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Nach drei schweren Körperverletzungen: Vorbestrafter Prügel-Nazi (endlich) in U-Haft

Er ist der mutmaßliche Rädelsführer beim Überfall einer Neonazi-Clique auf die Kneipe Picasso Ende Juni: Seit vergangener Woche sitzt ein 25jähriger aus dem Landkreis Regensburg in U-Haft. Das teilen Polizei und Staatsanwaltschaft heute in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit. Wie nun bekannt wurde, war der Mann erst im Februar aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er eine Freiheitsstrafe „wegen Körperverletzungsdelikten“ absitzen musste und es brauchte eine Reihe weiterer Straftaten, ehe er am 15. Oktober „wegen Wiederholungsgefahr“ in U-Haft kam. Unter anderem wegen rassistischer Beleidigungen, Randale in verschiedenen Lokalen und gefährlicher Körperverletzung hatte die Polizei schon gegen den 25jährigen einschreiten müssen, ehe am 30. Juni der Überfall mit mehreren polizeibekannten Neonazis auf das Picasso stattfand. Dabei spielte der 25jährige nach Auskunft eines Polizeisprechers „eine federführende Rolle“. Der Barkeeper wurde damals krankenhausreif geprügelt, die Inneneinrichtung demoliert. Die Gruppe verfolgte den Barkeeper bis zu einem gegenüberliegenden Lokal und versuchte dort, die Tür einzutreten. Der Überfall war ein gezielter Racheakt: Etwa eine Woche zuvor hatte der Barkeeper den Mann wegen rassistischer Pöbeleien zur Rede gestellt. Doch selbst nach diesem Vorfall musste die Polizei den Mann wieder auf freien Fuß setzen. Man habe die Sache der Staatsanwaltschaft vorgelegt, verbunden mit der Anfrage, ob die sechs beteiligten Männer in Haft bleiben sollten, teilte ein Polizeisprecher unserer Redaktion damals mit. Das wurde von der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Es liege kein Haftgrund vor, hieß es laut Polizeisprecher damals von Seiten der Staatsanwaltschaft. Am Rande: Als Konsequenz aus dem Überfall auf das Picasso gründete sich eine Wirtebündnis gegen Nazis. Der Mann blieb auf freiem Fuß und schlug zwei Monate später einem 16jährigen bei der Herbstdult einen Maßkrug über den Kopf. Der Jugendliche wurde schwer verletzt. Eine kurze Chronik aus der heute verschickten Pressemitteilung: Bereits wenige Tage nach seiner Haftentlassung prügelte sich der 25jährige beim Faschingszug in Wolfsegg mit drei Besuchern, bedrohte zwei Sicherheitsleute und beschädigte deren Dienstfahrzeug. Zwei Polizeibeamte, die ihn schließlich festnehmen konnten, beleidigte er. Am 16. Mai randalierte der Mann in einer Gaststätte in der Nähe seines Wohnortes. Die Polizei wurde verständigt. Einem der Beamten versetzte er einen Kopfstoß. Seitdem wurde gegen ihn wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung ermittelt. Nur zwölf Tage später demolierte er mit zwei polizeibekannten Neonazis die Außeneinrichtung eines Asia Restaurants. Zwei Tage später beschädigte er in Undorf einen Gartenzaun und warf Mülltonnen um. Am 20. Juni beleidigte der Mann in der Rote-Hahnen-Gasse in Regensburg eine afrikanische Studentin mit übelsten rassistischen Ausdrücken, zeigte mehrfach den Hitlergruß. Die zur Hilfe gerufenen Polizisten beleidigte er, ehe er erneut über Nacht festgenommen wurde. Am 30. Juni kam es zu dem Überfall auf das Cafe Picasso. Am 9. Juli pöbelten er mit drei „Kameraden“ auf dem Domplatz Passanten an. Den verständigten Polizeibeamten schleuderte er „Sieg Heil“ entgegen. Bei der Herbstdult schlug er schließlich dem 16jährigen einen Maßkrug auf den Kopf und verletzte ihn schwer. Am 1. Oktober waren es erneut „Sieg Heil“-Rufe und Beleidigungen, mit denen der 25jährige in Hainsacker in Erscheinung trat. „Sein aggressives Verhalten konnte nur mit massivem unmittelbaren Zwang beendet werden“, so die Polizeimeldung. Zwei Wochen später erging schließlich der Haftbeschluss. „Nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Ermittlungen stellte die Staatsanwaltschaft Regensburg Antrag auf Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr gegen den 25jährigen“, heißt es nun in der heute verschickten Mitteilung. „Insbesondere die letzten Taten im nördlichen Landkreis Regensburg bzw. auf der Dult ließen dies für zwingend notwendig erscheinen.“
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Kommentare (15)

  • VonFernSeher

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    So sehr ich die Reaktion verstehen kann und mich persönliche freue, dass dieser Mann momentan keine Gefährdung für andere mehr sein kann, gibt es doch (zumindest hier) kein Material, dass diese Beschuldigungen wasserdicht macht. Ein paar mal “sollen” und “mutmaßlich” hätten dem Artikel gut getan.

  • Bernhard Segerer

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    Äh, das war doch die Pressemitteilung der Polizei, oder? Also Polizeigläubigkeit hin oder her, ich denke nicht, daß das was da drinsteht alles Mutmaßungen sind – es hört sich schon sehr fundiert und mit Zeugen belegt an. Eigentlich wundere ich mich im Gegenteil, wieso bei dieser Latte an Straftaten der nicht schon viel eher fällig war. Insbesondere da es sich um einen vorbestraften Wiederholungstäter handelt.

  • VonFernSeher

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    Auch schon oberhalb der PM werden hier Tatsachen aufgestellt. Und die PM an sich ist ja kein Grund, Dinge einfach so weiterzuverbreiten. Egal, wie fundiert es sich liest, ist dieser Mann ob dieser Fälle noch nicht verurteilt und muss deshalb als mutmaßlicher Täter gelten, der etwas getan haben soll.

    Die Verwunderung, warum die Polizei bei solchen Anschuldigungen nicht früher eingreift, ist eine ganz andere Sachen. Und die teile ich.

  • Tommy

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    Grundsätzlich handelt es sich bei den meisten der “Straftaten” um klar rassitisch bzw. antisemitisch motivierte Übergriffe auf Menschen.
    Kritik am laschen Umgang der Ermittlungsbehörden mit solchen nationalsozialistischen Gewalttaten gibt es schon lange. Die U-Haft für den bekannten Nazi ist nicht nur längst überfällig, sie ist absolut notwendig um sog. “Unbeteiligte” zu schützen. Kritik ist deshalb angebracht, weil dieser Nazi erst 4 Menschen direkt angreifen kann, bevor er staatlich daran gehindert wird – in Form von “U-Haft”.
    Dieser Nazi hätte nach dem Übergriff auf die Regensburger Kneipe und den Barkeeper sofort (!) in U-Haft genommen werden müssen. Mindestens Wiederholungs- und Verdunklungsgefahr lag schon damals vor. Die weitere Entwicklung hat einmal mehr gezeigt, wie recht die Kritiker_innen hatten.

    @vor dem fernseher
    Die Naziangriffe sind Tatsachen. Es ist m.E. nicht die Aufgabe einer digitalen Zeitung, die Vertuschungs- und Lügen-PR der Regensburger Polizeipresse zu reproduzieren. Wenn die Staatsanwaltschaft erst viel zu spät aktiv wird, heißt das nicht, dass jeder Mensch untätigen bleiben muss. Der in U-Haft genommene Nazi ist bekannt, genauso wie seine organisierten Kameraden.

  • gifthaferl

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    @ VonFernSeher

    „Und die PM an sich ist ja kein Grund, Dinge einfach so weiterzuverbreiten.“

    Der ist echt gut!
    Pressemeldungen werden herausgegeben, damit sie nicht weiter verbreitet werden – oder müssen insbesondere die von StA oder Polizei jedenfalls in den 5-fachen Konjunktiv gesetzt werden………………..

    Warum es, von “peanuts” wie Naziparolen skandieren, Bedrohungen, Beleidigungen, Sachbeschädigungen etc. mal abgesehen, 6 tätliche Angriffe braucht, mit zumindest 3 schweren Körperverletzungen, deren letzte gewiss hätte vermieden werden können, um bei einem Nazi Skin, der wegen eben solcher Delikte bereits vorbestraft ist, dann mal U-Haft zu beantragen, DAS ist die Frage, die sich stellt.

  • VonFernSeher

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    Doch, Pressemitteilungen werden geschrieben, damit sie genauso, am besten mit den Originalzitaten, weiterverbreitet werden. Ich habe mich stets gefreut, wenn ohne Rückfrage eine von mir geschriebene PM in der Zeitung landete. Und dann trotzdem den Kopf geschüttelt. Denn was den Verfasser der PM freut, ist für den Zeitungsleser einfach schlecht: Er erhält eine einseitige Stellungnahme und eben keine Nachricht.

    Was Ihre zweiten Absatz angeht, so lesen Sie doch einfach meinen letzten Kommentar richtig.

  • gifthaferl

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    Ich würde dann an Ihrer Stelle den und die anderen Artikel zum Thema mal lesen – die Polizei hat eigentlich immer eingegriffen……………………
    Rätselhaft – oder?

  • Immanuel K. Anti

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    @VonFernSeher
    Es ist sehr bizarr zu lesen, wie Sie hier auf einen Artikel reagieren, in dem mehr oder weniger direkt das zaghafte Vorgehen der Staatsanwaltschaft bei rechtsextremen Übergriffen thematisiert wird.
    Ihre Verwunderung kann nur daher kommen, dass Sie offenbar nicht so recht verstanden haben, dass Exekutive (= Polizei) und Judikative (= Staatsanwaltschaft) voneinander getrennt sind.
    Eine Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung bestimmt. Darum geht sie an die Presse.
    Das, was früher “Maßkrugaufsetzen” genannt wurde und unter Brauchtum fiel, wird heute als das gesehen, was es in Wirklichkeit auch ist: ein Tötungsversuch.
    Das passiert öffentlich in einem Bierzelt und ich kann es mir beim allerbesten Willen nicht vorstellen, dass die Polizei danach den Falschen verhaftet, so fehlbar die Beamten manchmal auch sind.
    Ich kann mir nicht vorstellen, welche Materialien Sie hier erwarten, damit Sie das als “wasserdicht” akzeptieren. So wie in den üblichen Boulevardmedien, mit Zeugenaussagen (“Es kam so plötzlich! Dann war da überall Blut! Ich habe immer noch Alpträume!”) oder besser noch ein Video auf YouTube? (“The next video contains scenes of graphic violence. It may not be suitable for minors.”)

    Oder haben Sie das wackelige Deutsch des Polizeisprechers, der versehentlich aus der aktiven, führenden Rolle eine “federführende” machte, wörtlich genommen? (Dann wäre der Artikel tatsächlich eine Vorverurteilung…) Der Mann wird keine Literaturpreise gewinnen, aber das ist auch nicht seine Aufgabe als Polizeisprecher.

    Was ich beim besten Willen nicht nachvollziehen kann, ist, dass jemand nach so einer Attacke, der eine Reihe von anderen Körperverletzungen vorausging, von Staatsanwalt/Haftrichter erstmal wieder nach Hause geschickt wird.

    Weil die Haftanstalten überbelegt sind mit Schwarzfahrern und Leuten, die ihre Ratenzahlungen und Handyrechnungen nicht beglichen haben?

  • VonFernSeher

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    Also, noch einmal langsam:

    Ich schrieb bereits, dass ich es persönlich gut finde, dass dieser Mann momentan und hoffentlich auch in Zukunft keine Gefahr mehr darstellt. Und natürlich hätte ich es besser gefunden, die Polizei hätte früher richtig eingreifen können. Und ich glaube auch nicht, das irgendein Polizist froh war ihn wieder laufen lassen zu müssen.

    Das hat aber wiederum gar nichts mit dem Umgang einer Zeitung mit dem mutmaßlichen Täter zu tun. Und es ist mir egal, ob der Polizeisprecher Preise mit seinen Pressemitteilungen gewinnt. Denn er ist nicht das Maß, sondern der Journalist, der den Artikel verfasst hat. Der hat seine Pflicht eben nicht getan, wenn er die PM im Original hinten anhängt. Ebensowenig wenn er die Unschuldsvermutung nicht beibehält.

    Und:
    Ja, ich habe die anderen Artikel dazu gelesen, es geht mir genau um diesen einen hier.
    Nein, Sie können sich offensichtlich nicht gut vorstellen, was ich erwartet hätte.

  • Immanuel K. Anti

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    @VonFernSeher

    Hoffentlich meinen Sie mit “richtig Eingreifen” nicht polizeilichen Schusswaffengebrauch.

    Der Täter hat seine Delikte öffentlich begangen, die Polizei wurde gerufen und sie hat den Täter verhaftet, der ihnen von Zeugen genannt/beschrieben wurde. Wo hier eine Vorverurteilung stattfinden würde, bloß weil er nicht als “mutmaßlicher Täter” bezeichnet wird, kann ich nicht nachvollziehen.

    Wohlgemerkt, es handelt sich um in der Öffentlichkeit begangene Taten, nicht um schwer aufzuklärende Vorgänge, die im privaten Bereich stattgefunden haben (z.B. im Intimbereich von Fernsehmoderatoren) oder von Laien sehr schwer nachzuvollziehen sind (Wirtschaftskriminalität) oder um einen Indizienprozess.

    Das schlimmste Wort im Artikel ist “Prügel-Nazi”. Das ist sicher eine Wertung. Aber vor Allem eine Beschreibung.

    Sollten wir jetzt alle warten, bis eine psychologische Untersuchung die Schuldfähigkeit geklärt hat und ob die Propagandadelikte von einem gefestigten NS-Weltbild oder von hilflosem Heischen nach Aufmerksamkeit motiviert wurden?

    Darf man dann erst nach erfolgter Verurteilung fragen, ob die jetzt noch “mutmaßlich zögerlich reagierende Staatsanwaltschaft” etwa zögerlich gehandelt hat? Oder gar zuerst garnicht gehandelt hat, und dann endlich doch?

  • VonFernSeher

    |

    @Immanuel K. Anti

    Nein und nein und nein. Und aber.

    Nein, die Polizei hätte nicht mit Schusswaffengewalt einschreiten müssen. Wo lesen Sie das heraus? Aber man hätte ihr die Mittel für eine richtige Verhaftung und nicht bloß Gewahrsam- oder Festnahme an die Hand geben müssen.

    Nein, Sie müssen nicht von der “mutmaßlich zögerlich reagierende[n] Staatsanwaltschaft” schreiben, denn erstens ist diese eine Institution und keine natürliche Person, zweitens ist sie nicht die Beschuldigte und drittens ist dies eine klare, nachvollziehbare Meinungsäußerung.

    Nein, es handelt sich anscheinend nicht um Taten, die schwer nachvollziehbar wären und es gibt ja auch viele Zeugen. Natürlich darf berichtet werden, was diese Zeugen gesehen haben und was die Polizei ermittelt hat.

    Aber der Journalist darf sich die Aussagen der Zeugen nicht zu eigen machen, ebensowenig die Ermittlungsergebnisse der Polizei. Er muss vom mutmaßlichen Täter reden, solange, bis der Täter für diese Tat rechtskräftig verurteilt ist. Und “Prügel-Nazi” ist nicht nur eine Wertung, sondern im Zusammenhang eine Vorverurteilung.

    So schwer es auch fallen mag: Auch Nazis haben Rechte.

  • Immanuel K. Anti

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    @VonFernSeher

    Und dass Staatsanwaltschaft und Haftrichter bereits zu dem Urteil gekommen sind, dass der überführte, aber noch nicht endgültig verurteilte Täter eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellt, dass er seinen rechten Arm zum Hitlergruß hob, damit rechte Haken verteilte und jemanden mit einem Bierkrug attackierte, das alles aus einer polizeilichen Mitteilung zu zitieren beschneidet die Rechte von jemandem, den Sie selbst als “Nazi” bezeichnen?

  • VonFernSeher

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    Das habe ich nie behauptet. Ein Journalist hat die Unschuldsvermutung gelten zu lassen, für jeden, auch wenn seine mutmaßlichen Taten noch so scheußlich waren. Und ich hatte den “Prügel-Nazi” bewusst als zitiert gekennzeichnet.

    Der Job einer Staatsanwaltschaft ist übrigens die Anklage vor Gericht, nicht in den Medien.

  • gifthaferl

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    @ VonFernSeher

    “Ein Journalist hat die Unschuldsvermutung gelten zu lassen, für jeden, auch wenn seine mutmaßlichen Taten noch so scheußlich waren.”

    Die gesetzliche Grundlage dafür nennen Sie mir dann mal unverzüglich.

    Die “Unschuldsvermutung” hat vor Gericht, im Strafverfahren zu gelten – die Schuld muss zudem von den Strafverfolgungsbehörden nachgewiesen werden, nicht vom Angeklagten widerlegt werden.
    Ich weiß nicht, ob Sie da folgen können, dass das was anderes ist, als das was Sie behaupten.

    Aber sie können natürlich gerne auch weiter Falsches behaupten, ist ja nicht per se strafbar.

    “Der Job einer Staatsanwaltschaft ist übrigens die Anklage vor Gericht, nicht in den Medien.”
    Tatsächlich?
    Dann sollten sie der StA mitteilen, dass Ihnen deren PMs missfallen, und dass absolute Geheimhaltung über jegliche begangene Straftat zu gelten hat – Ihrer Ansicht nach.

    “Und “Prügel-Nazi” ist nicht nur eine Wertung, sondern im Zusammenhang eine Vorverurteilung.”

    So ein Schwachfug.
    Prügeln, mehrere Male ist Fakt, Leute die im Krankenhaus lagen/liegen auch.
    Sieg Heil Rufe etc, sind auch Fakten.
    Meinen Sie jemand muss ein Parteibuch haben, über dessen Vorhandensein einem eine amtliche Beglaubigung vorliegt, damit man ihn Nazi nennen darf?
    Der Nazi an sich muss nicht organisiert sein, die entsprechende Haltung/Einstellung lässt sich durchaus und eindeutig anderweitig verifizieren.
    Wenn es nach Ihnen ginge, dann dürfte die Presse ja nicht einmal mehr Fakten berichten, Denken Sie auch mal?

    “So schwer es auch fallen mag: Auch Nazis haben Rechte.”

    Ja, und anscheinend sogar mehr als andere Leute……………………
    Das wäre der Punkt gewesen, um den es hier ging.

    Es geht aber nichts über Phantom”wissen” und dessen hartnäckige Verbreitung………………

  • VonFernSeher

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    @gifthaferl
    Ich habe weder Zeit noch Lust, Ihnen die gesetzlichen Regeln und die des Presserats zu erklären. Sie können ja augenscheinlich lesen, auch wenn nur immer den Teil, der Ihnen gefällt.

    Der mutmaßliche Täter ist verhaftet worden, aber noch nicht verurteilt (für diese Taten). Die Medien müssen über die Tatabläufe als Mutmaßungen und nicht als Tatsachen berichten.

    Und ersparen Sie mir und anderen bitte ein Antwort, ich werde mich nicht weiter mit Ihnen hier herumtrollen.

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drin