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Wahlkampfmaterial nicht bezahlt

Grafikbüro verklagt CSB-Stadtrat Janele/ UPDATE: Janele bestreitet Forderung

Seit fast zwei Jahren wartet ein Regensburger Unternehmen vergeblich auf sein Geld für CSB-Wahlkampfmaterial. Jetzt hat man den damaligen OB-Kandidaten und einzigen Stadtrat der Partei verklagt. Janele sagt: “Die Forderung ist nicht gerechtfertigt. Das streiten wir durch.”

Ein Bild aus glücklichen CSB-Tagen.  Der frohen Botschaft folgt nun eine schöne Bescherung...

Ein Bild aus glücklichen CSB-Tagen. Der frohen Botschaft folgt nun eine schöne Bescherung…

Klotzen statt kleckern – so schien das Motto der CSB im zurückliegenden Kommunalwahlkampf zu lauten. Flyer und Broschüren, teils skurrile Plakate, eine Homepage und großflächigen Transparente mit dem Konterfei des Oberbürgermeisterkandidaten Christian Janele. Genützt hat es bekanntlich wenig: Lediglich Eberhard Dünninger, der als früherer Stadtrat der ÖDP schon einen größeren Bekanntheitsgrad aufwies, schenkten die Wählerinnen und Wähler ihr Vertrauen.

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Dünninger zog dabei auch noch deutlich an Spitzenkandidat Janele vorbei, distanzierte sich kurz darauf von der völlig zerstrittenen CSB und schloss sich der CSU an. Erst nach Dünningers Tod im Juni letzten Jahres rückte Janele in de Stadtrat nach. Und abgesehen von seinem spektakulär gescheitertem Antrag für Frauen-Taxis und Lady-Zonen in Bussen hat man von dem CSB-Einzelkämpfer seitdem auch kaum etwas gehört.

Gerichtsverhandlung Anfang März

Noch etwas übler erging es einem Regensburger Grafik- und Druckunternehmen, das einen Großteil des Wahlkampfmaterials für Janele und die CSB erstellt hatte. Dort hörte man nach der Wahl nämlich gar nichts mehr – weder von dem Immobilienunternehmer noch von der CSB. Dabei standen noch knapp 4.000 Euro an unbezahlten Rechnungen für Aufträge aus, die – so das Unternehmen – Janele erteilt habe. Vergeblich schrieb man Rechnungen, Mahnungen und Briefe, erwirkte einen Mahnbescheid. Doch bezahlt wurde nicht. Nun muss Anfang März das Amtsgericht Regensburg entscheiden.

Eine wahre Materialschlacht war der CSB-Wahlkampf: Ein Grafikbüro bleibt jetzt auf seinen Kosten sitzen. Foto: Archiv

Eine wahre Materialschlacht war der CSB-Wahlkampf: Ein Grafikbüro bleibt jetzt auf seinen Kosten sitzen. Foto: Archiv

Wie uns er Inhaber der Grafikfirma bestätigt, hat er über seinen Rechtsanwalt Klage eingereicht. Der einstige Spitzenkandidat Janele berufe sich darauf, den Auftrag im Auftrag der CSB erteilt zu haben. Entsprechend müsse die Partei und nicht er zahlen. Dem Vernehmen nach soll Janele deshalb den früheren Vorsitzenden André Schreiber als Zeugen benannt haben, der – wie so viele – schon lägst der CSB den Rücken gekehrt hat. Die Partei ist nicht einmal ein eingetragener Verein.

 „Herr Janele hat uns beauftragt, deshalb muss er auch zahlen.“

Den Kläger interessieren diese Nachwehen der nach der Wahl implodierten CSB – unter anderem gab es den Vorwurf einer „Janele-One-Man-Show“ – denn auch wenig. „Herr Janele hat uns beauftragt, deshalb muss er auch zahlen“, sagt der Kläger dazu. „Das ist im Geschäftsleben eigentlich logisch.“

Janele bestreitet die Forderung

Christian Janele dagegen bestreitet sowohl die Höhe der Forderungen als auch deren Berechtigung. Es gehe nach einer geleisteten Teilzahlung nur noch um 1.700 Euro, die “als Nutzungsgebühren” in Rechnung gestellt worden seien. “Das war nicht vereinbart und das streiten wir auch durch. Alles andere wurde bezahlt.” Im Übrigen sei es dabei um den Wahlkampf der gesamten CSB gegangen und nicht allein um seinen. “Das war Werbung für 50 Kandidaten. Damals war Herr Schreiber Vorsitzender. Damit lag auch der Wahlkampf in seiner Verantwortung. Ich war damals nicht einmal im Vorstand.”

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Kommentare (40)

  • semmeldieb

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    Ist das peinlich…!

  • Stadtbürger

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    Janele wird argumentieren, dass er nicht OB geworden ist, damit das Werbematerial nichts geholfen habe und er damit auch nicht zahlen muss. Der arme Richter… (und natürlich der arme Grafiker)

  • Überraschter

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    Das ist aber mal richtig glaubwürdig – Herr Janele weiß genau was vereinbart wurde, obwohl Herr Schreiber damals verantwortlich und Herr Janele nicht einmal im Vorstand war!?

  • Künstler

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    Tja Herr Janele, am besten erst einmal http://www.agd.de checken, ehe man die Gerichte bemüht.

  • JürgenRei

    |

    Wenn sich bestätigt, dass die Forderung berechtigt ist, muss die sofortige Konsequenz sein, dass J. Umgehend seines Amtes als Stadtraat enthoben wird. Betrüger sind hier nicht geeignet. Ob sich so ein Verhalten positiv für einen Immobilienmakler erweist, wird die Zukunft zeigen

  • Stadtbürger

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    Wie immer wird so etwas vor Gericht mit einem Vergleich enden. Der Unternehmer hat keine Lust noch weiter zu streiten und den Anwalt zu zahlen, er wird dann mit einer Teilzahlung einverstanden sein. Und Janele kann darauf hin behaupten, er wäre gar nicht im Unrecht gewesen. Typen wie Janele sind doch jede Woche am Gericht und wissen wie man das macht. Und wenn Janele die Verantwortung auf Schreiber abschieben können sollte, ist der auch Rechtsanwalt, streitet weiter und der Unternehmer bekommt auch dann nichts. Deutscher Rechtstaat eben.

  • eduard fuchs

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    @ JürgenRei:
    Der Herr Rei wagt eine große Lippe. Ohne den Sachverhalt zu kennen (ich kenne ihn auch nicht) Herrn Janele als Betrüger zu titulieren, ist strafrechtlich grenzüberschreitend. Zudem er Stadtraat (weshalb Herr Rei das Doppel”a” nutzte ist nicht aufgeführt) und zusätzlich die berufliche Tätigkeit ansprach, verschlimmert die strafrechtliche Situation des Herr Rei.
    Weshalb sollte man nicht die Entscheidung des Gerichtes abwarten?

  • Wechselwähler

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    Wozu auch “Nutzungsgebühren” zahlen, wenn die Werbemittel im Wahlkampf nichts “genützt” haben?

  • nachdenklich

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    Janele mag ein schwieriger Mensch sein, aber ihn Betrüger zu nennen ist ehrabschneidend. Gerichte sind dazu da Meinungsverschiedenheiten zu klären. Es ist das Recht von Janele es vor Gericht klären zu lassen, wenn er meint der Betrag sei ungerechtfertigt. Deshalb besser nachdenken ehe man jemanden diffamiert. Auch ein schwieriger Mensch hat Rechte und kann Recht haben.

  • semmeldieb

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    Es ist nach wie vor peinlich – seine Agentur bezahlt man einfach ohne herumzuzipfeln. Das ist Ehrensache.

    Janele dann mal eben im Netz als Betrüger zu bezeichnen ist allerdings noch schlimmer als peinlich….achje

  • blauäugig

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    Sicher steht für Streitigkeiten der Rechtsweg offen und ich verstehe weder die Spekulationen von “Stadtbürger” noch wieso Janele deshalb aus dem Stadtrat entfernt werden soll.
    Dass mehrere Accounts hineininterpretieren, Jürgen Rei habe Janele schon einen Betrüger genannt, wo er doch selber schreibt “wenn sich bestätigt, dass die Forderung berechtigt ist” finde ich allerdings befremdlich. Haben die beiden (?) keine Argumente und wollen jemanden mundtot machen?

  • Tom

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    Kommentar gelöscht. Bitte werden Sie nicht persönlich.

  • Richard Hermann

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    Was soll’s solche Streitigkeiten gibt es millionenfach. Es ist nur ungewöhnlich, dass hier nur der Name des Beschuldigten genannt wird….

  • eduard fuchs

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    Kommentar gelöscht. Ihre Behauptung ist falsch.

  • Stefan Aigner

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    @Richard Hermann

    Es geht um einen zivilen Rechtsstreit und kein Strafverfahren. Herr Janele ist also keine Beschuldigter, sondern Beklagter. Das Unternehmen erhebt eine Forderung, die er bestreitet. Vor dem Hintergrund, dass er im Stadtrat sitzt, damit eine Person des öffentlichen Lebens ist, und dass dieser Rechtsstreit ausdrücklich in Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit steht, halte ich – auch in Absprache mit unserem Rechtsanwalt – eine Namensnennung für gerechtfertigt und zulässig.

  • RonaldMcDings

    |

    @ Chefredaktör

    “eduard fuchs” gelöscht wg. Falschbehauptung; “Tom” gelöscht wg. Persönlichwerdens; “JürgenRei” nennt J. einen Betrüger – warum löschen Sie hier nicht? Neid auf erfolgreich wirtschaftlich Tätige?

  • Stefan Aigner

    |

    @RonaldMcDings

    Dass Jürgen Rei Herrn Janele als Betrüger bezeichnen würde, ist schlicht falsch. Ich dachte, dass ich gerade Ihnen die deutsche Sprache nicht erläutern muss.

  • RonaldMcDings

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    @ Chefredaktör 22.02.2016, 15:40h

    Alles klar:
    “Stadtraat J. muß als sofortige Konsequenz, falls die [klägerische] Forderung berechtigt ist, Umgehend seines Amtes enthoben werden. Betrüger sind hier nicht geeignet”.

    Das hat in der Tat nichts mit Ihrem “Herrn Janele” zu tun, denn der ist nicht Stadtraat J. sondern wäre allenfalls Stadtrat J.
    Und diesen Stadtrat J. (Janele) hat in der Tat “Jürgen Rei nicht als Betrüger bezeichnet, das wäre schlichtweg falsch”, denn er schreibt ja auch vom “Stadtraat J.”, welcher mit Ihrem Berichtsgegenstand überhaupt nichts zu tun hat.

  • Stefan Aigner

    |

    @RonaldMcDings

    Eigentlich ist es müßig, aber wenn Sie den Gesamtzusammenhang lesen, dann dürften Sie verstehen, dass er ihn eben nicht als Betrüger bezeichnet, sondern das Ganze unter Vorbehalt stellt. Aber darum geht es Ihnen vermutlich gar nicht. Insofern bin ich an einer weiteren Diskussion auch nicht interessiert. Immerhin haben Sie es mal geschafft, zwei Kommentare fast ohne Beleidigungen zu verfassen. Das ist nicht alltäglich.

  • RonaldMcDonald

    |

    @ Chefredaktör 22.02.2016, 16:53h

    Eine fast-ohne-Beleidigung an den chefredaktionellen Liebhaber der deutschen Sprach-Schreibe muß aber doch noch raus:

    “müsig” schreibt sich mit “ß”, gerne auch mit “ss” (!) – als orthographie-sichere Synonyme böten sich an: sinnlos, überflüssig, unsinnig, leid sein …
    ;-)

  • RuhigBlut

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    Die Frage ist hier doch zunächst, wer der Schuldner ist. Hat Herr Janele die Materialien im eigenen Namen oder im Namen der CSB bestellt? Läßt sich dies nicht zweifelsfrei wie beispielsweise durch eine ausdrückliche Vollmachtsvorlage bei Vertragsschluß beweisen, kann es sich auch aus den Umständen ergeben. Da stellt sich zum Beispiel die Frage, was das für Materialien waren. Wurde damit nur Janele in seiner eigenen OB-Kampange beworben oder die CSB insgesamt (zB auch mit weiteren Kandidaten).

    Sofern die CSB insgesamt beworben wurde ist wohl von dem Verein als Schuldner auszugehen. Im Verhältnis zum Gläubiger stellt sich dann vermutlich nicht mehr die Frage, ob Janele auch hierzu bevollmächtigt war. In dem Falle dürfte man bei einem OB-Kandidaten wohl von einer Anscheinsvollmacht ausgehen. Soweit aber im Innenverhältnis keine Vollmacht oder entsprechender Beschluss zur Bestellung vorlag, könnte sich der Verein CSB das Geld von Janele wohl wieder zurück holen.

    Sollte aber Janele hier als Schuldner zur Zahlung verurteilt werden, intern aber ein Beschluss oder nur die Zusage zB durch den Vorsitzenden Schreiber vorliegen, kann Janele natürlich versuchen, sich wieder schadlos an der CSB zu stellen.

    Grundsätzlich sollte man aber auch festhalten, dass im Falle der Verwendung vom Geldern eines Vereines ohne entsprechenden Beschluss der zuständigen Gremien oder Organe immer auch der Tatbestand der Untreue zu Lasten des Vereines eröffnet sein kann. Da wäre es schon interessant zu wissen, welche Absprachen es gerade zwischen Schreiber und Janele hinsichtlich dieses Auftrages gab.

    In zivilrechtlicher Hinsicht sollte der Kläger hieres mE in Erwägung ziehen, der CSB den Streit zu verkünden. Soweit Janele nicht Schuldner sein sollte, würde er sich dann vermutlich einiges an Zeit hinsichtlich des Vorgehens gegenüber der CSB sparen.

  • Bedenkenträger

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    Meines Wissens ist der CSB weder eine Partei noch ein Verein. Auf der CSB-Website (www.csb-regensburg.de) wird nur Herr Janele als Verantwortlicher genannt und es gibt keinen Zusatz mit Hinweis auf eine Vereinseigenschaft der CSB. Insofern – wer bestellt, der zahlt.

    Auf die Gerichtsverhandlung und das Urteil darf man wohl gespannt sein.

    Fragen darf man sich aber, wieso Herr Janele keinen Vergleich/Einigung im Vorfeld angestrebt hat, um einen öffentlichen Prozess zu vermeiden, wo ihm doch klar gewesen sein muss, dass bei seiner Person darüber berichtet wird.

  • Querdenker

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    Auf der Homepage der CSB-Regensburg.de ist Janele verantwortlich lt. Impressum. Die CSB ist keine Partei und kein Verein. Bei denic erhält man als Rückmeldung auch die Information dass diese Domain Janele gehört. Die Adressen wiederum gehören zu seinem Maklerbüro im Gewerbepark. Das Weihnachtsplakat ist mir noch in Erinnerung und war wohl der Auftakt der “großen” Veranstaltung. Die Domain und Homepage ist aber wohl seit November 2013 in Janeles “Besitz”.
    Ich glaube mit Janele ist schon der richtige zum zahlen aufgefordert, denn hat die CSB denn überhaupt noch Anhänger? Die liefen doch alle nach der Wahl (manche schon vorher) davon.
    Die Wahl war vor zwei Jahren, da Herr Janele aber wohl ebenfalls ein Querdenker und seiner Zeit vorraus scheint (LadyZonen, Politiker interviewt Politiker, usw.). Wird er wohl nicht an die restlichen 1.700 € gedacht haben. Herr Aigner wird vermutlich gut recherchiert haben und zwischen 4.000 € und 1.700 € gibts eine kleine Differenz.
    so oder so, es wird vor Gericht wohl ein Vergleich werden.
    Was ich nur noch nicht ganz kapier, Janele sagt er ist der falsche Adressat der Rechnung, trotzdem will er streiten über die Höhe, weil das so nicht vereinbart wurde, könnte er sich doch sparen, wenn es so klar ist?!

  • blauäugig

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    @Querdenker Die kleine Differenz ist der Teil, den Herr Janele nach eigener Angabe inzwischen (nach Erhalt des Mahnbescheids) beglichen hat. Ich sehe keinen Anlass für einen Vergleich.
    “Ich glaube mit Janele ist schon der richtige zum zahlen aufgefordert, denn hat die CSB denn überhaupt noch Anhänger? ” Das verstehe ich nicht, sind Sie der Meinung, dass eigentlich die Anhänger der CSB die Forderung begleichen müssten?

  • Querdenker

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    @blauäugig:
    Meine Meinung ist nicht, dass die “Anhänger” bezahlen müssen, vielleicht intern ggü. der CSB. Ich habe mich nur gefragt, wer denn eigentlich noch in der CSB ist?
    Im Bezug auf einen Vergleich, wird wohl weder Janele, noch das Grafikbüro einen Vergleich wollen, denn dann hätte ja im Vorfeld schon ein Gespräch wohl statt gefunden. Es wird vermutlich ein Vergleich vom Gericht vorgeschlagen und wenn “nur” noch 1.700 € offen sind, ist ein weiterer Streit wohl unvergleichsmäßig teurer.

  • Gesunder Menschenverstand

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    Zahlen muss derjenige, der bestellt.

    Das Grafikbüro wird wohl nicht zum Spaß Herrn Janele verklagen.

    “Querdenker” hat recht. Der Grafiker wird wegen 1.700 Euro nicht noch weiter klagen, da ihn Anwalt und Mahnbescheid wohl schon bis jetzt mehr als das gekostet haben.

    Die Frage ist nur, ob Herr Janele einem Vergleich zustimmt. Nachdem es öffentlich ist, ist er doch jetzt schon bis auf die Knochen blamiert. Nur mit einem vollständigen Sieg vor Gericht kann er noch ein bißchen von seinem Ruf retten.

    Und dass Herr Janele wohl nicht ganz ohne Verantwortung ist, kann man auch daraus herauslesen, wie der Artikel geschrieben ist. Zwischen den Zeilen lässt sich lesen, dass Herr Janele wohl eine Teilzahlung erst geleistet hat, als die Sache schon gerichtsanhängig war. Und auch hier hat “Querdenker” recht, streiten über die Rechtfertigung von “Nutzungsgebühren” müsste man wohl nicht, wenn man schon im Grunde nicht für die Sache verantwortlich ist.

  • blauäugig

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    @Gesunder Menschenverstand:
    Dass Janele einem Vergleich zustimmt, halte ich für ebenso unwahrscheinlich wie Sie.
    Schon daran würde der Vergleich scheitern.
    Welche Motivation der Grafiker für einen Vergleich haben sollte, ist mir schleierhaft. Er die Sache ausfechten müssen, wenn er nicht auf den Auslagen für Anwalt, Mahnbescheid, … sitzen bleiben will. Somit geht es um deutlich mehr als eben diese Differenz zwischen dem in Rechnung gestellten Betrag und den Betrag, den Janele beglichen hat.
    In ein paar Tagen wissen wir mehr.

  • RuhigBlut

    |

    Selbstverständlich ist die CSB bzw. sind die CSB (heißt ja Christliche Soziale Bürger) in rechtlicher Hinsicht ein Verein.
    Jeder freiwillige und auf eine gewisse Dauer angelegte Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung gemeinsamer Ziele (Vereinszweck) ist in rechtlicher Hinsicht ein Verein. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verein auch im Vereinsregister eingetragen ist. Auch Parteien sind i. Ü. im Rechtssinne zunächst Vereine, darüber hinaus aber durch Parteiengesetz und GG mit besonderen Privilegien, aber auch Pflichten ausgestattet.

    So, und der Verein CSB hat unstrittig bei der letzten Kommunalwahl mit 50 Kandidaten kandidiert. Fraglich ist jedoch, wem denn das hier konkret bestellte und nach Klägerauffassung wohl nicht bezahlte Werbematerial zuzurechnen und wer letztlich Auftraggeber und Schuldner ist: Janele persönlich (als selbstständig agierender OB-Kandidat), der Verein CSB oder die Gruppe der Listenkandidaten, die uU für sich genommen ein eigenständiger Verein sein kann, zumindest könnte aber – je nach Art des Werbematerials – bei den Kandidaten auch eine gesamtschuldnerische Haftung in Frage kommen.

    Die Frage lässt sich jedoch nicht lösen, mit der Hausverstandregel “wer bestellt, bezahlt”. Wenn der Generalsekretär einer Partei für diese Werbung bestellt, haftet er auch nicht persönlich für die Bezahlung.

    Für die Frage nach dem tatsächlichen Schuldner ist es ebenso gegenstandslos, ob die CSB nunmehr zu einer One-Man-Show verkommen sind, maßgeblich ist ja der Zustand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, also während des letzten Kommunalwahlkampfes. Da wäre es schon interessant zu wissen, was das für Material war und in welcher Eigenschaft Janele (persönlich oder als Vertreter) dies bestellte. Im Innenverhältnis zwischen CSB und Janele kann es zudem erhellend sein, welche Absprachen/ Beschlüsse es damals gab und ob der Vorsitzende oder andere Gremien/ Organe Zusagen hinsichtlich der Kostenübernahme gemacht haben.

    Übrigens, ein Vergleich kann auch die Kostenverteilung beinhalten.

  • Stadtbürger

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    Wie der Prozess ausgeht wird spannend. Hoffentlich berichtet Regensburg-digital via Live-Ticker aus dem Gericht.

  • Winfried Wurscht

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    @ Ruhig Blut:
    Ihre Erläuterungen stimmen wohl nicht: Siehe Paragraph 54, 2. Satz:

    § 54 Nicht rechtsfähige Vereine:
    Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.

    Demnach gilt die Hausregel, wer anschafft zahlt, wohl doch.

  • RuhigBlut

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    Das ist jetzt ein gutes Beispiel dafür, dass ein Blick ins Gesetz nicht immer die Rechtsfindung erleichtert.

    Zunächst einmal ist § 54 BGB in Wissenschaft und auch Rechtsprechung höchst umstritten, da aus ihm eine Privilegierung eingetragener Vereine folgt, insbesondere in prozessrechtlicher Hinsicht. Die Norm stammt noch aus bismarckschen Zeiten und diente dem Zweck, Vereinigungen aller Art besser kontrollierbar zu machen (da diese dann eine Eintragung vorzogen, um selbständig rechtsfähig zu werden).

    § 54 BGB erfuhr in seiner Anwendung durch die Rechtsprechung auch eine erhebliche Wandlung, insbesondere sind nach neuerster höchstrichterlicher Erkenntnis an sich nicht rechtsfähige Vereine heute idR vor Gericht aktiv wie passiv legitimiert.

    Gleichwohl kommt auch die klassische Anwendung des § 54 BGB hier zu keinem anderen Ergebnis. Die Norm verweist auf die Anwendung des Gesellschaftsrechtes; nicht rechtsfähige Vereine stehen damit idR einer GbR gleich. Der hier entscheidende Punkt ergibt sich aus dem letzten Halbsatz “handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner”.

    Schließt also der bevollmächtigte (!) Vertreter eines Vereins ein Rechtsgeschäft im Namen des Vereins, so haften alle Vereinsmitglieder gesamtschuldnerisch (= der Verein in der Summe seiner Mitglieder).

    Die Frage, wer die entsprechenden Beschlüsse treffen und Vollmachten aussprechen darf, ergibt sich – wie bei einer GbR auch – aus der jeweiligen Satzung, fehlt diese so aus dem Gesetz. Allerdings gehe ich davon aus, dass die CSB über eine eigene Satzung verfügen, da meiner Kenntnis nach die Vorlage einer Satzung in Bayern u.a. Voraussetzung für die Zulassung zur Komnunalwahl ist.

  • cogito ergo sum

    |

    Irgendwie kann einem Herr Janele ja schon leid tun….

    Erst wird er von den innerparteilichen Gegnern Riegers und Schlegls in die völlig aussichtslose Kampfabstimmung um die Oberbürgermeisterkandidatur der CSU ins Rennen geschickt.
    Dann gründet André Schreiber mit einigen Kumpanen auch noch vor dieser Entscheidung schon mal die CSB, sozusagen als “Auffangwählervereinigung” der enttäuschten CSUler. Da das aber für sich genommen noch nicht reicht, versucht Schreiber auch noch zusätzlich mit mehr als fraglichen Argumentationen und Methoden die von Rieger initiierte Basisbefragung in Sachen OB-Kandidat als “undemokratisch” zu diskreditieren. Auf der entscheidenden Wahlversammlung hält Schreiber schließlich eine – diplomatisch formuliert – “unglückliche” Rede, in der er Rieger unter anderem die Spaltung der Partei vorwirft. Ausgerechnet er, der zu diesem Zeitpunkt bereits als CSB-Vorsitzender sprach und in der Presse schon verkündet hatte, man werde in jedem Falle mit den CSB zur Wahl antreten. (Interessanter Weise hatte Schreiber als “Parteienrechtsexperte” wenige Monate zuvor noch den Rauswurf von Brenniger, Schlegl und Co. wegen der Gründung und bloß möglichen Kandidatur der Bürger für Regensburg gefordert….). Aber Schreiber hatte es wenigstens mit seiner Rede geschafft, die CSU immerhin für einen kurzen Augenblick zu einigen, war doch auf einmal nahezu der gesamte Saal gegen ihn, eine Leistung, die man bei der Regensburger CSU erst einmal schaffen muss!

    All das ging schon zum damaligen Zeitpunkt auf Kosten von Janele, der während der Rede Schreibers peinlich berührt im Veranstaltungssaal saß. Kein Wunder, ging es doch um keinen Zeitpunkt wirklich um seine Person oder seine Inhalte. Einzig und allein das Ziel, mit einem großen Knall die Partei zu verlassen, war der springende Punkt; nur das dies niemand vorher Janele gesagt haben dürfte.

    So wurde Janele schließlich OB-Kandidat der CSB. Logisch, irgendein seriöses Aushängeschild brauchte man dann ja doch, das war selbst diesem versprengten Haufen politisch nicht ohne Grund zu kurz gekommenen dann doch klar. Vor allen Dingen brauchte man aber auch jemanden, der den ganzen Spaß finanzierte…. So fanden sich zwei Seiten, die eigentlich von Anfang an nicht zusammen passen wollten. Auf der einen Seite diejenigen, die in erster Linie “Rache” an der CSU nehmen wollten. Dies allerdings gerne auch medienwirksam – Schreiber ist schließlich kein Mensch, dem das “Sich in den Vordergrund drängen” (und sei es auch noch so peinlich) fremd wäre. Auf der anderen Seite Janele, der offenkundig schon seit längerem das Bedürfnis zu verspüren scheint, seine – zugegeben – ungewöhnlichen Alternativideen unters Volk zu bringen. Das konnte nicht funktionieren. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass die CSB heute eine reine Janele-Veranstaltung ist, dem Rest der Vereinigung ist es ja nicht um dauerhafte politische Betätigung gegangen, sondern darum, für den Wahlkampf ein Vehikel zu haben. Das galt iÜ auch für Dr. Dünninger, auch wenn bei ihm eine CSU-Vergangenheit keine Rolle spielte. Aber immerhin bot die CSB ihm das notwendige Ticket für die Kommunalwahl. Dennoch war seine Nominierung der nächste unsinnige Schachzug der CSB-Strategen. Jedem hätte klar sein müssen, dass Dünninger in erster Linie 3er sammelt, aber keine Listenkreuze. Damit hat außer ihm keiner bei der CSB von dieser Kandidatur profitieren können, im Gegenteil sowohl Janele als auch Schreiber hatten das Nachsehen, wobei Schreiber auch noch so clever war, sich mit der amtierenden Stadträtin Dräxelmaier eine weitere Konkurrentin vor die eigene Nase zu setzen….

    Naja, das Ende vom Lied ist für Janele jedenfalls trotz seiner Teils obskuren Inhalte irgendwo tragisch. Er ist zwar nach dem Tod von Dünninger immerhin doch Stadtrat geworden (und hat dann auch sogleich zielsicher in den Fettnapf getreten), aber er hat sich als Galionsfigur für einen Haufen notorischer Streithähne beigegeben, die es offenkundig von Anfang an nicht ehrlich mit ihm meinten, und durfte sich gleich mehrfach für diese öffentlich blamieren (OB-Nominierung innerhalb der CSU, Zipfelmützenwahlkampf, schreibereskes Auseinanderbrechen der CSB zum krönenden Abschluß des Wahlkampfes etc.). Das er den ganzen Spaß dann auch noch maßgeblich finanzieren durfte, ist nur noch die ironische Spitze der ganzen Story….

    Aber da alledem noch nicht genug ist, darf er sich jetzt, knapp 2 Jahre später immer noch mit den Altlasten dieser Truppe auseinander setzen und neuerlich der öffentlichen Kritik aussetzen. Und ganz ehrlich, ich traue Herrn Janele ja viel Blödsinn zu, aber er wirkt auf mich nicht wie der Typ Mensch, der seine Auftragnehmer vorsätzlich um den Lohn ihrer Arbeit bringen will. Zumal die vergleichsweise geringe Summe von 1.700 € diesen Braten auch nimmer fett machen dürfte….

    Alles in allem kann man eines jedenfalls aus Sicht Janeles festhalten: Die Episode CSB hat sich ja mal so richtig gelohnt…..

  • blauäugig

    |

    @cogito ergo sum
    Die zeitliche Abfolge hat so nicht stattgefunden, wie Sie es behaupten. Die CSB wurde bereits 2008 in den Stadtrat gewählt (damals war Janele noch in einer ganz anderen Partei) und hat 2014 nicht einmal mehr halb so viele Stimmen erhalten.
    Was bezwecken Sie mit der Geschichtsfälschung?

  • cogito ergo sum

    |

    @blauäugig
    Gut, da haben Sie streng genommen recht. Nennen wir es also “wieder begründet”, denn vorher war mit der Truppe ja nimmer viel los. Das werden Sie sicherlich auch nicht bezweifeln wollen. Bereits eine Suche unter dem Stichwort “CSB” hier auf Regensburg-digital ist dazu recht aufschlussreich, so wird von den CSB sozusagen der 1. Generation zuletzt ein Artikel vom 18. Februar 2008 mit dem Titel “Die CSB hat ein Wahlprogramm” aufgeführt. Der nächste Fund in der chronologischen Aufführung ist dann bereits eine CSB-Presseerklärung vom 12. Juni 2013 mit dem Titel “CSB wählt neuen Vorstand” und handelt von der Wahl Schreibers zum Vorsitz.

  • blauäugig

    |

    @cogito…
    Sie stellen Janele als Getriebenen dar, ich habe es bisher so wahrgenommen, dass die Initiative für den mehrfachen Parteiwechsel und die für Außenstehende aussichtslos wirkenden Kandidaturen (Kampfkandidatur gegen Schlegel, aber auch Kandidatur um ein Stadtratsmandat und den OB-Sessel) durchaus von ihm selber ausging. Bei den Grünen nicht mehr aufgestellt, versuchte er zunächst sein Glück bei der CSU. Dort gescheitert, ersparte ihm der Wechsel zur CSB das mühsame Zusammenkratzen der Unterstützerunterschriften, man erinnere sich an die Zitterpartie der Piratenpartei.
    Was die laut seinen Aussagen strittigen 1700€ anbelangt, kann es auch Unwissenheit sein (oder er mag sogar im Recht sein – das wird ja bald geklärt); dass er den unstrittigen Teil noch nicht einmal nach einer Mahnung bezahlt hat, widerspricht meiner Meinung nach schon dem Bild, das Sie von ihm zeichnen.

  • Stadtbürger

    |

    Die Opferrolle von Herrn Janele mit seinen zahlreichen Parteiwechseln mögen wohl nur ganz wenige so sehen. Es gibt wohl dagegen eher mehr als weniger, die das anders sehen. Auch in diesem Artikel auf RD kann man lesen, was nicht wenige schon mit Herrn Janele an Erfahrungen sammeln durften: http://www.regensburg-digital.de/das-ist-eine-janele-one-man-show/13032014/

    Nachdem erst 4000 Euro strittig waren, aber dann 2300 Euro von Herrn Janele offenbar gezahlt wurden, als die Sache am Gericht war, lässt dann doch Zweifel an der Opferrolle des Herrn J. bei diesem Verfahren aufkommen. Wieso zahlt man, wenn man im Recht oder gar nicht verantwortlich ist?

    Der Prozess wird – egal wie er ausgeht – sicher peinlich. Sich noch eine weitere Peinlichkeit zu ersparen hätte Herrn J. 1700 Euro wert sein sollen. Vermutlich wäre der Grafiker auch mit einem außergerichtlichen Vergleich zufrieden gewesen, aber die anderen 2300 Euro hat er ja auch erst bekommen als er vor Gericht ging.

  • RuhigBlut

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    Dass der Differenzbetrag zwischen 4.000 und 1.700 Euro gezahlt wurde, nachdem der Mahnbescheid erwirkt wurde, geht aber aus dem Artikel nicht hervor. Es ist iÜ auch nur eine Behauptung von Janele, dass der Rest bezahlt sei, ohne das er sich näher dazu äußert, wann und von wem denn gezahlt wurde.

    Es kann auch durchaus sein, dass der Kläger auch die Behauptung der Teilzahlung nicht anerkennt und auf seiner Gesamtforderung iHv 4.000 Euro beharrt. Dann gäbe es wohl unterschiedliche Ansichten auch bzgl. der Gesamtforderungssumme (die 4.000 scheinen ja auch nur ein Anteil eines viel größeren Auftragsvolumens zu sein)nebst der entsprechenden Teilzahlungen, wie ebenso hinsichtlich der Berechtigung der 1.700 Euro wie auch der Frage nach dem Schuldner.

    Mich würde allerdings interessieren, wer denn gegenwärtig CSB-Vorsitzender ist, wenn nicht derzeit ebenfalls Janele. Wenn also die CSB der Schuldner sind, müsste er ja als Vereinsvorsitzender aus den Mitteln des Vereines die Forderung anweisen. Denn ein neuer Vorsitzender kann ja Forderungen gegen den Verein nicht dadurch abwehren, dass sein Vorgänger – in diesem Fall der Rechtsanwalt André Schreiber – Mist gebaut habe. Die Forderung gegen den Verein bleibt ja bestehen.

    Wenn aber Janele tatsächlich die Berechtigung der (offenen) Forderung gegen den Verein aus den Unterlagen seines Vorgängers nicht mehr nachvollziehen kann, müsste er es in der Rolle des Vereinsvorsitzenden auf einen Prozess ankommen lassen. Denn würde er eine Forderung aus Vereinsmitteln begleichen, deren Bestehen er nicht zweifelsfrei erkennen kann, liefe er ansonsten Gefahr, eine Untreue zu Lasten des Vereines zu begehen.
    Es kann ja durchaus sein, dass ihm zwar während des laufenden Wahlkampfes gesagt wurde, alle Rechnungen seien beglichen, ihm nach dem Auseinanderbrechen der CSB aber keine lückenlose Buchhaltung übergeben wurde, aus der er die Rechnungssalden erkennen könnte.
    Und bei dieser Truppe und der Art und Weise wie sie auseinander brach, würde mich das eigentlich auch nicht wundern…. Selbst wenn man politisch zerstritten ist, würden doch normalerweise alle Beteiligten alles daran setzen, sich diese öffentliche Blöße zu geben (zumal der im Streit stehende Betrag für alle Beteiligten vermutlich keinen existenziellen Eingriff bedeuten würde). Bei den CSB scheint man aber auch persönlich derart verfeindet zu sein, dass man sich hier munter gegenseitig den schwarzen Peter zuzuschieben scheint. Man nimmt offenkundig sogar eigene Beschädigungen in Kauf, um den Gegner dafür noch stärker treffen zu können, anstatt die Sache unauffällig “aufm kleinen Dienstweg” und außerhalb der Justiz zu regeln. Das scheint eher Hass, den “nur” Feindschaft zu sein. Naja, wie gesagt, bei den hier handelnden Personen wundert mich nichts mehr….

  • Wahlwerbung „mit Erinnerungswert“ » Regensburg Digital

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