„Systemische Mängel“ vor dem Verwaltungsgericht
Wird das Asylsystem in Rumänien den Menschen gerecht? Darüber gehen die Rechtsmeinungen auseinander. Am Verwaltungsgericht Regensburg vertritt man dazu eine harte Haltung.
„Systemische Mängel“. So lautet das Zauberwort, an dem sich das Schicksal des iranischen Flüchtlings Davis R. entscheidet. Wie berichtet, ist der 38jährige bereits im Iran zum Christentum konvertiert. Weil dort darauf die Todesstrafe steht, floh er nach Rumänien und stellte einen Asylantrag. Der wurde im Oktober 2014 „ohne eingehende Prüfung“ abgelehnt, wie seine Rechtsanwältin Irina Schulz schreibt. Davis R. flüchtet weiter nach Deutschland, um hier Asyl zu beantragen, doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte es ab, diesen Antrag zu bearbeiten. Am 22. Mai hat Davis R. sich deshalb ins Kirchenasyl in Regensburg geflüchtet und wartete dort auf die Verhandlung seiner Klage vor dem Regensburger Verwaltungsgericht.