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Angriff auf jungen Flüchtling

Plötzlich kleinlauter Schläger erreicht “Ende der Fahnenstange”

Erst beschimpfte er einen jungen Afghanen als „Scheiß Ausländer“, dann brach er ihm durch den Schlag mit einer Schreckschusspistole das Jochbein. Die Aussicht einer Haftstrafe bewirkte zwar so etwas Ähnliches wie Einsicht bei dem 21jährigen, doch die kam zu spät.

Kevin J.: "Ich weiß, was richtig und was falsch ist." Foto: as

Kevin J.: “Ich weiß, was richtig und was falsch ist.” Foto: as

„Ja, Ja! Passt schon! Ich brauch nix mehr hören!“ Mit diesen Worten nimmt Kevin J. nach gut eineinhalb Stunden Verhandlung seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Regensburg vom März 2017 zurück und akzeptiert nun doch die Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die damals verhängt wurde. Das Gericht sah es seinerzeit als erwiesen an, dass der heute 21jährige am 19. März 2016 einem afghanischen Flüchtling durch den Schlag mit einer Schreckschusspistole das Jochbein gebrochen und ihm eine schmerzhafte Platzwunde zugefügt hatte. Bis heute befindet er sich seitdem wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung in Behandlung. regensburg-digital hatte zunächst exklusiv über den Angriff berichtet.

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Im Zuge der Auseinandersetzung beschimpfte J. sein Opfer, dem er die Pistole zunächst vors Gesicht hielt, um dann zuzuschlagen, als „Scheiß Asylant“ und „Scheiß Ausländer“. Behauptungen des Angeklagten, er habe aus Notwehr gehandelt, konnte keiner der damals anwesenden Zeugen bestätigen. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung verurteilte ihn Amtsrichter Schirmbeck zu der oben erwähnten Strafe – ohne Bewährung. Ein fremdenfeindliches Motiv vermochte das Gericht damals nicht zu erkennen.

“Jetzt will ich alles richtig machen.”

Nicht gegen die Verurteilung an sich richtet sich J.s Berufung am Donnerstag, die Tat räumt er weitgehend ein, sondern gegen die Haftstrafe. Diese möge das Landgericht zur Bewährung aussetzen, so Verteidiger Dr. Norbert Heimlich. Kevin J., dessen kleinlaute Stimme in deutlichem Kontrast zu seiner Größe und den muskelbepackten Armen steht, versucht sichtlich nervös das Gericht von seiner Läuterung zu überzeugen. „Ich würde das nicht mehr machen. Ich weiß jetzt, was richtig und falsch ist.“ Und rechtsradikal sei er garantiert nicht.

Zwei Kinder, Mädchen von drei und vier Jahren, hat der 21jährige schon. Sie leben bei einer Pflegefamilie. J. hat sie nach eigenen Worten seit eineinhalb Jahren nicht mehr gesehen. Seine neue Freundin ist wieder schwanger – im siebten Monat. „Und jetzt will ich alles richtig machen und für mein Kind da sein“, beteuert er.

Keine positive Prognose

Dazu müsse man sich anschauen, welche Prognose für sein weiteres Leben zu erwarten sei, erklärt der Vorsitzende Richter der Jugendstrafkammer, Dr. Carl Pfeiffer. Und hier kommt J. häufiger ins Stottern. Vom vereinbarten Schmerzensgeld, maximal 4.000 Euro, reduziert auf 2.800 Euro, wenn er bis April 1.000 gezahlt hätte, sind bislang erst 500 geflossen, obwohl J. bis Juni noch 4.600 Euro brutto als Maurerhelfer verdient hatte. Diesen Job hat er, ebenso wie eine neue Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma mittlerweile verloren. Er habe wegen der Verhandlung jede Menge Probleme mit seiner Stiefmutter bekommen und von Schierling nach Donaustauf ziehen müssen und dann – mangels Führerschein – nicht mehr zur Arbeit gekommen, rechtfertigt J. diese aktuelle Arbeitslosigkeit. „Aber ich hab morgen ein Vorstellungsgespräch.“

Einen Termin mit der Jugendgerichtshilfe nahm J. weder im Vorfeld seiner ersten, noch der jetzigen Berufungsverhandlung wahr. Er wisse derzeit wegen der Umzüge im Zuge des Rauswurfs zuhause nicht, wo seine Post lande, entschuldigt J. dieses Versäumnis. Warum er sich noch nicht umgemeldet habe, will Richter Pfeiffer wissen. „Das mache ich jetzt dann“, so J..

Der “Beschützer” lief weg

Woher er eigentlich die Schreckschusspistole gehabt habe, fragt ein Schöffe. „Gefunden“, sagt J.. Warum er sie an jenem Abend dabei gehabt habe? „Das weiß ich nicht mehr.“ Ein Widerspruch zu J.s Aussage in der ersten Verhandlung. Damals hatte der 21jährige noch erklärt, er habe damit im Zweifel seine Freundin beschützen wollen. Man höre ja soviel über Vergewaltigungen und so. Diesen Beschützergedanken hatte das Gericht J. schon damals nicht abgenommen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass er nach dem Schlag weggelaufen und seine Ex-Freundin zurückgelassen hatte.

Der Auszug aus dem Bundeszentralregister wird verlesen. J. hat schon ein paar Einträge. Mehrere kleine Diebstähle, Schwarzfahren, eine Sachbeschädigung, aber auch Körperverletzung – 2013 traktierte er einen anderen jungen Mann mit Fäusten und Knie im Gesicht. Damals kam er noch mit drei Wochen Jugendarrest davon.

“Keine sinnvollen Argumente” für Bewährungsstrafe

Nach kurzer Zwischenberatung rät Richter Pfeiffer dem Angeklagten schließlich, seine Berufung zurückzunehmen. „Der Erfolg ihrer Berufung erscheint sehr fragwürdig. Ich sehe nichts, was eine positive Prognose rechtfertigt.“ J. habe keine Arbeit, sei nicht bei der Jugendgerichtshilfe erschienen und habe sich im Vorfeld der Berufung nicht einmal darum gekümmert, postalisch erreichbar zu sein. Außerdem habe J. schon bei der Tatbegehung zwei Kinder gehabt und habe trotzdem getan, was er getan habe. „Wir müssen in ein Urteil ja irgendetwas reinschreiben. Aber ich finde keine sinnvollen Argumente.“

Ähnlich argumentiert auch Oberstaatsanwalt Theo Ziegler. Das Urteil des Amtsgerichts sei ohnehin noch milde, so Ziegler. „Ihr Auszug aus dem Bundeszentralregister schreit nach Unzuverlässigkeit und Rechtsuntreue.“ Die Staatsanwaltschaft habe ebenfalls Berufung eingelegt, um eine höhere Strafe zu erreichen, werde diese aber ebenfalls zurücknehmen, sollte J. sich dazu entschließen. Ihn interessiere es im Übrigen nicht, ob J. aktuell rechtsradikal sei, so Ziegler weiter. „Aber bei der Tat haben Sie Ausländerfeindlichkeit zum Ausdruck gebracht.“ Für das Strafmaß hatte dieser Aspekt aber ohnehin keine Rolle gespielt.

“Irgendwann ist mal Ende der Fahnenstange.”

Sichtlich geschockt, bittet der Angeklagte um eine kurze Pause. Dann setzt er zu einer weiteren Rechtfertigung an. „Ich wusste früher nicht, was richtig und falsch ist. Jetzt weiß ich es hundertprozentig. Ich krieg auch sicher eine Arbeit.“ Mit dem Ummelden habe er nur bis zum Tag der Verhandlung gewartet, „um zu sehen, ob ich überhaupt noch eine Chance habe“. Außerdem liebe er seine jetzige Freundin über alles und wolle bei der Geburt seines Sohnes dabei sein. „Ich bin kein schlechter Mensch. Ich weiß, was richtig ist.“

Richter Pfeiffer vermag das nicht zu überzeugen. „Verantwortung hätten Sie auch für Ihre beiden anderen Kinder gehabt, auch wenn Sie die nicht sehen.“ Ohnehin bestehe bei einer Jugendstrafe die Möglichkeit bei guter Führung schon nach der Hälfte entlassen zu werden. Auch habe er den Eindruck, dass J. nach einer Tat Einsicht zeige, das aber nicht von Dauer sei. Da brauche es mal eine Zäsur. „Ich weiß, dass das nicht leicht für Sie ist, aber irgendwann ist auch mal Ende der Fahnenstange.“

Als Oberstaatsanwalt Ziegler anmerkt, J. solle endlich einmal zu seinen Taten stehen, anstatt sich in Selbstmitleid zu ergehen, winkt dieser mit den Worten „Passt schon!“ ab und zieht die Berufung zurück. Bevor das Gericht den Beschluss verkündet, muss er dann nochmal kurz raus. „Ihm ist schlecht“, sagt sein Anwalt.

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Kommentare (16)

  • Schwalbe

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    Sachlich korrekt und folgerichtig hat der Richter die Frage beantwortet, was für den Angeklagten und für eine Bewährungsstrafe spricht: nichts. Die verhängte Jugenstrafe ist sicher angemessen, insbesondere aufgrund der Vorahndungen, einen zufällig seinen Weg kreuzenden Menschen mit einer – vermutlich illegal geführten – Waffe schwer zu verletzen, ist keine Kleinigkeit. Dass der Vorwurf der rechtsradikalen Gesinnung praktisch unter den Tisch fällt, mag man bedauern, andererseits macht der Angeklagte nicht den Eindruck, er könne überhaupt mal bei irgendwas bleiben, und sei es Rechtsradikalität.
    So weit, so gut, bis hierher kommen wir mit unserer bildungsbürgerlich geschulten Entrüstung ganz problemlos. Aber was hilft das? Wie kommt der junge Mann aus diesem Elend raus? Oder zumindest seine Kinder. Dass dabei die 14 Monate Jugendstrafe helfen, darf bezweifelt werden. Dazu müssten es schon 3 Jahre sein, dann könnte er wenigstens eine Ausbildung machen. Die würde er vermutlich problemlos schaffen, in einem vorgegebenen Rahmen, ohne allzu viel Ablenkung und mit Konzentration aufs wesentliche. Vielleicht wäre er ein sehr guter Mauerer, vielleicht auch ein zuverlässiger, wenn er erst mal gesehen hat, dass er das erste mal im Leben etwas gut macht und Anerkennung bekommt und das immer wieder. Leider spricht wenig dafür, dass es dazu kommt. Warum? Was der junge Mann falsch gemacht hat, ist einfach zu sehen. Aber er ist ja nicht allein auf der Welt. Er hat Eltern, über die wir nichts wissen. Er ist 9 Jahre zur Schule gegangen. Vielleicht hat er schon mal eine Ausbilung begonnen. Vermutlich war er schon mal in irgendeiner “Maßnahme”. Er hatte Arbeitskollegen. Er hatte im Zusammenhang mit seiner Vaterschaft und seiner Delikte und anderer Gelegenheiten mit diversen Sachbearbeitern unterschiedlicher Ämter zu tun. Er hat(te) Nachbarn. usw. Handelt es sich bei ihm um einen unrettbar schlechten Menschen? Auch das wäre möglich. Das glaube ich allerdings nicht.
    Ich weiß zugegebenermaßen auch keine Lösung; fühle mich jedoch nicht wohl bei dem Gedanken, dass es Hunderttausende wie diesen jungen Mann gibt, die an der Welt, wie wir sie uns immer noch vorgaukeln, keinen Anteil und keinen Gefallen finden.

  • Stinar

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    Solange die Menschen auf der Richterbank nur bestrafen = einsperren können, wird es nichts. Sicher hat er Strafe verdient, aber in erster Linie braucht er Hilfe im Sinne von (Nach-)Erziehung.

  • Peter

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    Stinar. Ich glaube ja eher, dass sein Opfer Hilfe braucht.
    Warum wird eigentlich immer um die Täter so ein Geschieß gemacht? Wenn ich mir die fehlenden Mosaiksteine aus dem Bericht noch zusammendenke, hatte der arme Mann doch wohl mehr als eine Chance, sein Leben auf eine Bahn zu lenken, in der Gesetzesübertretungen nicht mehr die Hauptrolle im Tagesablauf spielen. Wie oft lassen wir uns von gewaltbereiten Schlägern eigentlich auf der Nase herumtanzen und uns selbige kaputt schlagen, bis das Gesetz, das uns schützen soll, solche Gestalten aus dem Verkehr zieht? Hat ihm der Richter bei der damaligen Körperverletzung nicht erzählt, dass Zuschlagen keine adäquate Form der Konfliktlösung ist?
    Warum sollte man einem 21jährigen durch “Erziehung” beibringen, dass man nicht mit einer Waffe auf den Kopf eines anderen Menschen schlägt und ihm das Jochbein bricht?
    Jemand, der so etwas tut (und auch noch “Scheiß Ausländer” brüllt), ist i.Allg. für humane Argumentationen unzugänglich. Da hilft nur die Verdoppelung der Haftdauer für jedes ähnliche Vergehen. Gewaltbereitschaft gepaart mit Ausländerhass ist eine tiefsitzende Grundeinstellung zum Verhalten bei der Begegnung mit anderen Menschen. Diese Menschen müssen vor so jemandem geschützt werden.

  • RECHTSANWALT OTMAR SPIRK

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    Ja, das Strafrecht ist nachwievor Täter-fixiert, statt zu schauen, was hilft dem Opfer. Ein bisschen Geld vom Täter, nett, aber das heilt nicht die Verletzung.
    Und die Täter-Fixierung ist auch nicht hilfreich, denn die wichtigste Frage wäre, wie wird aus dem Täter ein sozialer Mensch.
    Ein aus-dem-Verkehr-ziehen ist hier völlig ungenügend.

  • fefe-reblog

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    @Peter :
    “…ist i.Allg. für humane Argumentationen unzugänglich. Da hilft nur die Verdoppelung der Haftdauer für jedes ähnliche Vergehen. Gewaltbereitschaft gepaart mit Ausländerhass ist eine tiefsitzende Grundeinstellung zum Verhalten bei der Begegnung mit anderen Menschen. Diese Menschen müssen vor so jemandem geschützt werden .” :

    https://www.washingtonpost.com/local/the-kkk-once-attacked-her-family-now-she-was-writing-to-a-former-neo-nazi/2017/08/09/be143f0a-7319-11e7-8f39-eeb7d3a2d304_story.html?utm_term=.5d75146c1648

  • peter

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    ich wurde zor 20 jahren von zwei deutschrussen niedergeschlagen und beraubt, einer der zwei wurde von einem anderen gast des konzertes nach dem das passierte wiedererkannt und gefasst.
    es kam zum prozess.
    ich bekam ca 1200 € schmerzensgeld.
    da das ganze in einer anderen stadt war, in die ich wegen der veranstaltung gefahren war, mit dem ursprünglichen plan im auto zu schlafen, hab ich in der nacht meinen führerschein verloren, nachdem ich mich dann doch auf den weg machte.
    im öpnv auf dem weg zum bahnhof nach der verhandlung traf ich einen schöffen, und wir kamen ins reden- (wg. günstiger sozialprognose kam es zu einer bewährungsstrafe)
    er sagte damals sinngemäss: “was bringt es wenn wir den jetzt einsperren, dann kommt er in 2 jahren als voll nausgebildeter verbrecher raus.
    – ich musste und muss auch heute noch zugeben, ich fürchte er hatte und hat immernoch vollständig recht.

  • peter

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    NACHTRAG
    hinweis:
    ich schreibe schon lange gelegentliche kommentare auf RD, bin aber ein anderer peter als der peter oben…

  • Peter

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    Ein interessanter Link, fefe.
    In Anbetracht von 39 Jahren Haft und dem Gnadengesuch an Barack Obama würde ich auch versuchen, mich als geläutert und rehabilitationsfähig darzustellen. Allein der Satz “So I can just imagine the traumatic atmosphere that your grandmother experienced” macht aber alles wieder zunichte. Ein weißer, kräftig gebauter Mann mit gesteigertem Aggressionspotential kann also nachvollziehen, wie es einer Farbigen Frau geht, über die ein Mob von gewaltbereiten und rassistischen KKK’ler herfällt. Echt? Das kann der? Ich bin ernsthaft der Meinung, dass es Dinge im Leben von Menschen gibt (und dazu zählt auch das Erleben von sinnloser, ausufernder unmittelbarer Gewaltanwendung – besonders durch mehrere Täter), die von anderern, unbeteiligten in keinster Weise nachvollzogen werden können.
    Ich traue mir nicht zu, Herrn Gillespie zu beurteilen, ich bin mir aber sicher, ich möchte ihm nicht begegnen, wenn er auf freiem Fuß der Meinung ist, einer wehrlosen Minderheit zeigen zu müssen, welche Sprache Nazis sprechen.
    Jedem, der sich zutraut, Herrn Gillespie zu durchschauen und helfen zu können, dem lege ich ans Herz, mal nach “Gert Postel” zu stöbern. In zweierlei Hinsicht:
    1. Jeder Mensch kann jedem Menschen alles erzählen. Es gilt, den richtigen Punkt in seinem Gegenüber zu treffen.
    2. Gutachten vor Gericht.
    Viel Vergnügen.

  • Lothgaßler

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    Wenn es stimmt, dass der Verurteilte einen für seine Verhältnisse gut bezahlten Job verloren hat und sich eine neue Wohnung hat suchen müssen, dann hatte die Tat bereits Folgen, über die Haftstrafe hinaus. Ich hoffe zudem, er kommt seinen Unterhaltspflichten für seine beiden Kinder nach, auch wenn diese nicht von ihm erzogen werden. Diese Folgen zeigen auch, dass der 21-Jährige nur bedingt für sich sorgen kann. Freilich hat er sich eine spürbare Strafe verdient, wobei ich nicht glaube, dass die Haftstrafe ihn bessert.
    Dem Opfer bleibt nichts anderes übrig, als an seiner Psyche zu arbeiten und die Gewalterfahrung zu überwinden. Nur das Opfer kann einen Strich ziehen und das Erfahrene hinter sich lassen (wenn auch nicht vergessen). Das klingt jetzt etwas kaltherzig, aber jeden Tag erleben unzählige Menschen Gewalt und müssen damit klarkommen. Wieviel professionelle Hilfe das Opfer benötigt wird sich zeigen, aber eine ewige Opferrolle nützt ihm überhaupt nicht und eine Bestärkung i.S. “Du bist Opfer” ebenso wenig. Die Tat geschah vor einem Jahr, das Leben muss für das Opfer weiter gehen. Unser Rechtssystem hat diesem Opfer durch die Verurteilung des Täters geholfen, es hat ihm gezeigt, dass seine Rechte verteidigt werden.

  • nur ein re-blogger

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    1. fefe : bin ich nicht – habs nur von ihm rebloggt ( -> blog.fefe.de )
    2. Tut mir leid für deine erfahrenen Erlebnisse auf dem Konzert+Konsequenzen.
    3. Weshalb ich das ganze postete, war im Grunde das “für humane Argumentationen unzugänglich” . das erinnerte mich an diese Story…

    Beurteilen würde ich Hr. Gillespie auch nicht wollen, allein schon, weil ich generell versuche, mich mit urteilen zurückzuhalten. ( gar nicht so leicht.. )

    Was den Satz von ihm betrifft : er schreibt ” can just imagine.. ” – hätte das als ” kann ich mir nur vorstellen ” übersetzt. Ob seine Vorstellungskraft soweit ausreicht sei dahingestellt, aber aus der Aussage allein, hätte ich ihm nun keinen Strick gedreht. Was m.M.n. für ihn spricht, ist die Distanzierung von der Gruppe ( nun gut, was wohl größtenteils der Einzelhaft zu verdanken ist… ) , die daraus resultierende Beschäftigung mit sich selbst, was in der Aufarbeitung seiner Kindheit und den Beweggründen für sein Verhalten mündete und daraus folgende Konsequenzen ( Briefe, sowohl Studenten als auch Synagoge )

    bezgl Postel: klar, so was kann man auch vorgaukeln.. und insofern viel Spass dem Gutachter ( a propos: hat den wer begutachtet.. ? ;-) )

  • Schwalbe

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    @Peter: “Warum sollte man einem 21jährigen durch „Erziehung“ beibringen, dass man nicht mit einer Waffe auf den Kopf eines anderen Menschen schlägt und ihm das Jochbein bricht?”
    Damit er das in Zukunft nicht mehr macht.
    Der Impuls in Richtung “härter bestrafen” etc. ist schon verständlich, führt aber nur zu einer Fortschreibung und Zementierung des Status Quo (und Schlimmerem). Opfer entstehen nicht einfach so, sie werden von den Tätern gemacht. Freilich muss das Opfer Hilfe bekommen; wie aus dem Artikel zu entnehmen ist, ist das ja auch der Fall. Aber wenn wir wollen, dass keine Opfer entstehen, müssen wir bei den Tätern ansetzen. Dabei geht es nicht um ein “Geschieß”, sondern darum, dass der junge Mann schließlich eine Arbeit bekommt, von der er leben kann, die er bewältigen kann und die ihm vielleicht auch noch eine gewisse Befriedigung gibt; damit er das Schmerzensgeld zahlen kann und den Unterhalt für seine Kinder und ein bißchen Steuern und Sozialabgaben; und dass er niemandem mehr eine Pistole auf den Kopf schlägt. Ob das klappt, kann niemand garantieren, wenn man aber nur einsperrt, wird es ganz sicher nicht gelingen und obendrein kostet es eine Menge Geld.

  • Schwalbe

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    @RECHTSANWALT OTMAR SPIRK
    Dass das Strafrecht täterfixiert ist, liegt erst mal in der Natur der Sache, da steht nunmal drin, was bei welcher Strafandrohung verboten ist. Unangenehm wird es, wenn ein Geschädigter (um das Wort Opfer zu vermeiden) während eines Prozesses als Zeuge aussagen muss und nicht selten von Rechtsanwälten oder fallweise von Staatsanwälten wie ein Verbrecher behandelt wird; ob da eine Änderung des Strafgesetzes hilft, kann ich als Nicht-Jurist nicht beurteilen, würde die Lösung aber eher in der StPO vermuten. Davon abgesehen geht es in einem Strafprozess sehr wohl darum, was dem Opfer hilft, das ganze Verfahren geht doch davon aus, dass jemandem Unrecht geschehen ist und nun der Staat kraft Gesetzes (und seines Gewaltmonopols) jemanden zur Rechenschaft zieht, ggf. bestraft und so wieder Gerechtigkeit herstellt, wenn auch zugegebenermaßen auf einer abstrakteren Ebene als der der Blutrache.
    Und wenn sie tatsächlich die Frage stellen wollen, wie aus dem Täter ein sozialer Mensch wird, dann sind sie damit zwangsläufig wieder beim Täter und setzen sich dem Vorwurf der Täterfixierung aus. Was ich ohnehin für unvermeidlich halte; aber dann sollte man das auch so sagen und nicht drum rum reden.

  • Peter

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    Nochmal für alle: hier posten mind 2 Peter, einer mit kleinem p und einer mit großen P.

    So schwierig mit der Täterfixierung ist das nicht. Jemand, der in den Knast wandert, wird da drin arbeiten und das erwirtschaftete Einkommen z.T seiner Unterbringung/Verpflegung und zum Teil für seine (evtl. zivilrechtlichen) Verpflichtungen gegenüber dem Opfer aufbringen.
    Hatte Kevin nicht schon mehrere Möglichkeiten, durch Warnschüsse angeregt, an seinem Verhalten/Einstellung zu arbeiten? Warum hat er die denn nicht genutzt? Gibts denn schon Fortschritte (außer dass er dem Opfer nicht gleich den Schädel eingeschlagen hat)?

    Und weils so schön passend ist, das nächste Beispiel. Möchte hier jemand der anwesenden Kommentatoren freiwillig der “Erziehung” dieses gewalttätigen Nazischlägers mit Alkoholproblem übernehmen? Freiwillige vor.
    http://www.sz-online.de/sachsen/getrieben-von-auslaenderhass-3759088.html
    Bitte nur diejenigen melden, die ihm seine späte Einsicht auch wirklich abnehmen.

    12 Jahre ist doch schon mal ein Anfang. Da kann er an seinem Entzug arbeiten, lernen, was Toleranz und Menschenwürde bedeutet, das ein oder andere Deeskalationstraining absolvieren und jedes Jahr auf ein Fest mit Menschen anderer Nationalitäten gehen.

    Wer einem wehrlos am Boden liegenden Menschen mit dem Bierkrug mehrfach gegen den Kopf schlägt, der braucht keine Hilfe, der braucht eine unbarmherzige Bestrafung. Alles andere wäre eine Verhöhnung des Opfers.

  • Schwalbe

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    @Peter
    Auch wenn ich nicht glaube, dass es was nützt, weil es ihnen vermutlich ohnehin nur um ein bißchen Krawall geht (da haben sie etwas gemeinsam mit den Leuten, über die sie sich hier verbal hermachen), zwei kurze Anmerkungen; erstens:
    Was mit “Täterfixierung” gemeint ist, scheinen sie leider nicht verstanden zu haben; macht nichts. Ihre Vermutungen über die Verwendung des im Vollzug erarbeiteten Geldes haben mit der Wirklichkeit nicht viel zu tun; obendrein ist es nicht selbstverständlich, dass jeder Inhaftierte arbeitet, dem können einige Faktoren entgegenstehen, z.B. dass es bei weitem zu wenig Arbeitsmöglichkeiten gibt.
    Zweitens: wofür ihr “nächstes Beispiel” ein Beispiel sein soll, führen sie nicht aus; macht auch nichts. Ihre Einladung kann ich aber problemlos annehmen, ich arbeite nämlich seit vielen Jahren mit Straftätern, viele davon mit Gewaltdelikten. Ich kann also aus eigener Erfahrung sagen, dass diese Arbeit durchaus “etwas bringt”, insbesondere nachweisbar erfolgreichere Verläufe als nur wegsperren. Dass sie sich offenbar nicht einmal vorstellen können, dass es überhaupt Menschen geben könnte, die so etwas tun, sagt einiges über ihr Menschenbild.
    Offen gesagt würde ich ihnen raten, auch ein wenig an sich zu arbeiten, ein bißchen Nachreifung würde ihnen guttun; sicher gibt es auch für Leute wie sie geeignete Angebote.

  • Agru

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    4600€ als ungelernte Hilfskraft?
    Da hätte ich auch keine Ausbildung gemacht, kein Abi nachgeholt und auch nicht Studiert…..

  • Coffin Corner

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    Auch das dritte Kind und die zweite Frau werden die Opfer seiner Verantwortungslosigkeit sein. Die Kinder werden ihre Kindheit in Armut verbringen und daraus resultierend später selbst Hartz -IV Bezieher. Es sollte mal jemand ausrechnen, was das die Gesellschaft kostet.

    Er dürfte weder jetzt noch jemals in der nahen Zukunft wissen, was richtig und was falsch ist. Oder kommt die Erkenntnis dann beim vierten Kind?

    Ihm wird kaum Luft zum atmen bleiben, egal ob drinnen oder draussen.

    Ohne Zweifel hat hier eine reichliche Anzahl an Warnschüssen die Wirkung komplett verfehlt.

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drin