Nach Biotop-Desaster in Regensburg Keilberg: Im November soll der neue Bebauungsplan stehen
Brücke und CSU hatten eine Aufsplittung einzelner Vorhaben am Hollerweg gefordert. Doch das brächte keine Zeitersparnis, so das Planungsamt.

Blick auf die 2022 angekaufte Fläche am Hollerweg. Kolportierter Preis: etwa sechs Millionen Euro. Ein Großteil davon ist streng geschützter Sandmagerrasen und kann nicht bebaut werden. Foto: as
„Wohnraum schaffen jetzt!“ Unter dieser Überschrift wollten die Fraktionen von Brücke und CSU wissen, wie der Sachstand beim Bebauungsplan Hollerweg am Keilberg aussieht. Das Vorhaben eines privaten Investors dort sollte gegebenenfalls abgetrennt werden, um so eine schnellere Wohnbebauung zu ermöglichen. So der gemeinsame Antrag diese Woche im Planungsausschuss des Regensburger Stadtrats.
Die Stadt hat bei dem 2023 aufgestellten Bebauungsplan ein Riesenproblem. Wie Anfang Juli durch Recherchen von regensburg-digital öffentlich bekannt wurde, sind etwa zwei Hektar des zur Bebauung vorgesehenen Areals wertvolle Biotopflächen.
Biotop als Bauland gekauft
Erst 2022 hatte die Stadt diese Grundstücke als Bauerwartungsland angekauft – zu einem kolportierten Preis von etwa sechs Millionen Euro. Mittlerweile haben die Verantwortlichen eingeräumt, dass im Vorfeld keine vernünftige Prüfung stattgefunden hatte. Insbesondere war das Umweltamt nicht eingebunden worden. Man verließ sich auf veraltete Biotopkartierungen – obwohl bekannt war, dass diese überholt waren.
Unsere Recherchen zum Hollerweg
„Skandal“ am Keilberg, 3. Juli
Millionendeal vom Schreibtisch aus?, 9. Juli
Fläche besichtigt, aber Biotop nicht erkannt, 11. Juli
Wie nachlässig prüfte die Stadt?, 18. Juli
Stadt hält Kritik für unfair, 19. Juli
Misstrauen gegen die Stadtverwaltung? Unbedingt!, 23. Juli
Hollerweg: Abbitte mit Augenmaß, 30. Juli 2025
Nun muss die Stadt für ihre Flächen umplanen. Nicht zum ersten Mal. Bereits 2021 hatte es einen ersten Bebauungsplan gegeben, aus dem nichts wurde. Deshalb plädieren Brücke und CSU, dass die Flächen eines Privatinvestors (Ehrenreich Projektentwicklung), der dort seit 2021 bauen will, wieder vom Bebauungsplan abgetrennt werden – in der Hoffnung, dass es dann schneller geht.
Doch diese Hoffnung scheint vergeblich. Zumindest, wenn man den Ausführungen von Planungsamtschefin Tanja Flemmig in der Sitzung folgt. Flemmig plädiert „deutlich“ dafür, es bei einem Bebauungsplan zu belassen.
„Es würde wahrscheinlich länger dauern.“
Allein für das Vorhaben der Ehrenreich Projektentwicklung im Nordwesten der Fläche – elf Reihenhäuser, zwei Einfamilienhäuser, zwölf Doppelhaushälften und rund 30 Wohnungen – hätte man nie einen Bebauungsplan aufgestellt, so Flemmig. Zum einen würde sich dadurch eine Splittersiedlung verfestigen. Zum anderen gebe es dann Probleme mit der Erschließung über den Hollerweg, da davon auch Flächen des Landkreises betroffen wären.
Wenn man den Bebauungsplan „in einem Rutsch“ mache, ließen sich die Privatflächen besser anbinden. Auch würde eine Trennung der einzelnen Vorhaben das Verfahren nicht beschleunigen. „Es würde wahrscheinlich länger dauern.“ Separate Gutachten, separate Ausgleichsflächenplanung, separate Erschließung. „Ein Riesenaufwand.“
Wie hoch ist der Schaden?
Flemmig sagte zu, in der Sitzung des Planungsausschusses im November den neuen Bebauungsplan inklusive Zeitplan vorzustellen. Michael Lehner (CSU) und Thomas Thurow (Brücke) erklärten sich angesichts dessen bereit, ihren Antrag bis dahin zurückzustellen.
Der konkrete Schaden, der der Stadt durch den überteuerten Ankauf der wirtschaftlich wertlosen Biotopfläche entstanden ist, wird von der Stadt Regensburg bislang nicht beziffert. Zuletzt hieß es, dass man etwas dichter und höher bauen werde und es dann „lediglich“ 40 bis 80 Bewohner weniger werden würden – insgesamt ist von etwa 400 Menschen die Rede, die einmal dort wohnen sollen.




Jakob Friedl
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Der erste untergegangene Versuch einer B-Planaufstellung im !!! beschleunigten Verfahren !! für die städtischen Flächen am Hollerweg vom 5.10.2021 mutete an, als wäre er von einem Praktikanten für die Fertighausfirma Ehrenreich gezeichnet worden, die dann hier auf städtischem Grund und anschließend oberhalb auf eigenem Grund gleich das passende Angebot für eine Palette aus Fertighäusern machen hätte können: Tizian, Klimt, Munch, Boticelli,Van Gogh, Klee, Spitzweg, Warhol, Monet… inklusive Finanzierungspläne – hier ein Ehrenreich-Sparkassenaushang: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2023/07/DSC01887-1024×1366.jpg Das ist Kunst von Max Erl – direkt zum Thema – so gekonnt und witzig! https://max-erl.de/arbeiten/flut
Erschließungsstraße, Sparten, Bau- und Stellplatz mehr braucht es für einen B-Plan nicht…? Mein Blogeintrag (Januar 2022) zur ersten B-Planaufstellung baut auf einem Malplakat meines damaligen Praktikanten, dem Genderpunk, auf der noch im Dezember 2021 die Biotopflächen und Flächennutzungsplanänderungen mit dem Wäldchen und dem B-Plan überlagert und am Keilberg Interviews geführt hat: https://ribisl.org/hollerweg_nr_287/
Der erste B-Plan Entwurf 287 ist mit der Erweiterung des Geltungsbereichs auf die von der Stadt neu erworbenen und für eine Bebauung ungeeigneten Flächen und der Flächen des Firma Ehrenreich untergegangen. Zwischenzeitlich hat sich die Stadtverwaltung bei den Vorbereitungen zur Erweiterung des B-Plans kritische Impulsen und Ideen der OTH eingeholt und wesentliche Qualitätskriterien grundgelegt. Sie will dabei insbesondere mehrstöckig gemeinschaftliches und genossenschaftliches, gemeinwohlorientiertes Bauen einfordern und ermöglichen.
Die Planungsamtsleiterin Tanja Flemmig hat völlig Recht, wenn sie sich den Bestrebungen der CSU und der Brücke entschieden entgegenstellt, die im Aussenbereich gelegenen Flächen der Firma Ehrenreich abgetrennt schnell baureif zu machen. (Beide Parteien haben schon 2021 nicht verstehen wollen, warum die Stadt hier entsprechend dem regensburger Baulandmodell die Bauplätze in Erbpacht vergibt anstatt sie zu verkaufen. Auch das hier am Stadtrand nun nicht ausschließlich Einfamilienhäuser sondern auch geförderter Wohnraum entstehen soll war ihnen 2021 schwer vermittelbar…) Meine Meinung: Wenn da oben an der Grenze zum Landkreis in der Höhenluft schon unbedingt Baurecht geschaffen werden soll, dann nur über einen gemeinsamen B-Plan mit der Stadt und entsprechenden Verträgen. So kann eine zusammenhängende, qualitätvolle, nachhaltige, ökologische, soziale und halbwegs gerechte Stadtentwicklung gesichert und eine plan- und anspruchslose Zersiedelung vermieden werden. Ich bin übrigens auch sehr dafür, dass die Stadt nicht in ihr Wäldchen hineinbaut, sondern dieses besser erhält und vollständig integriert. (Vgl. Visualisierung meines Praktikanten im Blog.) Die Hanglage des städtischen Grundstücks ist eine Herausforderung die im Gegensatz zum allerersten B-Plan-Versuch von 2021 auch zu schönen Ergebnissen in der Freiraumgestaltung führen kann. Gemeinwohlorientierte Stadtplanung im Sinne des Regensburg Plans 2040 und der darin inkludierten Neuen Leipzig Charta braucht ihre Zeit und keine anspruchslosen Extrawürste für Investoren.
satyr
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Also. hübsch ist er schon anzusehen, der sandmagerrasen. auch wenn man exakt drumherum baut, bleibt doch die frage: darf er überhaupt betreten werden, oder muss er eingezäunt werden? – satire ende