Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
Bauträger verklagt Stadtbau

Vergessen, verschwiegen oder verschludert? Rechtsstreit um „Lebensader“ für Regensburgs Trinkwasser

Beim Verkauf eines Grundstücks der städtischen Stadtbau GmbH an einen Bauträger blieb eine wichtige Wasserleitung im Boden unerwähnt. Müssen Stadt oder Stadtbau für den entstandenen Schaden aufkommen – oder bleibt der Käufer auf den Mehrkosten sitzen?

Der 2021 fertiggestellte Neubau an der Wöhrdstraße 55. Das Grundstück kam den Bauherrn teuer zu stehen. Foto: Aigner

„Was machen die denn den ganzen Tag? Das ist doch der Wahnsinn“, bricht der Ärger über die Stadt Regensburg aus Rechtsanwalt Thomas Schreiner heraus. „Warum soll ich 700.000 Euro zahlen wegen der Unfähigkeit von jemand anderen?“, fragt Rudolf Ring senior, Schreiners Mandant. Und Richterin Tanja Winkler nickt verständnisvoll. Sie sagt aber auch: „Dann nehmen sie doch den richtigen Anderen.“ Und sie meint wohl die Stadt Regensburg.

WERBUNG

Bei der Klage, die die Ring Wohnbau GmbH gegen die Stadtbau, 100prozentige Tochter der Stadt Regensburg, vor dem hiesigen Landgericht anstrengt, haben fast alle Beteiligten Verständnis für Rudolf Ring junior und senior.

Ex-Chefs städtischer Töchter im Zeugenstand

Olaf Hermes, ehemals Vorstandvorsitzender der REWAG, wie auch Joachim Becker, ehemals Chef der Stadtbau, lassen bei ihren Zeugenvernehmungen durchblicken, dass sie die Stadt Regensburg in der Pflicht sähen. Auch Richterin Winkler gesteht zu, dass dieser „sehr interessante Fall“ für die Rings „sehr bitter“ und die Rolle der (nicht beklagten) Stadt da vermutlich zu hinterfragen sei.

Doch ähnlich wie beim Gerhard Polt-Sketch rund um einen Leasingvertrag, sieht derzeit alles danach aus, als ob die Unternehmer den Zivilprozess gegen die städtische Wohnbautochter am Landgericht Regensburg allenfalls moralisch, aber nicht juristisch gewinnen werden.

Denn dass die Stadtbau bewusst verschwiegen hätte, dass unter einem von ihr an die Ring GmbH verkauften Grundstück eine der wichtigsten Wasserleitungen von Regensburg verläuft und es damit weit weniger wert war als veranschlagt, sei nun einmal nicht erwiesen. Und dass sich die Stadtbau einen Fehler der Stadt Regensburg zurechnen lassen müsse, hält Richterin Winkler für äußerst zweifelhaft. 100prozentige Tochter hin oder her.

Ist jemand für etwas verantwortlich?

Wie bereits im vergangenen September berichtet, hatte die Ring GmbH Ende 2016 für stolze 2,4 Millionen Euro den Zuschlag für das 1.100-Quadratmeter-Grundstück in der Wöhrdstraße erhalten, das die Stadtbau damals gegen Höchstgebot verkaufte. Der Kauf der Fläche, auf der mittlerweile ein Gebäude mit mehreren, entsprechend teuren Eigentumswohnungen steht, erfolgte allerdings unter falschen Voraussetzungen.

Das ist unstrittig. Unklar ist, wer dafür die juristische Verantwortung trägt, ja, ob überhaupt wer dafür verantwortlich gemacht werden kann.

1993 hatte die Stadt ihrer Tochter dieses Grundstück, jahrzehntelanger Standort der Berufsfeuerwehr, im Zuge einer Kapitalerhöhung übertragen. Was damals unerwähnt blieb, nicht in die Bewertung der Fläche einfloss und auch nicht im Grundbuch steht: Unter dem Areal befindet sich eine der wichtigsten Trinkwasserleitungen der Stadt. Ob das Absicht, Unwissen oder Schlamperei war, ist bis heute unklar.

Hauptleitung zur Versorgung von 80.000 Menschen

80.000 Menschen werden laut Olaf Hermes über dieses Rohr mit einem halben Meter Durchmesser versorgt, das zwischen 1936 und 37 im Boden versenkt wurde. Der frühere REWAG-Chef spricht von einer „Lebensader“ für die Trinkwasserversorgung Regensburgs.

Bei den Verkaufsgesprächen mit der Ring GmbH aber war diese „Lebensader“ kein Thema. Trotz ihrer Bedeutung für die Trinkwasserversorgung – und obwohl eine solche Hauptleitung die Bebaubarkeit und damit den Wert der Fläche deutlich einschränkt. Er glaube dabei aber nicht an Arglist, so Hermes. Eher an Dokumentationsmängel und Nachlässigkeit.

Wie Joachim Becker, bis 2018 Stadtbau-Geschäftsführer, schildert, gebe es zu der Leitung keinerlei Unterlagen bei der städtischen Tochter. Hier habe niemand von etwas gewusst, so das Ergebnis seiner damaligen Recherchen. „Ansonsten hätte ich das Grundstück mit diesen Zusagen nicht verkaufen können.“

Die zuständigen Referate bei der Stadt, die über den Aufsichtsrat in die Verkaufsentscheidung, Bewertung und Fragen zur Bebaubarkeit der Fläche eingebunden waren, hätten so eine Leitung nie erwähnt, so Becker. „Und das war keine Pseudoeinbindung.“ Da habe es einen Rundlauf durch die entsprechenden Ämter gegeben – ohne irgendwelche Einwände.

Ring GmbH erfuhr durch Zufall von der Leitung

Eher zufällig, am Beginn der Bauarbeiten, erfuhren die Rings von der Leitung unter nun ihrem Grundstück und die REWAG von dem Eigentümerwechsel – nämlich als ein Wartungstrupp des Versorgers dort notwendige Arbeiten vorbereiten wollte.

Wie Olaf Hermes, ein zuständige Fachbereichsleiter und ein Justitiar der REWAG schildern, habe man anschließend abgewogen, ob Ring die Leitung auf seinem Grundstück dulden müsse oder nicht. Schließlich seien beim Verkauf keinerlei Dienstbarkeiten oder Durchleitungsrechte gesichert worden – ein Versäumnis der Stadt, die sich dazu gegenüber der REWAG vertraglich verpflichtet hat.

Doch darum hatte sich bei dem Grundstück in der Wöhrdstraße niemand gekümmert – weder bei der Übertragung 1993 an die Stadtbau noch beim Verkauf an Ring 2016/17. Bei Recherchen der REWAG habe man nicht mit letzter Gewissheit feststellen können, wann, ob und wer bei der Stadt überhaupt von der Leitung wusste.

REWAG schloss Vergleich mit Ring

Deshalb sei ein gewisses Restrisiko geblieben, dass man die Leitung auf eigene Kosten hätte verlegen müssen – geschätztes Volumen laut Hermes: „weit über eine Million Euro“. Die REWAG einigte sich nach längeren Verhandlungen 2019 auf einen Vergleich und entschädigte Ring mit 320.000 Euro, damit die „Lebensader“ bleiben durfte. Später habe sich die Stadt gegenüber der REWAG mit einem gewissen Betrag beteiligt.

Den verbliebenen Schaden – späterer Baubeginn, verteuerte Baukosten, weniger vermarktbare Fläche – beziffert die Ring GmbH auf 736.451 Euro. Es gab mehrere Gesprächsrunden zwischen Stadt, REWAG und Ring. Auch die Stadtbau habe man dazu eingeladen, schildert der Seniorchef. Doch Joachim Becker sei nicht gekommen. Dem sei wohl ein Maulkorb verpasst worden, vermutet Ring.

OB an Stadtbau-Chef: „Dann zahlen Sie es doch.“

Becker spricht hingegen von einem gewissen Konflikt, in dem er sich befunden habe. „Die Stadtbau war nicht verantwortlich für diese Leitung.“ Und wenn die Stadt diese Leitung gegenüber ihrer Tochter verschwiegen habe, „dann muss sie das auch in Ordnung bringen“, so Becker.

„Dann zahlen Sie es doch“, habe ihrerseits Gertrud Maltz-Schwarzfischer, damals Stadtoberhaupt und Aufsichtsratsvorsitzende der REWAG, ihm gegenüber irgendwann erklärt. Bevor er dann in so einem Gespräch Zusagen gemacht hätte, die schließlich dazu geführt hätten, dass er als Stadtbau-Geschäftsführer die Stadt als alleinige Gesellschafterin hätte verklagen müssen, habe er die erste Einladung ausgeschlagen und sei ferngeblieben. Von weiteren Gesprächsrunden habe er dann, so Becker, nur noch am Rande erfahren.

„Grob fahrlässiges Unwissen“?

Ring-Anwalt Schreiner sieht bei der Stadtbau „grob fahrlässiges Unwissen“. Man müsse sich bei einem Grundstück, das einer hundertprozentigen Tochter Stadt gehöre, darauf verlassen können, dass sämtliche Angaben und Prüfungen korrekt seien, dass Lasten und Mängel korrekt angegeben würden. Und wenn dies die Stadt versäume, dann sei dafür auch ihre Tochter als Verkäuferin der Fläche haftbar zu machen.

Stadtbau-Anwalt Steffen Holatka hingegen verweist darauf, dass Ring als Investor im Vorfeld des Kaufs selbst bei der REWAG hätte nachfragen können, ob eine wichtige Leitung unter dem Grundstück verläuft. Dass diese Möglichkeit jedermann zusteht, bestätigen auch Vertreter der REWAG. Aber, das sagt der frühere Vorstandschef Hermes, „bei einem städtischen Grundstück fühlt man sich eben sicherer und wird am wenigsten davon ausgehen, dass hier irgendetwas nicht dokumentiert wurde“.

Fällt der Richterin „was Schlaues“ ein?

Eine Entscheidung hat Richterin Winkler nun für den 28. Juli in Aussicht gestellt. Den Rings macht sie aber wenig Hoffnung auf einen Erfolg ihrer Klage. Man sei „weit entfernt“ davon, zu beweisen, dass die Stadtbau von der Leitung wusste. Fehler der Stadt habe es wohl gegeben, aber diese seien hier kein Thema, denn man könne diese der Stadtbau „eher nicht“ zurechnen.

„Das ist alles sehr ungut gelaufen“, resümiert Winkler. „Aber vielleicht fällt mir ja noch was Schlaues ein.“

Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (27)

  • joey

    |

    Die Stadtverwaltung ist klar der groben Schlamperei zu bezichtigen. Aber das hat vermutlich wieder mal keine Folgen für die Schlamper … man möchte ja gar nicht wissen, was da sonst alles läuft.

    Als professioneller Immo Investor sollte sich Herr Ring aber auch geschickter anstellen. Der Spartenauszug kostet eine Kleinigkeit. Ebenso sind alle weiteren Informationen einzuholen: (Boden-) Denkmalschutz, Natur- und Umweltschutz, Wasserwirtschaftsamt… und noch viel mehr. In einem vorher besiedelten Bereich ist auch historische Recherche unerläßlich, denn es könnten dort Kontaminationen, Munition etc. verborgen sein.

    Im gleichen Maßstab hatte sich ja das Immo Zentrum von der Stadt Entschädigung wegen dem Schlachthof Areal geholt. Eigentlich wäre dann die Stadt(-bau) auch raus, weil ja keiner wissen kann, daß der Schlachthof mal ein Schlachthof war oder? Ein Vergleich der Verfahren wäre mal interessant.

  • Miriam

    |

    Dem Bauherrn mag zwar vielleicht durch die ‚versteckte’ Trinkwasserwasserleitung ein finanzieller Schaden entstanden sein, aber der optische Schaden beim Anblick der aktuellen Überall-Architektur bleibt für alle über Jahrzehnte sichtbar und wird leider auch nicht entschädigt.

  • Markus Frowein

    |

    Zitat: “… dieses Rohr …, das zwischen 1936 und 37 im Boden versenkt wurde.”

    Ich befürchte fast, dass das Rohr innerhalb der Nutzungszeit der neu gebauten Immobilie ausgetauscht werden muss und möchte mir gar nicht vorstellen, welcher (Mehr-)Aufwand dafür wegen dieser nun darüber befindliche Immobilie betrieben werden muss und vor allem, welche (Mehr-)Kosten das verursacht.

    Wer muss das bezahlen?

    Die Allgemeinheit, vermute ich jetzt mal ganz frech.

    Ansonsten kann ich Miriam (12. Mai 2023 um 18:49) nur beipflichten.

  • corazondemelon

    |

    Jetzt aber mal eine Runde Mitleid für den Bauträger, der geblendet vom zu erwartenden Profit vergessen hat, die basics zu prüfen. Von mir ein Stück Butter für den armen Mann!
    Und Miriam, optischer Schaden trifft ins Schwarze.

  • Oleg

    |

    Eins verstehe ich nicht ganz, vielleicht kann mir das jemand erklären.
    Die Wasserleitung wurde damals verlegt und ist bis heute auch dokumentiert. Mit den früheren Eigentümern wurden Dienstbarkeiten und Durchleitungsrechte hierfür zugesichert. Ich meine solche Rechte verbleiben (sofern kein Zeitraum vertraglich festgelegt wurde) für immer, sofern die Rechte nicht zurückgegeben werden.
    Ein Eigentümerwechsel sorgt bei solchen Konstellationen doch nie für eine Aufhebung oder irre ich mich?

    Also nun zur Frage: Warum zahlt die Rewag an den neuen Eigentümer 320000€ ?

  • Julian86

    |

    Die “falsche” städtische 100%-Tochter verklagt.
    Klageumstellung: neue Beklagte (die Stadt).
    Die Stadtbau hat Anspruch gegenüber Stadt wegen unterlassener Aufklärungspflichten (Wassenrohr für 80 000 Durstige) – aber keinen Schaden.
    Die Klägerin, die Ring-GmbH, hat Schaden (Wertminderung etc), aber keinen Anspruch (Beweislast) gegenüber der Stadtbau.

    Die Stadtbau stimmt unter den Voraussetzungen der ZPO der Klageumstellung zu (neue Beklagte: die Stadt).

    Die Stadtbau tritt ihren Schadensersatzanspruch gegenüber der Stadt an die Klägerin ab.

    Aus Gründen der Garantenhaftung aus Ingerenz (potentiell gefahrverursachendes Vorverhalten der Stadt = keine Aufklärung der Stadtbau wegen Wasserleitung und daraus potentiell auftretender Reparaturen etc.) regt das Gericht im Rahmen einer Mediations-Verhandlung auf der Grundlage des Vorstehenden einen allseitigen Vergleich an, nachdem die Stadt als neue Beklagte Teil des Rechtsstreits wurde. Einem solchen Vergleich mag der Stadtrat als am Ende verantwortliche Gesellschafter-Versammlung (als Vertretungsorgan der Regensburger Bürgerschaft) zustimmen.

    Nachdem der Stadtrat die Aufgabe hat, die Verwaltung zu kontrollieren, und ein dortiges Fehlverhalten gegenüber der Stadtbau offensichtlich erscheint, sei angeregt, dass sich die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden gemeinsam einen schlauen Kopf machen und Sorge dafür tragen, dass die Klägerin wegen dieses städtischen Fehlverhaltens nicht zu weiteren Prozessen genötigt wird.

  • Anomaler Circus

    |

    Kommunale Kernkompetenzen:
    – Ausreden finden (schneller als eine Maus ein Loch)
    – Schwarzer Peter (mit Kiebitzen)
    – Haare spalten (auf atomarer Ebene)
    Mehr als diese 3 Dinge braucht der Amtsschimmel auch nicht, die Justiz subventioniert diese Gebrauchtwagenhändler-Moral, der Stadt fährt man nicht an den Karren. Die merkt gar nicht, dass sie weich fällt, so dick ist der bürokratische Filz. Hier am Lech ist es noch einen Tick extremer, die kluge Minderheit nennt die Verwaltung nur “Gnadenhof für Minderleister”, siehe die zig teuren Schildbürgerstreiche des Baureferenten Merkle. Und der war ortskundig, ganz im Gegensatz zu seinem Nachfolger. Allgemeine Kompetenz und Arbeitsmoral sind optional, aber unwahrscheinlich und ohnehin völlig irrelevant, da er auf einem Wasserkopf sitzt, gegen den eiserne Besen völlig nutzlos sind. Wir hatten schon ein paar Reformer, aber die wurden schneller aus Amt & Stadt gemobbt, als man “Meuterei auf der Bounty” sagen konnte. Welcome to Idiocracy!

  • Günther Herzig

    |

    joey
    12. Mai 2023 um 18:04 | #
    Kompliment, für alle anderen Laien, ich natürlich auch, überzeugend dargestellt.
    Nach dem Motto: A G’lernter wär ja ein Depp!

  • joey

    |

    @Günther Herzig
    danke fürs Lob, aber eigentlich sind das Binsenweisheiten.

  • Ely

    |

    Die Stadtwerke waren bis in die 70er-Jahre Teil der Stadtverwaltung. Deshalb hat man wohl auf die Eintragung von Leitungsrechten auf städtischen Grundstücken verzichtet. Nach der Ausgründung der Stadtwerke in eine GmbH und die REWAG als KGaA hat man sich vermutlich die Kosten für die Bestellung von Leitungsrechten gespart, weil die Stadt Regensburg alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke ist und die Mehrheit der Anteile an der REWAG hält. Nach Wegfall der Gemeinnützigkeit benötigte die Stadtbau Kapital, das die Stadt nicht nachschießen konnte. Deshalb erhielt sie auf Betreiben des damaligen Finanzreferenten und des damaligen Verwaltungsreferenten ein Paket bebauter und unbebauter städtischer Grundstücke. Ersterer sah damit die Kapitalausstattung der Stadtbau gelöst. Der Zweite sah darin die Möglichkeit im Rahmen der damaligen Personalkosten-Konsolidierungs-Kommission Personal abzubauen. Schnelligkeit ging damals vermutlich vor Sorgfalt. Nicht vergessen werden darf, dass auf dem Grundstück die Freiwillige Feuerwehr “Altstadt” bis zu ihrem Umzug in die Kirchmeierstraße ihren Sitz hatte. Das von Ring gekaufte Grundstück dürfte ich nicht das einzige Grundstück sein, auf dem sich eine Versorgungsleitung befindet, die nicht dinglich gesichert ist. Die REWAG hat sich bisher immer auf ihre Allgemeinen Versorgungsbedingungen in solchen Fällen berufen. Die daraus resultierende rechtliche Unsicherheit, hat sie mit dem Vergleich im vorliegenden Fall ausgeräumt.
    Im Übrigen hätte die Fa. Ring vom Kaufvertrag mit der Stadtbau zurücktreten können, als sie durch die Arbeiten der REWAG auf die Hauptwasserleitung aufmerksam wurde.

  • Günther Herzig

    |

    Ich hatte gedacht, es gebe in Regensburg einen Gestaltungsbeirat? Waren die nicht involviert. Ich glaube auch Architekt Stefan Fabi, dessen Arbeiten ich sehr schätze, gehöre dazu?

  • Burgweintinger

    |

    Herzig, Sie reden, wie so oft, Käse. Stefan Fabi ist nicht im Gestaltungsbeirat Regensburg.

  • KW

    |

    Nachtrag:
    Warum sollte man für ein normales Wohngebäude in dieser Ecke den Gestaltungsbeirat involvieren? Diese Art aktueller Bebauung ist dort gängig und nichts ungewöhnliches.

  • Günther Herzig

    |

    Grüß Gott Herr Burgweintinger,
    wie Sie vielleicht nachvollziehen können, habe ich den Satz in dem Stefan Fabi genannt wurde, mit einem Fragezeichen versehen.

  • Günther Herzig

    |

    Stephan Fabi wurde 2015 in den temporären Gestaltungsbeirat der Bayerischen Architektenkammer berufen.

  • Burgweintinger

    |

    Unglaublich, Herzig, was hat der Gestaltungsbeirat der bayerischen Architektenkammer mit dem Gestaltungsbeirat Regensburg zu tun?

    KW, Sie haben völlig Recht, der Gestaltungsbeirat der Stadt Regensburg wurde vor 25 Jahren für anderes installiert als für ordinäre Wohngebäude an nicht besonderen Plätzen / Stellen.

  • Gscheidhaferl

    |

    An die Architekrurästhet*Innen hier: Gebaut wird letztlich, was die Stadt genehmigt. Wenn die keine entsprechenden Vorgaben macht, passiert da eben optisch auch nicht viel. Ist ja in der Regel alles mit Mehrkosten verbunden. Und wenn sich Ihr Mitgefühl diesbezüglich in Grenzen hält, dürfte das ja wahrscheinlich vor allem dem Umstand geschuldet sein, dass es nicht Ihr Geld ist. Ich denke zwar auch, dass der Bauträger trotzdem schon auf sein Geld gekommen ist. Aber 700.000 sind dann eben doch keine Peanuts. Und die wegen dem Schlendrian anderer zu verlieren, kann einen schon vor Gericht ziehen lassen. Ich kenn die handelnden Personen nicht. Aber ich will in diesem Fall nicht schon von vorn herein unterstellen, sie würden bei der Angelegenheit nur an den eigenen Geldbeutel denken. Mitunter hat das auch was mit Verantwortung gegenüber Mitarbeiter*innen, Lieferanten etc. zu tun, wenn juristische Schritte eingeleitet werden. Keine Frage, es gibt genug fragwürdige Unternehmer*innen. Aber nicht jede*r ist eine*r.

  • Realist

    |

    Ich dachte immer das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben, d.h. man kann sich darauf verlassen was dort eingetragen ist. Sollte dem nicht mehr so sein, dann müsste ja jeder der ein Grundstück kauft (auch Häuslebauer) vor dem Abschluß des Kaufvertrages immer Auskünfte bei was weiss ich wem einholen….Das kann nicht sein.
    Ob für den Bauträger ein Schaden entstanden ist kann ich nicht sagen. Wenn er natürlich nicht mehr soviel Wohnfläche oder TG-Stellplätze erstellen kann wie urspünglich möglich gewsen wäre, ist selbstverständlich ein Schaden entstanden und dann gilt es den Schuldigen zu finden.
    Mir ist bei Durchlesen des Berichtes die Handhabung der “Produkthaftung” in den Sinn gekommen, wo der Verkäufer eines Gutes für einen Schaden aufkommen muß der durch einen Mangel entstanden ist. Dass diese “Produkthaftung” hier nicht greift ist klar. Aber vielleicht sollte die Richterin im Hinterkopf haben, dass man hier ähnlich denken kann.
    Schuld wäre dann zunächst die Stadtbau als Vetragspartner des Bauträgers und die kann dann selbstvertändlich bei der Stadt Regress einfordern….
    Interessante rechtliche Konstellantion. Denke wir sind alle gespannt was da rauskommt.

  • joey

    |

    @Realist
    bei größeren Anschaffungen sollten Sie sich beraten lassen. Geben Sie 800,- einem Architekten oder Ingenieur für eine Recherche bei einem Grundstück als Millionenwert. Da ist der Notar teurer.

    @Gscheidhaferl
    gebaut wird, was jemand kauft. Sie können die schönsten Pläne haben, wenn das dann z.B. zu teuer oder unpraktisch ist, will es keiner. Mir gefällt das Ding auch nicht, aber es geht mich nichts an … und sonst auch keinen hier. Ich bin mir sicher, daß jeder hier einen eigenen Geschmack hat und recht ungehalten wäre, wenn ein Professor für “das Gute” ihm einen anderen vorschreibt. Der Wert der Freiheit liegt im zulässigen Irrtum.

    Hier aber geht es eigentlich um Schlamperei wegen dem Rohr, die in digitalen Zeiten so nicht mehr sein kann. Die sonst Staatsgläubigen hier sollten erkennen, daß eine öffentliche Verwaltung auch nicht “besser” ist, eher im Gegenteil.

  • Nixnutz

    |

    Zu joey, du hast völlig Recht. Den Dom finde ich auch greislich und die Steinerne Brücke hätte ich auch nicht gekauft.. Es geht ja keinem was an. Aber ich muss mehrmals täglich hin und drüber.

  • joey

    |

    @Nixnutz
    Dom ist öffentlicher / kirchlicher Bau, hat dem Domkapitel gefallen, deswegen bestellt und bezahlt. Steinerne ist eine Brücke (oh mit Rundbogen!). Beim Ring Immobilien Objekt müssen Sie nicht jeden Tag drüber, das ist privat. Privat heißt “seines”, nicht “Eures”. Jeder kann (rein rechtlich) einen Haufen Geld leihen und damit gestalterisch sein Mus hinstellen. Machen Sie es besser – und dann ist es Ihr Interesse, wenn nicht irgendwelche Räte dreinreden. Seien Sie kreativ, mutig, … mit dem Risiko, daß es jemand anders nicht gefällt.
    Freiheit!

  • AW

    |

    @ Joey

    das stimmt einfach nicht. Warum glauben Sie, gibt es denn einen Gestaltungsbeirat? Weil es bei manchen privaten Vorhaben ein öffentliches Interesse gibt, dass sich Gebäude gestalterisch, architektonisch und städtebaulich einfügen. Ja, das geht über den baurechtlichen Rahmen nach BauGB hinaus und ist nicht rechtlich verbindlich. Aber nur, weil es nicht rechtlich geregelt ist (wobei: Art. 14 (2) GG) heißt das nicht, dass kein öffentliches Interesse dahinter steht. Wie gesagt, sonst gäbe es wohl keinen Gestaltungsbeirat.

  • KW

    |

    Ja ja, der Regensburger Gestaltungsbeirat.
    War da nicht mal was mit einem bunten Haus in der überaus schönen Frankenstraße? Gestörte Sichtachsen und so?

  • joey

    |

    @AW
    Den Gestaltungsbeirat kritisiere ich ja immer als System. Es gab da schon Empfehlungen an Bauträger, welche Architekten beim Gestaltungsbeirat sehr leicht durchkommen… Das Gebäude hier ist dem Beirat offenbar nicht vorgelegt worden oder wurde durchgelassen (weil der “richtige” Architekt). Sind denn sonst alle Gebäude hier “schön”?

    Ich spreche hier immer wieder für Leute wie Gloria, diverse Fehlplaner und sonstige Deppen. Damit stütze ich nicht inhaltlich den Müll, sondern verteidige die Freiheit als abstrakten Wert. Nur mit Freiheit kann man auch kreativ sein… als Beispiel die Musikgeschichte, wo man früher gerne die Beatles verboten hätte oder gar jede Art von “N-Musik”. Nein, Elvis gefällt mir nicht, aber seine Wirkung ist bedeutend. Gerade Kontroverse und Wettbewerb ist fortschrittlich.
    Die vorwiegend grüne Regelungs- und Verbieterkultur ist derart retro autoritätshörig, daß man mittlerweile Akademikern erklären muß, was die Aufklärung ist.

    Und zurück zum Topic: das Versagen der Verwaltung mit dem Rohrleitung ist genau der Beweis, warum strenge Regeln das Schlimme eben nicht ausmerzen. Nur Gott ist perfekt, “der Staat” ist es eindeutig nie gewesen.

  • Mr. T.

    |

    Das ist natürlich ein Schmarrn, das jeder privat hinstellen kann, was er will. Es gibt Bebauungspläne, die sehr detailliert eingrenzen, was gebaut werden darf. Das geht von der Farbe der Dachziegel über die Ausrichtung bis zu Höhe und vielen anderen Rahmenbedingungen.
    Die Häuser in der Schweiz oder Österreich, die man in den Architekturzeitschriften gerne bewundert, sind hierzulande fast nirgends denkbar.
    Hier gabs zuletzt ja erst die Diskussion über die Siedlerhäuschen in der Ganghofersiedlung und deren Anbauten.
    Für einen Bauträger ist es allerdings kein Problem, gewinnmaximierte häßliche weiße Schuhschachteln in dreistelliger Zahl hinzustellen.

Kommentare sind deaktiviert

drin