Seit August 2017 wusste das Regensburger Sozialamt, dass der schwerbehinderte Gustav L. in erheblichen Schwierigkeiten steckte. Gehandelt wurde erst, als der Rentner aus seiner Wohnung geflogen war. Wegen der Folgen musste L. zwei Mal operiert werden.
Nach einem Rauswurf “per Faustrecht” landete der Rentner Gustav L. auf der Straße. Symbolfoto: Wikimedia Commons
Nicht besonders ruhmreich erscheint die Rolle städtischer Ämter in der Angelegenheit des schwerbehinderten Rentners Gustav L.. Dieser war, wie berichtet, erst von dem Großvermieter Karlheinz Dorfner per Faustrecht auf die Straße geworfen worden, und nach einer längeren Phase von Obdachlosigkeit im Krankenhaus gelandet. Die Einsichtnahme in die behördlichen Akten über Gustav L. fördert erstaunliches zutage: Spätestens seit August 2017 wusste die Stadt Regensburg, dass Gustav L. mit seinem Leben nicht mehr zurecht kam, und dass es entsprechend in seinem „Apartment“ aussah. Hilfe bekam er – keine. Während sich in der Wirklichkeit alles auf die dann stattfindende Katastrophe für Gustav L. zubewegte, redete man über ihn – um ihn dann wieder zu vergessen. Und selbst nachdem Gustav L. auf der Straße gelandet war, war er wiederum nur Stoff für Aktenvermerke.
Eine frühere Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge soll Ende 2018 für 116.000 Euro umgebaut werden. Die Verwaltung bezeichnet dies als „notwendig und dringend“.
Unter der Überschrift „CSU-Fraktion fordert Beendigung der Benachteiligung Obdachloser in Regensburg“ tritt man – ganz neu – für die Belange Obdachloser ein.
Die Stadt reagiert auf die Anregungen verschiedener Initiativen und bietet probeweise ein Kälteschutzprojekt an. Damit kommen Investitionen und Spenden für Flüchtlinge nun auch obdachlosen Menschen in Regensburg zugute.
Man hat nicht viel zu erwarten, wenn man hierzulande abstürzt. Aber immerhin: Jeder deutsche Staatsbürger und jeder Ausländer mit Bleiberecht hat das Recht auf ein Dach über dem Kopf, eine Notunterkunft. Eigentlich. Rechtsanwalt Otmar Spirk berichtet über seine Erfahrungen mit dem Thema in verschiedenen Landkreisgemeinden.
Die Stadt hatte 2016 mehrere leerstehende Stadtbau-Wohnungen angemietet, um darüber Obdachlose wieder in ein reguläres Mietverhältnis zu vermitteln. Nach etwas mehr als einem Jahr ist das Projekt beendet. Die Hälfte der Betroffenen musste wieder zurück in die städtischen Notunterkünfte und ob es eine Fortsetzung gibt, steht noch in den Sternen.
Schimmel, unangemeldete Kontrollbesuche und immer wieder die Drohung mit Rauswurf. In den städtischen Notwohnungen wird auf fragwürdige Weise mit Bewohnerinnen umgegangen. Begründet wird das Ganze mit einer rechtswidrigen Satzung. Echte Hilfe können die Betroffenen nicht erkennen.
Der „Fall“ des schwerbehinderten Paares, das im „Sofortvollzug“ aus seiner Notunterkunft gejagt werden sollte, bringt immer mehr Ungereimtheiten der städtischen Obdachlosenpolitik ans Licht.
In der Vergangenheit wurden Obdachlose in Regensburg lediglich als „ordnungspolitisches Problem“ behandelt. Mit einer neuen Fachstelle und einem Sozialdienst ist nun der erste große Schritt in eine andere Richtung getan. Es gibt aber nach wie vor viel zu tun.
Das Jobcenter kürzte die Leistungen einer jungen Mutter so stark, dass es nicht einmal mehr für die Miete reichte. Mit der Prüfung von Widersprüchen und Darlehensantrag ließ man sich so lange Zeit, bis die Kündigung drohte.
Die Stadt mietet 13 leerstehende Stadtbau-Wohnungen als Erweiterung der Notwohnanlage an. Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer spricht von einem „Praxistest“, um obdachlose Menschen wieder in den normalen Mietmarkt zu vermitteln.
Nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen mit einem schwerkranken Mann hat das Jobcenter Regensburg nun nachgegeben. Regensburg Digital hatte mehrfach über den Fall berichtet.
Zum sechsten Mal in Folge verweigert das Jobcenter der Stadt Regensburg dem schwerkranken Adriano M. Arbeitslosengeld II. Wieder muss das Sozialgericht entscheiden. Dort hat die Behörde bislang jedes Mal verloren. Doch das scheint egal zu sein. In einer Stellungnahme argumentiert Jobcenter-Geschäftsführerin Birgitt Ehrl mit „Befehlsnotstand“. Verantwortlich sei die Bundesagentur für Arbeit. Bericht und anschließender Kommentar.
Chorea Huntington ist eine schreckliche Krankheit. Sie zerstört langsam das Gehirn. Sie endet immer tödlich. Die Betroffenen leiden an zunehmenden psychische Störungen, Gedächtnisverlust und verlieren die Kontrolle über ihre Muskulatur. Einher geht das fast immer mit Depressionen. Adriano M. leidet an dieser Krankheit und das ist seine „Sozialbehörden“-Geschichte. Über seinen Rechtsanwalt Otmar Spirk hat der 54jährige uns mitgeteilt, es sei ihm ein großes Anliegen, dass sie erzählt wird.