Rahmenvertrag mag freilich nicht der Untergang der Lehre an den Hochschulen sein, da vorherige Generationen auch fähig waren ihr Studium ohne die Möglichkeiten moderner EDV-System abzuschließen, er stellt jedoch eine erheblichen technischen Rückschritt dar, vor allem im Bezug auf die Digitalisierung und somit auf das freie Zugänglichmachen von Wissen.

Kurz gesagt gibt es nun zwei Möglichkeiten: Eine Universität tritt dem Vertrag bei oder nicht. Falls sie beitreten sollte, könnte es passieren, dass einige Dozenten, denen der bürokratische Aufwand der VG Wort zu viel ist, einfach keine Texte mehr ins Intranet stellen, um sie ihren Studierenden zugänglich zu machen.

Falls eine Uni nicht beitreten sollte, fehlt die komplette rechtliche Grundlage für die Verwendung von Texten, deren Autoren Mitglieder der VG Wort sind. In den kommenden Semestern, vor allem in denen, wo die Situation noch in der Schwebe hängt, wird dies wohl bedeuten, dass viele Dozenten womöglich vermehrt wieder auf den guten, alten Reader oder gar Handsemesterapparat mit Kopiervorlagen zurückgreifen werden.

Die Universität Regensburg folgt der Empfehlung einer Sitzung bayerischer und baden-württembergischer Unileitungen und schließt sich dem Rahmenvertrag nicht an.

Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt

Ungeachtet dessen, ob die Hochschule betritt, ist es aber dennoch nicht zu empfehlen eine Urheberrechtsverletzung zu riskieren. Dies kann sehr schnell sehr unangenehm werden: Das Urheberrechtsgesetz sieht für derartige Verstöße Geld- oder bis zu dreijährige Freiheitsstrafen vor. Hierbei sind nicht nur die betroffen, die das Material hochladen, sondern eben auch die Studis, die diese Werke herunterladen.

Nun stellt sich im Angesicht des Inkrafttretens des Rahmenvertrages im neuen Jahr die Frage, was können einzelne Dozenten oder Studenten akut tun?

Dozenten sollten möglichst alle Texte, die noch in diesem Semester kursrelevant sind, auf die Plattform GRIPS hochladen, damit sie die Studierenden bis zum Jahresende herunterladen können. Danach sollten sie gelöscht werden, um Rechtssicherheit zu erlangen. Somit kann dem manuellen Kopieren zumindest in diesem Semester noch vorgebeugt werden.

Vortrag: Kopieren statt Studieren?

Für alle, die mehr über dieses Thema erfahren möchten, findet am Montag, 5. Dezember, um 18 Uhr im H3 ein Vortrag namens „Kopieren statt Studieren? Zum Dilemma mit der VG-Wort“ statt. Referent wird Daniel Gaittet sein, der ebenso Vorstand des Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) ist.

Dort wird er näher das Problem der Hochschulen mit der VG Wort erläutern, aber auch den Konflikt innerhalb der Gesellschaft näher beleuchten. Zudem wird auch über das Urteil des Bundesgerichtshofs gesprochen, laut dem den Verlagen keine Urheberrechtsabgaben zustehen (sondern allein den Autoren), und diese auch noch Abgaben bis aus dem Jahr 2012 zurückzahlen müssen. 

Ziel des Vortrags ist es, Klarheit zu schaffen, um Studenten und Dozenten das Lernen und Lehren einfacher zu gestalten, da selbst die Uni Regensburg sich erst vor wenigen Tagen zu dieser Angelegenheit geäußert hat.

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Kommentare (1)

  • Klaus Wörle

    |

    Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass viele Dozenten, die nun mit dem Problem des Umgangs mit fremden Texten konfrontiert sind, selber als Publizierende wissenschaftlicher Texte Mitglied der VG Wort sind und von deren Vergütungseinnahmen profitieren. Auch Studenten, die nun unter den neuen Regularien leiden, werden – sobald es in Richtung Abschlussarbeit geht – häufig selber ihre wissenschaftlichen Ergebnisse veröffentlichen und der VG Wort beitreten, um ihre Vergütung dafür zu erhalten. Das Problem ist halt, dass die VG Wort mit der Einzelvergütung ein bürokratisches Monster geschaffen hat. Aber die Mitglieder der VG Wort, unter ihnen natürlich viele Hochschuldozenten als Autoren wissenschaftlicher Werke, hätten über die Mitgliederversammlung anders entscheiden können. Haben sie aber offensichtlich nicht.

Kommentare sind deaktiviert

drin