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Regensburger Ex-OB Joachim Wolbergs zu Gefängnisstrafe verurteilt

Zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis hat das Landgericht München I Joachim Wolbergs am Mittwoch verurteilt. Als letzte Hoffnung bleibt dem früheren Oberbürgermeister nur die Revision.

Sprachlos nach dem Urteil: Joachim Wolbergs verlässt den Vorplatz beim Landgericht München I. Foto: as

Sprachlosigkeit erfasst Joachim Wolbergs. „Nächste Woche vielleicht“, murmelt er auf die Frage eines Journalisten, ob er etwas sagen wolle. Dann dreht er sich um und verlässt den Vorplatz des Landgerichts München I.

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Gerade hat die 5. Strafkammer den früheren Regensburger Oberbürgermeister wegen neun Fällen der Vorteilsannahme zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Damit folgt das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Fassungslosigkeit im Zuschauerraum

Obwohl das Gericht angesichts der langen Verfahrensdauer vier Monate als bereits vollstreckt anrechnet, muss Wolbergs gemäß diesem Urteil ins Gefängnis. Eine Bewährung ist ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – es bleibt die Möglichkeit der Revision.

Im fast voll besetzten Zuschauerraum sorgt das Urteil an diesem Mittwoch für Fassungslosigkeit und ein leises Raunen.

Keine halbe Stunde benötigt das Gericht unter Vorsitz von Stephan Necknig, um die Entscheidung zu begründen. Die Kammer ist überzeugt, dass Wolbergs erkannte, dass der Bauträger Volker Tretzel sich mit gestückelten und verschleierten Spenden sein Wohlwollen im Hinblick auf seine Dienstausübung als Oberbürgermeister sichern wollte.

Tretzel-Geständnis „nur zur Abrundung“

Zwischen 2011 und 2016 flossen 475.000 Euro auf das Konto von Wolbergs’ SPD-Ortsverein – verteilt auf 48 Einzelspenden zu je 9.900 Euro, über ein Strohmannsystem. Volker Tretzel hatte dieses System im Rahmen eines eigenen Prozesses 2023 gestanden, um sich das Wohlwollen des zukünftigen Oberbürgermeisters zu sichern. Er sei davon ausgegangen, dass Wolbergs dies auch verstanden habe.

Dieses Geständnis stuft das Gericht als glaubwürdig ein, es habe jedoch bei der Entscheidung „nur zur Abrundung“ gedient. Volker Tretzel war laut einem Attest nicht prozessfähig, seine Strafverteidigerin hatte sich im Verfahren gegen Wolbergs auf ihre Verschwiegenheitspflicht berufen.

Joachim Wolbergs habe selbst eine „Erwartungshaltung“ für hohe Spenden aus Tretzels Umfeld eingeräumt, so das Gericht. Gegenüber seiner früheren Büroleiterin habe er von 500.000 Euro gesprochen, mit denen er rechne.

Gericht überzeugt: Wolbergs durch Spenden beeinflusst

Dabei sei es „irrelevant, aus welchem Vermögen die Spenden stammten“, so die Kammer. Entscheidend sei, dass Wolbergs wusste, dass die Spenden auf das Agieren von Tretzel zurückzuführen waren. „Und es gibt keine andere plausible Erklärung für Spenden in dieser Höhe über fünf Jahre als geschäftliche Interessen.“

Die Kammer ist überzeugt, dass Joachim Wolbergs erkannte, dass Tretzel damit seine Dienstausübung beeinflussen wollte. „Das Baurecht ist reich an Ermessens- und Entscheidungsspielräumen.“ Und entgegen der Darstellung des Angeklagten habe ein Oberbürgermeister vielfältige Möglichkeiten, seinen Einfluss als Chef der Verwaltung geltend zu machen.

Es sei „zweifelhaft“, dass Wolbergs trotz der hohen Spenden Tretzels bei dessen Vorhaben sachlich und neutral habe entscheiden können, „ob nun bewusst oder unbewusst“.

Beim Straftatbestand der Vorteilsannahme komme es gerade nicht darauf an, dass der Vorteil für eine konkrete Gegenleistung gewährt wird, so Richter Necknig. „Es genügt die Zuwendung im Hinblick auf die zukünftige Dienstausübung.“

 „Jedem Beamten ist klar, dass er jeden Anschein der Käuflichkeit vermeiden muss.“

Vorteilsannahme sieht das Gericht auch bei Renovierungsarbeiten an einem Wochenendhäuschen von Wolbergs und einer Pächterwohnung in der Alten Mälzerei. Zwei leitende Mitarbeiter Tretzels hatten die Organisation der Arbeiten übernommen, ein Teil der Rechnungen wurde von dem Unternehmen übernommen.

Wolbergs habe zwar nichts von den zu niedrigen Rechnungen gewusst, aber zumindest billigend in Kauf genommen, dass die beiden Mitarbeiter hier kostenlos die Bauleitung übernommen hätten. Das Gericht setzt für diese Leistungen rund 2.000 Euro an.

Verteidiger Peter Witting sieht seine schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Foto: as

Das versuche der Angeklagte zwar kleinzureden, aber: „Jedem Beamten ist klar, dass er jeden Anschein der Käuflichkeit vermeiden muss. Eine Lehrerin hat schon ein Problem, wenn sie eine Schachtel Pralinen annimmt.“ Vor diesem Hintergrund seien also auch diese beiden Fälle strafbar.

„Solche Spenden nimmt man einfach nicht an.“

Eine grundsätzliche Auswirkung auf das Einwerben von Wahlkampfspenden auf kommunaler Ebene sieht die Kammer durch diese Entscheidung nicht. „Es ist ganz einfach, sich korrekt zu verhalten: Solche Spenden nimmt man einfach nicht an.“

Und wenn Wolbergs immer wieder andere Parteien und Spendenpraktiken anführe, könne das Gericht nur sagen: „Es geht hier nur um die Straftaten des Angeklagten und um keine anderen. Und es gibt keine Gleichheit im Unrecht.“

Verteidiger: „Welcher Strafzweck wird hier verfolgt?“

Zum Schluss wendet sich Stephan Necknig an Wolbergs persönlich. „Die Kammer wird nicht verhindern können, dass der Angeklagte auch dieses Verfahren als unfair empfindet.“ Doch vielleicht sollte Wolbergs die Entscheidungen mehrerer Gerichte, denen zufolge er sich strafbar verhalten habe, akzeptieren und die Konsequenzen tragen – auch im eigenen Interesse.

Wolbergs’ Strafverteidiger zeigt sich im Anschluss an die Urteilsverkündung fassungslos. Die Kammer habe seine schlimmsten Befürchtungen bestätigt. „Man kann darüber streiten, ob mein Mandant schuldig ist oder nicht, aber nicht darüber, dass eine Haftstrafe nicht angemessen ist.“ Man müsse sich fragen, welcher Strafzweck hier noch verfolgt werde.

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Kommentare (60)

  • Burgweintinger

    |

    Ich vertraue auf unseren Rechtsstaat!

    ” Eine Lehrerin hat schon ein Problem, wenn sie eine Schachtel Pralinen annimmt.“
    => ob damit alle LehrerInnen ein Problem haben?
    DJ TT Rock’n’Roll!

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  • Interessierter Mitleser

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    Natürlich hat J.W. nicht korrekt gehandelt und sich strafbar gemacht. Ob fahrlässig, grob fahrlässig oder ob er vorsätzlich Vorteile sich bzw seiner Partei hat geben lassen im Hinblick auf sein Amt, letztlich geschenkt. Aber über 2 Jahre ohne Bewährung ist vor dem Hintergrund, dass es nur “Vorteilsnahme” und keine Bestechlichkeit (also ohne konkrete Gegenleistung) war, hammerhart und vernichtend. Aufgrund der eingetretenen Folgen seines Tuns (politisch, gesellschaftlich, wirtschaftlich) -ok auch wegen seiner Uneinsichtigkeit- halte ich es für unangemessen hoch. Inzwischen tut er mir nur noch leid. Wer ihn persönlich ein bisschen kennt weiss, dass er ein ehrlicher (so habe ich ihn immer wahrgenommen), bemühter sehr begabter Politiker war, der a bisserl an der eigenen Hybris scheiterte. Sehr schade und traurig.

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  • Gscheidhaferl

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    Die Reaktionen sind absehbar. Wolbergs polarisiert unverändert. Leider. Er und seine AnhängerInnen werden wohl weiterhin unbelehrbar und uneinsichtig bleiben und das Offenkundige, mit Verweis auf Andere, die doch viel schlimmer wären, in Abrede stellen. Aber Wolbergs ist eben kein zu Unrecht verfolgtes Justizopfer. Er ist Täter, der angesichts der Chance, die sich ihm damals geboten hat, Maß und Ziel sehr gründlich aus den Augen verloren hat. Dass er jetzt möglicherwise nochmal in Haft muss, hat er sich letztlich auch selbst zuzuschreiben. Was besorgt macht: Er scheint weiterhin unfähig zur Einsicht. Insofern ist zu befürchten, dass er an der von ihm und seinen Fans unverändert geleugneten Realität zerbricht. Als ob es jenseits der Affäre, in der er sich ohne Not verwickelt hat, kein Leben gäbe.

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  • Robert

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    Laut MZ sind ehemalige Genossen und T.Mayr geschockt, sprachlos, entsetzt usw.
    Brücke-Mayr meint, er habe nicht damit gerechnet, dass das Gericht “mit voller Wucht so auf jemanden draufhaut, der am Boden liegt”. Hier zeigt sich m.E. erneut, dass der Hr. OStR Mayr entweder nicht weiß, wie ein Strafverfahren läuft, oder die Justiz lieber verhöhnt statt akzeptiert.

    Richtig erfrischend finde ich, das Statement des Richters:
    “Es ist ganz einfach, sich korrekt zu verhalten: Solche Spenden nimmt man einfach nicht an.“

    Die SPD hat nach der Verhaftung von J.W. seine Richtlinien für Parteispenden verschärft. Dies vor Augen, braucht jetzt niemand geschockt oder sprachlos sein, oder auf blöd-betroffen machen, wenn J.W. verurteilt wird, der die Gesetze ignorierte oder nicht kannte. Beide geht nicht für einen OB.

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  • Gürteltier

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    Einerseits tut es mir leid für die Person JW, andererseits nicht für den Politiker JW. Vorteilsnahme bei diesen Summen und in dieser hohen Position gehört geahndet und bestraft und offenbar gibt unser Rechtssystem ein solches Strafmaß her.
    Auch wenn er und seine Jünger dieses Urteil oder gar die Schuld an sich nie anerkennen werden.

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  • Bernd

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    Was für ein Schmarrn: “Solche Spenden nimmt man einfach nicht an”
    Wie erkennt man “solche” Spenden und “solche”?
    Soweit ich weiß darf gespendet werden und es darf gestückelt werden.
    Hinter welchen Spenden gibt es keine Erwartungshaltung?
    Ist eine Spende gut, wenn sie auf einem Parkplatz in der Schweiz in bar übergeben wird? Oder jemand sein Ehrenwort gibt?
    Jahrelange Verzögerungen vor Gericht, danach noch wohlfeile Erklärungen und in der Sache weiterhin keine Klärung für das Einwerben von Wahlkampfspenden auf kommunaler Ebene.

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  • Merrsad

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    Tja, wie bereits zu lesen hier natürlich ganz schwerer Schlag für die Wolbergs-Sekte und zuvorderst natürlich für den Guru selbst. Man kann´s nicht oft genug wiederholen: gezockt und verloren, Mitleid völlig fehl am Platz. Es ist als souveränes Zeichen unserer Rechtsprechung zu werten, daß hier ein Gericht eben auch gegenüber einer gesellschaftlich exponierten – und darum umso mehr Verantwortung wie Vorbildfunktion tragenden – Person mal ordentlich durchgegriffen und ein Zeichen für potentielle Nachahmer gesetzt hat. Er wird´s dann in Landsberg, Straubing oder wo auch immer letztlich wohl überleben wie so viele Häftlinge vor ihm auch. Scampi-Liebhaber Hoeneß hat sich in Landsberg m. W. freilich über zu häufig Schinkennudeln dort bitterlich beklagt.

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  • Karl Straube

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    Ich meine, es ist ein Unterschied, ob sich jemand vorhalten lassen muss: “solche Spenden nimmt man einfach nicht an” oder ob der Vorwurf lautet: “Solche Spenden muss der Vereinsvorsitzende zurückweisen lassen”. Nur in ersterem Falle erschiene mir das Strafmass einleuchtend.

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  • Robert Fischer ÖDP

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    @Bernd. Wir haben eine “solche” Spende schon zurücküberwiesen. Geht schon.

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  • Daniela

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    Nun ist ein Urteil da. Es bleibt die Revision, wobei ich davon ausgehen, dass die Revision kommt, weil Gefängnisstrafe.

    Also bei Spenden mit 9.900 € in der Anzahl, kann man schon gepflegt davon ausgehen, dass das mit Argwohn bedacht wird. Ich bin der Meinung, dass hätte ein Berufspolitiker auch erkennen können. Zumal W. , wie er selbst bekundet hatte, mit ca. 500 000 € rechnete.

    Gut, Bewährung hätte es vermutlich auch getan, aber ich denke das Gericht hat das Strafmaß mit Bedacht gefällt.

    Politisch ist es das endgültige Aus für Wolbergs.

    Trotz allem wünsche ich Wolbergs als Mensch ein Innehalten und ernsthaftes Auseinandersetzen mit der eigenen Zukunft.

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  • Schwarzbär

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    Ich habe weder mit der Person Wolbergs noch mit dem Amtsträger Wolbergs Mitleid. Letztlich hat er sich das Ergebnis des heutigen Tages durch seine Sturheit und mangelnde Selbstreflektion selbst zu zu schreiben.
    Er war bereits rechtskräftig verurteilt und hatte angekündigt, Regensburg zu verlassen. Nichts dergleichen geschah.
    Im Gegenteil. Er gründete einen politischen Verein, der dann als Fraktion im Stadtrat tätig wurde. Fraktionsvorsitzender war wer? Na er natürlich – ein uneinsichtiger, beleidigter und unverstandener Mann, der sich einerseits gerne breitbeinig als politische Moralinstanz inszenierte und andererseits als Opfer gerierte. Gerade Wolbergs hätte es m. M. gut zu Gesicht gestanden, politisch weitestmöglich in den Hintergrund zu treten und mit seiner öffentlichen Wahrnehmbarkeit zu haushalten, wenn er sein erwähntes Versprechen schon nicht einlösen wollte.
    Unrechtsbewußtsein war, wie den Berichterstattungen zu entnehmen war, anscheinend chronisch abwesend.
    Ich habe sein Verhalten als charakterlich ziemlich unanständig empfunden. Die ihm vorgeworfenen Straftaten sind mit dem Anspruch, den ein öffentliches Amt in aller Konsequenz verlangt, auf keinste Weise vereinbar und dürfen nicht bagatellisiert werden. Das Gericht hat letztlich sein Fehlverhalten insgesamt bewertet und seine Schuld festgestellt. Fakt!
    Das Strafmaß mag in seiner Höhe zunächst überraschend wirken. Ich kann mir vorstellen, daß es auch abschreckend wirken soll, zumal Regensburg in Sachen Bestechlichkeit und Vorteilsgewährung auch kein ganz unbeschriebenes Blatt ist.
    “Es ist ganz einfach, sich korrekt zu verhalten: Solche Spenden nimmt man einfach nicht an.” Dieser Haltung der Kammer ist nichts mehr hinzuzufügen.

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  • Karin Haber

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    Unglaublich wie hier einzelne Typen feige unter Pseudonym nachtreten und außerdem unbescholtene Stadträte, die sich seit 6 Jahre maximal einsetzen, namentlich in Misskredit bringen wollen. Dass es nicht gelingt, mag trösten. Aber Fremdscham bleibt.

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  • Samson

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    Zitat:
    „Es geht hier nur um die Straftaten des Angeklagten und um keine anderen. Und es gibt keine Gleichheit im Unrecht.“

    Wer wohl damit gemeint ist?
    Sicher diese Person ist jetzt, durch seine Persönlichkeitsrechte vor Anschuldigungen geschützt.

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  • Gscheidhaferl

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    Auch wenn es jetzt wieder in erster Linie (und nicht zu Unrecht) wieder um die Verfehlungen von Wolbergs geht: Es bleibt doch ein Unbehagen und auch ein gewisses Misstrauen, das daraus resultiert, dass er zwar zweifellos der Hauptverantwortliche war. Aber er hat ja vermutlich nicht alleine gehandelt. Bedauerlicherweise hat der Stadtrat nie den Mut gefunden, sich ernsthaft der Affaire zu stellen und proaktiv an einer möglichst lückenlosen Aufklärung der Geschichte mitzuwirken. Auch an der Verwaltung ist die Geschichte – soweit ich mich erinnere – weitgehend spurlos vorüber gegangen. Für mein Empfinden belastet das das Miteinander bis heute. Und die ‘einfachen BürgerInnen’ haben es in den Folgejahren ja wohl nicht zuletzt deshalb mit einer häufig wenig zugewandten Verwaltung bezahlen müssen, bei der die Unangreifbarkeit zum handlungsleitenden Prinzip wurde. Es ist durch die Affaire und ihre unzureichende Aufklärung in vielen Bereichen nicht leichter geworden, in dieser Stadt etwas voranzubringen. Aber wer weiß, vielleicht taucht ja im einen oder anderen Keller noch die eine oder andere Leiche auf und kann dann endich ordentlich bestattet werden?

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  • Albert Mooshamer

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    „Es geht hier nur um die Straftaten des Angeklagten und um keine anderen. Und es gibt keine Gleichheit im Unrecht.“
    Hans Schaidinger ist auf freiem Fuß.

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  • Günther Herzig

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    Staubtrocken, nüchtern und ohne erkennbare Emotionen, die mündliche Begründung des Urteils und die Sicherheit, dass die schriftlichen Entscheidungsgründe davon nicht abweichen.
    Zwei markante Sätze des Gerichts:
    „Es ist ganz einfach, sich korrekt zu verhalten: Solche Spenden nimmt man einfach nicht an.“
    „Es geht hier nur um die Straftaten des Angeklagten und um keine anderen. Und es gibt keine Gleichheit im Unrecht.“
    Wolbergs hat sich selbst angedient für eine Freiheitsstrafe, immer auch unbelehrbar und uneinsichtig.
    Er darf mir trotzdem leidtun, aber nicht, weil das Urteil fehlerhaft sei. Hätte das Gericht dem Wunsch der Verteidigung nachgegeben, wäre die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. Wie war das mit Ikarus? Er kam der Sonne zu nahe!

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  • Arno Nym

    |

    @ Karin Haber

    einige Stadträte, die hier in “Misskredit” gebracht werden, haben mit ihren Kommentaren hier selbst dazu beigetragen. siehe vorherigen Artikel über den Prozess und die Kommentare eines dieser Stadträte.
    Und es ist gerade das bedauerliche, dass diese Menschen, denen ich ihr Engagement für die Stadt in keinster Weise abspreche, sich so uneinsichtig zeigen, dass mit ihrem Vorsitzenden was schiefgelaufen ist. Und solange diese Einsicht nicht da ist, sind die Stadträte für mich Unterstützer von Korruption und Gemauschel in der Politik – und das ist nicht tragbar. Und das ändert auch nicht ob ich das unter Klarnamen sage oder nicht. Sie kennen mich eh nicht. Warum wollen sie wissen wie ich heisse?

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  • Regensburger

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    Auch nach einigen Stunden bin ich immer noch entsetzt. Nicht überrascht, aber entsetzt. Joachim Wolbergs ist keinem Komplott zum Opfer gefallen. Es haben hier einfach alle Rädchen einer schwarzen Justiz ineinandergegriffen, um an einem erfolgreichen SPD-Oberbürgermeister mit Potential zu mehr ein Exempel zu statuieren. Ein SPD-Kassier, der sich nicht gescheut hat, der eigenen Karriere wegen einen Parteifreund ans Messer zu liefern. Eine Staatsanwaltschaft in Regensburg, in der eigentlich Recht und Gesetz verpflichtete Beamte ebenfalls Chancen für ihr persönliches Fortkommen gewittert haben. Und jetzt ein Gericht in München, das sprichwörtlich kurzen Prozess mit Wolbergs gemacht hat. In was für einem Land leben wir eigentlich?

    Joachim Wolbergs hat sich in all der Zeit, in all den Jahren immer der Öffentlichkeit gestellt und sich erklärt. Wo ist eigentlich Herr Goger geblieben? Die SPD wird seinen Austritt jedenfalls leichter verschmerzen, als den von Joachim Wolbergs. Es wird Zeit, endlich auch an diesen Justiz-Karrieristen kritische Fragen zu seinem Verhalten zu stellen. Er scheint Pressesprecher der GeneralStaatsanwalschaft in Bamberg zu sein, da sollte eine Kontaktmöglichkeit ja nicht schwer zu finden sein!

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  • Madame

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    sporadisch komisch

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  • Dominik Müller_alt

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    @Samson, Mooshammer, “Und es gibt keine Gleichheit im Unrecht.“
    Das ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, Sie interpretieren da ein bisschen zu viel rein. Es gibt in diesem Komplex übrigens schon viele rechtskräftig Verurteilte.

    @Haber Zum Glück ermöglicht es diese Plattform, auch anonym zu kommentieren. Wenn Tom Mayr und Sie nur Argumente gelten lassen von Personen, die Sie wenigstens mit Namen kennen, belustigt mich das.
    Es ist nur konsequent, dass Sie auch das Ergebnis des letzten Bürgerentscheids nicht akzeptieren.

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  • Burgweintinger

    |

    Ja wirklich, unglaublich! Gott sei Dank sind nur die ersten vier von der Liste reingekommen. In sechs Jahren hoffentlich noch weniger, wenn diese nicht beginnen, sich vom “Gründer” politisch loszusagen.

    Ich vertraue auf den Rechtsstaat!

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  • Daniela

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    @Bernd
    13. Mai 2026 um 15:06 | #

    …’Hinter welchen Spenden gibt es keine Erwartungshaltung?’….

    Diese Meinung müssten Sie schon näher erläutern.

    Was erwartet man denn, wenn man an Vereine oder Parteien spendet?
    Als ganz Normalo unterstützt man die, die Spenden erhalten bei deren Tätigkeit. Welche Erwartungen hat als Normalo man sonst dabei? Bei einer Partei kann man durchaus deren Wahlkampf unterstützen.
    Aber Unternehmen, wie Tretzel in dieser Höhe und in dieser Stückelung? Da käme, glaube ich der Naivste drauf, dass die Erwartungen andere sind, wie bei einem Normalo. Sorry, das kann mir kein Berufspolitiker weiß machen, dass er dies nicht erkennt.

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  • Der sich den Wolf schreibt

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    Ein tragischer Held mit „Michael Kohlhaas-Syndrom“, der sich uneinsichtig und beratungsresident, ohne Sensoren für geltende Regeln (gegen Vorteilsnahme) in diese missliche Lage, mit tragischem Ende, verrannt hat.

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  • Burgweintinger

    |

    Regensburger,

    BeI Ihrer verschwörerischen Aufzählung lassen Sie natürlich unter den Tisch fallen, dass der BUNDESgerichtshof das erste Urteil einkassiert hat…,
    was hat das jetzt bitte mit Ihrer Logik “Schwarze Justiz” zu tun?

    Ja, GH hat recht, der Ikarus hat sich die Flügel verbrannt, oder nach Fanta Vier: “Ich schätze, bin ‘n bisschen hoch geflogen, ungelogen”

    Ich vertraue auf den Rechtsstaat!

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  • Ulrich Kögler

    |

    „Ich kann nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte!“ – ob der niederträchtigen Kommentare zu diesem Urteil, verfaßt hauptsächlich von Personen aus der „anonymen Ecke“. Schämt Euch!
    Seit 5 Stunden bin ich nun auch Mitglied dieser „Sekte“, dort sind wenigstens Menschen mit Herz und Hirn.

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  • Alfons

    |

    Natürlich versuchen Spender Einfluss auf die Politik zu nehmen. Meist ist das legal, passiert trotzdem und nennt man Lobbyismus und macht die Sache bzgl. unabhängigen Volksvertreter ja nicht besser. Korruption bedeutet für mich, da kauft man sich eine konkrete Gegenleistung. Vorteilsnahme ist das Annehmen von Vergünstigungen aufgrund der eigenen Tätigkeit. Ich hab mal versucht, das ohne juristische Definition auf den Punkt zu bringen. Was ist jetzt das Illegale? Das Stückeln und Verschleiern und da hätte man (der Wolbergs) aber hätte man (auch der Wolbergs) auch erkennen müssen, also erkennen, dass der Spender ein Angestellter bei einem Bauträger ist und einen Zusammenhang herstellen, dass hier Strohmänner am Werk sind? Einig kann man sich sein, dass Jahrzehnte lang Bauträger großen Einfluss auf die Regensburger Politik nahmen und nehmen und dass Vorgänger von Wolbergs nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Zweierlei Maß, ja, aber schützt halt trotzdem vor Strafe nicht. Aber sagen, muss man das schon noch können, dass da ein gewaltiges Gschmäckle mit weht bzgl unabhängiger Justiz.

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  • KW

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    Herz und Hirn zu haben schliesst nicht aus falsch zu liegen.

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  • Samson

    |

    @Albert Mooshammer,

    jetzt hast es gesagt!

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  • Dieter

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    Ohne Schadenfreude oder Mitleid: ich empfinde das Urteil als gerecht, aber Jahre überfällig.

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  • Charlotte

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    Joachim Wolbergs hat gegen das Gesetz verstoßen und wurde aufgrund 9 (!) Vorteilsnahme – Fällen verurteilt. Das Gesetz schreibt genau das vor. Da er offensichtlich bis heute keine Reue zeigt und auch nicht geständig ist, bleibt die Bewährung aus. Keine Beanstandung erforderlich.

    Es ist aber skandalös, dass auch sein Unterstützer- Verein erneut eine Täter-Opfer-Umkehr vollzieht. Dieser Rollentausch ist feige, denn anscheinend möchte Mann/Frau sich dem nicht stellen, dass man falsch liegt und schon immer gelegen hat.

    Dass Thomas Thurow als Gründungsmitglied der Brücke Joachim Wolbergs unterstützt und die Korruptionsvorwürfe negiert hat, und jetzt Bürgermeister ist, ist ziemlich skandalös. Wie soll Thomas Thurow dieses Amt ausfüllen und als Beamter seinen Mitarbeitern in der Verwaltung glaubhaft ein Vorbild sein? Nicht vorstellbar. Dass auch Herr Wolbergs nun erstmal weiterhin als Stadtrat in der Regierungskoalition sitzt, unvorstellbar.

    Was haben sich die Grünen, die SPD, Frau Dr. Sigloch, Herr Burger, die ÖDP, Volt und die FW nur gedacht, dass sie das nicht einkalkuliert und bedacht haben? Ein Reputationsverlust vom ersten Tag an. Das muss man erstmal schaffen.

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  • Novalis

    |

    @ Charlotte

    Joachim Wolbergs hat – laut einem NOCH nicht rechtskräftigen Urteil, gegen das wohl Revision eingelegt wird – gegen das Gesetz verstoßen. Nicht die anderen Stadträte. Man muss schon eherne CSU/AfD-Freundin sein, um da jetzt einen Skandal für die neue Koalition herbeireden zu wollen.
    Ich habe NICHT die Brücke gewählt und ich bin kein Verfechter der Unschuld von Joachim Wolbergs.

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    26
  • Lol

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    @ Charolotte, Dr Burger, soviel Zeit muss sein ;)

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    13
  • exilRegensburger

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    Wissts was? Das einzige, das da Wolli falsch gmacht hat: Der war in der falschen Partei! Nur in der SPD zeigt einer den andern an. In der Union läuft des so: Schatzmeister: Öh bei dir stimmt ebs ned, wosd du des? Schneidinger: Fralle, wennst staat bist, kriegst a was. Schreibs so das koana merkt. Schatzmeister: Ja eh!

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  • Schwarzmeertanker

    |

    Man kann über das Strafmaß streiten, letztendlich ist der Schuldspruch entscheidend. Und hier wurde faktisch gesagt: Herr Wolbergs wurde wegen Vorteilsannahme im Amt verurteilt.
    Und egal auf welcher Seite alle hier Kommentierenden stehen: Das letzte Wort hat der Bundesgerichtshof, denn dort wird letztendlich entschieden. Der Schuldspruch wird sehr wahrscheinlich bestehen bleiben, und Im besten Fall wird das Strafmaß um zwei oder drei Monate reduziert. Das wars. Und danach wird Herr Wolbergs Regensburg verlassen, zum Haftantritt in eine JVA in einer anderen Stadt.
    Und bis dahin lese ich die Kommentare hier und werfe mir dazu Popcorn ein…

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  • da_Moartl

    |

    Wenn man sich einmal in Regensburg – und auch anderswo – umschaut, wie viele Halunken (man denke nur an Oberbürgermeister a.D. mit einem anderen Parteibuch oder oder Immobilien-“Haie” mit entsprechend hoch dotierten Anwälten) frei oder mit einem lächerlich geringen “Deal” als freie Menschen das Gericht verlassen haben, und wenn man dann noch liest, wie viele andere Straftäter z.B. bei Vergewaltigung schon allein aufgrund gezeigter Reue mit Bewährung den Saal verlassen, dann darf man mit Fug und Recht fragen, was an der Verurteilung von Wolbergs verhältnismäßig ist. Keine Frage: Er hat für seine Partei (wie die “Schwarzen” ganz genauso) gestückelte Spenden angenommen; und er hat sich durch – im Vergleich zu anderen lächerlich kleine – “Leistungen” der Vorteilsnahme schuldig gemacht. Und er war und ist zu stur und zu dumm, das nicht einzusehen. Ihn nach zehn (!) Jahren Verfahren für 2 Jahre ins Gefängnis zu schicken, erscheint in diesem Kontext dennoch unverhältnismäßig. Eine deutliche Strafe auf Bewähung und eine ordentliche Bußgeldleistung an den Verein Zweites Leben o.ä. wäre dem deutlich angemessener gewesen. Bleibt zu hoffen, dass sich die Revisions-Instanz nicht so blind zum Vollstreckungsgehilfen der Staatsanwaltschaft machen lässt.

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  • Günther Herzig

    |

    Die Beiträge in diesem Thread lassen mit einiger Sicherheit Schlüsse zu, die entlarvend sind.
    Es gibt die Abteilung der Gesetzestreuen, die für sich ausschließen gegen Gesetze, um die es hier geht, zu verstoßen.
    Dann gibt es die, die den Frevel darin sehen, dass das eigene Nest beschmutzt wird, hier durch den SPD-Staatsanwalt in München, der die Ermittlungen ausgelöst hat, ohne zu berücksichtigen, dass es gar nicht der politische Gegner sein werde, den er hinhängt. Nach Ansicht einiger ist das ein Nestbeschmutzer.
    Die Sektion der Wolbergs ziemlich frei von moralischen Erwägungen anzugehören scheint: „Ich habe alles im Griff”, in diesem Fall ein tragischer Irrtum.
    Ich habe schon Mörder, Diebe, Betrüger und alle möglichen anderen verteidigt und kann erklären, dass es unter ihnen welche gibt, denen ich eher vertraue, als einigen hier. Ihr versteht sicher, was ich meine, es ist die Ganovenehre, an die ich denke!

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  • Charlotte

    |

    @Lol
    Da haben Sie völlig recht, danke für den Hinweis. Ich werde das künftig selbstverständlich berücksichtigen. ;-)

    @Novalis
    Ganz im Gegenteil, man muss nicht ein Unterstützer der CSU oder AfD sein, um Grundsätze der Zusammenarbeit gerade im Hinblick auf Vorteilsnahme und Korruption zu verteidigen. Was hilft es mir, wenn vielleicht Inhalte zusammenpassen, aber eben Mitglieder sich nicht klar gegen Korruption positionieren. Und damit verlieren alle beteiligten Parteien der Koalition.

    Gerade bei Beamten, Stadträten und Bürgermeisterkandidaten gibt es Gott sei Dank strenge und unverrückbare Grundsätze, nach Recht und Gesetz und moralisch sowieso.

    Korruption zerstört das Fundament einer Gesellschaft: das grundlegende Vertrauen. Wenn nicht Leistung, sondern Geld, Beziehungen oder Macht entscheiden, verlieren Menschen den Glauben an Fairness und Rechtsstaatlichkeit.

    Wer Korruption toleriert oder relativiert, verliert am Ende auch seine Glaubwürdigkeit. Die Brücke in Regensburg tut genau das. Heutige Mitglieder des Vereins und der Fraktion sind aus der SPD ausgetreten, weil sie die Konsequenzen nicht akzeptieren wollten. Stadtrat Mayr gehört ebenfalls dazu und rückt bis heute nicht davon ab, trotz mehrerer gefällter Urteile von verschiedensten Gerichten.

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    4
  • Alfons

    |

    Charlotte, es geht um Vorteilsnahme. Da Sie ja immer so akkurat sein wollen. Korruption wird weiterhin von Ihnen fälschlicherweise behauptet. Ist das in Ihrem Korrektheitssinne oder passt es einfach besser zu Ihrer Argumentation.

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  • tom lehner

    |

    Gerne hätte ich die diebische Freude in den uns allen bekannten Hinterzimmern gehört.

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  • Der sich den Wolf schreibt

    |

    Excuse me?

    Die Bauwirtschaft war schon immer und überall vermintes Gelände.

    Es galten schon immer uralte Rezepte und halblegale Graugrenzen.

    „Baugenehmigung“ Gerhard Polt (Youtube) Satire! 😊

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  • Daniela

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    @Charlotte
    14. Mai 2026 um 08:38 | #

    ..’Korruption zerstört das Fundament einer Gesellschaft: das grundlegende Vertrauen. Wenn nicht Leistung, sondern Geld, Beziehungen oder Macht entscheiden, verlieren Menschen den Glauben an Fairness und Rechtsstaatlichkeit.’…

    Das unterschreibe ich sofort. Die Grundlagen unserer Gesellschaft sind Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, neben einigen weiteren…

    Wenn BürgerInnen Volksvertreter, besonders auf kommunaler Ebene, wählen, dann erhält der Gewählte einen Vertrauensvorschuss der Wählerschaft in seine Person, seine Integrität, seine Ehrlichkeit und, neben anderen politischen Aspekten, dass er nicht gegen geltendes Recht zu verstößt.

    Und jemanden als “Nestbeschmutzer’ zu verunglimpfen der Auffälligkeiten anzeigt/ meldet, oder gar die Ermittlungsbehörden, weil eventuell SPD Mitglied, oder gar Staatsanwaltschaft und Justiz für die Durchführung, der ihnen übertragenen gesellschaftlichen Aufgaben in dieser Art und Weise zu kritisieren, da fehlt es doch schon recht weit an rechtsstaatlichen Verständnis.

    Und um beim Thema zu bleiben, auch die Rechtsvertretung des Beklagten, profitiert im Allgemeinen bei derart öffentlichen, hier bundesweit, bekannt gewordenen Verfahren. Auch, wenn ich mir gelegentlich denke, der Anwalt hätte vielleicht auch anders auf W. einwirken können. Aber, es ist möglich, dass der Anwalt dies versucht hat, jedoch auch nicht vollständig zu seinem Mandanten durchdringen konnte.

    Insgesamt ein langjähriger Prozess, der sicher Spuren bei allen Beteiligten hinterlässt, so, wie auch hier im Forum polarisiert.

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  • Dominik Müller_alt

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    @da_mortl
    “lächerlich gering”? Entweder kennen Sie die Urteile nicht oder Sie leitet blinder Hass auf Immobilienunternehmer.
    Tretzel wurde zu 1 1/2 Jahren Gefängnis, zur Bewährung ausgesetzt, und einer Geldstrafe von 1,5 Millionen Euro verurteilt.
    Dietlmeier akzeptierte den Strafbefehl mit 1 Jahr Gefängnis, zur Bewährung ausgesetzt, und zu einer Geldstrafe von 500 Tagessätzen.

    Beide haben letztlich kooperiert und Einsicht gezeigt, ja, das wird strafmildernd berücksichtigt, Also haben diese beiden Geber zusammen dieselbe Freiheitsstrafe bekommen wie der Nehmer.
    Bei über 2 -jähriger Freiheitsstrafe ist aber das Aussetzen zur Bewährung nicht möglich, unabhängig von der Einsicht. Man kann darüber streiten, ob Körperverletzungsdelikte oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung hart genug bestraft werden, dann müsste aber erst das Strafgesetzbuch geändert werden und der neue Strafrahmen gilt dann erst für spätere Straftaten. Aber für die gleiche Tat wird es auch danach keine einheitliche Strafe geben – es kommt immer noch darauf an, ob der Täter strafmündig und schuldfähig ist und welche strafmildernde Umstände zu beachten sind.

    Auch Schlegl oder Rieger kamen nicht bloß mit einem blauen Auge davon, die Verfahrensdauer haben die beiden kurz gehalten.

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  • John

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    Korruption muss bestraft werden da sie demokratiezersetzend wirkt. Damit ist dieses Urteil nur richtig.

    Schade ist nur, dass der Erfinder dieses Systems nicht mehr belangt werden kann. Vielleicht wäre ja das verlängern der Verjährungsfrist ein neues Thema für ein Ödp-initiiertes Volksbegehren.

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  • Luchs

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    Vielleicht nutzt RA Witting seine statistisch sehr geringe Chance bei der Revision und drückt das Strafmaß unter 2 Jahre und damit auf Bewährung. Das wäre als maximaler Erfolg zu sehen und irgendwie auch angemessen. Wenn sich Wolbergs weiterhin als unschuldig darstellt, soll er ruhig einfahren.

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  • Charlotte

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    @Daniela
    Ihren Ausführungen folge ich komplett. Ich kann Ihnen nur zustimmen. Ich gehe sogar soweit, dass die Unterstützer der Brücke kontraproduktiv sind. Anstatt ihn zur Einsicht und zum Eingeständnis von Fehlern zu bewegen, stacheln sie ihn an, sich immer mehr in eine existenzielle und persönliche Katastrophe zu manövrieren.

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  • Charlotte

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    @Alfons:

    Auch wenn sie den Begriff Korruption nicht gerne lesen, ist er doch ein gebräuchlicher juristischer und kriminologischer Oberbegriff. Er beschreibt nicht ein einzelnes Verbrechen, sondern fasst verschiedene unrechtmäßige Handlungen zusammen. Darunter fallen Straftaten wie:
    – Bestechung und Bestechlichkeit
    – Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung
    – Untreue und Vorteilsnahme zur Beeinflussung

    Da Herr Wolbergs wegen Vorteilsannahme in 9 Fällen verurteilt wurde, gibt es auf der anderen Seite 9 x eine Vorteilsgewährung.

    Die allgemeine Definition von Korruption von Transparency International lautet übrigens:
    Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil

    Wikipedia erklärt den Begriff so:
    Korruption bezeichnet den Missbrauch einer Vertrauensstellung oder anvertrauter Macht, um sich selbst oder Dritten einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen. Kurz gesagt: Es handelt sich um Bestechlichkeit und unlautere Vorteilsnahme.

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  • frage

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    Wäre diese Urteil 2 Monate eher gekommen, wäre die politische Landschaft in Regensburg eine andere. Ich glaube nicht, dass die Wahlen nach dem Urteil so ausgegangen wären, wie Sie ausgegangen sind. Vielleicht sollte der eine oder andere darüber mal nachdenken.

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  • Gscheidhaferl

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    Es ist faszinierend und deprimierend zugleich, wie vorhersagbar nach all der Zeit die Diskussionen in der Causa Wolbergs immer noch verlaufen. Es lässt doch erheblich an der Lernfähigkeit bzw. an der Lernbereitschaft der Beteiligten zweifeln. Dass sich der inzwischen mehrfach verurteilte Wolbergs nie bei irgendwelchen ernstzunehmenden Selbstzweifeln ertappen ließ, egal wie groß der Mist war, den er jeweils gebaut hat: Geschenkt. Aber der irrationale Glaube seiner Anhänger an seine ‘Unbeflecktheit’ und die große Bereitschaft, in diesem Zusammenhang sogar ins Reich der Verschwörungstheorien abzugleiten… unglaublich!

    @Charlotte
    Soweit ich mitbekommen habe, hat die Einbindung der Brücke bzw. von Wolbergs bei den Koalitionsverhandlungen durchaus bei Einigen Magenschmerzen ausgelöst. Aber eine OB Freudenstein wollte auch niemand. Irgendein Tod musste schließlich gestorben werden.

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  • BjoernPe

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    Das Urteil finde ich fair und in der Höhe auch angemessen. Denn man sollte immer mit auf die Rechnung setzen, dass es hier nur um Tatbestände geht, die man zweifelsfrei beweisen konnte. Und ich denke ich bin nicht der Einzige, der sich durchaus vorstellen kann, dass es noch mehr Tatbestände gibt, die nie ans Licht der Öffentlichkeit gefunden haben.
    Macht korrumpiert!

    Was man an dem ganzen Prozess, der Beweiserhebung und dem ganzen Umfeld sehr deutlich kritisieren muss: Es hat Jahre zu lange gedauert. Allein dieser Umstand wäre geeignet dem Delinquenten die tatsächliche Haft zu ersparen und in ein bewährte Haft umzuwandeln. Denn die Jahre der juristischen Unklarheit hinterlassen sehr wohl psychische Spuren. Bei jedem Menschen. Das ist keine Kleinigkeit. Ob schuldig oder unschuldig!

    Da ich vermute Herr Wolbergs hier mitliest: Ich habe dir 2008 propehzeit, dass es mit dir kein gutes Ende nehmen wird. Und ich habe Recht behalten. Obwohl ich persönliche jeden Grund hätte schadenfroh zu sein, bin ich es nicht!

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  • TomB

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    Mir tut J.W leid. Ich empfinde das Urteil als zu hart. Ich hoffe, dass es in der Revision abgemildert wird und alle Beteiligten Frieden finden. Ich finde es traurig, dass ein Mensch so zerstört wird. Er hat einen oder mehrere Fehler begangen, aber er hat sich der Sache gestellt. Es ist niemand zu Schaden gekommen. Eine Bewährungsstrafe hätte ausgereicht. Alles Gute an JW

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  • Ulrich Mors

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    Im Beitrag von Charlotte zeigt sich beispielhaft anschaulich, wie sehr der interessierte und engagierte Bürger in der Einschätzung des Urteils von Wolbergs denkt und bei der Beurteilung an wesentlichen Momenten vorbeigeht oder überfordert ist und sich vom Vertrauen in notwendige staatliche Institutionen leiten lässt oder in sie flüchtet.

    Die Definition von Transparency International ist bekannt, doch auf ihr wesentliches im deutschen Strafrecht fehlendes Moment wird nicht eingegangen. Es ist der private Vorteil und Nutzen. Bei Wolbergs geht es primär um politischen Nutzen für seine Partei und ihn als Wahlbeamter in den Wirkungsmöglichkeiten daraus für das Gemeinwohl von Regensburg.

    Sieht man Schaidinger, Wolbergs und Tretzel mit pragmatischem Blick für Regensburg, so muss man S. wie W. zuerkennen, dass beide das Bauen in der Stadt und die Steigerung seines Ansehens erfolgreich oder erfolgversprechend zur “Chefsache” gemacht haben und auch T. für Interessen in der Stadt so etwas wie ein “Mäzen” gewesen ist, dessen Wirken breiten Beifall erzielt hat.

    In der Einschätzung der belasteten Personen wie des Falles insgesamt sollte man auch fragen, welche reale Veränderung entstanden ist. Unbestreitbar erscheint, dass Bauen, d. h. die Schaffung von Wohnraum, in bürokratische Form geraten ist und stagnierte. Sicher nicht nur wegen des Prozesses gegen W., aber auch wegen diesem mit weniger Aussicht auf Erfolg und Wendung.

    Wünscht man sich politische Beamte und Akteure mit Dynamik um schwierige Aufgaben und Probleme für das Gemeinwohl zu lösen, kann man mit absichernder Vorsicht und ängstlicher Verhaftung in Vorschriften nicht zufrieden sein. Daraus ergibt sich konsequent, dass Verfehlungen für Verletzungen von staatlichen Normen, wie Wolbergs angelastet, nicht mit realem Freiheitsentzug geahndet sein dürfen. Dies widerspricht der politischen Erfolgevorgabe von Ämtern, die nicht nur auf der selbstverständlichen Einhaltung von Normen sondern sehr stark auf personalen Beziehungen beruht und von daher nicht absolut beherrschbar ist.

    Mit Novellierung von Strafrecht und Spendenrecht im Sinne einer Konkretisierung dürfte nicht zu rechnen sein, doch Einzelurteile können Recht beeinflussen. Der Prozess gegen W. hat bei Unterstützung dieses Potential und W. ist zu wünschen, dass er auch Unterstützung von Bürgern erhält, die ein Ende von Stagnation des politischen Handelns in Regensburg wünschen. Absolutes Gebot von menschlicher Anteilnahme und politischer Selbsterhaltung erscheint zudem, dass alle politischen Akteure in der Stadt eine Revision von W. zumindest nicht behindern.

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  • Markus Ott

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    @Robert Fischer ÖDP
    Wie wurde eine verdächtige Spende in Ihrem Fall erkannt?
    Ich verstehe es nach all den Jahren tatsächlich immer noch nicht. Es handelte sich doch um Einzelspenden von Privatpersonen. Ohne offensichtlichen Bezug zu BTT.
    Und: dadurch dass ein Betrag auf ein Konto überwiesen wird, fällt doch die “Annahme” weg bzw. ist eine aktive Annahme doch gar nicht möglich. Die Spende, und damit nach dem Geständnis von Hr. Tretzel tatsächlich eine erhoffte Vorteilsgewährung, wird einem doch “aufgedrückt”.
    Oder sehe ich das falsch?
    Damit kann doch eine Person sehr einseitig in Bedrängnis gebracht werden.

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  • Mr. T.

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    „Es ist ganz einfach, sich korrekt zu verhalten: Solche Spenden nimmt man einfach nicht an.“

    Klare An- und Aussage! Warum aber kann es der CSU egal sein, ob sie trotzdem immer und überall die Hände und Taschen aufhält? Die gestückelten Spenden hat sie ja damals genauso erhalten wie die SPD. Die großen Kleinspenden an beide Parteien waren ja das klare Indiz, dass sich die Immofuzzis die Parteien, egal welche gewinnt, gelegen machen wollten, und eben nicht nur eine Partei unterstützen wollten.

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  • Schwarzbär

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    @Ulrich Mors
    Sie bringen einen interessanten und in sich schlüssigen Aspekt ins Spiel. Man könnte auch sagen, daß bestimmte Verhaltensweisen in der Politik quasi dafür sorgen können, daß manches “wie geschmiert” läuft – zum Vorteil vieler!
    Aber vergessen Sie dabei bitte nicht, daß Rechtssicherheit – also die Tatsache, daß es Regeln gibt und daß es an entscheidenden Stellen Menschen gibt, die oft gescholtene öffentliche Verwaltung, die sich an den Vollzug der Regeln halten. Das ist m.M. ein entscheidender und wertvoller Standortfaktor für Deutschland, der unser Land von so etwas wie einer Bananenrepublik klar abgrenzt.

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  • KW

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    Markus Ott, Sie haben sich scheints mit dem Thema null beschäftigt und ja, Sie sehen das völlig falsch.
    Die 475kEUR die von Tretzel an Wolbergs zur Finanzierung seines OB-Wahlkampfes flossen, waren vorab zwischen den beiden ausgemacht.
    Und da es geheim gehalten werden sollte, wurde es auf Spenden unter 10kEUR gestückelt. Diese 48 Einzelspenden a 9900EUR kamen allesamt aus dem Umfeld (Mitarbeiter und Familienangehörige Tretzels) und wurden diesen sog. Spendern, über Prämien und andere Konstrukte von Tretzel wieder zurückgezahlt.
    Inwieweit ist daran nicht zu verstehen, dass das Korruption ist?
    Warum hat Tretzel nicht einfach eine halbe Million EUR auf einmal gespendet und Wolbergs ganz offen daraus seinen Wahlkampf finanziert? Weil dann womöglich allen WählerInnen klar gewesen wäre dass Wolbergs käuflich sein könnte?

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  • Arno Nym

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    @TomB
    Es ist niemand zu Schaden gekommen? Damit stimme ich nicht überein. Es gibt viele Geschädigte. Man sieht sie nicht wie bei einem Autounfall, aber sie sind da.
    Einige Beispiele
    Größter Verlierer ist die Demokratie. Korruption und Vorteilnahme zerstören das Vertrauen in selbige. Es gibt genug Länder in denen nur die bekommen was sie wollen die genug Geld haben um es bei Entscheidungsträgern zu platzieren. Würde ihnen es gefallen wenn sie zu ihren Hausbaukosten noch 10% aufschlagen müssten und die Baugenehmigung „genehmigt“ zu bekommen?
    Die Bürger der Stadt Regensburg die bei eh schon knappen Wohnraum nun das „Glück“ haben in ein weitere Luxus Wohnungen zu horrenden Preisen einziehen zu dürfen, wenn sie es sich denn Leisten können. Die Gewinne die bei solchen Bauträgerprojekten anfallen haben wir ja im Laufe der Prozesse mitbekommen. Die muss jemand bezahlen. Und das ist nicht Herr Wolbergs.
    Es gibt als genug Geschädigte. Zu behaupten es gäbe keine ist eine Verharmlosung die absolut unangebracht ist.

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  • Daniela

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    @ Ulrich Mors

    Ich kann Ihre Überlegungen durchaus nachvollziehen, ohne diese zu teilen.
    Aber, gerade, wenn es um politische Ämter geht, wo fängt man an? Wie sieht es aus, wenn man den Tatbestand hinter die Person stellt? Der Tatbestand macht die Strafe aus, hinzu kommen Milderungsgründe, die durchaus auf das Strafmaß Einfluss haben können.
    Auch Milderungsgrund kann ein Geständnis und Reue sein.
    Ich denke, es geht halt nicht alles, eben auch gerade, wenn es um öffentliche, politische Ämter geht.

    Wem und was würde es Tor und Tür öffnen, wenn ein Urteil nicht innerhalb eines Strafmaß gemessen und sich an der Tat orientiert?
    Welche Auswirkungen hat dies auf künftige Verfahren, auf das Rechtsverständnis der Allgemeinheit?

    Unabhängig davon, dass ich Herrn W. durchaus auch als Politiker und Mensch persönlich habe kennen gelernt, mich auch für seine Wahl zum OB damals entschieden habe, sein damaligen politisches Engagement schätzend.

    Aber, wie hätte ich mich entschieden, hätte ich vorher Kenntnis erlangt, von den Spenden? Hierbei lasse ich nicht außer Acht, dass sich meine Wertschätzung für den vorherigen OB S. durchaus in Grenzen hielt.

    Trotz allem wünsche ich Herrn W. für die Zukunft menschlich alles erdenklich Gute. Ich wünsche ihm die Kraft, für sich selbst einen neuen Anfang zu finden und vor allem Ruhe nach der jahrelangen Zeit der Prozesse.

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  • Charlotte

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    @ Gscheidhaferl

    Es hatten also scheinbar einige Magenschmerzen bei den Koalitionsverhandlungen mit den Brücke Stadträten, aber eine Freudenstein als Bürgermeisterin wollte keiner…

    Diese Vorgehensweisen ist doch umso schwieriger: Gerade die jetzigen Parteien in der Koalition schreiben sich doch demokratisches und soziales Handeln vor allem für die Bürger ganz groß auf die Fahnen und sind die ersten, wenn es um die Verurteilung von unredlichem und gesetzwidrigen Handeln geht (zu Recht übrigens)… aber ganz ehrlich: wenn man seinen moralischen und demokratischen Kompass opfert und dann mit der Brücke koaliert, die eben Korruption mit all seinen Facetten verteidigt und es sogar Verurteilungen gibt….

    Für mich untragbar, man hätte zur Verteidigung von Rechtsstaatlichkeit und in der Vorbildfunktion die Brücke ausschließen müssen und zwar ohne wenn und Aber. Jetzt sieht es so aus, dass allen Koalitionspartnern die Macht wichtiger ist und sie ihre Grundsätze dafür opfern.

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