Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
„08/15-Primitivrahmen“

Pürkelgut: Kunststofffenster in Regensburgs Barockschlösschen?

Auch wenn der Bauantrag von Pürkelgut-Erbpächter Roland Fechter nach wie vor bearbeitet wird: Bereits jetzt finden beim Wasserschloss laut Stadt Regensburg „Maßnahmen“ statt, die „mit den Denkmalbehörden abgestimmt“ sind. Gehört dazu auch der Einbau von Kunststofffenstern? Zumindest lagern solche derzeit auf der Fläche.

Das Wasserschloss Pürkelgut ist mittlerweile eingezäunt. Zum Schutz, wie es heißt. Foto: as

Sollen Kunststofffenster ins denkmalgeschützte Pürkelgut eingebaut werden? Mit dieser Befürchtung haben sich Spaziergänger an unsere Redaktion gewandt. Denn seit mindestens Mitte August lagern solche Fenster auf der Fläche vor dem sanierungsbedürftigen Wasserschloss. Die ist mittlerweile rundum eingezäunt.

WERBUNG

Ein freundlich formuliertes Schild am grünen Maschendrahtzaun weist darauf hin, dass man sich bei Interesse oder Fragen jederzeit an den derzeitigen Schlossherrn wenden könne. Uns antwortet er leider nicht. Doch dazu später.

Marodes Pürkelgut: Ein Retter folgt auf den anderen

Wie mehrfach berichtet, war der Tierarzt, Bauträger und Investor Roland Fechter 2021 als Retter des bedeutendsten barocken Profanbaus von Regensburg auf den Plan getreten. Er hatte damals das 1728 erbaute Schloss Pürkelgut von den beiden Eigentümern Ulrich Berger und Thomas Dietlmeier (Immobilien Zentrum Regensburg/IZ) in Erbpacht übernommen. Die hatten das Gebäude nebst 49.000 Quadratmetern im direkten Umgriff bereits 2016 vom Haus Thurn und Taxis erworben. Zunächst über die IZ-Gruppe. Man werde das Gebäude „wachküssen und vor dem Verfall retten“, versprach IZ-Macher Dietlmeier damals.

Nachdem anschließend fünf Jahre nichts Erkennbares geschah, war es nun Roland Fechter, der im August 2021 mit ähnlichen Versprechen an die Öffentlichkeit trat und später denn auch einen Bauantrag bei der Stadt Regensburg einreichte.

Sanierung durch schillernden Tierarzt: Bauantrag noch in Bearbeitung

Seitdem ist nicht viel passiert – abseits von Ärger wegen nicht genehmigter Baumfällungen, Beschwerden wegen platt gemachter Schrebergärten und Versuchen Fechters, insbesondere seine Vergangenheit aus der öffentlichen Berichterstattung herauszuhalten. Am Schloss selbst, wo das notwendige Investitionsvolumen bereits vor rund zehn Jahren auf bis zu 40 Millionen Euro geschätzt wurde, ging augenscheinlich nichts voran.

Doch nun soll offensichtlich etwas vorangehen. Das bestätigt die Pressestelle der Stadt Regensburg gegenüber unserer Redaktion. Zwar befinde sich der Bauantrag, den Fechter gestellt hat, nach wie vor in Bearbeitung. Das Verfahren sei „nicht abgeschlossen“, heißt es. Ein bisschen was darf aber offenbar bereits umgesetzt werden. Die Stadt spricht von „im Vorgriff auf die eigentliche Baumaßnahme ausgeführten Maßnahmen“, die „mit den Denkmalbehörden abgestimmt“ seien.

Was ist erlaubt? Denkmalbehörden halten sich bedenkt

Zur Frage, ob darunter auch der Einbau von Kunststofffenstern fällt, äußert sich die Stadt allerdings nicht. Auch eine Nachfrage beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bringt nur wenig Erhellendes zutage. Während es auf eine Anfrage Anfang März noch hieß, dass „momentan ein denkmalfachliches Maßnahmenkonzept“ erarbeitet werde, ist dieses Konzept einer aktuellen Auskunft zufolge noch im selben Monat fertig „abgestimmt“ worden. „Aus Sicht der Denkmalpflege ist dabei vor allem wichtig, dass das historische Erscheinungsbild und so viel Substanz wie möglich erhalten bleibt.“

Mehrere Kunststofffenster lagern auf der Fläche.

Zu allen übrigen Fragen verweist das Landesamt wiederum an die Untere Denkmalschutzbehörde, angesiedelt bei der Stadt Regensburg. Diese sei „für das bereits begonnene Bauantragsverfahren auch für die denkmalrechtliche Erlaubnis und die Überprüfung der entsprechenden Auflagen zuständig“.

Die städtische Pressestelle wiederum bleibt bei ihrer Auskunft im Allgemeinen. Wir haben die Antwort auf insgesamt sechs Fragen unserer Redaktion hier im Text vollständig zitiert.

Wie streng kann/darf/soll die Denkmalbehörde sein?

Dass die Untere Denkmalschutzbehörde, angesiedelt bei der Stadt Regensburg, gelegentlich recht streng sein kann – auch abseits des Welterbe-Ensembles – hat manche zurückliegende Debatte um Photovoltaikanlagen auf Dachflächen in der Ganghofersiedlung oder in Großprüfening gezeigt. Noch strenger zu geht es in der Altstadt, wo qua Schutzsatzung unter anderem vorgeschrieben ist, das Fenster und Haustüren „aus Holz herzustellen“ sind.

Doch wie sieht es abseits vom Welterbe-Ensemble aus? Inwieweit kann die Denkmalschutzbehörde hier eingreifen? Soll oder will sie das überhaupt angesichts der Tatsache, dass sich hier nach dem jahrzehntelangen Verfall jemand gefunden hat, der bereit und vermögend genug zu sein scheint, den denkmalgeschützten Bau zu retten – irgendwie zumindest?

Bei mehrere kleineren Fenstern im Erdgeschoss handelt es sich augenscheinlich um Kunststofffenster. Diese aber wurden schon vor längerer Zeit eingebaut und dürften nicht unter die aktuell von der Stadt bestätigten „Maßnahmen“ fallen.

Investor antwortet nicht

Wir haben bei Roland Fechter per E-Mail nachgefragt. Nicht nur zu den erwähnten Kunststofffenstern, die seit bald zwei Monaten vor dem Pürkelgut stehen, sondern auch zu seinen weiteren Plänen, dem Bauantrag und denkmalschützerischen Vorgaben, an die er sich gegebenenfalls halten muss/möchte. Doch eine Rückmeldung erhalten wir auch nach über einer Woche nicht.

Ein Denkmalschützer, der namentlich nicht genannt werden möchte, und dem wir Fotos inklusive der genauen Typenbeschreibung vorgelegt haben, bezeichnet die auf der Pürkelgut-Fläche lagernden Fenster in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion als „völlig unverträglich mit einem historischen Gebäude, zu plump und zu glatt“.

Ein Gebäude wie das Pürkelgut brauche „feine Fensterprofile und keine Baumarktware“, zumal Fenster „das wichtigste Gestaltungselement einer Fassade“ seien. „Was für ein Schlag wären diese 08/15-Primtivrahmen in solch einer Fassade wie hier.“ Eines sagt der Experte aber auch: „Außerhalb der Altstadt lässt sich der Einbau solcher Fenster wohl schwerlich verbieten.“


Offenlegung: Roland Fechter bzw. mit Herrn Fechter verbundene juristische und natürliche Personen hatten kürzlich mehrere Verfahren gegen uns angestrengt. Bislang erfolglos.


Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (9)

  • Meier mit „ei“

    |

    Wenn man google bemüht, dann ergibt sich kein eindeutiges Bild:
    https://www.fenster-im-baudenkmal.de/
    „Mit einer der wichtigsten Leitlinien im Denkmalschutz ist die Materialgerechtigkeit, die auch in der Charta von Venedig im Jahr 1964 auf internationaler Ebene festgehalten wurde. Sie besagt, dass der Einsatz moderner Baumaterialien wie Zement oder Kunststoff bei denkmalgeschützten Gebäuden nicht grundsätzlich verboten ist. Bevor die neuen Materialien jedoch zum Einsatz kommen, muss geprüft werden, ob mit traditionellem Baumaterial das gleiche Ergebnis zur Sicherung des Denkmals erzielt werden kann. …
    Die ästhetische und haptische Wirkung eines traditionellen Holzfensters ist mit Kunststoffprofilen kaum zu erreichen. Details wie die Struktur einer Holzoberfläche oder klassische Zierprofilierungen kann das glatte Kunststoffmaterial nicht ersetzen. …
    Die Firma Trocal aus Troisdorf brachte im Jahr 1954 das erste Kunststofffenster auf den Markt. Der Durchbruch gelang dem neuen Fenstermaterial jedoch erst in den 1970er und 1980er Jahren. Es ist deshalb sehr unwahrscheinlich, dass Denkmalschützer dem Einbau von Kunststofffenstern in Gebäuden, die vor den 1950er Jahren entstanden, zustimmen.
    Da aber zunehmend auch jüngere Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden, wird es nicht mehr lange dauern, bis auch die ersten Kunststofffenster Schutzstatus genießen. Im Sinne der Materialgerechtigkeit dürfen diese dann natürlich nur durch neue Fenster aus gleichem Material ersetzt werden.

    Ein Beispiel ist eine Hochhaussiedlung mit WBS 70 Plattenbauten in Neubrandenburg. Nach Ansicht des Landesamtes für Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern sind die 15 Gebäude “ein Zeugnis der Sozialpolitik der DDR” und deshalb ein schutzwürdiges Ensemble. Während allerdings über den Denkmalschutz für dieses Gebäudeensemble noch gestritten wird, ist der erste WBS 70 Plattenbau, der zu Zeiten der DDR gebaut wurde und ebenfalls in Neubrandenburg steht, bereits ein eingetragenes Denkmal mit Kunststofffenstern. …
    Es gibt auch Ausnahmen, wie aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, 03.11.2008 – 7 B 28/08) hervorgeht. Bei einem unter Denkmalschutz stehendem Wohn- und Geschäftshaus beantragten die Eigentümer die vorhandenen Holzfenster durch neue Kunststofffenster zu ersetzen. Die zuständigen Denkmalschützer genehmigten das Vorhaben nicht, wogegen die Eigentümer am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg klagten und Recht bekamen.

    Das Gericht argumentierte, dass die vorhandenen Holzfenster in keinster Weise den üblichen Original-Fenstern in Gebäuden dieser Entstehungszeit entsprächen. In den 1960er Jahren nachträglich eingebaut, seien diese vielmehr als „Fremdkörper in der Fassade“ zu bewerten. Entsprechend würden neue Kunststofffenster „nicht zu einer Verunstaltung des Denkmals führen, die über den derzeitigen Zustand hinausgehe.“ “

  • Günther Herzig

    |

    r-d hat sich an Fechter festgebissen, zu meinem Vergnügen!

  • Martinokovic

    |

    Gott schütze dieses Haus vor Staub und Schmutz, vor Feuer, Krieg und Denkmalschutz!

  • Tröster

    |

    @Martinokovic:
    Ja, ja, der böse Denkmalschutz…
    So manches Haus gäbe es ohne den gar nicht mehr.

  • Martinokovic

    |

    @Tröster
    Hunderte leerstehende Häuser in dt. Innenstädten wären ohne den Denkmalschutz längst renoviert und wieder bewohnbar.

  • Columbia

    |

    interessant… ein aufmerksamer Spaziergänger auf Privatgrund…?

  • Stefan Aigner

    |

    Glaub ich nicht. Man kann die Fenster problemlos von außen sehen (und fotografieren. Siehe Artikel.).

  • Dugout

    |

    @Martinokovic:
    Die zeigen sie mir mal, diese “Hunderte leerstehender Häuser…..
    aber nicht “dem Königlich Bayerischen Dampfeisenbahnsdirektor” sein Verhau zählt nicht. Der hat dem Denkmalschutz schon vor Jahren den Garaus gemacht, nicht umgekehrt.
    Abgesehen davon wären, angesichts 700000(!) fehlender Wohnungen in Deutschland, ein paar hundert leerstehender Denkmäler auch nicht die Rettung

  • Architekt8

    |

    Ich war kürzlich Teilnehmer einer der vom Eigentümer angebotenen Besichtigungen.
    Dr. F. hat ausdrücklich auf die mit der Denkmapflege abgestimmten neuen Kastenfenster hingewiesen.
    Also Holzfenster die zumindest in der Aussenansicht nahe am historischen Vorbild sein können und gleichzeitig als Doppelfenster einen vernünftigen Wärmeschutz leisten.
    Nach diser Ankündigung weisse Kunststofffenster einzubauen wäre dreist und wohl auch im Widerspruch mit allen zu erwartenden Auflagen der Denkmalpflege.
    Selbst das Kastenfenster ist nur ein Kompromiss.
    Im übrigen sollten auch Fenster ln Holzfarben z.B. Eiche geoelt eingebaut werden. Fensterlack als weisse Farbe gibt es erst seit Mitte des 19.Jhd.

Kommentare sind deaktiviert

drin