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Keine Kehrtwende beim Umgang mit Obdachlosigkeit

Elendsverwaltung und Repression

Obdachlos

Der „Fall“ des schwerbehinderten Paares, das im „Sofortvollzug“ aus seiner Notunterkunft gejagt werden sollte, bringt immer mehr Ungereimtheiten der städtischen Obdachlosenpolitik ans Licht.

Es sollte eine Kehrtwende im Umgang mit obdachlosen Menschen sein: 2016 schuf die Stadt Regensburg eine neue Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit nebst angeschlossenem Sozialdienst. Die Zuständigkeit für die 55 Notwohnungen in der Aussiger Straße und die Obdachlosenunterkunft in der Taunusstraße wurde im Zuge dessen weg vom Ordnungs- hin zum Sozialamt verlagert. Damit wollte die bunte Koalition eine jahrzehntelange Praxis beenden, nach der die Stadt Obdachlosigkeit als rein ordnungspolitisches Problem behandelte.

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Tatsächlich gibt es keinerlei gesetzliche Regelung über Rechte und Pflichten im Obdachlosenbereich. Die Behandlung des Themas Obdachlosigkeit wird in Bayern nur aus dem Landesstraf- und Vollstreckungsgesetz abgeleitet, wo lapidar davon die Rede ist, dass es Verpflichtung der Kommunen etc. sei, „die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten“. Die Rechtslücke füllen die Gerichte, die urteilen, inwieweit die Grundrechte auf Menschenwürde, Schutz von Familie und Kindern, auf körperliche Unversehrtheit und Gleichbehandlung auch Anwendung für unfreiwillig obdachlose Menschen finden.

Die verkündete Kehrtwende lässt auf sich warten

Bislang scheint man in Regensburg die verkündete Kehrtwende beim Umgang mit Obdachlosigkeit hin zu einer aktiven Sozialpolitik und Hilfe für die Betroffenen nicht wirklich vollzogen zu haben.

Wir berichteten bereits von dem „Nutzungsuntersagungsbescheid“ mit „Anordnung des Sofortvollzugs“, mit dem die Stadt einen Mann auf Krücken und seine Partnerin im Rollstuhl aus der Aussiger Straße vertreiben wollte. In erster Linie dem Engagement von Rechtsanwalt Otmar Spirk für seine beiden Mandanten ist es zu verdanken, dass dies nicht geschehen ist.

Nachdem Spirk Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben und einem persönlichen Appell von an Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer gerichtet hatte, in dem er ausführte, dass der Rauswurf für seine Mandanten schwer gesundheitsschädigend bzw. lebensbedrohlich sei, sagte die Bürgermeisterin ihm inzwischen zu, dass die Stadt auf den Sofortvollzug der Räumung verzichte. Die Probleme zwischen den Parteien befinden sich also nun offenbar auf dem Lösungsweg.

Rauswurf “offensichtlich rechtswidrig”

Der Fall zeigt allerdings: Die Stadt Regensburg agiert bislang unverändert mit Elendsverwaltung und gegebenenfalls auch Repression im Umgang mit obdachlosen Menschen. Persönlichen Kontakt zu dem betroffenen Paar, das seit 2011 in der Notunterkunft lebt und offenkundig sein Leben nicht mehr ohne fremde Hilfe „auf die Reihe“ bekommt – beide sind gut 50 und schwer- bzw. schwerstkrank – hatten Mitarbeiter des Sozialamts zuletzt im September 2016. Trotz Schweigepflichtentbindung erhielten wir von der städtischen Pressestelle keinerlei Auskünfte dazu, ob den beiden beispielsweise irgendwelche Hilfsangebote gemacht wurden, ehe man mit dem Rauswurf drohte.

Nach neuestem Stand „ist die Nutzungsuntersagung offensichtlich rechtswidrig“, sagt Rechtsanwalt Spirk und zitiert aus einem Grundsatzurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von 2016, das Nutzungsuntersagungen nur unter sehr strengen Auflagen zulässt. Wörtlich heißt es in dem Urteil:

„Es darf hier (…) amtlicherseits klientelbedingt kein kleinlicher Maßstab angelegt werden. Die Toleranzgrenze ist überschritten, wenn ein Bewohner einer Obdachlosenunterkunft fortgesetzt in massiver Art und Weise die Ruhe und Ordnung in dieser Einrichtung stört, hierbei insbesondere auch Sachbeschädigungen verübt sowie deutliche Anzeichen für ein fremdgefährdendes Verhalten bei gleichzeitiger Schuldunfähigkeit bestehen.“

Solche Vorwürfe erhebt nicht einmal die Stadt selbst gegen das Paar. Dem Bescheid zur Nutzungsuntersagung ist nichts Derartiges zu entnehmen. Gebührenschulden und Vermüllung der Wohnung werden als Gründe angeführt.

Mit Krücken und Rollstuhl über Treppen?

Hermann K. und seiner Lebensgefährtin drohte der Rauswurf  - mit rechtswidriger Begründung und Verweis auf unzugängliche Ersatzlösungen. Foto: privat

Hermann K. und seiner Lebensgefährtin drohte der Rauswurf – mit rechtswidriger Begründung und Verweis auf unzugängliche Ersatzlösungen. Foto: privat

Erstaunliches fördern auch weitere Nachforschungen von Spirk und regensburg-digital zur Behauptung der Stadt in ihrem Rauswurf-Bescheid zu Tage, das schwerbehinderte Paar könne ja in der Taunusstraße nächtigen und sich tagsüber im „Strohhalm“ aufhalten und werde damit nicht obdachlos.

Dazu ist zunächst erwähnenswert, dass es sich beim Strohhalm um keine städtische Einrichtung, sondern eine privat getragene Initiative handelt. Von der Obdachlosenunterkunft in der Taunusstraße ist der Strohhalm vier Kilometer entfernt. Im Obdachlosenasyl müssen Männer und Frauen in getrennten Bereichen auf verschiedenen Stockwerken schlafen und es gibt keine Übernachtungsmöglichkeit für Paare. Zudem ist der Männerbereich in der Taunusstraße überhaupt nicht und der Frauenbereich „nur im Notfall“ ebenerdig zugänglich.

Zur Frage von regensburg-digital nach einer behindertengerechten Nutzbarkeit des Obdachlosenasyls antwortet uns die Stadt, es sei „beabsichtigt, eine barrierefreie Unterkunft in einer städtischen Liegenschaft zu schaffen“. Deren Realisierung werde aber „voraussichtlich noch zwei bis drei Jahre dauern“. De facto hat die Stadt also eine Rollstuhlfahrerin und einen Mann auf Krücken auf eine Übernachtungsmöglichkeit verwiesen, die beiden überhaupt nicht nutzen können.

48 Minderjährige in Notwohnungen

Ebenso ist regensburg-digital der Aussage der Stadt in ihrem Bescheid nachgegangen, dass man die Notunterkunft der Schwerbehinderten für Familien mit minderjährigen Kindern benötige. „Das ist ein zynischer Hinweis, der Schwerbehinderte gegen Minderjährige ausspielt“, kommentiert Rechtsanwalt Spirk. „Damit lenkt die Stadt vom eigentlichen Problem ab: Es gibt zu wenig bezahlbaren Wohnraum für Familien und Alleinerziehende mit Kindern.“

Das belegen augenscheinlich auch Zahlen, welche die Stadt erst nach einigem Nachhaken herausrückt. Demnach sind überproportional viele Minderjährige in den Notwohnungen der Stadt untergebracht. Von 117 Bewohnerinnen und Bewohnern in den dürftig ausgestatteten Notunterkünften der Aussiger Straße – Heizen nur mit Radiatoren, Gemeinschafts-Duschen im Keller uswusf. – sind 48 Kinder und Jugendliche.

Stadt verweigert Zahlen

Dazu, wie hoch der Bedarf an Notunterkünften wäre, verweigert die Stadt trotz mehrfacher Anfrage jedwede Auskunft. Weder gibt es Antwort auf die Frage, wie viele Anträge auf Unterbringung es dieses und letztes Jahr gab, noch, wie viele davon bewilligt bzw. abgelehnt wurden. Der Verwaltungsaufwand sei zu hoch, um diese Zahlen zur Verfügung zu stellen, lautet die schwer zu glaubende Antwort der städtischen Pressestelle.

Zuständig für die städtischen Notwohnungen: Sozialbürgermeisterin und aktuelles Stadtoberhaupt Gertrud Maltz-Schwarzfischer  und Sozialamtsleiter Wilhelm Weinmann. Foto: Archiv

Zuständig für die städtischen Notwohnungen: Sozialbürgermeisterin und aktuelles Stadtoberhaupt Gertrud Maltz-Schwarzfischer
und Sozialamtsleiter Wilhelm Weinmann. Foto: Archiv

Vollends als Ausflucht erscheint die Aussage vom zu hohen Verwaltungsaufwand, wenn man betrachtet, dass der Leiter des Sozialamtes Wilhelm Weinmann noch im Februar 2016 gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung aus dem Stand erklären konnte, dass man allein im Zeitraum August bis Dezember 2015 knapp 200 Vorsprachen wegen der Unterbringung in Notunterkünften gehabt habe. „Mit einer Verschärfung der Lage ist zu rechnen“, so Weinmanns Erwartung damals.

Tatsächlich dürfte die Nachfrage nach Notunterkünften inzwischen explodiert sein. Mittlerweile sitzen im Bezirk Oberpfalz inzwischen zusätzlich über 3.000 Flüchtlinge mit anerkanntem Bleibestatus in der Enge der sogenannten Gemeinschaftsunterkünfte fest, darunter etliche hundert in Regensburg. Hier wirkt selbst eine Notunterkunft noch wie ein Fortschritt – wenn es sie denn gäbe.

Wie viele wurden rausgeworfen?

Ähnlich auskunftsfreudig zeigen sich die zuständigen Stellen bei der Frage danach, wie viele Bewohner der Notwohnanlagen einen „Nutzungsuntersagungsbescheid“ – so wie das oben erwähnte Paar – erhalten haben, also faktisch auf die Straße gesetzt wurden. Zwar teilt man uns – auf Nachhaken – mit, dass 2017 bislang 14 solche Bescheide erlassen wurden, allerdings weist die Pressestelle darauf hin, dass solche Bescheide auch jene Bewohner erhielten, die zwischenzeitlich auf dem normalen Wohnungsmarkt untergekommen seien. Eine Aufschlüsselung, wer nun freiwillig ausgezogen ist oder rausgeschmissen wurde, erhalten wir nicht.

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Kommentare (18)

  • erich honecker

    |

    … und seid ihr immer noch der Meinung das die DDR das schlechtere Deutschland war, zumindest wurde dort niemand aus seiner Wohnung wegen Finanzspekulanten vertrieben, es gab für alle Wohnungen, auch wenn das Niveau niedriger war, wer auf den neuesten Flachbildschirm, automatische Jalousien, privaten Concierge usw. verzichten konnte, konnte dort in seiner Wohnung ohne Prekarisierungsangst und Angst vor Obdachlosigkeit bis zum Ableben sicher wohnen.

  • Lothgaßler

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    Auch wenn die Stadtverwaltung hier mauert: dranbleiben!
    Bei diesem Thema gibt es vordergründig nichts zu gewinnen, weil vermeintlich eine schlecht beleumundete Randgruppe betroffen ist. Aber so einfach ist es nicht, und im Kern geht es um strukturiertes Handeln und gesellschaftliche Werte.
    Es ist wie bei Krankheiten: Bei Zeiten behandeln und auskurieren kommt deutlich günstiger und hält die Menschen gesünder, als wegen der veremeintlich hohen Kosten die Behandlungen zu verzögern und die Gesundheitsstörungen chronisch werden zu lassen.
    Was geht vor: Geld oder Mensch? Spannend, wie die Stadtverwaltung auf weiteres Nachfragen reagieren wird. Immer wieder reinstochern und auch über das Nichtanworten berichten.
    Es ist schon ein bisserl pervers: Für Events/ Feste wie Triathlon, Bürgerfest oder Dult zahlt die Stadt vermeintlich oder tatsächlich mit einem Lächeln drauf, obwohl hier ein kostendeckender Beitrag der Veranstalter/ Standbetreiber angesagt wäre (bei den Bierpreisen vom Bürgerfest wäre das Pflicht). Im Gegensatz dazu die Mangelverwaltung bei den vergleichsweise wenigen Menschen mit dringlichem Wohnraumbedarf, zur Abwendung von Obdachlosigkeit.

  • Beamter

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    @erich honecker: und die Wohnungen waren besser vor Einbrechern geschützt (Stasiseidank). Und durch die gelegentlichen, natürlich nur bedauerliche Einzelfälle, Republikfluchten wurde auch automatisch immer wieder Wohnraum frei … :->

  • Lenzerl

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    Es wäre mehr als gut, wenn die Stadt hier endlich aktiv werden würde. Am Ende baut man für Flüchtlinge “luxuriöse” Notunterkünfte, jedenfalls solche, die das Wohnniveau in der Aussiger Straße deutliche überschreiten, und lässt deutsche Hilfsbedürftige im Regen stehen. Das kann und darf sich Regensburg nicht leisten und ist Wasser auf die Mühlen rechter Stimmungmacher. @ Regensburg digital: ohne Verunglimpfungen bitte weiter öffentlich machen! @ Stadtverwaltung: Sofort handeln statt weiter aufschieben. Geld sollte genug da sein …

  • erich honecker

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    @Beamter – noch nie wurden Bürger so bespitzelt und ausspioniert, siehe Überwachung der Kommunikationswege, Kontenabfragen, Überwachung durch Bewegungsprofile (durch zb.Mautsysteme) und viele mehr, wie in der BRD.
    Ein Leben in Wohlstand wie man es aus Serien der 80 Jahren kannte haben sie sich in der BRD erhofft, mit Bananen und Begrüßungsgeld wurden sie angelockt und das Ergebnis war für viele ein Leben schlechter als vorher, haben viele erhalten, d.h. Hartz4-Armut, bunte Schaufenster, leere Gesichter, erfrorene Obdachlose, eine Medien-Struktur die dem DDR Fernsehen in nichts nachsteht, die kapitalistische Ellenbogengesellschaft, ein Leben am wirtschaftlichen und sozialen Abgrund, von Existenzangst getriebene, eine Politik die durch Statistiken ihr Versagen und ihre Gleichgültigkeit zu vertuschen versucht, politische Vetternwirtschaft und Korruption, politischen Finanzterrorismus siehe Landesbanken quer durch Deutschland und die Milliarden- oder Billionenschäden für das Staatswesen und die Straflosigkeit für die Verantwortlichen und die Komplitzenschaft bei der Justiz und Polizei die schützend ihre Hände über sie halten und hielten und ihre eigentliche Hauptaufgabe Schaden vom Staate abzuwenden somit dunklen Machenschaften geopfert haben.

  • Beamter

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    @erich honecker: hier gebe ich Ihnen teilweise zu. Aber die Überwachung ist ja nicht nur auf die BRD beschränkt, sondern entspricht dem Zeitgeist, wobei die Bürger selbst ja auch sehr bereitwillig mithelfen, alles Mögliche preiszugeben.
    Das “soziale” in der Sozialen Marktwirtschaft ist leider immer mehr auf dem Rückzug, wobei ausgerechnet eine SPD-geführte Bundesregierung einen sehr großen Anteil daran hatte …

  • Beamter

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    Natürlich muss es heißen: …stimme ich Ihnen teilweise zu …

  • Mr. T

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    BRD? Sind da Reichsdeppen unterwegs oder was? Natürlich hat die Stasi keine Handys abgehört, Bewegungsprofile erstellt oder Nummernschilder automatisch ausgewertet. Aber sicher nicht weil sie so viel besser waren als unser Staat (dessen Existenz Ihr wohl eh anzweifelt), sondern weil sie es nicht konnten. Zum Glück kenne ich genug ‘Ossis’, die Ihre Chance hier mit Enthusiasmus, Fleiß und Erfolg genutzt haben, statt für ihre Lage alle anderen verantwortlich zu machen, sonst würde ich in dem Fall auch noch mehr den Vorurteilen auf den Leim gehen. Hört doch endlich auf, die sogenannten ‘Abgehängten’ aufzuhetzen. Ihr werdet bei dem von Euch erhofftten ‘neuen Auswürfeln’ wieder nur Letzter werden. Lasst uns lieber dazu beitragen, solchen Personen wenigstens wieder die Chance zu eröffnen, Anschluss zu finden.

  • Beamter

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    @Mr. T:
    :-> Sarkastischer Smiley, insofern erübrigt sich das “Ihr”.
    Der Begriff “BRD” ist durchaus nicht nur von “Reichsdeppen” besetzt. Auch die SZ und FAZ verwenden diesen Begriff mitunter für das wiedervereinigte Deutschland.

  • hutzelwutzel

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    @erich honecker:

    Wer hat denn gesagt, dass die DDR das schlechtere Deutschland war?
    Wir arbeiten schliesslich in Gesamtdeutschland, von den Kinderkrippen angefangen, direkt darauf hin. Nur mit dem Unterschied, dass in Gesamtdeutschland mehr Leute vorhanden sind, die wie einstmals Erich & die Seinen gut leben wollen. Da bleibt also noch ein wenig weniger übrig.

    Was sagt eigenlich die Oberpfälzer Emilia zu dieser Angelegenheit?
    Seitdem das Sozialministerium von einer Emilia M. “geführt” wird, scheint es der Oberpfalz kontinuierlich schlechter zu gehen.

  • Bruno Schillinger SAFOB

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    Die übliche Sauerei – sorry, wir können es nicht mehr anders sagen! Aber immerhin kommen immer mehr solche “Einzelfälle” an die Öffentlichkeit, dass auch jeder Bürokrat mit vierstelligen IQ (negatives Vorzeichen) erkennen muss, dass es keine Einzelfälle sind, sondern gezielt gegen ALLE Menschen vorgegangen wird, die nicht zur Bürokratie/Politik gehören
    …Dazu ist zunächst erwähnenswert, dass es sich beim Strohhalm um keine städtische Einrichtung, sondern eine privat getragene Initiative handelt…..
    Hinweis auf BundesverfassungsgerichtHartz IV Urteil (ungefähr, kriege es im Moment nicht aus dem Gedächtnis zusammen) ….Jobcenter dürfen nicht an private Dritte verweisen, gegen die die Betroffenen keinen Rechtsanspruch haben…
    Und das dürfte dann auch für andere Behörden gelten. Doch vermutlich sagen die sich ‘da steht Jobcenter, wir sind was anderes, gilt also nicht für uns, wir machen weiter was wir wollen’.
    Für uns ist das ein eindeutiges handeln gegen die Europäische Charta der Menschenrechte – doch diese “Staatsdiener” stellen sich wieder über alle Gesetze und jede Menschlichkeit

  • Bruno Schillinger SAFOB

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    gefunden – es hat keine Ruhe gelassen, auch weil die behördlichen Mitleser die Information garantiert nicht nachfragen um sich selbst mit ‘ich wusste davon nichts’ zu schützen/selbst zu betrügen und sich wieder mal über das allerhöchste deutsche Gericht und Grundgesetz/Menschenrechte zu stellen – hier der Auszug:

    …..c) Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums muss durch einen gesetzlichen Anspruch gesichert sein. Dies verlangt bereits unmittelbar der Schutzgehalt des Art. 1 Abs. 1 GG. Ein Hilfebedürftiger darf nicht auf freiwillige Leistungen des Staates oder Dritter verwiesen werden, deren Erbringung nicht durch ein subjektives Recht des Hilfebedürftigen gewährleistet ist…..
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html

  • R.G.

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    Mein Vorschlag an regensburg-digital:
    Ihr erbettelt LIeblingsshirts von Bekannten und Prominenten, um sie für diese in einem Waschsalon zu waschen. Zum Trocknen werden sie in Dusch-oder Baderäumen privater Haushalte aufgehängt.
    Ein Teil des Gewaschenen trocknet in den Duschräumen der Notunterkünfte.

    Nach einer Woche wird jedem die Wäsche (mit ihrem olfaktorischen Ergebnis öffentlich gebracht), um sich damit zu kleiden.

    Titel: Der Geruch unserer Almosen ist zumutbar!

  • erik

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    kürzlich auf HartzIV org zu lesen, nämlich wie z.B.
    Hartz IV Sanktionen gnadenlos – auch gegen Familien mit Kindern
    oder
    Kein Hartz IV Schonvermögen: Eltern müssen Haus verkaufen
    oder
    Laut einer Meldung (basierend auf einer Berechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsfoschung) verzichten 3,1 – 4,9 Millionen Antragsberechtigte auf Hartz IV und leben so in verdeckter Armut. Herrscht doch in diesen Ämter ein unhöflicher und oft menschenunwürdiger Ton. Hinzu kommt das Drohzenario, das in diesen Ämtern aufgebaut wird und so manchen Anspruchsberechtigten davon abhält, zum JobCenter zu gehen.
    oder
    In Deutschland gibt es immer mehr Menschen, die in Armut leben. Dabei sind nicht nur Erwerbslose stark von Armut betroffen, sondern auch immer mehr Alleinerziehende.

    kürzlich war zu lesen:
    „Die soziale Marktwirtschaft existiert nicht mehr“, sagt DIW-Chef Marcel Fratzsche.
    Fratzschers These: „Die soziale Marktwirtschaft existiert nicht mehr“. Die Ungleichheit in Deutschland habe in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Die reichsten zehn Prozent besitzen inzwischen zwei Drittel des Vermögens, die ärmere Hälfte habe dagegen praktisch nichts. In keinem anderen Land der Euro-Zone sei die Vermögensungleichheit höher, kritisiert der DIW-Chef.

  • erich johannes

    |

    kürzlich war zu lesen:
    „Das ganze System Hartz IV ist darauf ausgelegt, es den Menschen möglichst schwer zu machen, Geld vom Staat zu bekommen“, sagt Steidl. „Man nennt das ,vertreibende Hilfe’. Das bedeutet, die Hürde, die man überwinden muss, um Unterstützung zu bekommen, ist so hoch, dass viele Leute es gar nicht erst versuchen.“
    Quelle:
    Abendzeitung
    Ein Tag im Jobcenter
    Am kürzeren Hebel: Der Münchner Hartz-IV-Report

  • Die Zerstörung jeglichen Selbstwertgefühls » Regensburg Digital

    |

    […] ihrer Unterkunft. Er hatte für mich pro bono begutachtet , woher der Schimmel in der Wohnung kam, dessen Beseitigung die Stadt mit einem „Selber schuld!“ zunächst verweigert hatte. Ich traf ihn vor der Haustür, er war sichtlich erschüttert und meinte: „Bis jetzt habe ich […]

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